Versöhnung
(erstellt: Februar 2019)
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Digital Object Identifier: https://doi.org/10.23768/wirelex.Vershnung.200659
Bereits Kinder im Vorschulalter machen die Erfahrung von Streit und Konflikt sowie Versöhnung – mit Freundinnen und Freunden, Geschwistern, Eltern oder Lehrpersonen. Sie nehmen Konflikte zwischen anderen wahr und sind selbst an Konflikten aktiv beteiligt. Auch lernen die meisten Kinder bereits früh unterschiedliche Möglichkeiten kennen, Konflikte auszutragen, zum Beispiel durch lautstarke Auseinandersetzungen bis hin zu körperlichen Übergriffen, durch „Totschweigen“ eines Konfliktes und emotionale Abgrenzung, aber auch durch Diskussionen, Verhandlungen und Vereinbarungen oder durch Nachgeben.
Das Thema Versöhnung als Ziel konstruktiver Konfliktbewältigung ist daher für Schülerinnen und Schüler in der Regel intuitiv zugänglich und an ihren Erfahrungshorizont – unter Beachtung der entwicklungspsychologischen Dimension – vielfach anschlussfähig. Im schulischen Umfeld bietet sich hier daher in besonderer Weise die Erschließung in Kooperation mit anderen Fächern an, z.B. Geschichte (Welche Beispiele historischer Konflikte gibt es und wie wurden sie bewältigt?), Deutsch (Wie werden Konfliktsituationen literarisch verarbeitet?) oder auch Sport (Wie ist mit konkreten Konfliktsituationen, etwa auf dem Fußballfeld, umzugehen und welche Auswirkungen haben diese auf den weiteren Umgang miteinander?). Zudem kann diese Thematik sinnvoll an unterschiedliche Stundengefäße wie etwa einen Klassenrat oder eine Sozialstunde angebunden werden, gegebenenfalls auch unter Einbezug von Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen.
Dieser Beitrag nähert sich der Versöhnungsthematik in fünf Schritten an. Zunächst geht es um den Begriff der Versöhnung, bevor in einem zweiten Schritt die Bedeutung von Versöhnung in der Bibel untersucht wird. Aus theologiegeschichtlich-systematischer Perspektive werden, drittens, einige zentrale dogmatische und ethische Aspekte thematisiert. Der vierte Teil widmet sich entwicklungspsychologischen Voraussetzungen für die religionspädagogische Erschließung. Abschließend werden religionspädagogische und didaktische Perspektiven für Schule und Kirche aufgezeigt.
1. Der Begriff Versöhnung
Versöhnung ist ein Beziehungsbegriff, der die Beziehung zwischen → Gott
2. Biblische Zugänge
2.1. Altes Testament
Versöhnung bezieht sich „im AT auf verschiedene Formen der Wiederherstellung einer beschädigten oder gebrochenen Beziehung […], unter Einschluss des Gottesverhältnisses“ (Seybold, 2005, 1052). Versöhnung im Alten Testament bezieht sich damit sowohl auf die Ebene der Gott-Mensch-Beziehung, als auch auf die zwischenmenschliche Ebene. Hinsichtlich der Gott-Mensch-Beziehung ist vor allem die kultische Dimension von Bedeutung, wie sie in Reinigungsriten (Jes 6,7
Der große Versöhnungstag (wörtlich: Sühnetag), wie er in Lev 16
Einen narrativen Zugriff auf die Versöhnungsthematik bietet die Josefserzählung (Gen 37-50
Der Versöhnungsgedanke prägt auch das israelitische Rechtsverständnis. „Das israelitische Recht ist ein Schlichtungs- und Kompositionsrecht, das Prozessen und Verurteilungen den Vergleich vorzieht“ (Schenker, 2003, 16). Dieser Ausgleich kann auch mit dem Begriff kpr bezeichnet werden, der das „Lösegeld“ bzw. die Entschädigungszahlung meint (z.B. Ex 21,30
2.2. Neues Testament
Auch im Neuen Testament beschreibt Versöhnung die Wiederherstellung einer zerrütteten Beziehung, sowohl zwischen Mensch und Gott als auch zwischen Menschen. Hintergrund ist der Sündenfall als Urmoment der Zerrüttung. Begrifflich werden dafür u.a. Formen des Verbes katallássō verwendet. Vor allem in der paulinischen Theologie (→ Paulus, bibeldidaktisch, Grundschule
2Kor 5,14-21
Neben die Versöhnung zwischen Gott und Mensch tritt im Neuen Testament die zwischenmenschliche Versöhnung. An prominenter Stelle, nämlich in der Bergpredigt, fordert der matthäische Jesus zur zwischenmenschlichen Versöhnung auf (Mt 5,24
3. Theologiegeschichtlich-systematische Aspekte
Ein umfassender theologiegeschichtlicher oder systematischer Überblick kann an dieser Stelle nicht geleistet werden. Stattdessen sollen im Folgenden einige zentrale Aspekte herausgegriffen werden. Aus dogmatischer Perspektive (→ Dogmatik
3.1. Schwierigkeiten der Versöhnungslehre
1. Die theologische Schwierigkeit: Wenn eine Beziehung nur durch eine Seite gestört ist (wie bei der Gott-Mensch-Beziehung), ergeben sich zwei Möglichkeiten der Versöhnung: Entweder leistet der Schuldige einen Akt der Sühne oder Wiedergutmachung (sogenannte objektive Versöhnung) oder aber der Geschädigte verzeiht großmütig (sogenannte subjektive Versöhnung). Die biblischen Schriften verweisen klar darauf, dass in der gestörten Gott-Mensch-Beziehung allein Gott die Versöhnung initiiert und die Sünden vergibt. Aber wäre dann nicht die Rede vom stellvertretenden und sühnenden Tod Jesu Christi sinnlos? Der Theologe und Philosoph Anselm von Canterbury (1033-1109) scheint mit seinem Ansatz dazu eine Lösung anzubieten. So versteht er einerseits Gott als alleiniges Subjekt der Versöhnung. Zugleich liege aber durch die Sünde eine objektive Verletzung der Ehre Gottes vor, die der Satisfaktion bzw. Sühneleistung bedürfe. Diese könne aber nur vom Gottessohn als einzig Sündlosen erbracht werden. Problematisch an diesem stark verrechtlichten Ansatz ist jedoch unter anderem, dass hier auch Gott einer moralischen Weltordnung unterworfen wird.
2. Die anthropologische Schwierigkeit: Im Anschluss an Immanuel Kant (1724-1804) wird darauf verwiesen, dass der Mensch in seiner Sünde, Schuld und Sühne nicht vertreten werden kann, da dies zu seiner Würde gehöre. Schuld ist „keine transmissible Verbindlichkeit, die etwa […] auf einen andern übertragen werden kann“, so Kant (Kant, 1963, 726f.). Eine Stellvertretung Christi, der „für mich“ bzw. „für meine Sünden“ gestorben ist, passt hier nicht ins Bild.
3. Eine ethische Schwierigkeit: Im Neuen Testament (z.B. Mk 11,25
3.2. Zur bleibenden Bedeutung der Versöhnungslehre
Den oben genannten drei Schwierigkeiten stehen vier Gründe gegenüber, an der bleibenden Bedeutung der (objektiven) Versöhnungslehre auch heute noch festzuhalten (Härle, 2000, 324-326):
1. Das Angewiesensein auf Stellvertretung. Jede und jeder macht die Erfahrung, dass man Menschen im Leben braucht, die mit einem durch „dick und dünn“ gehen und Freud und Leid teilen (Joh 15,13
2. Befreiung von Schuld. In unseren Beziehungen bleiben wir voreinander in vielfacher Weise schuldig. Doch Schuld, die nur verdrängt, vergessen oder ausgelagert wird, ist nicht bewältigt und belastet uns weiterhin. Es ist eine großartige Befreiung, wenn erkannt wird: Durch seinen Tod hat Jesus Christus „die Sünde der Welt“ (Joh 1,29
3. Die Heiligkeit der Liebe Gottes. Die objektive Versöhnungslehre nimmt Gottes Heiligkeit und → Gerechtigkeit
4. Sünde bedeutet Tod. Entgegen unserer Alltagssprache, in der wir Sünde vor allem in Gestalt von Sahnetorten oder sexuellen Verfehlungen kennen, spricht die Bibel von Sünde als völliger Verfehlung unseres Lebensziels. Das Wesen der Sünde ist die Zurückweisung der lebensspendenden Liebe Gottes. Damit zerstört die Sünde nicht nur unsere Beziehungen zu anderen, sondern letztlich auch uns selbst. Wenn Sünde Tod bedeutet, heißt Versöhnung Leben.
Den Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schülern herzustellen, wird Aufgabe des kirchlichen wie schulischen Religionsunterrichts sein. Die bisherigen und die folgenden Überlegungen können dabei hilfreich sein.
3.3. Denkmöglichkeiten der Versöhnungslehre
Welche Aspekte können – vor dem Hintergrund ihrer Schwierigkeiten wie ihrer bleibenden Bedeutung – dazu verhelfen, die Versöhnungslehre heute in angemessener und für Schülerinnen und Schüler relevanter Weise zu denken? Zunächst ist festzuhalten, dass das Versöhnungswerk Jesu Christi nicht nur auf seinen Kreuzestod zu beschränken ist, sondern auch sein irdisches Leben umfasst. Jesus handelte vergebend und heilend. Er entsprach damit in keinster Weise den gesellschaftlichen Normen, Gebräuchen und Erwartungen – ein Gedanke, an den Schülerinnen und Schüler durchaus anknüpfen können.
Die biblischen Schriften kennen, wie gesehen, eine Vielzahl an Metaphern für das Heilsgeschehen, darunter Sühnopfer, Versöhnung, Stellvertretung oder Loskauf, die je eigene Aspekte zum Tragen bringen und so zu einem mehrdimensionalen Heilsverständnis beitragen. Folgende Metaphern können auch heute noch produktive Kraft entfalten (Härle, 2000, 329-335). Es ist durchaus legitim und sinnvoll, sie durch andere Metaphern zu ergänzen:
1. Vergebung als objektive Versöhnung. Die Vergebung kann die Funktion eines Bindeglieds zwischen der objektiven und der subjektiven Versöhnungslehre einnehmen. So ist einerseits festzuhalten, dass Gott allein Subjekt der Versöhnung ist, das heißt Gott allein kann Vergebung zuteilwerden lassen. Das ist der Wahrheitsmoment der subjektiven Versöhnungslehre. Zugleich ist am Wahrheitsmoment der objektiven Versöhnungslehre festzuhalten, dass nämlich Vergebung nicht „einfach so“ erteilt werden kann. Vergebung nimmt die Verfehlung ernst (Volf, 2012), überwindet sie aber durch Liebe, indem der „Schuldbrief getilgt […] und an das Kreuz geheftet wird“ (Kol 2,14
2. Sühnopfer als Überwindung des Opfers. Der kultische Interpretationsrahmen von Opfern – den frühen Christen noch ganz vertraut – ist den meisten Menschen heute fremd geworden. Doch ist die zugrunde liegende Vorstellung – dass eine gestörte Gottesbeziehung den Tod des Schuldigen bzw. eines Stellvertreters erfordert – in vielen Religionen anzutreffen. Im Christentum wird diese Vorstellung durch den Gedanken überwunden, dass sich Gott selbst im Kreuzestod Christi ein für alle Mal geopfert hat (Hebr 9,11-15
3. Stellvertretung als „wunderbarer Wechsel“ (Martin Luther). Martin Luther hat für das Versöhnungsgeschehen die Metapher vom wunderbaren Wechsel und Tausch geprägt. Dieser Tausch besteht darin, dass Christus unsere Sünden übernimmt und wir dafür seine Gerechtigkeit bekommen. Dabei gilt: Dieser Tausch wird dem Menschen im Glauben (→ Glaube
3.4. Vergebung als „Wunder“ (Hannah Arendt)
Unbeantwortet geblieben ist bisher der ethische Einwand an die Versöhnungslehre und die Frage nach der Überforderung durch die Aufforderung zu vergeben. Hier kann an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler angeknüpft werden: Können sie sich vorstellen, jemandem zu vergeben, der ihnen (schweres) Unrecht angetan hat? Im Neuen Testament begegnet Vergebung und Versöhnung als Zuspruch, aber auch als Anspruch (Mt 6,12
3.5. Versöhnung in Politik und Gesellschaft: „No future without forgiveness!“ (Desmond Tutu)
Luther erkennt in der zwischenmenschlichen Vergebung „Wahrzeichen“ (Luther, 2014, 1102) der göttlichen Vergebung. Zugleich beschränkt er sie auf das „geistliche Reich“ und die Kirche, da im „weltlichen Reich“ Recht und Strafe herrschen müssten. Unsere Rechtsordnung sieht vor, dass auf Verletzungen von Rechtsnormen mit Sanktionen bzw. Strafen reagiert wird. Auch die christliche Ethik bejaht dies, dient eine solche Rechtsordnung doch dem Zusammenleben und dem Schutz von Schwächeren. Zugleich kann jedoch gefragt werden, inwieweit ein solches retributives oder vergeltendes Verständnis von Gerechtigkeit tatsächlich dazu beitragen kann, zerstörte Beziehungen zwischen Individuen und Gemeinschaften wieder herzustellen (Enns, 2013).
Alternative Ansätze im Strafvollzug, die ein transformatives Gerechtigkeitsverständnis zugrunde legen, wie der so genannte Täter-Opfer-Ausgleich, der vor allem im Jugendstrafrecht zum Einsatz kommen kann, halten die Tür für Versöhnung und Vergebung nicht nur im Strafvollzug offen (Zehner, 2016). Das Beispiel des Strafvollzugs macht darüber hinaus deutlich, dass die genuin theologischen Themen wie Umgang mit Schuld, Versöhnung und Vergebung auch in öffentlichen und politischen Diskursen ihren Ort haben. Eines der bekanntesten Beispiele dafür ist die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission, deren Vorsitzender Erzbischof Desmond Tutu seinen jahrzehntelang brutal unterdrückten Landsleuten zurief: „No future without forgiveness!“ (Tutu, 1999). Zugleich lässt sich hier u.a. an das Gerechtigkeitsempfinden der Schülerinnen und Schüler anknüpfen: Ist es nicht unfair, wenn etwa einem Gewaltverbrecher „einfach“ vergeben wird? Ist Versöhnung und Vergebung an äußere (z.B. Ende der Gewalt, Schuldbekenntnis, Wiedergutmachung) und/oder innere (z.B. Reue) Bedingungen gebunden?
4. Entwicklungspsychologische Aspekte
Konflikte und das Austragen von Konflikten gehören zum Menschsein dazu. Konflikte sind zunächst einmal moralisch neutral. Sie können zu persönlicher Reife und Stärkung der Persönlichkeit ebenso beitragen wie zu Persönlichkeitsstörungen und problematischen Abhängigkeiten. Erst die Art und Weise des Umgangs mit Konflikten – ob konstruktiv oder destruktiv – ist daher ethisch und entwicklungspsychologisch (→ Entwicklungspsychologie
Ab dem frühen Kindesalter sind Menschen mit Konflikten konfrontiert, zunächst im Kontext der Familie/Primärsozialisation und vorwiegend in der Zuschauerrolle, mit zunehmendem Alter dann auch im außerfamiliären Umfeld und als aktiv Beteiligte. Der Umgang mit Konflikten, wie er bei den Bezugspersonen wahrgenommen wird, prägt das eigene Verständnis von Konflikten und Konfliktlösung. Schülerinnen und Schüler bringen daher ihr je eigenes Vorverständnis mit, wie mit Konflikten umzugehen ist, z.B. Diskussionen, physische und/oder psychische Gewalt oder Schweigen.
Eine konstruktive Konfliktlösung, die nicht einen „Vernichtungssieg“ der einen Partei über die andere, sondern Versöhnung und das Wiederherstellen der Beziehung zum Ziel hat, wird durch positive Bindungserfahrungen erleichtert. „Die Basis für ethisch-moralisches Verhalten, für das Erleben von Schuld und Vergebung ist: Bindung“ (Kohler-Spiegel, 2013, 24). In der emotionalen, kognitiven wie körperlichen Erfahrung von Nähe und Akzeptanz kann eine stabile Bindung und „Urvertrauen“ (Erikson, 1977) entstehen. Bindung und Vertrauen bilden die Grundlage, die mit zunehmender Eigenständigkeit und besonders im Trotzalter und in der Pubertät entstehenden Spannungen und Konflikte auszuhalten und einer konstruktiven Lösung zuzuführen. Fehlt eine solche Bindung, können im Konfliktfall u.a. Ängste vor Zurückweisung die Folge sein und eine konstruktive Bearbeitung erschweren.
Äußere Konflikte sind oftmals von inneren Konflikten wie Gewissenskonflikten (→ Gewissen und Gewissensbildung
Kinder und Jugendliche können in ihrer kognitiven und emotionalen Entwicklung und in einem konstruktiven Umgang mit Konflikten, der auf Beziehungswiederherstellung und Versöhnung (mit anderen und mit sich selbst) abzielt, unterstützt werden. Neben die Bedeutung der Familienbeziehungen und der Peer Group tritt die Schule mit ihren expliziten und impliziten Lernprozessen im Erleben und Aushandeln von Konflikten. In der Schule und besonders im Religionsunterricht kann die Signifikanz von Empathie, Entschuldigungen und Wiedergutmachungen bei Auseinandersetzungen vermittelt werden.
Ein konkretes Beispiel für sozial-emotionales Lernen bietet das altersübergreifende PFADE-Programm, das den Erwerb überfachlicher Kompetenzen, die Prävention von Verhaltensproblemen, Gewalt und Mobbing und die Entwicklung konstruktiver Konfliktlösungsstile an Schulen zum Ziel hat (http://www.gewaltprävention-an-schulen.ch
5. Religionspädagogische und didaktische Perspektiven
Auch wenn Versöhnung in den meisten Lehrbüchern und Lehrplänen (→ Lehrplan
5.1. Biblische Zugänge
Zahlreiche biblische Texte thematisieren Versöhnung, darunter die Josefsgeschichte (Naurath/Weingärtner, 2016), die Bergpredigt (→ Bergpredigt (Mt 5-7), bibeldidaktisch, Primarstufe
5.2. Gesellschaftlich-politische Zugänge
Mit älteren Schülerinnen und Schülern lässt sich die Versöhnungsthematik auch über ihre gesellschaftlich-politische Dimension erschließen. In Postkonfliktgebieten wie Südafrika nach der Apartheid oder Ruanda nach dem Völkermord wird Versöhnung zum politischen und gesellschaftlichen Ziel erhoben, zu dem eine „Wahrheits- und Versöhnungskommission“ bzw. eine „Politik der Versöhnung“ (Schliesser, 2016) verhelfen soll. Fragen nach dem Umgang mit Geschichte und Erinnerungen, nach dem Zusammenhang zwischen den verschiedenen Dimensionen von Versöhnung (Gott-Mensch, zwischenmenschlich, innerpersönlich) sowie nach einer möglichen „Inflation“ des Versöhnungsbegriffs im politischen Kontext können hier die Versöhnungsthematik erschließen helfen. Bei letzterem steht ein „formaler“ Versöhnungsbegriff, der inhaltlich kaum von einer friedlichen Koexistenz zu unterscheiden ist, einem „inhaltlich gehaltvollen“ Versöhnungsbegriff gegenüber, der auch Elemente wie Reue, Schuldbekenntnis und die Bitte und das Gewähren von Vergebung beinhalten kann und auf eine qualitativ neue Beziehung zwischen ehemaligen Gegnern zielt.
5.3. Rituelle Zugänge
Neben der katholischen Kirche kennt auch die evangelische Kirche die Beichte, auch das Sakrament der Versöhnung genannt. Dietrich Bonhoeffer schätzte die Beichte sehr, verbanden sich für ihn doch darin die verschiedenen Dimensionen der Versöhnung. Sie ist nicht nur „Durchbruch zur Gemeinschaft“ (Bonhoeffer, 1987, 94) mit anderen, sondern auch zur Gemeinschaft mit Gott. Das heute fast vergessene Ritual von Reue, Beichte, Vergebung (und dem Versuch, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen) kann eine wichtige Ressource im Umgang mit Konflikten werden (Prüller-Jagenteufel/Schliesser/Wüstenberg, 2016). Dabei ist hier auch an das Schuldbekenntnis in Abendmahlsliturgien zu denken. Die Vorbereitungen auf die Erstkommunion, die Firmung bzw. Konfirmation sowie im Schulunterricht bieten Möglichkeiten, sich dem Sakrament der Versöhnung anzunähern.
5.4. Literarische Zugänge
Die menschlichen Erfahrungen von Schuld, Konflikt und Versöhnung finden in vielfältiger Weise Eingang in die Literatur (→ Ganzschriften, Kinder- und Jugendliteratur
5.5. Cineastische Zugänge
„Die Chance des Theologisierens mit Kindern anhand von Kurzfilmen [(→ Filme
Ziel dieses Beitrags war es, das Thema Versöhnung aus unterschiedlichen Perspektiven religionspädagogisch zu erschließen und für den Religionsunterricht bzw. den kirchlichen Unterricht fruchtbar zu machen. Der Begriff Versöhnung wurde dabei als Beziehungsbegriff ausgewiesen, der die Beziehung zwischen Gott und Mensch ebenso umfasst wie die Beziehung des Menschen zu sich selbst und zu anderen. Auf Überlegungen zu biblischen Zugängen folgten theologiegeschichtlich-systematische Reflexionen. Dabei kamen die Schwierigkeiten der Versöhnungslehre ebenso zur Sprache wie ihre bleibende Bedeutung. Mit Hannah Arendt wurde zwischenmenschliche Vergebung einerseits als „Wunder“ ausgewiesen, während Versöhnung zugleich im Kontext von Politik und Gesellschaft verortet wurde. Auf eine Einordnung der Versöhnungsthematik unter entwicklungspsychologischer Perspektive folgten einige konkrete religionspädagogische und didaktische Anregungen, wie das Thema Versöhnung gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern erschlossen werden könnte.
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