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Theologiestudium, evangelisch

(erstellt: Februar 2020)

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1. Grundsätzliches

Das Studium der Evangelischen Theologie ist ein wissenschaftliches Studium, das primär, aber keineswegs ausschließlich der Vorbereitung auf das Pfarramt in einer Landeskirche oder das Lehramt an einer öffentlichen Schule (→ LehrerInnenbildung) dient. Das Studium ist dabei jeweils als erste Ausbildungsphase zu verstehen, auf die das Vikariat bzw. das → Referendariat/Vorbereitungsdienst sowie ggf. verbindliche Fortbildungen (→ Fortbildung, religionspädagogisch) folgen. Obwohl das Theologiestudium gegenüber der zweiten Ausbildungsphase (und der Fortbildung) stärker theoretisch ausgerichtet ist, kann aufgrund des Bezugs zu zwei klar definierten Berufsprofilen von Anfang an eine praktische Perspektive als für das Studium charakteristisch angesehen werden. Dies wird sowohl von der älteren Theologie (scientia eminens practica) als auch von der neueren im besonderen Maße betont. Klassische Bedeutung hat, bezogen auf den Pfarrberuf, die Formulierung Friedrich Schleiermachers (→ Friedrich Schleiermacher) erhalten: Die christliche Theologie sei „der Inbegriff derjenigen wissenschaftlichen Kenntnisse und Kunstregeln, ohne deren Anwendung ein christliches Kirchenregiment nicht möglich ist“ (Schleiermacher, 1998, 1).

Allerdings ist es auch möglich, evangelische Theologie ohne klare Ausrichtung an einem Berufsprofil zu studieren. Diesem Ziel diente bis 2009 der Diplomstudiengang Evangelische Theologie, der sukzessive abgelöst wurde durch einen Studiengang mit dem Abschluss Magister/Magistra Theologiae (nicht zu verwechseln mit dem alten, durch die Bologna-Reform obsolet gewordenen Magisterstudiengang). Absolventinnen und Absolventen eines solches Magisterstudiums finden sich später in Berufen, die oft nach einem geisteswissenschaftlichen Studium ergriffen werden. So arbeiten Theologinnen und Theologen unter anderem in Bereichen wie Journalismus, Bildungs- und Sozialwesen, aber auch in der Wirtschaft, etwa bei Unternehmensberatungen. Ferner steht nach dem erfolgreich absolvierten Theologiestudium der Weg in eine wissenschaftliche Laufbahn offen. Für die Berufung auf eine ordentliche Universitätsprofessur sind dabei Promotion und weitere wissenschaftliche Leistungen in Forschung und Lehre – z.B. in Form einer Habilitation oder im Rahmen einer Juniorprofessur – unabdingbar.

Das Studium der Theologie kann gegenwärtig in Deutschland an Theologischen Fakultäten, an Instituten, Seminaren und Fachbereichen, die Teil einer anderen Fakultät sind, sowie an zwei Kirchlichen Hochschulen (Neuendettelsau und Wuppertal-Bethel) absolviert werden. Das Lehramtsstudium ist an den beiden Hochschulen nicht möglich. Institute bzw. Seminare bilden hingegen nur Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen aus. Der Ablauf des Studiums wird von der jeweiligen Institution entsprechend der Vorgaben durch das Bundesland und in Abgleich mit der Rahmenstudienordnung der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) festgelegt. Das Theologiestudium gehört daher rechtlich zu den res mixtae, das heißt jenen Angelegenheiten, die von Staat bzw. Bundesländern und Kirchen gemeinsam verantwortet werden (zur besonderen Bedeutung dieses Sachverhalts für den Religionsunterricht s.u. unter 3.2. Lehramtsstudium).

Das Lehramtsstudium wurde im Rahmen des Bologna-Prozesses in den meisten Bundesländern in entsprechende Bachelor- und Masterstudiengänge überführt. Das Studium mit dem Ziel Pfarramt bzw. dem Abschluss Magister/Magistra Theologiae wurde zwar modulstrukturiert, wird aber weiterhin als grundständiges Studium mit Zwischenprüfung angeboten (siehe die Rahmenprüfungsordnung in Beintker/Wöller, 2014, 63-68). Das Pfarramtsstudium schließt mit der durch die Landeskirchen abgenommenen Ersten Theologischen Prüfung ab, das heißt einem kirchlichen Abschluss, der sich in der Regel aber problemlos auch in einen staatlichen umwandeln lässt. Alle Studiengänge an den Universitäten und den Kirchlichen Hochschulen werden nach den Vorgaben des Allgemeinen Hochschulgesetzes akkreditiert. Aufgrund des zu erwartenden Mangels an Pfarrerinnen und Pfarrern in vielen Landeskirchen sowie an Lehrkräften in den Bundesländern wird gegenwärtig (Stand: Juli 2019) verstärkt über Möglichkeiten zum Quereinstieg in den Lehrberuf nachgedacht bzw. ein Quereinstieg über den Master of Theological Studies zum Pfarrberuf (s.u. 3.3. Weitere Studiengänge) eingerichtet. Die teilweise Anerkennung anderer, vor allem nicht-akkreditierter Studiengänge in freikirchlicher oder anderer Trägerschaft ist nicht ohne Einzelfallprüfung möglich (dazu die Empfehlungen in Beintker/Wöller, 2014, 121-134).

Schließlich gibt es noch weitere theologische Studiengänge in Deutschland (u.a. Intercultural theology, Religion und Ethik, etc.), die aber nicht oder zumindest nicht direkt auf den Pfarr- oder Lehrberuf vorbereiten (s.u. 3.3 Weitere Studiengänge).

2. Die Gegenstände des Theologiestudiums

Theologie ist nach Martin Luther eine „unendliche Weisheit, weil sie niemals ausgelernt werden kann“ (Theologia est infinita sapientia, quia nunquam potest edisci, Luther, WA 40/3, 63,17f.). Entsprechend reich ist das Repertoire an unterschiedlichen Teilbereichen.

Für all ihre Teilfächer gilt, was die Theologie insgesamt für sich in Anspruch nimmt: Das Selbstverständnis als verantwortete Wissenschaft, was sich u.a. am historisch-kritischen Umgang mit Quellen (→ Quellenbearbeitung), einer reflektierten Methodik (→ Forschungsmethoden, religionspädagogische) und Kriteriologie sowie dem Bemühen um Kohärenz der Aussagen und Begriffssysteme zeigt. Kritische Anfragen an die Wissenschaftlichkeit der Theologie (→ Wissenschaftstheorie) aufgrund ihres Glaubensbezugs – etwa in Hinblick auf die Falsifizierbarkeit theologischer Aussagen – sind dabei wiederum selbst Thema der Theologie, vor allem des Teilgebiets der Systematischen Theologie (dazu exemplarisch die Ausführungen in Härle, 2000, 4-28). In der Evangelischen Theologie in Deutschland gehören fünf Fächer zum festen Kanon: Altes Testament, Neues Testament, Kirchen- und Theologiegeschichte, Systematische Theologie und Praktische Theologie. Darüber hinaus gehören zum Studiencurriculum → Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie bzw. Missionswissenschaft (dazu die untenstehende Tabelle) (→ Mission, christliche). Daneben tritt eine große Zahl an Fächern, die nicht an jedem Standort angeboten werden. Zu nennen sind hier unter anderen Ostkirchenkunde, Kirchen- und Staatskirchenrecht (→ Religionsunterricht, Recht; → Religionsverfassungsrecht), Diakoniewissenschaft (→ Caritas – Diakonie; → Diakonisches Lernen, evangelisch), → Religionssoziologie, → Religionspsychologie, Christliche Kunstgeschichte, biblische bzw. christliche Archäologie, Kirchenmusik (→ Chöre und Musikgruppen), christliche Medienwissenschaft (→ Medien) sowie, häufig als eigene Studiengänge an der philosophischen Fakultät angesiedelt, Judaistik/jüdische Studien und Philosophie (→ Philosophie, philosophische Bildung). Zusätzlich zu nennen sind Querschnittsthemen wie Christentum und Judentum, Genderforschung (→ Gender als Kategorie empirischer religionspädagogischer Forschung) und Ökumene (→ Ökumenische Bewegung).

Die beiden exegetischen Fächer Altes Testament (→ Altes Testament im Religionsunterricht; → Altes Testament in der Predigt) und Neues Testament vermitteln diejenigen exegetischen Kenntnisse, die zur Interpretation der biblischen Texte notwendig sind. Die Texte werden aus den Ursprachen (Hebräisch und Griechisch) übersetzt und vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Zeitgeschichte und Umwelt ausgelegt. Sprachkurse an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen vermitteln die notwendigen Vorkenntnisse und schließen im Fall des Pfarramtsstudiums mit Hebraicum und Graecum als Abiturergänzungsprüfungen ab. Die untenstehende Tabelle listet die Teilgebiete für die beiden exegetischen und die übrigen Hauptdisziplinen auf (inklusive Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie).

Die Texte des Alten Testaments spiegeln einen Zeitraum von ca. 1000 Jahren wider. Sie enthalten Erzählungen, theologische Auseinandersetzungen, weisheitliche Empfehlungen, politische Einmischungen, Lieder und Gebete. Theologisch zeichnen sie nach, wie aus Geschichten die Geschichte Gottes mit den Menschen wird. Nachbardisziplinen des Alten Testaments sind u.a. Altorientalistik, antike Geschichte und Archäologie (→ Archäologie Palästinas).

Die Texte des Neuen Testaments stammen aus dem 1.–2. Jahrhundert. Inhaltlich zentral sind das Christusgeschehen und die Anfänge der Kirche. Das Neue Testament enthält Evangelien, Briefe und Berichte. Wie beim Alten Testament auch gibt es keinen Text, der nicht eine theologische Aussage transportiert. Nachbardisziplinen des Neuen Testaments sind u.a. antike Geschichte, antike Philosophie, Judaistik, (früh-)jüdische Studien, Gräzistik sowie andere Philologien (u.a. Koptologie).

Ein eigenes exegetisches Gebiet ist die Erforschung der griechischen Übersetzung der jüdischen Bibel einschließlich bereits in griechischer Sprache vorliegender Schriften (→ Septuaginta (AT)), für das es auch vereinzelt Lehrstühle gibt.

In der Kirchen- und Theologiegeschichte (→ Kirchengeschichte) wird die Geschichte des Christentums und der christlichen Kirchen in ihrer Gesamtheit beleuchtet. Bei der Kirchengeschichte geht es um Ereignisse, Entwicklungen und Personen. Ein Schwerpunkt liegt dabei oft auf der europäischen Kirchengeschichte, mittlerweile wird aber auch die außereuropäische verstärkt in die Curricula einbezogen. Die Theologiegeschichte (einschließlich der Dogmengeschichte) zeichnet die Entwicklung des Ringens um ein angemessenes Reden von Gott und Glauben nach, das immer an die jeweilige Zeit gebunden ist. Die evangelische Kirchen- und Theologiegeschichte wird meist in fünf Epochen unterteilt: Alte Kirche bzw. Kirche in der Antike, Mittelalter, → Reformation, Neuzeit und Zeitgeschichte. Die Reformation als eigene Epoche zu behandeln, ist eine Besonderheit evangelischer Kirchen- und Theologiegeschichte. Nachbarwissenschaften der Kirchengeschichte sind alle historischen Disziplinen.

Theologiestudium, evangelisch

Die Systematische Theologie hat zum Ziel, den Wahrheitsgehalt der normativen Aussagen des christlichen Glaubens zu explizieren und gegenwärtig zu verantworten. Sie wird grundsätzlich in die beiden Teildisziplinen der Dogmatik und → Ethik unterteilt. Dabei bezieht sich die Dogmatik eher auf Erkenntnisse, die Ethik eher auf Handlungen. Die Unterscheidung ist, wie Wilfried Härle betont, nicht trennscharf, lässt sich aber umgangssprachlich mit der zwischen Denken und Handeln vergleichen. Präziser ließe sich zwischen der vorgegebenen Sicht auf die Wirklichkeit (Dogmatik) und der aufgegebenen Gestaltung der Wirklichkeit (Ethik) unterscheiden (Härle, 2000, 38f.). Als dritte Teildisziplin tritt – teilweise mit einem eigenen Lehrstuhl – die Fundamentaltheologie bzw. theologische Prinzipienlehre hinzu. Das schließt einen weiteren zentralen Bereich der Systematischen Theologie mit ein, die Religionsphilosophie. An einigen Universitäten gibt es außerdem Lehrstühle speziell für Reformierte Theologie. Eine Nachbarwissenschaft der Systematischen Theologie ist die Philosophie. Daneben bestehen aber auch Bezüge zu anderen Wissenschaften (u.a. Soziologie und Literaturwissenschaft). Insbesondere auch die Klärung des Verhältnisses der Theologie zu den modernen Naturwissenschaften (→ Glaube und Naturwissenschaft) ist genuine Aufgabe der Systematischen Theologie.

Die Praktische Theologie schließlich ist diejenige theologische Disziplin, die am unmittelbarsten auf die berufliche Praxis bezogen ist und diese wissenschaftlich reflektiert. Sie vermittelt Pfarramtsstudierenden u.a. die grundlegenden Kenntnisse in Predigtlehre und Seelsorge (s. für die Details die Tabelle) (→ Schulseelsorge/Schulpastoral). Die Religionspädagogik wird meist als Unterfach der Praktischen Theologie betrachtet, hat aber aufgrund ihrer großen Bedeutung vor allem für das Lehramtsstudium einen besonderen Stellenwert, weswegen es fast überall eigene Lehrstühle für Religionspädagogik gibt. Charakteristisch für die gegenwärtige praktisch-theologische Forschung ist eine starke Einbeziehung explizit empirischer Methoden. Nachbarwissenschaften der Praktischen Theologie sind u.a. Soziologie, Literaturwissenschaft und Psychologie.

Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie bzw. Missionswissenschaft übernehmen im Studium die Aufgabe, den Studierenden andere christliche Konfessionen, Kirchen und Vergemeinschaftungen sowie außerchristliche Religionen zu erschließen. Die Interkulturelle Theologie legt dabei einen Schwerpunkt auf die Frage nach den kulturellen Bedingungen bzw. die Inkulturation christlicher Religion gerade auch im außereuropäischen Bereich.

Das Theologiestudium stellt trotz des hohen Grades an wissenschaftlich notwendiger Spezialisierung eine Einheit dar. Die Frage, wie sich die einzelnen Fächer genau zueinander verhalten, klärt die sogenannte Theologische Enzyklopädik.

3. Die unterschiedlichen Studiengänge

3.1. Der Studiengang Evangelische Theologie – Magister/Magistra Theologiae und Erste Theologische Prüfung

Infolge der Bologna-Beschlüsse wurde der im Volksmund Volltheologie genannte Studiengang zwar nicht modularisiert, aber modulstrukturiert. Die Teilfächer der Theologie sind in Module geordnet, die jeweils mit ECTS-Punkten (Leistungspunkten) versehen sind. Im Unterschied zur Modularisierung wird aber das Theologiestudium nicht in einzelnen Modulen „abgeprüft“, sondern zielt auf eine zusammenhängende Prüfung, die das Studium abschließt. In dieser Struktur spiegelt sich das Verständnis der Theologie als eine die Teilfächer übergreifende Einheit, bei der die Studierenden zum Abschluss den Gesamtzusammenhang der Theologie darstellen können sollten. Das Theologiestudium kennt unterschiedliche Formen von Lehrveranstaltungen: Vorlesungen, (Pro-)Seminare, Übungen, Praktika und Exkursionen.

Zum Aufbau des Studiums (LP = Leistungspunkt; 1 LP sind 30 Stunden):

Voraussetzung für das Theologiestudium ist die Kenntnis der lateinischen, altgriechischen und althebräischen Sprache (Sprachabschlüsse: Latinum 24 LP, Graecum 24 LP und Hebraicum 12 LP). Für den Spracherwerb sind bis zu zwei Semester über die üblichen zehn Semester Regelstudiendauer hinaus vorgesehen.

Das Grundstudium umfasst 6 Semester einschließlich Sprachen (180 LP) bzw. 4 Fachsemester ohne Sprachen (120 LP). Folgende Module sind vorgesehen: Grundlagen des Theologiestudiums (15 LP), Basismodule Altes und Neues Testament (je 7 LP plus 5 LP für eine in einem der beiden Fächer zu schreibende Seminararbeit), Kirchengeschichte und Systematische Theologie (7 LP, mit Seminararbeit 12 LP) sowie Praktische Theologie (8 LP und 5 LP für Praktikum). Zusätzlich ist ein interdisziplinäres Basismodul vorgesehen und die Möglichkeit, in einem Wahlbereich eigene Schwerpunkte zu setzen. Aus den Fächern Philosophie (9 LP) und Religionswissenschaft/Missionswissenschaft/Interkulturelle Theologie (8 LP) sollte im Grund- oder Hauptstudium je ein Modul absolviert werden. Zum Grundstudium gehört außerdem die Bibelkunde des Alten und des Neuen Testaments.

Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, für deren Vorbereitung 8 LP vorgesehen sind (Rahmenordnung für die Zwischenprüfungsordnung im Studiengang Evangelische Theologie, Beintker/Wöller, 2014, 77-88).

Im Hauptstudium, das 4 Fachsemester bzw. 120 LP umfasst, prägen Aufbaumodule in den Hauptfächern das Studium (Pflichtbereich) sowie ein größerer Wahlbereich (54 LP).

Das Studium schließt mit einer so genannten Integrations- und Examensphase ab (2 Semester, 60 LP).

Das Abschlussexamen, das entweder an einer Fakultät oder als kirchliche Prüfung abgelegt wird, besteht aus einer Magisterarbeit (Fakultätsexamen) oder Wissenschaftlichen Hausarbeit (kirchliche Prüfung), drei bis vier Klausuren und mindestens fünf mündlichen Prüfungen (zur Prüfungsordnung Beintker/Wöller, 2014, 89-102).

Theologie mit dem Abschluss Magister/Magistra Theologiae und Erste Theologische Prüfung kann an neunzehn Fakultäten bzw. Fachbereichen Evangelische Theologie und an zwei Kirchlichen Hochschulen studiert werden (die Übersicht unter https://www.das-volle-leben.de/der-beruf/studienorte.php). Die Fakultäten und Fachbereiche sind Teil der staatlichen Universitäten. Damit wird deutlich, dass das Fach Evangelische Theologie eine unabhängige Wissenschaft ist. Gleichzeitig gehören die Theologischen Fakultäten zu den gemeinsamen Angelegenheiten (siehe 1. Grundsätzliches) von Staat und Kirche, was den Kirchen besondere Mitspracherechte im Rahmen von z.B. Akkreditierungsverfahren gibt. Ebenfalls werden Rahmenstudienordnungen und Prüfungsordnungen gemeinsam von kirchlichen und staatlich-universitären Vertreterinnen und Vertretern entwickelt und von entsprechenden Gremien beschlossen. Für das Studium der Evangelischen Theologie mit dem Abschluss Magister/Magistra Theologiae und Erste Theologische Prüfung sind dies die Fachkommission I zur Reform des Theologiestudiums sowie die Gemischte Kommission, die beide universitär und kirchlich besetzt sind. In die Verabschiedung von Ordnungen eingebunden sind auf kirchlicher Seite die Kirchenkonferenz und der Rat der EKD sowie auf universitärer Seite der Evangelisch Theologische Fakultätentag.

3.2. Lehramtsstudiengänge

Der Religionsunterricht ist nach dem Grundgesetz (GG, Art. 7 Abs. 3) ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen und soll in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt werden (→ Religionsunterricht, Recht). Das Religionslehramt kann daher für Grund-, Real-, Haupt- und Gesamtschulen, Sekundarstufe I und II, Berufsschulen und Berufskollegs studiert werden. Allerdings ist die Möglichkeit einer Anstellung im Anschluss an das Studium nicht in allen Bundesländern gleichermaßen gegeben. So ist in Bremen und Berlin mit Berufung auf die so genannte „Bremer Klausel“ (GG, Art. 141) der Religionsunterricht kein Pflichtfach an den öffentlichen Schulen. Zu betonen ist, dass es sich beim evangelischen Religionsunterricht (→ Religionsunterricht, evangelisch), wo er gemäß GG, Art. 7 Abs. 3 erteilt wird, ebenso wie beim katholischen (→ Religionsunterricht, katholisch) um konfessionellen bzw. konfessionsbezogenen Religionsunterricht handelt (zur Konfessionalität des evangelischen Religionsunterrichts einführend Meyer-Blanck, 2013, 163-174). In letzter Zeit werden zunehmend Wege konfessioneller und teilweise auch interreligiöser Kooperation erprobt (→ Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht). Einen Sonderfall stellt der Religionsunterricht für alle in evangelischer Verantwortung in Hamburg dar (zum sogenannten „Hamburger Weg“ Vereinigung Hamburger Religionslehrerinnen und Religionslehrer e.V., o.J.) (→ Dialogischer Religionsunterricht. Der Hamburger Weg eines Religionsunterrichts für alle).

Da Länder und Kirchen in Deutschland beim Religionsunterricht kooperieren, sind die Lehrkräfte zwar als Beamte oder Angestellte bei den Bundesländern beschäftigt, benötigen zugleich aber eine sogenannte Vocatio seitens der Kirchen. Die Vocatio ist eine kirchliche Beauftragung durch die jeweils zuständige Landeskirche, welche in der Regel nach einem mehrtägigen Kurs erteilt wird. Die Vocatio können jedoch nicht nur Studierende erhalten, die Mitglied einer Landeskirche sind, sondern auch solche, die einer so genannten evangelischen Freikirche angehören, sofern diese Mitglied in der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland) ist. Für Angehörige von Nicht-ACK-Kirchen gibt es seitens der Landeskirchen unterschiedliche Vorgehensweisen, oft in Form einer Einzelfallprüfung.

Möglich ist das Studium für das Lehramt Evangelische Religion an Theologischen Fakultäten sowie Instituten, Fachbereichen und Seminaren, nicht möglich jedoch an den beiden Kirchlichen Hochschulen (Einen Überblick über die Standorte bietet die Internetseite www.religion-studieren.de). Nicht überall werden aber alle Lehramtsstudiengänge angeboten. So ist an manchen Standorten nur das Studium für Grund-, Haupt- und Realschule möglich (z.B. TU Braunschweig), an anderen wiederum nur das für das Gymnasiallehramt (z.B. Universität Kiel). Je nach Schulform und Bundesland ist es auch möglich, Religion als Drittfach zu wählen.

Da die Lehramtsstudiengänge modularisiert sind, gliedern sie sich im Regelfall in einen Bachelor- und einen Masterstudiengang. So ist z.B. für das gymnasiale Lehramt meist ein 2-Fach-Bachelor Evangelische Theologie und, im Anschluss daran, ein Studiengang mit dem Abschluss Master of Education die Voraussetzung. Die Regelstudienzeiten variieren je nach Studiengang und Institution. Als grobe Orientierung können für Bachelorstudiengänge sechs und für Masterstudiengänge vier Semester angesetzt werden. Der Fächerkanon ist im Wesentlichen identisch mit dem für das Pfarramts-/Magisterstudium, wobei jedoch ein deutlicher Schwerpunkt auf dem Bereich der Religionspädagogik bzw. Fachdidaktik liegt. Da Studierende, die das gymnasiale Lehramt anstreben, im Regelfall zwei Fächer studieren und zusätzliche Didaktikmodule absolvieren müssen, sind die Sprachanforderungen insgesamt geringer als für das Pfarramts-/Magisterstudium. Gleiches gilt in vielen Fällen für die Kurse in Bibelkunde. Bei Studierenden anderer Lehramtsstudiengänge (z.B. Grundschullehramt) entfällt der obligatorische Spracherwerb oft ganz. Zu allen Lehramtsstudiengängen gehören ferner verbindliche Praxisanteile, oft in Form eines so genannten Praxissemesters.

Das Studienziel lässt sich, stark vereinfacht, mit dem Erwerb „theologisch-religionspädagogischer Kompetenz“ (→ Religionspädagogik) beschreiben, die sowohl didaktische, personenbezogene, inhaltliche als auch weitere Aspekte umfasst. Der Begriff meint „die Gesamtheit der beruflich notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten, der Bereitschaft und berufsethischen Einstellungen, über die ein Religionslehrer bzw. eine -lehrerin verfügen muss und die es ihnen ermöglicht, mit der Komplexität von beruflichen Handlungssituationen konstruktiv umzugehen, das heißt religionspädagogisch handlungsfähig zu sein [...].“ (Kirchenamt der EKD, 2008, 16, auch genauer zum Begriff der Handlungsfähigkeit; → Denkschriften, evangelisch). Die genauen Studienordnungen legen die ausbildenden Institutionen unter Berücksichtigung der Vorgaben durch das Bundesland und der Empfehlungen der Landeskirchen bzw. EKD fest. In den meisten Fällen werden Studienabschlüsse aus einem Bundesland auch in einem anderen anerkannt, doch empfiehlt es sich hier, sich im Voraus bei den entsprechenden Behörden zu erkundigen. Besonders zu beachten ist dabei, dass das Lehramtsstudium zwar weitgehend auf das Bachelor-Master-Studium umgestellt worden ist, in manchen Bundesländern aber weiterhin das Erste Staatsexamen und nicht der Master of Education den formalen Studienabschluss darstellt. Eine Anerkennung der Studienleistungen für andere Studienfächer – z.B. bei einem Studienfachwechsel – ist prinzipiell möglich, obliegt aber der Prüfung durch die verantwortlichen Institutionen. Eine Vollanerkennung ist dabei nicht der Regelfall.

Als kirchliche Beauftragte stehen Religionslehrkräfte mit Vokation in einem besonderen Verhältnis zu Kirche. So kann es zu ihren Aufgaben gehören, speziell auch kirchliche Angebote im schulischen Bereich mitzugestalten (Schulgottesdienste und ähnliches → Schulkultur/Schulleben; → Schulgottesdienst). Dabei muss aufgrund der weltanschaulichen Neutralität der Schule aber streng auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an entsprechenden Angeboten geachtet werden. Möglich ist ferner u.a. auch die Weiterbildung von Religionslehrkräften zu Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorgern (→ Schulseelsorge/Schulpastoral).

3.3. Weitere Studiengänge

Die Studiengänge, die unter 3.1. und 3.2. beschrieben wurden, sind nicht die einzigen theologischen Studiengänge. Zwischen 2015 bis 2018 wurde eine Rahmenstudienordnung für einen Masterstudiengang Evangelische Theologie (Master of Theological Studies, M.Th.S.) entwickelt, die einen Quereinstieg in das Studienfach für Menschen eröffnet, die bereits ein anderes Studium und Berufserfahrung mitbringen. Mit diesem Master (den es bislang bereits in Heidelberg und Marburg mit anderen Konditionen gibt) kann man für die kirchliche Ausbildung (Vikariat) zum Pfarramt zugelassen werden.

In den letzten Jahren wurden und werden darüber hinaus von einzelnen Fakultäten spezielle Masterstudiengänge angeboten wie zum Beispiel Religion und Ethik (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Religion und Ethik: http://www.studium.uni-kiel.de/de/studienangebot/studienfaecher/religion-und-ethik-ma) oder Religion und Kultur (Humboldt-Universität zu Berlin, Master of Religion and Culture: https://www.theologie.hu-berlin.de/de/studienangebot/mrc).

An evangelischen Hochschulen gibt es außerdem Studiengänge mit theologischen Anteilen wie zum Beispiel Soziale Arbeit, die Voraussetzung für kirchliche Berufe wie Diakonin oder Diakon sind, aber auch Zugang zum nicht-kirchlichen Arbeitsmarkt eröffnen.

4. Zur Reform des Theologiestudiums

Der Ruf nach einer Reform des Theologiestudiums ist zwar schon mindestens 140 Jahre alt, hat aber darum nicht an Aktualität verloren. Für beide Hauptstränge des Theologiestudiums haben sich Fachkommissionen gebildet, die sich dem Anliegen der Studienreform verschrieben haben. Beide Fachkommissionen (I: für den Pfarramtsstudiengang; II: für die Lehramtsstudiengänge) sind gemischt, das heißt universitär und kirchlich besetzt (eben weil Theologie zu den res mixtae gehört, siehe die Ausführungen unter 1. Grundsätzliches).

Bei der Diskussion um die Reform des Theologiestudiums spielen einerseits altbekannte Themen eine Rolle (Sprachanforderungen, Bezug der einzelnen theologischen Fächer zueinander, Verhältnis von Wissenschaft und Praxis), andererseits kommen durch die gesellschaftliche Entwicklung auch weitere in den Blick (Anforderungen an das Lehramtsstudium durch konfessionell-kooperativen Religionsunterricht; interkulturelle und interreligiöse Kenntnis und Sprachfähigkeit).

5. Praxisanbindung in Studienbegleitung und weitere Ausbildungsabschnitte

Sowohl für das Pfarramts-/Magisterstudium als auch die unterschiedlichen Lehramtsstudiengänge sind bestimmte Praxisanteile bereits während des Studiums verpflichtend. So muss im Rahmen des Pfarramts-/Magisterstudiums ein Gemeindepraktikum absolviert werden. Bei den Lehramtsstudiengängen ist oft ein sogenanntes Praxissemester Pflicht, die Regelungen im Einzelnen sind jedoch, in Abhängigkeit von Studienort und Studiengang, recht unterschiedlich. Seitens der Kirchen werden Begleitprogramme für die Studierenden angeboten, oft in Form von sogenannten Mentoraten. Kirchliche Studienbegleitung kann u.a. in Form regelmäßiger Gruppentreffen oder einzelner Veranstaltungen, die sich gezielt einem Thema widmen, stattfinden. Häufiger Gegenstand solcher Veranstaltungen ist die Reflexion der eigenen Spiritualität in Hinblick auf das Studium wie auch auf den späteren Beruf. Für Pfarramtsstudierende gibt es die Möglichkeit, sich auf eine landeskirchliche Liste setzen zu lassen, um möglichst früh Kontakt zum späteren (potentiellen) Arbeitgeber aufzunehmen. Auch für die Studierende, die nicht direkt den Pfarr- oder Lehrberuf anstreben, empfiehlt sich ein Kontakt zur jeweiligen Landeskirche, um gegebenenfalls über andere Berufsoptionen oder einen Quereinstieg ins Gespräch zu kommen. Über die Aufnahme der Absolventinnen und Absolventen in die zweite Ausbildungsphase (Vikariat oder Referendariat) entscheiden in letzter Instanz die Kirchenämter der Landeskirchen bzw. die Landesschulbehörden der Bundesländer.

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Abbildungsverzeichnis

  • Die zentralen Teilgebiete der theologischen Hauptfächer

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