Taufe/Taufkatechese
(erstellt: März 2023)
https://www.bibelwissenschaft.de/stichwort/201122/
1. Das Sakrament der Taufe
Die Taufe ist eines der ältesten Rituale des Christentums. In ihr wird der Täufling zu den Worten „auf den/im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ drei Mal mit Wasser übergossen oder ein bis drei Mal untergetaucht.
Bei der konkreten Taufformel und der Art des Wasserkontaktes gibt es konfessionelle Unterschiede und erweiternde Symbolhandlungen wie zum Beispiel die Salbung des Täuflings in der katholischen und der orthodoxen Taufe.
Taufe und Abendmahl/Eucharistie sind Sakramente bei Protestanten, Katholiken und Orthodoxen. Diese großen Kirchen in Deutschland erkennen die Taufe gegenseitig an (siehe die Magdeburger Tauferklärung aus dem Jahre 2007; EKD, 2007).
Durch die Taufe wird eine Person mit Christus vereint und Glied der sie taufenden Kirche. Der besondere Zuspruch Gottes in der Taufe gilt der Person und ist einmalig. Eine (erneute) Taufe bei einem Übertritt oder Wiedereintritt in die evangelische oder katholische Kirche ist nicht erforderlich bzw. sogar verboten (Ökumenischer Rat der Kirchen, 1982, 13).
Die Taufzahlen gehen in beiden Kirchen seit Jahren – schon vor der SARS-CoV-2-Pandemie ab 2020 – deutlich zurück. 2020 wurden 159.658 Menschen evangelisch und 104.610 Menschen katholisch getauft (EKD, 2021, 12; Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2020/21, 72). Gründe für den Rückgang der Taufzahlen erkennen Forscher und Forscherinnen in einer sinkenden Geburtenrate und einer abklingenden Selbstverständlichkeit der Taufe (Grethlein, 2020, 15).
2. Biblischer Befund
Die Taufe wird seit ca. 2000 Jahren im Christentum praktiziert. Als erste Taufe bezeugen die Evangelien die Taufe Jesu durch Johannes den Täufer (Mk 1,9-13 par). Sie ist ein wichtiger ritueller Bezugspunkt in der Entstehung des christlichen Taufrituals. Die Johannestaufe hebt Buße und Sündenvergebung hervor. Wie die neu entstehende christliche Taufe ist die Johannestaufe einmalig und keine Selbsttaufe (Grethlein, 2014, 19-22).
Jesu eigene Taufe hat eine Vorbildfunktion für Christinnen und Christen. Es ist wissenschaftlich unklar, ob Jesus selbst taufte – Joh 3,22 legt dies einerseits nahe, die Notiz in Joh 4,2 hingegen stellt es deutlich in Frage (Grethlein, 2007, 103). Im „Missionsbefehl“ (Mt 28,18-20) beauftragt Jesus die Jüngerinnen und Jünger, Menschen von seiner Botschaft zu erzählen und zu taufen. Dementsprechend wurde der Missionsbefehl ähnlich den Einsetzungsworten bei der Abendmahls-/Eucharistiefeier (1Kor 11,23-26) in den Taufgottesdienst aufgenommen und häufig als Taufbefehl bezeichnet. Der Taufauftrag fehlt in den anderen Evangelien.
Die ältesten, neutestamentlichen Schriften (Paulusbriefe) zeigen, wie geläufig die Taufe in frühen Gemeinden war (1Kor 12,13 und Röm 6,3).
Die christliche Taufpraxis begann nach Pfingsten. Petrus’ Aufruf zur Taufe in seiner Pfingstpredigt (Apg 2,38f.) und die zahlreichen Belege in der Apostelgeschichte (Taufen von Männern und Frauen in Apg 8,12.16; Philippus tauft den Kämmerer aus Äthiopien in Apg 8,38; Saulus' Taufe durch Hananias in Apg 9,18; Kornelius und seine Angehörigen werden getauft in Apg 10,48; Paulus tauft in Ephesus, Apg 19,5) legen dies nahe.
Die Taufhandlungen werden nicht konkret beschrieben, dennoch ist deutlich, was für die neutestamentliche Taufe grundlegend ist (Grethlein, 2014, 13):
- Niemand kann sich selbst taufen.
- Die Taufe wird „auf den Namen des Herrn Jesus Christus“ (Apg 2,38 und 1Kor 6,11) gespendet.
- Wasser ist das Kernelement der Taufe (Apg 8,38f.; 10,47).
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Mit der Taufe beginnt für den Getauften das neue Leben als Christ (Röm 6).
Voraussetzungen zur Taufe wie ein bestimmtes Glaubensbekenntnis oder Folgen der Taufe wie der Eintritt in eine christliche Gemeinde sind neutestamentlich nicht einheitlich festgelegt.
Ein besonderes Kennzeichen der (ur-)christlichen Taufe ist, dass sie inklusiv bzw. egalitär in Jesus Christus als Fixpunkt ist (Gal 3,26-28). Von Beginn an werden Frauen und Männer, Freie und Unfreie, wohl auch Kinder getauft (Grethlein, 2014, 22).
Tauftheologisch bedeutsam ist vor allem die Teilhabe am erlösenden Lebensgeschick Jesu (Röm 6). Weitere damit verbundene Deutungen sind die Vergebung bzw. „Reinwaschung“ von den Sünden (Eph 5,26f.), die Gabe des Heiligen Geistes (Apg 1,5; 2 Kor 1,22) und die Wiedergeburt (Tit 3,5).
3. Entwicklungen der Taufpraxis
3.1. Taufort
Der Taufort ist im Neuen Testament bestimmt:
In Apg 8,36-38 ist nur allgemein von „das Wasser“ (gr. tó ýdor) die Rede. Weitere Belege zu Tauforten sind in den ersten zweieinhalb Jahrhunderten selten. Die konkreteste Angabe findet sich in der Didache – um 100 n. Chr. – mit der Forderung nach „lebendigem Wasser“ (gr. en ýdati zónti) (Did 7,1) als Ort oder Mittel der Taufe.
Justin spricht Mitte des zweiten Jahrhunderts in seiner Beschreibung der Taufe in der 1. Apologie 61,3 allgemeiner von einem „Ort, wo Wasser ist“ (gr. éntha ýdor estí).
Mit dem Wachstum des Christentums in den ersten Jahrhunderten entstanden kirchliche Gebäude (Kapellen, Kirchen) mit eigenen Taufräumen, sogenannte Baptisterien. Archäologisch sind Baptisterien erst mit dem Baptisterium von Dura Europos in Syrien ab ca. 240 n. Chr. nachweisbar. Mit der konstantinischen Wende ab dem vierten Jahrhundert wurden sie auch als eigenständige Taufgebäude mit mehreren Räumen gebaut.
Die weitere Entwicklung des Taufortes hing u.a. mit der Ausbreitung der Taufe von Säuglingen zusammen (s.u.). Waren altkirchliche Baptisterien für die Taufe von Erwachsenen gedacht, wurden die Taufbecken vermehrt in eigene Gebäude in den Kirchenraum eingebaut. Die großen Taufbecken wurden später zu Taufsteinen mit einer Mulde für das Wasser (Davies, 1980, 197-206).
Der übliche Taufort war im Mittelalter die Pfarrkirche. In Notsituationen konnte davon abgewichen werden, um Kinder möglichst bald nach der Geburt zu taufen (Beitl, 2004 1294).
Im 16. Jahrhundert bevorzugten Adelige zunehmend Haustaufen als Prestigezeichen gegenüber der gewöhnlichen Bevölkerung, die sich in Kirchen taufen lassen musste. Diese ständeorientierte Entwicklung nahm im 17. Jahrhundert ab, als sich das Bürgertum diese Praxis ebenfalls vermehrt zu eigen machte. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg blieb bspw. in Norddeutschland die Taufe im privaten Rahmen verortet, da die Mobilität der Bevölkerung stark eingeschränkt war. Mit dem Wiederaufbau nach Kriegsende kehrte die Taufe in die Gottesdiensträume der evangelischen und römisch-katholischen Kirchen zurück (Grethlein, 2014, 67-69).
3.2. Taufkatechese
Im Neuen Testament wird eine Einführung in die christlichen Glaubensinhalte zur Taufe erwähnt. Der „Missionsbefehl“ in Mt 28,18-20 (s.o.) ordnet der Taufe die Lehre zu. Eine genauere Ausführung zur Vermittlung der Lehre liegt nicht vor. Der Schwerpunkt der neutestamentlichen Texte liegt nicht auf der Einrichtung eines Katechumenats (→ Katechumenat). Die Evangelien sind darum bemüht, die Taufe im Leben und Wirken Jesu festzustellen, und haben andere Aspekte im Blick als die Einweisung in die christliche Lehre angesichts der Taufe.
In der nachösterlichen Gemeinschaft der Apostelgeschichte kommt eine Belehrung angesichts der Taufe nur implizit vor, wenn die Erzählungen in Apg 8,26-40 und 16,14f. näher betrachtet werden: In diesen Passagen fehlen die richtungsweisenden Begriffe „lehren“ (gr. didásko) oder „Schüler sein“ (gr. mathetéuo), welche auf eine tauforientierte Belehrung schließen lassen würden. Jedoch weisen die Bitte des Kämmerers nach Anleitung (Apg 8,31) und die Predigt des Evangeliums durch Philippus (Apg 8,35) vor der Taufe des Taufbewerbers auf eine gewisse Form der Belehrung hin. Auch in der kurzen Erzählung zur Taufe Lydias in Apg 16,14f. erscheint kein offensichtliches Wort der Belehrung, wobei hier der Ausdruck der Offenheit Lydias gegenüber dem Gesagten (Apg 16,14b: „darauf zu achten, was von Paulus gesprochen wurde“ [gr. proséchein toís lalouménois ypó toú Páulou]), indirekt für eine Form der Belehrung angesichts der Taufe spricht.
Auch Paulus setzt eine Lehrvermittlung zur Taufe voraus (1Kor 15,1-3), führt diese aber nicht aus.
Angesicht dessen, dass die genannten neutestamentlichen Texte unterschiedlichen Strömungen entstammen, ist die Annahme einer Unterweisung in die christlichen Grundlagen im Rahmen der Taufe exegetisch abgesichert. Dennoch ist nicht eindeutig, ob diese Frühformen der Taufkatechese vor oder nach der Taufe erfolgten. Allein die weiteren Entwicklungen des Taufkatechumenats sprechen für eine der Taufe vorausgehende Unterweisung.
Fassbar wird das Taufkatechumenat in der Didache, dem 2. Clemensbrief und bei Justin. Ende des zweiten Jahrhunderts war das Katechumenat der gebräuchliche Einstieg in die christliche Gemeinschaft. Das Taufkatechumenat umfasste die Heranführung an den christlichen Glauben und dessen Umsetzung im Gemeindeleben, welche in die Eingliederung in die Gemeinde durch den Vollzug der Taufe mündet. Die Begleitung des Täuflings fand hier noch nicht ihr Ende, sondern wurde in einer Vertiefung in die Bedeutung der Sakramente weitergeführt (Kretschmar, 1970, 1-348; Fleck, 2011, 21-37).
In der Traditio Apostolica, einer Kirchenordnung aus dem dritten Jahrhundert, ist die taufbezogene Katechese so selbstverständlich, dass sie einen eigenen Katechumenenstand (→ Katechumenat) mit sich brachte. Genaue Inhalte und die Dauer der Taufkatechese lassen sich nicht verallgemeinernd für diese Zeit feststellen. Jedoch ist davon auszugehen, dass die wesentlichen Inhalte des christlichen Glaubens gelehrt wurden. Bei Hippolyt und Tertullian gibt es Hinweise, dass das Taufkatechumenat drei Jahre dauerte. Feste Tauftermine (wie zum Beispiel in der Osterzeit) setzten sich in altkirchlicher Zeit durch und erlaubten eine terminorientierte Vermittlung der Glaubensinhalte. Zudem bot dieses Verfahren eine Gruppenkatechese im unmittelbaren Vorgang zur Taufe an (Barth, 2002, 117).
Die Taufkatechese und das Taufkatechumenat verloren mit der aufkommenden Säuglingstaufe an Bedeutung. Die Unterweisung der unmündigen Täuflinge wurde den Eltern und der „Kraft gemeinsamer Sitte“ (Hauschildt, 1989, 6) zugewiesen. Die Eltern traten bei der Taufhandlung als Sprecher für das Kind ein und beantworteten stellvertretend Tauffragen.
Die christliche Taufe wurde (in der Spätantike) vom Bischof gespendet. Nur er konnte die besondere Taufsalbung (sogenannte consignatio/Versiegelung) und das segnende Handauflegen durchführen. Dies wurde bei wachsenden Diözesen logistisch immer schwieriger und führte zur Trennung der bischöflichen Handlungen von der Taufe. Sie wurde als eigenständiges Ritual namens confirmatio/Stärkung tradiert. In den Konzilien von Florenz (1439) und Trient (1547) wurde das Salbungs- und Segnungsritual in der Firmung als eines der sieben Sakramente dogmatisiert. Die römisch-katholische Kirche knüpft mit der Firmung in Firmgottesdiensten an diese Tradition an (Müller, 2012, 110f.).
Die Reformatoren lehnten die Firmung als eigenständiges Sakrament ab. Dennoch entstand auch in ihrer Tradition – besonders durch die Arbeit von Martin Bucer – mit der Konfirmation ein an die Taufe anschließendes Ritual. Die Konfirmation ist pädagogisch ausgerichtet und gipfelt in der Prüfung und dem Bekenntnis des Jugendlichen zum christlichen Glauben.
Bis heute gehen sowohl der römisch-katholischen Firmung (→ Firmung/Firmkatechese) als auch der evangelischen Konfirmation → Konfirmandenunterricht/Konfirmandinnenarbeit) eine → Katechese bzw. ein religions- bzw. gemeindepädagogisches Bildungsangebot für junge Christen und Christinnen voraus. Da beide Handlungen sich auf die bereits erfolgte Taufe beziehen, kann diese Begleitung ebenfalls als Taufkatechese verstanden werden. In beiden Großkirchen werden außerdem altkirchliche Traditionen wiederentdeckt.
Mit einem liturgisch gestuften → Katechumenat für Erwachsene knüpft die römisch-katholische Kirche seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (→ Zweites Vatikanisches Konzil) an die Taufkatechese der ersten Jahrhunderte an. Nach Anmeldung des Taufwunsches wird der Erwachsene in mehreren Einheiten und in liturgischen Feiern durch das gesamte Kirchenjahr zur Taufe in der Osternacht begleitet (Grethlein, 2007, 137-141).
In den evangelischen Kirchen und zum Teil auch in der katholischen Kirche gibt es verschiedene Angebote zur Begleitung von Tauffamilien. Hier tritt besonders die Begleitung der Eltern bei Säuglings- und Kindertaufen in den Mittelpunkt und bindet sie in den Aufbau der Kirchengemeinde ein (z.B. Blank/Grethlein, 1993).
In beiden Kirchen gibt es neben der individuellen Begleitung von Taufbegehrenden vielfältige Kursmodelle, die Erwachsenen (zur Vorbereitung oder im Nachgang zu ihrer Taufe) Glaubensinhalte lebensnahe vermitteln.
3.3. Säuglingstaufe
Mit dem Beginn der Taufe von Kindern und Säuglingen kam seit dem dritten Jahrhundert die Diskussion über diese Taufpraxis auf.
Als christliche Entsprechung zu der jüdischen Beschneidung sah Cyprian von Karthago die Taufe an Säuglingen legitimiert. Tertullian lehnte die Kindertaufe zur gleichen Zeit ab. Für ihn musste eine Einführung in die christliche Lehre der Taufe vorausgegangen sein. Im fünften Jahrhundert setzte sich die Säuglingstaufe durch. Mit der breiten Rezeption der Erbsündenlehre des Augustinus (→ Augustinus von Hippo) wurde der Reinigungsaspekt der Taufe hervorgehoben. Analog zur jüdischen Beschneidung sollte schon Säuglingen mit der Taufe am achten Tag ihres Lebens die Befreiung von der Erbsünde zuteilwerden. Im Spätmittelalter rückte die Taufe noch näher an die Geburt, um das Kind möglichst früh zu schützen. Außerdem orientierte sich der Kindername zusätzlich am Namen eines besonderen Heiligen (bspw. des Tagesheiligen) als Schutzpatron (Albrecht, 2006, 52).
Die Reformatoren befürworteten die Säuglingstaufe ebenfalls, auch wenn sie tauftheologisch verschiedene Wege einschlugen. Die Tauftheologien Martin Luthers (→ Martin Luther) und Hyldrich Zwinglis waren besonders durch die Abgrenzung zum sogenannten Täufertum bzw. Wiedertäufer bestimmt. Dabei handelte es sich um eine radikalreformatorische Gruppe von Menschen, die die Säuglingstaufe nicht anerkannten und sich als mündige Gläubige bewusst (erneut) taufen ließen, um dann einem extremen christlichen Lebenswandel zu folgen. Aufgrund der sektiererischen Tendenz wurden die Wiedertäufer gewaltsam verfolgt (Müller, 2012, 114-117).
Bis ins 20. Jahrhundert gab es immer wieder Vertreterinnen und Vertreter der Erwachsenentaufe bzw. einzelne Kritikerinnern und Kritiker der Säuglingstaufe, die nicht radikal auftraten. Anfang des 17. Jahrhunderts entstand im Umfeld des britischen Puritanismus eine neue baptistische Bewegung. Baptistische Gemeinden gründeten sich dann auch ab dem 19. Jahrhundert in Deutschland (Müller, 2012, 123). Als Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden sind sie inzwischen ebenso wie die Evangelische Kirche in Deutschland und die römisch-katholische Kirche und viele andere christliche Kirchen und Konfessionen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland.
Die Kritik an der Säuglingstaufe kam in beiden Großkirchen häufig nur als randständige Meinungen auf.
Die römisch-katholische Kirche verpflichtet in ihrem kanonischen Recht Eltern „dafür zu sorgen, daß ihre Kinder innerhalb der ersten Wochen getauft werden“ (CIC, 1983, 867 §1). Denn Gottes Zuwendung in Jesus Christus erfolgt altersunabhängig und kommt jeder menschlichen Leistung zuvor (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2008, 7). Diese Taufe wird auf den Glauben der Kirche vollzogen, der durch Gemeinde, Eltern und Paten vertreten ist.
Im Protestantismus kam es Mitte des 20. Jahrhunderts zum großen Konflikt. Der einflussreiche evangelische Theologie Karl Barth kritisierte die Säuglingstaufpraxis heftig. Barth unterschied zwischen Gottes vergebendem Handeln in der „Geisttaufe“ und der menschlichen Antwort in der „Wassertaufe“. Säuglinge seien nicht fähig, in der Wassertaufe bewusst auf Gottes Gnadenzusage zu antworten. Einen stellvertretenden Glauben der Paten und Eltern schloss er aufgrund seines individualisierten Glaubensverständnisses aus (Barth, 1967, 199-202). In den folgenden Jahren rangen die evangelischen Landeskirchen mit der Frage des Taufalters. Diese deutsche Debatte wurde mit den Gesprächen des Ökumenischen Rates der Kirchen, die in der Konvergenzerklärung „Taufe, Eucharistie und Amt“ (sogenannte Lima-Erklärung) von 1982 mündete, beendet. In der Konvergenzerklärung werden Säuglings- und Erwachsenentaufe als legitime Taufformen gewürdigt:
„Die Gläubigen- wie auch die Säuglingstaufe findet in der Kirche als der Gemeinschaft des Glaubens statt. Wenn jemand, der für sich selbst antworten kann, getauft wird, bildet das persönliche Glaubensbekenntnis einen integralen Bestandteil des Taufgottesdienstes. Wenn ein Säugling getauft wird, wird die persönliche Antwort zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden. In beiden Fällen wird die getaufte Person im Verständnis des Glaubens wachsen müssen. Für diejenigen, die aufgrund ihres eigenen Glaubensbekenntnisses getauft werden, besteht die ständige Aufgabe, die persönliche Antwort im Glauben immer weiter zu vertiefen. Im Falle der Säuglingstaufe wird ein Bekenntnis zu einem späteren Zeitpunkt erwartet, und die christliche Erziehung ist auf das Ablegen eines solchen Bekenntnisses ausgerichtet“(Ökumenischer Rat der Kirchen, 1982, 11).
4. Didaktische Herausforderungen und Möglichkeiten
4.1. Taufe in den Bildungs- und Lehrplänen
Taufe wird in den Bildungs-/Lehrplänen der Bundesländer für den evangelischen und den römisch-katholischen Religionsunterricht hauptsächlich im Bereich (Leben in der) Gemeinde und Kirche sowie im Kontext Jesu Leben und Wirken aufgegriffen. Hierbei werden sowohl die historischen Entwicklungen der Taufe von der Urgemeinde bis in die Gegenwart als auch tauftheologische Deutungen wie die Zugehörigkeit zu Jesus Christus und die Zuwendung Gottes in der Taufe miteinbezogen.
Der Kompetenzerwerb in allen Schulformen wird größtenteils über symboldidaktische Elemente empfohlen (siehe exemplarisch die Bildungs- bzw. Lehrpläne in Thüringen 2010, Bayern 2015, Baden-Württemberg 2016, und Schleswig-Holstein 2020). In den weiterführenden Schulformen gewinnen zudem die Wahrnehmung der liturgischen Gestaltung und ethische Konsequenzen der christlichen Nachfolge an Gewicht.
4.2. Symboldidaktische Zugänge: Taufsymbole
Das Sakrament der Taufe wird von vielen Symbolen begleitet. Es gibt daher zahlreiche Anknüpfungspunkte für → Symboldidaktik (ausführlich zu den Taufsymbolen: siehe Grethlein, 2020, 129-142).
Die etabliertesten symboldidaktischen Konzepte nähern sich Symbolen auf unterschiedlichen Wegen:
Hubertus Halbfas reflektiert einen wahrnehmungsorientierten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Symbolen. Durch den Umgang im Hören, Betrachten, Spielen und Erzählen mit Symbolen entstehe ein „emotionaler Bezug die Entwicklung einer Intuition für das Symbol oder – symbolisch gesagt – das dritte Auge“ (Halbfas, 1992, 128f.).
Peter Biehl beginnt hingegen beim lebensweltlich relevanten Symbol, das im Laufe des Lernprozesses im Austausch mit biblisch-christlicher Deutung oder Symbolen gesehen wird, „damit die provozierende, alternatives Denken auslösende Kraft der christlichen Symbole herausgearbeitet werden kann“ (Biehl/Baudler, 1980, 97).
Einen weiteren prägenden didaktischen Entwurf bietet Michael Meyer-Blanck an. Er revidiert die Symboldidaktik zu einer Didaktik „religiöser Zeichen“ (Meyer-Blanck, 2012, 43). Im Lernprozess geht es nicht nur um die Wahrnehmung des Zeichens, sondern auch um dessen Gebrauch und Geschichte (Meyer-Blanck, 2012, 43).
Auch wenn die didaktischen Konzepte abweichende Lernwege einschlagen, wollen sie alle biblisch-christliche Tradition und Gegenwart der Schülerinnen und Schüler in einen Austausch bringen.
In den folgenden Absätzen werden vier grundlegende Symbole der Taufe beschrieben:
4.2.1. Wasser
Wasser ist das Grundelement der Taufe. Es ist verbunden mit lebensspendender, aber auch zerstörerischer Kraft: Ohne Wasser ist Leben auf der Erde biologisch nicht möglich. In unkontrollierten Mengen sorgt es als Flutwellen an Küsten- und Flussgebieten für Verwüstung. Biblische Texte wie die Sintfluterzählung (Gen 7-8) und der Durchzug des Volkes Israels durch das Schilfmeer beim Auszug aus Ägypten (Ex 14) bilden diese Ambivalenz ab. Neutestamentlich wird die reinigende Kraft des Wassers (Röm 6) und die Entstehung von etwas Neuem (Tit 3,5) bei der Taufe betont.
4.2.2. Kreuz
Das Kreuz ist das christliche Zeichen schlechthin. Beim Taufakt – egal welcher Konfession – wird dem Täufling ein Kreuz auf die Stirn gezeichnet. Es bezieht sich auf den Kreuzestod Jesu und bezeugt ihn als auferstandenen Christus. Das Kreuz steht kulturgeschichtlich für Sterben und Tod. In christlichen Kontexten symbolisiert es die Überwindung des Todes und ein Leben bei Gott nach dem Tod. Durch die Taufe erhält der Täufling Anteil an der Überwindung des Todes.
4.2.3. Licht
Kulturgeschichtlich ist Licht ein Zeichen für etwas Göttliches und Gutes. Dies wird bei der Taufe aufgegriffen, wenn eine Taufkerze (an der Osterkerze) entzündet wird. Die Taufkerze dient zur Begleitung des Täuflings in hellen und dunklen Stunden seines bzw. ihres Lebensweges.
Schon am ersten Schöpfungstag erscheint das Licht als eines der ersten Werke Gottes, das Leben ermöglicht. Diese Lichtsymbolik wird mit der Ausdeutung des Lichts des Ostermorgens in der Osterkerze aufgegriffen. Ihr Licht steht für neues Leben und die Auferstehung. Die Dunkelheit und Ungewissheit des Todes werden durchbrochen.
Jesus Christus spricht von sich selbst als „Licht der Welt“ (Joh 8,12) und trägt seinen Jüngern auf, seine Botschaft bzw. sein Licht in der Welt zu verbreiten (Mt 5,14-16 „Ihr seid das Licht der Welt“).
4.2.4. Salböl
Öl wurde zur Körperpflege und als Heilmittel in der Antike genutzt. Im Alten Testament wurden Könige, Propheten und Priester mit „Danksagungsöl“ oder auch „Chrisamöl“ als Zeichen des Segens Gottes gesalbt (Dtn 18,15-20; 1Sam 10,1; 1Kön 19,16).
Im Zusammenhang der Taufe wird der Täufling vor und/oder nach dem Taufvollzug gesalbt. Im Vollzug der römisch-katholischen Taufe kann das Katechumenenöl zur Reinigung und Vorbereitung der Täuflinge dienen. Diese Salbung entfällt bei Säuglingstaufen. Nach der Taufe werden die Getauften an Stirn oder Scheitel mit Chrisamöl geölt. Es erinnert an die biblischen Salbungen und symbolisiert die herausragende Würde des Getauften vor Gott (Kaczynski, 2004, 1040) als Glied Jesu Christi, des Gesalbten.
4.3. Tauferinnerung
Die Taufe ist das Sakrament christlicher Initiation. Sie ist nicht nur der rituelle Beginn des Lebens als Christ, sondern setzt sich im Leben des Getauften fort. Infolgedessen hält Martin Luther in seinem Großen Katechismus (1529) für das Leben als Christ fest:
„Darum hat jeder Christ sein Leben lang genug an der Taufe zu lernen und zu üben. Er hat ja immerfort zu schaffen, dass er fest glaube, was sie zusagt und bringt: Überwindung des Teufels und Todes, Vergebung der Sünden, Gottes Gnade, den ganzen Christus und den Heiligen Geist mit seinen Gaben“(Luther, 1529, Artikel 4).
Die Erinnerung an die eigene Taufe auf dem Lebensweg vollzieht sich in den evangelischen Kirchen hauptsächlich in der Feier des Abendmahls und im Hören des Wortes Gottes im Gottesdienst. Weitere Erinnerungshandlungen sind im Alltagsleben der Gemeinde und in Gottesdiensten bspw. in eigenen Tauferinnerungsgottesdiensten möglich.
Die römisch-katholische Kirche bezieht viele ihrer liturgischen Handlungen auf die Taufe: In der Osternacht wird das Taufversprechen erneuert und in jeder katholischen Kirche steht das Weihwasser am Kircheneingang mit dem Wasser der Taufe in Verbindung. Die Bezeichnung mit dem Kreuz deutet den in der Taufe vorgenommenen Herrschaftswechsel an (weitere tauferinnernde Elemente in: Stuflesser, 2004).
Die Erinnerung an die Taufe ist ein Thema aller christlichen Konfessionen. Tauferinnernde Handlungen im Religionsunterricht sind denkbar, müssen aber angesichts sinkender Taufzahlen von Säuglingen und Kindern sensibel für ungetaufte Schülerinnen und Schüler sein.
Literaturverzeichnis
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