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Synagoge

(griechisch »Versammlung«) Versammlungsstätte jüdischer Gemeinden, wo am Sabbat ein Wortgottesdienst mit Gebet, Schriftlesung, Predigt und abschließendem Segen abgehalten wird. Jeder in den → Heiligen Schriften kundige jüdische Mann kann aufgefordert werden, die Schriftlesung vorzunehmen und eine Auslegung zu geben (vgl. Lk 4,16-21; Apg 13,15).

Die Verwaltung der äußeren und inneren Angelegenheiten einer Synagogengemeinde lag in den Händen eines Kollegiums von → Ältesten. An Synagogenbeamten gab es den Synagogenvorsteher, der für die ordnungsgemäße Abwicklung des Synagogengottesdienstes zu sorgen hatte, und den Synagogendiener, der ihm dabei zur Hand ging (Lk 4,20).

In der Synagoge tagte in neutestamentlicher Zeit – und noch lange darüber hinaus – das örtliche Synagogengericht. Auf den Spruch von drei Richtern hin konnte es gegenüber Juden, die gegen Vorschriften des → Gesetzes verstoßen hatten, die Strafe der Auspeitschung verhängen (Dtn 25,2-3), die vom Synagogendiener auszuführen war (Mk 13,9; Apg 22,19; 2 Kor 11,24; → auspeitschen).

(Sacherklärungen Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart)

die-Bibel.dev.4.17.7
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