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Religionsunterricht in Belgien

(erstellt: Februar 2021)

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1. Das gesellschaftliche Umfeld

Staatsrechtlich betrachtet ist Belgien eine konstitutionelle Monarchie. Ursprünglich von den europäischen Großmächten als Pufferstaat geschaffen zwischen den beiden großen Nachbarn Deutschland und Frankreich hat Belgien nie ein starkes nationales Identitätsverständnis entwickelt. Seit einigen Jahrzehnten jedoch zeigt sich im Norden des Landes ein zunehmend selbstbewusster und ausdrucksstarker flämischer Nationalismus, der nur mittels der typisch belgischen Kompromisskultur und des daraus erwachsenen umfangreichen Föderalismus das Land phasenweise befrieden konnte. Nach langen Jahren gemeinschaftspolitischer Kämpfe wirkt das Land heute gelegentlich geistig ausgezehrt. Und die Identitätsfrage klafft immer noch auf: Der zunehmend selbstsichere Norden ruft immer vernehmlicher nach Unabhängigkeit. Im wirtschaftlich ärmeren Süden erkennen viele Flamen eine Last für ihr eigenes Fortkommen. Der Süden wiederum, die Wallonie, setzt sich für eine Beibehaltung des föderalen Systems ein. Kulturell und weltanschaulich fühlt man sich in der Wallonie nach Frankreich hingezogen (Meyer, 2017, 223).

Die politische Parteienkonstellation mit ihren komplizierten Strukturen ist für Außenstehende kaum zu verstehen. Selbst die Einheimischen sind angesichts wechselnder Mehrheiten und aufgrund von vier Parlamenten neben Kammer und Senat (ein flämisches, ein wallonisches, eins für die Region Brüssel und ein deutschsprachiges) überfordert. Nicht zuletzt aufgrund dieser komplizierten föderalen Grundstruktur aus Gemeinschaften und Regionen, die wesentliche Entscheidungsbereiche bestimmt, verliert die Zentralregierung an Befugnissen und Macht.

Aufgrund seiner Geschichte als Pufferstaat zwischen Frankreich und Deutschland und aufgrund der Tatsache, dass ausländische Machthaber Jahrhunderte lang das kleine Land beherrschten, besteht in Belgien ein gleichsam strukturelles Misstrauen allen Staatsmännern und -frauen gegenüber. Kombiniert mit einem ausgeprägten Hang zur Anarchie erklären diese beiden grundlegenden Charakteristiken eben jene typisch belgische Hassliebe zum eigenen Land und seinen Institutionen gegenüber, die vielfach als surréalisme à la belge bezeichnet wird. Denn die eigentliche politische – und wie noch darzustellen auch religiöse – Situation in Belgien ist – nüchtern betrachtet – weitaus beunruhigender, als dies auf Anhieb erscheint. Dadurch wiederum ist Belgien mehr als ein kleiner Nachbarstaat; hier lässt sich im Kleinen, nahezu in einer Laborsituation, beobachten, was geschieht, wenn eine demokratische Kultur wegen mangelnder Pflege, parteipolitischer Eigeninteressen und aufkommender Nationalismen zerrinnt. Die Gemeinsamkeiten des Landes, die in dem Wahlspruch des Landes eingeschrieben wurden „Einigkeit macht stark“ (Verfassungen des Königreichs Belgien, 2002-2007, Art. 193), sind im Laufe der letzten Jahrzehnte zu leeren Begriffen verkommen und die geistige, kulturelle und institutionelle Distanz zwischen den Gemeinschaften nimmt kontinuierlich zu.

Angefeuert von den nationalistischen, rechtspopulistischen bis hin zu rechtsradikalen Parteien, die in Flandern seit Jahren eine besorgniserregende Stimmenmehrheit auf sich vereinen, wird mittlerweile ohne jegliche Scham und öffentlichkeitswirksam von einer möglichen Teilung des Landes gesprochen (Meyer, 2019). Der flämische Norden wirft dem wallonischen Süden vor allem ökonomische Reformunwilligkeit vor. Während der sozialistisch dominierte Süden den Norden eines überzogenen flämischen Nationalismus und einer neoliberalen Wirtschaftspolitik beschuldigt. Die politischen Ränder werden immer stärker, die Positionen verhärten sich; ein nationaler Konsens, der einst das Lebenselixier belgischer Politik war, ist inexistent und ein Dialog zwischen den Gemeinschaften und den politischen Parteien wird, wie sich nach einem erneuten Jahr ohne Regierung zeigt, immer schwieriger.

2. Religion(en) und Weltanschauungsgemeinschaften in Belgien

Die Religionen in Belgien bleiben selbstverständlich von den sich wandelnden gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen nicht verschont (Derroitte/Meyer/Polefeyt/Roebben, 2014). Darüber hinaus haben die Missbrauchsskandale innerhalb der katholischen Kirche bis in die oberste Kirchenhierarchie hinein der Glaubwürdigkeit der Kirche immens geschadet. Gleichwohl ist Belgien ein traditionell katholisches Land. Im Gründungsjahr 1830 verstand es sich als katholischer Teil der überwiegend protestantischen Spanischen Niederlande. Fast 200 Jahre später hat sich je nach Umfrage die Anzahl konfessionell gebundener Menschen stark verändert. Unterschiedliche Befragungen bieten teils stark variierende Zahlen, die sich freilich in der Grundtendenz treffen: Während die katholische Kirche deutlich an Zuspruch und Mitgliedern verliert, nimmt die Zahl derer, die sich als Konfessionslos, als Agnostiker oder als Atheisten bezeichnen zu. Der Islam ist vor allem in den größeren Städten verbreitet. In Brüssel beispielweise bekennen sich etwa 17% der Bevölkerung zu ihm. Über 90% der Muslime sind ehemalig Migranten und deren Nachfolger (Derroitte/Meyer/Polefeyt/Roebben, 2014). Viele stammen aus den Maghreb Staaten, vor allem aus Marokko und Tunesien und aus der Türkei.

Historisch gesehen wurde Religion nicht als Identitätsmarker in den gemeinschaftspolitischen Konflikten benutzt. Vielmehr spielte Religion im belgischen Säulenstaat, der, wie in vielen anderen europäischen Ländern, das Land in drei unterschiedliche (eine sozialistische, eine liberale und eine katholische), ideologisch streng voneinander separierte politische Familien samt dazugehöriger Gewerkschaften, Krankenkassen sowie unterschiedlichster Verbände aufteilte, eine große Rolle als verbindendes und tragendes Element innerhalb der katholischen Säule. Nach dem Zusammenbruch des Säulenstaates nahm im Laufe der 90er Jahre die institutionalisierte Laizität immer mehr Einfluss auf Politik und öffentliches Leben (→ Staatliche Neutralität). 1993 wird sie als Kultusgemeinschaft im Sinne einer „nichtkonfessionellen Philosophie“ im Rahmen des Art. 181 §1 (Verfassungen des Königreichs Belgien, 2002-2007) neben dem Katholizismus, dem Protestantismus, der Orthodoxie, dem Anglikanismus, dem Judentum und dem Islam aufgenommen.

Wie in vielen anderen Nachbarstaaten nimmt auch hier die Anzahl der Konfessionslosen kontinuierlich zu und der Einfluss der Religion sinkt. Im Gegenzug übt das französische Modell der Laizität trotz markanter verfassungsrechtlicher Unterschiede vor allem auf den südlichen Landesteil eine beträchtliche Faszination aus. Anders als in Frankreich ist die Laizität in Belgien weniger eine Sache des Staates an sich als eine Sache der Parteien und Interessenvertreter. Im Gegensatz zur „Grande République“ definiert sich der belgische Staat als „neutral“ (Verfassungen des Königreichs Belgien, 2002-2007, Art. 24 §1) und folglich nicht als laizistisch. In Belgien war die Laizität mit ihren Vertretern immer eine Weltanschauung unter vielen, die bis Mitte des 20. Jahrhunderts gesamtgesellschaftlich nur eine randständige Aufmerksamkeit erfuhr. Wichtigstes Ziel der organisierten Laizität ist es seit jenen Tagen, die Religion aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Öffentlichkeitswirksam beklagt der Verband in regelmäßigen Abständen die seines Erachtens ungerechte Finanzierung der Kultusgemeinschaften. Nach Ansicht der Laizität erhält die Katholische Kirche deutlich zu viel staatliche Unterstützung und die restlichen Kulte im Vergleich zu ihr deutlich zu wenig (Sägesser, 2012).

Auch in Flandern gewinnen laizistische Verbände an Einfluss und Kraft. Dennoch finden sie im Norden des Landes trotz einer deutlichen christlichen Enttraditionalisierung aller Lebensbereiche weniger Resonanz als in der Wallonie. Landesweit werden laizistische Einflüsse seit circa 20 Jahren immer sichtbarer, wie die belgische Gesetzgebung in Bezug auf Abtreibung und vor allem in Sachen Sterbehilfe deutlich aufzeigt. In Umfeld dieser Debatten wurde deutlich, welchen Vorrang die laizistische Lobby mittlerweile innerhalb der belgischen Politik innehat.

Ohne das hier nur skizzenhaft vorgetragene Bild der Laizität ist die religiöse Situation in Belgien nicht zu verstehen. In Belgien werden, anders als in Deutschland, die anerkannten Glaubensgemeinschaften je nach Anzahl der Gläubigen vom Staat finanziert.

Ähnlich wie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sind Säkularisierungs-, Individualisierungs- und Pluralisierungsbestrebungen (→ Säkularisierung; → Individuum/Individualität; → Pluralisierung) zu verzeichnen, mit denen sich die Kirchen schwertun. Wie nahezu überall in Europa gelingt es auch hier der institutionalisierten Religion nur bedingt sich angesichts der veränderten gesellschaftlichen Situation zu behaupten. Der starke Rückgang der Messbesuche sowie die sinkendenden Teilnahmen an den Sakramenten und nicht zuletzt der massive Priestermangel sind auch hier nur die äußeren Symptome einer weit tiefer liegenden Krise.

3. Religionsunterricht in Belgien

Der laizistische Druck einerseits sowie die genannten Deinstitutionalisierungs- und Enttraditionalisierungstendenzen andererseits haben auch im Unterrichtswesen, insbesondere mit Blick auf den Religionsunterricht, in allen Landesteilen Spuren hinterlassen. Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre musste das nachkriegsgeschüttelte Land durch zwei schwere institutionelle Krisen: die Königsfrage, verbunden mit der Frage, ob konstitutionelle Monarchie oder doch eher Republik, und der Schulkampf, verbunden mit der Frage, wie und wer darf Schule organisieren und wie viel Einfluss darf die katholische Kirche darauf nehmen; diese grundsätzlichen und hochideologischen Auseinandersetzungen trieben das Land in eine politische Krise. Nach heftigen Konfrontationen wurde 1958 der sogenannte Schulpakt geschlossen, der bis auf den heutigen Tag die Diskussionen – auch rund um den Religionsunterricht – rahmt. Verantwortlich für Schule und Unterricht sind seitdem die Kirche(n) in circa der Hälfte aller Schulen. Die andere Hälfte liegt in der Verantwortung von Gemeinschaften, Kommunen und Provinzen.

An allen katholischen Schulen, die inzwischen mit über 50% der Anzahl von Schülerinnen und Schülern vor allem im Sekundarschulbereich proportional stark vertreten sind, gibt es einen katholischen Religionsunterricht. Anders verhält es sich an den Gemeinschaftsschulen. Hier legte der Schulpakt verpflichtend die Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler an so genannten philosophischen Fächern fest (vgl. Pacte scolaire). Erziehungsverantwortliche können hier aus den philosophischen Fächern entsprechend ihrer weltanschaulichen Überzeugung wählen. Zur Wahl stehen: ein katholischer (→ Religionsunterricht, katholisch), evangelischer (→ Religionsunterricht, evangelisch), orthodoxer (→ Religionsunterricht, orthodoxer), jüdischer und muslimischer (→ Religiöse Erziehung, Islam) Religionsunterricht sowie ein nichtkonfessioneller Unterricht in Sittenlehre. Diese aufwendigen Wahlmöglichkeiten sicherten einst den Religionsfrieden und verliehen den Gemeinschaftsschulen den Ausweis einer Schule für alle.

Religionslehrerinnen und -lehrer werden in Belgien an theologischen Fakultäten und katholischen Hochschulen ausgebildet. An Gemeinschaftsschulen dürfen sie nur dieses eine Fach unterrichten, da sie – in der Sprache des Schulpakts – aufgrund ihrer Grundhaltung nicht ‚neutral‘ (vgl. Pacte scolaire) sind. Durch die Festlegung auf ein einziges Fach fällt es vielen Religionslehrerinnen und -lehrern schwer sich von dem Klischee eines – überspitzt formuliert – missionarischen Sonderlings innerhalb des Lehrerkollegiums zu befreien.

Seit einiger Zeit hat sich der ideologische Wind in Belgien gedreht. Der Schulpakt als verbindliche gemeinsame Rechtsgrundlage wird zunehmend ad acta gelegt. Der Norden und der Süden gehen nun auch in Sachen Weltanschauungsfächer unterschiedliche Wege. Seit Oktober 2016 wurden die Religionsstunden der Grund- und Mittelschule der Wallonie um die Hälfte reduziert und durch eine Wochenstunde in sogenannter Staatsbürgerkunde ersetzt. Diese Maßnahme schwächt die Fächer erheblich (Meyer, 2017, 223f.). Allen betroffenen Lehrerinnen und Lehrern wurde nahegelegt, den neuen Bürgerkundeunterricht zu übernehmen. Von Staat und Kirche eingesetzte Inspektorinnen und Inspektoren, die den Religions- und Ethikunterricht auf Inhalt und Form hin überprüfen und begleiten, wurden von den Weltanschauungsfächern abgezogen und erhielten neue Arbeitsgebiete. Alles deutet darauf hin, dass der Religionsunterricht und der Ethikunterricht an Gemeinde- und Gemeinschaftsschulen in der Wallonie in wenigen Jahren endgültig abgeschafft wird.

In Flandern dagegen bleibt mit Blick auf die Anzahl Stunden vorerst alles beim Alten. Darüber hinaus beschlossen die Bischöfe, an vorderster Front der Antwerpener Bischof J. Bonny, für den katholischen Religionsunterricht eine Lehrplanänderung für alle Sekundarschulen, der am 01. September 2019 in Kraft trat (Erkende Instanie rooms-katholieke godsdienst, 2019). Der neue Lehrplan betont verstärkt die Inhalte der christlichen Kultur und fokussiert sich auf biblische Kenntnisse. Dennoch bleibt er dem korrelativen Prinzip einer Verzahnung von Lebens- und Glaubenserfahrungen verbunden (Roebben, 2017). Nach Aussagen der Verantwortlichen soll er Schülerinnen und Schüler befähigen, die Wurzeln ihrer eigenen Kultur zu verstehen, um mittels der gewonnenen Erkenntnisse besser über ihre eigene Religion Auskunft geben zu können, religiös sprachfähiger zu werden, um interkonfessionell und interreligiös dialogfähiger zu werden.

Die kleine deutschsprachige Gemeinschaft im Osten des Landes mit ihren knapp 80.000 Einwohnern ist in Sachen Unterrichtswesen autonom. Sie und ihr Unterrichtsminister haben sich angesichts des veränderten institutionellen Umfelds bezüglich der Weltanschauungsfächer noch nicht entschieden. Wenngleich die ideologischen Fronten hier weniger offensichtlich zutage treten und sie im Vergleich etwa zur Hauptstadt Brüssel laizistische Tendenzen seltener den öffentlichen Raum beherrschen, ist auch hier die Debatte eröffnet. Und man darf gespannt sein, wie man sich hier, unweit der deutschen Grenze, entscheidet.

4. Ausblick, Frage und Probleme

Alles in allem gehen die einzelnen Gemeinschaften in Belgien mit Blick auf den Religionsunterricht unterschiedliche Wege. Einmal mehr zeigt sich auch hier, dass der gesamtgesellschaftliche Kontext gepaart mit dem öffentlichen Erscheinungsbild einen wesentlichen Einfluss auf die Organisationsstruktur des Religionsunterrichts nimmt. Die jüngeren Entwicklungen zeigen, dass der Religionsunterricht sich nicht hinter den Kirchenmauern in Sicherheit wägen darf. Mehr denn je ist er gefordert, seine Ziele und seine Bildungsrelevanz im Gesamtraum der Schule öffentlichkeitswirksam und allgemeinverständlich darzulegen. Immer wiederkehrende Klischees von einem engen missionarisch-katechetischen Grundanliegen gilt es unmissverständlich zu widerlegen.

Das belgische Beispiel zeigt auch, dass alle Verantwortungsträger aufgefordert sind, gesellschaftliche Entwicklungen und politische Entwicklungen nicht zu verstehen, sondern auch zu antizipieren, um gegebenenfalls angemessen auf politische Entwicklungen und Vorhaben reagieren zu können. Das wiederum setzt voraus, dass sich alle Beteiligten nicht nur als Erklärer und Vermittler in Sachen Religion verstehen, sondern sich durchaus auch als Akteure im öffentlichen und politischen Raum begreifen (Grümme, 2015). Ein wohlwollend-emanzipiertes Verhältnis zur Amtskirche kann dabei als Grundhaltung wertvolle Dienste erweisen.

Wie die flämischen Bischöfe zurecht betonen, sind dabei zwei Grundanliegen des konfessionellen Religionsunterrichts in den Vordergrund zu rücken (Erkende Instanie rooms-katholieke godsdienst, 2019): Zum einen wäre da der Beitrag eines konfessionellen Religionsunterrichts zur Förderung der interreligiösen Kompetenz (→ interreligiöse Kompetenz). Gerade in einem klassischen Einwanderungsland wie Belgien steht über die Gemeinschaftsquerelen hinaus der gesellschaftliche Zusammenhalt im Zentrum vielerlei Interessen. Und genau zu dieser Problematik kann ein aufgeklärter Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag leisten.

Ein zweites Grundanliegen bekommt angesichts des belgischen Kontextes klarere Konturen: Die kulturhermeneutische Funktion des Religionsunterrichts, die sich vor dem Hintergrund religiöser Traditionen, Riten (→ Rituale) und heiliger Texte bemüht, diese aus den jeweiligen Entstehungskontexten heraus verständlich zu machen und mit dem Blick auf gegenwärtige Haltungen und Werte in Verbindung zu setzen, ist in einem Land, das mit seiner nationalen Identität hadert, von größter Bedeutung.

Bei der Darstellung der Ziele und Anliegen des konfessionellen Religionsunterrichts in Belgien ist die laizistische Perspektive immer mitzudenken. Ebenso bei interreligiösen wie kulturhermeneutischen Ansätzen muss die Frage mit bedacht werden, warum gerade in einem konfessionellen Unterricht das jeweilige Grundanliegen geltend gemacht wird. Immer wieder muss dargelegt werden, warum es nicht zielführender und mit Blick auf die Mehrheitsgesellschaft angepasster ist, die genannten Themenfelder aus einer „neutralen“ Perspektive zu behandeln. Erst wenn diese grundlegenden Fragen einsichtig und plausibel beantwortet werden und wenn es dadurch gelingt den Mehrwert einer theologischen Binnenperspektive für den öffentlichen Diskurs deutlich zu machen, kann sich der Religionsunterricht – und über ihn hinaus weitere religionspädagogische Initiativen – wie das Beispiel Flandern gezeigt hat, auch langfristig behaupten.

Literaturverzeichnis

  • Centre de documentation administrative, Enseignement en général, o.O. 2019. Online unter: https://www.gallilex.cfwb.be/document/pdf/05108_058.pdf, abgerufen am 06.03.2020.
  • Derroitte, Henri/Meyer, Guido/Pollefeyt, Didier/Bert Roebben, Religious Education at Schools in Belgium, in: Rothgangel, Martin/Jackson, Robert/Jäggle, Martin (Hg.), Religious Education at Schools in Europe. Part 2: Western Europe, Göttingen 2014, 43-63.
  • Erkende Instanie rooms-katholieke godsdienst, Leerplan rooms-katholieke Godsdienst voor het secundair onderwijs, Mechelen 2019. Online unter: https://www.kerknet.be/sites/default/files/2181475_LR%20Leerplan%20godsdienst%20secundair%20DEF_2.pdf, abgerufen am 06.03.2020.
  • Grümme, Bernhard, Öffentliche Religionspädagogik. Religiöse Bildung in pluralen Lebenswelten, Stuttgart 2015.
  • Meyer, Guido, Laizität in Frankreich und in Belgien am Beispiel des Religionsunterrichts, in: Domsgen, Michael/Schwillus, Harald (Hg.), Der Religionsunterricht der Zukunft. Modelle auf dem Prüfstand mit Blick auf Sachsen-Anhalt, Berlin 2019, 129-139.
  • Meyer, Guido, Religionsunterricht in Belgien am Beispiel der Wallonie, in: Katechetische Blätter 142 (2017) 3, 221-225.
  • Meyer, Guido, Das katholische Unterrichtswesen in Belgien – Identitätssuche in einem veränderten gesellschaftlichen Kontext, in: Begenat-Neuschäfer, Anne (Hg.), Belgien im Fokus, Geschichte, Sprachen, Kulturen, Frankfurt a. M. 2007, 349-360.
  • Roebben, Hubertus, Religionsunterricht in Flandern zwischen gestern und morgen, in: Katechetische Blätter 142 (2017) 3, 226-230.
  • Sägesser, Caroline, Le financement public des religions et de la laïcité en Belgique, Louvain-la-Neuve (Belgien) 2012.
  • Verfassungen des Königreichs Belgien, Verfassung (Grundgesetzt) Belgiens vom 7. Februar 1831, o.O. 2002-2007. Online unter: http://www.verfassungen.eu/b/belgien31-index.htm, abgerufen am 20.08.2020.

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