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Moschee, im konfessionellen Religionsunterricht

Schlagworte: Gotteshaus, islamisch; Gebetsstätte, der Muslime; Masdschid

(erstellt: Januar 2015)

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1. Einführung

Die Moschee (arab. مسجد‎, dt. masdschid, übertragen: „Ort des Gebets in Niederwerfung vor Gott“; vgl. Koran 13:15) gilt in der innerislamischen Tradition als zentraler ritueller Ort muslimischer Gemeinden. In ihr können die gemeinschaftlichen, fünfmaligen Tagesgebete praktiziert werden, hier findet das für Männer obligatorische Freitagsgebet statt. Durch diesen Gebrauch kann man sie Gebets- oder Gotteshaus nennen, sie ist aber darüber hinaus zu einem gewissen Teil mit einem → Gemeindehaus vergleichbar, in dem politische, lebensnahe und religiöse Moral- und Wertevorstellungen diskutiert und vermittelt werden.

Zum Verständnis der Moschee sind verschiedene Aspekte zu klären: In den Abschnitten 1.1 und 1.2 wird auf die Konstitution einer islamischen Gemeinschaft und die (geographische) Gebetsrichtung eingegangen; unter 2.1 und 2.2 auf inhaltliche Fragen sowie die baulichen Bereiche einer Moschee. Schließlich geht es unter 3.1 und 3.2 um didaktische Besonderheiten: Begrifflichkeiten, Regeln und Konventionen sowie Tipps.

1.1. Islamische Gemeinschaft (Umma)

Das Wirken Muhammads lässt sich in die mekkanische Zeit (ca. 609/610-622) und die medinensische Zeit (622-630/632) untergliedern. Die mekkanische Periode war vor allem geprägt von einer großen Gegenwehr der Mekkaner gegenüber den Botschaften Muhammads als neuem Prophet. Er versuchte, auf die Verheißungen der göttlichen Offenbarung aufmerksam zu machen (die mekkanischen Suren sind Belege dafür – Bobzin, 2006a, 36-44; Bobzin, 2010, 603). Die Gegenwehr der Mekkaner ging so weit, dass Muhammad (nach Machtwechseln in Mekka) „nun außerhalb seines Stammes, und das hieß zugleich außerhalb Mekkas, nach neuen Verbündeten suchen [musste], die ihn als Stammesfremden im Rahmen des altarabischen Gewohnheitsrechtes ( ͑urf) schützen konnten“ (Bobzin, 2006b, 91).

Nachdem im Laufe der mekkanischen Periode die Konflikte mit der mekkanischen Bevölkerung immer größer wurden und gleichzeitig Medinenser vermehrt Kontakt zu und mit Muhammad aufnahmen, erfolgte die sogenannte Hidschra im Jahre 622 – die Auswanderung Muhammads und seiner Gefolgschaft von Mekka nach Medina (damals noch mit dem Namen Yathrib). Muhammad konnte seine Gefolgschaft vergrößern und in Medina beachtliche diplomatische und politische Erfolge durchsetzen (beispielsweise den bekannten Bündnisvertrag; die sogenannte Gemeindeordnung von Medina). In Medina änderten sich mit der koranischen Botschaft auch die Versuche Muhammads eine Gemeinde zu konstituieren: die medinensischen Suren sind eine Art Kanon des Lebens, sie haben gesetzlichen Charakter und sie „geben Zeugnis vom Leben in einer sich neu konstituierenden Gemeinde. Dabei wird hauptsächlich das thematisiert, was neu ist oder einer Neuregelung oder Neubegründung bedarf“ (Bobzin, 2010, 603).

Muhammad sah sich also zur Zeit der mekkanischen Periode als der Erfüller der vorangegangenen Offenbarungen und versuchte deshalb, die al-Umma al-islāmīya („die Gemeinschaft des Islam“) zu schaffen, wobei in dieser Gemeinschaft des Islam alle eingeschlossen waren, die im unmittelbaren Umfeld lebten, das heißt auch die Juden, die Christen und sonstige Personen („Islam“ versteht sich hier als anthropologisches Kriterium, das von Muhammad angewandt wurde). Nachdem dieses Vorhaben scheiterte, kam es zu einem Paradigmenwechsel der Selbstwahrnehmung: In Medina war bereits eine (sehr) große Gefolgschaft Muhammads entstanden, weshalb nun der Wechsel von der al-Umma al-islāmīya hin zu der al-Umma al-muslimīn („Gemeinschaft der Muslime“) stattfand. Im Paradigma der umma al-muslimīn kam es fortan zu Abgrenzungsdiskursen gegenüber den Christen und den Juden (beispielsweise wurde gegenüber judeo-christlichen Traditionen ein inklusivistischer Anspruch erhoben).

Viele Muslime und islamische Gemeinden/Gemeinschaften verstehen sich heute immer noch als umma (al-muslimīn), also als eine tendenziell auch Ländergrenzen übergreifende, weltweite Gemeinschaft bzw. Gemeinde, die sich im Rahmen eines (religiösen) Bezugspunktes zu gegenseitiger Verantwortung verpflichtet hat.

1.2. Gebetsrichtung (Qibla)

Der angesprochene Paradigmenwechsel der islamischen Selbstwahrnehmung lässt sich vor allem aber auch durch das Gebet bzw. konkreter die Gebetsrichtung (qibla) rekonstruieren. Die Frustration Muhammads, in Mekka seinen Auftrag anfangs nicht durchsetzen zu können, gipfelte nach der Hidschra in Medina: Wurde vorher nach Jerusalem gebetet (Jerusalem ist in der Literatur gelegentlich mit „erste Gebetsrichtung“ gemeint – Krämer, 2006, 384), änderte sich die Gebetsrichtung fortan Richtung Kaaba (dem „Würfel“) in Mekka. Nach Berichten und Überlieferungen soll Muhammad (beim Freitagsgebet) der 144. Vers der 2. Sure offenbart worden sein, sodass er während des Gebets zum anderen Ende der Gemeinde ging und die Gemeinde die 180°-Drehung ebenfalls vollziehen musste, um fortan zur Kaaba zu beten. An der mutmaßlichen Stelle wurde später die Masdschid Qiblatain („Moschee der beiden Gebetsrichtungen“; eine Moschee nahe Medina in der die ursprüngliche Gebetsnische – die viel später als Denkmal errichtet wurde – zugemauert wurde) errichtet.

Der Wechsel der Gebetsrichtung führte zu grundlegenden Veränderungen: „In damaliger Zeit bedeutet das [...] eine Veränderung in der soziokulturellen und psychosozialen Raumlage. Die Drehung wirkt sich auf den Grundriss des psychologischen Raums aus, wie ihn der Koran zeichnet, aber auch auf die neue Selbstverortung der Muslime im Islam als eigener »Mitte« (2:143) zwischen Judentum und Christentum. Das findet dann auch in einem veränderten Ritus (→ Rituale) seinen Ausdruck: „Die Anbetung Gottes in bestimmten, nach dem Stand der Sonne festgelegten Zeiträumen, wird [gleichzeitig] hinsichtlich ihrer spirituellen Anlage (rūhī) und der Körperbewegungen (dschasadī) standardisiert. […] Erst der Vollzug dieser Wendung in der spirituellen Raumlage lässt den fundamentalen Umbruch der norma normans erkennen, mit der sich der Islam endgültig von den religiösen Bauplänen seiner Zeit verabschiedet: die universale Neujustierung von Verantwortungsethik und Heilsanspruch“ (Behr, 2012, 7).

2. Vertiefung: Was ist eine Moschee?

Eine Moschee ist nach klassischem Verständnis im Grunde nur ein Versammlungsort der Gemeinde, der jedoch gefüllt ist mit spirituellem Leben, da in ihr nicht nur gebetet wird, sondern auch unterrichtet, Angelegenheiten der Gemeinde besprochen werden, vereinzelt sogar gefeiert wird oder Ähnliches. „Im Gegensatz zu einer Kirche [ist die Moschee] kein sakraler Raum, hat also keinen sakralen Charakter“ (Kaddor/Müller, 2012, 33). Die Moschee kann wie oben erwähnt daher auch mit einem Gemeindezentrum verglichen werden.

2.1. Sinn und Zweck einer Moschee

Sinn und Zweck einer Moschee sind vielschichtig, weshalb auf die verschiedenen Aspekte eingegangen werden soll.

2.1.1. Ritus

Hauptsächlich wird die Moschee zur gemeinschaftlichen Verrichtung der obligatorischen Gebete (fünfmaliges Beten am Tag + Freitagsgebet + Gebete an Feiertagen) und der Ausübung sonstiger religiöser Riten genutzt. Schon zu Zeiten Muhammads wurden immer wiederkehrende Orte und Plätze bestimmt, um die Gemeinde daran „zu gewöhnen“ das Gebet gemeinsam zu verrichten (zu Zeiten der umma al-islāmīya sicherlich auch mit dem Gedanken, den Juden und Christen die Konversion zu erleichtern; zur späteren Zeit der umma al-muslimīn als Abgrenzungsmechanismus) und sich an einem Ort zu versammeln (beispielsweise bei Fragen oder Problemen). Die Predigt beim Freitagsgebet stellte anfangs eine Möglichkeit für die Gemeinde dar, theologische/lebenspraktische Konstellationen auch mit Rückfragen zu klären. Die Gemeinde war versammelt und konnte so zuhören bzw. weitere Nachfragen stellen, um die islamisch-theologischen Sichtweisen besser verstehen zu können. Außenveranstaltungen solcher Art wurden später in Gebäude verlegt, um auch bei Wind und Wetter einen dauerhaften, geschützten Raum für die Ausübung der Riten sicherzustellen. Dazu zählen neben den regelmäßigen Verrichtungen des Gebets außerdem noch die Koranlesungen im Fastenmonat Ramadan, das Feiern heiliger Nächte, in einigen Ländern Beschneidungsfeiern (in oder vor der Moschee), Hochzeiten und Ähnliches. Muslime können in der Regel auch außerhalb der Gebetszeiten in die Moschee, um zwischen den Gebetszeiten ihre Gebete nachzuholen oder den Koran zu studieren.

2.1.2. Wertevermittlung/religiöse Erziehung

Viele Moscheen, vor allem in nicht-islamischen Ländern, bieten sogenannte Koran-Kurse für Kinder und Jugendliche an, bei denen den Kindern religiöse Werte und religiöse Erziehung (→ religiöse Erziehung, Islam) vermittelt werden sollen (allein in Deutschland bieten 95,8 % aller islamischen Gemeinden einen solchen Unterricht an – Yanik, 2012, 76). Solche Koran-Kurse dienen mehreren Zwecken zugleich: In „Diaspora“-Ländern (wie beispielsweise Deutschland) sollen die muslimischen Kinder und Jugendlichen zusätzlich zu den religiösen Werten (islamische Theologie, feierliche Koran-Rezitation, Ablauf des obligatorischen Gebets, Feste, Gebete etc.), auch noch (in den meisten Fällen) die Heimatsprache ihrer Eltern lernen (wie türkisch, arabisch oder afghanisch etc.). In vielen europäischen Ländern verbindet sich damit die Streitfrage, ob und zu welchen politischen und weltanschaulichen Anteilen dabei die Kinder und Jugendlichen „indoktriniert“ werden (Yanik, 2012, 46-61), da einige islamische Gemeinden vom Verfassungsschutz beobachtet werden und darüber hinaus dem Vorwurf ausgesetzt sind, Kindern und Jugendlichen ultrakonservative oder islamistisch-extremistische Ideen zu vermitteln. Viele Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sehen auf einer anderen Ebene in Koran-Kursen Kontrollversuche der Heimatstaaten, um auf die im Ausland lebenden Glaubensgemeinschaften Einfluss zu nehmen (diese Kontrolle erfolgt beispielsweise durch Versendung staatlicher Imame der Heimatländer in Moscheen und Gemeinden um diese zu leiten oder Ähnliches; Yanik, 2012; Lemmen, 2000, 19; Trautner, 2000, 61). Auf Grund des individuellen Charakters jeder Gemeinde und jedes Imam sind jedoch pauschalisierende Aussagen abzulehnen und stattdessen jeweils vor Ort zu erheben, welche Tendenzen und eventuell auch Aufspaltungen innerhalb einer einzelnen Gemeinde vorliegen.

2.1.3. Gemeindeangelegenheiten und Gemeindestiftung

Moscheen sind als Orte der Gemeindeversammlung naturgemäß auch dazu da, interne und persönliche Angelegenheiten zu klären: man kann zum Imam (Geistlichen) zur Eheberatung in die Moschee gehen (in Deutschland übrigens nicht selten; Ceylan, 2010, 20-43); die Gemeinde organisiert hier das Ramadan-Fastenbrechen; die Gemeinde bzw. die islamische Organisation organisiert die Haddsch-Pilgerfahrt nach Mekka, Begräbnisse (→ Tod, interreligiös) etc. In vielen Moscheen bildet das Bündel dieser drei Bereiche (Ritus, Wertevermittlung, Gemeindeangelegenheiten) die Grundlage, um die muslimische Gemeinde zu einer erwähnten umma, einer zusammenhaltenden Gemeinschaft, zusammenzuschweißen.

Diese Aspekte gelten insbesondere in Ländern der islamischen Diaspora (wie Deutschland) vor dem geschichtlichen Hintergrund ihrer Gründung – so wurden Moscheen und islamische Organisationen in den Jahren der Arbeitsmigration für viele Musliminnen und Muslime zu „kleinen Zentren der Heimat“ und dadurch zu Dreh- und Angelpunkten der sozialisatorischen Bindungen an die Heimat(länder) (Yanik, 2012; Ramadan/Kuhn/Friedli, 2001).

2.2. Moschee innen und außen

Zu Moscheearchitektur gehören bestimmte, prägende Elemente, die nachfolgend erläutert werden sollen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass sich die Moscheebauten im Laufe der Jahrhunderte ihren Umgebungen (und Umgebungsbauten) angepasst haben, sodass sich viele Moscheen nicht zwingend an den klassischen Elementen ausrichten.

2.2.1. Mihrab (Gebetsnische)

Die Gebetsnische markiert innerhalb einer Moschee den Fixpunkt des Gebets. Ein mihrāb besteht typischerweise aus einem Gewölbe bzw. einem Bogen der von zwei (selten auch mehr) Säulen getragen wird. Der Mihrāb ist nach Mekka ausgerichtet (qibla) und vor ihm steht die Person, die das Gebet vorbetet bzw. leitet (z.B. der Imam). „Der Gebetstext [des Vorbetenden] ist gut hörbar, weil die Gebetsnische [nach innen] halbrund ist, […] durch ihre gewölbte Form wirft der Mihrab die Stimme des Imam in den ganzen Raum zurück“ (Kaddor/Müller, 2012, 32-33). Die Gebetsnische war jedoch nicht immer Teil der arabisch-islamischen Architektur: Die älteste Nische, die als Anzeige der Gebetsrichtung fungierte, befindet sich in der Umar-Moschee (umayyadische Zeit) in Bosra/Syrien (Cresswell, 1940).

2.2.2. Minbar (Kanzel)

Oftmals am Rand des Betraumes gelegen, findet sich die sogenannte minbar – die Kanzel. Die Tradition der Kanzel lässt sich bis zu Zeiten Muhammads zurückverfolgen, er selbst soll bei den (Freitags-)Predigten auf einer kleinen hölzernen Erhöhung gesessen haben, damit ihn die Gläubigen besser sehen und hören konnten (Fierro, 2007, 153). „Von hier aus wird neben der Freitagspredigt auch die Gemeindeversammlung geleitet, oder es werden religiöse Fragen besprochen, die aus der Gemeinde kommen“ (Kaddor/Müller, 2012, 34). Die Predigt wird im Stehen von einer der Stufen gehalten. Während diese Predigtkanzel oft rechts neben der Mihrab steht, gibt es links oft noch eine kleinere Lehrkanzel, die für Unterweisungen genutzt wird.

2.2.3. Minarett

Das Minarett (von arab. manāra, „Leuchte“) ist ebenfalls ein Erkennungsmerkmal vieler Moscheen. Es handelt sich hierbei um einen schlanken Turm mit Spitze, von wo aus in der Regel der Gebetsruf erfolgt (oft aber auch einfach im Gebetsraum). Das Minarett als beleuchteter Turm entsteht höchstwahrscheinlich in den Anfangsjahren des 8. Jahrhunderts n. Chr. in der berühmten Umayyadenmoschee in Damaskus/Syrien (Behr, 2009, 1). Die Tradition, zum Gebet zu rufen, geht unmittelbar auf Muhammad zurück: „Muhammad bestimmt einen stimmgewaltigen Schwarzen, Bilal ibn Rabah al-Habaschi, den ‚Abbesinier‘, als ersten Muezzin in Medina. Bilal gehört zu den sieben ersten Gefolgsleuten Muhammads aus der mekkanischen Frühzeit. Zum Gebetsruf besteigt er eine einfache Plattform auf der Mauer der Prophetenmoschee. […] Fortan dient das Minarett auch als Leuchtturm zur Orientierung für Karawanen (bzw. bei Hafenmoscheen an der Küste für die Seefahrt). Im Laufe der Zeit verbinden sich mit dem Minarett unterschiedliche zeichenhafte Aufladungen, etwa als Sinnbild des Glaubenslichts (vgl. Koran 24:35). Von besonderer Tragweite ist die Verbindung mit Halbmond und Stern als Symbol des Islams, das oft die Minarettspitze schmückt. Der Halbmond geht wohl auf das Monatssymbol antiker Mondkalender zurück, der Stern verweist auf Salomo, aber auch auf Maria“ (ebd.).

Teilweise gibt es innerhalb der Moscheeräume auch noch eine kleine Erhöhung im hinteren Teil, die generell für den Gebetsruf oder aber für die Gebetsaufforderung unmittelbar vor dem Gebet verwendet wird (Dikka).

2.2.4. Teppich

Der Boden der Moscheen ist in der Regel mit Teppichen ausgelegt, die nach Mekka ausgerichtet sind und nicht mit Schuhen betreten werden dürfen. Es wird als Pflicht verstanden, dass die Gebetsstelle sauber sein muss, sonst ist das Gebet ungültig. Die Teppiche sind oftmals mit bestimmten Verzierungen geschmückt. „Das Gebet hat einen hohen Wiedererkennungswert für den Islam: Reihen von Menschen bewegen sich synchron auf und nieder, angeordnet nach Mekka – ka' annahum bunyānun marsūs […], wie es die Sure 61 ausdrückt, ,wie eine gefügte Mauer‘“ (Behr, 2012, 4f.). Die Gläubigen sind nämlich „angehalten in einer geraden Reihe nebeneinander zu stehen, wobei es hier keine Privilegien geben darf“ (Kaddor/Müller, 2012, 34). Manchmal sind auf den Teppichen deutliche Linien mit Markern eingezeichnet, um das „Gerade-in-einer-Reihe-Stehen“ zu erleichtern.

2.2.5. Verzierungen

Neben den Teppichböden sind meist auch die Wände voller Verzierungen: beispielsweise mit Zitaten aus Koransuren, den „99 schönsten Namen“ Gottes oder dem Wort „Gott“ (Allah) bzw. „Muhammad“. Diese Wörter sind in Kalligrafie, also besonders schön geschriebenen Fassungen, in Form von Bilderrahmen oder direkten Bemalungen innerhalb der Bet- und Lehrräume einer Moschee zu finden. Neben den Worten „Gott“ und „Muhammad“ ist beispielsweise die Sure 2:144 oftmals über Gebetsnischen als Kalligraphie zu finden (Ego/Eißler/Böttrich, 2009, 161), da sich dieser Vers auf den Gebetsrichtungswechsel bezieht.

3. Didaktische Hinweise zu Begrifflichkeiten und Gegenständen

Die Mehrzahl der muslimischen Organisationen in Deutschland ist türkisch bzw. arabisch dominiert. Die Migranten waren und sind in der Regel keine ausgebildeten Theologen, dennoch haben sie, so gut es geht, ihr religiöses Leben organisiert. Leider bedeutet dies auch, dass bei Moscheebesichtigungen/-führungen weder theologisch noch pädagogisch kompetente Personen zur Verfügung stehen, die die Leitung der Besichtigung übernehmen. Falls es theologisch ausgebildete Personen gibt, besitzen diese in vielen Fällen keine ausreichenden Sprachkenntnisse (z.B. Imame, die aus der Türkei für drei Jahre nach Deutschland abgeordnet wurden).

3.1. Kenntnis von Fachbegriffen

Es ist daher ratsam, den Schülerinnen und Schülern einige der Fachbegriffe in einer didaktisch angemessenen Art und Weise vorab zu erläutern und auf die räumlichen Besonderheiten hinzuweisen. Dies kann für einzelne Aspekte auch darin bestehen, die Schülerinnen und Schüler an die arabischen Fachbegriffe heranzuführen. Der Grund hierfür bezieht sich ebenfalls auf die Personen, die eine Moscheebesichtigung leiten: Sie sind in der Regel nicht pädagogisch ausgebildet, was dazu führt, dass sie die Fachbezeichnungen verwenden, ihnen aber oftmals keine konkreten deutschen Übersetzungen zuordnen können (so wird beispielsweise oft nicht unterschieden zwischen ṣalāt (dem fünfmal täglichen Pflichtgebet) und duʿāʾ als freies Bitt- bzw. Dankgebet (einfach mit nach oben offenen Händen); ein anderes Beispiel besteht darin, dass Minbar oft „Erhöhung“ genannt wird, ohne dass der Charakter als Ort der Predigt dadurch klar wird. Es kann hilfreich sein, wenn der Lehrkraft und im Idealfall der Schülerschaft die folgenden Grundbegriffe vertraut sind (in Klammern die türkischen Begriffe; hinter dem Doppelpunkt eine beispielhaft vorgeschlagene, elementare Erläuterung):

  • Masdschid (Camii): ist eine andere Bezeichnung für Moscheegebäude. Sie ist ein Gemeindezentrum und gleichzeitig ein Gotteshaus. Man betet in der Moschee, trifft sich mit anderen Gemeindemitgliedern, dort werden religiöse Feste gefeiert und es wird dort unterrichtet.
  • Mihrab (Mihrap): ist eine Gebetsnische im Gebetsraum der Moschee. Sie hat eine akustische Wirkung. Sie hat eine halbrunde Form, damit die Worte des Imam oder Vorbeters in den Gebetsraum zurückschallen. Dadurch hört die Gemeinde, was vorne gesagt wird. Früher gab es keine Lautsprecher, deshalb hilft sie, die Worte überall gut hörbar zu machen. Sie ist nach Mekka ausgerichtet.
  • Qibla (Kıble): ist die Gebetsrichtung im Islam. Weltweit weist sie nach Mekka. Jede Mosche muss sie in irgendeiner Form kennzeichnen (für die Form gibt es keine feste Regel, ein klarer Anhaltspunkt ist aber die Gebetsnische: Mihrab).
  • Hutba (Hutbe): ist eine Predigt des Imam. Freitags wird sie vor dem Gebet gehalten und an Festtagen nach dem Gebet. Der Imam oder Vorbeter hält sie, wobei er das Thema frei oder anhand aktueller Ereignisse wählt.
  • Minbar (Minber): ist die Kanzel im Gebetsraum. Beim Freitagsgebet oder beim Feiertagsgebet wird die Predigt von hier aus gehalten.
  • Adhan (Ezan): ist der Ruf zum Gebet. Vor dem Gemeinschaftsgebet wird er ausgerufen durch den Muezzin, damit die Gläubigen sich in der Moschee versammeln und wissen, dass gleich das Gebet anfängt.
  • Tasbih/Misbaha (Tespih): ist eine Perlenschnur („Gebetskette“). Auf arabisch bedeutet das Wort „Preisung“. Auf diese Art und Weise wird Gott gepriesen. Eine rosenkranzähnliche Perlenschnur, die als Hilfsmittel zum Abzählen der Anrufungen benutzt wird (meist 99, 33, oder 11 Perlen an einer Schnur, die z.B. mit drei Runden zu 33 Perlen an die 99 Namen Gottes erinnern).
  • Manara (Minare): ist das Minarett einer Moschee. Das ist ein schlanker, hoher und spitzer Turm, der meist an einer Moschee angebaut ist. Von dort wurde zu Zeiten Muhammads der Gebetsruf vom Muezzin verrichtet (auf einer Terrasse des Minarettes stehend), heute sind am Minarett meist Lautsprecher angebracht und der Muezzin ruft von innen zum Gebet auf. Heutzutage dient das Minarett oft als Verzierung.
  • Wudu (Abdest): ist die rituelle Waschung. Sie wird vor dem Gebet vollzogen. Dies geschieht nach einer festgelegten Reihenfolge, indem Hände, Unterarme, Gesicht, Kopf und Füße gewaschen werden.
  • Imam (Imam): ist der Vorbeter. Das Wort wird in der Regel für den muslimischen Geistlichen verwendet. Er ist im Idealfall ein ausgebildeter Theologe, der in der Moschee das Gebet, die religiösen Feiern und den Koran-Unterricht leitet. In diesem Fall kann er auf türkisch auch Hodscha genannt werden. Falls es nötig ist, kann jedes Gemeindeglied Imamaufgaben ausüben. Eine besondere „geistliche“ Auszeichnung ist dazu nicht nötig.
  • Muezzin (Müezzin): ist derjenige, der zum Gebet ruft („Gebetsausrufer“). Er erinnert die Muslime der Gemeinde fünf Mal am Tag daran zu beten. Es ist vergleichbar mit dem Läuten der Kirchenglocke im Christentum.
  • Salat (Namaz): das rituelle Gebet im Islam („Pflichtgebet“). Es muss von den Muslimen 5 Mal am Tag verrichtet werden und ist Pflicht. Es gibt einen festgelegten Ablauf für das Gebet (wie man sich bewegt, was man dabei sagt und betet).
  • Dua (Dua): ist ein Bitt- oder Dankgebet an Gott. Man stellt es an das Ende des Pflichtgebets (ṣalāt/namaz) und bittet Gott um die Erfüllung persönlicher Wünsche, oder dankt ihm. Das Dua kann man aber auch einfach zum Beispiel vor den Mahlzeiten sprechen.

3.2. Zwischen Regeln und spielerischem Entdecken

Interreligiöse Begegnungen (→ interreligiöses Begegnungslernen) sind eine Gratwanderung zwischen einer mir unbekannten Fremdheit (→ Fremdheit als didaktische Aufgabe) und einem mir Bekannten – das Entdecken eines Raums (→ Moschee-, Synagogen- und Tempelpädagogik) ist für Schülerinnen und Schüler interessant und weckt Neugier, darf aber nicht zu Grenzüberschreitungen führen: beispielsweise ist es beim Betreten des Gebetsraumes einer Moschee ungeschriebene Regel, die Schuhe auszuziehen, denn das Gebet hat nur Gültigkeit, wenn der Boden, auf dem die Menschen beten, sauber ist. Es wäre folglich ein Affront gegen die Gemeinde, diese Regel zu brechen, in dem man mit Straßenschuhen auf den Gebetsteppichen herumläuft. Schülerinnen und Schüler müssen sich daher dieser Regel beugen.

Ein Kopftuch für Frauen und Mädchen ab der Pubertät ist bei Musliminnen, die in die Moschee gehen, auch dann üblich, wenn sie sonst kein Kopftuch tragen. Bei Nichtmusliminnen wird dies in Deutschland meist nicht erwartet, es ist aber eine Frage der Höflichkeit, sich als Gast danach zu erkundigen, was und wie es bei den Gastgebern gehandhabt wird.

Auch wenn angemessenes Verhalten dazugehört, schließt dies das spielerische Entdecken nicht aus, beispielsweise können die Schülerinnen und Schüler mit einem Kompass auf dem Hof der Moschee die Gebetsrichtung (qibla) herausfinden. Die Schülerinnen und Schüler machen mit einem Kompass etwas ausfindig, von dem sie zwar die Bedeutung kennen, aber noch nicht die räumliche Einbindung im Gebetsraum. Draußen können in manchen Fällen auch soziale Konstellationen erschlossen werden. Ein türkisches Café erzählt vom Gemeinschaftsleben, eine Flagge von Heimatländern, Aufwand und Größe von den vorhandenen finanziellen Mitteln usw.

Im Raum selbst gibt es zahlreiche audio-visuelle Eindrücke: Irgendwo steht der Koran (meist viele beieinander), es finden sich viele arabische Schriftzeichen, die meist an den Wänden sind, einige Menschen sind besonders gekleidet, es gibt einen Vorbeter bzw. Imam, der einen Talar trägt, usw. Aufgrund der vielfältigen Eindrücke ist es daher hilfreich, im Gebetsraum für eine Reihenfolge beim Entdecken zu sorgen. So können vor Ort Lernstationen oder Aufgabenblätter zur Erkundung eingesetzt werden (als Beispiel oder zur Vorbereitung vgl. Meyer, 2011, 72-77 und für die Grundschule Meyer, 2006, 84-86). Dabei sind genaue Absprachen und das Vertrauen der Moscheeverantwortlichen nötig, da sie diese „moderne“ Pädagogik eher nicht kennen und fast immer vom Frontalvortrag ausgehen.

Zu den Stationen sollte Folgendes gehören: die Außenwahrnehmung, (eventuell) vorhandene Waschräume für rituelle Waschung und damit die Vorbereitung auf das obligatorische Gebet (vielleicht erklärt sich ja jemand aus der Gemeinde bereit, dies vorzumachen), sowie die oben beschriebenen Merkmale des Moscheeraums. Die verschiedenen Gebetspositionen und Gegenstände können (und sollten!) im Idealfall ruhig einmal gezeigt bzw. in die Hand genommen werden (natürlich unter Beachtung von Sauberkeit und pflegsamen Umgang). Beispielsweise sollten die Schülerinnen und Schüler einen Koran auf einer Rahle einmal „live“ vor sich sehen dürfen, sich (wenn sie möchten – niemand darf gezwungen werden!) gegebenenfalls die Gebetspositionen im Gebetsraum vormachen lassen oder auch einmal den Talar des Imam anziehen und etwas in die Gebetsnische sagen – einfach um besser zu erleben und verstehen, wie das Szenario wirkt.

Nachdem die Gegenstände sinnlich (haptisch, olfaktorisch, akustisch und visuell) und kognitiv erarbeitet wurden, lohnt es sich, noch einmal ein Gebet anzuschauen, damit die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit haben, sich die Gesamtatmosphäre, aber auch bestimmte, einzelne Aspekte der Gebetshaltungen in Ruhe anzuschauen (dies kann zum Beispiel auch durch Beobachtungsaufträge geschehen). Dies führt dazu, dass das Gebet auf seinen vielfältigen Ebenen besser wahrgenommen und somit im Idealfall auch besser verstanden wird.

Literaturverzeichnis

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