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Krieg und Frieden

(erstellt: Februar 2016)

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1. Definition

1.1. Die neuartigen Kriege

Zwischenstaatliche Kriege mit nationalen Armeen, staatlich ausgebildeten Soldaten, Tagesbefehlen und oft fanatischer Unterstützung der jeweiligen Religionsgemeinschaften sind selten geworden. Weltweit finden heute Kriege nicht mehr zwischen Staaten, sondern innerhalb zerfallender Staaten statt: Guerillakriege, Stellvertreterkriege, Sezessionskriege oder ethnisch und religiös motivierte Kriege, in denen War Lords, marodierende Milizen, Freischärler, bewaffnete Zivilisten und Kindersoldaten neben, mit oder gegen regulär ausgebildete Armee-Soldaten kämpfen (Münkler, 2002; Kirchenamt der EKD, 2007,17-27). Dabei verschwimmen die Grenzen zwischen Militär und Zivilgesellschaft. Zivilisten bekämpfen Zivilisten. Ethnische oder religiöse Säuberungen sind oft das Ziel. Und serielle Frauen-Vergewaltigungen und Folter sind reguläre Waffen zur Vernichtung des Gegners geworden. Außerdem beherrschen digitale Hightech-Waffensysteme mit unbemannten Drohnen und medial gesteuerten Tornados die Kriegsführung derer, die über solche Systeme verfügen. Zielgenaue Vernichtungsschläge befriedigen nationale Rachebedürfnisse und ermöglichen die Ausschaltung gegnerischer Zentren. Es ist daher leichter geworden, Terror und Krieg mit solchen statt mit konventionellen Waffen zu führen. Deshalb sind im Jahr 2012 über 150 Kriege geführt worden, mehr als jemals zuvor seit 1945 (Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung). Der grauenhafte „konventionell-klassische“ Krieg wird von grauenhaften Digitalkriegen abgelöst.

Die Kriegs- und Terror-Ziele ähneln allerdings denen von früher: Es geht um Rohstoffreserven, globale Strategien, Weltmachtansprüche, ökonomische und fiskalische Interessen, moralische Kulturansprüche, weltanschauliche, religiöse oder ethnische Säuberungen u.Ä. Immer spielte und spielt das Bewusstsein und Gefühl einer Überlegenheit die entscheidende Kriegsrolle.

Diese neuartigen Kriege machen es endgültig unmöglich, von einem „gerechten“, aber auch nicht von einem „gerechtfertigten“ oder „rechtmäßigen“ Krieg zu reden. Allenfalls könnte man von einer „rechterhaltenden“ bzw. „rechtwiederherstellenden“ begrenzten „Militärischen Intervention“ sprechen.

1.2. Die neuartigen Friedensbemühungen

Auch die Rede von einem „gerechten Frieden“ ist problematisch geworden (Münkler, 2006). Sie stößt in der Zweidrittelwelt auf Ablehnung, weil man dort mit „gerechtem Frieden“ westliche Demokratie und Kapitalismus verbindet. Besser ist es, von Frieden in Gerechtigkeit zu reden, weil dann die Gerechtigkeitsmaßstäbe auch der Zweidrittelwelt (z.B. das Recht auf ethnische Selbstbestimmung u.Ä.) mit einbezogen werden können. Wichtig zu wissen ist, dass mit „Militärischer Intervention“ kein Frieden, sondern höchstens ein Waffenstillstand erreicht werden kann, der dann seinerseits die Tür zu Friedensverhandlungen oder gar Friedensverträgen öffnen könnte.

2. Anstehende Fragen

Folgende Fragen werden in säkularen und religiösen Kreisen intensiv diskutiert: 1. Ist eine begrenzte militärische Intervention oder eine Androhung derselben im Extremfall als ‚ultima ratio‘ ethisch vertretbar, um Menschenrechte wiederherzustellen? Wer ist befugt, sie anzuordnen? Wer führt sie durch? 2. Welche Chancen haben gewaltfreie zivile Strategien, zivile Kriegspräventionen, zivile Friedensdienste und zivile Konfliktlösungsversuche? Und: Sollten diese von militärischen Aktionen begleitet werden (z.B. Mädchenschulen mit Panzern absichern)? 3. Sollten Regierungen auf Armee, Rüstungsproduktion, Rüstungsimport und -export verzichten (wie Costa Rica)? Dann könnten sie auch an Interventionen aus sog. Humanitären Gründen nicht teilnehmen. Wäre das zu verantworten? 4. Sollten stabile Staaten sich zu militärischen Bündnissen zusammenschließen? Braucht z.B. Europa eine Europäische Sicherheitsgemeinschaft ESG mit einer europäischen Armee? 5. Gibt es eine spezifisch christliche Position zu Krieg und Frieden heute im Zeitalter der Drohnen und digitalen Waffen? Diese Fragen sollen im Folgenden aufgegriffen werden.

3. Historische Rückblende: Kriterien für Krieg und Frieden aus der Geschichte

Kann die Geschichte bei der Bearbeitung dieser Fragen hilfreich sein? Dazu streife ich fünf Brennpunkte von Theorien des „gerechten Krieges“ seit Augustin:

3.1. Frühchristlicher Pazifismus und Augustins Lehre vom gerechten Krieg

Frühchristliche Gemeinden lehnten Waffendienst, Soldateneid und Kaiseranbetung entsprechend der Bergpredigt Jesu radikal ab. Die Synode von Elvira 306 verhängte sogar Strafen für Christen, welche Waffen trugen. Aber schon die Synode von Arles 314, also nur ein Jahr nach dem Mailänder Edikt von 313, erlaubte den Kriegsdienst im römischen Staat. Als dann 410 die Hunnen unter Alarich Rom verwüsteten, rief Augustin (354-430) zum Verteidigungskrieg auf. Alle Christen würden zwar der civitas Dei angehören, in der allein Vergebung, Gnade, Nächsten- und Feindesliebe herrschen würden, lebten aber noch in der civitas terrena, in der es um Selbstliebe, Rache und Gewalt gehe. Um auf Erden eine geordnete Gewalt (ordinata concordia) herzustellen, sei Kriegsdienst notwendig. Aber nur unter folgenden vier Kriterien: 1. Es müsse einen gerechten Grund (causa iusta), z.B. Landesverteidigung, geben. 2. Der Krieg müsse mit rechter Intention (recta intensio), d.h. ohne Rachgier und Eroberungssucht geführt werden.3. Er dürfe nur durch eine legitimierte Macht (legitima potestas), z.B. vom Staat, ausgerufen werden: und 4. es müsse eine harte Notwendigkeit (dira necessitas) vorliegen. Krieg sollte nicht privat, sondern nur staatlich geführt werden (De civitate Dei 19,12-17). Der urchristliche Pazifismus war endgültig abgelöst.

3.2. Thomas von Aquin: Nur Friede rechtfertigt Krieg

Thomas von Aquin (1225-1274) fügte zu Augustins 4 Kriterien noch zwei hinzu: 5. Es müsse so wenig Gewalt wie möglich ausgeübt werden (debitus modus); und 6. es dürfe nur ein V erteidigungskrieg (bellum defensivum) geführt werden (Summa Theologiae 2IIq29 und q40). Nur wenn der Krieg zum Frieden führe, sei er gerechtfertigt. Aber auch in solchem Fall bleibe er Unrecht und Sünde. Es gebe aber Situationen, in denen sich der Christ zur Sünde des Krieges bereit erklären müsse. Thomas wollte das Fehderecht abschaffen und dem Römischen Recht zum Durchbruch verhelfen.

3.3. Martin Luther: Unrecht leiden und Unrecht wehren

Luther (1483-1546) schloss sich Augustin und Thomas an, erlaubte Krieg aber nur im Sinne der mittelalterlichen Stände-Pyramide: Krieg dürfe nur der Kaiser gegen die Kurfürsten, die Kurfürsten gegen die Fürsten, die Fürsten gegen die Herzöge, die Herzöge gegen die Grafen, die Grafen gegen die Reichsstädte und die Reichsstädte gegen das Volk führen. Krieg oder Aufruhr von unten nach oben sei verboten (Luther, 1526, WA 19, 623). Aber wenn die Obrigkeit einen ungerechten Krieg führe, dann dürfe, ja müsse, so Luther, der Untertan mit dem „Bekenntnis der Wahrheit“ passiven Widerstand und zivilen Ungehorsam leisten (ebd., 656).Hintergrund für eine solche Erlaubnis zu Krieg oder Widerstand war Luthers Zwei-Reiche- und Zwei-Regimenter-Lehre: Als Angehöriger des Reiches Gottes solle der Christ schon auf Erden nach der Bergpredigt leben und Unrecht leiden: d.h. die andere Wange hinhalten, dem Bösen nicht widerstehen und nicht zürnen. Als Angehöriger des Reiches der Welt dagegen solle er nach geltendem Strafrecht dem Unrecht wehren und ggf. Krieg führen. Kurz: Für sich als Privatperson solle er keine Gewalt ausüben und ggf. Unrecht erleiden. Für andere als Amtsperson solle er dem Unrecht aber wehren und Gewalt anwenden.

3.4. Immanuel Kant: Idee vom „Ewigen Frieden“

Kant (1724-1804) schrieb unter dem Eindruck der Französischen Revolution 1795 seine berühmte Schrift „Zum Ewigen Frieden“, in der er die Ideen eines republikanischen Staatsrechts, eines Völkerbundes und eines Weltbürger-Menschenrechts entfaltete. Es ging ihm nicht um zeitlichen, sondern ewigen Frieden. Er suchte nach Bedingungen, die Krieg ein für alle Mal ausschließen. Er nannte neun Bedingungen solchen Friedens, sechs negative sog. Präliminarartikel, und drei positive sog. Definitivartikel.

Die Präliminarartikel lauten: 1. Jede Form politischer Geheimdiplomatie müsse unterlassen bleiben, weil das zum Krieg führe. 2. Staaten müssten sich verpflichten, sich nicht anzugreifen, sondern das Selbstbestimmungsrecht der anderen anzuerkennen. 3. Damit verbindet sich das Verbot jeder gewaltsamen Intervention in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates – außer im Fall eines Bürgerkrieges. 4. Stehende Armeen müssen abgeschafft werden, weil sie eingesetzt werden wollen. 5. Es müssten Regeln eines Kriegsvölkerrechts anerkannt werden, damit sich die Gegner nach dem Krieg noch in die Augen schauen könnten. Und 6. Niemand dürfe zum Zweck von Kriegsführung Schulden machen.

Die positiven Definitivartikel lauten: 7. Jeder Staat müsse sich eine republikanische Verfassung geben, um die rechtliche Gleichheit aller Bürger zu gewährleisten. 8. Es sollte ein Völkerbund als ewiger Friedensbund (foedus pacis) gegründet werden. Und 9.: Es müsse ein Weltbürgerrecht bzw. öffentliches Menschenrecht eingerichtet werden, damit jeder Bürger in jedem Staat gleiche Rechte genießen kann. Mit Sicherheit würde Kant die heute bestehenden Armeen und Militärbündnisse entschieden ablehnen.

3.5. Bellizismus der Befreiungs- und Weltkriege

Kants Friedensbemühungen fanden kein Gehör. Nach der Niederlage deutscher Landser gegen Napoleons Truppen bei Jena rief sogar Fichte, der 1797 in seinem „Grundriss des Völker- und Weltbürgerrechts“ Kant noch völlig Recht gegeben hatte, 1813 zum Befreiungskrieg gegen Napoleon auf. Patriotismus, Nationalismus und die unselige Allianz zwischen Vaterlands- und Gottesliebe hatten die deutsche Nation derart durchglüht, dass Kants Ideen keinerlei Chance hatten. Zur Sicherung des eigenen Nationalstaates wurde der „heilige, gerechte Krieg“ ausgerufen. Augustin, Thomas und Luther mit ihren Kriterien zur Eindämmung des Krieges galten nicht mehr. Sogar der Angriffskrieg wurde verherrlicht. Die Überlegenheit der eigenen Kultur und Rasse sollte deutlich werden. Soldat-Sein war eine moralische Pflicht.

Der pazifistische Protest einer Berta von Suttner u.a. konnte auch 1914 die Kriegsbegeisterung nicht stoppen. Der berühmte Theologe Adolf von Harnack schrieb die Kriegserklärung für Wilhelm II. Und Rainer Maria Rilke, Thomas Mann u.v.a. schrieben Oden über die göttliche Schlacht. Augustin, Thomas, Luther und Kant waren vergessen. 1939 wurden sie allerdings von Kriegsbefürwortern und Kriegsgegnern wieder hervorgeholt. Der faschistisch und rassistisch begründete Krieg gegen das Diktat von Versailles wurde als dira necessitas und causa iusta mit recta intensio gerechtfertigt.

3.6. Haben diese Modelle noch heute Gültigkeit?

Die 7 Kriterien von Augustin, Thomas und Luther wurden 2007 von der EKD wieder aufgenommen und fortgeführt: Für den Einsatz militärischer Schutzgewalt seien notwendig: 1. Erlaubnisgrund (causa iusta): Nur bei schweren Verletzungen der Menschenrechte sei Gegengewalt erlaubt; 2. Autorisierung (legitima potestas): Nur legitimierte Instanzen dürften Gegengewalt ausüben; 3. Richtige Absicht (recta intentio): Der Gegenangriff dürfe ausschließlich der Wiederherstellung des Rechts dienen; 4. Äußerste Mittel (dira necessitas): Es müsse das gewaltärmste Mittel zur Gegengewalt gewählt werden; 5. Verhältnismäßigkeit der Folgen (debitus modus): Es müssen die Folgen des Gegenangriffs mit bedacht werden; 6.Verhältnismäßigkeit der Mittel (bellum defensivum): Die Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht durch noch größere Gewalt gestoppt werden; 7. Unterscheidung (neu): Nicht beteiligte Personen und Institutionen sind zu schonen (Kirchenamt der EKD, 2007, 68f.).

Ist solche Fortschreibung gerechtfertigt? Ich zögere und gebe zu bedenken: Gibt es wirklich „gerechte Gründe“ und „berechtigte Kriegsziele“? Beim Antiterrorismuskampf scheint das so zu sein; aber wächst nicht auch dort als Antwort auf Antiterrorismus eine neue Terroristen- und Nationalisten-Generation heran? Ferner: Viele glauben, dass durch Hightech-Waffen gezielt und begrenzt Krieg geführt werden könne, so dass die ‚gewaltärmsten Mittel‘ und deren Folgen klar absehbar seien. Aber das ist in der Realität nicht der Fall. Und schließlich: Geht es heute wirklich allein um die Wiederherstellung der Menschenrechte? Spielen nicht auch ökonomische u.a. Vormachtsinteressen eine große Rolle? Außerdem fehlt mir bei der EKD eine Betonung der Schuld: Auch wenn Gegengewalt notwendig ist, macht sie schuldig, – vielleicht „schuldlos schuldig“ wie Bonhoeffer sagt (1992, 275-289), aber trotzdem: schuldig. Und auch Kants Ablehnung stehender Armeen und Militärischer Bündnisse wird vom Rat der EKD leider nicht zur Kenntnis genommen. Die Kriterien aus der Geschichte sollten zum Nachdenken anregen, können aber in der postatomaren globalisierten Völkergemeinschaft nicht als Regeln gelten.

4. Biblische Grundlagen

4.1. Im Alten Testament

Kann man aus dem AT Kriterien für unsere fünf anstehenden Fragen gewinnen? Besonders das Josua- und das Richterbuch schrecken jeden Friedenspädagogen ab. Gott agiert als Kriegsheld, Gott, Herr und Mann des Krieges ( Ex 15,3). Er lässt friedliche Völker abschlachten (Mi 4,13), zermalmt sie wie ein Dreschwagen (Jes 41,15) und lässt es zu, dass König Menachem alle Schwangeren aufschlitzt (2Kön 15,16). “Gott rottet aus, vernichtet, reißt nieder, schlägt, zerschmettert, durchbohrt, tötet, schlachtet, macht kinderlos, frisst, verschlingt, zerreißt, macht krank, lässt hungern und verhungern, […] zerstreut, vertreibt, führt ins Exil, verwirrt, verlässt, entblößt, schert, stiftet Brand, vergilt, verflucht, reicht den Becher des Zorns und verurteilt“ (Oeming, 2005, 68f.). Freilich: Man kann diese Fülle an Gewalt historisch relativieren: als Rachephantasien erlittener Gräuel, als reine Verteidigungskriege und als übertriebene Vorstufe eines gewaltfreien NT (Baumann, 2006, 91-94). Aber alle diese Relativierungen funktionieren nicht. Gott ist in der Bibel durchgängig verbunden mit Krieg, Rache, Zorn und Gericht (Oeming, 2005, 70-80).

Aber es gibt im AT auch „Ansätze eines Völkerrechts“ ( Am 1-2; Dtn 20), Visionen von „Frieden und Gerechtigkeit“ (Jes 9,1-6; Jes 2,2-4; Mi 4,1-4; Ps 85,11), faszinierende „Shalom“-Passagen (bes. Ps 29; 34; 85; Jes 9; 32; 53f.) und die Verkündigung von Gott als „Gott des Friedens“ (Jes 45,7) und „der Gerechtigkeit“ (Jes 30,18). Daraus lassen sich Kriterien für den unlösbaren Zusammenhang von Frieden und Gerechtigkeit und für Gottes Friedensgeist ziehen, die aber nicht direkt, sondern höchstens indirekt unsere anstehenden Fragen zu Militärischen Interventionen etc. beantworten können.

4.2. Im Neuen Testament

Anders verhält es sich mit dem NT: Zwar verbindet auch Jesus in seinen Gerichtsansagen Gott mit Gewalt („Da wird sein Heulen und Zähneklappen“, Mt 8,12; 13,42; 22,13) und Jesus und Paulus kündigen Gottes Rache an (Mt 18,34; Röm 12,19).

Aber wie sieht es mit der Bergpredigt ( Mt 5-7) aus? „Mit der Bergpredigt lässt sich keine Politik machen“, bekannten Politiker von Bismarck bis Helmut Schmidt und entzogen sich damit dem Anspruch der Bergpredigt. Freilich: Die Bergpredigt darf nicht wörtlich und auch nicht moralisch eingefordert werden. Sie gehört nicht in die „Moralische“, sondern in die „Ethische Bildung“ (Roose, 2013, 350f.). Aber dabei sollten ihre Intentionen aufgenommen werden (Mokrosch, 1991, 67-117): z.B. die Intention, mit paradox-symbolischen Verhaltensweisen dem Gegner zu signalisieren, dass man mit ihm dialogisieren möchte, Verständnis für seine Ängste hat, sein Menschsein respektiert und seine Person von seiner bösen Tat unterscheidet; ferner die Intention Jesu, Frieden mit spiritueller Praxis wie Beten, Fasten und Sozialarbeit (Almosengeben) zu verbinden; und schließlich die Intention, dass Friedensstifter nur mit Gottes Seligpreisung und im Glauben an dieselbe effektiv wirken können (“Selig sind Friedensstifter. Sie werden Kinder Gottes heißen“,Mt 5,9). Diese Intentionen Jesu sollten ethisch reflektiert werden. Dann wird eine Militärische Intervention schwierig werden; dann gewinnen zivile Friedensdienste an Gewicht; dann unterliegen Militärbündnisse neuen Regeln; und dann muss Rüstungsindustrie abgeschafft werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass der matthäische Jesus Widerstand um der Wahrheit willen erlaubt: „Ich bin nicht gekommen [nur] Frieden zu bringen, sondern [auch] das Schwert“ (Mt 10,34). Frieden ist möglich, setzt aber Leidens- und Kampfbereitschaft voraus, lautet die Botschaft des Bergpredigers.

Auch paulinische Weisungen sollten christliche Friedensarbeit bestimmen: „Überwindet Böses mit Gutem!“ ( Röm 12,21); und die Friedenszusagen „Gnade sei mit Euch und Friede“ (Röm 1,7) vom „Gott des Friedens“ (Röm 15,33; 16,20) sind Weisungen, möglichst nur die böse Tat und nicht den Täter zu vernichten.

Jesus Christus und das NT liefern zwar keine moralischen Normen für Friedensarbeit und keine eindeutigen Kriterien zur Beantwortung unserer o.g. Fragen. Aber ihre ethischen Intentionen verpflichten christliche Friedensstifter, ihre Friedensarbeit an diesem Wort Gottes auszurichten. Das könnte durch ethische Bildung, nicht durch normative moralische Erziehung ermöglicht werden.

5. Kirchliche Positionen heute

Alle kirchlichen Verlautbarungen orientieren sich am NT und präferieren zivile Friedens- und Entwicklungsdienste und zivile Konfliktprävention (z.B. Kirchenamt der EKD, 2007, 50-69; 108-115). An vorderster Stelle stehen Linderung von Not, Wirtschaftsförderung, Bildungsförderung, Erhalt kultureller und religiöser Vielfalt, Schutz vor Gewalt, Ermöglichung von Freiheit u.a. Für alle gilt: „Wenn Du den Frieden willst, bekämpfe den Krieg“ und „Wenn Du den Frieden willst, bereite den Frieden vor“ (Rink, 2014, 35f.). Alle versuchen, den Weg zu gehen, den Jesus gewiesen hat, z.T. auch auf der Grundlage der Bergpredigt. Sie fordern die Schutzmächte auf, auch Unrecht und Nachteile in Kauf zu nehmen, alle Menschen als Geschöpfe Gottes anzusehen, Schritte der Entfeindung zu gehen, und für den Gegner unerwartet paradoxe Handlungen vorzunehmen wie z.B. Vorleistungen bei Abrüstung, schuldenfreie Wirtschaftshilfe, Dialogbereitschaft u.v.a.

Aber uneinig sind sich Christen und Kirchen, wann und wo zivile Konfliktbearbeitung an ihre Grenzen stößt. Freikirchen und einige Landeskirchen (Baden-Württemberg, Rheinische Landeskirche) beharren auf einem Vorrang ziviler Friedensdienste. Sie fordern: keine Rüstungsindustrie, keine Rüstungsexporte, polizeiliche statt militärische Maßnahmen im Krisengebiet, Dialog mit den Gegnern und Förderung nicht nur der eigenen, sondern auch der Sicherheit der Anderen! „Böses mit Gutem zu überwinden“ ist ihr Grundsatz (Enns, 2014, 32-34).

Der Rat der EKD und die meisten Landeskirchen dagegen erklären sich bereit für eine „rechterhaltende militärische Intervention“ als ultima ratio bzw. dira necessitas, wenn zivile Friedensdienste wirkungslos bleiben sollten (Kirchenamt der EKD, 2007, 65-79). Aber nur im Namen der Völkergemeinschaft, z.B. EU, NATO und UNO, dürfe militärisch interveniert werden. Verzicht auf militärischen Schutz der Opfer, so argumentieren sie, wäre auch ein schuldhaftes Vergehen und Versagen (Rink, 2014, 35-37). Bereits 1994 formulierte die EKD: „Die Völkergemeinschaft hat die Pflicht, zur Geltung und Durchsetzung der Menschenrechte beizutragen und darum den Opfern von Unterdrückung und Gewalt Schutz und Hilfe zuteilwerden zu lassen“ (Kirchenamt der EKD, 1994). Und 2007 versuchte sie, wie oben unter 3.6 zitiert, eine Neuauflage der Kriterien von Augustin, Thomas und Luther. Das war umstritten (Haspel, 2002, 144f.). Zwischen den Befürwortern und Gegnern einer Militärischen Intervention gibt es z.Zt. keine Annäherung innerhalb der Kirchen.

6. Erwägungen zur Didaktik einer Erziehung zum Umgang mit Krieg und Frieden heute

Friedenserziehung mit dem Ziel eines verantwortlichen Umgangs mit Krieg und Frieden ist ein riesiges Feld, dem hier nicht entsprochen werden kann. Ich nenne deshalb nur zehn Kompetenzziele, die sich speziell auf unsere oben gestellten Fragen beziehen. Sie lassen sich nicht in Kompetenzziele für Kinder und solche für Jugendliche aufteilen, da Kinder heute Krieg und Terror in den Medien und in Computerspielen genauso erfahren wie Jugendliche. Ich werde nur innerhalb jeder Kompetenz Schwerpunkte für Kinder oder Jugendliche setzen:

  • Betroffenheitskompetenz: Es ist schwierig, in einer kriegsfreien Region über Krieg und Frieden nachzudenken und zu urteilen. Man kann ja nicht von alltäglichen Streiterfahrungen auf internationalen Krieg und Terrorismus schließen. Deshalb sollten, wenn möglich, Betroffene aus den Krisengebieten gehört werden. Und gleichzeitig sollten Medienberichte gefiltert und sortiert werden. Die daraus resultierende Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler sollte zum Anknüpfungspunkt für eine Erziehung zum Umgang mit Krieg und Frieden werden. Das gilt auch für Kinder, da diese oft besonders fähig sind, sich in ferne Konflikte hinein zu versetzen.
  • Einschätzungskompetenz ist gefragt, wenn Schülerinnen und Schüler einschätzen sollen, ob und wie Konflikte im Nahbereich z.B. in Familie, Peergroup und Schule, im Meso-Bereich wie z.B. in multikultureller Gesellschaft, Betrieb, öffentlichem Straßenleben und Tarifkonflikten, und im Fernbereich mit internationalem Terror und Kriegen untereinander vergleichbar sind oder gar miteinander zusammen hängen. Ebenso sollten sie einschätzen, welchen Realitätswert ihre Computerspiele wie Ego-Shooter oder auch Paintball haben. Solche Einschätzungen sind nur von Jugendlichen und weniger von Kindern zu erwarten.
  • Reflexions-, Argumentations- und Sprachkompetenz sollte Schülerinnen und Schüler befähigen, Argumente z.B. pro und contra Militärische Intervention anhören und bewerten zu können. Sie sollten ihre Bereitschaft fördern, die eigenen – z.B. bellizistischen oder pazifistischen – Argumente zur Diskussion zu stellen und sich in ihrer moralischen Argumentationsweise weiter zu entwickeln. Das ist eine typische Arbeit mit Jugendlichen.
  • Positions- und Entscheidungskompetenz ist notwendig, um einen eigenen Standpunkt bezüglich Krieg, Terror und Frieden entfalten zu können und diesen Standpunkt gegebenenfalls zu verteidigen, in Frage zu stellen oder gar aufzugeben. Positionslosigkeit sollte nur im Ausnahmefall respektiert werden. Gerade zu Fragen Militärischer Intervention, Militärischer Bündnisse, Soldat-Werdens und Waffenproduktion müssen begründete Standpunkte gefunden und Entscheidungen getroffen werden. Das ist von Kindern freilich nur bei Konflikten im Nahbereich zu erwarten.
  • Moral- und Ethik-Kompetenz ist gefordert, um Gefühle für die Friedensbedürfnisse der Fernsten oder auch der Noch-nicht-Geborenen zu entwickeln; um Sensibilität für Recht und Unrecht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit und Schuld und Unschuld aufzubauen; um innere Widersprüche von Kindern und Jugendlichen zu überwinden, z.B. wenn sie internationale Konflikte gewalt- und waffenfrei lösen möchten, im Falle eines eigenen Angegriffenwerdens aber bereit sind, sich mit Waffen zu verteidigen; und um moralische Standards wie z.B. friedlich, aggressiv, gewaltlos oder gewaltsam sein und ethische Werte wie z.B. Nächstenliebe, Feindesliebe, Versöhnung und Vergebung auf Konfliktsituationen beziehen und anwenden zu können. Solche Kompetenz sollte bei Kindern und Jugendlichen gleichermaßen gefördert werden.
  • Religiöse Kompetenz sollte Schülerinnen und Schüler befähigen, z.B. die christliche Bergpredigt, die muslimische djihad-Lehre (zur Überwindung von Feindseligkeit), die hinduistische satyagraha (Wahrheits)-Doktrin, die buddhistische ahimsa (Gewaltlosigkeits)-Lehre und den jüdischen shalom auf den Alltag und auf internationale Konflikte anzuwenden. Sie sollten religiöse Deutungs- und Interpretationskompetenz entwickeln, um diese religiösen Ethiken in den Welt-Religionen verstehen, würdigen und ggf. praktizieren zu können. Die Bergpredigt fordert auf, um des Friedens willen auch Unrecht zu erleiden. Der Djihad mahnt, innere Feindseligkeiten und Rachebedürfnisse zu überwinden. Satyagraha bedeutet, die Wahrheit des Gegners zu bedenken. Ahimsa heißt, niemanden und nichts zu schädigen. Und shalom strebt das Wohl des gesamten Menschen an. Solche Kompetenzen zu vermitteln nimmt ein ganzes Schulleben in Anspruch.
  • Ökumene-Kompetenz vermittelt die Fähigkeit, Konflikte im Sinne verschiedener Religionen, Kulturen und Konfessionen anzugehen und zu bearbeiten. Dabei sollten die ethnischen Bedürfnisse, religiöse Gewohnheiten, gewachsene Traditionen und traditionelle Eigenheiten mancher Völker und Ethnien wahrgenommen und bei Nichteinhaltung als Ursachen für Krieg und Terror erkannt werden.
  • Visionen- und Hoffnungskompetenz lässt Schülerinnen und Schüler Chancen einer zivilen Konfliktlösung erträumen und Visionen vom politischen, sozialen und moralischen Frieden entfalten. Nach einer Realisierungsmöglichkeit solcher Visionen sollte erst später gefragt werden. Kinder und Jugendliche sollten gleichermaßen zu solchen Hoffnungen und Visionen motiviert und vor Resignation geschützt werden.
  • Handlungskompetenz ist die Königin der Friedenskompetenzen. Schon in der Schule sollten gewaltfreie Lösungen von Konflikten nicht nur theoretisch, sondern praktisch eingeübt werden. Die bekannte Konfliktlotsen-Praxis unter Kindern und Jugendlichen wäre ein solches Einübungsfeld. Dabei sollten die Konfliktlotsen selbst Konfliktlösungskompetenz besitzen. Grundkenntnisse über die Genese von Aggressionen und Gewalt bzw. Aggressionslosigkeit und Gewaltlosigkeit sind dazu unabdingbar.
  • Menschenrechtskompetenz im umfangreichen Katalog der Menschenrechte könnte auf solche Menschenrechte konzentriert werden, die mit Kriegsverhinderung und Frieden zu tun haben, z.B. auf Recht auf Freiheit, auf physische und psychische Unversehrtheit, auf freie Meinungsäußerung und auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Besonders für Jugendliche mit ihrem Freiheitsdrang ist eine angemessene Interpretation dieser Menschenrechte dringend geboten.

Diese zehn Kompetenzen sollten mit entsprechenden Inhalten, Medien und Methoden erreicht werden. Kompetenzerwerb zum Umgang mit Krieg und Frieden ist eine lebenslange Aufgabe.

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