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Hirscher, Johann Baptist (1788-1865)

(erstellt: Februar 2020)

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1. Biographie

Johann Baptist Hirscher wurde am 20. Januar 1788 in Altergarten (Oberschwaben) als Sohn eines Landwirts geboren. Er besuchte zunächst die dortige Elementarschule, danach die Klosterschule der Prämonstratenserabtei Weißenau, nach deren Säkularisierung 1803 das Lyzeum in Konstanz, wo er 1807 den philosophischen Kursus abschloss. Es folgte 1807-1809 das Studium der Theologie an der Universität Freiburg (Breisgau), nach dessen Beendigung er 1809 in das Priesterseminar seiner Heimatdiözese Konstanz in Meersburg eintrat und 1810 in Konstanz zum Priester geweiht wurde. Die seelsorgliche Ausbildung im Meersburger Priesterseminar wurde geprägt durch das reformorientierte Pastoralkonzept des Konstanzer Generalvikars Ignaz Heinrich von Wessenberg (1774-1860), der Hirscher bereits in der Zeit seiner Konstanzer Lyzealstudien gefördert hatte. An die Priesterweihe schloss sich ein zweijähriges Vikariat im württembergischen Röhlingen bei Ellwangen an. Die Einführung in die seelsorgliche Praxis erfolgte dort durch Pfarrer Johann Nepomuk Bestlin (1768-1831), einen Schüler Johann Michael Sailers (1751-1832). Bestlin war Gründungsrektor der 1812 neu errichteten württembergischen Katholischen Landesuniversität in Ellwangen und 1812-1817 erster Lehrstuhlinhaber der Professur für Moral- und Pastoraltheologie an der dortigen theologischen Fakultät. 1812 wurde Hirscher Repetent an dem in Ellwangen zeitgleich errichteten Priesterseminar, 1816 Professoratsverweser am Lyzeum in Ellwangen, 1817 Professor am Oberen Gymnasium in Rottweil. Noch im gleichen Jahr wurde ihm nach der Transferierung der Ellwanger theologischen Fakultät an die württembergische Landesuniversität Tübingen die Professur für Moral- und Pastoraltheologie an der dortigen katholisch-theologischen Fakultät übertragen. 1820 verlieh ihm die Fakultät in einer Ehrenpromotion den Grad eines Doktors der Theologie. Hirscher gehörte somit zur „Gründergeneration“ der „Tübinger Schule“ der katholischen Theologie und war auch Mitbegründer der seit 1819 erscheinenden „Theologischen Quartalschrift“. Im Zusammenhang der Tübinger Lehrtätigkeit entstanden seine zwei theologischen Hauptwerke: die „Katechetik“ (1831) und „Die christliche Moral“ (1835-1836). 1835 wurde ihm in Würdigung seiner Verdienste vom König das Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Krone verliehen, womit zugleich die Erhebung in den persönlichen Adelsstand verbunden war. Nach zwei Jahrzehnten Lehrtätigkeit in Tübingen erreichte Hirscher 1837 ein Ruf auf die Professur für Moraltheologie und Religionswissenschaft an der theologischen Fakultät der Universität Freiburg, den er nach der vom König gewährten Entlassung aus dem württembergischen und dem Wechsel in den badischen Staatsdienst unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zum württembergischen Untertanenverband annahm. Bereits 1839 wählte ihn das Freiburger Metropolitankapitel zum Domkapitular, 1850 zum Domdekan. Hirscher war darüber hinaus in den Sitzungsperioden 1847-1849, 1850-1851 (als Vertreter der Universität) und 1861-1863 (vom Großherzog ernanntes) Mitglied der ersten Kammer der badischen Landstände. Die mit diesen Stellungen verbundenen Aufgaben nahm er unter Beibehaltung seines akademischen Lehramtes wahr. 1863 wurde er auf eigenen Antrag unter Hinweis auf sein vorgerücktes Alter vom Lehramt entbunden und pensioniert. Hirscher starb am 4. September 1865 im Alter von 77 Jahren und wurde in Freiburg beigesetzt.

2. Theologie als Wissenschaft vom Reich Gottes

Hirschers Pastoral- und Moraltheologie gewinnen ihr Profil im Kontext zeitgenössischer Versuche, die aus den biblischen Zeugnissen gewonnene „Idee“ des „Reiches Gottes“ zum systemstiftenden und strukturierenden Prinzip einer heilsgeschichtlich entfalteten Theologie zu machen und so zu einer inhaltlichen und strukturellen Erneuerung der kirchlichen Verkündigung beizutragen (Bernhard Galura, 1764-1856; Johann Sebastian Drey, 1777-1853). Theologie wird so Wissenschaft vom göttlichen Heilsplan: vom Reich Gottes, wie es in der Schöpfung grundgelegt und im Evangelium verkündigt wird, wie es zu jedem Menschen kommen will, wie der einzelne an ihm Anteil gewinnt und in ihm lebt. Christliches Leben als „in der Liebe tätiger Glaube“ (Gal 5,6) ist Mitvollzug des göttlichen Heilsplans.

In der Konsequenz dieses Ansatzes konzipiert Hirscher Moraltheologie als Wissenschaft von der Verwirklichung des Reiches Gottes im Menschen und in der Menschheit (Die christliche Moral als Lehre von der Verwirklichung des göttlichen Reiches in der Menschheit). Christliche Sittlichkeit gewinnt so einen dynamischen und prozessualen Charakter. Jeder ist als Person, individuell und in seinen sozialen Bezügen, zum Reich Gottes berufen, das im Zusammenwirken mit den sittlichen Anlagen des Menschen (Vernunft, Freiheit, Gemüt, Gewissen, Triebe und Affekte) sich lebensgeschichtlich entfalten und durch ein sittliches Leben zur subjektiven Verwirklichung gelangen will. Sittlichkeit erwächst dabei aus innerer Erkenntnis und Anerkenntnis und in freiem und mündigem Handeln. Die Wahrheit des christlichen Glaubens ist eine „Wahrheit im Interesse der Freiheit“ (Fürst, 1979). Theologie steht so im Dienst des Glaubenslebens. Glaubenswissen will als Lebenswissen verstanden und entfaltet werden. In diesem Sinn bedarf der „objektive“ Glaube einerseits notwendig der „Subjektivierung“. Andererseits drängt das Reich Gottes – in einer ursprungs- und zeitgemäßen Sozialgestalt und Lebensform des Glaubens (vgl. Fürst, 1996, 154) zur „Darstellung“ und „Anschauung“ gebracht – auf eine Verwirklichung in Geschichte und Gesellschaft. Kirche erlangt dabei in ihren Vollzügen der Verkündigung, des Kults, der Mission und der Caritas eine auch die gesellschaftlichen Verhältnisse „durchsäuernde“ und so „weltheilende“ Kraft.

Anthropologie ist für Hirscher theologische Anthropologie, die er mit Blick auf die biblisch bezeugte göttliche Heilsökonomie darstellt und entfaltet. Der Mensch, ursprünglich für das Reich Gottes geschaffen, verfiel der Sünde, die seine ursprüngliche Anlage für das Reich Gottes zwar nicht zerstört hat, aber so schwächt, dass er nicht aus eigenem Vermögen zu seiner ursprünglichen Bestimmung gelangen kann. Vorbereitet in der Periode des Gesetzes, erschließt und vermittelt Jesus Christus als der menschgewordene Gottessohn in der Periode der Gnade und Freiheit eine nun gnadenhaft geschenkte Teilhabe am Reich Gottes und führt den Menschen so zu seiner ursprünglichen Bestimmung: der Berufung zur Lebensgemeinschaft mit dem Vater und Jesus Christus im Heiligen Geist. Hirscher konzipiert Moraltheologie christozentrisch: Da „Jesus Christus, indem er in Einigkeit des hl. Geistes in den Menschen eingeht, von dem Menschen ergriffen werden muß, wenn ein gottkindliches Leben erwachsen und walten soll, so kann man auch sagen die christliche Moral sei die Wissenschaft von Jesus Christus und seinem Werke, wie dieses, von dem freien Willen des Menschen aufgenommen, den Menschen zum Gotteskinde heilige und in dieser Heiligung darstelle“ (CM, 6).

3. Katechetik als theologische Wissenschaft

In seiner im Jahr 1831 veröffentlichten „Katechetik“ (Katechetik. Oder: der Beruf des Seelsorgers die ihm anvertraute Jugend im Christenthum zu unterrichten und zu erziehen, nach seinem ganzen Umfange dargestellt) legt Hirscher die erste katholische wissenschaftliche Gesamtdarstellung der theoretischen und praktischen Probleme des katechetischen Aufgabenfeldes vor. Vorbereitet durch seine Kritik an einer an die Tradition der spätscholastischen Schultheologie anknüpfenden Katechese (Ueber das Verhältniß des Evangeliums zu der theologischen Scholastik der neuesten Zeit im katholischen Deutschland, 1823) und unter Berücksichtigung der zeitgenössischen sowohl katholischen als auch protestantischen Literatur (vgl. K, 9-14) konzipiert er Katechetik systematisch als Reich-Gottes-Theologie und als Anleitung der Seelsorger zu ihrem katechetischen Beruf, dem „bei weitem […] wichtigste[n] Theil des ganzen Pastoral-Amtes“ (K III). Hirscher begründet diesen Beruf ekklesiologisch: „Der Seelsorger ist Diener der Kirche zur Verwirklichung ihrer Zwecke. Unter anderen Zwecken hat die Kirche auch den, durch Aufnahme gläubig gewordener Erwachsener nach Außen sich zu erweitern und durch Bildung der in ihrer Mitte geborenen Kinder sich aus sich selbst fortzupflanzen“ (K, 1). Sie erkennt daher „die Heranbildung der Jugend zur christlichen Volljährigkeit als eine ihrer ersten Aufgaben“ (K, 1). Als Mittel zur Erreichung dieses Zwecks sind dem Katecheten das „Wort“ und der „Vollzug des Wortes“ gegeben. „Das Wort der Wahrheit ist ihm anvertraut, daß er es den Zöglingen Glauben-, Liebe- und Leben-fördernd verkünde; Cult und Disziplin sind ihm anvertraut, daß er das verkündete Wort innerlich nähre, äußerlich üben lasse, und nährend und übend Sinn und Wandel derselben heilige“ (K, 6). Der zweckmäßige Gebrauch dieser Mittel hängt dabei von der Natur und der Entwicklung der Kräfte der menschlichen Seele ab. „Ich kann sie zu nichts auf eine Weise machen, die ihrer Natur nicht entspricht“ (K, 6). Die Gliederung der „Katechetik“ spiegelt einen in diesen Grundsätzen angelegten Gang der Darstellung und Entfaltung wider. Das erste „Buch“ handelt von der katechetischen „Mittheilung des Wortes“, das zweite „Buch“ von der durch den Katecheten angeregten „Vollziehung des Wortes“. Themen des ersten Buchs sind die Auswahl des katechetischen Stoffs, seine Anordnung, seine Bearbeitung bzw. Darstellung und der katechetische Vortrag. Hirscher leitet den obersten Grundsatz für die Auswahl des katechetischen Stoffs von der Zweckbstimmung der Katechese ab, „ die Jugend zur christlichen Großjährigkeit heranzubilden, sie folglich zur glaubensvollen und liebethätigen Gemeinschaft des in Christus gekommenen und im hl. Geist lebendigen Reiches Gottes zu führen“ (K, 17). Hauptgegenstand der Katechese ist daher „die Lehre vom Reiche Gottes, das da entsündigend, heiligend und beseligend zu uns kommen will und soll; dann die Lehre von diesem Kommen selbst: wie der Mensch desselben theilhaftig werde und lebe“ (K, 18). Das zweite Buch thematisiert daran anschließend zum einen das „fortwährende Umwandeln“ des „Wortes“ in das innere religiös-sittliche Leben der Katechumenen durch religiös-sittliche Übungen, zum anderen das „fortwährende Umsetzen“ der „Lehre“ in das äußere religiös-sittliche Leben durch Disziplin und Pflege einer „Cultur der christlichen Sitte“ (K, 583). Katechetisches Handeln bedarf folglich sowohl unterrichtlicher als auch erziehlicher Handlungsformen. „Der Katechet ist Lehrer und Erzieher. Im ersten Buch schlägt das Element des Unterrichtes, im zweiten das der Erziehung vor“ (K, 8).

3.1. Die „Empfänglichkeit“ des Menschen

Voraussetzung und Möglichkeitsbedingung für das katechetische Handeln ist die ursprüngliche und wesenhafte „Empfänglichkeit“ des Menschen für das Reich Gottes. Es gibt eine „im Menschen liegende anerschaffene Empfänglichkeit und Bestimmung für dieses Reich“ (K, 54). Hirscher spricht von unserer „hohen Anlage“ (K, 55) und „unserem Beruf“ (K, 54). Der Mensch lebt immer schon im Horizont göttlicher Zuwendung und Berufung. Der heilsgeschichtlichen Zuwendung Gottes entspricht die lebensgeschichtliche Offenheit des Menschen für diese Zuwendung. Christliche Bildung ist daher nichts anderes „als die Befähigung der Menschheit und des einzelnen Menschen zu seinem Ziele, die Einführung desselben in seine Bestimmung, in seine Würde, in seine zeitliche und ewige Wohlfart“ (K, 3). Hirscher identifiziert das Kommen des Reiches Gottes mit dem Wirken des in die Herzen der Gläubigen ausgegossenen Heiligen Geistes. „Dieser Geist ist das in den Menschen eingegangene und in ihm wirksame Gottesreich selbst. […] Dieses Geistes voll läßt sich der Mensch nicht jetzt durch dieses jetzt durch jenes Gesetz und die entsprechende Pflicht von außen her zum Handeln bestimmen, sondern trägt alle Pflichterfüllung schon in sich, indem er in ihm bereits will, ehe das Soll an ihn gelangt, ja in ihm (diesem Geist) erst wahrhaft erkennt, was er soll, weil dieses Soll eben das ist, was er lebendig in sich trägt und will – dessen objektive Aufstellung“ (K, 61). Hirscher begründet die Möglichkeit religiöser Bildung transzendental-anthropologisch. Im Ansatz einer theologisch vermittelten Anthropologie überwindet er damit zugleich einen Dualismus von Theozentrik und Anthropozentrik.

3.2. Das Postulat der „Individualisierung“

Katechese, die eine „Subjektivierung“ der „objektiven“ Wahrheit zum Ziel hat, muss „individualisieren“. Sie muss der „Eigenthümlichkeit“ des Kindes und Jugendlichen Rechnung tragen. Hirscher führt in diesem Zusammenhang Differenzen des Alters, des Geschlechts, der Temperamente sowie der besonderen religiösen und moralischen Bedürfnisse mit Rücksicht auf die persönlichen Lebensverhältnisse an. So fordert er im Hinblick auf die Gemütsbildung: „Der Katechet fasse jedes Kind in seiner Eigenthümlichkeit, pflege es in dieser, und muthe ihm keine Gemüthsweise zu, die ihm die Natur versagt hat“ (K, 444). Er betont, dass jeder Mensch über die mit allen Menschen geteilte gemeinsame Bestimmung hinaus auch eine je eigene Bestimmung empfangen habe und dass er der gemeinsamen Bestimmung nur nach Maßgabe dieser je eigenen Bestimmung entsprechen kann. „ Darum hat jeder Einzelne seine besondere Gabe empfangen, daß er nach Maßgabe derselben zur Darstellung des Ganzen seinen eigenthümlichen Beitrag liefere, und so durch das Zusammenwirken so tausendfach modificirter Kräfte das Reich Gottes den ganzen schöpferischen Reichthum dessen verherrliche, welcher es gebildet hat“ (CM, 252). Die Notwendigkeit der Individualisierung findet ihren letzten Grund in dieser je persönlichen Begabung des Menschen nach dem Schöpferwillen Gottes. Durch die je „eigenthümliche“ Ausbildung der allgemeinen menschlichen Anlage gelangt der Mensch zu seinem „Beruf“ als der je individuellen Lebensaufgabe im Bezug zum Ganzen.

3.3. Das Kind – ein „ganzer Mensch“

Vor diesem Hintergrund gewinnt Hirscher auch eine neue Sicht des Kindes. Er würdigt es in seiner Eigentümlichkeit und Eigenart als „ganzen Menschen“. Kindsein ist keine defizitäre Form erwachsenen Menschseins. Die Lebensphasen der Kindheit, der Jugend und des Erwachsenenalters haben Eigenart und Eigenwert und sind in ihrer je spezifischen „Ganzheit“ zu achten.

„Kinder sind nicht Erwachsene, und das Erkennen, Fühlen, Wollen und Schaffen des Kindes ist nicht das des Mannes. Dennoch legen sich schon im Kinde die Anfänge von Allem an, was das ausgewickelte Leben des Erwachsenen in sich begreift: und alles Glauben des reifen Alters, alles Haften desselben am Uebersinnlichen, alles einer höheren Welt angehörige Lieben und Hoffen, all sein Streben, Leiden und Wirken für Gott und dessen Verherrlichung hienieden, findet sich in seiner Art auch im Kinde schon. Das Kind ist auf seiner Stufe ein ganzer Mensch und sein Daseyn und Leben ein Ganzes.“ (K, 72/73)

Die Aufgabe der Vermittlung stellt sich daher nicht nur als die Aufgabe einer Reduktion der kognitiven Komplexität des Lehrstoffs, sie stellt sich vielmehr als die Aufgabe einer theologisch-anthropologischen Elementarisierung: „das Ganze des katechetischen Vortrages für jede Klasse sey gleich dem Ganzen des religiös-sittlichen Menschenlebens, wie dieses nach der Idee, d. i. nach dem Willen Gottes sich in dem betreffenden Alter darstellen soll“ (K, 73). Dabei ist der „fortschreitenden Entwicklung des Menschenwesens“ (K, 82) Rechnung zu tragen, die Hirscher nicht nur als eine Entwicklung der Verstandeskräfte, sondern auch als eine Entwicklung der Phantasie, des Gemüts, der Sinnlichkeit und der Freiheit des Menschen in den Blick nimmt. Dabei gilt der Grundsatz: „trage vor, was je die Fassungskraft der Zöglinge erlaubt, und ihr Bedürfniß erheischt“ (K, 73). „Nicht blos die Fassungskraft, auch das Bedürfniß muß über die Wahl des Stoffes entscheiden“ (K, 73). Die organische Ganzheit der katechetischen Inhalte muss der organischen Ganzheit des kindlichen Lebens entsprechen. „Schon im sechsjährigen Kinde finden sich […] die Elemente aller Religiosität und Sittlichkeit des späteren Alters: es ist ein ganzer Mensch. Auch was man also seinem Geiste, Gemüthe und Willen vorhält, muß ein Ganzes, muß das Ganze der Religionslehre in seiner Art seyn“ (K, 74).

3.4. Begleitung auf dem Weg zur „christlichen Volljährigkeit“

Katechese begleitet und fördert Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur „christlichen Volljährigkeit“ (K, 6). Sie sollen die „Reife der kirchlich-Erwachsenen“ (K 7) erlangen. Ziel der Katechese ist ein mündiger Glaube. Die Katechumenen sollen eines „eigenen Urtheils in religiösen und sittlichen Dingen fähig“ (K, 129) werden. Sie sollen „die im Glauben erkannte Wahrheit frei ergreifen und sie zum Gesetz und Gegenstand ihrer Thätigkeit machen“ (K, 360). Hirscher spricht vom „unendlichen Werthe“ (K, 55) dieser Gabe der Freiheit und entfaltet die Lehre vom christlichen Leben als eine Lehre von der christlichen Freiheit. Gottes Gnadenwirken hebt die Freiheit zur Selbstbestimmung nicht auf, es führt sie vielmehr zu ihrer authentischen Selbstentfaltung. Der Wille wird so zum „von Gott gesetzten freien Vollstrecker aller Wahrheit“ (K, 360): „Wenn der Wille einmal sich selbst und seine Bedeutung und Bestimmung im sittlichen Leben versteht und der in ihm liegenden Kraft bewußt worden ist, so kann er die Selbst-Anforderung sich und das gesamte Leben in Besitz zu nehmen und nach der Wahrheit zu ordnen, nicht mehr von sich bringen, noch solche, sofern sie von außenher gemacht wird, abweisen“ (K, 361).

3.5. Methoden des katechetischen Unterrichts

Hirscher unterscheidet eine “mittheilende“ (akroamatische) und eine „heuristische“ (erotematische, sokratische) Methode des katechetischen Unterrichts. „Will Jemand einem Andern eine Kenntniß beybringen, so kann er es überhaupt auf zweierlei Weise: entweder dadurch, daß er sie ihm mittheilt und von ihm auffassen läßt, oder dadurch, daß er seine Erkenntniskraft in der Weise lenkt, daß er solche selbst findet“ (K, 192). Die mitteilende Unterrichtsform bleibt für die Katechese insofern unaufgebbar, als ihr Gegenstand „historisch und positiv“ (K, 193) ist. Hirscher weiß um die grundlegende Bedeutung der erzählenden Vergegenwärtigung des biblisch tradierten heilsgeschichtlichen Fundaments des christlichen Glaubens. Er plädiert jedoch dafür, die mitteilende Methode in zweckmäßiger Weise mit der heuristischen Methode zu verbinden und letztere für die unterrichtliche Erschließung der katechetischen Inhalte fruchtbar zu machen. Der Lernende wird so nicht nur als Adressat unterrichtlicher Belehrung, sondern darüber hinaus als Subjekt selbsttätigen Lernens wahrgenommen.

„Da es sich bei dem ganzen heuristischen Verfahren blos um eine zweckmäßige Leitung des Selbstdenkens der Zöglinge handelt, und man letzteres also lebhaft angeregt und thätig wünschen muß, so kann man Gegenfragen, vorgelegte Zweifel oder Einreden derselben an sich nicht anders als gerne sehen und selbst veranlassen. […] Die Fragen guter Art sind sogleich in den Gang der Untersuchung aufzunehmen, aber nicht sowohl durch eine directe Beantwortung, als durch Gegenfragen, in Folge deren der Zögling die Lösung selbst geben muß, zu erledigen.“ (K, 197)

Fragen müssen dabei den Zwecken allen Fragens angemessen sein: „ den Geist zur Aufmerksamkeit und zum Selbstdenken zu nöthigen, ihn im Selbstfinden der Wahrheiten zu leiten, auch die Prüfung der Kenntnisse jedes Zöglings zu sichern“ (K, 203).

3.6. Katechismus

Bereits 1823 hatte Hirscher auf das Ungenügen der in der spätscholastischen Tradition stehenden Katechese und ihres Katechismus hingewiesen.

„Mit oft leidenschaftlicher Schärfe stellt Hirscher heraus, was seiner Ansicht nach die Mängel der dargebotenen Lehrstücke sind: Nirgends ein ››leitender Maßstab‹‹; die Glaubenslehre ››ein Aggregat von Dogmen, ohne sie zum Ganzen einer Heilsordnung zu verbinden‹‹; die Sittenlehre eine ››prinziplose‹‹ Zusammenreihung von ››Soll an Soll‹‹; das Ganze eine ››Ausrüstung des Gedächtnisses mit religiösen Kenntnissen‹‹, aber ››keine Pflege eines kindlichen Glaubens‹‹.“ (Keller, 1975, 53-54)

In seinen späteren Veröffentlichungen sieht Hirscher für die unteren Klassen der Elementarschule (7.-10. Lebensjahr) einen Unterricht anhand der Biblischen Geschichte vor und beschränkt den Katechismus auf die oberen Klassen der Elementarschule (11.-14. Lebensjahr). 1842 veröffentlicht er einen für die oberste Elementarklasse, für höhere Bürgerschulen und die ersten Klassen des Gymnasiums sowie für die Christenlehrpflichtigen konzipierten Katechismus (Katechismus der christkatholischen Religion). In einer heilsgeschichtlichen Anordnung des Lehrstoffs und unter steter Bezugnahme auf die in zahlreichen Zitaten eingefügte biblische Tradition folgt seine Darstellung der Pragmatik des göttlichen Heilsplans. So handelt der Katechismus 1. Von Gott dem Vater, dem allmächtigen Schöpfer des Himmels und der Erde, 2. Von Gott dem Sohne und dem heiligen Geist, dem Erlöser und Heiligmacher der Menschen, 3. Von der Einsetzung des Menschen in die ihm zubereitete Erlösung und Heiligung, d. i. von der Rechtfertigung, 4. Vom Leben des Menschen im Stand der Heiligung, 5. Von der Erlösung und Heiligung des Menschen in ihrer immerwährenden Fortdauer (Von der Kirche), 6. Vom Werk der Entsündigung, Heiligung und Beseligung der Menschheit in seiner Fortsetzung jenseits, und in seiner endlichen Vollendung. Die Durchführung erfolgt in einer das methodische Muster eines entwickelnden Unterrichtsgesprächs in Fragen und Antworten nachbildenden Entfaltung. Wünschen aus der Praxis folgend, veröffentlicht Hirscher 1845 – damit von seinem ursprünglichen Konzept abweichend – auch einen Katechismus für die zweite Elementarklasse (9.-10. Lebenjahr) (Der kleinere Katechismus der christkatholischen Religion). Hirschers Katechismen werden als Diözesankatechismus in der Erzdiözese Freiburg eingeführt, aber noch zu seinen Lebzeiten mehr und mehr durch den neuscholastisch geprägten Katechismus Joseph Deharbes (1800-1871) verdrängt und abgelöst.

4. Kirchenreform und soziale Reformen

Hirschers Theologie impliziert Ansatzpunkte für Reformen in Kirche und Gesellschaft. Hirschers Vorschläge für eine praktische Kirchenreform zielen dabei auf die Erneuerung des kirchlichen Lebens in einer gemeinsamen Rückbesinnung auf das Wesen des Christentums und in der Verlebendigung der Partizipation an seinen Grundvollzügen (Die kirchlichen Zustände der Gegenwart, 1849). Zu den in diesem Zusammenhang eingebrachten Vorschlägen zählen unter anderem die Abhaltung von Diözesansynoden unter Einbeziehung auch von Laien, die Feier der Messe in der Volkssprache, die Zulassung der öffentlichen Beichte (allgemeiner Bußgottesdienst) neben der Einzelbeichte, die Firmung durch den Ortspfarrer sowie die Aufhebung des Zölibatsgesetzes. Hirschers Reformschrift wird auf Betreiben seiner ultramontanen Gegner auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt – mit der Bemerkung „laudabiliter se subjecit“. Im badischen Kirchenstreit tritt Hirscher für eine staatliche Förderung des Christentums mit Blick auf dessen Beitrag zur öffentlichen Wohlfahrt ein bei gleichzeitiger Wahrung der Freiheit und Selbständigkeit der Kirche gegenüber staatskirchlichen Eingriffen. Im Schulstreit setzt er sich mit vergleichbaren Argumenten für eine Beibehaltung der Konfessionsschule ein. Die 1856 veröffentlichte Schrift „Die Sorge für sittlich verwahrloste Kinder“ thematisiert die Dringlichkeit der Sozialfürsorge für Waise und in Armut aufwachsende Kinder. Im Auftrag des Freiburger Erzbischofs gründet Hirscher drei Waisenhäuser („Erziehungshäuser“), die er durch eingeworbene Spenden und persönlich mit dem Erlös aus dem Verkauf von Teilen seiner wertvollen Kunstsammlung finanziert.

5. Wirkungsgeschichte

In der Tradition der katholischen Aufklärung beheimatet, entwickelt Hirscher unter dem theologischen Einfluss von Engelbert Klüpfel (1733-1811), Johann Michael Sailer, Johann Sebastian Drey und Friedrich Schleiermacher (1768-1834) sowie philosophischen Einflüssen von Immanuel Kant (1724-1804) und der idealistischen Philosophie Johann Gottlieb Fichtes (1762-1814) und Friedrich Wilhelm Schellings (1775-1854) den Ansatz einer Theologie und einer Katechetik, der positive Anliegen der Aufklärung bewahrt, diese aber gleichzeitig eigenständig transformiert und weiterentwickelt. Seine Kritik an der restaurativen Wiederaufnahme der Spätscholastik und an der sich seit der Jahrhundertmitte zunehmend durchsetzenden Neuscholastik trug Hirscher die Gegnerschaft insbesondere von Joseph Kleutgen (1811-1883) ein, der ihm einen Bruch mit der „Theologie der Vorzeit“ vorwarf. Die Vorherrschaft des neuscholastischen Paradigmas in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts verhinderte eine positive Rezeption, die erst mit der Hirscher-Forschung in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts neu einsetzt. Aktuelle Relevanz erlangten Hirschers heilsgeschichtlicher Ansatz im Kontext der materialkerygmatischen Reformbewegung der katholischen Katechetik, seine theologische Anthropologie im Kontext der Grundlegung der Pastoraltheologie im „Prinzip des Gott-Menschlichen“ (Franz Xaver Arnold, 1898-1965). Im Kontext der durch das Zweite Vatikanische Konzil angestoßenen theologischen Neuorientierung und der aus diesen erwachsenden Reformen wird Hirscher als Reformtheologe und als ein „Wegbereiter heutiger Theologie“ gewürdigt.

Literaturverzeichnis

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  • Diözesanmuseum Rottenburg (Hg.), Glaube, Kunst, Hingabe. Johann Baptist Hirscher als Sammler, Ostfildern 2015.
  • Exeler, Adolf, Eine Frohbotschaft vom christlichen Leben. Die Eigenart der Moraltheologie Johann Baptist Hirschers (1788-1865), Freiburg i. Br. 1959.
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  • Hirscher, Johann B., Vergleichende Beurtheilung neuerer Katechismen von einem Geistlichen der Diöcese Freiburg mit einem Vorwort von Alban Stolz, Freiburg i. Br. 1850.
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  • Hirscher, Johann B., Der kleinere Katechismus der christkatholischen Religion, Freiburg i. Br. 1845 (zahlreiche Nachdrucke, zuletzt 1862).
  • Hirscher, Johann B., Nachtrag zur Verständigung über den von mir herausgegebenen Katechismus der christkatholischen Religion, Freiburg i. Br. 1843.
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  • Hirscher, Johann B., Katechismus der christkatholischen Religion, Karlsruhe und Freiburg i. Br. 1842 (zahlreiche Nachdrucke, zuletzt 1860).
  • Hirscher, Johann B., Zur Verständigung über den von mir bearbeiteten und demnächst erscheinenden Katechismus der christkatholischen Religion, Freiburg i. Br. 1842.
  • Hirscher, Johann B., Katechetik. Oder: der Beruf des Seelsorgers die ihm anvertraute Jugend im Christenthum zu unterrichten und zu erziehen, nach seinem ganzen Umfange dargestellt (Zugleich ein Beitrag zur Theorie eines christkatholischen Katechismus), Tübingen 1831 (= K), 2. Aufl. 1832, 3. Aufl. 1834, 4. Aufl. 1840.
  • Hirscher, Johann B., Ueber das Verhältniß des Evangeliums zu der theologischen Scholastik der neuesten Zeit im katholischen Deutschland. Zugleich ein Beitrag zur Katechetik, Tübingen 1823.
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  • Schiel, Hubert, Johann Baptist von Hirscher. Ein christlicher Pädagog. Ein Beitrag zur Geschichte der Pädagogik des 19. Jahrhunderts, Diss., München 1924 (= Schiel, Hubert, Johann Baptist von Hirscher. Eine Lichtgestalt aus dem deutschen Katholizismus des XIX. Jahrhunderts, Freiburg i. Br. 1926).
  • Simon, Werner, „…und haben mich einen subjectiven Theolgen genannt“. Johann Baptist Hirschers „Katechetik“: eine „subjektorientierte“ Theorie des katechetischen Handelns, in: Pastoraltheologische Informationen 17 (1997), 3-12.
  • Stolz, Alban, Katechetische Auslegung des Freiburger Diöcesan-Katechismus (Hirscher’schen Katechismus) für Geistliche, Lehrer und Eltern. Nebst einem Vorworte von J. B. v. Hirscher. 3 Bde., Karlsruhe und Freiburg/Br. 1844-1847, 2. Aufl. 1848, 3. Aufl. 1899 (herausgegeben von Franz Hattler).

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