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Gewissen und Gewissensbildung

(erstellt: Januar 2015)

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1. Versuch einer Definition

1.1. Zur „Zweigeschossigkeit“ des Gewissens

Das Gewissen ist ein transmoralisches und moralisches Sollens- und Entscheidungszentrum, das – wie in zwei Stockwerken – eine vorbewusste, vorempirische Sollens-Struktur und eine bewusste, empirische Entscheidungsstruktur aufweist: Als vorbewusstes Sollens-Gewissen ist es ein Archetyp, der allgemeine Seins- und Sollens-Forderungen aufstellt, nämlich Gutes zu tun und Böses zu meiden, Leben zu schützen und Lebenszerstörung zu verhindern. Als bewusstes, empirisches Entscheidungs-Gewissen ist es eine Urteils- und Handlungsinstanz, die in konkreter Situation konkrete Möglichkeiten des Urteilens und Handelns entwirft und nach Prüfung durch Verstand, Vernunft und Wille konkrete Entscheidungen trifft.

Die Unterscheidung zwischen transmoralischem und moralischem Gewissen ist eine religiöse Deutung (Tillich, 1965, 67f.). „Transmoralisch“ bezeichnet die Beziehung zu → Gott: Der Mensch steht als Gewissen (er ist Gewissen) vor Gott und erkennt dabei seine harmonisch-einheitliche oder seine disharmonisch-zerrissene Existenz. „Moralisch“ bezeichnet seine Beziehung zur Alltagswelt: Er steht mit seinem Gewissen (er hat Gewissen) vor Alltagsproblemen und entscheidet, urteilt und handelt entsprechend seinem Gewissensspruch. Als „transmoralisches“ könnte man besonders das vorempirische Archetypgewissen, als „moralisches“ besonders das empirische Entscheidungsgewissen bezeichnen. Aber diese Zuordnung kann auch wechseln. Die Unterscheidung „transmoralisch/moralisch“ ist, wie gesagt, eine religiöse Deutung und kein Seins-Zustand des Gewissens.

1.2. Zwei Doppelaufgaben der Gewissensbildung

Gewissensbildung hat entsprechend der „Zweigeschossigkeit“ des Gewissens und entsprechend der religiösen Deutung desselben zwei Doppelaufgaben:

Die erste Doppelaufgabe betrifft die Unterscheidung zwischen Archetyp- und Entscheidungs-Gewissen: Gewissensbildung soll hier zum einen für die allgemeinen Seins- und Sollens-Forderungen des Archetyp-Gewissens sensibilisieren, nämlich Gutes zu tun und Böses zu meiden. Zum anderen soll sie ihren Adressaten helfen, in deren Entscheidungs-Gewissen ethische Werte (→ Ethik) abzuwägen, gesellschaftliche Regeln und Normen zu prüfen, zu befolgen oder abzulehnen, eigene Gewissensurteile zu fällen und diese in Handlung und Tat umzusetzen.

Die zweite Doppelaufgabe betrifft die Unterscheidung zwischen transmoralischem und moralischem Gewissen: Zum einen soll Gewissensbildung ihre Adressaten dafür sensibilisieren, dass deren Fragen nach dem Sinn ihres Lebens, ihrer inneren Widersprüchlichkeit oder Harmonie und so weiter als Fragen ihres Gewissens und – wenn sie religiös sind – als Fragen an Gott und somit als transmoralische Fragen gedeutet werden könnten. Zum anderen sollen sie für Gewissensfragen im Alltag sensibilisiert werden: für die Einhaltung oder Ablehnung von Regeln, Normen und → Werten, wie oben beschrieben. Gewissensbildung soll also für den Sinn der Unterscheidung zwischen transmoralischen und moralischen Gewissensregungen sensibilisieren, nämlich dass wir als Gewissen nach dem Gesamtsinn unseres Lebens und mit unserem Gewissen nach einzelnen Sinnelementen fragen.

2. Fragen der Gewissens- und Gewissensbildungsforschung

Dieses Verständnis von Gewissen und Gewissensbildung muss sich den Fragen der Gewissens- und Gewissensbildungsforschung aussetzen. Es sind mindestens acht Kernfragen, die immer wieder diskutiert werden:

2.1. Anlage oder Genese?

Am häufigsten wird gefragt: Ist das Gewissen eine wesensontologische Anlage und ein Organ oder eine geschichts- und kulturbedingte Genese? Ist es etwas Seiendes oder etwas Gewordenes? Gehört es zur genetischen Ausstattung jedes Menschen, die wie das Gehirn im → Lebenslauf geprägt, gefördert und geformt wird? Oder ist es ein → Sozialisations- und Kulturprodukt, das im → Lebenslauf gepflanzt werden muss, weil es dafür keine genetische Anlage gibt? Gewissensbildung hätte in beiden Fällen sehr unterschiedliche Aufgaben: Eine Gewissensanlage entwickeln, pflegen und fördern bedeutet, sich auf Vorhandenes im Menschen einzulassen und ihm zur Gewissensautonomie zu verhelfen. Ein Gewissen neu pflanzen bedeutet dagegen, das von einer → Gesellschaft gewünschte Gewissen dem Adressaten zu übereignen.

2.2. Unfehlbar oder fehlbar?

Ferner wird oft diskutiert: Unter welchen Bedingungen und Maßstäben gilt ein Gewissensurteil als unfehlbar oder als fehlbar? Wann irrt es und wann hat es Autorität? Wer entscheidet darüber? Geht man von der prinzipiellen Irrtumsfähigkeit jedes Gewissens aus, dann gibt es niemanden, der zuverlässig richtig oder falsch urteilen könnte. Dann könnte höchstens eine göttliche Autorität solches Urteil sprechen. Bleibt also jedes Gewissensurteil relativ? Für die Gewissensbildung bedeutet das, Menschen von der Idee abbringen zu müssen, dass es absolut richtige oder absolut falsche Gewissensurteile gibt. Jedes Gewissen sollte sich bewusst machen, dass es nur relativ richtig oder falsch urteilen kann. Das letztgültige Urteil, so meinen Christen, stehe allein Gott zu. Ist das zumutbar?

2.3. Äußere Bedingungen und innere Neigungen

Weiterhin wird in der Gewissensforschung gefragt: Warum reagieren einige Gewissen mehr innen-, andere mehr außengeleitet? Warum lassen sich die einen eher von äußeren Bedingungen, Situationen und Vorstellungen, die anderen sich eher von inneren Neigungen und Trieben prägen? Gewissensbildung muss beachten: Innengeleitete Gewissen sollten manchmal auf wichtige Außenelemente und außengeleitete Gewissen manchmal auf ureigene innere Neigungen hingewiesen werden. Freilich könnte in Einzelfällen auch das Umgekehrte zutreffen. Und: Wenn es Ziel der Gewissensbildung ist, eine Entwicklung vom heteronomen zum autonomen Gewissen zu ermöglichen, dann ist zu fragen, wie man auf diejenigen eingeht, die mehr innen-, und auf diejenigen, die mehr außengeleitet reagieren.

2.4. Instanz, Bewusstsein oder Geschehen?

Eine vierte Frage lautet: Wird das Gewissen als Instanz, als Bewusstsein oder als Geschehen verstanden? Den Charakter einer Instanz hat es z.B. bei Immanuel Kant, der das Gewissen als „Inneren Gerichtshof“ und „Inneren Richter“ verstand, und auch bei J. Heinrich Jung-Stilling und anderen Pietisten, die es als „Göttliche Stimme“ und „Göttlichen Geist“ interpretierten. Den Charakter eines Bewusstseinszustandes trägt es bei Thomas von Aquin und der katholischen Tradition, welche das Gewissen als „Allgemeinen Hang zum Guten“ interpretierten, und auch bei Martin Luther und der protestantischen Tradition, die allerdings nur das von Gott befreite Gewissen als Fähigkeit zum Guten anerkannten. Und den Charakter eines Geschehens hat es bei Erich Fromm und anderen Neuhumanisten, die es als „Humane Gesamtpersönlichkeit“ deuteten, oder bei Martin Heidegger und anderen Existenzphilosophen, die es als „Ruf des Daseins zu sich selbst“ verstanden. Ist es, um mit Thomas von Aquin zu reden, eine potentia (Instanz), ein habitus (Bewusstseinszustand) oder ein actus (Geschehen)?

Für die Gewissensbildung hängt von solcher Unterscheidung viel ab: Eine Instanz z.B. muss zum Leben erweckt und in Anspruch genommen werden. Ein Bewusstsein muss entwickelt und eingeübt werden. Und ein Geschehen muss erlebt und bewusst gemacht werden. Von der Charakterbildung des Gewissens hängt die Art der Gewissensbildung ab.

2.5. Individual- oder Kollektivgewissen?

Schließlich wird die Frage diskutiert: Gibt es nur ein Individual- oder auch ein Kollektiv-Gewissen? Gibt es ein Cliquen-, Gruppen-, → Familien-, Gemeinde-, Stammes-, Volks-, nationales oder globales, oder auch ein Firmen- und Unternehmens-Gewissen? Kann eine Nation, eine Kirche, eine Religionsgemeinschaft ein Gewissen haben? Könnte man sich vorstellen, dass auch ein Kollektiv z.B. auf eine gemeinsame innere Richterstimme oder göttliche Stimme hört? Könnte auch ein Kollektiv einen „Hang zum Guten“ haben, sich sein „belastetes Gewissen von Gott befreien und rechtfertigen“ lassen, oder gemeinsam ein „Systemregulativ“ in Gang setzen? Könnte auch ein Kollektiv im Gewissen als „Humane Gesamtpersönlichkeit“ oder „Ruf des Daseins zu sich selbst“ verstanden werden? Oder trifft das alles nur auf Individuen zu? Gesetzt den Fall, es gibt ein kollektives Gewissen: Wäre es dann vorstellbar, dass ein einzelnes Gewissen sich einem kollektiven Gewissen widersetzt und ihm widerspricht? Gewissensbildung wäre hier besonders herausgefordert: Könnte sie ein Kollektiv, ein „Wir“ im Gewissen bilden? Könnte sie Menschen verschiedenster Sozialisation zur Gewissensautonomie hinführen? Könnte sie aber auch individuelle Gewissen zum Widerstand gegen kollektive Gewissen motivieren?

2.6. Freiheit, Zwang oder Willkür?

Viel diskutiert wird auch die Frage, was unter Gewissensfreiheit, Gewissenszwang oder Gewissenswillkür zu verstehen ist. Welche Bindungen schließt Gewissensfreiheit aus und welche schließt sie ein? Kann sie an Werte, politische Verfassungen (Grundrecht der Gewissensfreiheit) oder religiöse Überzeugungen gebunden sein? Bedeutet Gewissensfreiheit Indeterminiertheit, das heißt Grenzenlosigkeit? Oder träfe das für Gewissenswillkür zu? Sind → Freiheit und Indeterminiertheit zu unterscheiden? Und wäre Gewissenszwang mit Gewissensdeterminierung gleichzusetzen? Das Ziel von Gewissensbildung ist Gewissensfreiheit. Wie kann sie das angesichts zahlreicher Gewissensdeterminierungen, innerer Gewissenszwänge und falsch verstandener Gewissensdeterminiertheit erreichen?

2.7. Das Proprium des Gewissens

Gefragt wird auch: Was ist das Proprium eines christlichen Gewissens und christlicher Gewissensbildung? Sollte das Gewissen – wie in der katholischen Tradition („Hang zum Guten“) – als → Schöpfungsgabe verstanden werden? Oder wie in der protestantischen Tradition als „Ort der Rechtfertigung“? Oder wie in freikirchlichen Traditionen als „Ermächtigungsorgan“ zur Einhaltung von → Dekalog, → Bergpredigt und ähnlichem? Und sollte Gewissensbildung entsprechend für den „Hang zum Guten“, für den „Ort der Rechtfertigung“ oder für das „Ermächtigungsorgan“ sensibilisieren?

2.8. Die Funktion der Gewissensbildung

Schließlich wird nach der Funktion von Gewissensbildung gefragt. Wird durch Erziehung das Gewissen direkt geprägt, gefördert und gebildet? Oder werden nur indirekt die Bedingungen gefördert, damit die Adressaten für ihr Gewissen sensibel werden und es „benutzen“?

Diese acht Kernfragen wurden in der 2000-jährigen „Gewissens-Geschichte“ oft direkt oder indirekt diskutiert. Ich greife diejenigen Brennpunkte heraus, welche distinguierte Antworten gaben.

3. Brennpunkte aus der Geschichte des Gewissens- und Gewissensbildungsverständnisses

3.1. Die griechisch-römische Antike: Das Gewissen als Mit-Wissen

In der griechischen Antike bezeichnete das Wort syneidesis ein Mit-Wissen und Bewusstsein eigenen Verhaltens, nicht des Verhaltens anderer. Als solches hatte es keine moralische Funktion. Den Charakter einer moralischen Bewertung eigener Handlungen erhielt es erst im ersten Jahrhundert vor → Christus. Aber trotzdem wurde es niemals als Entscheidungsinstanz, sondern immer nur als begleitendes Bewusstsein verstanden.

In der römischen Antike bezeichnete conscientia ein Mitwissen auch des Verhaltens anderer. Man könne, so war man überzeugt, mit anderen mitfühlen, mitleiden und mitempfinden. Das war aber auch nicht als moralische Bewertung gemeint. Erst als es – besonders bei Seneca – um das Mitwissen von Recht und Unrecht, gutem oder bösem Verhalten ging, erhielt dieses Mitwissen einen moralischen Charakter. Und so wurde – ebenfalls im ersten Jahrhundert vor Christus – conscientia ein moralisches Bewusstsein, ja moralisches Urteilsvermögen. Aber als moralische Instanz wurde es erst bei Philo verstanden.

Unsere genannten acht Fragen kann man an syneidesis und conscientia also noch nicht stellen. Aber das Mit-Wissen war in beiden Traditionen als souveräner Bewusstseinsakt gemeint: Jeder wisse um sein und seiner Mitmenschen Verhalten und könne es verantwortlich prüfen, woraus oft Schuldbewusstsein oder Selbstbewusstsein erwuchs. Das war und ist pädagogisch, noch nicht religionspädagogisch relevant.

3.2. Paulus: Die Sollensforderungen des natürlichen Gewissens

Religionspädagogisch relevant wurde das Gewissen erst bei → Paulus. Vor Paulus tauchte der Begriff in der → Bibel nicht auf. Es gab weder ein hebräisches noch ein aramäisches Wort für Gewissen. Deshalb redet das Alte Testament nicht vom Gewissen; und da auch Jesus keinen Gewissensbegriff kannte, kommt das Wort Gewissen auch in den griechischen Evangelien nicht vor.

Aber natürlich gab es die Sache des Gewissens und entsprechende Synonyma. Das Wort „Herz“ ersetzte im Alten Testament das Gewissen, wenn es z.B. von David, der seinen schlafenden Feind Saul nicht tötete, sondern ihm nur einen Mantelzipfel abschnitt, heißt: „Danach schlug ihm sein Herz“ (1Sam 24,6; vgl. auch 2 am 24,10). Das „schlechte Gewissen“ wurde als „schlagendes Herz“ gedeutet. David gestand seine Schuld und bat Gott um Vergebung. Die Sache des Gewissens lag als Schuldempfinden vor, auch wenn es den Begriff des Gewissens noch nicht gab.

Ähnlich verhielt es sich bei → Jesus und den Evangelien: Von Schuld, Hoffnung und Belohnung war überall die Rede. Aber das Wort Gewissen kommt nicht vor. Als Synonym kann, wie im Alten Testament, das Wort „Herz“ gelten, das Jesus häufig gebrauchte („Selig sind, die reinen Herzens sind“, Mt 5,8).

Aber als Begriff kommt es erst bei Paulus vor. In Röm 2,14f. spricht er auch den Heiden zu, dass ihnen „das Gesetz ins Herz geschrieben ist, wovon ihr Gewissen Zeugnis ablegt und auch ihre Gedanken, die einander anklagen und entschuldigen“. Mit „Gesetz“ meinte er weder das mosaische noch das römische Gesetz, sondern eine allgemeine, natürliche und naturrechtliche Sollensforderung, Gutes zu tun. Diese sei aber noch inhaltsleer und müsse mit Jesu Aufruf zur → Nächsten- und Feindesliebe aufgefüllt werden. „Orientiert Euer Gewissen am Mitmenschen und nicht an den (613) jüdischen Gesetzen!“ rief er den Christen zu, und ergänzte: „Denn Christus ist das Ende des Gesetzes“ (Röm 10,4). Bei der Frage des Götzenopferfleischgenusses (1Kor 8,7-12; 1Kor 10,23-29) konkretisierte er das: Diejenigen Christen in Korinth, die aufgrund ihres Glaubens ein starkes, von Gesetzesskrupulosität befreites Gewissen hatten und das Fleisch, das heidnischen Göttern geopfert worden war, mit gutem Gewissen aßen, sollten trotzdem Rücksicht auf die schwachen Gewissen ihrer Mitchristen nehmen, die aus Skrupulosität dieses Fleisch nicht aßen – denn, so Paulus, das christliche Gewissen solle sich am schwachen Mitmenschen ausrichten.

Das ist religionspädagogisch relevant: Das Gewissen ist für Paulus eine im Herzen angelegte natürliche Sollensforderung, die durch Erziehung sensibilisiert werden sollte, für Jesu Aufforderung zur Nächsten- und Feindesliebe.

3.3. Bonaventura und Thomas: Der „Hang zum Guten“ und das Willens- und Vernunft-Gewissen

Im Hochmittelalter nahmen Bonaventura (1221-1274), Haupt der Franziskaner, und Thomas von Aquin (1225-1274), Haupt der Dominikaner, zwar den paulinischen Gedanken einer angeborenen Moralfähigkeit auf, nicht aber denjenigen der Nächstenliebe als einzigem Gewissenskriterium. Sie unterschieden zwischen einem angeborenen natürlichen Ur-Gewissen (synteresis) als „Hang zum Guten“ (ähnlich der paulinischen Sollensforderung) und einem kulturgeschichtlich bedingten Situations-Gewissen (conscientia). Bonaventura interpretierte das natürliche Ur-Gewissen als „Drang des Willens, Gutes zu tun“ und übertrug dem Situations-Gewissen die Aufgabe, diesen Drang mit Hilfe von Willensprüfung in konkrete Entscheidung umzusetzen (Willensgewissen: Sentenzenkommentar II d39 a1,q2,a2,q2). Thomas verstand das Ur-Gewissen als Sprachrohr nicht nur menschlichen, sondern göttlichen Willens, Gutes tun und Böses meiden zu sollen, und wies in einem Dreischritt Verstand, Vernunft und Wille die Aufgabe zu, dieses Gebot mit einem konkreten Gewissensspruch (conscientia) situativ umzusetzen (Vernunftgewissen: Summa Theologica I q79, a12f; I,II q19 a5f). Beide bescheinigten also jedem Menschen ein natürliches Anlageorgan zum Guten, das als Seelenfunken den Sündenfall überdauert habe. Und sie meinten, dass Verstand, Vernunft und Wille diesen Hang in konkrete Gewissensentscheidungen umsetzen könnten. Z.B.: Der natürliche Wunsch, → Frieden zu stiften, müsse von Verstand, Vernunft und Wille so reflektiert werden, dass das Gewissen entscheiden könne: Soll ich Soldat werden oder nicht?

Dabei sollten Religionspädagogen eine wichtige Rolle spielen: Sie sollten den Educanden helfen, richtige Gewissens-Entscheidungen zu treffen – durch Willenserziehung (Bonaventura) und Vernunfterziehung (Thomas).

Ist solcher Gewissensspruch dann irrtumsfrei? Keineswegs! Trotz des göttlichen „Hanges zum Guten“ und trotz bester Erziehung kann der konkrete Gewissensspruch irren. Das kann nur die irrtumsfreie Kirche feststellen. Aber diese müsse, so Thomas, das irrende Gewissen respektieren, wenn auch nicht akzeptieren. Der Irrende dürfe nicht als Ketzer verbrannt werden.

An diesen faszinierenden Gedanken hielt sich die Kirche aber nicht. Als Hüterin der Wahrheit fühlte sie sich verpflichtet, Andersdenkende zu verfolgen und zu verbrennen. Der Teufel in den Ketzern sollte liquidiert werden. Die Gewissens-Vergewaltigung durch die Kirche nahm ihren traurigen Anfang.

3.4. Martin Luther: Das von Gott gerechtfertigte und getröstete Gewissen

Martin Luther (1483-1546) bestritt die Existenz eines „Hanges zum Guten“ und brach mit dem Naturrecht. Er hatte die Erfahrung gemacht – besonders bei seinen Klosterkämpfen –, dass Menschen eher einen Hang zum Bösen haben (Predigt von 1514 in WA I, 36f.). Sie tun ständig Böses; und ihr Gewissen „zittert, zuckt, zappelt und zagt“, weil es zwar Böses nicht verhindern, aber feststellen kann, dass sie Böses tun (Psalmenvorlesung von 1513 in WA 3, 238; De votis monasticis, Von den Mönchsgelübden von 1521 in WA 8, 581-594;610). Mit ihrem schlechten Gewissen durchlitten sie „Tod, Hölle, Fegefeuer und den Zorn Gottes“ mitten im Leben. Ihr gequältes Gewissen könne aber von Gott befreit und gerechtfertigt werden, wenn sie auf Christi → Erlösungstat vertrauten und glaubten, dass Gott dort Gutes wirke, wo sie Böses getan haben. Daraus entstehe ein „getröstetes Gewissen, das alle Tränen und Tropfen menschlicher Beschwernisse aufzehrt wie die Mittagssonne den Tau“ (Psalmenauslegungen 1529/1531, WA 31, I, 177; vgl. auch Vorlesungen über die Stufenpsalmen 1532, WA 40, III, 282). Jetzt könnten sie neu versuchen, Gutes zu tun.

Es handelt sich dabei um kein autonomes, sondern um ein „in Gottes Wort gefangenes Gewissen“. Deshalb konnte Luther am 18. April 1521 in Worms vor Kaiser und Reich bekennen: „Mein Gewissen ist in Gottes Wort gefangen. Und ich kann und will auch nichts widerrufen, da gegen das Gewissen zu handeln weder sicher noch einwandfrei ist“ (WA 1, 939). Dieses getröstete, in Gottes Wort gefangene Gewissen ist als Kraftquelle (potentia) und Fähigkeit (habitus), Gutes tun zu wollen, zu verstehen. Es ist allerdings fehlbar und kann jederzeit irren.

In der zweiten Generation der Reformation, bei Johannes Calvin, wurde das Gewissen aber wieder als naturgegebenes Erkenntnisorgan angesehen, welches trotz Sündenfall Gott, Mitmensch und Selbst erkennen und unterweisen kann (Calvin, Institutio Christianae Religionis, 3. Buch, 19,2,14-16; in der angegebenen Ausgabe: 561-563).

3.5. Immanuel Kant: Das autonome Gewissen als innerer Gerichtshof

Der frühe Protestantismus, besonders die Orthodoxie, hatte sich nicht am lutherischen, sondern eher am scholastischen, gesetzlichen Gewissensverständnis orientiert. Georg Calixt, Johann Gerhard und Johann F. Buddeus stellten eine Kasuistik des Gewissens auf. Eher orientierten sich die Aufklärer John Locke, Jean-Jaques Rousseau und René Descartes mit ihrem Gewissensfreiheits-Pathos an Luthers „getröstetem freien Gewissen“. Aber sie lehnten die Gottgebundenheit des getrösteten Gewissens ab und widersprachen insofern den Reformatoren total.

Am deutlichsten wird das bei Immanuel Kant (1724-1804). Er beschrieb das Gewissen als Bewusstsein eines inneren autonomen Gerichtshofs im Menschen, „vor welchem sich seine Gedanken einander verklagen und entschuldigen“ (Kant, Metaphysik der Sitten, 1797, Anmerkungen zur Tugendlehre; und Kant, Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, 1793, in der Ausgabe von 1956, 209-215). Es sei eine „sich selbst richtende moralische Urteilskraft“. Der Mensch sei dabei sein eigener Ankläger, Angeklagter und (als Gott vorgestellter) Richter. Ermöglicht werde diese Gewissensautonomie durch die Vernunftautonomie jedes Menschen. Jeder habe nämlich die Möglichkeit, unabhängig von Kirche, Gesellschaft und Tradition vernünftig und moralisch im Gewissen zu urteilen. Er sei frei in seinem Gewissen – wenn er denn über sich selbst zu Gericht sitze.

Eine Gewissensbildung ist nach Kant eigentlich unnötig. Jeder könne jederzeit seinen „inneren Gerichtshof“ eröffnen. Aber bei vielen sei diese Fähigkeit verdunkelt. Deshalb sollten Pädagogen zwei Dinge fördern: Verstandestraining und Gewissenskultivierung. Diese Übungen seien notwendig, damit jeder jederzeit sich selbst richten kann.

Dieses kantische Konzept wirkt bis heute nach. Das Grundgesetz (Artikel 4,3) und das entscheidende Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Wehrdienst von 1961 haben es übernommen. In der → Pädagogik und → Religionspädagogik ist es allerdings obsolet geworden. Die Erfahrung spricht gegen einen „inneren Gerichtshof“. Und für irrtumsfrei hält man ihn erst recht nicht.

3.6. Arthur Schopenhauer, Friedrich Nietzsche und Martin Heidegger: Gewissensskeptizismus und Existenzgewissen

Für Arthur Schopenhauer (1788-1860) waren die Vernunft- und Gewissensautonomie im Strudel der französischen Revolution untergegangen. Er hielt – ähnlich wie Luther – nicht die edle Vernunft, sondern dunkle Triebe und Begehrlichkeiten für den Quell des Gewissens. Spöttisch schrieb er: „Mancher würde sich wundern, wenn er sähe, woraus sein Gewissen, das ihm ganz stattlich vorkommt, eigentlich zusammengesetzt sei: aus 1/5 Menschenfurcht, 1/5 Deisidämonie, 1/5 Vorurteil, 1/5 Eitelkeit und 1/5 Gewohnheit“ (Schopenhauer, Die Welt als Wille und Vorstellung, 1841, § 13). Das Gewissen war für ihn also keine angeborene Instanz und keine Befähigung zum Guten, sondern Ausdruck der Triebstruktur eines Menschen.

Für Friedrich Nietzsche (1844-1900), den Schüler Schopenhauers, war das Gewissen eine „Krankheit“ und „heilige Lüge“. „Der Mensch, der […] eingezwängt in seine drückende Enge und Regelmäßigkeit der Sitte, ungeduldig sich selbst zerriss […] dieser Narr, dieser sehnsüchtige und verzweifelte Gefangene wurde der Erfinder des Gewissens, d.h. des schlechten Gewissens“ (Nietzsche, 1953, 319). Gewissen und Gewissenhaftigkeit seien verzweifelte Versuche, dem Leben einen Sinn zu verleihen. Der Mensch mache sich damit unfrei statt frei.

Gewissensbildung ist für die Gewissensskeptiker Schopenhauer und Nietzsche natürlich sinnlos. Sie könnte höchstens den Sinn haben, die Educanden über die wahre Zusammensetzung ihres Gewissens (Schopenhauer) und über die Sinnlosigkeit ihres Daseins (Nietzsche) aufzuklären. Diese Aufgabe ist nicht zu unterschätzen, kann aber kaum als „Gewissensbildung“ verstanden werden.

Martin Heideggers (1889-1976) Gewissenskonzept ist für die Religionspädagogik relevant. Trotz der Grauenhaftigkeit des Ersten Weltkrieges interpretierte er das Gewissen als „Ruf zum Dasein“ (Heidegger, 1963, § 55 beziehungsweise S. 270-280). Unabhängig von konkreten Verschuldungen oder Entscheidungen rufe es schweigend (!) den Menschen aus seiner Verfallenheit an die Welt und aus der Nichtigkeit seines Daseins zurück zu seinem eigentlichen Selbst. Es sei ein vorempirischer Bewusstseinsakt in der existentialen Grundstruktur jedes Menschen. Wer ruft im Gewissen? Gott oder die Vernunft oder der Wille kämen nicht in Frage. Es sei die Sorge um das Dasein. Das Gewissen offenbart sich als Ruf der Sorge: „Der Rufer ist das Dasein, sich ängstigend in der Geworfenheit […] um sein Seinkönnen“ (Heidegger, 1963, 275). Das Gewissen ist also ein vorempirischer Bewusstseinsakt, der mir zum einen die Nichtigkeit meines Daseins vor Augen führt und der mich zum anderen aufruft, mich meinem Seinkönnen entsprechend zu entwerfen.

Gewissensbildung sollte darauf vorbereiten, den schweigenden Ruf des Gewissens zu hören. Und das ist bei Heidegger nur möglich, wenn man fähig ist, die Nichtigkeit des eigenen Daseins, die Sorge um die Verfallenheit an die Welt und den Aufruf zum Seinkönnen zu verstehen. Das ist meines Erachtens eine wichtige religionspädagogische Aufgabe.

3.7. Das Gewissen als Angstprodukt (Sigmund Freud) und als Archetyp (Carl G. Jung)

Ist das psychoanalytische Gewissensverständnis religionspädagogisch relevant? Dasjenige von Freud nur indirekt, dasjenige von Jung direkt. Sigmund Freud (1856-1939) hielt das Gewissen für ein reines → Sozialisationsprodukt. Von Geburt an bringe der Mensch nichts mit. Erst in der ödipalen Phase (drittes bis sechstes Lebensjahr), wenn das → Kind den gegengeschlechtlichen Elternteil besitzen möchte, bilde sich aus Angst vor Liebesverlust des gleichgeschlechtlichen Elternteils ein Gewissen heraus. Es wirke jetzt im Kind als Instanz zum Ausgleich zwischen Lust- und Realitätsstreben. Weil es aus Angst geboren sei, wirke es oft aggressiv. Später im Erwachsenenalter setze sich diese ansozialisierte Institution „Gewissen“ im Über-Ich jedes Menschen fest und kontrolliere dessen Triebstruktur im Es und dessen Realitätsbemühungen im Ich. Es fordere das Es zum Triebverzicht auf mit dem Ruf: „Wo Es ist, soll Ich werden“. Es wirke als eine triebverzichtende Angstkontrollinstanz. Es entscheide nicht nach objektiven moralischen Maßstäben, sondern hält für böse, was Liebesverlust, und für gut, was Liebeszuwendung einbringe (Freud, 1940, 246-255;265f.). Gewissenserziehung habe die Aufgabe, die Educanden einerseits vor einem zu laxen, andererseits vor einem zu rigiden Gewissen im Über-Ich zu bewahren. Die Aufgabe des Gewissens sei es ja, jedem ein akzeptables Leben in seiner Gesellschaft zu ermöglichen. Freuds Schüler widersprachen ihrem Meister: Dieter Eicke hielt das Gewissen für eine „autonome, konfliktfreie Ich-Leistung“ (1966, 87). Albert Görres entdeckte einen „personalen Kern des Gewissens“ im Ich (1961, 172). Und Erich Fromm stellte neben das autoritäre Über-Ich ein „humanistisches Gewissen“, das „die Stimme unseres wahren Ich“ darstelle (1954, 158-187). Mit Freuds radikaler Ansozialisierungsthese hatten sie alle Probleme.

Carl G. Jung (1875-1961) unterschied zwischen einem moralischen und einem ethischen Gewissen (1958, 185-202). In der Zweistöckigkeit der menschlichen Psyche (oben: Bewusstsein und Persona; unten: Unbewusstes und Archetypen) produziere das Unbewusste Handlungsvorstellungen, die der allgemeinen Moral oft widersprächen, die der einzelne aber mit der allgemeinen Moral meistens harmonisiere, um nicht in Konflikte zu geraten; das gebiete ihm sein moralisches Gewissen. Sein Bewusstsein dagegen harmonisiere sich nicht mit der allgemeinen Moral, sondern durchleuchte den anstehenden Konflikt ethisch und entscheide sich gegebenenfalls gegen die allgemeine Moral; das gebiete ihm sein ethisches Gewissen. Beide Gewissen speisten sich aus einem Archetyp-Urgewissen, das ein kollektives Unbewusstes darstelle. Es repräsentiere Mythen, Märchen, Träume und Delirien, welche die Menschheit immer wieder berührt hätten. Mutter- und Vaterfiguren, tapfere Soldaten, Heilige, Vorbilder der Nächsten- und Feindesliebe, Märtyrer und so weiter seien unbewusste Archetypen, welche das Gewissen ins Bewusstsein transportiere. Dieses Archetyp-Gewissen sei keine Natur-Anlage, sondern ein kollektiv ererbtes Bewusstsein. Es sei frei, aber fehlbar. Gewissensbildung hat bei Jung die Aufgabe, die unbewussten kollektiven Archetypen ins Bewusstsein zu heben und die anstehenden moralischen und ethischen Konflikte zu begleiten. Das ist religionspädagogisch relevant.

3.8. Dietrich Bonhoeffer: Das befreite, schuldlos schuldige Gewissen

Dietrich Bonhoeffer (1906-1945) brandmarkte Kants Gerichtshof und jedes natürliche Anlage-Gewissen als Selbstrechtfertigungsorgan im ethisch entzweiten „adamitischen“ Menschen. Dieser müsse sich durch → Christus von solcher Selbstrechtfertigung befreien lassen, um sich „mit dem Bewusstsein eines unverdorbenen Kindes“ ein freies und fröhliches Gewissen schenken zu lassen (Bonhoeffer, 1992, 6,276-283; und „Widerstand und Ergebung“, 1998, 8,21-23). Der „Mann des Gewissens“ (eine Ironisierung Kants) „salviere“ nur sein Gewissen mit Prinzipien, Normen und Gesetzen, wie z.B. ‚Man darf sich an keinem Attentat beteiligen‘ oder ‚Man muss der Obrigkeit immer gehorchen‘ oder ‚Man darf niemals schuldig werden‘. Christus selbst, so Bonhoeffer, habe alle diese Prinzipien übertreten als er, stellvertretend für die, die keinen Widerstand gegen unmenschliche Gesetze gewagt hätten, Protest gewagt habe und deshalb schuldlos schuldig gekreuzigt worden ist. Er hätte „Gott mehr gehorcht als Menschen“.

So sollten in der Nachfolge Christi auch Christen stellvertretend für diejenigen, die sich mit den genannten moralischen Prinzipien feige aus der Verantwortung zögen, schuldlos schuldig werden und im Gewissen zum Widerstand und Leiden bereit sein. Sie sollten ihr adamitisches Gewissen, das ein Kollektiv-Gewissen ganzer Gesellschaften sei, aufgeben, weil es immer wieder versuche, sich selbst zu rechtfertigen und niemals bereit sei, aus Verantwortung schuldig zu werden. Sie sollten vielmehr wie ein unverbildetes, unschuldiges Kind das Unrecht beim Namen nennen und dagegen handeln.

Was bedeutet das für die Gewissensbildung? Sollten Gewissenserzieherinnen und -erzieher ihre Educanden etwa von deren natürlichem adamitisch zerrissenen Gewissen („Mann des Gewissens“) zu einem „Christus nachfolgenden Gewissen mit dem Bewusstsein eines unschuldigen Kindes“ führen? Das ist unmöglich! Aber sie könnten für die Bedingungen sorgen, damit Christen für solchen Gewissensweg bereit sind: Sie sollten z.B. mit ihren Adressaten diskutieren, ob es wahr ist, dass ganze Gesellschaften ein kollektives Selbstrechtfertigungsgewissen praktizierten, wenn sie sich ständig reinwaschen und andere beschuldigen. Sie sollten ferner ihren Educanden an Beispielen verdeutlichen, wie notwendig es ist, Widerstand gegen Unmenschlichkeit zu leisten, auch wenn andere das nicht wagen. Und sie sollten schließlich für das Bewusstsein eines unverdorbenen Kindes sensibilisieren, das Unrecht als Unrecht brandmarkt und Schritte gegen die Täter fordert. An diesen Gewissensaufgaben hat auch Bonhoeffer gearbeitet.

3.9. Erich Fromm, Niklas Luhmann, Jean Piaget und Lawrence Kohlberg: Das humanistische Gewissen, das Systemregulativ und das Endprodukt moralischer Erziehung

Erich Fromm (1900-1980) wagte nach dem Zusammenbruch von 1945 als erster, wieder von einem „humanistischen Gewissen“ zu reden (1954, 158-187). Er unterschied zwischen autoritärem und humanistischem Gewissen. Ersteres sei wie Freuds Über-Ich-Gewissen eine nach innen verlegte rigide äußere Autorität, ein Unterwerfungs- und Gehorsamsprodukt. Das humanistische Gewissen dagegen spreche als eigene Stimme aus der Tiefe des Individuums. Jeder Mensch trage beide Gewissen in sich: das heteronom-autoritäre und das autonom-humanistische. Deshalb sei es auch der Gewissenserziehung nicht möglich, Menschen vom heteronomen zum autonomen Gewissen zu führen, weil eben auch im autonomen Gewissen noch heteronome Züge enthalten seien. Für Fromm ist das Gewissen entweder fremdbestimmt oder fremd- und selbstbestimmt. Ein rein selbstbestimmtes Gewissen gibt es für ihn nicht.

Niklas Luhmann (1927-1998) wagte nach dem Holocaust nicht mehr vom Gewissen, sondern nur noch von einem „Systemregulativ“ zu reden (1965). Er erschloss das Gewissen allein von dessen Funktionen her und sprach ihm jede inhaltliche Aussagefähigkeit ab. Es reguliere und steuere die Lebensmöglichkeiten eines Menschen automatisch, um ihm personale → Identität zu ermöglichen. Wie ein Fußball-Schiedsrichter reguliere es die Möglichkeiten im Lebensspiel eines Menschen: Ehe und Familie oder nicht? Soldat werden oder nicht? Studium oder nicht? Lehrer oder anderer Beruf? Es wähle, reguliere und rechtfertige die Wahl, mehr unbewusst als bewusst. Ethische Impulse gebe es nicht. Gewissensbildung bestehe allein in der Hilfe, diese Funktionen eines inneren System- und Steuerungsregulativs wahrzunehmen – nicht darin, sie zu beeinflussen.

Die Entwicklungspsychologen Jean Piaget (1932; 1952) und Lawrence Kohlberg (1969) sprachen auch nicht mehr vom Gewissen, sondern von „moralischer Autonomie“. Diese würde jeder – wenn überhaupt – erst am Ende seiner moralischen Entwicklung, also im fortgeschrittenen Alter erreichen (→ Entwicklungspsychologie).

Nach Piaget pflegen Kinder in der Regel eine mythisch-heteronome Moral beziehungsweise einen moralischen Realismus: Spielregeln, Lebensgewohnheiten und Gesellschaftsnormen seien, so glauben die Kinder, seit Ewigkeit vorgegeben und dürften nicht verändert werden. Im fortgeschrittenen → Jugend- und → Erwachsenenalter aber wandle sich das zu einer vernünftig-autonomen Moral beziehungsweise zu moralischer Autonomie, wenn erkannt wird, dass man Regeln, Gewohnheiten und Normen vernünftig verändern kann und soll. Solche moralische Autonomie setzte Piaget einem Gewissen gleich. Es sei das Produkt einer moralischen Entwicklung, das heißt ein Produkt aus inneren und äußeren Einflüssen, aus kognitiven und affektiven Fähigkeiten und aus Reifung und Umweltassoziation. Es sei keine Instanz, sondern ein Bewusstsein – das Bewusstsein moralischer Autonomie. Erworben werde dieses Bewusstsein im Lebenslauf, besonders durch Sozialisation in der peer-group (→ Gruppe/Peergroup), weniger im Religionsunterricht (→ Religionsunterricht, evangelisch; → Religionsunterricht, katholisch).

Kohlberg redete ebenso erst am Ende der moralischen Entwicklung, nämlich erst auf der fünften und sechsten Stufe, vom Gewissen. In seiner „Straf- und Gehorsams-Orientierung“ (erste Stufe) und in seiner „Hedonistisch-egoistischen Orientierung“ (zweite Stufe) sei das Kind allein am eigenen Glück orientiert und benötige noch kein Gewissen. Seine Orientierung am „Ideal des guten Jungen und netten Mädchen“ (dritte Stufe) und an „Gesetz und sozialer Ordnung“ (vierter Stufe) bedürften auch noch keiner individuellen Gewissensentscheidung, weil sie auf Mehrheitsverhalten beruhten. Erst die „Orientierung an auszuhandelnden Sozialverträgen“ (fünfte Stufe) und die „Prinzipienorientierung“ (sechste Stufe) basierten auf autonom-moralischen und das heißt Gewissensentscheidungen des Individuums. Das Gewissen ist also auch für Kohlberg ein Entwicklungsprodukt im Lebenslauf, das nur wenige Menschen erreichen. Es sei das Resultat eines Prozesses von heteronomer zu autonomer Moral. Erziehung spiele dabei eine große Rolle. Pädagoginnen und Pädagogen sollten helfen, den dauernden Wechsel zwischen Innen- und Außenwelt (Akkomodation, Assimilation, Äquilibration) zu bewältigen. Denn: Moralische Entwicklung sei das Ziel moralischer Erziehung. Moralische Autonomie beziehungsweise Gewissen wäre ein oberstes, aber selten erreichtes Ziel.

3.10. Zusammenfassung

Abschließend versuche ich, die unter 2.1.-8. gestellten Fragen der Gewissensforschung anhand der skizzierten Antworten aus der Geschichte zusammenfassend zu beantworten:

1. Anlage und Genese

Ist das Gewissen als Anlage oder als Genese zu verstehen? Kein einziger Autor aus 2000 Jahren Geschichte vertrat die Ansicht, dass das Gewissen eine spezifische Anlage sei, welche in jeweils konkreter Situation klar anweise, was zu tun und was zu lassen ist. Aber freilich gab es viele Autoren, die meinten, dass jeder eine allgemeine Anlage in sich trage, die ihn allgemein aufrufe, Gutes zu tun und Böses zu meiden – im Allgemeinen, nicht im Konkreten. Paulus z.B. entdeckte eine allgemeine Sollensforderung in jedem Menschen, Bonaventura und Thomas einen allgemeinen Hang zum Guten, Kant das Bewusstsein eines inneren Gerichtshofs, Luhmann ein allgemeines Systemregulativ und Jung ein allgemeines Archetypgewissen. Naturrechtlich angelegt war für sie alle nur ein allgemeiner Drang zum Guten, der in konkreter Situation unter Gesellschafts-, Kultur- und Religionsbedingungen in eine konkrete Gewissensentscheidung umgesetzt werden müsse. Insofern enthält jede Gewissensanlage auch eine Gewissensgenese in sich. Die Vorstellung, dass sich das Gewissen allein einer Genese und Pflanzung durch Eltern und/oder Gesellschaft verdankt, vertrat allein Freud. Nach Piaget und Kohlberg besitzt zwar ebenfalls kein Mensch eine Gewissensanlage, weil das Gewissen ein Produkt der sozialmoralischen Entwicklung eines Menschen sei. Aber das Gewissen wird nach ihrer Theorie nicht eingepflanzt, sondern die eigene moralische Entwicklung bringe Gewissen beziehungsweise moralische Autonomie hervor.

2. Kein Gewissen ist unfehlbar

Gibt es ein unfehlbares Gewissen oder kann jedes Gewissen irren? Kein einziger Autor aus 2000 Jahren behauptete, dass das menschliche Gewissen unfehlbar sei. Unfehlbarkeit sprachen viele nur der allgemeinen Anlage zum Guten zu, nicht aber dem konkreten Gewissensspruch. Insofern kann die mittelalterliche Kirche oder das Erste Vatikanum mit deren Dogmen von der Unfehlbarkeit der Kirche und des Papstes sich auf keine Gewissenstheorie beziehen.

3. Rigidität und Laxheit

Warum sind einige Gewissen mehr innen-, andere mehr außengeleitet? Viele Autoren betonen die Rolle der Triebstruktur bei Gewissensentscheidungen. Nach Luther ist jeder Mensch von außen und von innen verführbar. Nach Kant versucht jeder, sich reinzuwaschen. Nach Freud fordert das Über-Ich-Gewissen von jedem Triebverzicht. Und auch nach Piaget und Kohlberg setzt moralische Autonomie Triebverzicht voraus. Ob sich ein Gewissen mehr von innen oder von außen beeinflussen und leiten lässt, hängt von seiner Rigidität oder Laxheit ab.

4. Geschehen und Bewusstsein

Ist das Gewissen eine Instanz (potentia), ein Bewusstsein (habitus) oder ein Geschehen (actus)? Die allgemeine Anlage zum Guten muss bei Paulus, Bonaventura, Thomas und Calvin als Instanz gedacht werden. Aber der daraus resultierende Gewissensspruch ist bei ihnen ein actus, also ein Geschehen. Bei Luther und Bonhoeffer ist es umgekehrt: Der natürliche Hang zum Bösen im adamitischen Menschen ist ein actus und das von Gott beziehungsweise Christus befreite und getröstete Gewissen ist eine Instanz. Ein Bewusstsein (habitus) ist es bei Fromm und Heidegger und in der Kritik Schopenhauers und Nietzsches. Als reines Geschehen (actus) ohne Anhalt an das Bewusstsein oder eine allgemeine Anlage wurde es von keinem Autor verstanden.

5. Gewissensregungen

Gibt es ein Kollektiv-Gewissen? Diejenigen, die von einer natürlichen Anlage zum Guten (Paulus, Bonaventura, Thomas, Kant, Jung) oder zum Bösen (Luther, Bonhoeffer) sprachen, meinten das im kollektiven Sinn: Alle Menschen hätten natürlicherweise solchen Hang. Aber für die konkrete Gewissensentscheidung nahmen sie das nicht an. Das schloss aber nicht aus, dass sie ein kollektives Schuld- und Wiedergutmachungs-Bewusstsein annahmen, das sich den Gewissensregungen einzelner Individuen verdanke.

6. Freies Gewissen

Was verursacht Gewissensfreiheit, -zwang und -willkür? Fast alle Autoren unterschieden zwischen heteronomen und autonomen Gewissensentscheidungen. Und fast alle (außer Freud, Schopenhauer und Nietzsche) meinten, dass jeder die Möglichkeit habe, sein heteronomes, zwanghaftes Gewissen abzulegen und ein autonomes, freies Gewissen anzulegen. Freilich war das keine Gewissensfreiheit im neuzeitlichen Sinn, weil sie die menschliche Freiheit entweder an Gottes Befreiung oder an eine gottgebundene Institution banden. Aber trotzdem war es ein freies Gewissen. Das unfreie, zwanghafte Gewissen wurde bis zur Aufklärung dem Herrschaftsbereich des Teufels zugerechnet und später der inneren Triebstruktur oder den gesellschaftlichen Verhältnissen. Von autonomer Gewissensfreiheit kann man aber, wie gesagt, erst seit der Aufklärung sprechen.

7. Die offene Frage des Propriums

Was ist das Proprium christlicher Gewissensentscheidungen? Eine rein christliche, das heißt christologische Begründung vertraten nur Paulus, Luther und Bonhoeffer. Für Paulus war das Kriterium jeder Gewissensentscheidung die Nächsten- und Feindesliebe, die Christus gefordert und praktiziert hatte. Für Luther wird das böse, gequälte Gewissen durch Gottes Taufzusage in Christus, dass er dort rechtfertigend handeln werde, wo der Glaubende versagt habe, befreit. Und für Bonhoeffer befreit Christus durch seinen Geist das adamitische Gewissen von Skrupeln und Angst vor Verantwortungsübernahme. Alle anderen Autoren, einschließlich Thomas und Bonaventura, haben keine spezifisch christlich-christologische Begründung für die Freiheit des Gewissens genannt.

8. Gewissensbildung

Wie lässt sich das Gewissen durch Gewissensbildung beeinflussen? Alle 16 Autoren sprachen der Gewissensbildung eine große Bedeutung zu. Viele betonten allerdings, dass Gewissensbildung nur für die Bedingungen sorgen könne, damit die Gewissensträger ihr Gewissen selbst entwickeln könnten. Andere meinten, dass Gewissensbildung direkt die Gewissensentwicklung beeinflussen könne. In beiden Fällen ist Gewissensbildung eine Bedingung für Gewissensentscheidungen.

4. Ausblick

Bringe ich diese historischen Ergebnisse mit meinen eigenen Befragungen (Mokrosch, 1979, 106-154; 1996, 166-239) bei über 600 Probanden zu deren Gewissensverhalten zusammen, dann komme ich zu folgender Einsicht: Es gibt kein angeborenes Gewissensorgan, das eindeutig zwischen richtig und falsch, gut und böse unterscheiden könnte. Aber es gibt eine allgemeine vorempirische Gewissensanlage im Menschen, die ihn mahnt, Richtiges und Gutes zu tun – was auch immer in jeweiliger → Gesellschaft und Kultur als richtig oder gut gelten mag. Auf dieser archetypisch-unbewussten Anlage sollten Religionspädagoginnen und Religionspädagogen aufbauen und ihren Adressatinnen und Adressaten helfen, eigenständige moralische und ethische Gewissensentscheidungen im Alltag bewusst zu fällen. Dabei geht es um transmoralische und moralische Gewissensbildung. Christliche Gewissenserzieher sowie -erzieherinnen sollten dabei wie Luther und Bonhoeffer Jesus Christus ins Spiel bringen.

Am Gedanken eines autonomen Gewissens als Möglichkeit halte ich auch fest, nicht aber am Gedanken einer epigenetischen → Entwicklung vom heteronomen zum autonomen Gewissen. Gewissensentwicklung verläuft diskursiv. Sie gleicht einem Schlachtfeld. Denn Kleinkinder urteilen manchmal autonom, Erwachsene dagegen oft heteronom. Deshalb kann auch nicht Gewissensentwicklung das Ziel von Gewissenserziehung sein, sondern nur eine Sensibilisierung dafür, dass Gewissensentscheidungen immer von Selbst- und Fremdbestimmung geprägt sind.

Die Zukunft der Gewissensforschung ist unsicher. Pädagogik, Soziologie, Sozialpsychologie und Praktische Philosophie benutzen den Begriff heute nicht mehr, obwohl er im Alltag stets gebraucht wird. Das Erbe der Gewissensforschung lastet allein auf → Theologie und → Religionspädagogik. Können sie dieser Anforderung gerecht werden? Sie müssen es, weil das Gewissen der Begegnungsort zwischen Mensch und Mensch, Mensch und Geschichte, Mensch und Natur sowie Mensch und Gott ist.

Literaturverzeichnis

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