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(erstellt: Januar 2015)

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1. Familie - Begriff und Situation

Was Familie ist, wissen vermeintlich alle: Schließlich ist jede und jeder in einer Familie aufgewachsen! Tatsächlich ist der Familienbegriff so stark im Wandel, dass zunächst zu klären ist, was unter Familie verstanden werden soll. In soziologischer Perspektive wird Familie „im Allgemeinen durch drei Normenkomplexe – Ehe, Elternschaft u. Verwandtschaft – geregelt“ (Kaufmann, 1995a, 1169).

Während im 19. Jahrhundert in Deutschland die Ehe (→ Ehe und Familie; → Ehevorbereitung) das Familienverständnis dominiert hat, kommt seit einigen Jahrzehnten der Elternschaft wachsende Bedeutung für das Verständnis von Familie zu, so dass der Familienbegriff zunehmend von der Eltern-Kind-Beziehung bestimmt wird. Dauerhaft Verantwortung für ein oder mehrere → Kinder zu übernehmen, macht Elternschaft aus und begründet Familie. Dabei können biologische und soziale Elternschaft durchaus auseinander fallen. Eine Vielzahl an familiären oder familialen Lebensformen erweitert die traditionell auf Ehe gründende Kleinfamilie aus Eltern und Kindern, die leibliche Verwandte sind. Daher haben sich die Familienberichte der Bundesregierung darauf verständigt, Familie dort zu sehen, wo Eltern und Kinder sind. Gleichwohl leben, trotz einer Vielzahl an Familienformen, die zeigen, dass „weniger Stabilität und Uniformität als vielmehr Wandel und Pluralität gewissermaßen als Merkmale der Kontinuität der Familie gelten“ (Mette, 2001, 543), noch immer etwa zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen während ihrer gesamten Kindheit und Jugend im gemeinsamen Haushalt mit ihren beiden leiblichen Eltern. Die Pluralität familialer Lebensformen meint unter anderem Ein-Eltern-Familien, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern, Familien von geschiedenen und wiederverheirateten Partnern mit Kindern aus früheren Ehen und Beziehungen und eventuell gemeinsamen Kindern, Pflegefamilien, homosexuelle Paare mit eigenen oder angenommenen Kindern, Drei-Generationen-Familien und Familien, die in einer Wohn- und Lebensgemeinschaft mit nichtverwandten Freunden leben.

Anlass zur Eheschließung ist immer häufiger der Kinderwunsch oder die Geburt des ersten Kindes. Bis in die 1950er- und 1960er-Jahre war auch unter dem Einfluss der Kirchen die „Ehe ein klares Signal, dass sich das junge Paar durch die Heirat von den Herkunftsfamilien abgrenzte und in einem neuen Haushalt die neolokale Gattenfamilie begründete. Heute dokumentiert die Heirat die nach außen hin deutlich gemachte Bereitschaft, gemeinsam Verantwortung für die gemeinsamen Kinder zu übernehmen“ (Bertram/Bertram/Blasberg-Kuhnke, 2003, 53). Nichteheliche Lebensgemeinschaften stellen dann eine Phase im gemeinsamen Familienzyklus dar, „die bei der Entscheidung für Kinder in die Ehe überführt wird“ (ebd.), wie auch die Lebensform als Alleinerziehende oft eine Phase im Lebenslauf ausmacht.

Insofern Kinder, auch wenn sie bis zur Volljährigkeit, oft sogar darüber hinaus wegen der langen Ausbildungs- und Studienzeiten, in ihrer Herkunftsfamilie leben, macht diese Zeit für das Paar ebenfalls nur eine Phase im Familienzyklus aus; angesichts der erheblich verlängerten Lebenserwartung gilt längst, dass die Ehe bzw. die Partnerschaft zur einzig permanenten Zone der Familie geworden ist. Diese bildet ein wichtiges Moment in der erweiterten Familie der Kinder durch aktive Großelternschaft, besonders bei Mitbetreuung der Kinder durch Großeltern, vorrangig durch Großmütter.

Die Ablösung des einzigen gesellschaftlich anerkannten und normativ erwünschten Familienmodells, das der „bürgerlich-modernen Zwei-Generationen-Familie“ (Mette, 2001, 543), durch eine Pluralität familialer Lebensformen im Lebenslauf der Familienangehörigen stellt sich in ihren Auswirkungen ambivalent dar: Der Zugewinn an Freiheit, Familie selbst zu gestalten und zu definieren, sich als familiale Gemeinschaft entwickeln zu können und zu müssen, stellen als Herausforderungen viele Familien vor erhebliche Belastungen, die die „Familie zu einem höchst prekären und darum leicht zerbrechlichen Gebilde“ (Mette, 2001, 543) haben werden lassen. Gelingen und Scheitern von → Ehe und Familie werden zunehmend den Betroffenen selbst zugemutet und angelastet. Die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, die Familien nicht nur nicht stärken, sondern zusätzlich belasten, die Erwartung einer hohen Flexibilität und Mobilität im Arbeitsleben, die finanzielle Belastung durch Kinder, die noch immer zum größten Armutsrisiko, gerade in Ein-Eltern-Familien, gehören und die strukturelle Benachteiligung (Kaufmann) der Familien, sind hier vorrangig zu nennen.

Zumindest der rechtliche Schutz der Familie wird garantiert, „meist in Verbindung mit dem Schutz der Ehe nicht nur in Artikel 6 GG“ (Heun, 2000, 18), sondern auch in anderen europäischen Verfassungen und in Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder in Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Heun, 2000, 19). Das Grundgesetz garantiert mit Artikel 6 ein „[klassisches] Freiheitsrecht, das insbesondere die familiäre Privatsphäre vor äußerem, staatlichen Zwang schützt. Einheit und Selbstverantwortlichkeit der Familie sind zu respektieren und zu fördern“ (Heun, 2000, 19). Das damit verbundene Beeinträchtigungsverbot und das Fördergebot, das die Familie rechtlich schützt, suspendiert Familien aber keineswegs von der Notwendigkeit, den Sinn ihres Zusammenlebens als Familie motivträchtig und für die einzelnen Familienmitglieder erfahrbar und stützend selbst zu entwickeln.

2. Familie als Ort religiöser Erziehung und Sozialisation

2.1. Die religiöse Situation der Familie im Kontext der entfalteten Moderne

Die Herausforderungen, die sich der Familie im Prozess der Modernisierung stellen, hat Franz Xaver Kaufmann (1990) in aller Schärfe herausgestellt: In der Moderne verselbständigen sich gesellschaftliche Funktionsbereiche, unter ihnen auch die emotionalen und reproduktiven Zusammenhänge, zur Familie. Die Verselbständigung der Religion führt gleichzeitig zur „Verkirchlichung des Christentums“, so dass nunmehr die Kirchen für das Religiöse zuständig sind. Familie sieht sich hingegen als Ort der Liebe und des Vertrauens zwischen Eltern und Kindern, empfänglich für Symbole und Bilder durch familiale → Rituale und eine persönlich gestaltete Umgebung, vermittelt Geschichten und Erzählungen mündlich und in (Bilder-)Büchern, lässt → Werte erleben wie → Gerechtigkeit, Verbundenheit, Zusammengehörigkeit, Verlässlichkeit und Treue.

Aus der Perspektive der Familie ist demnach Kirche, nicht hingegen die Familie selbst, für Glaubensvermittlung und -weitergabe „zuständig“. Die „Verkirchlichung“ von Religion bedeutet Systembildung in der Wahrnehmung der Kirche als bürokratischer Organisation, während sich die Verselbständigung des Emotionalen und des Reproduktiven zur Familie notwendig der Systembildung entzieht. Kommunikativ-emotionale und reproduktive Zusammenhänge, wie Familien sie bilden, werden in die Systemumwelt abgedrängt und unterliegen Marginalisierung und Privatisierung (Bertram/Bertram/Blasberg-Kuhnke, 2003, 97). Wenngleich Familien sich mithin begründet mehrheitlich nicht für die religiöse Erziehung und Sozialisation zuständig sehen, so sind sie doch unverzichtbar für religiöse Erziehung und Entwicklung aller Familienmitglieder. Familien, und zwar alle, die die genannte Beziehungsqualität leben, nicht nur die Minderheit unter ihnen, die bewusst religiös erzieht, sind unverzichtbar für → religiöse Sozialisation, Erziehung und Entwicklung der Kinder. Glaubenstradierung setzt nämlich eine bestimmte Beziehungsqualität voraus, die an „sympathetischen Sozialbeziehungen, in denen es zu Identifikationsprozessen kommt“ (Kaufmann, 1987, 139) hängt.

2.2. Die Bedeutung der Familie für religiöse Erziehung und Sozialisation

Erziehung, anders als religiöse Erziehung, betrachtet Familien durchweg als ihre ureigene Aufgabe. Jede Erziehung aber, „die diesen Namen verdient, trägt in ihrem Kern bereits eine religiöse Dimension: Erziehung transzendiert die aktuellen Möglichkeiten des Kindes auf eine Zukunft hin, die nicht schlechthin planbar oder machbar ist. Erziehung steht stets unter dem Anspruch und der Zumutung durch das ,pädagogische Paradox‘ (H. Peukert)“ (Bertram/Bertram/Blasberg-Kuhnke, 2003, 98). Der Alltag von Familie ist davon geprägt, dass Eltern Kindern etwas zutrauen und zumuten, Verantwortung dafür übernehmen, wie weit sie ihr Kind oder ihre Kinder halten oder loslassen. Damit gehen sie ein hohes Risiko ein, um dem Kind mehr und mehr zu ermöglichen, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen, sich entscheiden zu können und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, mündiges → Subjekt zu werden. In einer Situation der Ungleichheit zwischen Erwachsenen und Kindern unterstellen Eltern Gleichheit in Wechselseitigkeit, damit sie werden kann, ein im Kern religiöses Handeln des Vorgreifens, der → Transzendenz.

2.3. Kirchen und Familie

Die christlichen Kirchen nehmen den Modernisierungsschub als Umbruchprozess wahr, in den die Familien verwoben sind und diagnostizieren eine Schwächung religiöser Traditionen, der intergenerationellen Tradierungsprozesse des → Glaubens und den zunehmenden Ausfall der Familie als religiöse Sozialisationsinstanz. „Die Veränderungen in den religiösen Erziehungsleistungen werden beispielsweise abgelesen an der Bereitschaft der Eltern, ihre Kinder taufen und firmen zu lassen, an der Frequenz des gemeinsamen Kirchgangs oder an der Gebetspraxis. Kaum mehr werde religiöses Wissen weitergegeben, spielten religiöse Rituale eine Rolle und würden Glaubensüberzeugungen als Basis für die Lebensgestaltung herangezogen. Daraus wird konkludiert, dass Eltern ihre Kinder praktisch immer weniger erziehen“ (Ziebertz, 1999, 56). Tatsächlich erlebt auch nur eine Minderheit von Jugendlichen, dass es ihren Vätern und Müttern wichtig oder sogar sehr wichtig ist, den eigenen Glauben an die Kinder weiter zu geben; für zwei Drittel bis drei Viertel der Eltern „sei die Weitergabe des eigenen Glaubens ,nicht wichtig‘ oder ,überhaupt nicht wichtig‘“ (Ziebertz, 2013, 11). Die neueste Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD zeichnet allerdings ein hoffnungsvolleres Bild: „Für jene 68% der Evangelischen, welche sich ihrer Kirche verbunden fühlen, gehören der → Glaube an Gott, eine christlich-religiöse Praxis und die Weitergabe von beidem durch religiöse Kindererziehung unmittelbar zu ihrer Kirchenmitgliedschaft dazu“ (Kirchenamt der EKD, 2014, 88).

Die gerade seitens der katholischen Kirche vertretene Sicht auf Eltern „als erste Glaubensboten für ihre Kinder“ (Lumen Gentium, 11) erscheint damit ambivalent: Die Kirche sieht die Bedeutung der Familie als erste Begegnung mit dem Glauben; zugleich kann die stark normative Aussage leicht in eine Schuldzuweisung umkippen: Die Familien leisten mehrheitlich nicht mehr, ihre Kinder in den Glauben einzuführen (Erstevangelisierung) und den Glauben in der Familie zu leben (Selbstevangelisierung). Die katholische Kirche bestimmt Familie ekklesiologisch als „Kirche im Kleinen“, als „Wirklichkeit des Glaubens“ (Wehrle, 2002, 104). Die Kirchenkonstitution Lumen Gentium weist die wesenhafte Beziehung zwischen Ehe und Familie, die auf der theologisch qualifizierten sakramentalen Ehe ruht, und der Kirche auf. Die Familie, gestaltet nach dem Bild der Kirche als Communio, stellt selbst ein Modell und Vorbild für die Kirche im Ganzen dar. In der Pastoralkonstitution Gaudium et Spes 47 ist sie zudem Modell für die menschliche Gemeinschaft.

Die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ringt gegenwärtig um ihr Verständnis von Ehe und Familie, hat doch die im Sommer 2013 veröffentliche Orientierungshilfe einen Familienbegriff vorgelegt, nach dem, „wo immer Menschen auf Dauer und im Zusammenhang der Generationen Verantwortung füreinander übernehmen“ (Foitzik, 2013, 434) sie die Unterstützung von Kirche, Staat und Gesellschaft erfahren sollen. In der theologisch-ethischen Bewertung geht es, angesichts einer pluralen Lebenswirklichkeit von Familien, um Werte von Verlässlichkeit, Verantwortung und Fürsorge, nicht um das Lebensmodell selbst. Darin sehen innerkirchliche Kritiker eine Nivellierung der auf Ehe gründenden Familie.

In beiden Kirchen geht es gegenwärtig mithin um die Herausforderungen, Ehe und Familie theologisch-anthropologisch angesichts pluraler Lebensformen und -entwürfe zu begründen, die Werte von Familie stark zu machen, ohne die Vielfalt (→ Diversity) und → Heterogenität der Lebenswirklichkeiten von Familie zu überspringen.

3. Die religiöse Bedeutung des Zusammenlebens von Eltern und Kindern – Ein Perspektivwechsel

Die beiden christlichen Großkirchen in Deutschland, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Katholische Kirche, können dabei auf ihr Sozialwort „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ (1997) zurückgreifen: „In der Familie erfahren Menschen Erfüllung, geschieht die personale Entfaltung von Kindern, werden soziale Verantwortung und Solidarität eingeübt, Erfahrungen und Traditionen weiter gegeben“ (EKD/DBK, 1997, Nr. 192). Familie wird von den Kirchen zu Recht als der Ort gesehen, der – unter gedeihlichen Bedingungen! – den Mitgliedern Raum eröffnet, sich als unverwechselbare und erwünschte Personen zu erleben, die um ihrer selbst willen anerkannt und wertgeschätzt sind. Familien entfalten ein förderliches Entwicklungsmilieu, das bedeutsam ist für grundlegende religiöse Erfahrung: die Bedeutung des Vertrauens in die Eltern, die Empfänglichkeit für Bilder, Symbole und → Rituale und für eine gestaltete Umgebung. Familien, in denen sich die Mitglieder so wechselseitig Identitätsbildung ermöglichen, leben darin die Offenheit für die religiöse Dimension familialen Zusammenlebens. „Identitätsbildung beruht auf der Anerkennung durch andere und verweist damit auf die Frage nach Gott als Ursprung einer letzten Bejahung des Menschen in Freiheit“ (Schweitzer, 2000, 9f.).

Religiöse (Selbst)Bildung und Erziehung sind aber bleibend angewiesen auf eine Ökologie, in der menschliche Grunderfahrungen und religiöse Fragen nicht ausgeblendet werden, sondern zur Sprache und in Gestalt kommen dürfen. „Die in den Familien gemachten elementaren menschlichen Erfahrungen, die Fest- und Feierkultur, die in Familien oft über Generationen tradiert wird, die wertbildende und wertstiftende Kommunikation und die familialen Rituale (z.B. Zu-Bett-Geh-Rituale, Tischrituale) (Bertram/Betram/Blasberg-Kuhnke, 2003, 109) geben „das Evangelium zu spüren“ (Nipkow, 1990, 271).

Eine Familienkultur, die in dieser Weise offen ist für die religiöse Dimension von → Bildung und → Erziehung, braucht die Unterstützung und Begleitung durch die Kirchen, die in ihren Kindertageseinrichtungen, vor allem aber in einer familiengerechten Gemeinde, subsidiäre Partner der Familie sein wollen. „Die Erfahrungen, die 'das Evangelium zu spüren geben', bedürfen im Blick auf christliche Erziehung und Sozialisation der expliziten Deutung und Erschließung, die die Mehrheit der Familien allein überfordern muss. Kindergarten und Gemeinde, eingeschränkt auch der Religionsunterricht, sind hier subsidiär – hilfreich unterstützend und ergänzend! – gefordert“ (Bertram/Bertram/Blasberg-Kuhnke, 2003, 116), indem sie vielfältige Räume der Kommunikation des Evangeliums (E. Lange) von und mit Familien offen und gastfreundlich bereithalten.

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