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Ehe und Familie

(erstellt: Februar 2016)

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Mit den Stichworten Ehe und Familie wird zunächst einmal eine spezifische Perspektive markiert. Es geht um den Zusammenhang einer speziellen Form partnerschaftlichen Lebens (Ehe) mit unterschiedlichen Formen familialen Lebens (Familie), wobei hier die Generationendifferenzierung zwischen Mutter und/oder Vater und Kind grundlegend ist. Ethisch-theologisch steht die Frage nach der Exklusivität der Ehe im Raum. Praktisch-theologisch bzw. religionspädagogisch liegt der Fokus auf der Wahrnehmung familialer Wandlungstendenzen und der Beschreibung ihrer Bedeutung für die → religiöse Entwicklung. Dabei zeigen sich deutliche konfessionelle Unterschiede in der Herangehensweise an die Thematik von Ehe und Familie. Insgesamt gesehen kulminieren hier die Problemlagen in fundamentaler Weise, insofern hermeneutische, organisatorische und rechtliche Differenzen zwischen den → Konfessionen vor Augen treten, die letztlich nicht zu überbrücken sind und denen nur in reflektierter Positionalität begegnet werden kann. Die folgenden Ausführungen sind evangelisch profiliert (zur katholischen Position vgl. Blasberg-Kuhnke, 2015), gehen allerdings nicht von den hier zu beschreibenden theologischen Prämissen aus, sondern setzen bei der Lebenswirklichkeit der Menschen an, um nicht Postulate hinsichtlich des Zusammenhanges von Ehe und Familie vor die Wahrnehmung empirischer Befunde zu stellen. Insofern geht die hier gewählte Herangehensweise mit spezifischen Akzentsetzungen einher, die unmittelbare Auswirkungen auf das Verständnis von Ehe und Familie haben. Im Zentrum steht die Wahrnehmungsperspektive, ohne sie vorab durch ein normativ gesetztes Ehe- und davon bestimmtes Familienverständnis zu präfigurieren. Zwar wird von einem Zusammenhang von Ehe und Familie ausgegangen, den es profilierend zu verstehen gilt. Allerdings geschieht dies nicht in der Weise einer klar gesetzten Reihenfolge. Ehe und Familie zu beleuchten heißt hier, von der Ehe auf die Familie und von der Familie auf die Ehe zu schauen, um auf diese Weise deren Zusammenhang zu beleuchten.

1. Ehe und Familie im Wandel: Empirische Perspektiven

Wer Entwicklungstendenzen im Bereich von Ehe und Familie nachzeichnen will, steht zumindest latent in der Gefahr, beschreibende und wertende Aspekte miteinander zu vermischen. Nicht immer werden die Maßstäbe offengelegt, die dabei im Raum stehen. So ist von großer Bedeutung, welches Leitbild im Hintergrund steht, um gegenwärtige Entwicklungen zu beschreiben und zu gewichten. Wer beispielsweise das Golden Age of Marriage, also den Zeitraum von Mitte der 50er Jahre bis Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts, im Blick hat, als neun von zehn Menschen heirateten, die moderne bürgerliche Familie eine kulturelle Selbstverständlichkeit war und von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung auch unhinterfragt gelebt wurde (Peuckert, 2012, 11), wird eher geneigt sein, in der Gegenwart von einem Verfall von Ehe und Familie zu sprechen als jemand, der eine längerfristige Perspektive wählt. Bereits vor und zu Beginn der Industrialisierung hatte es nämlich eine große Vielfalt familialer Lebensformen gegeben. „Faktisch alle heute auftretenden Lebensformen haben schon in dieser historischen Phase existiert“ (Peuckert, 2012, 13). Lediglich die Gründe für deren Zustandekommen haben sich geändert.

Gut erkennbar an beiden Phasen ist, dass die Geschichte von Ehe und Familie „aufs engste und unlösbar mit der Geschichte der Produktionsweisen verbunden ist“ (Sieder, 1987, 282). Deutlich wird hier, dass Ehe und Familie immer auch kontextuell bestimmt werden. Sie existieren nicht einfach in einer unabänderlichen und festen Gestalt über die Zeiten hinweg, sondern werden in ihrer Ausformung und Profilierung davon bestimmt. Das gilt auch für die gegenwärtigen Ausprägungen von Ehe und Familie, die im Folgenden kurz skizziert werden sollen.

1.1. Die Ehe als biografische Option im Kontext einer ungebrochenen Hochschätzung der Familie

Eine Hochzeit im Zusammenspiel von Ehe und Familie stellen die 50er und frühen 60er Jahre des 20. Jahrhunderts dar. „Das Leitbild der modernen bürgerlichen Familie verlangt von jedem Menschen die lebenslange, monogame Ehe. Der Sinn der Ehe erfüllt sich letztendlich in der Familiengründung“ (Peuckert, 2012, 15). Dieses Muster war als → biografische Selbstverständlichkeit bei der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung internalisiert und wurde lebensgeschichtlich verwirklicht. Gegenwärtig zeigen sich neue Tendenzen in der Stellung zu Ehe und Familie. Sie lassen sich mit Blick auf die Möglichkeiten zur Beendigung der Ehe sowie in den Gründen zur Eheschließung gut aufzeigen.

Auch wenn die meisten Ehen nach wie vor durch den Tod eines Partners gelöst werden, ist die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland stetig angestiegen. Heute wird ca. jede dritte Ehe wieder geschieden (36 %). Dabei geht der Anstieg der Ehescheidungszahlen auf einen Anstieg der Scheidungsneigung zurück, also auf die gewachsene Bereitschaft, sich scheiden zu lassen und nicht auf strukturelle Veränderungen. Trotz des Anstiegs der Scheidungszahlen ist die durchschnittliche Ehedauer aufgrund der gestiegenen Lebensdauer heute doppelt so lang wie vor 100 Jahren. Noch nie gab es eine „derart zeitlich lange Monogamie für die Mehrzahl der Bevölkerung in unserer Gesellschaft“ (Nave-Herz, 2012, 119).

Dem Anstieg der Scheidungshäufigkeit korrespondiert ein Rückgang der Heiratsneigung. Lediglich in ländlichen Gebieten und im Arbeitermilieu ist die Heirat noch eine biographische Selbstverständlichkeit. Insgesamt jedoch hat die Überzeugung von der Notwendigkeit der Ehe stark nachgelassen, wobei – ausgehend vom Jahr 2007 – noch immer 70 % der Frauen und 64 % der Männer einmal in ihrem Leben geheiratet haben werden (Peuckert, 2012, 36). Allerdings wird immer später und auch seltener geheiratet. „Dieser Trend zur späteren und abnehmenden Eheschließungsneigung wurde auch gefördert durch die Möglichkeit einer zuverlässigeren Geburtenplanung, ferner durch den allgemein gestiegenen Trend zur Verlängerung der Ausbildungszeiten und der Abnahme unbefristeter Arbeitsverträge“ (Nave-Herz, 2012, 22). Dabei ist es vor allem die jüngere Generation, für die die Ehe keine Selbstverständlichkeit mehr darstellt. Die wichtigsten Argumente gegen eine Heirat sind der wachsende Wunsch nach Unabhängigkeit und Selbständigkeit sowie die Probleme, eine Arbeit zu finden (Peuckert, 2012, 39).

Diese Entwicklung wird teilweise durch eine Zunahme nichtehelicher Lebensgemeinschaften kompensiert. Zwar hat sich die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht als Alternative zur Ehe etablieren können und ist vor allem bei jungen und überwiegend kinderlosen Paaren zu finden. Es wäre jedoch falsch, sie nur als kurze Vorphase zur Ehe aufzufassen. Sie kann über mehrere Jahre andauern und ist als eine eigenständige Lebensphase zu verstehen. Vor Augen führen kann man sich die dahinter stehende Entwicklung an der Nichtehelichenquote, also dem Anteil der nichtehelich Geborenen an allen Lebendgeborenen. Sie ist in ganz Deutschland seit Mitte der 1960er Jahre fast stetig gestiegen und lag 2010 bei 33 %. In den alten Bundesländern hat sie sich von 1970 bis 2010 mehr als verfünffacht (von 5 auf 27 %). In den neuen Bundesländern stieg sie in diesem Zeitraum von 13 % auf 61 %. „Ein noch extremeres Bild bietet sich, wenn man allein die Erstgeburten betrachtet. 36 % der Erstgeborenen im früheren Bundesgebiet und 74 % der Erstgeborenen in den neuen Ländern hatten 2010 nicht verheiratete Eltern“ (Peuckert, 2012, 19).

Die Ehe als Institution stellt keine biografische Selbstverständlichkeit mehr dar. Familiengründung findet immer stärker auch außerhalb der Ehe statt. Trotzdem scheint es hier einen Verweisungszusammenhang zu geben. Denn wenn geheiratet wird, dann oft im Zusammenhang damit, Eltern zu werden bzw. zu sein. Nave-Herz hat dafür den Terminus einer „kindorientierten Eheschließung“ (Nave-Herz, 2012, 21) geprägt.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die abnehmenden Heiratszahlen in ihrer Grundtendenz nicht als eine wachsende Ablehnung der Institution Ehe zu deuten sind. Bei der überwältigenden Mehrheit steckt dahinter keine explizite Ehegegnerschaft. Ausschlaggebend für die meisten ist vielmehr, dass es keinen Grund gibt, der für die Eheschließung spricht. Sozial verbindliche Muster, die hier normierend wirken könnten, haben an Kraft verloren. Insofern sind es die Entscheidungsmechanismen, die sich gewandelt haben. Die Ehe ist zu einer Option der eigenen Lebensführung geworden, die nur dann gewählt wird, wenn sie mit den individuellen Zielen und Wünschen vereinbar ist und eine Befriedigung dieser Bedürfnisse verspricht. In vergleichbarer Weise lassen sich die Ehescheidungen interpretieren. Auch dahinter steckt keine Ablehnung der Ehe allgemein. Vielmehr spiegelt sich hier – eingebettet in veränderte ökonomische Rahmenbedingungen – die Abnahme des institutionellen Charakters der Ehe wider. Je stärker er in den Hintergrund tritt „und allein die Beziehungsebene und damit Emotionen und Affekte bedeutsam werden, desto eher können Enttäuschungen über den Partner die Auflösung der Ehe begünstigen, da keine weiteren wesentlichen Funktionen der Ehe die aufgetretene Deprivation kompensieren können“ (Nave-Herz, 2012, 123). Insofern trägt gerade die – mit dem Entstehen der bürgerlichen Familie gesetzte – Konzentration auf Liebe und Emotionalität zu einer veränderten Einstellung gegenüber der Ehe bei. Dass angesichts der hohen intrinsischen Motivation zur Ehe überhaupt noch geheiratet wird, hängt – neben den damit gegebenen familien- und sozialrechtlichen Vorteilen – damit zusammen, dass der damit gesetzte Sinnzusammenhang Familie von herausragender Bedeutung ist. Oftmals stellt sie die grundlegende „Dauermotivation“ dar. Dass die „Mehrheit der Menschen bereit ist, sich industrieller Arbeitsdisziplin in außerhäuslicher Arbeit zu unterwerfen, hat seine Ursache nicht zuletzt darin, dass sie es ‚für ihre Familie’ tun“ (Sieder, 1987, 291). Familie hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Mehr als drei Viertel der Bevölkerung (West: 78 %; Ost: 79 %) gibt an, „dass man eine Familie braucht, um glücklich zu sein“ (Bundesministerium, 2012, 12). Das trifft besonders auf junge Menschen zu. Bei den Erwachsenen bis 30 Jahre ist der Wert von Familie so hoch wie nie zuvor.

1.2. Die Ehe und ihre Alternativen im Spektrum familialer Lebensformen

Zwischen Lebens- und Familienformen ist zu unterscheiden. Ohne Kinder herrscht eine große Vielfalt. Wenn jedoch → Kinder zu betreuen sind, ist die Anzahl der gelebten Familienformen begrenzt. Haben bei den Lebensformen alle modernen Alternativen zur Eheschließung (Peuckert, 2012, 77-146 nennt hier Alleinwohnen und Partnerlosigkeit, nichteheliche Lebensgemeinschaften, getrenntes Zusammenleben [Living-Apart-Together] und Wohngemeinschaften) quantitativ an Bedeutung gewonnen und so die Ehe zu einer Möglichkeit neben vielen anderen werden lassen, so gilt dies nur in abgeschwächter Weise für den Bereich familialer Lebensformen.

Insgesamt lässt sich für ganz Deutschland über die letzten Jahrzehnte hinweg ein deutlicher Rückgang der ehelichen und ein Anwachsen der nichtehelichen Familienformen beobachten. Dabei hat sich in den letzten 15 Jahren vor allem der Anteil der nichtehelichen Lebensgemeinschaften fast verdoppelt. Dennoch dominieren in den Familien mit minderjährigen Kindern die Eltern-Familien mit formaler Eheschließung (2011: 71 %). Allerdings gibt es hier deutliche Unterschiede zwischen Ost und West. In den Neuen Bundesländern sind es 53,9 %, in den alten Bundesländern 74,9 %. Dem korrespondieren unterschiedliche Anteile in den alternativen Familienformen. So gibt es unter allen Familien in Ostdeutschland 20,3 % nichteheliche Lebensgemeinschaften und 25,9 % Alleinerziehende. In Westdeutschland sind es 6,8 % bzw. 18,3 % (Bundesministerium, 2012, 14f.).

Einen deutlichen Zusammenhang gibt es zwischen der Anzahl der Kinder und der Familienform. So waren 2012 83 % der Eltern mit drei und mehr Kindern verheiratet (5 % lebten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und 12 % waren alleinerziehend). Bei den kleineren Familien mit einem oder zwei Kindern haben die alternativen Lebensformen eine weitaus größere Bedeutung. 69 % der Eltern waren verheiratet, 10 % lebten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und 21 % waren alleinerziehend (Statistisches Bundesamt, 2013, 52f.).

Nur unzureichend werden in der amtlichen Statistik Stief- und Patchworkfamilien erfasst, die überwiegend aus einer Trennung und Scheidung hervorgehen. Man geht davon aus, dass ihr Anteil in Ostdeutschland bei 15 % und in Westdeutschland bei 10 % liegt. 10,9 % der Kinder unter 18 Jahren leben in Stieffamilien, wobei sie nicht unzufriedener mit dem Familienklima sind als Kinder in anderen Familien (Bundesministerium, 2012, 20f.). „In knapp der Hälfte der Stief- und Patchworkfamilien gibt es einen sozialen Vater („Stiefvater“), knapp ein Drittel hat eine soziale Mutter („Stiefmutter“) und in etwa einem Viertel dieser Familien haben beide Partner sowohl gemeinsame Kinder als auch jeweils Kinder aus vorherigen Partnerschaften. Drei Viertel der Partner in Stief- und Patchworkfamilien sind verheiratet“ (Bundesministerium, 2012, 20).

Wie disparat sich die Situation in Ehepaarfamilien darstellt, tritt auch vor Augen, wenn man auf unterschiedliche Konstellationen schaut, die sich aus den Herausforderungen des Berufslebens und dem Zusammentreffen unterschiedlicher Kulturen ergeben. Dabei spielt eine große Rolle, dass „in den Lebensentwürfen junger Frauen die berufliche Karriere als konkurrierender Wert zur Familie immer wichtiger geworden“ (Peuckert, 2012, 21) ist. So wird mit dem Begriff der Doppelkarriere-Ehen darauf hingewiesen, dass beide Ehepartner eine berufliche Karriere anstreben. Da es immer häufiger schwierig ist, dies an einem Ort zu realisieren und eine der Ausbildung angemessene Beschäftigung zu finden, wird die Commuter-Ehe als Lösung angesehen, wobei ein Zusammenleben nur am Wochenende bzw. in einem zeitlich größeren Abstand möglich ist. Besondere Herausforderungen stellen sich bei transkulturellen Familien, die verschiedene Kulturen und Länder in sich vereinigen (hier ist zu unterscheiden zwischen inter-ethischen Partnerschaften, binationalen und transnationalen Ehen, vgl. Peuckert, 2012, 49-57). Schon diese Stichworte zeigen, dass Ehe und Familie nicht einfach existieren, sondern aktiv hergestellt werden müssen. Dem korrespondiert auch eine veränderte Einstellung gegenüber der Ehe. „Die Vorstellung, bei der Ehe handele es sich um eine vom Willen der Partner unabhängige, auf ein ganzes Leben ausgerichtete Institution, ist um eine interindividuelle Sicht auf Ehe und Familie als Gestaltungsaufgabe fruchtbar ergänzt“ (Bundesministerium, 2013, 4).

Interessant sind geschlechtsspezifische Unterschiede. Während Männer stärker an die Ehe als stabiles Gebäude glauben, das die Partnerschaft krisenfester machen soll, setzen Frauen stärker auf die Ehe als kommunikativen Prozess im Sinne einer kontinuierlichen Verständigung über deren Gestaltung (Bundesministerium, 2013, 11). Angesichts der beschriebenen Alternativen und pluriformen Gestaltungen von Ehen drückt sich hier ein von Realismus und Zutrauen bestimmtes Verständnis der Ehe aus. Mit der Ehe wird – zwar nicht ausschließlich, aber doch in besonderem Maße – der Wunsch nach einer lebenslangen Partnerschaft wie auch ein verbindliches Bekenntnis zur → Solidarität verbunden. Diese Einstellung manifestiert sich u.a. darin, dass 93 % der Verheirateten keine zusätzlichen ehevertraglichen Vereinbarungen getroffen haben (Bundesministerium, 2013, 13).

2. Ehe und Familie als Orientierung: Theologische Perspektiven

Das → theologische Nachdenken über Ehe und Familie wird maßgeblich von Prämissen bestimmt, die darüber entscheiden, in welcher Weise beides aufeinander bezogen wird. Dies wiederum hängt in starkem Maße davon ab, wie die Ehe verstanden wird. Dabei zeigen sich verschiedene Schwerpunktsetzungen in den Konfessionen, die wiederum deutlich differente Konsequenzen nach sich ziehen. Nach katholischem Verständnis ist die Ehe eine in der → Schöpfung grundgelegte Institution, die das Zusammenleben von → Mann und → Frau in verbindlicher Weise regelt und damit letztlich die Grundlage der Familie bildet. Dabei geht es nicht nur um ein Miteinander von Menschen in Liebe, Treue und Unauflöslichkeit. Vielmehr versteht die katholische Kirche unter Bezug auf Eph 5,31f. die Ehe als → Sakrament, als ein wirksames Zeichen des Bundes zwischen → Christus und der Kirche. In diesem Sinne ist die Ehe „das Bild und die Teilhabe am Liebesbund Christi und der Kirche“ (Gaudium et Spes, 48). Die Ehe wird damit Teil der → Erlösungsordnung, ist Zeichen für die Liebe → Gottes und Konkretion des in Christus geschenkten Heils (Gruber, 1999). Sie wird damit im Leben der Kirche verankert und von ihr und auf sie hin verstanden. In der Konsequenz führt dies zu einem ausdifferenzierten kirchlichen Eherecht, das die Auseinandersetzung mit dem Ehethema in entscheidender Weise bestimmt (Sebott, 2000). In der Plausibilisierung dieser Vorgaben in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit ergeben sich große Schwierigkeiten, „insofern Ehetheologie und Sexualmoral nahezu keine Akzeptanz finden“ (Sekretariat der Bischofskonferenz, 2014, 12). Aber auch intern gibt es Verständigungsprobleme. So können beispielsweise „die meisten Katholiken“ die kirchliche Position zur Teilnahme von wiederverheirateten Geschiedenen an den Sakramenten der Eucharistie und der → Versöhnung „nicht nachvollziehen“ (ebd., 25). Ein – wiederum anderes – Eherecht ergibt sich nach ostkirchlichem Verständnis (wo beispielsweise die Möglichkeit einer zweiten und dritten Heirat mit Bußcharakter besteht) (Synek, 2000). In den evangelischen Kirchen findet sich ein solches Eherecht nicht. Zwar wird die Hochschätzung von Ehe und Familie auch evangelischerseits geteilt, allerdings ohne sie sakramental zu verstehen und kirchenrechtlich auszuformen. In reformierter Tradition wird die Ehe als Abbild des Bundes Gottes mit Israel sowie des Bundes Christi mit der Gemeinde, in lutherischer Tradition als von Gott in der Schöpfung eingesetzte Ordnung verstanden. Eine „einlinige Begründung“ (Kreß, 1999, 1079) gibt es in den evangelischen Kirchen also nicht. Grundlegend ist jedoch die Achtung der „Entscheidungsfreiheit“ und des „persönlich ethische(n) Verantwortungsbewusstseins von Menschen“ (ebd.). Damit rückt der Entscheidungsspielraum des Einzelnen konstitutiv in das Blickfeld und gibt Ehe und Familie in Verbindung der Ablehnung des sakramentalen Charakters ein eigenes Profil.

Die hier nur ganz knapp skizzierten Grundlegungen bestimmen also maßgeblich das Verständnis von Ehe und Familie. Sie prägen auch die hermeneutischen Zugänge zu diesem Thema und bestimmen deshalb auch die dabei gewonnenen Ergebnisse. Insofern ist es kein Zufall, dass trotz des Bezuges der christlichen Kirchen auf die gemeinsame biblische Grundlage, die materialiter kaum Differenzen aufweist, unterschiedliche Schwerpunktsetzungen vorgenommen werden. Bereits hier zeigt sich, dass sich ein Interpretationsspielraum ergibt, der je nach den zu Rate gezogenen Kriterien unterschiedlich profiliert wird. Die folgenden Überlegungen sind evangelisch geprägt, verstehen sich aber primär als der Versuch, theologische Perspektiven und die Lebenswirklichkeit heutiger Menschen von vornherein aufeinander zu beziehen und auf diese Weise zu einem vertieften Verständnis von Ehe und Familie beizutragen.

2.1. Biblisch-theologische Überlegungen

In der → Bibel findet sich weder eine Theologie der Ehe noch der Familie. Gleichzeitig lassen sich spezifische Perspektiven aufzeigen, die für eine theologische Positionierung heute grundlegend sind. Die familiale Einbettung des Einzelnen wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Eine spezielle theologische Reflexion zum Familienverbund findet sich jedoch nicht. Die Bibel ist an den Beziehungen der Familienmitglieder untereinander interessiert. Strukturen spielen dabei eine nebengeordnete Rolle. Sie verdeutlichen lediglich, in welcher Beziehung Menschen miteinander verbunden sind (Domsgen, 2006, 263).

Sowohl das Alte wie auch das Neue Testament sprechen nicht von Ehe und Familie im heutigen Sinn. Die dort verwendeten Begrifflichkeiten für Familie sind mit Haus zu übersetzen und meinen die in einem Haus lebende Gemeinschaft, die sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein kann und neben miteinander verwandten Personen auch Bedienstete einschließt. Organisiert war dieses Miteinander hierarchisch: „Ehemann steht über Ehefrau, Eltern über Kindern, Herren über Sklaven. Auch Sexualbeziehungen werden in der Antike weithin als Beziehungen Ungleicher verstanden, nämlich eines aktiven und eines passiven Parts. Gleichheit war in der Antike eigentlich nur in einer Freundschaft unter freien Männernzu verwirklichen“ (Gerber, 2013, 25). Vergleichbares gilt auch für die Ehe. In beiden Teilen der Bibel wird die Institution Ehe an sich nicht bedacht. Schon im Alten Testament ist Ehe „weder eine quasi staatliche noch eine sakrale Einrichtung, geschweige denn ein Sakrament. Sie basiert vielmehr auf einem privat- bzw. familienrechtlichen Vertrag. Liebesheiraten kommen vor, aber sie sind nicht die Regel“ (Ebach, 2013, 53). Auch die neutestamentlichen Aussagen zur Ehe im Sinne einer heterosexuellen Paarbeziehung in asymmetrischer Organisation partizipieren an den Werten der Umwelt. „Das Konzept der Zweigeschlechtlichkeit der Menschheit, die Institution der patriarchialischen Ehe, das Leben in patrilinear bestimmten Großfamilien, Exklusivität der Sexualbeziehung (der Frau), Verachtung für sexuelle Handlungen unter Männern sind keine biblischen Erfindungen“ (Gerber, 2013, 26). Trotzdem wird auf explizit theologische Argumentationen zurückgegriffen, um diese Form des Zusammenlebens und ihre Gestaltung zu begründen.

Grundlegend ist, dass Ehe und Familie nicht abgelehnt werden, jedoch eine Relativierung angesichts des bevorstehenden Gottesreiches erfahren. Das nahende Gottesreich schafft neue zwischenmenschliche Beziehungen, die über die herkömmlichen Familienbindungen hinausgehen und diese sogar zurückstellen. Besonders prägnant bringt → Paulus das in Gal 3,28 auf den Punkt. Davon sind auch die im unmittelbaren und alltäglichen Erleben gesetzten Maßstäbe – also auch diejenigen im Haus – betroffen, jedoch nicht im Sinne einer radikalen Abkehr vom familialen Miteinander. Vielmehr gewinnen die mit Christus Verbundenen einen neuen Raum für die Hinwendung zu Gott und die Beziehung mit anderen Menschen. Dies wird besonders darin deutlich, dass „die Familiensprache umgewidmet wird“ zur Beschreibung der Zusammengehörigkeit von Jesusanhängern bzw. Gemeindegliedern als „Wahlverwandtschaft“ (Gerber, 2013, 27). Allerdings gibt es bereits in den späteren neutestamentlichen Schriften – vor allem in den Haustafeln (Kol 3,18-4,1; Eph 5,22-6,4 vgl. 1Petr 2,18-3,7 und 1Tim 2,9-15.3,1-5) – die Tendenz, die relativierende Sicht auf familiale Beziehungen einer stabilisierenden Perspektive unterzuordnen. Die theologischen Spitzenaussagen des Paulus über die Bedeutungslosigkeit des Geschlechterunterschiedes hinsichtlich der Erlösung scheinen mehrheitlich nicht auf die Zuordnung der Rollen im Verhältnis der Eheleute angewandt worden zu sein. Dies liegt wohl zum großen Teil auch darin, dass die hierarchische Struktur in Ehe und Familie in besonderer Weise anschlussfähig schien für die Beschreibung des Verhältnisses zwischen Gott und Mensch. So ist die Hochzeitssymbolik für die Erlösungstat Gottes im Neuen Testament häufig zu finden. Auch andere Rollenbeschreibungen aus dem familialen Nahbereich wurden auf die Gottesbeziehung übertragen. Insofern ergab sich ein unter den damaligen Bedingungen durchaus stimmiges Zusammenspiel. Mit Blick auf die Gegenwart stellt sich allerdings die Frage, wie die relativierenden und stabilisierenden biblischen Impulse zur Familie aufgenommen und ins Verhältnis gesetzt werden können. Das betrifft einerseits die Frage nach einem ethisch-theologischen Leitbild und andererseits nach den Voraussetzungsfaktoren, die Menschen in ihrer religiösen Entwicklung prägen. Beides soll in den nächsten beiden Abschnitten bedacht werden.

2.2. Systematisch-theologische und ethisch-theologisch Überlegungen

Ehe und Familie genießen nicht nur in der katholischen und orthodoxen Tradition eine große Wertschätzung. Auch die Reformatoren liegen mit ihrer Einschätzung auf dieser Linie, unterscheiden sich aber deutlich in der Frage der Zuordnung zu dem in Christus geschenkten Heil. So begründete Luther die Ehe schöpfungstheologisch und sah sie als „göttliche Stiftung“. Sie dient allerdings nicht der Erlösung, sondern der Erhaltung und ist insofern ein „weltlich Ding“. Mit Bonhoeffer lässt sich hier von einem weltlichen „Mandat“ Gottes sprechen. Letztlich ist das Leben in Ehe und Familie „Gottesdienst im Alltag der Welt“. Auf dieser Linie werden Ehe und Familie als Institutionen verstanden, deren Gestaltung nicht ins Belieben gestellt ist, ohne sie zugleich heilstheologisch zu qualifizieren.

Eine besondere Ausgangslage ergibt sich allerdings noch daraus, dass Institutionen nicht nur deduktiv-theologisch hergeleitet werden können, sondern dass aus ihnen heraus gelebt werden kann. „Die Bibel ist bedeutsam, weil sie eine lebensbedeutsame Botschaft transportiert, nicht umgekehrt: Die Botschaft ist bedeutsam, weil sie in der Bibel steht“ (Dabrock, 2013, 36). Insofern ist eine hermeneutische Vergewisserung unabdingbar. Zentral ist dabei die Frage des Maßstabes zur Gewichtung pluriformer biblischer Aussagen. Luther sah das entscheidende Kriterium in der Konzentration darauf, „ob sie Christum treyben“. Zentral sind also diejenigen Aussagen, die das Heil in Jesus Christus bezeugen. Diese „Grundbotschaft“ ist „in ihrem Wie herauszuschälen“ (Dabrock, 2013, 37) im Wissen darum, dass sich heutige Lebenswelt grundlegend von derjenigen in biblischen Zeiten unterscheidet. Hinsichtlich ethischer Orientierungen ist deshalb sehr genau zu prüfen, ob sie primär auf zeitbedingte Lebensmuster zurückzuführen sind (die dann nachträglich theologisch reflektiert wurden) oder ob dahinter in genuiner Weise die christliche Grundbotschaft steht, die nach bestimmten gestalterischen Konsequenzen verlangt.

Einer solchen → hermeneutischen Grundlegung korrespondiert ein Institutionenverständnis, das zwar vom Gegebensein bestimmter Institutionen ausgeht, diese „aber je und je nach ihrer → Freiheits- und Kommunikationsdienlichkeit aus dem Geiste der geschenkten Treue Gottes, die als Liebe weiterzugeben ist“ (Dabrock, 2013, 41), befragt. Deshalb ist auch bei Ehe und Familie primär davon auszugehen, was „wechselseitige Verlässlichkeit“ und „von in Liebe grundierte Freiheit“ (Dabrock, 2013, 43) ermöglicht. Eine solche Orientierung führt nicht zu Beliebigkeit, sondern zu einer prozessorientierten Sicht auf Ehe und Familie. Die Grundfrage ist, ob die dabei praktizierte Lebensweise dem neuen Sein in Christus entspricht. Ehe und Familie können dies in hilfreicher Weise zum Ausdruck bringen. Allerdings gibt es auch Ausformungen von Ehe und Familie, die dazu im Widerspruch stehen. Zugleich wird damit ein Kriterium formuliert, das den Blick weitet und auch nichteheliche Lebensgemeinschaften würdigend und orientierend einbeziehen kann. Insofern gehen die in der Orientierungshilfe des Rates der EKD angestellten Überlegungen (Kirchenamt der EKD, 2013b) in die richtige Richtung, weil sie sowohl theologische Prämissen als auch gegenwärtige Entwicklungen in Partnerschaft und Familie ernst nimmt und aufeinander zu beziehen versucht. Die christliche Gestaltung von Ehe und Familie ist nicht ein für allemal vorgegeben, sondern hat sich immer wieder neu zu erweisen.

2.3. Religionspädagogische Überlegungen

Die → Religionspädagogik hat Ehe und Familie lange Zeit nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Der Diskurs war vorwiegend ethisch-theologisch dominiert. Dabei kann gerade die Religionspädagogik eine Perspektive einbringen, die auch für die anderen Diskursfelder bereichernd ist. Ethische Fragen (→ Ethik) werden berührt, allerdings ist die Formulierung eines familialen Leitbildes nicht von herausragendem Interesse. Vielmehr liegt der Fokus auf den vorfindlichen familialen Beziehungen, die zur Plausibilierung des Gottesverhältnisses herangezogen werden können. Dabei müssen sie nicht erst einer bestimmten Norm genügen, sondern können in aller Unzulänglichkeit Gottes Verhältnis zu den Menschen verdeutlichen helfen (Domsgen, 2006, 277). Bereits biblisch-theologisch dienen menschliche Erfahrungen von Liebe und Treue als Verstehenshorizont für die Gottesbeziehung – nicht umgekehrt. Ehe und Familie werden herangezogen, um Gottes Zuwendung zu den Menschen zu verdeutlichen. Von Ehe und Familie wird ein Verstehenshorizont für die Gott-Mensch-Beziehung erschlossen. Dabei treten menschliche → Erfahrungen und theologischer Sachgehalt der Rollenbezeichnungen in ein besonderes Verhältnis zueinander. Einerseits dienen die familialen zwischenmenschlichen Beziehungen als Anknüpfungspunkt für die Beschreibung des Gottesverhältnisses. Gleichzeitig trägt die Übertragung des Bildes auf Gott zu einer neuen Reflexion der familialen Beziehungen bei. Die auf Ehe und Familie basierende Beschreibung des Gottesverhältnisses bildet dadurch ein Korrektiv menschlichen Zusammenlebens (Domsgen, 2006, 269).

Die Familie ist ein unwillkürliches Deutungsmuster menschlichen Lebens. Sie prägt einen Menschen in entscheidender Weise. Deshalb kommt es unter religionspädagogischer Perspektive darauf an, sehr genau die Entwicklungen im familialen Bereich wahrzunehmen und nachzuzeichnen, um nach Anknüpfungspunkten für die Beschreibung des Gottesverhältnisses suchen zu können. Dabei geht es nicht um einen rein adaptiven Ansatz, sondern um eine wechselseitige Erschließung. Die familialen Beziehungen helfen die Gottesbeziehung zu plausibilisieren. Zugleich trägt diese Perspektive Spezifisches dazu bei, die Beziehungen in Ehe und Familie zu deuten und zu gestalten. In diesem Sinne sind die zwischenmenschlichen Beziehungen – und dabei speziell die familial bestimmten Beziehungen – von hoher theologischer Relevanz. Dabei ist es gerade das Aufeinander-Verwiesensein, das damit eindrücklich thematisiert werden kann.

3. Religionspädagogische und -didaktische Perspektiven für Schule und Kirche

Der Blick auf Ehe und Familie verhilft zu einer umfassenden Sicht auf religiöse Lernprozesse (→ Bildung, religiöse). Hier lässt sich besonders gut erkennen, dass religiöse Erziehung nicht auf die Weitergabe von Glaubensinhalten beschränkt ist, sondern eine bestimmte Einstellung zur Welt und zum Leben insgesamt vermittelt. Gleichzeitig lässt sich gut erkennen, dass dies ein Vorgang ist, der auf Gegenseitigkeit beruht. Religiöse Erziehung als intentionale → religiöse Sozialisation ist kein einseitiger, sondern ein wechselseitiger Prozess und muss deshalb entsprechend gestaltet werden. Allgemeine Persönlichkeitsentwicklung und religiöse Entwicklung durchdringen sich. Das eine kann vom anderen nicht getrennt werden. Die Kommunikation des → Evangeliums passiert nicht losgelöst von sonstigen Kommunikationsprozessen, sondern ist in sie eingebettet. Insofern kommt es darauf an, allgemein menschliche Kommunikationsformen auf die christliche Grundbotschaft zu beziehen, sie von daher zu plausibilisieren und zugleich zu einem vertieften Verständnis und einer erfüllenden Praxis des Menschseins zu kommen. Eine solche Sichtweise betrifft alle Lernorte des → Glaubens und hat auch Auswirkungen auf deren Gestaltung in Schule und Gemeinde.

Ehe und Familie sind keine fest gesetzten Größen, sondern müssen prozessual gedacht und gestaltet werden. An dieser Stelle ergeben sich einerseits Anknüpfungspunkte an das Eheverständnis heutiger Menschen und andererseits die Möglichkeit, die Kommunikation des Evangeliums nicht nur als relevant zu postulieren, sondern auch zu gestalten. Für eine christliche Ehe- und Familienarbeit bedeutet es, den Unterstützungscharakter zur grundlegenden Maxime jeglicher Aktivitäten in dieser Richtung zu machen. Dass dabei veränderte Lebensabläufe vor der Eheschließung zu berücksichtigen sind, insofern immer öfter nach der Familiengründung geheiratet wird, verlangt nicht nur liturgisch nach neuen Formen, sondern verstärkt die Notwendigkeit zur Profilierung bestärkender und ermutigender Lernprozesse auch und gerade im religiösen Feld.

Im schulischen → Religionsunterricht stellt sich zudem – nicht zuletzt in lebensweltlicher Perspektive – die Aufgabe, die unterschiedlichen Auffassungen von Ehe und Familie in den christlichen Konfessionen sowie darüber hinausgehend in den unterschiedlichen Religionen zu thematisieren. So kann die Frage des kirchenrechtlichen Umgangs mit der Ehe im Falle der Wiederverheiratung gegenwärtig (bei den eigenen Eltern) oder zukünftig (in der eigenen Partnerschaft) auch für die eigene Lebensführung relevant sein bzw. werden. Das trifft auch auf die teilweise in islamischen Ländern praktizierte und inzwischen auch in Deutschland de facto anzutreffende Vielehe zu. Zu thematisieren wäre zudem die Frage einer rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe.

4. Forschungsdesiderate und offene Fragen

Auch wenn sich in den letzten Jahren das praktisch-theologische und religionspädagogische Interesse an Forschungen im Feld von Ehe und Familie verstärkt hat, steckt dieser Bereich weiterhin in den Kinderschuhen. Vor dem Hintergrund der benannten Perspektiven wäre verstärkt an einer religionspädagogischen Theorie von Ehe und Familie zu arbeiten. Notwendig dafür wären weitere empirische Forschungen, um zu verstehen, wie partnerschaftliche und familiale Beziehungen gestaltet werden und welche Rolle Religion dabei spielt. Ein besonders Augenmerk sollte dabei auf den Mischformen religiöser Positionen liegen wie auch auf der Tatsache zunehmender → Konfessionslosigkeit. Dabei sollte auch nach Möglichkeiten der Initiierung von religiösen Kommunikations- und Lernprozessen gesucht werden.

Literaturverzeichnis

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