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(erstellt: April 2013)

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Königtum; → Staat

1. Verwaltung während der Königszeit

1.1. Einführung

Mit „Verwaltung“ ist in der Lebenswelt des Alten Testaments nicht die Administration neuzeitlicher Staatswesen zu assoziieren. Diese ist nach einer Typologie Max Webers gekennzeichnet durch das Prinzip der festen Kompetenzen, das Prinzip der Amtshierarchie und des Instanzenzugs, die Schriftlichkeit der Vorgänge, die Fachschulung der Beamten, die Beanspruchung der gesamten beruflichen Tätigkeit des Beamten sowie vor allem die Bindung der Amtsführung an Gesetze und Regeln. Das moderne Beamtentum orientiert sich am Staat, das vorneuzeitliche, patrimoniale, Beamtentum dagegen am Herrscher. Die Struktur des patrimonialen Beamtentums bildet die herrschaftliche Hausverwaltung mit ihren stets wiederkehrenden Ämtern ab: Hauspriester, Leibarzt, Truchsess, Kellermeister, Mundschenk, Marschall, Hausmeier, Fronvogt, Intendant, Kämmerer, Seneschall. Dieses Moment tritt im Alten Testament z.B. bei dem Amt des Palastvorstehers (עַל־הַבָּיִת) auf, der in 1Kön 4,6 zu den Spitzen der Verwaltung gehört, nach Gen 43,16.19; Gen 44,1.4 zu Josephs Haus. Entscheidend ist die Nähe zum Herrscher; hier ist auf das Amt des „Freundes des König“ in 1Kön 4,5 hinzuweisen, sowie die häufig bezeugte Bezeichnung „Diener des Königs“ (עֶבֶד הַמֶּלֶךְ), ein Relationsbegriff, dessen Bildung allein schon die Bindung an den König deutlich macht (→ dienen).

Daneben bedeutet das Beamtentum auch die Teilnahme von Oberschichten an der Ausübung der Herrschaft. Dies trifft vor allem für die Gruppe der שָׂרִים śārîm zu (1Kön 4,2); die Verwandtschaftsverhältnisse, soweit sie sich rekonstruieren lassen, hat Sacher Fox (308-311) in 10 Tableaus zusammengefasst, die zeigen, wie sich einflussreiche Sippen auch familiär an das Königshaus binden (z.B. 1Kön 4,11.15); zudem wird die Erblichkeit von Führungspositionen deutlich, wenn nachfolgende Generationen aus diesen Kreisen mit Ämtern bedacht werden.

1.1.1. Gebrauch von Titeln. Zwar nennt das Alte Testament eine Anzahl von Beamtentiteln, die auch epigraphisch bezeugt sind, doch scheint ihr Gebrauch im amtlichen Verkehr nicht sehr verbreitet gewesen zu sein. Deutlich wird dies in den Ostraka aus → Arad, die vor 598/7 v. Chr. abgefasst wurden (HAE I/1 347-403; Ahituv 92-153; → Epigraphik). Der Kommandant des Forts von Arad, Eljaschib, wird nicht mit seinem Titel angeredet, sodass seine Amtsbezeichnung nicht bekannt ist. Bei den Ausgrabungen wurden auch drei Siegel dieses Kommandanten gefunden, die nur seinen Namen und den seines Vaters tragen (mit variablen Schreibungen), nicht jedoch seinen Titel (WSS Nr. 70-72). Dies gibt Grund zu der Annahme, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von sogenannten „privaten“ Siegeln, also Siegeln, die nur Namen, aber keine Amtsbezeichnung tragen, gleichwohl Funktionsträgern der Verwaltung zuzuordnen sind und auch entsprechend in Gebrauch waren – die drei Siegel Eljaschibs haben wohl seine Untergebenen zum Quittieren oder für Beurkundungen gebraucht. Die Verhältnisse waren wohl so überschaubar, dass auf der Ebene der Kommandanten das Personal bekannt und das Führen der Titel nicht obligatorisch war.

1.1.1.2. Proviantierung militärischer Einheiten. Vierzehn der Ostraka von Arad befassen sich mit der Proviantierung militärischer Einheiten. Zu der Versorgung der Soldaten gehören Brote bzw. Mehl oder Teig, Öl und Wein. Der abendliche Drink ist auch im alten Israel eine soldatische Gepflogenheit; angesichts der Quantitäten von 0,3 Liter pro Mann ist zu berücksichtigen, dass Wein verdünnt getrunken wurde.

Bei den Rationen kommt J. Renz zu dem Resultat, dass eine Einheit von ca. 38 Personen mit Proviant versorgt wird. Die dahinter stehende Sollstärke wäre 50, eine Anzahl, die im Alten Testament von dem „Anführer einer Fünfzigschaft“ (שַׂר־חֲמִשִּׁים) kommandiert wird (1Sam 8,12; 2Kön 1,9). Unter den Soldaten sind die → Kittäer erwähnt, wahrscheinlich griechische Söldner. Die Verpflegung der Soldaten geschah nicht durch eine Belehnung mit Dienstland, in entfernter Analogie zum europäischen Feudalismus, sondern durch die staatliche Verwaltung. Dies wird zumindest für die militärischen Kräfte in Bereitschaft oder Einsatz gelten. Die Frage, woher die (Nahrungs-) Mittel für einen derartigen logistischen Kraftakt kamen, ließe sich mit einem Hinweis auf Ostrakon 5,11f. beantworten (HAE I/1 364-366; Ahituv 103-105), das den Zehnten nennt. Leider ist die Lesung unsicher und der Kontext fragmentarisch; ein Zeugnis für den Zehnten liegt in einem Jerusalemer Ostrakon aus dem 8. Jh. vor (HAE I/1 195f.; Ahituv 36f.). Das „Recht des Königs“ in 1Sam 8 erwähnt den Zehnten in 1Sam 8,15. Wie immer auch der Text zu datieren ist – mit seinen Leitworten „nehmen“ und „geben“ beschreibt er mit einer gehörigen Portion Sarkasmus das Wesen einer königlichen Ökonomie der Redistribution. Dabei sind in 1Sam 8,11ff. zivile und militärische Aspekte gleichsam in einem Atemzug genannt, was zu der Frage führt, ob eine derartige Unterscheidung heuristisch fruchtbar ist. Zur Zeit der assyrischen und später babylonischen Westexpansion müssen der Unterhalt und die Versorgung der Truppe zentrale Aufgaben des Staates und der Verwaltung gewesen sein.

1.1.1.3. Ägyptischer Einfluss. Ein ägyptischer Einfluss auf die Verwaltungspraxis in Juda wird durch den Gebrauch hieratischer Zahlzeichen deutlich (HAE II/1 48-51), so z.B. in dem genannten Ostrakon aus Jerusalem, sowie aus Ostraka aus → Arad (HAE I/1 382; 403) und → Kadesch Barnea (HAE I/1 339-343; Ahituv 207-213).

1.1.1.4. Schriftverkehr. Als → Schreibmaterial dienten Tonscherben, nicht nur für Proviantanweisungen, sondern auch für briefliche Mitteilungen; davon legen sowohl Funde aus Arad als auch aus → Lachisch Zeugnis ab. Es hat einen regelrechten Rundbriefverkehr zwischen den befestigten Orten gegeben; dies bezeugt u.a. das Ostrakon 6 aus Lachisch, Z.1-8:

An meinen Herrn Yā‘ûš. Es möge Jahwe meinen Herrn diese Zeit in Frieden sehen lassen. – Wer ist dein Diener (wenn nicht) ein Hund, daß mein Herr geschickt hat de[n Bri]ef des Königs [und] die Briefe der Beam[ten mit den Wor]ten ‘Lies doch’. Und siehe die Worte der Be[amten] sind nicht gut: Sie machen deine Hände schlaff [und lassen] die Hände der Mä[nner sink]en, (?) die informiert si[nd]…“ (HAE I 425-427; Ahituv 80-83).

Bei den Nachrichten, die für die Verbreitung unter den Kommandanten als wichtig erachtet wurden, finden sich auch prophetische Botschaften, Lachisch 3,19-21 (HAE I/1 418f.).

Der König wie auch die Beamten werden ihre wichtigen Dokumente wohl kaum auf die Reste zerborstener Kochtöpfe geschrieben haben, sondern eher auf Papyrus oder andere vergängliche Schriftträger. Das heißt, dass die eigentliche Lachisch-Korrespondenz uns nicht erhalten ist – nur die Begleitschreiben auf den Ostraka haben die Zeiten überdauert.

1.1.1.5. Einfluss der Beamten. Die Nennung der Beamten (שָׂרִים) neben dem König zeigt an, dass dieser Personenkreis an der Ausübung der Regierung teil hat; im Alten Testament ist dieses Nebeneinander belegt in: Jes 32,1; Jer 4,9; Jer 17,25; Jer 26,21; Jer 36,21; Hos 3,4; Hos 7,3; Hos 13,10; Ps 148,11 u.ö. Zu den שָׂרִים śārîm gehört der Oberkommandierende des Heeres, שׂר הצבא, der in Lachisch 3,14 erwähnt wird (HAE I/1 418; Ahituv 62-69), vgl. 1Kön 2,32; 1Kön 4,4. Einen Hinweis auf den zentralen Jerusalemer Gerichtshof gibt vielleicht Lachisch 4,6-8, wenn dort erwähnt wird, dass eine Person in die „Stadt“ hinaufgeführt und der Zeuge nachgeschickt wird (HAE I 419-422; Ahituv 69-76; vgl. Dtn 17,8-13; Dtn 19,15-21).

Der Schriftverkehr legt nahe, dass Offiziere lesen und schreiben konnten. Ein beredtes Zeugnis ist Lachisch 3,8-13: „Und wenn mein Herr gesprochen hat: ‘Du kannst keinen Brief lesen’: So wahr Jahwe lebt, niemals hat jemand versucht, mir einen Brief vorzulesen. Und auch jeden Brief, der zu mir kommt, wenn ich ihn gelesen habe, kann ich nachher bis ins Detail wiederholen.“ (HAE I/1 417f.). Tatsächlich zeigen einige orthographische Ungereimtheiten des Briefes, auf die W.M. Schniedewind hinweist, dass die Rechtschreibung seines Verfassers durch weitere Schulung hätte gewinnen können.

1.1.1.6. Schulung der Beamten. Wie und wo diese geschah, ist umstritten. Lesen und Schreiben kann eine Fertigkeit sein, die vom Vater auf den Sohn übertragen wird (Famulus-System), nur in der Hauptstadt an einer Schule gelehrt wird, oder auch an Schulen außerhalb der Zentrale. Es fällt auf, dass Texte, die als Schreibübungen aufzufassen sind, auch in recht abgelegenen Orten wie Kuntillet ‘Aǧrūd (→ Kuntillet ‘Aǧrūd [Kuntillet Agrud]) und der Oase → Kadesch gefunden wurden (s. die Übersicht bei HAE II/1 22-25.).

1.1.1.7. Zur Religion der Beamten. Bei den Ostraka fällt die Verbundenheit ihrer Verfasser mit Jahwe auf; es gibt keinen Namen, der mit einer anderen Gottheit, etwa Baal oder Aschera, gebildet ist; die Grußformeln nennen Jahwe und gehen mit Selbstverständlichkeit davon aus, dass auch der Empfänger ihn verehrt, und es wird, wie das obige Beispiel zeigt, bei Jahwe geschworen.

Anders ist dies bei der Bittschrift eines Erntearbeiters aus Məṣad Ḥăšavjāhû (HAE I/1 315-329; Ahituv 156-163), die den Kommandanten des dortigen Forts ohne Grußformel und ohne Nennung Jahwes anredet. Es ist davon auszugehen, dass hier eine griechische Einheit stationiert war.

Verwaltung 1
1.1.1.8. Verwaltung der Krongüter. In den Bereich der Verwaltung gehören Fragmente von Krughenkeln, die mit למלך sowie einem der vier Ortsnamen: Hebron, Ziph, Socho und MMŠT beschriftet sind (→ Siegel). Die Zahl der Funde beläuft sich auf ca. 2000; die Fundorte verteilen sich auf das judäische Territorium (s. die Karte bei N. Sacher Fox, 312); zu datieren sind die Henkel bzw. Krüge nach Sacher Fox 218-235 gegen das Ende des 8. Jh.s. Die Siegel zieren Darstellungen eines Skarabäus oder einer → Flügelsonne (HAE II/2 102-106); vielleicht kennzeichnet dies den Inhalt der Krüge (Wein oder Öl oder verschiedene Sorten von Wein). In die Krüge von 39,75-51,8 Liter Volumen kann man zwei Bat (ein Bat sind etwas über 20 Liter) füllen (HAE II/1 36-38); die untermaßigen Exemplare wären Ausreißer bei der Produktion der Gefäße, die nach einer Materialanalyse alle aus einer Produktionsstätte stammen. Vermutlich steht das Projekt aus der Zeit Hiskias in Zusammenhang mit der Versorgung oder Belieferung der einzelnen Orte mit Produkten aus den Krongütern der vier genannten Orte. Ein Problem stellt der Umstand dar, dass ca. ein Siebtel der Krüge noch zusätzlich Siegelabdrücke verschiedener Personen trägt. Möglicherweise handelt es sich um Inhaber von Dienstland, denen die Lieferung gutgeschrieben wurde. Die doppelte Siegelung mag auf den Umstand weisen, dass das Dienstland nicht dauerhaft in das Eigentum der damit belehnten Person überging, sondern die Verfügungsgewalt der Krone über das Land erhalten blieb (vgl. Ez 46,17).

1.1.1.9. Steuerpraxis. Die sog. fiskalischen Siegel, deren Abdrücke auf Tonbullen erhalten sind, erlauben einen Einblick in die Praxis der Besteuerung. Ihr Gebrauch, der zeitlich und örtlich begrenzt ist, entspricht der Verwaltungsweisheit, dass der Gebrauch eines Stempels viel Schreiberei erspart. Ein Beispiel lautet: „Im 26. Jahr (von) Eltolad, für den König“ (HAE II/2 Nr. 30.14). Mit Eltolad ist der Herkunftsort der Lieferung an den König genannt, zwei andere Siegel nennen noch den Beamten, der mit der Verwaltung der Aufgaben betraut war. Da diese Siegel die Termini ראשׁני „Erstlinge“ (HAE II/2 Nr.30.11) und מכס „Abgabe“ (HAE II/2 Nr. 30.17) aufweisen, ist die Zuordnung zur fiskalischen Verwaltung gesichert. Die Zahl 26 als Regierungsjahr lässt auf eine Datierung zumindest dieses, wenn nicht aller Siegel, in die Regierungszeit → Josias schließen. Königliche Steuern oder Erstlingsabgaben stehen in Widerspruch zu den Regelungen des Deuteronomiums in Dtn 14,22-29; Dtn 15,19-23; Dtn 26,1-15. Das → Deuteronomium spiegelt nicht einfach die Verhältnisse der Josiazeit wider. Die Tonabdrücke der fiskalischen Siegel befinden sich in Privatsammlungen und entstammen wohl dem Antikenhandel; es wäre ein Gewinn an Sicherheit, wenn auch Exemplare bei archäologischen Ausgrabungen gefunden würden.

Bezogen sich die vorhergehenden Beobachtungen auf das Südreich Juda, so gewähren die Ostraka von Samaria aus der ersten Hälfte des 8. Jh.s einen Einblick in die Verwaltung des Nordreichs Israel. Ein Beispiel lautet: „Im neunten Jahr aus Qūṣē an Gaddījau ein Krug alten Weins“ (HAE I/1 91; Ahituv 260-310). Es handelt sich um eine Registratur in der Palastverwaltung, nicht um Begleitschreiben von Lieferungen. Die Herkunftsorte liegen in der Umgebung Samarias (s. die Karte HAE I/1 87; Ahituv 261). Mit ל „an“ wird der zuständige Beamte in Samaria genannt. In den meisten Fällen ist ein Beamter für einen Distrikt zuständig. Als Gegenstand der Lieferung werden „alter Wein“ oder „Öl für die Reinigung / gereinigtes Öl“ genannt. „Anlaß und Ziel solcher Lieferungen lassen sich weniger klar bestimmen: Denkbar wären Steuern als regelmäßige (Natural-)Steuern oder eine einmalige Abgabe oder Lieferungen aus dem königlichen Krongut“ (HAE I/1 83f.). Beachtenswert ist nach Renz, dass sich die Lieferungen nur auf zwei Jahre beziehen, was gegen die Steuern oder die Lieferungen aus dem Krongut sprechen würde; doch ist zu berücksichtigen, dass uns die näheren Verfahrensweisen der Registratur nicht bekannt sind.

1.2. Die einzelnen Beamtentitel

Angaben des Alten Testaments und Inschriften, insbesondere eine Anzahl von Siegeln und Siegelabdrücken erlauben einen Überblick über die Beamtentitel (vollständige Übersicht bei HAE II/2 110-116).

1.2.1. Titel, die im Alten Testament und in Inschriften belegt sind

1.2.1.1. „Diener / Sklave des Königs“ (עֶבֶד הַמֶּלֶךְ). Statt „König“ kann auf dem Siegel auch der Name des betreffenden Königs stehen. Der Titel ist außerhalb Israels in Phönizien, Edom, Ammon und einigen Aramäerstaaten, vielleicht auch bei den Philistern belegt (WSS 466). Im Alten Testament bezeichnet er die Anhängerschaft eines Herrschers, zu dessen Haus die „Diener“ gehören (2Sam 9,2; 2Sam 15,14ff.). Im Unterschied dazu ist שָׂר śār kein Relationsbegriff, der die Abhängigkeit vom König zum Ausdruck bringt.

Zu den „Dienern des Königs“ werden auch Angehörige des Militärs gerechnet (1Sam 22,17; 2Sam 11,1.11; 2Sam 20,6f.; 1Kön 1,33.38; 1Kön 20,12); die kunstvolle Ausführung des Siegels Schemas, des Dieners Jerobeams (des zweiten) legt die Vermutung nahe, als wirke der Inhaber als Vertreter des Königs (WSS Nr. 2; N. Sacher Fox 57-60).

1.2.1.2. „Palastvorsteher“ (אֲשֶׁר עַל־הַבָּיִת „Der über dem Haus [steht]“). Für eine herausgehobene Stellung dieses Amtsträgers spricht das Felsengrab mit Inschrift eines Palastvorstehers in der Umgebung Jerusalems, dessen Name nur fragmentarisch erhalten ist (HAE I/1 264f.; Ahituv 44-48; vgl. Jes 22,15f.). Ob auch die Verwaltung des Krongutes diesem Amt unterliegt, ist umstritten, da zumindest der Terminus בית eine Anwendung auf „Krongut“ oder „Landbesitz“ nicht trägt. Die Bezeichnung → Schebnas, eines Trägers dieses Amtes, in Jes 22,15 als סֹכֵן sokhen hat zu der Vermutung geführt, dass dieses Amt zu größeren Würden aufgestiegen ist; der Soken ist in → Ugarit Inhaber des höchsten Staatsamtes, das auch im Aramäerreich von Hamath (KAI 203) und in Byblos (KAI 1,2) bekannt ist. Übt ein Thronfolger an Stelle seines Vaters die Regentschaft aus, tut er dies als Palastvorsteher (2Kön 15,5).

1.2.1.3. „Vorsteher des Fronwesens“ (אֲשֶׁר עַל־הַמַּס). Im Alten Testament ist dieses Amt nur in der Zeit der vereinigten Königreiche belegt. An allen Belegen tritt nur ein und derselbe Inhaber des Amtes auf, → Adoniram / Adoram, dessen Karriere nach den Beamtenlisten zu verfolgen ist (2Sam 20,24; 1Kön 4,6; vgl. 1Kön 5,28; 1Kön 12,18). Der Titel ist bisher auf einem Siegel belegt, das bemerkenswert ist, weil es beidseitig beschriftet ist. Die eine Seite trägt den Namen des Besitzers und den seines Vaters, die andere den Namen des Besitzers und seinen Titel (WSS Nr. 20). Vielleicht wird hier das Doppelgesicht des Beamtentums deutlich: Mit dem Patronymikum gibt sich der Inhaber in den lokalen Führungsschichten verwurzelt, mit der Funktionsbezeichnung hat er Anteil an der Ausübung der Regierung. Das Siegel datiert aus dem 7. Jh. und zeigt somit, dass es Fronarbeit im Juda der späteren Königszeit gab (vgl. Jer 22,13).

1.2.1.4. „Stadtkommandant“ (שַׂר־הָעִיר). Zwei Abdrücke eines Siegels aus dem 8. Jh. nennen nur den Titel, aber keinen Namen (WSS Nr. 402). Sie zeigen zwei Figuren; die linke, größere, ist mit einem Schwert gegürtet und hat einen Bogen in der Hand, die rechte, kleinere, die auf der ovalen Umrisslinie steht, in der der Titel eingraviert ist, ist unbewaffnet und richtet eine Geste an die andere Person. Möglicherweise tritt der Beamte der königlichen Autorität gegenüber. Im Alten Testament ist das Amt in Ri 9,28ff.; 1Kön 22,26; 2Kön 10,5; 2Kön 23,8 genannt; sein Träger gehört nicht der lokalen Selbstverwaltung an, sondern dem Bereich der staatlichen Administration. Zwei andere Siegel, die den Namen des Inhabers tragen (HAE II/2 Nr.9.8; 17.35), stammen aus dem 7. Jh. Der Titel ist viermal auf Gefäßaufschriften aus Kuntillet ‘Aǧrūd (→ Kuntillet ‘Aǧrūd [Kuntillet Agrud]) belegt (HAE I/1 54f.). Somit datieren die Belege vom 9. bis zum 7. Jh.

1.2.1.5. „Schreiber“ (סֹפֵר). Der Titel tritt auch in phönizischen, moabitischen, ammonitischen und aramäischen Siegeln auf (WSS 467). Das Siegel → Baruchs, des Sohnes Nerias (WSS Nr. 417), von dem zwei Abdrücke erhalten sind, gehört möglicherweise der auch im Alten Testament genannten Person (Jer 32,12ff.). Die vier bisher bekannten Siegel mit dem Titel „Schreiber“ stammen aus dem 7./6. Jh. Er wird in den Beamtenlisten 2Sam 8,17; 2Sam 20,25; 1Kön 4,3 erwähnt; mit der Kontrolle der Tempelkasse ist der Schreiber in 2Kön 12,10 beauftragt; als Mitglied einer Delegation hoher Würdenträger verhandelt er in 2Kön 18,17-37 mit dem Rabschake. Man wird in dem Schreiber den Leiter der Kanzlei zu sehen haben.

1.2.1.6. „Priester“ (כֹּהֵן). Bisher sind zwei Siegel mit diesem Titel belegt. Eines trägt den Namen Hanan, den Vaternamen Hilkia, und den Titel „Priester“ (WSS Nr. 28). Nach HAE II/2 219 datiert es aus dem 7. Jh., was einen Bezug zu der in Neh 12,41 genannten Person ausschließt. Das andere Siegel aus dem 8. Jh. nennt auf der einen Seite Zadok, Sohn des Mika; auf der anderen Zekaryau, Priester von Dor. Der Name des Mannes ist mit einer Kurzform des Gottesnamens gebildet; was er für ein Priesteramt in der Stadt Dor versah, ist nicht bekannt (WSS Nr. 29; HAE II/2 Nr.7.6). Das Siegel ist oval; wie bei dem doppelseitig gravierten Siegel des Vorstehers des Fronwesen ist die „private“ Inschrift längsoval, die offizielle hochoval. Dass die Namen des Trägers auf der Vorder- und Rückseite nicht übereinstimmen, ist merkwürdig, aber mit einem weiteren Beispiel (WSS Nr. 63) belegbar. Der „Priester“ tritt in Beamtenlisten auf (2Sam 8,17; 2Sam 20,25, 1Kön 4,4; vgl. Am 7,10-17).

1.2.1.7. „Mazkir“ (מַזְכִּיר). Die Amtsbezeichnung ist bisher nicht auf einem hebräischen Siegel belegt, allerdings auf einem moabitischen Siegel, das im Rahmen einer Ausgrabung gefunden wurde; es datiert vom Ende des 8. Jh.s (WSS Nr. 1011). Der Titel erscheint neben den Beamtenlisten (2Sam 8,16; 2Sam 20,24; 1Kön 4,3) noch in der Delegation, die mit dem Rabschake verhandelt (2Kön 18,18.37). Insofern muss es sich um ein bedeutendes Amt gehandelt haben, von dessen Funktion aber nichts Sicheres bekannt ist; der Fund des Siegels legt gleichwohl nahe, dass es ein solches Amt auch in der judäischen Verwaltung wirklich gegeben hat.

1.2.1.8. „Adjutant / Gutsverwalter“ (נַעַר). Der Titel ist auch phönizisch und ammonitisch belegt, hebräisch in den Ostraka aus Arad. Dort ist von einer militärischen Bedeutung auszugehen (HAE I/1 378.401; vgl. 1Sam 14,1.6; 1Sam 20,21f.35ff.). Die beiden Ostraka stammen aus dem Anfang des 6. Jh.s. Die Siegel (HAE II/2 113) datieren aus dem 8./.7. Jh. Der Umstand, dass damit Krughenkel gestempelt wurden, weist darauf hin, dass es sich bei den Siegel führenden Trägern dieses Titels in früherer Zeit wohl eher um Verwalter gehandelt hat (vgl. 2Sam 9,29; 2Sam 19,18).

1.2.1.9. „Sohn des Königs“ (בֶּן־הַמֶּלֶךְ) / „Tochter des Königs“ (בַּת־הַמֶּלֶךְ). Die Titel sind auf Siegeln recht häufig belegt (HAE II/2 111f.) und bezeichnen Königssöhne bzw. Königstöchter. Die Bezeichnung ist auch moabitisch belegt.

1.2.2. Titel, die nur in Inschriften belegt sind

Zu den Titeln, die zwar von den Siegeln bekannt sind, nicht jedoch im Alten Testament (s. HAE II/2 110-116), gehören „Türhüter des Gefängnisses“ (שׁער המסגר) und „Diener Jahwes“ (עבד יהוה); Berufsbezeichnungen sind wohl „Arzt“ (רפא) und „Goldschmied“ (צרף); zu dieser Kategorie gehören möglicherweise auch einige Träger des Titels „Schreiber“.

1.2.3. Titel, die nur im Alten Testament belegt sind

1.2.3.1. Die militärischen Ränge. Das komplette Tableau der militärischen Ränge mit ihrer Rangordnung in: Anführer (שָׂר) von Tausend, Anführer von Hundert, Anführer von Fünfzig und Anführer von Zehn werden in Ex 18,21.25 genannt; davon abhängig ist Dtn 1,15. Die Eigenheit der alttestamentlichen Beamtentitel liegt darin, dass sie meist mit dem Element שָׂר śār gebildet sind, während in den nordwestsemitischen Bezeichnungen das Element רב rb gebraucht wird, in den mesopotamischen Titeln rabû (Übersicht bei Rüterswörden 57). Bis auf den Austausch dieses Bildeelements gleichen sich die Titelbildungen, sodass sich das Verwaltungswesen Judas und Israels in den Kontext der umgebenden Völker in Syrien / Palästina und Mesopotamien einordnen lässt, was Übernahmen von Verwaltungspraktiken von Ägypten, speziell in Juda, nicht ausschließt (s.o. zu den hieratischen Zahlzeichen). In Ex 18 fällt auf, dass den militärischen Rängen richterliche Funktionen zugewiesen werden; dies kann auf dem Ausdruck אַנְשֵׁי־חַיִל ’anšê ḥajil in Ex,18,21.25 beruhen, der „wackere Männer“ bezeichnen kann, aber auch zur Bezeichnung kriegstüchtiger Männer dient (z.B. 2Sam 24,9; Jer 48,14). Wenn hier die Reihe militärischer Ränge sekundär eingeführt wurde, um diesen Aspekt zu verdeutlichen, wären weitere Folgerungen, etwa im Sinne eines Militärrichtertums, grundlos. Gleichwohl zeigt uns die Glosse eine Heeresstruktur, die in Einzelheiten, etwa bei den Einheiten von 50 Mann, durch die Ostraka von Arad belegt (s.o.) und aufgrund ähnlicher Verhältnisse in den Nachbarstaaten plausibel ist.

1.2.3.2. Der Richter. Es ist eine erhebliche Anzahl von Tonbullen mit Siegelabdrücken bekannt, die auf ihrer Rückseite Abdrücke von Papyrusfasern zeigen. Geht man davon aus, dass Urteile schriftlich ausgefertigt wurden und sieht hierin die Aufgabe der שֹׁטְרִים šoṭrîm in Dtn 16,18 (vgl. LXX), ist es verwunderlich, dass bis jetzt kein Siegel oder Siegelabdruck eines Richters (שׁפט bzw. שׁטר) gefunden wurde.

1.3. Die Bedeutung der Beamtenaristokratie

Damit stellt sich das Problem, wie sich die mehr oder weniger reale Welt der Inschriften und Siegel, in der durchaus auch mit Fälschungen zu rechnen ist, zu der Textwelt des Alten Testaments verhält. Nach dem → deuteronomistischen Geschichtswerk erreicht die territoriale Ausdehnung Israels unter → David und → Salomo einen Höhepunkt, zu dessen Schilderung auch die Beamtenlisten und administrative Gegebenheiten herangezogen werden. Mit der Reichsteilung hört dies abrupt auf, und auch über die Verwaltung des vorbildlichen Königs → Josia wird nichts Entsprechendes mitgeteilt.

Nach D.W. Jamieson-Drake kann man zur Zeit Salomos eher von einem „chiefdom“ sprechen (136-145), da ein Staat erst ab dem 8. Jh. entstanden sei. Die Kritik an diesem Konzept hat R. Kessler (79-81) formuliert, doch bleibt die Frage, ob die Schilderung des deuteronomistischen Geschichtswerks nicht eine Mélange von Fakten und Fiktion, einem Neologismus folgend „Faction“ enthält.

Der Höhepunkt der territorialen Ausdehnung mag damit zusammenhängen, dass mit dem Bau des Tempels die im Deuteronomium verheißene Landgabe (Dtn 12,9; vgl. 1Kön 8,56) zur Erfüllung kommt. Wenn Gott gibt, gibt er keinen Kleinstaat. Mit der Zeit Salomos setzt die Verfallsgeschichte ein, die zur Reichsteilung führt. Der tiefere Grund ist Salomos Abgötterei, 1Kön 11,1-13, die strukturellen politischen Probleme bilden dagegen gleichsam ein Oberflächenphänomen, mit dem Gottes Strafhandeln ins Werk gesetzt wird. So lässt sich in den Beamtenlisten die Karriere des Vorstehers des Fronwesens → Adoniram / Adoram verfolgen, mit dessen Steinigung die Reichsteilung in 1Kön 12,18 besiegelt wird. Sein Arbeitsbereich ist der Grund für die Spaltung; die Baumaßnahmen in 1Kön 9,15-23 schildern den Umfang der Fronarbeit; V. 22 ist eine sekundäre Exkulpation Salomos. Auch in der Schilderung von Salomos Staatsverwaltung in 1Kön 4,1-20 wird unbeschadet der Abschlussbemerkung 1Kön 4,20 eine Schieflage deutlich; zur Versorgung des Hofes – wie realistisch das System auch zu veranschlagen ist – wird Juda nicht herangezogen, sondern nur der Reichsteil Israels wird mit dieser Aufgabe belastet.

Die Stellung des Beamtentums gibt dem Staat Juda ein besonderes Gepräge, das R. Kessler als „partizipatorische Monarchie“ bezeichnet. Der Grund für die Stabilität der davidischen Dynastie liegt darin, „dass es den Davididen gelingt, sich mit dem so genannten ‘Landvolk’, (…), eng zu verbinden und zugleich eine Beamtenaristokratie auszubilden, die als eigenständige Größe an der königlichen Macht partizipiert und sie zugleich stützt.“ (102). Die Partizipation ist nicht im Sinne einer repräsentativen Verfassung zu verstehen, die in irgendeiner Weise den Willen der Bürger zum Ausdruck bringt, aber auch nicht im Sinne einer Aristokratie, in der der König als primus inter pares handelt. Es bildet sich eine Koalition der Wohlhabenden mit dem Königtum; dabei übersteigt die soziale Ungleichheit das bisher bekannte Maß und wird zum Thema der prophetischen Sozialkritik. Die Ursachen, die zur Verelendung in der Bevölkerung Israels und Judas führen, können in dem Besitzstreben der Oberschicht (Jes 5,8-10), möglicherweise aber auch in der Steuer- und Abgabenlast zu sehen sein, die so schwer gewesen sein kann, dass Ernteausfälle nicht mehr zu überbrücken waren und daher die Schuldknechtschaft drohte.

2. Der Gegenentwurf des Deuteronomiums

Die Anklage der Prophetie des 8. Jh.s wird vom → Deuteronomium aufgenommen, indem es in einer rückwärtsgewandten Utopie darlegt, wie Israel hätte leben sollen. Es versetzt seine Leser an den Ursprungspunkt vor der Einnahme des Landes, an dem Mose die Gesetze verkündet, die dann im Lande gelten sollen. Zwar soll es ein Königtum geben (Dtn 17,14-20), doch keine Beamten; Verwaltungsfunktionen werden von allen Bürgern übernommen. Dies betrifft die Steuern und Abgaben (Dtn 14,22-29; Dtn 15,19-23; Dtn 26,1-15), die nicht an den König gehen, aber auch das Militärwesen, das nicht mehr dem König untersteht und das mit der allgemeinen Wehrpflicht (und den Ausnahmeregeln) dem Söldnerwesen keinen Raum mehr gibt. Die in diesem Zusammenhang genannten שֹׁטְרִים šoṭrîm (Dtn 20,5) sind keine Angehörigen einer königlichen Verwaltung, sondern sie werden in Dtn 16,18 in nicht näher beschriebener Weise von Israel, dem angesprochen „Du“ eingesetzt. Auch die Offiziere treten erst im Kriegsfall, vor den Augen der feindlichen Reihen, in Dienst (Dtn 20,9).

Die örtliche Selbstverwaltung der Dörfer und Städte liegt in den Händen der Ältesten; aus diesem Kreis der Honoratioren rekrutieren sich wohl auch die Richter. Den königlichen Stadtkommandanten, der epigraphisch gut bezeugt ist, gibt es im Deuteronomium nicht. Es hat mit dem Beamtentum auch die an der Herrschaft partizipierende Oberschicht abgeschafft und Bestimmungen formuliert, die den Zustand sozialer Ausgeglichenheit herstellen sollen (Dtn 15,1-18). Diese Regelungen legen einen Vergleich mit der Entwicklung der griechischen Polis nahe.

Auch der Verfassungsentwurf des Ezechielbuches steckt dem Eigentum des Königs und seiner Beamten Grenzen, um den (Grund-)Besitz der Bevölkerung nicht zu beeinträchtigen; im Erlassjahr kehrt das Land, das der König zur Versorgung seiner Beamten vergeben hat, an ihn zurück (Ez 46,16-18).

3. Judas Verwaltung unter babylonischer und persischer Herkunft

Mit der → Eroberung Jerusalems 587 v. Chr. gerät das Territorium Judas unter babylonische Herrschaft. Die Kommandantur Gedaljas hat keinen Bestand (2Kön 25,22-26; Jer 40f.); unter → Nebukadnezar II. wird Juda als Südannex der Provinz Samaria zugeordnet. Es kommt zu einem erheblichen Rückgang der Bewohnerschaft, nicht jedoch zu einer vollständigen Entvölkerung.

Mit dem Reich der Achämeniden vollzieht sich ein tiefgreifender geschichtlicher Umbruch, der als frühe Globalisierung charakterisiert werden kann (→ Provinz). Text- und Bildzeugnisse erheben den Anspruch, dass es sich um ein Friedensreich handelt; charakteristischerweise finden sich in den Zentralen Susa und Persepolis keine Darstellungen von Kampf und Krieg, vielmehr wird der König auf seinem Thron, getragen von Vertretern seines Vielvölkerstaates dargestellt, Stützen seiner legitimen Herrschaft. Die religiöse und kulturelle Identität der Völker soll nicht – wie bei den Assyrern und auch Babyloniern – durch die Deportationspraxis gebrochen, sondern durch ein vertretbares Maß an lokaler Autonomie gefördert werden. Der Ausbau des Straßennetzes erlaubt bisher unbekannte Möglichkeiten der Kommunikation; vor allem ist diese nun möglich durch die einheitliche Verwaltungssprache des Großreichs, das Reichsaramäische, dessen Verbreitung vom Nil bis zum Indus reicht.

Eine Gruppe von Verwaltungstexten erlaubt Einblicke in Ausschnitte der Administration der Zentrale in Persepolis; H. Koch hat sich intensiv mit diesen Fragen beschäftigt (TUAT.NF I, 221-248 mit Hinweis auf weitere Arbeiten). Für den Bereich Judas gibt es nur einige inschriftliche Zeugnisse, darunter Siegel / Siegelabdrücke und Münzlegenden. So lautet die Inschrift einer der Bullen: לירמי הספר ljrmj hspr (Avigad 7f.); merkwürdigerweise ist sie hebräisch, nicht aramäisch, doch sie erinnert an das Amt Esras (Esr 7,6) und an Ereignisse, über die das Nehemiabuch berichtet (Neh 13,13). Eine Münzlegende weist auf das Amt des Priesters hin (Kottsieper, TUAT.NF II, 323); in den Papyri von Wādī Dālije ist die Bezeichnung סגן sgn „Präfekt“ (Esr 9,2; Neh 2,16 u.ö.) belegt (DJD 28, 88.98 [= Discoveries in the Judaean Desert). Umstritten sind die Fragen, die sich mit dem Amt des Statthalters verbinden. So ist ein Siegelabdruck von → Sanballat, dem Statthalter Samarias (פחט שׁמרן), bekannt (WSS Nr. 419). Dem wäre in Juda u.a. der Siegelabdruck Elnathans, des פחוא, an die Seite zu stellen. Die Schreibung des Titels weicht von dem vorgenannten Beleg ab (Avigad 6f.), was zu der Frage führt, ob dieser Ausdruck ausschließlich den Statthalter bezeichnet oder nicht auch einen Unterstatthalter oder ein anderes Amt bezeichnen kann (Kottsieper, ebd.). Damit verbunden ist die Annahme von → A. Alt, dass Juda zur Provinz Samaria gehörte; modifiziert von K.-D. Schunck, der annimmt, dass → Scheschbazzar und → Serubbabel Untergouverneure, zuständig für Juda, waren; unter Artaxerxes I. wäre mit → Nehemia als erstem Statthalter Juda zu einer eigenen Provinz geworden. A. Lemaire geht indes davon aus, dass Juda schon früher eine eigene Provinz bildete. Alttestamentliche und epigraphische Zeugnisse erlauben es, eine Abfolge der Statthalter in Samaria und Juda sowie der Jerusalemer Hohepriester rekonstruieren.

Das persische Steuersystem ist differenziert und belastend; es gibt drei Abgaben, die die Belege Esr 4,13.20; Esr 7,24 aufzählen: Tribut, Kopfsteuer und Grundsteuer (מִנְדָּה־בְלוֹ וַהֲלָךְ). Das System ist altbewährt und schon in akkadischer Sprache belegt: mandattu, biltu und ilku – Steuern, einmal eingeführt, werden nie abgeschafft. Eingezogen wurden sie nach J. Schaper über den Tempel, der neben diesen Abgaben auch noch eine Tempelsteuer erhielt; daneben war auch der Statthalter zu unterhalten (vgl. Neh 5,14.). Die Abgaben waren so belastend, dass sie zur Schuldsklaverei führten (Neh 5,1-13, vgl. die Urkunden aus Wādī Dālije, DJD 28,3-116; → Sklaverei). Die Tribute der Provinzen wurden am Regierungssitz der persischen Könige in Persepolis gehortet; die Verwandlung des Goldes und vor allem des Silbers in Münzen, begonnen mit Alexander d. Großen, führte zum Aufblühen der Wirtschaft in hellenistischer Zeit.

Literaturverzeichnis

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  • Weber, M., Wirtschaft und Gesellschaft, Studienausgabe besorgt von J. Winckelmann, Tübingen 5. Aufl. 1976

Abbildungsverzeichnis

  • Stempelabdruck mit der Aufschrift lmlk „dem König (gehörig)“ (um 700 v. Chr.). Mit Dank an © The Trustees of the British Museum; BM 132072
  • Siegel mit der Aufschrift: „Dem Schema, Diener Jerobeams, gehörend“ (Megiddo; 8. Jh.). © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
  • Siegel mit der Aufschrift: „Dem Jaazanjahu, Diener des Königs, gehörend“ (Tell en-Naṣbe; 7. Jh. v. Chr.?). © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

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