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Thronnamen (Ägypten)

(erstellt: November 2008)

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Seit dem Alten Reich erhält der ägyptische → König fünf Titel bzw. Namen: Horus-Name, Herrinnen-Name, Goldhorus-Name, Thronname und Eigenname (Geburtsname). Sie stellen eine konzentrierte Beschreibung der Königsideologie des jeweiligen Königs dar und enthalten die Ansätze des jeweiligen Regierungsprogramms. Der Thronname, der bei der Thronbesteigung angenommen und in einer Kartusche geschrieben wird, formuliert die Zielvorstellung der Regierung des Pharaos.

1. Einleitung

1.1. Der Thronname in der Entwicklung der Königstitulatur

In der Entwicklung der ägyptischen Königstitulatur (allgemein vgl. zuletzt Beckerath) ist der sog. Thronname eine relativ späte Erscheinung. Ihm voraus ging die Bezeichnung des Königs mit dem Horus-Titel und einem angefügten sog. Horus-Namen (frühester Beleg: Horus ‘ḥ3, 1. König der 1. Dynastie), neben dem der Eigenname genannt werden konnte (im Falle des Horus ‘ḥ3: Menes). Die folgende „Royalisierung“ der Titulatur durch den „Amtskönig“, nj-sw.t-bj.tj, wurde zunächst mit der göttlichen Personifikation der Doppelkrone, Nb.tj (die beiden Herrinnen), verbunden, an die der sog. „Goldhorus“ (Ḥr.w-nb.w) angefügt wurde (vgl. Schott 1956). Erst an dieser Stelle der Titulatur wurde der Titel des „Amtskönigs“ weitergeführt mit einem sog. „1. Kartuschennamen“. Zuletzt erhielt der Eigenname (2. Kartuschenname) noch den Titelzusatz „Sohn des Re“ (z3-R‘.w), der wohl kultischen Ursprung hatte und die Berechtigung des Titelträgers zum Kultvollzug gegenüber dem Sonnengott feststellte (zum Stellenwert des Titels „Sohn des Re“ vgl. zuletzt Gundlach, 2008a, insbes. 96-99).

Die Thronnamen sind bisher kaum gesondert untersucht worden. Selbstverständlich erscheinen sie in Handbüchern über ägyptische Königsnamen (zuletzt gesammelt von Beckerath). Im Rahmen von Untersuchungen zur Königstitulatur werden auch sie analysiert bzw. übersetzt (zu nennen ist vornehmlich Barta). Da nach Einführung der Thronnamen grundsätzlich jeder König einen solchen in seine Titulatur einfügte bzw. einfügen ließ, ist ihre Zahl fast unübersehbar. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass gerade in der Ptolemäerzeit mehrere Thronnamen parallel gebraucht wurden. Soll eine Analyse über eine bloße Übersetzung hinauskommen, muss die Interpretation entweder die Relationen der Bestandteile des Thronnamens zueinander erläutern und / oder eine Verbindung zum zeitgeschichtlichen Umfeld herstellen. Das soll im Folgenden versucht werden, wenn es möglich ist. Da alle Teile einer Titulatur aber umfänglich mit Epitheta angereichert werden können, die zwar oft in die 1. Kartusche aufgenommen werden, aber für die Bedeutung des Thronnamens nur selten etwas aussagen, werden diese Epitheta beim Thronnamen im Folgenden nur in Ausnahmefällen besprochen.

1.2. Die Funktion des Thronnamens im Rahmen der Königstitulatur

Die in der Titelfolge „Amtskönig“ mit „1. Kartuschenname“ belegte Verbindung der administrativ-politischen Kompetenz mit einem „Namen“, dem sog. „Thronnamen“, der auch individuell kennzeichnend war, führte dazu, in Letzterem grundsätzlich eine Beschreibung des jeweiligen Königs zu sehen. Andererseits weist die Nennung einer Gottheit im Thronnamen auf die Möglichkeit hin, hier eine Beschreibung dieser Gottheit oder eines göttlichen Aspektes zu sehen. Die beiden Thronnamen Pepis I. dürften diese unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten demonstrieren: Nfr-z3-Ḥr.w (früher Thronname) „Vollkommen ist der Schutz des Horus“ gegenüber Mrj.j-R‘.w (später Thronname) „Geliebter (=Auserwählter) des Re“. Wenn auch bei manchen Beispielen beides möglich sein kann, beweist die Analyse des Thronnamens Hatschepsuts I. durch Gerhard Fecht (s. unten) eindeutig die Berechtigung der zweitgenannten Interpretationsmöglichkeit: M3‘.t-k3-R‘.w „Die Maat ist der Ka (= Lebenskraft) des Re“.

Die sekundäre Erweiterung des auf den Königstitel folgenden Titulaturteils mit dem Thronnamen zeigt schon an, dass hier eine wichtige Ergänzung beabsichtigt war. Man kann von der im hohen Alten Reich erkennbaren Trennung des königlichen Amtes in die zwei Komponenten „Herrscher“ und „Regent“ bzw. „Horus“ und „Amtskönig (nj-sw.t-bj.tj)“ ausgehen (hierzu s. die Ausführungen bei Gundlach, 1998, 14) und kommt zu einer Dreigliederung der „königlichen Person“: Der individuell mit Eigennamen bezeichnete Thronanwärter erhält die Kultbezeichnung „Sohn des Re“ (1. Stufe der Thronübernahme), wird „Amtskönig (Regent)“, womit er alle politisch-administrative Kompetenz erhält und übernimmt als solcher das Herrscheramt. Als „(göttlicher) Herrscher“ übermittelt er sich als „Regent“ die sonnengöttliche Macht, wird aber in seiner Herrscherfunktion nicht mehr tätig. So lässt es sich aus den königlichen Dekreten des Alten Reiches ermitteln (s. Goedecke). Die Trennung der beiden Königsebenen ermöglicht dem Regenten, die magische Kraft des Sonnengottes, über die er verfügt, abgeschirmt und damit kanalisiert auf die „Menschheit“ wirken zu lassen. Das gleiche Schalenprinzip lässt sich z.B. auch in den Tempelgrundrissen wiederfinden (hierzu vgl. bereits Assmann, 39-43).

Über seine Funktion als Amtskönig bzw. Regent hinaus benötigt der König eigentlich keine weitere Kennzeichnung. Die Verknüpfung des Regententitels mit dem Thronnamen kann daher nur eine Zweckbestimmung haben: Das Ziel der Regierungstätigkeit des Königs bzw. deren Schwerpunkt zu beschreiben; denn der Aspekt der göttlichen Kraft, über die der König verfügen soll, ist ja bereits mit dem Horus-Namen genannt. Das bedeutet: Der Regent hat die Aufgabe, den im Thronnamen beschriebenen „Zustand“ wirken zu lassen oder anzustreben. Als Ziel der Regierungstätigkeit steht der Thronname so der im Horus-Namen ausgedrückten Grundlage der Herrschaft gegenüber. Die sich langsam noch im Alten Reich herausbildenden selbständigen Titulaturbestandteile „Herrinnen-Name“ und „Goldhorus-Name“ erhalten im Verlaufe der 12. Dynastie die Aufgabe, die „Politikfelder“ der Regierungstätigkeit zu umreißen beginnend mit Sesostris II.: Herrinnen-Name: Sch‘j-M3‘.t „Den die Weltordnung hat erscheinen lassen“ oder „Der die Weltordnung erscheinen lässt“.

2. Die historische Entwicklung

2.1. Der Thronname im Alten Reich

Die Bedeutung der einzelnen Titulaturteile und des Regierungszieles lässt sich an der Titulatur des ersten Königs mit einem Thronnamen am besten verdeutlichen. Die Titulatur des Neferirkare (3.König der 5. Dynastie, 2500- 2479) lautet (hierzu vgl. Gundlach, 1998, S. 180-181):

● (Horus)

Ḥr.w Wsr-ch’j.w Horus: Wirksam an Erscheinung

Lebensspendende magische Wirksamkeit des am Himmel wandernden Sonnengottes Horus (Herrschaftsgrundlage).

● (Amtskönig)

nj-sw.t-bj.tj Amtskönig (Regent)

Wsr-ch‘j.w-Nb.tj Wirksam an (=durch) Erscheinung der Beiden Herrinnen

Die im Horus-Namen genannte Wirksamkeit wird über die Doppelkrone auf den Regenten übertragen.

oder

Ch’j-m-Nb.tj Erschienen als (mit?) die (den) Beiden Herrinnen

Der König ist mit der Doppelkrone ausgestattet.

● (Goldhorus)

Nb.w-Schm.w (Sonnen-)Gold der Macht(ausübenden Kräfte)

Der König spielt die Rolle des am Himmel wandernden Sonnengottes Horus.

● (Thronname)

Nfr-jrjw-k3-R‘.w Vollkommen ist die Erscheinungsform des Ka des Re

jrjw ist nach Assmann (Liturgische Lieder, S. 66 mit Anm.113-114) „Erscheinungsform=Wirkungsweise“, auch „Kultbild“ (Assmann, LÄ II, 766).

● (Eigenname)

K3k3j

Der Thronname Nfr-jrjw-k3-R‘.w. Der Ka des → Re ist dessen Lebenskraft / Geisteskraft u.ä. Im Unterschied zu jrj.w ist chpr.w auch die „Emanation“ des Re. Die politisch entscheidende Emanation ist das „Königtum“, dessen „irdisches“ Äquivalent u.a. das nj-swj.t ist. Der König „dient“ dem göttlichen Königtum (chpr.w) wie der Maat. Im Falle des Thronnamens des Neferirkare ist es die Aufgabe des Königs, die Wirkungsweise der Lebenskraft des Re vollkommen den Menschen zugute kommen zu lassen. Dem dient auf der Grundlage der Wirksamkeit der sonnengöttlichen Erscheinung („Horus“) deren Übernahme mittels der Doppelkrone und des Sonnengoldes (wohl durch die Amtstracht), um das im Thronnamen formulierte Ziel zu erreichen. Speziell zu diesem Thronnamen lassen sich Aspekte des Re miteinander in Beziehung setzen, wie Abb. 1 veranschaulicht. Die enge Verknüpfung zwischen „Amtskönig“ und „Thronnamen (=Ziel der Regierungstätigkeit)“ hat sich u.a. in den Königslisten niedergeschlagen, in denen andere Titulaturbestandteile nicht auftauchen.

2.2. Die 11. Dynastie

Nachdem in der 11. Dynastie das offiziell erloschene Königtum wieder eingerichtet wurde, war es das Anliegen der neuen Könige, den für die kosmische Existenz wichtigen Sonnenlauf durch den neu konzipierten Sonnengott Amun rituell zu sichern (Gundlach 1999). Natürlich schlug sich diese Zentralaufgabe des Königtums im Thronnamen nieder, in dem mit Bezug auf das dafür neu konzipierte Fest des „Ruderns für Amun“ der Sonnengott Re als „Herr des Steuerruders“ erklärt wurde: Mentuhotep II. führte den Thronnamen Nb-ḥ3p.t-R‘.w „Herr des Steuerruders ist Re“, womit das Ruder, das der König in dieser Zeremonie führte, unmittelbar mit dem übergeordneten Sonnengott Re verknüpft wurde. Der Niedergang der 11. Dynastie nach der Reichseinigung durch Mentuhotep II. führte dann zur Einbeziehung des Re über Horus als dessen Sohn zur Parallele „Horus Herr-des-Staates“ als Herrschernamen zum Thronnamen Mentuhoteps IV. „Herr des Staates ist Re“ und damit zum Versuch, die Staatsführung unmittelbar dem übergeordneten Sonnengott zu übertragen. Eine solche Aufgabe königlicher Zuständigkeiten hat es dann erst wieder unter Hatschepsut I. (Stichwort „Orakelkönigtum“) und dann am Ende der 20. Dynastie (s. unten) gegeben.

2.3. Die 12. Dynastie

Der Gründer der 12. Dynastie, Amenemhet I., beendete (wohl nach der Übernahme der Herrschaft von Mentuhotep IV.) magisch die „Chaosperiode“ der 1. Zwischenzeit mit der „Wiederholung der Schöpfung (wḥm-ms.wt)“. Damit wurde der Terminus ms.wt „Schöpfung“ in die Königstitulatur aufgenommen und stand im Horus-Namen parallel zur chpr.w im Thronnamen (zu diesen beiden Termini in den Königstitulaturen vgl. Gundlach 2003). Die oben skizzierte Abhängigkeit des chpr.w „Königtum“ von Re lässt sich, ausgehend von der Verbindung von Re zu Horus, mit Abb. 2 genauer fassen.

Der Thronname Sesostris’ I. in seinem Zusammenhang mit dem Horus-Namen dieses Königs lässt sich in seiner Bedeutung gut erklären: Geht man vom Ka als „Lebenskraft“ des Re aus, kann der Thronname Chpr-k3-R‘.w übersetzt werden mit: „Das Königtum (Sesostris I.) ist (=soll bleiben) die Lebenskraft des Re“.

Der Horus-Name Sesostris’ I., ‘nch-ms.wt „Lebend an Schöpfung“, gibt die anderen zwei Komponenten in das Bezugsschema von Horus-Namen und Thronnamen ab, wie Abb. 3 zeigt. Der Ka ist demnach die Lebenskraft der Schöpfung, sodass beide Komponenten der Titulatur Sesostris’ I. zusammengefasst werden können (vgl. Gundlach 2008a, 10) als

*Chpr-‘nch-ms.wt-R‘.w

“Das Königtum (Sesostris I.) ist (soll bleiben) die Lebenskraft aus der Schöpfung des Re.“

Die schon aus dem Alten Reich überlieferte Bindung des ägyptischen Königtums an den (übergeordneten) Sonnengott Re wurde auch in der 12. Dynastie weitergeführt. Nachdem Amenemhet I. im Thronnamen seine Regierungstätigkeit als „Zufriedenstellen der Planung / der geistigen Tätigkeit“ (jb, etwas vereinfachend als „Wunsch“ übersetzt) des Re“ qualifiziert hatte, beginnt mit dem Thronnamen Sesostris’ I. der Übergang zu einem anderen zentralen Aspekt des Sonnengottes, dem „Ka des Re“. Der „Ka (k3)“ als Inbegriff der „Persönlichkeit“ des Sonnengottes und damit seiner Lebenskraft (s. oben) ist gewissermaßen ein „systematisch verengter“ Aspekt des Gottes. Dieses Prinzip der Aspektierung entspricht der traditionellen kultischen Methode, die „Heiligkeit“ nicht unmittelbar wirken zu lassen, sondern schalenmäßig abzuschirmen und damit zu kanalisieren. Dieses Prinzip, das auch die Struktur der Tempel bestimmt, war schon an der Titulatur des Neferirkare (s. oben) zu erkennen: Über den Ka leitet der Sonnengott sein „Königtum“ zum König. Ein spezielles Element des Ka, die „Ka-Kräfte (k3.w), sind dem König entweder unmittelbar zugängig (Sesostris III. hat sie „erscheinen“ zu lassen) oder sie äußern sich im (Sonnen-)Gold (nb.w), das der König (Amenemhet II.) kultisch mit seiner Regierung wirken lassen muss (wahrscheinlich regulierend). Mit Amenemhet III. wird ein (dritter) Aspekt des Sonnengottes zum Zielpunkt des Königtums, die Weltordnung (Maat, M3‘.t), die vom König definiert und bewahrt werden muss und von ihm mittels des Thronnamens dem Re zugeordnet wird (Nj-M3‘.t-R‘.w „Zugehörig ist die Weltordnung zu Re“).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wie in der 11. Dynastie die Thronnamen auch in der 12. Dynastie vorwiegend, bzw. in erster Linie, auf die kultischen Verpflichtungen des Königs zielen. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass Legitimität und (politische) Macht des Königs über den Kult erlangt und von hier aus im politischen Rahmen wirksam wird.

2.4. Die Zweite Zwischenzeit

Die 13. und 14. Dynastie mit jeweils über 50 Königen regierten parallel im Verlaufe von eineinhalb Jahrhunderten. Positiv lässt sich über die Quellenlage sagen, dass gerade der Turiner Königspapyrus mit seinen Thronnamen eine günstige Voraussetzung für das Thema der königlichen Zielsetzung bietet. So dürfte auch für diese Epoche feststehen, dass Re (traditionell) fast immer Bezugsgottheit ist. Aber andererseits waren die Länge der „Regierungszeiten“ und die politische Bedeutung des Königtums in dieser Zeit über weite Strecken hin zu gering, um den Aussagen der Thronnamen mehr als nur formale Bedeutung beizumessen. Das ändert sich erst mit dem Beginn der Hyksosherrschaft in Nord- und Mittelägypten (1649 v. Chr. nach Ryholt) und dem parallelen Erscheinen der südägyptischen Dynastien in → Abydos (für ca. 20 Jahre; dann fällt auch diese Dynastie den Hyksos zum Opfer) und in Theben. Als die dortigen Nachfolger der 13. Dynastie, die sog. 16. Dynastie, 1582 v. Chr. (nach Ryholt) von den Hyksos überwunden werden, beginnt das, was man als „Stunde Null“ des späteren Weltreichs bezeichnen kann, nämlich Installation und Aufstieg der 17. Dynastie. Diese beginnt ca. 1559 v. Chr. mit der Vertreibung der Hyksos und schafft damit die Voraussetzung für das Weltreich. Soweit wir die Thronnamen der 16. Dynastie kennen, lauten sie in der Mehrzahl der Fälle Schm-R‘.w „die Macht des Re“. Die 9 bekannten Könige der 17. Dynastie (zu der Königsfolge der 17. Dynastie vgl. Ryholt, 410 und – mit Änderungen – Polz, 59 und 7) nehmen zunächst diesen Thronnamen wieder auf. In allen diesen Fällen unterscheiden sich die Zielbeschreibungen nur durch die angehängten Epitheta. Gerade der 1. König der 17. Dynastie, Rahotep, der sich als erster König überhaupt als ẖn.tj-R‘.w „Prozessionsstatue des Re“ bezeichnete und damit das Königtum theologisch auf eine neue Grundlage stellte, führte das Epitheton W3ḥ-ch‘j.w „Dauerhaft an Erscheinung (=Thronbesteigung)“. Diese „Thronbesteigung“ ist später wiederzufinden beim Gründer der 20. Dynastie, Sethnacht (s. unten), der nach den Wirren am Ende der 19. Dynastie mit dem Anspruch auftritt, die Ordnung in Ägypten wieder herzustellen. Eine derartige Interpretation des Thronnamens passt auch auf Rahotep, der, wie es aussieht, die Hyksos aus Theben wieder vertrieben hat. Auch Ta’a I. und Ta’a II., unter denen der „Endkampf“ mit den Hyksos begann, führten Thronnamen, die zeitgeschichtlich zu deuten sind: Sncht-n-R‘.w „der von Re militärisch Gestärkte“ und Sqnj-n-R‘.w „dem Re Tapferkeit verliehen hat“. Deren Nachfolger Kamose, letzter König der 17. Dynastie, beanspruchte bereits den endgültigen Erfolg gegen die Hyksos, indem er sich den Thronnamen W3ḏ-chpr-R‘.w zulegte: „Frisch (blühend) ist das Königtum des Re“.

2.5. Das Neue Reich

Auch das folgende gesamte → Neue Reich stellte traditionell den Sonnengott Re in das Zentrum des Thronnamens. Die wichtigsten Aspekte des Re in dieser Zeit sind:

- der Ka des Re,

- die Maat,

- das Königtum: hier wird zunächst die Form chpr verwendet, ab Amenophis II. überwiegend chpr.w,

- die Körperkraft pḥ.tj (bei Ahmose und Ramses I.).

Der Beginn der 18. und der der 19. Dynastie sind somit durch die militärische Grundqualifikation des Königs charakterisiert: Der König übt die von Re stammende Körperkraft aus, ist aber nicht deren „Eigentümer“. Das bedeutet, dass Re gar keine Körperkraft ausüben kann: Er kann sie nur „verleihen“. Damit wird aber andererseits betont, dass der König bei Ausübung der Qualität der Körperkraft immer unmittelbar mit dem Sonnengott verbunden ist. Bei Ahmose dürfte die Zuerkennung der pḥ.tj-Qualität mit seiner militärischen Aktivität gegen Kusch und die Hyksos begründet gewesen sein, bei Ramses I. vielleicht mit den Schwierigkeiten Ägyptens in Vorderasien.

Mit Amenophis I. steht für mehrere Generationen der Aspekt der Persönlichkeit / Lebenskraft (k3) des Re im Vordergrund der Zielbeschreibungen des Thronnamens. Die Qualität ḏsr „abgegrenzt / heilig“ (die oft für Kultbauten bzw. „heilige“ Orte verwendet wird) bei Amenophis I. könnte mit den beginnenden Tempelneubauten in Theben zusammenhängen (zur ähnlichen Qualifizierung bei Haremhab s. unten). Ab Thutmosis I. wird das Königtum (chpr) als politisch wichtigste Emanation des Re aus dem Ka abgeleitet. Ab Thutmosis II. wird das Königtum unmittelbar mit Re verknüpft. Der Ka erscheint im Thronnamen nur noch bei Hatschepsut I. und dann am Ende des Neuen Reiches bei Ramses IX. Hatschepsut I. verknüpft die Weltordnung (M3‘.t) mit dem Ka des Re. Ihr Thronname liefert nach der Analyse durch Fecht (Fecht, 14) den Schlüsselbeweis für die Lesung von Königsnamen als Beschreibung von Aspekten des Re und nicht des Königs: M3‘.t-k3-R‘.w „die Maat ist der Ka des Re”. Damit wird die von der Königin im Königsamt definierte Weltordnung als Lebenskraft des Sonnengottes erklärt, was dem politischen Handeln Hatschepsuts I. die Legitimität zuerkennt. Ähnlich dürfte die Verwendung der „Maat” im Thronnamen Amenophis’ III. zu erklären sein, der durch die Formulierung Nb-M3‘.t-R‘.w „Herr der Weltordnung ist Re” die durch den König festgesetzte Weltordnung als unmittelbar von Re kommend definiert.

Vor und nach Amenophis III. steht das Königtum chpr(.w) des Re im Zentrum des Thronnamens. Hier ist die formale Ähnlichkeit der Thronnamen Amenophis’ I. und des Haremhab zu erwähnen. Während Amenophis I. die Wirkungsweise des Ka des Re abgrenzt (durch Abgrenzung werden heilige Bezirke geschaffen, s. oben), grenzt Haremhab das Königtum chpr.w des Re ebenfalls ab und heiligt es auf diese Weise. In seinem Fall könnte man die (kultische und) rechtliche Neuordnung Ägyptens durch ihn als Bezugsphänomen der Abgrenzung ansehen.

Wenn auch Haremhab ideologisch seine Regierungszeit an die Amenophis’ III. anschloss und damit magisch alle Amarnaherrscher von → Echnaton bis Eje auslöschte, betrachtete sein von ihm designierter Nachfolger, Ramses I., seine Regierung als Neubeginn: Er stellte in seinem Thronnamen die von Re stammende Körperkraft pḥ.tj in den Mittelpunkt der Anbindung seines Regierungszieles an Re, ebenso wie es Ahmose, der als neuer Reichsgründer galt, getan hat. Damit lässt sich eine Feststellung Sethos’ I. verbinden, der seinen Vater Ramses I. nicht auf Haremhab zurückführte, sondern auf einen Götterrat (zum Text Schott 1964, 19). Ramses I. erscheint so ebenfalls als Reichsgründer. Mit dieser Qualifizierung Ramses’ I., der ja nur ca. 2 Jahre regierte, durch Sethos I. stimmt die durch diesen König vollzogene magische Beseitigung der Amarnazeit zusammen. Er kehrt in seinem Thronnamen wie schon Amenophis III. zur Maat als zentralem Aspekt des Re zurück. Ramses II., der sich in seiner Politik auf Sethos I. berief, behielt die Maat als zentralen Aspekt des Re bei. Seine Nachfolger bis einschließlich Siptah wechselten mehrfach den Aspekt des Re aus, desgleichen der Gründer der 20. Dynastie, Sethnacht. Dieser nahm, erstmalig für das Neue Reich, die Erscheinung, ch‘j.w, des Re in seinen Thronnamen auf. Diese „Erscheinung” ist auch der Terminus für „Thronbesteigung”, so dass Sethnacht mit seinem Regierungsziel Wsr-ch‘j.w-R‘.w „Magisch wirksam ist die Thronbesteigung des Re” seine eigene Thronbesteigung, die er auf einen Götterrat zurückführte, mit der des Re identifizierte, deren magische Wirksamkeit durch seine Regierung gesichert werden sollte.

Der Nachfolger des Sethnacht, Ramses III., kehrte zum zentralen Aspekt der Maat zurück, indem er den Thronnamen Ramses’ II. übernahm. Mit ihm beginnt die Herrschaft einer neuartigen ramessidischen Dynastie, in der nach und nach die Familienstränge seiner Söhne nachfolgemäßig abgearbeitet wurden. Mit einer Ausnahme (Ramses IX.) blieb die Maat im Mittelpunkt des Thronnamens und mehrere seiner Nachfolger übernahmen mit dem Thronnamen Ramses’ II. auch den ihres familiären Vorgängers. Die 20. Dynastie erscheint so als Fortsetzung der Regierung Ramses’ II. unter Außerachtlassung aller Könige von Merenptah bis Sethnacht.

2.6. Das 1. Jahrtausend v. Chr.

Mit dem Ende der 20. Dynastie und der „Übergabe” der irdischen Herrschaft an den Sonnengott (hierzu speziell Gundlach1994) schließt auch die „eigentliche” pharaonische Zeit ab. Der Charakter der Thronnamen der folgenden 3. Zwischenzeit und der Spätzeit bleibt formal erhalten: die zentralen Aspekte der Anbindung an Re bleiben chpr(.w) „Königtum”, Maat sowie jb „Planung / Wunsch u.ä.”. Fast immer steht Re im Zentrum. Inwieweit im Thronnamen noch eine Zielvorstellung königlicher Regierung zu sehen ist, muss jeweils am Einzelfall geprüft werden. Allgemein lässt sich dies nicht feststellen. Aber spätestens ab der 26. Dynastie beginnen sich zwei Tendenzen durchzusetzen: der Thronname bezeichnet den König, aber fast nie mehr im Sinne einer Zielvorstellung, sondern einer speziellen persönlichen Anbindung an den Sonnengott (z.B. in der Bezeichnung „Spross des Sonnengottes”), wie sie eigentlich Thema des Horus-Namens sein müsste. Unter den Ptolemäern werden oft mehrere Thronnamen parallel verwendet (von einer Zielvorstellung lässt sich dort nicht mehr sprechen). Ab Ptolemaios III. Euergetes I. dient der Thronname (bzw. einer der parallelen Thronnamen) oft dazu, den König als berechtigten Erben seines / seiner jeweiligen Vorgängers / Vorgänger zu deklarieren. Man sieht, der Thronname wird immer mehr zu einem „Formularabschnitt” der Titulatur, der zwar seit dem 3. Jahrtausend existiert, aber inzwischen seinen Charakter geändert hat. Dass diese Titulaturstelle aber immer noch einen besonderen Wert hat, zeigt sich in der pharaonischen Titulatur des Augustus, in der u.a als „Thronname” der Ehrentitel „Autokrator” erscheint (vgl. zuletzt Gundlach 2008b).

3. Anhang: Auswahl wichtiger Thronnamen

Thronnamen

Die Tabelle bietet eine Auswahl wichtiger Thronnamen.

Literaturverzeichnis

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  • / Mainz
  • Barta, W., 1987, Zur Konstruktion der ägyptischen Königsnamen I: Die Thronnamen vom Alten Reich bis zu den Argeaden, ZÄS 114, 3-10
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  • Beckerath, J. v., 1999, Handbuch der ägyptischen Königsnamen (MÄS 49), Mainz
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  • Gundlach, R., 1998, Der Pharao und sein Staat : die Grundlegung der ägyptischen Königsideologie im 4. und 3. Jahrtausend, Darmstadt
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  • Schott, S., 1956, Zur Krönungstitulatur der Pyramidenzeit (NAW), Göttingen
  • Schott, S., 1964, Der Denkstein Sethos I. für die Kapelle Ramses I. (NAW), Göttingen

Abbildungsverzeichnis

  • Aspekte des Re in ihrer Beziehung zueinander. © Rolf Gundlach
  • Abhängigkeit des Königtums von Re. © Rolf Gundlach
  • Bezugsschema von Horus-Namen und Thronnamen. © Rolf Gundlach

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