Synagoge
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Versammlungsstätte jüdischer Gemeinden, in der am Sabbat ein Wortgottesdienst mit Gebet, Schriftlesung, Predigt und abschließendem Segen abgehalten wird. Bei der Schriftlesung liegt das Hauptgewicht auf der Verlesung des Gesetzes (der fünf Bücher Mose), die in einem festen Zyklus erfolgt; hinzu tritt jeweils ein Abschnitt aus den prophetischen Schriften (zu denen nach jüdischem Verständnis auch die geschichtlichen Bücher des Alten Testaments gehören; Kanon). Jeder schriftkundige jüdische Mann kann aufgefordert werden, die Schriftlesung vorzunehmen und eine Auslegung zu geben (vgl. Lk 4,16-21; Apg 13,15).
Das Wort Synagoge heißt wörtlich »Versammlung« und bezeichnet auch die Gemeinde, die sich um eine Synagoge sammelt (Apg 6,9; Offb 3,9). Die Verwaltung der äußeren und inneren Angelegenheiten einer Synagogengemeinde liegt in den Händen eines Ältesten-Kollegiums (Älteste). An Synagogenbeamten gibt es den Synagogenvorsteher, der für die ordnungsgemäße Abwicklung des Synagogengottesdienstes zu sorgen hat, und den Synagogendiener, der ihm dabei zur Hand geht (Lk 4,20).
In der Synagoge tagte in neutestamentlicher Zeit (und noch lange darüber hinaus) das örtliche Synagogengericht. Auf den Spruch dreier Richter hin konnte es gegenüber Juden, die gegen Vorschriften des Gesetzes verstoßen hatten, die Strafe der Geißelung verhängen (5Mo 25,2-3; Geißel), die vom Synagogendiener auszuführen war (Mk 13,9; Apg 22,19; 2Kor 11,24).