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Stellvertretung

(erstellt: November 2011)

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1. Vorbemerkung

1.1. Zum Problem der Verwendung des Ausdrucks

Ein Artikel zum Stichwort Stellvertretung in den biblischen Texten muss sich der Herausforderung stellen, dass das abstrakte Verbalnomen Stellvertretung weder im Alten noch im Neuen Testament geboten wird. Der Ausdruck ist überhaupt zum ersten Mal von dem Anfang des 17. Jahrhunderts schreibenden Vermittlungstheologen Siegmund Baumgarten gebildet worden. Baumgarten spricht von der Verwechselung bzw. Vertretung der Stelle und übersetzt mit diesen Wendungen die lateinischen Prägungen vicaria substitutio bzw. vicaria subrogatio. Dazu wird er durch seine Rezeption vor allem des Klassikers der lutherischen Orthodoxie, Johann Andreas Quenstedt angeregt, der den Ausdruck subrogatio terminolgisch reflektiert verwendet hat. Der wiederum war durch den mit dem Sozinianer Johann Crell entflammten Streit des Lutheraners Abraham Calovs auf diesen Ausdruck aufmerksam geworden. Crell aber war bei Hugo Grotius kritisch in die Schule gegangen, der durch eine eigenwillige aber intensive Kommentierung biblischer Texte hervorgetreten ist. Dieser Hinweis auf die Vorgeschichte der Verwendung des Verbalnomens Stellvertretung in der Theologie ist wichtig, weil sich mit dieser Vorgeschichte zugleich ein mühsamer Abschied von der den biblischen Texten auch in der Sache fremden Genugtuungsfigur verknüpft. In dem Moment, wo nicht mehr nur von einer stellvertretenden Genugtuung, sondern von der Stellvertretung Jesu Christi gesprochen werden kann, ist dieser Abschied von der Satisfaktionslehre jedenfalls der konzeptionellen Möglichkeit nach vollzogen.

Die Semantik des Ausdrucks Stellvertretung ist allerdings noch komplexer als soeben skizziert. Eine Vielzahl verschiedener Konnotationen fließt mit ein. Nicht nur die Semantik der subrogatio, sondern von insgesamt sechs Vorläuferbestimmungen ist von Bedeutung. Alle diese Vorläuferbestimmungen sind als Übersetzungsäquivalente begriffen worden, wie die Lexikographie des 18. Jahrhunderts zeigt: repraesentatio (Repräsentanz mit dem Nebensinn, dass jemand in einem anderen in konzentrierter Weise präsent ist), sub(r)rogatio (sublimierender ursprünglich gleichwertiger Ersatz), substitutio (nachrückender Ersatz), vicariatio (Vertretung durch einen Unterlegenen), locumtenentia (Platzhalterschaft) und procuratio (fürsorgliche anwaltschaftliche Vertretung). Im weitesten Sinne kann auch die intercessio als Vorläuferbestimmung gelten. Allerdings verbindet sich mit der intercessio, dass eine Person aus einer höheren Warte in die Bresche für eine andere Person springt. Dabei tritt sie aber nicht an die Stelle einer anderen Person, sondern zwischen zwei Personen, um einen Konflikt beizulegen.

Schon aufgrund dieser lateinischen Vorgeschichte – griechische Vorläufer für das nomen abstractum wie z.B. die antiprosopoiosis sind nur späte, nämlich in neuzeitlichen Gelehrtentexten erdachte Kunstworte – empfiehlt es sich immer präzise anzugeben, was gemeint ist, wenn der Ausdruck Stellvertretung verwendet wird. Stellvertretung ist nicht gleich Stellvertretung. Dieses Statement werden weiter unten die kurzen Überblicke auf Verwendungsweisen von Verb- und Präpositionalwendungen im Alten und Neuen Testament zusätzlich stützen.

1.2. Inklusive und exklusive Stellvertretung

Sehr beliebt ist in der dogmatischen Literatur nicht weniger als in der exegetischen Literatur, zwischen inklusiver und exklusiver Stellvertretung zu unterscheiden. Inklusive Stellvertretung meint: Die Person, die vertreten wird, wird während des Stellvertretungsvorgangs in irgendeiner besonders zu betonenden Weise mit einbezogen. Exklusive Stellvertretung hingegen meint, dass die vertretene Person aus dem Vertretungsvorgang ausgeschlossen wird. Mit dieser Unterscheidung verknüpfen sich jedoch Probleme. Entweder droht die Semantik der Stellvertretung verlassen zu werden oder lediglich Triviales wird beim Namen genannt. Wird die Exklusion stark akzentuiert, so hat man es gar nicht mehr mit Stellvertretung, sondern Ersatz zu tun. Wird die Inklusion stark betont, verabschiedet sich die Stellvertretung in Richtung eines freundschaftlichen Solidaraktes (entsprechend deutet etwa Röhser, 2002). Trivialerweise verhält es sich so, dass jeder Stellvertretungsvorgang immer von einem inkludierenden und exkludierenden Moment zugleich bestimmt ist. Es ist eine wesentliche Pointe der Stellvertretungsfigur, dass die vertretene Person in den Stellvertretungsvorgang einerseits inklusiv eingeschlossen und andererseits exklusiv ausgeschlossen wird. Würde sie nicht eingeschlossen, so könnte der Stellvertretungsakt sich in keiner Weise auf sie auswirken. Würde sie nicht ausgeschlossen, könnte sie gleich selbst agieren und die Rede von der Stellvertretung wäre sinnlos.

1.3. Existenzstellvertretung und Situationsstellvertretung

Gerne wird geltend gemacht, dass Stellvertretung in theologischem Zusammenhang als Existenzstellvertretung zu begreifen ist. Es geht also nicht darum, dass eine Person im Blick auf einen lästigen Vorgang, den sie selbst zu erledigen hätte, vertreten wird. Vielmehr wird ein Prozess bezeichnet, in dem sie selbst als Person in ihrer ganzen Existenz vertreten wird. Denn es geht um die Vertretung höchstpersönlicher → Schuld. Ich bin mir selbst, meinen Mitmenschen und → Gott schuldig geblieben und habe mich so schuldig gemacht. Dass Vertretung in diesen höchstpersönlichen Dimensionen eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit ist, hat bereits Immanuel Kant in seiner Religionsschrift festgehalten. Diese Entdeckung ist allerdings nicht neu. Schon die mittelalterliche Bologneser Rechtsschule hat ausdrücklich festgehalten, dass Vertretung in existentiellen Dingen nicht möglich ist. Der Sache nach sieht es das → Neue Testament nicht anders. Genau diese nach menschlichen und weltlichen Maßstäben zu behauptende Möglichkeit realisiert sich im Wort vom Kreuz, weshalb es vor der Weisheit dieser Welt eine Torheit bleiben muss.

Die christliche Theologie steht damit vor der theologiegeschichtlich schon recht früh wahrgenommenen Herausforderung etwas zu behaupten und zu formulieren, was in innerweltlichen Zusammenhängen nicht denkbar ist. Diese Herausforderung anzunehmen, dazu nötigen aber zentrale biblische Texte.

Es ist nun in der Tat eine der entscheidenden Pointen des Stellvertretungsmotivs in soteriologischen Zentraltexten des Alten und Neuen Testamentes, dass es um ein Eintreten von einer Instanz in der Situation bzw. Existenz einer anderen Instanz geht. Das unterscheidet dieses Motiv von dem in der Theologiegeschichte lange favorisierten Motiv der Genugtuung (satisfactio), das einen quantitativen Ausgleich von Schuldmengen behauptet. Bei dem das Leben von einer existentiellen Schuld und Verfehlung befreienden Eintreten hingegen geht es nicht darum, dass etwas für etwas bezahlt und abgegolten wird, sondern darum, dass jemand an die Stelle von jemandem tritt. Damit steht das Stellvertretungsmotiv für eine klare Alternative zu einem „juristisch-merkantilen Ersatzdenken“.

1.4. Eingrenzung der folgenden Beobachtungen zu biblischen Texten

Die folgenden Beobachtungen konzentrieren sich auf die Deutung der theologischen Heilslehre im Neuen und Alten Testament. Andere Sachzusammenhänge, in denen auf das Stellvertretungsmotiv angespielt wird, wie im Zusammenhang der Stellung geistlicher Berufsstände oder bei der Erörterung anthropologischer Fundamentalaussagen etc. treten in den Hintergrund. Es wird jeweils an exemplarischen Belegen dargestellt, wo das Stellvertretungsmotiv, nicht der Begriff der Stellvertretung, sich als Deutungsbestimmung nahelegt.

2. Biblische Stellvertretungsmotive

2.1. Altes Testament

2.1.1. Verbwendungen

Im Alten Testament begegnet das Stellvertretungsmotiv in Verbwendungen im Sinne von:

2.1.2. Präpositionale Wendungen

Vor allem zwei präpositionale Wendungen sind hier zu nennen, und zwar zum einen baal: „schützend um/zugunsten von bzw. für“ (Ex 8,24) und zum anderen tachat „das unten/unterhalb Befindliche“ im Sinne von „anstatt“, prominent etwa in der Talionsformel von Ex 21,23 Auge um Auge (usw.).

2.1.3. Überblick über das Stellvertretungsmotiv im Alten Testament

Oftmals wird behauptet, dass das Stellvertretungsmotiv anthropologisch im Schöpfungsbericht vorliege. Dann ist der Sinn dieses Passus folgender: Der Mensch als Bild Gottes soll „herrschen“ über Vögel, Vieh und Kriechtiere. Er soll dies stellvertretend für Gott tun. Bezeichnenderweise fehlt aber ein direkter terminologischer Anhalt im Text. Zu bedenken ist: Eine Schöpfung, in der der Mensch statt Gott herrschen würde, wäre eine Schöpfung ohne Gott und eine trostlose Welt. Eine derart trostlose Welt hat das Alte Testament jedoch nicht im Blick. Wenn überhaupt, dann müsste das Stellvertretungsmotiv im Sinne einer Repräsentation gedacht werden, und zwar so, dass im Handeln des Repräsentanten der Repräsentierte persönlich in konzentrierter Form gegenwärtig wird (In diesem Sinne interpretiert Janowski, 2006, 60f.; anders von Rad, 1987, 39).

Sehr viel eindeutiger begegnet das Stellvertretungsmotiv in folgenden Kontexten:

Das Motiv liegt vor in der Vorstellung vom → König als Repräsentanten bzw. Mittler Gottes (Jer 26,19; Ps 72).

Das Motiv liegt im eingeschränkten Sinne da vor, wo → Propheten interzessorisch als diejenigen wirken, die Fürbitte für Israel halten (Ex 32, 7-14.30-34; Jer 15,10-20).

In Lev 1 wird das → Opfertier an der Stelle des opfernden Herren geopfert.

In Lev 16 wird der Sündenbock als ein Lebewesen eingeführt, das im Sinne einer Schuldübertragung an der Stelle anderer rituell Unheil trägt (Lev 16,20-22) und aus dem sozialen Lebenszusammenhang fortschafft.

In Jes 52 leidet der gerechte → Gottesknecht an der Stelle der Ungerechten (Jes 52,13-53,12).

Die beiden letztgenannten Texte sind von besonderem Interesse.

2.1.4. Leviticus 16 und die Figur des Sündenbockritus

Der in Lev 16,20-22 geschilderte von → Aaron vollzogene Sündenbockritus hat seinen Ursprung in Südostanatolien-Nordsyrien und etablierte sich von dort aus vor allem in Syrien-Palästina und im antiken Mittelmeerraum. Dieser Ritus arbeitete mit räumlicher Distanzierung. Schuld oder → Unreinheit wird eliminiert, indem sie aus dem Lebensumfeld fortgeschickt wird. Dazu bedarf es eines Trägermediums, mit dem die Schuld eben fortgeschafft werden kann – fort in die Wüste oder ins Ausland. Die Religionswissenschaft spricht deshalb von einem „Eliminationsritus“.

Zugrunde liegt die Vorstellung, dass die Schuld den Schuldigen belastet. Er kann sie selbst tragen. Oder aber eine andere Instanz trägt sie. Die Schuldenlast wird nun in Lev 16 durch einen rituellen Gestus (Handaufstemmung auf den Kopf eines Tieres), der mit einem Sprechakt (Schuldbekenntnis) verknüpft wird, auf einen Bock übertragen. In einem zweiten Akt wird das Tier in die Wüste geschickt. Damit wird der Bock zu einem schuldeliminierenden Lasttier.

Dass dieser mit einem Stellvertretungsmotiv verknüpfte Ritus von zentraler Bedeutung ist, zeigt sich an seiner Position im rituellen Ablauf der Frömmigkeitsgestaltung im Verlauf eines Jahres. Er bildet den nicht mehr zu steigernden rituellen Abschluss des großen Versöhnungstages, der Priester, Volk und Heiligtum entsühnen soll. Die Funktion dieses Ritus ist folgende: Während sich die Schuld mit dem Bock in die Wüste als Ort des vernichtenden Chaos verflüchtigt, kann sich Israel sukzessive wieder dem Heiligtum als Ort eines schöpferischen Mikrokosmos Gottes annähern (vgl. Rudman, 2004, 398 mit Janowski, 2006, 65f.).

Dass dann im gleichen Zusammenhang vor der Durchführung des geschilderten Eliminationsritus Aaron an der Kapporaet (Sühnmal) durch einen Stier ein Sühnopfer „für sich und sein Haus“ darbringt (Lev 16,11-17), ist eine vor allem von Hartmut Gese unter dem Stichwort „Sühnopfer“ intensiv gedeutete Figur, die dann im Zusammenhang des Stellvertretungsmotivs im Neuen Testament, nämlich in Röm 3,25 von Bedeutung wird.

Eine der entscheidenden Differenzen zwischen den alttestamentlichen Riten und der Deutung des Kreuzestodes Jesu in entsprechendem Horizont liegt dann darin, dass es zu keiner Wiederholung des Opfers mehr kommen kann. Christus wurde von Gott als Sühneort einmalig und endgültig „hingestellt“. Der Sühnekult im → Tempel ist durch dieses Ereignis definitiv abgelöst worden (Röm 3,25).

2.1.5. Das vierte Gottesknechtlied

Das vierte Gottesknechtslied ist zentral für das Verständnis dessen, was in der neueren exegetischen Literatur auf die Wendung „existentielle Schuldstellvertretung“ gebracht wird. Ihm liegt vermutlich im Unterschied zum in Lev 16 geschilderten Eliminationsritus ein sog. „Substitutionsritus“ zugrunde, wie er in sehr anderem Kontext im mesopotamischen „Ersatzkönigsritus“ seinen Ursprung hat (vgl. Janowski, 2000, 212f. mit Maul, 1994, 509). Dabei ist zu beachten, dass die „biblische Schulderfahrung, in der das theologische Problem der Stellvertretung aufbricht, …. nach biblischer Überzeugung nicht so sehr“ auf einem Konflikt beruht, „der im Binnenraum des Subjekts ausgetragen wird, als vielmehr“ in der „Not“ begründet liegt, „aus eigener Kraft nicht mehr weiter zu wissen“ (Janowski, 2006, 47). Wichtig ist zudem festzuhalten, dass die in Jes 53 geschilderte Konstellation nicht zwingend als ein Vorgang kultischer Sühne interpretiert werden muss (Janowski, 1997, 67ff. bestreitet die Relevanz des kultischen Sühnegedankens. Autoren wie Stuhlmacher, 1992, 193f. halten ihn für ein zwingendes Interpretament). Vier Aspekte sind entscheidend:

Im Gottesknechtslied wird erstens behauptet, der Knecht habe wegen eines fremden Tuns, nicht eines eigenen, gelitten: „durchbohrt wegen unseres Frevels, zerschlagen wegen unserer Verschuldungen“ (53,5a). Es besteht als zentrale Bedingung der Stellvertretung ein Zusammenhang zwischen dem Eintretenden und denen, für die er eintritt. Dieser Zusammenhang stellt sich für diejenigen, für die eingetreten wird, erst im Nachhinein ein.

Zweitens wird ein Repräsentationsverhältnis besonderer Art formuliert: „Unsere Krankheiten – er trug sie. Unsere Schmerzen – er schleppte sie“ (53,4b). Damit ist gesagt: In dem einen Gottesknecht sind die Schmerzen und die Krankheit der Vielen präsent. Diese Repräsentanz ist von besonderer Art, insofern die Repräsentierten aus dem Akt der Repräsentation heraussubstituiert werden. Er ausschließlich und nicht sie müssen diese Krankheit erdulden. Er erleidet also nicht in der Weise Schmerzen, auf dass alle durch ihn Repräsentierten Schmerzen erleiden müssten.

Drittens setzt Gott das Leben des Gottesknechtes als „ascham“ ein. Das bedeutet, dass Gott den Gottesknecht sozusagen in die Situation der Schuldverpflichtung einweist. Man kann hier von einem Rollentausch sprechen. Es liegt eine Art doppelte Substitution vor. An die Stelle derer, die vertreten werden, wird der Knecht substituiert. Und an die Stelle, an der eigentlich der Knecht als Gerechter steht, werden diejenigen substituiert, für die er eintritt.

Viertens ist zentral, dass Gott diesen Rollentausch initiiert und als solchen anerkennt. Gott also ist derjenige, der den Vertretenen in dieser Weise aus einer Situation heraushilft, aus der sie mit eigener Kraft nicht herausfinden. Diese Momente werden in einem neutestamentlichen Text von ähnlich zentraler Bedeutung für die Deutung des Kreuzestodes Jesu aufgerufen: 2Kor 5,14-6,2 (vgl. dazu unten 2.2.5.1).

2.2. Neues Testament

2.2.1. Verbalwendungen

Im Neuen Testament begegnet das Stellvertretungsmotiv im Zusammenhang von verbalen Wendungen mit den Präpositionen anti, dia, peri und hyper. Die Frage, ob wirklich eine stellvertretende Konnotation vorliegt, ist vor allem in den Fällen, wo die Präpositionen dia, peri und hyper verwendet werden, sehr genau zu prüfen, weil sich in diesen Fällen der Sinn der entsprechenden Wendungen schlicht darauf beschränken könnte, dass etwas aus einem bestimmten Grund für oder zugunsten von jemanden getan wird, ohne dass deshalb dabei bereits die Stelle von jemanden übernommen wird. Das ist das eine. Das andere ist, dass z.B. strikte Botenverhältnisse aufgrund terminologischer Klarheit nicht als Stellvertretungsverhältnisse interpretiert werden sollten. Die die Stelle vertretende Person hat im Unterschied zum Boten gewisse Handlungs- und Leidensspielräume.

2.2.2. Nominalwendungen

Umstritten muss bleiben, ob durch Nomina angezeigte Tauschverhältnisse bereits unter dem Stichwort Stellvertretung verhandelt werden sollten, wenngleich einige Exegeten dies für klar gegeben behaupten (vgl. Janowski, 2006, 50) . Ist z.B. in Mk 8,37 par. Mt 16,26 von einem antallagma die Rede, so ist an ein Tauschmittel gedacht. Die Metapher des Tauschmittels jedoch ist eine quantifizierende Metapher, die eine gewisse veräußerlichende sachhafte Deutung zulässt. Das führt nicht an das Stellvertretungsmotiv heran, sondern von diesem weg. Gleiches gilt von dem Nomen antilytron, das in aller Regel relativ ungenau mit dem Ausdruck „Lösegeld“ übersetzt wird. Der Übersetzungsterm „Lösegeld“ aber führt von der nur latent durch das Präfix anti- vorhandenen stellvertretenden Konnotation noch weiter weg als das griechische Original, das immerhin in dem präpositionalen Präfix anti einen stellvertretenden Nebensinn mit zu denken erlaubt. Allerdings kann eben anti hier einfach im Sinne von Ersatz(leistung) gedacht sein. Entsprechend zurückhaltend ist Mk 10,45 par 20,28 zu deuten, wo gesagt wird, dass der → „Menschensohn“ gekommen sei, um sein Leben als Lösgeld zu geben für viele. Anders urteilt etwa Frey (Deutung, 117), der notiert, dass Mk 10,45 „wesentliche Aspekte einer exkludierenden Stellvertretung“ festhält, während Mk 14,24 mit der Figur vom „Blut des Bundes“ „den Stellvertretungsgedanken - gleichermaßen universal ausweitet – stärker inkludierend, im Sinne der Zuwendung des Sterbens“.

2.2.3. Alttestamentliche oder pagane Wurzeln des Stellvertretungsmotivs im Neuen Testament

Umstritten ist ob für die Anspielung auf das Stellvertretungsmotiv wesentlich die oben genannten alttestamentlichen Texte entscheidend sind (so etwa Frey, Deutung, S. 120) oder für entsprechende Wendungen pagane Inspirationsquellen leitend sind, die das Sterben des Menschen für seine Polis, die Gesetze, seine Freunde u.ä. thematisieren (so etwa Versnel, Jesus Soter). Dann würden sich diese Wendungen nicht zuletzt hellenistischer Freundschaftsethik verdanken, die in den Kontext der Bearbeitung von Ungerechtigkeit und → Sünde projiziert wurde (so Breytenbach, ‚Christus starb für uns’, 93). Man mag hier, was sicher zutrifft, urteilen, dass „für jüdische wie heidnische Menschen des 1. Jahrhunderts kein grundsätzlich fremder Gedanke war, daß ein Mensch zugunsten anderer stirbt“ (vgl. Bendlin, Anstelle; mit Schröter, Sterben, 284). Nur ist damit weder deutlich, ob dieser Tod zugunsten eines anderen bereits ein stellvertretender Tod ist, noch ist geklärt, wes religionsgeschichtlichen Geistes Kind das Stellvertretungsmotiv im Neuen Testament ist. Das kann mit einiger Wahrscheinlichkeit nur im Blick auf die jeweilige Textstelle mit folgender Frage geklärt werden: Wie eindeutig wird eine bestimmte Motivlage - womöglich bis in die Terminologie hinein – aufgenommen?

2.2.4. Stellvertretungsmotive in vorpaulinischer urchristlicher Formeltradition

Umstritten muss auch bleiben, ob sich in vorpaulinischer urchristlicher Formeltradition Wendungen finden, die das Stellvertretungsmotiv führen (so etwa Frey, 2006, 96-107).

Das ist deshalb nicht so eindeutig zu entscheiden, weil etwa in der in 1Kor 15,3-5 referierten Wendung, „dass Christus gestorben ist für unsere Sünden nach der Schrift“ zwar auf jeden Fall die Hingabe Jesu Christi zugunsten von höchstpersönlicher Verfehlung der eigenen Lebensgestaltung und Personbestimmung der von → Paulus mit „uns“ annoncierten Menschen behauptet wird. Aber die Sprachfigur besagt eben nicht explizit, dass er statt uns Sündern gestorben sei. Eine Person kann schließlich nicht an die Stelle von Sünden treten. Dies zu behaupten führte jedenfalls auch bei phantasievoller Interpretation in höchst schwieriges semantisches Gelände. Gleiches gilt für das Präskript des Galaterbriefes (Gal 1,4), wo es heißt, dass sich → Christus für unsere Sünden selbst hingegeben habe. Ähnliches gilt für die Formel, dass Christus für unsere Übertretungen dahingegeben worden sei (Röm 4,25). Hier wird der Grund für den → Tod Christi angegeben. Von Stellvertretung kann keine Rede sein.

Ob ein stellvertretendes Moment für die Deutung des Todes Jesu Christi unterstellt wurde, soll damit freilich nicht ausgeschlossen werden. Die Formulierung spielt auf Jes 53 an. Nur verknüpft es sich nicht mit einer expliziten terminologischen Figur. Gleiches gilt für die hyper-Aussage des Brotwortes, für die sich auf jeden Fall kein eindeutig stellvertretender Nebensinn ausmachen lässt. Es könnte vielleicht sein, dass gemeint sei, dass der Leib statt unserem Leib dahingegeben worden sei. Mit Sicherheit ergibt es sich jedoch aus der Betrachtung allein dieser Textstellen nicht.

Nicht viel anderes gilt für die in Röm 3,25 referierte Figur, dass Christus als hilasterion, also Sühneort „hingestellt“ worden sei. Eine explizite terminologische Anlehnung an das Stellvertretungsmotiv fehlt. Eine entsprechende Intention ist jedoch nicht auszuschließen. Die ist aber in den folgenden Passagen der paulinischen Soteriologie viel deutlicher zu greifen.

2.2.5. Das Stellvertretungsmotiv in der paulinischen Soteriologie

Sehr viel eher kann für Paulus selbst behauptet werden, dass in seiner Deutung der Bedeutung des Kreuzestodes Jesu das Stellvertretungsmotiv vorliegt. Denn er verknüpft die entsprechenden Präpositionen, insbesondere die Präposition hyper mit einer personalen Instanz. Dabei ist Christus bzw. Gott das Subjekt des Geschehens. Christus starb bzw. wurde gekreuzigt oder gab sich hin etc. „für uns (alle)“ (1Thess 5,10; Röm 5,8; Röm 8,32), „für alle“ (2Kor 5,14), „für Gottlose“ (Röm 5,6), „für den Bruder“ (1Kor 8,11; Röm 14,15) oder „für mich“ (Gal 2,20). Die Pointen der paulinischen Aussagen seien anhand von zwei Beispielen vor Augen geführt, Röm 5,7-9 und 2Kor 5,14-21.

2.2.5.1. Das Stellvertretungsmotiv in 2Kor 5,14-21

Paulus exponiert in 2Kor 5,14f.17 einen Passus von zentraler Bedeutung. Er nimmt raffiniert Deutungsmuster des vierten Gottesknechtsliedes auf, um sie für den singulären Vorgang des Kreuzestodes Christi deutend zu transformieren. Der Zentralgedanke fällt sofort: „Einer ist für alle gestorben, so sind sie alle gestorben“. Das Sterben Christi wird hier nicht als Substitution gedacht. Dann nämlich müssten diejenigen, für die Christus gestorben ist, nicht sterben. Sie sind es ja, wie Paulus behauptet. Vers 15 klärt darüber auf, dass die Folge dieses Eintretens Christi ist, einem anderen leben zu können. Was das heißt, entfalten die Verse 16 und 17. Es ist die Lebensperspektive des → Glaubens, der die Lebensgestaltung und Erkenntnisperspektive eines Menschen grundlegend verändert. Das Eintreten Christi wird zugleich im Horizont des Schöpfungsmotives gedeutet. Vers 18 vertieft diese Einsicht, indem Gott als Urheber des gesamten Prozesses des Eintretens Christi bis hin zum Glauben des Menschen unter der Bestimmung „Versöhnung“ deutet. Das bekräftigt Vers 20 so, dass durch den Aorist Passiv katallagete deutlich wird. Der Glaubende ratifiziert niemals (wie manche gerade auch systematische Interpretation behauptet) ein stellvertretendes Eintreten Jesu Christi für sich. Vielmehr findet er sich bereits als Versöhnter vor. Das bestätigt ein Blick auf den zentralen Vers 21, der raffiniert den Stellentausch zwischen Christus und denen, für die er eintritt, mit Schöpfungsterminologie verknüpft. Gott „macht“, das ist sein schöpferisches Handeln, denjenigen, der von keiner Sünde wusste, zur Sünde, will sagen zum Sünder, damit „wir“ in ihm „Gerechtigkeit“, will sagen Gerechte werden. Dass für diesen Stellentausch der Ausdruck Stellvertretung nur mit einem begrenzten Recht Verwendung findet, ist dringend zu diskutieren (vgl. Schaede, Aufgabe, 144-146). Darüber hinaus ist für die sachgerechte theologische Einordnung dieses Textes wichtig einzusehen, dass dieser paulinische Passus nicht zwingend auf das Sühnemotiv anspielt, das Eintreten Jesu Christi also von Paulus auch ohne den Gedanken des Sühnopfers gedacht werden kann (vgl. Frey, 2006, 110 mit Breytenbach, 2003).

2.2.5.2. Das Stellvertretungsmotiv in Röm 5,7-9

Auch wenn Paulus ohne das Sühnopfermotiv das Eintreten Jesu Christi deutet, geht er auf dieses Motiv, wie ja schon Röm 3,25 zeigt, keineswegs auf Distanz. Auch in 2Kor 5,9 spielt er eindeutig auf dieses Motiv an, wenn er deutet, dass „wir“ „gerecht gemacht sind durch sein Blut“. Dieser Hinweis will etwas anderes als seine Todesart anzeigen, was eben Röm 3,24f. und der semantische Kontext wahrscheinlich macht. Das „Blut“ macht nämlich gerecht und bewahrt vor dem Zorn Gottes. Dass dabei die Sühnopferfigur für die Deutung eines einmaligen und eben nicht repetierbaren Geschehens transformierend herangezogen wird, ist deutlich. Die Transformation ist bemerkenswert: Zwar wird erstens das Sühnopfer schon im Alten Testament von Gott eingesetzt und ist also niemals eine Gabe des Menschen gegenüber Gott gewesen. Jedoch war es eben auf Repetition angelegt. Zweitens ging die Glaubenshaltung dem Opfervorgang voraus, während sie hier erst folgen kann und zwar als durch diesen Vorgang schöpferisch bewirkte Lebensgestaltungskraft. Christus starb, als wir noch Sünder waren (V. 8). Drittens ist hier nicht mehr von einem Opfertier die Rede. Vielmehr ist es Gott selbst, der in Christus war, der mit seinem Leben durch das „Todesgeschick hindurch“ (vgl. Gese, 1989) Schuld überwindet.

An dieser Stelle wird deutlich greifbar, dass Paulus seine Interpretation des Kreuzestodes gerade nicht auf der Linie einer → hellenistischen Freundschaftsethik ausarbeitet. Denn die wäre bestenfalls dafür gut gewesen, dass ein Mensch nicht einmal um eines Gerechten, sondern um eines Guten willen stirbt. Christus jedoch stirbt für Sünder, also für jene, die erklärtermaßen nicht seine Freunde sind (V. 7) (so Frey, 2006, 113; anders Breytenbach, 2003; Röhser, 2002, 93).

2.2.6. Das Stellvertretungsmotiv in der johanneischen Deutung des Todes Jesu Christi

Bilden die mit hyper formulierten Verbalwendungen im → Corpus Johanneum „ein semantisches Netzwerk, das in seinem Zusammenhang“ so „wahrzunehmen ist“, dass übergreifend das Stellvertretungsmotiv als Deutung des Todes Jesu Christi zur Stelle ist? (so Frey, 2006, 118). Oder muss in Verknüpfung mit einer historisch reichlich kühnen These behauptet werden, dass dem Corpus Johanneum die Figur eines „stellvertretenden“ (Opfer)todes noch unbekannt war (so Berger, 1997, 238)?

Zu denken ist für die Klärung dieser Frage an Wendungen wie jene, dass der gute Hirten sein Leben für die Schafe oder aber für seine Freunde lässt (Joh 10,11.15; vgl. 10,17f. mit 15,13) oder aber, dass Christus sein „Fleisch … für das Leben der Welt“ gibt. Schließlich sind Bemerkungen wie jene in Betracht zu ziehen, dass er sich für die Seinen heiligt (17,19), „für das Volk“ oder aber die Zusammenführung der zerstreuten Gotteskinder stirbt. Es ist schließlich auch auf jene „Platzwechsel-Motive“ hingewiesen worden, bei denen → Barrabas freigelassen wird, jedoch Jesus stirbt, → Lazarus von den Toten auferweckt wird, jedoch Jesus ans Kreuz geht (Joh 11).

Zunächst ist angesichts dieser Texte festzuhalten, dass nirgendwo im Corpus Johanneum ausdrücklich von Sühne gesprochen wird (vgl. hierzu Schröter, 2000, 286f. mit Frey, 2006, 118). Auch die Stellen, wo vom → Passalamm die Rede ist, lassen nicht zu, hier bereits vom Sühnopfer zu sprechen. Und klar ist auch, dass streng terminologisch das Stellvertretungsmotiv in allen genannten Stellen nicht gesetzt wird, wenngleich eine solche Anspielung nicht ausgeschlossen ist. Dass das Johannesevangelium durchaus den hyper-Wendungen einen stellvertretenden Nebensinn zugeschrieben hat, dafür spricht vor allem jener Passus, in dem Jesus dem unter dem Kreuz stehenden → Jünger seinen eigenen Platz als Sohn der → Maria zuweist (Joh 19,25-27). Das steht in einiger theologischer Nähe zu dem, was Paulus in 2Kor 5 entfaltet.

2.3. Schlussbemerkung

Aufgrund der dargestellten komplexen semantischen Situation der soteriologischen Aussagen im Neuen Testament empfiehlt es sich, mit einer sonoren Verwendung der Rede von „der“ Stellvertretung sehr zurückhaltend zu sein. Dennoch kann davon gesprochen werden, dass in unterschiedlicher Weise aber durchaus eindeutig auf Stellvertretungsmotive angespielt wird. Kurz: Es ist ebenso problematisch, das Stellvertretungsmotiv für die Deutung biblischer Texte auszuschließen, wie es als terminologisch ausgereifte Figur bereits behaupten zu wollen. Die Art der Verwendung des Motivs zeugt geradezu von apostolischer Weisheit im Sprachgebrauch, ist doch vermutlich die explizite Stellvertretungsfigur eher ein theologischer Merkposten, eher der Versuch, eine theologische Aufgabe zu formulieren: Es ist der Frage wenigstens auf die Spur zu kommen, wie im Horizont des Neuen Testamentes der Tod Jesu soteriologisch zu deuten ist.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • J. Frey, Art. Stellvertretung III: Neues Testament, Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Aufl., Bd. 7, Tübingen 2004, Sp. 1709f.
  • B. Janowski, Art. Sündenbock, Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Aufl., Bd. 7, Tübingen 2004, Sp. 1902
  • G. Lanczkowski, Art. Stellvertretung, Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., Bd. 6, Tübingen 1962, Sp. 356f.
  • M. Menke, Art. Stellvertretung I-IV, Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 9, Freiburg 2000, Sp. 951-956
  • G. Röhser, Art. Stellvertretung IV. Neues Testament, Theologische Realenzyklopädie, Bd. 32, 2001, S. 140-145

2. Monographien und Aufsätze

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  • K. Berger, Im Anfang war Johannes, Stuttgart 1997
  • C. Breytenbach, ‚Christus starb für uns’. Zur Tradition und paulinischen Rezeption der sogenannten ‚Sterbeformeln’, NTS 49/2003, S. 447-475
  • J. G. Frazer, Der goldene Zweig. Eine Studie über Magie und Religion, Köln/Berlin 1968
  • J. Frey, Die Deutung des Todes Jesu als Stellvertretung, in: Stellvertretung, hg. von J.C. Janowski u.a., Neukirchen Vluyn 2006, 87-121
  • H. Gese, Die Sühne, in: ders., Zur biblischen Theologie. Alttestamentliche Vorträge, 3. Auflage 1989, 85-106
  • O. Hofius, „Gott hat unter uns aufgerichtet ein Wort der Versöhnung“ (2Kor 5,19), in: ders., Paulusstudien, Tübingen 1989, S. 15-31
  • B. Janowski, An die Stelle eines anderen treten, in: Stellvertretung, hg. von J.C. Janowski u.a., Neukirchen Vluyn 2006, S. 43-68
  • Ders., Stellvertretung (SBS 165), Stuttgart 1997
  • Ders., Sühne als Heilsgeschehen. Traditions- und religionsgeschichtliche Studien zur priesterschriftlichen Sühnetheologie, Neukirchen-Vluyn 2.Auflage 2000
  • St. Maul, Zukunftsbewältigung. Eine Untersuchung altorientalischen Denkens anhand der babylonisch-assyrischen Löserituale (Namburbi), Mainz 1994
  • G. von Rad, Das erste Buch Mosis/Genesis (ATD 2-4), Göttingen 12.Auflage 1987
  • G. Röhser, Stellvertretung im Neuen Testament (SBS 195), Stuttgart 2002
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  • P. Stuhlmacher, Biblische Theologie des Neuen Testaments, Göttingen 1992
  • H. Versnel, Jezus Soter – Neos Alkestis? Over de neit-joodse achtergrond van een christelijke doctrine, Lampsas 22 /1989, S. 219-242

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