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Stamm / Stammesgesellschaft

(erstellt: März 2011)

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Staat

Die Vorstellung von Israel als einer aus Stämmen bestehenden soziopolitischen Gemeinschaft prägt die Darstellung im → Pentateuch wie auch in den Büchern → Josua und → Richter. Die biblische Sicht der Geschichte Israels in der vormonarchischen Zeit wird durch das Bild eines 12-Stämme-Systems bestimmt, dessen Einheit auf der ursprünglichen Verwandtschaft der Vorfahren sowie der gemeinsamen Inbesitznahme des den Vorfahren von JHWH verheißenen Landes beruht. In den Überlieferungen zu und aus der Königszeit treten dagegen die Stämme als soziopolitische Akteure in den Hintergrund. Die Vorstellung Israels als einer ursprünglichen Stammesgesellschaft wird dann in einigen biblischen Schriften aus der exilischen und nachexilischen Zeit wieder aufgegriffen. Die genealogische Argumentation bildet die Basis gesellschaftlicher Einheit. Idealtypisch wird eine funktionierende 12-Stämme-Gesellschaft vorgeführt.

Das Verständnis der soziopolitischen Einheit als Stamm oder Stämmebund findet sich in der Geschichte vieler Völker. Entsprechende Aufmerksamkeit hat der „Stamm“ als soziopolitische Kategorie in der sozialwissenschaftlichen Forschung auf sich gezogen.

1. Sozialwissenschaftliche Perspektiven

In der neueren ethnologischen Debatte (Gingrich) wird der Begriff „Stamm“ häufig durch „ethnic unit“ bzw. „ethnic group“, Klan oder Lineage ersetzt, da die Vorstellung des Tribalismus ein Ergebnis westlich-kolonialistischen Denkens und politisch nicht korrekt sei (Fried, Eriksen). Dabei wird übersehen, dass Begriff und Erscheinung des „Stammes“ in Teilen Asiens wie auch des Vorderen Orients gesellschaftlich positiv bewertet werden (Gellner). Der Terminus „ethnic unit“ bzw. „ethnic unic“ suggeriert eine biologische Basis der Einheitsbildung, die für die Formation eines Stammes oberhalb der Ebene von Sippen weder nachweisbar noch soziopolitisch relevant ist. „Lineage“ bezeichnet eine fiktive Abstammungsstruktur und nicht einen handlungsfähigen Verband. Die Ersetzung von „Stamm“ durch „Klan“ löst das ideologische Problem nicht, führt aber, da „Klan“ auch eine Untereinheit eines Stammes bezeichnen kann, zu begrifflicher Uneindeutigkeit. Die in neuerer Zeit eingeführten Begriffe „Ethnos“ und „Ethnizität“ setzen implizit eine weitreichende Identität der darunter subsumierten Gruppe voraus (Small) und sind im antiken Sprachgebrauch nicht frei von biologischen Vorannahmen. Für die Analyse der alttestamentlichen Überlieferungen sind diese Begriffsbildungen heuristisch kaum hilfreich.

Sozioethnologische Untersuchungen zum Stamm als Organisationseinheit weisen diesen als lose strukturierten Zusammenschluss regional benachbarter Siedlungsgruppen aus, zumeist in Reaktion auf von außerhalb des Siedlungsgebietes kommende Versuche, das Siedlungsgebiet unter fremde Oberhoheit zu bringen (Barth 1969). Der Stamm ist daher in der Regel eine sekundäre soziale Organisationsform, natürliche Beziehungen werden sozial rekonstruiert (Holy, 143). Verwandtschaft ist eine flexible, unter dem Gesichtspunkt der Solidarität bestimmte Kategorie. Die Einheit des Stammes wird begründet durch die Behauptung realer oder fiktiver Abstammungsbeziehungen zwischen einzelnen Verwandtschaftsgruppen (Fortes / Evans-Pritchard) und die auf dieser Basis eingeforderte und geleistete Solidarität. Die Selbstwahrnehmung als Verband unilinearer Deszendenzgruppen ist ein wesentlicher Faktor der Stammesidentität. Territorialanspruch, Gewohnheitsrecht, Religion und Sozialbräuche können zu den weiteren Unterscheidungsmerkmalen eines Stammes gehören (Helm). Das Subsistenz- und Wirtschaftsverhalten einzelner Stammesgruppierungen hängt von der ökologischen Beschaffenheit des beanspruchten und genutzten Territoriums ab, agrarische und nomadische Produktion bestehen nebeneinander und ergänzen sich (Black-Michaud). Stämme können kephal oder akephal (d.h. mit oder ohne einem entscheidungsbefugten Oberhaupt) verfasst sein (Sahlins). In der Regel unterscheiden sich kephale Stämme von den akephalen durch den größeren Umfang ihres Territoriums. Eine kephale Organisation ermöglicht eine schnellere Entscheidungsfindung und deren Umsetzung, somit eine effizientere Kontrolle eines größeren Siedlungsgebietes.

2. Die alttestamentlichen Überlieferungen

2.1. Hebräische Begriffe für „Stamm“

Im biblischen Hebräisch finden sich zwei Begriffe für „Stamm“: שֵׁבֶט ševæṭ und מַטֶּה maṭṭæh. Die Grundbedeutung des Nomens ševæṭ ist „Stab / Stock“, während die Parallelbezeichnung maṭṭæh darüber hinaus noch „Zweig“ bedeuten kann. Beide Nomina finden sich in ihrer ursprünglichen Bedeutung und werden auch figurativ gebraucht. Die maṭṭæh begleitenden Konnotationen „Zweig, Brotstab“ lassen die Vorstellung von Leben anklingen, während ševæṭ eher an totes Holz und Herrschaftssymbol erinnert. Die überwiegende Anzahl der Belege beider Nomina entfällt auf die soziologische Größe „Stamm“. Texte aus exilischer und nachexilischer Zeit sowie jene priesterschriftlicher Herkunft (→ Priesterschrift) bevorzugen zur Bezeichnung der soziologischen Größe das Nomen maṭṭæh. In den Listen tritt die geprägte Wendung „Stamm der Söhne [Personenname]“ auf (maṭṭæh + bənê + [Personenname]; Jos 13,15.29; Jos 15,1-19,48). Als Untergliederungen des Stammes gelten Sippe / Klan, Vaterhaus und Familie (Bendor).

2.2. Verwandtschaft als Basis

In der alttestamentlichen Überlieferung gilt ein Stamm als übergeordnete Form gesellschaftlicher Organisation auf der Basis von → Verwandtschaft; das heißt, die Texte behaupten durch die Konstruktion patrilinearer Beziehungen die Abstammung aller Angehörigen eines Stammes von einem Vorfahren (Gen 49; Num 1; Num 26; Dtn 33; Jos 7,16-18; 1Sam 10,20-21). Die Erzählungen lassen durchblicken, dass diese genealogischen Listen und Systeme politisch motivierte Konstruktionen sind. Stammesnamen wie Gilead, Juda, Benjamin und Ephraim sind Landschaftsbezeichnungen und verweisen auf die Siedlungsgebiete. Diese Stämme sind aus regionalen Verbänden entstanden, die ihre Einheit sekundär verwandtschaftlich legitimiert haben; d.h. lokal benachbarte Sippen betonen durch Berufung auf einen gemeinsamen mythischen Vorfahren ihre Einheit. Die Fiktivität der genealogischen Beziehungen wird dort deutlich, wo die patrilineare Struktur aufgegeben und die Verwandtschaft davon abweichend konstruiert wird. Die Angliederung von nichtpatrilinear ableitbaren Gruppen erfolgt nach dem Vorbild der Beziehungen, die die Großfamilie konstituieren. Vorhandene Siedlungsgruppen wurden assimiliert, indem man sie als Tochter, Schwester, Ehefrau, Nebenfrau oder Bruder klassifizierte (Num 26,33.46; 1Chr 7,14-19; 1Chr 7,16; 1Chr 8,39).

Einige genealogische Positionen der Listen führen die Namen von Ortschaften, Städten oder Landschaften auf. Ein „Sohn“ wird als Hälfte von X bezeichnet (1Chr 2,52.54), Ortsnamen werden gentilisiert (1Chr 2,53). Die Kategorisierungen lassen erkennen, dass die → Genealogie als soziologischer Code zu lesen ist. Die genealogischen Listen weisen keine rangmäßige Differenzierung der einzelnen Segmente auf. Die Zuordnung gleichnamiger Sippen zu verschiedenen Stämmen deutet an, dass die Organisation im Fluss war und die Spaltung von Sippen zur Abwanderung eines Teiles führen und eine Neubestimmung der Stammeszugehörigkeit nach sich ziehen konnte (Num 26,6.13.20.21). Der Vorgang der Neuformation abgewanderter Sippen als selbständigen Stamm konnte auf den Widerstand des Mutterstammes stoßen (Ri 12,1-6). Die Abspaltungen, Neugliederungen und Assimilationen von Gruppen, die in diesen Genealogien sichtbar werden, sind ein typisches Merkmal segmentärer Gesellschaften (Neu 46ff.79ff). Sie setzen einen kontinuierlichen Prozess von Neu- und Umorganisationen voraus.

2.3. Solidar- und Rechtsgemeinschaft

Aus den alttestamentlichen Erzählungen geht hervor, dass ein israelitischer Stamm eine Solidar- und Rechtsgemeinschaft für alle ihm angehörenden Gruppen bildet (Ri 19-21). Räumlich beansprucht er ein eigenes Territorium, das von ihm im Falle der Bedrohung verteidigt wird (Ri 6-8; Ri 20). Eigentumsrecht an Land hat der Stammesfremde (ger) nicht besessen (Ri 17,7-13; vgl. aber Ez 47,21f; → Fremder), doch dürfte dieses Folge der fehlenden Zugehörigkeit zu einer in den Stamm integrierten Sippe sein. Der Stamm scheint seinem Selbstverständnis nach endogam zu sein, wie die Erzählung über die Erbtöchter zeigt (Num 36). Militärisch und politisch bildet der Stamm die oberste soziopolitische Ebene, auf der Anspruch auf Solidarität und Gefolgschaft erhoben werden konnte. Allerdings konnte die Gefolgschaft nicht erzwungen werden (Ri 12,2; Ri 21,9).

2.4. Struktur und Führung

Eine kephale Organisation der israelitischen Stämme ist in den Texten nicht erkennbar. Militärische und politische Führungspositionen wurden temporär besetzt, wenn die Situation es erforderte (Ri 11,6; → Richter / Richterbuch). Die Erzählungen des Richterbuches lassen erkennen, dass Gemeinschaftsaktionen einzelner Sippen eines Stammes auf lokaler Nachbarschaft beruhen. Die Kooperation mehrerer Stämme kommt immer nur in Ausnahmesituationen zustande, wenn ein regional bedingtes Interesse am gemeinsamen Handeln besteht (Ri 5; Ri 6,35). Das im Deboralied (→ Debora) gerügte Fehlen ostjordanischer und nordisraelitischer Stämme bei der Abwehr kanaanäischer Übergriffe in der Jesreelebene (Ri 5,15-17) verweist die Vorstellung einer militärisch und politisch dauerhaft funktionierenden Vereinigung der Stämme in das Reich der Fiktion (de Geus). Der Tadel der fehlenden wie die Auszeichnung der kämpfenden Stämme als „Volk JHWHs“ (עַם יהוה Ri 5,11.13) deuten indes auf ein die einzelnen Stämme übergreifendes Einheitsbewusstsein hin, das religiös fundiert ist. Charismatische Anführer wie → Ehud, → Barak, → Gideon und → Jefta forderten die Gefolgschaft unter Berufung auf JHWH ein und galten als vom Geist JHWHs ergriffen (Ri 3,15.28; Ri 4,6; Ri 6,14.34f; Ri 11,29; → Geist). Überdauerte ihre Führung den Anlass, dann entwickelte sich aus ihr eine regional begrenzte Stadtherrschaft (Ri 9; Ri 11,9; Ri 12,7).

Die Überlieferung zu den sogenannten → kleinen Richtern lässt erkennen, dass diese zeitweise militärische Anführer ihres Stammes waren (Ri 10,1-5; Ri 12,8-15). Der hebräische Titel für „Richter“ (שׁפט šofeṭ) weist auf Herrschaftsausübung hin und bezeichnet in dieser Zeit einen Lokalherrscher (Häuptling / chieftain). Das Deboralied nennt die Anführer Israels und jene Machirs חוקקים ḥôqəqîm / מחקקים məḥôqəqîm (Ri 5,9.14) und die des Stammes Sebulon משׁכים בשׁבט ספר moškîm bəšebæṭ sofer (Ri 5,14), während jene Issachars שׂרים śarîm (Ri 5,15) genannt werden. Die Terminologie lässt auf unterschiedliche Führungsstrukturen schließen. Die dem Nomen ḥôqəq zugrundeliegende Wurzel verweist auf den Vorgang schriftlicher Festsetzung (einritzen) und der Rechtsetzung. Die Titel der Führer Israels und Machirs deuten an, dass die betreffenden Personen über die Autorität verfügen, etwas endgültig festsetzen und bestimmen zu können. Die Führer Sebulons werden Stabträger = Zepterträger genannt, eine symbolische Umschreibung allgemeiner politisch-militärischer Leitungsaufgaben. Allein die Führer Issachars gelten als „Fürsten“ und tragen somit einen Titel, der eine allgemein-politische Herrschaftsausübung impliziert.

Einige Erzählungen zur Organisation der vorstaatlichen israelitischen Siedlungen (Ri 8,4-17; Ri 11,4-11; 1Sam 11,1-4) berichten von zwei Gruppierungen, die alle wesentlichen Fragen des Gemeinschaftslebens bestimmen, den „Männern der Stadt“ und den → „Ältesten“ (Schäfer-Lichtenberger, 290ff). Die „Ältesten“ vertreten eine Siedlung bei Verhandlungen mit fremden Führern und setzen zeitlich begrenzt einen קָצִין qaṣîn genannten militärischen Befehlshaber ein (Ri 11,6). Die „Männer der Stadt“ sind für alle militärischen Fragen zuständig. Die Siedlungen sind politisch unabhängig, ihre interne Organisation zeigt die Züge primitiver altorientalischer Demokratie. Die Gesellschaftsordnung folgt egalitären Prinzipien.

2.5. Segmentäre Gesellschaft

Segmentäre Gesellschaften können kephal oder akephal organisiert sein. Kephal verfasste „Stämme“ weisen die Charakteristika des Häuptlingstums auf: Dominanz der Häuptlingssippe, Appropriation der politischen und militärischen Führungsposition, Akkumulation von Besitz, generalisierte administrative Kompetenz (Junker). Die laut biblischer Überlieferung nur intermittierend von einem „Richter“ ausgeübte militärische Führung weist auf das Fehlen einer zentralen Herrschaftsinstanz hin. Das frühe Israel kennt keine außerhäuslich geordnete Dauergewalt. Als Gemeinwesen scheint Israel in der vorstaatlichen Zeit nach den Prinzipien einer segmentären Gesellschaft zu funktionieren. Eine segmentäre Gesellschaft baut auf Verwandtschaftsbeziehungen auf, die real oder fiktiv sein können (Sigrist). Die Verwandtschaftsstrukturen bilden die Basis des politischen Gemeinschaftshandelns. Die einforderbare Solidarität ist abhängig von der angenommenen genealogischen Distanz, wie die Beziehungen zwischen den Bewohnern des ostjordanischen → Gilead und des benjamenitischen → Gibea zeigen (Ri 21; 1Sam 11,1-11). Bezeichnend für die segmentäre Gesellschaft ist die kontinuierliche Aus- und Angliederung von Untergruppen und die Neugliederung der Gesellschaft. Der Segmentation von Untergruppen entspricht dabei der Vorgang der Assimilation der abgespaltenen bzw. neu hinzutretenden Teile. Die Konstanz dieser Abspaltungen ist die ausschlaggebende Bedingung für das Andauern der Akephalie und den Verzicht auf hierarchische Strukturen der politischen Organisation. Im Verlauf der Geschichte bedeutet das, dass diese akephale Gesellschaftsorganisation funktionsfähig bleibt, so lange bei einer anwachsenden Bevölkerung ausreichend Ackerland vorhanden ist, so dass alle erwachsenen Söhne eine eigene Hauswirtschaft begründen können. Die segmentäre Gesellschaft ist hinsichtlich ihrer politischen Organisation eine typische Übergangsform. Aufgrund der äußeren Bedingungen, die ihre Existenz ermöglichen, ist davon auszugehen, dass sie politisch nur wenige Generationen Bestand hat und dass Veränderungen dieser Gesellschaftsform zuerst im politischen Bereich eintreten.

2.6. Bedeutung der Stämme in vorstaatlicher Zeit und nachexilischer Zeit

2.6.1. Israelitische Stämme in den Zeiten politischer Unabhängigkeit

Historisch gesicherte Informationen liegen zu den israelitischen Stämmen aus außerbiblischen Quellen nicht vor. In der Darstellung der politischen Strukturen der staatlichen Zeit spielen die Stämme keine Rolle. Sie werden auch nicht mehr namentlich als Stämme erwähnt. Die Kollektiva Israel wie Juda werden ab der Zeit Davids „Volk“, „Haus“ oder „Söhne Israels / Mann Israel“ bzw. „Söhne Judas / Mann Juda“ genannt.

Ephraim. In der hoseanischen Prophetie (→ Hosea) ersetzt der Name des Stammes Ephraim die Bezeichnung des Nordreiches als Israel (Hos 4,17; Hos 5,9.11-14; Hos 6,4; Hos 7,8f.11; Hos 8,9.11; Hos 9,3.8.11.13.16; Hos 10,6.11; Hos 11,3.8f; Hos 12,1.2.9.15; Hos 13,1; Hos 14,9). → Jesaja spricht Israel ebenfalls als Ephraim an (u.a. Jes 7,2.5.8f.17; Jes 9,8.20; Jes 11,13). In der jeremianischen Verkündigung (→ Jeremia) steht „Ephraim“ ebenfalls für Israel (Jer 31,18.20). Der Sprachgebrauch spiegelt die Folgen der assyrischen Feldzüge wider. Das Nordreich wurde von der assyrischen Großmacht nach 732 v. Chr. auf die Region des Gebirges Ephraim reduziert. „Ephraim“ bezeichnet in prophetischen Texten den Rumpfstaat Israel und nicht den Stamm Ephraim.

Als Bezeichnung einer politischen Größe Israel / Ephraim bzw. Juda wird der Begriff „Stamm“ in der vorexilischen Zeit ungebräuchlich. Das Verschwinden des Terminus spiegelt die veränderte politische Realität wider und kann als indirekter Beleg für die zutreffende Schilderung der politischen Strukturen der vorstaatlichen Zeit in den Erzählungen gewertet werden. Nur als topographische Kennzeichnung tauchen noch Stammesnamen auf in Angaben wie „Gebirge Ephraim“ (u.a. 2Sam 20,21; 1Kön 4,8; 2Kön 5,22; Jer 4,15), „Land Gilead“ (u.a. 1Kön 4,19; 2Kön 10,33) oder „Land Naphtali“ (2Kön 15,29).

2.6.2. Stämme als Symbol der Einheit in Zeiten der Fremdherrschaft

Einige der in exilischer und nachexilischer Zeit verfassten biblischen Texte setzen die Tradition einer in der Vorgeschichte Israels verankerten Abstammung aller Israeliten von den zwölf Söhnen Jakobs voraus, da in ihnen ohne weitere Erläuterungen die Einheit Israels als Gemeinschaft von zwölf Stämmen beschrieben wird. Die Kategorie „Stamm“ ermöglicht den Entwurf einer von staatlichen Strukturen unabhängigen politischen Vergemeinschaftung, die die Herrschaftsansprüche des imperialen persischen Staates unterläuft, ohne sie offen in Frage zu stellen. Das Denken in genealogischen Kategorien weitet das Postulat verwandtschaftlicher Solidarität auf die Gesellschaft als Ganze aus, fördert die Binnenidentität und grenzt die so definierte Gesellschaft gegen außerhalb des Verwandtschaftssystems befindliche Gesellschaften ab. Gleichzeitig ermöglicht die Differenzierung in Stämme, Sippen, Vaterhäuser und Familien (vgl. Jos 7,14) verschiedene Grade der Solidarität. Verwandtschaft beruht aber nicht ausschließlich auf überzeitlich invarianten biologischen Konstanten, sondern ist eine kulturelle Konstruktion (vgl. Kellner 20.92). Das genealogische Ordnungsmuster kann den soziopolitischen Erfordernissen entsprechend aktualisiert werden. In der alttestamentlichen Überlieferung belegen diesen Sachverhalt die von der Geburtsreihenfolge (Gen 29,31-30,22; Gen 35,16-19) abweichenden Rangfolgen der Stämme in späteren Genealogien (Gen 49; Dtn 33; Ez 48,1-29; 1Chr 2,3-9,2), die der politischen Bedeutung bzw. den theologischen Intentionen der Verfasser Vorrang einräumen gegenüber dem Geburtsrang (Schorn 63ff). Die horizontale Flexibilität der Genealogien wird durch die Heiratsmechanismen und Vertragsbeziehungen gewahrt, die die Eingliederung der bisher außerhalb des genealogischen Systems befindlichen Gemeinschaften ermöglichen (Num 26,33; 1Chr 7,14-19). Die genealogische Rekonstruktion Israels wird in exilisch-nachexilischer Zeit zur Basis des Gemeinschaftsbewusstseins und definiert die ethnische Identität in den betreffenden biblischen Texten. Das genealogische Denken sichert Ursprung und Kontinuität der Gemeinschaft unabhängig von staatlichen Strukturen.

Das 12-Stämme-System ist eine Rückprojektion des Gesellschaftsideals exilischer und nachexilischer Autoren in die vorstaatliche Zeit Israels (Num 1-2; Num 10,11-28; Num 26; Dtn 33,6-24; Jos 13-19; Ri 20-21). Die Umschreibung der Frühgeschichte und deren Systematisierung anhand theologischer wie sozialer Prinzipien propagiert das Ideal einer sich selbst regulierenden Stammesgesellschaft, deren Zusammenhalt nicht durch politische Macht bestimmt wird, sondern durch die Orientierung an den alle Mitglieder einbeziehenden Verwandtschaftsstrukturen. Die Gleichrangigkeit aller Stämme und ihrer Sippen wird dokumentiert in der gerechten Verteilung des Landes sowie in dem von Solidarität bestimmten Verhältnis der Stämme untereinander. Der Zusammenhalt der Stämme wird durch die von allen getragene Verehrung des Gottes JHWH garantiert (Jos 8,30-35; Jos 22,10-34). Das Modell des 12-Stämme-Systems ist von verschiedenen Überlieferungskreisen aufgenommen worden.

Der Verfassungsentwurf des → Ezechielbuches reorganisiert Israel als politische Einheit nach genealogischen Prinzipien. Die Neuverteilung des Landes orientiert sich an der Leitidee einer in zwölf Stämme gegliederten Gesellschaft (Ez 45,8; Ez 47,13-23; Ez 48,1-29). Die Zuweisung der Landanteile für die Stämme erfolgt schematisch von Norden nach Süden und ist auf das Westjordanland beschränkt. Der Landverteilungsplan ist eine theologischen Kriterien folgende sozial-geographische Utopie, die die realhistorischen Gegebenheiten des Landes und seiner Siedlungsgeschichte außer Acht lässt (vgl. Konkel; Rudnig).

Priesterschriftliche wie deuteronomistische Autoren (→ Priesterschrift; → Deuteronomismus) schreiben die Exodus-Überlieferungen entsprechend ihren theologischen und gesellschaftlichen Vorstellungen aus und um. Leitbild ist das Ideal eines in zwölf Stämme gegliederten Israel. Zwei Aspekte spielen bei der Ausgestaltung eine besondere Rolle: die Organisation als Heer und die gerechte Verteilung des Landes an die Stämme. Voraussetzung für die Verwirklichung dieser Ziele ist eine auf Verwandtschaft beruhende egalitäre Stammesorganisation. Die Funktionalität dieser Utopie wird von priesterschriftlichen Verfassern in der Lager- und Marschordnung (Num 2; Num 10,11-28) vorgeführt, während deuteronomistische Verfasser die Umsetzung des Modells anhand von Josuas Landverteilung an die Stämme demonstrieren (Jos 13-19).

Bemerkenswert ist auch, dass noch in spätnachexilischer Zeit Genealogien israelitischer Stämme Eingang in die Geschichtsdeutung der → Chronik gefunden haben (Oeming). Die biblischen Verfasser legen in 1Chr 2,3-9,2 eine genealogische Basis zur Begründung der Einheit Israels, die in der Zeit vor der Volksentstehung verankert wird. Die Genealogien sind Sinnbild einer ursprünglichen und überzeitlichen Einheit Israels. Daher werden die genealogischen Listen einzelner Stämme von den Ahnherren bis in die Zeit des Exils fortgeführt. Die Genealogien immunisieren die Einheit Israels gegenüber historischen Zufällen auf doppelte Art und Weise. Die Gemeinschaft des Volkes Israel wird nicht nur auf die Abstammung aller von einem Eponym Israel zurückgeführt, sie erhält darüber hinaus eine theologische Fundierung in dem diesem Eponym zugesprochenen göttlichen Verheißungen (Gen 28,13-16; Gen 35,9-12). Das Andauern der göttlichen Verheißung wird durch die genealogische Kette demonstriert. Sie umschreiben eine von den politischen Wechselfällen der Geschichte Israels ungebrochene Kontinuität der israelitischen Gesellschaft und wahren gleichzeitig die Verbindung zum Spitzenahn als Segensmittler. Die Identität des Volkes Israel wird auf Dauer gesichert und erweist sich infolgedessen als anschlussfähig für alle nachfolgenden Generationen.

Die alttestamentliche Überlieferung gibt zu erkennen, dass diese Vorstellung einer ideal geordneten Stammesgesellschaft in der Frühzeit Israels keinen Anhalt an der historischen Realität hatte. Im → Exodusbuch wird die Auszugsgruppe nicht nach Stämmen geordnet präsentiert, sondern allgemein als Volk bzw. Israel bezeichnet. Auch in den Büchern → Levitikus und → Deuteronomium spielen die zwölf Stämme als sozio-politische Größen keine Rolle. Der in Dtn 33 von der Pentateuchredaktion eingefügte → Mosesegen stammt in der vorliegenden Fassung aus nachexilischer Zeit (vgl. Otto 188f) und kann nicht als Indiz für die gesellschaftliche und politische Relevanz des 12-Stämme-Systems zur Zeit der Monarchie in den Reichen Israel und Juda gelten. Die Listen der aus dem babylonischen Exil zurückkehrenden Exulanten in Esr 2 und Neh 7 (→ Rückwandererliste) identifizieren die Rückkehrer nach Orts- und Sippenzugehörigkeit, sie enthalten aber keine Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einem Stamm. Aus diesem Sachverhalt lässt sich ablesen, dass in vorexilischer Zeit die Vorstellung einer an den zwölf Stämmen sich orientierenden politischen Ordnung keine Rolle gespielt hat.

Die Konzeption des Priester-Stammes Levi ist der genealogischen Logik geschuldet. Die → Leviten der vorexilischen Zeit gehörten zu den landlosen personae miserae. Sie waren Priester an den Heiligtümern außerhalb Jerusalems und nahmen vielfältige sakrale Aufgaben wahr (Schaper 80ff). Die Tempelpriesterschaft in Jerusalem war sadokidisch und wurde ursprünglich nicht zu den Leviten gerechnet. Die Integration der Nachfahren dieser verschiedenen Gruppen von sakralen Funktionären erfordert die Eingliederung in das genealogische System. Die Klassifikation aller Priestergruppen als levitisch mündet in der Subsummierung aller unter einen Eponymen, nämlich Levi. Levi wird zum Ahnherren des Stammes der Leviten (Kellner 307). Die infolge der Kultzentralisation eingetretene prekäre sozioökonomische Position der Nicht-Jerusalemer Priester (vgl. Na’aman) spiegelt sich noch in den Charakteristika des Stammes Levi wider. Der Stamm Levi wird für die Wahrnehmung des JHWH-Kultes ausgesondert (Num 1,48-53; Num 3,12) und erhält keinen Erbanteil am Land (Num 18,20-24; Dtn 10,9; Jos 13,14). Ihre Wohnsitze verteilen sich auf das gesamte Siedlungsgebiet (Jos 21). Als Ausgleich für die Nichtberücksichtigung bei der Landvergabe erhalten die Leviten Weide- und Wohnrechte (Num 35,1-8; Jos 21). Auf ihren früheren Status als kultische Funktionsträger deuten die Zuweisung von Opferanteilen (Num 18,8-19; Dtn 18,1; Ez 44,28ff) sowie eines Anteils am Zehnten hin (Num 18,21.24; Dtn 26,12).

In den nachkanonischen Schriften tritt das 12-Stämme-System als gesellschaftliche Utopie in den Hintergrund. Beiläufig wird die Zugehörigkeit einzelner Protagonisten zu einem der zwölf Stämme erwähnt (Jdt 8,1; Tob 1,1) oder die besondere Position und Bedeutung der Epynomen für die Einheit Israels werden hervorgehoben (TestJud XXV; → Testamente der zwölf Patriarchen; Text Frühjüdische Schriften). Die Führungsrolle des Stammes Juda wird in einigen Passagen der Testamente der zwölf Patriarchen ebenso akzentuiert wie die sakralen Privilegien Levis (u.a. Testament Rubens VI,7.11f; Testament Simeons VII,1; Testament Judas XXI; Testament Naftalis VIII,1f). In den → Qumran-Schriften treten die zwölf Stämme als Akteure in militärischen Kontexten auf (4 QMad; 1 QM). Die theologische Auslegung betont aber die Erwählung des Stammes Juda und deutet den Davidbund messianisch (Zobel, 973f).

Die Vorstellung eines aus 12 Stämmen bestehenden Israel scheint für Diasporajuden als Basis jüdischer Identität noch in römischer Zeit relevant gewesen zu sein. Die Einheit in der Vielfalt bot jenen Juden eine Möglichkeit der Integration und Bewahrung ihrer jüdischen Identität, deren Vorfahren nicht vom Stamm Juda ableitbar waren. In diesem Kontext überrascht es nicht, dass der Apostel Paulus nachdrücklich auf seine Zugehörigkeit zum Stamm Benjamin hinweist (Röm 11,1; Phil 3,5), um seine jüdische Identität zu belegen.

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