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Provinz (persisch)

(erstellt: März 2013)

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1. Allgemeines

Es gibt wohl kaum ein Thema in der Forschung zum Achämenidenreich, das so umstritten ist wie die sog. persische Satrapienordnung (man vgl. nur die unterschiedlichen Ansichten von Jacobs und Klinkott). Dies gilt für die Aussagekraft der zu ihrer Rekonstruktion herangezogenen Zeugnisse ebenso wie für die Einzelheiten dieser Ordnung, ihre Geschichte und die Bestimmung der Grenzen der einzelnen Satrapien. Es kann allerdings aufgrund der Quellenlage kein Zweifel daran bestehen, dass das Reich administrativ in Verwaltungseinheiten unterschiedlicher Größe und Art untergliedert war, Einheiten, in denen auf regional-lokaler Ebene auch traditionell-einheimische Verwaltungsmuster eine Rolle spielten. Entscheidende Positionen in der Provinzverwaltung waren von Angehörigen des Königshauses oder der iranischen Hocharistokratie besetzt, wobei sich im Laufe der Zeit durchaus auch so etwas wie „Satrapendynastien“ (etwa in Kleinasien) herausbilden konnten, es zuweilen aber auch, unter dem Druck konkreter politischer Ereignisse, zu Änderungen des Provinzialsystems kam (etwa der Teilung des Gebiets des ehemaligen Neubabylonischen Reiches; s.u.).

Die Hauptorte der Provinzen, z.T. identisch mit der alten „Hauptstadt“ eines neu eroberten Gebietes, dienten dem Statthalter als Verwaltungszentren (mit Steuersammelstellen, Archiven, Kanzleien etc.) und Residenzorte (mit einem Palast, wie er etwa in Babylon, aber auch Memphis, Sardeis, Daskyleion, Ekbatana und Baktra nachgewiesen wurde). Die Aufgaben der Statthalter waren hauptsächlich militärischer, administrativer und finanzieller Art (Klinkott 2005). Trotz des insgesamt einheitlichen Musters der Provinzverwaltung gab es doch auch regionale Besonderheiten, die, wie im Falle der Bergvölker des Zagros, dazu führten, dass schwer kontrollierbare Bevölkerungsgruppen nicht in die Provinzstruktur integriert wurden und Sonderrechte oder Abgabenprivilegien erhielten. In den einzelnen Satrapien, die jeweils aus einer Vielfalt politischer Einheiten bestehen konnten, unterschieden sich die lokalen Bedingungen von Ort zu Ort oder Distrikt zu Distrikt. So erhielt eben in der Transeuphratene der Distrikt Jehud mit einem Ort wie → Jerusalem seine eigenen „Gesetze“, behielt seine Priesterhierarchie und wurde von Judäern verwaltet (s.u.). In dem benachbarten → Samaria spielte die Familie des → Sanballat die entscheidende Rolle, und in den benachbarten phoinikischen Städten übten lokale Herrscher die Kontrolle aus. Alle diese unterschiedlichen Einheiten, die intern lokalen Traditionen und Sitten verpflichtet waren, waren dem persischen Satrapen in Damaskus verantwortlich.

Die Heterogenität und die Wandlungsfähigkeit der Herrschafts- und Verwaltungsmuster sind nicht als Zeichen von Schwäche zu deuten, zumal sie mit Formen strenger Aufsicht durch die Zentralregierung (etwa den sog. [nichtinstitutionellen] „Augen und Ohren des Königs“ als Überwachungs- und Informationsquelle, Garnisonen mit dem König verantwortlichen Kommandeuren etc.) verbunden waren. Krisen des Reiches resultierten in der Regel nicht aus einem Spannungsverhältnis von lokaler Autonomie und zentraler Kontrolle, sondern – abgesehen vom vorübergehenden Verlust Ägyptens und chronischen Problemen an den Grenzen (etwa im Ägäisraum) – aus Konflikten innerhalb des persischen Machtapparats (Thronkrisen etc.).

2. Begrifflichkeit

Üblicherweise spricht man, was die großen Verwaltungseinheiten des Perserreiches angeht, von Satrapien. Dieser Wortgebrauch orientiert sich am griechischen Begriff σατραπεία satrapeia (σατραπηίη satrapēiē), der zweifellos (nordwest-)iranischen Ursprungs ist; ein entsprechendes indigen-iranisches Wort ist uns in den altpersischen Königsinschriften allerdings nicht überliefert. Erwähnung findet dagegen der Titel xšaça-pā-van- („Reichsschützer“ bzw. „Herrschaftsschützer“; Schmitt 1976, 373) für hohe Funktionäre des Großkönigs im Zusammenhang der Machtergreifung → Darius’ I. (Inschrift Darius’ I. aus Bisutun III 14.58; TUAT I, 437.440; Schmitt 2009, 65.70), und dieser stand wiederum Pate für den griechischen Titel σατράπης satrapēs. Zu bedenken ist allerdings, dass die griechischen Zeugnisse diesen und andere Titel (hyparchos, stratēgos, karanos, archōn, dynastēs, despotēs, epistatēs etc.), ähnlich wie Bezeichnungen für administrative Einheiten (archē, nomos, satrapeia, hyparchia, eparchia etc.) nicht mit der von uns gewünschten Eindeutigkeit in Bezug auf Ämterhierarchie und Aufgaben- sowie Territoriumszuweisung benutzen.

Das in den altpersischen Inschriften oftmals vorkommende Wort dahyu- (pl. dahyāva) mit der Grundbedeutung „Land“ ist gleichfalls nicht unproblematisch, dienen in den Inschriften doch auch Ethnika als Ländernamen und oszilliert dahyu- begrifflich letztlich zwischen „Bezirk / Land“ (Letzteres im doppelten Sinne wie engl. country und land) und „Volk / Völkerschaft“. Die These, dieses Wort sei der offizielle altpersische Terminus für „Provinz“ („Satrapie“) gewesen (Jacobs), ist deshalb gewagt.

Nicht weniger uneindeutig sind auch die semitischen Termini, etwa akkadisch pīḫātu (pāḫātu) bzw. bēl pīḫāti, bēl ṭēmi oder šaknu.

3. Quellen

Es sind, abgesehen von den zahlreichen Einzelbelegen für Satrapen und andere Funktionäre sowie ihre Aufgaben und Handlungsspielräume (Klinkott 2005) in der griechisch-lateinischen und indigenen Überlieferung, vor allem drei Quellengruppen, die bei der Rekonstruktion der persischen Satrapienordnung bemüht werden: a) die Nomenliste Herodots (Historien 3,90-94; Text gr. und lat. Autoren), b) die Satrapienlisten, die für die frühhellenistischen Reichsordnungen von Babylon und Triparadeisos überliefert werden (nicht zuletzt Diodor XVIII 3,1-3 und XVIII 39,5-9 bzw. Arrian / Photius, Bibliotheke 92,69a-b und 92,71b), und c) schließlich die sog. Länderlisten (dahyāva-Listen) der Königsinschriften (DB [= Inschrift Darius’ I. aus Bisutun] § 6; DNa [= Inschrift a Darius’ I. aus Naqš-i Rustam] § 3; DNe [= Inschrift e Darius’ I. aus Naqš-i Rustam], DPe [= Inschrift e Darius’ I. aus Persepolis] § 2 [TUAT.NF II, 293]; DSe [= Inschrift e Darius’ I. aus Susa] § 3f.; DSaa [= Inschrift aa Darius’ I. aus Susa] § 4; XPh [= Inschrift h Xerxes’ I. aus Persepolis] § 3; A3Pb [= Inschrift b Artaxerxes’ III. aus Persepolis]).

3.1. Herodots Nomenliste. Obgleich Herodots Nomenliste immer wieder (nicht zuletzt auch von Bibelwissenschaftlern) für die persische Satrapienordnung und Darius’ I. Satrapienreform genutzt wird, kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass sie unecht bzw. ein herodoteisches Konstrukt ist (Ruffing, mit der älteren Literatur). Für die literarische Gestaltung der ihm eigenen Liste sprechen Herodots Nutzung unterschiedlicher Termini für Verwaltungseinheiten (archē, satrapēiē, nomos), das Prinzip der Anordnung der nomoi (mit ihrer Betonung des Westens des Reiches) und die Höhe der in der Liste erwähnten Abgaben. Dafür passt sie ins narrative Konzept der „Historien“: Sie erläutert, wie die Bücher 1-3, das Ausmaß der Bedrohung Griechenlands in den Perserkriegen, sie lässt den Reformer Darius zu Recht als kapēlos „Händler / Krämer“ erscheinen, und sie wird zum Bestandteil der unterschwelligen Kritik des Autors an der Politik Athens – als eines neuen Perserreiches – in der Seebundzeit. Abzulehnen ist auch der Versuch, zwei verschiedene bürokratische Systeme (für Verwaltungszwecke, für die Steuererhebung) anzunehmen und die Listen der Inschriften mit Ersterem, die Nomenliste Herodots mit Letzterem in Verbindung zu bringen: Erhebung, Sammlung und Transport der Abgaben gehörten ebenso zu den Aufgaben eines Satrapen wie der militärische Schutz der ihm anvertrauten Gebiete (Jacobs 2003).

3.2. Frühhellenistische Satrapienlisten. Anders verhält es sich mit den frühhellenistischen Satrapienlisten, die eine enge Verbindung zu (nicht gänzlich erhaltenen, sondern aus Einzelangaben zu rekonstruierenden) spätachämenidischen Pendants aufzuweisen scheinen (Jacobs 1994, 39-51; Klinkott 2000; 2005, s.v.).

3.3. dahyāva-Listen. Was die dahyāva-Listen angeht, so hat, wie bereits betont, ein Teil der Forschung in ihnen Listen administrativer Einheiten sehen wollen; dabei ist der Wandel der Provinzzahlen u.a. damit erklärt worden, dass man es einerseits im Reich mit einem klaren, hierarchisch strukturierten System von Groß-, Haupt- und Kleinsatrapien zu tun gehabt habe und andererseits die Großkönige ein Interesse daran gehabt hätten, die mangelnde Expansionskraft des Reiches nach Darius durch die Hinzufügung bislang unerwähnt gebliebener Namen (von Nichtgroßsatrapien) zu überdecken (Jacobs, EIr, s.v. Achaemenid Satrapies). Andere Gelehrte hingegen haben, wegen des ihrer Meinung nach zwischen „Land“ und „Volk / Völkerschaft“ oszillierenden dahyu-Begriffs, wegen der wechselnden Zahl der Länder / Völkerschaften, des ahistorischen Charakters der meisten Inschriften und der Form der Imagination des Raumes durch die Könige, darauf schließen wollen, dass diese Listen insgesamt (und nicht nur Inschrift a Darius’ I. aus Naqš-i Rustam [DNa] 38-42) allein der ideologischen Betonung der Größe des Herrschaftsgebietes des „Königs der Könige“ dienen sollten (Klinkott 2005, 67-86 mit der älteren Literatur).

4. Die Geschichte der Satrapienordnungen

Auch wenn man die Nomenliste Herodots als authentische Liste verwirft, muss man nicht, wie dies zuweilen geschieht, an administrativ-fiskalischen Reformen Darius’ I. zweifeln (Wiesehöfer 2009, 172. 184 n. 31). Sollten allerdings die dahyāva-Listen als Listen administrativer Einheiten zu interpretieren sein, woran der Autor dieses Artikels jedoch zweifelt, dann wäre kaum Platz für eine grundlegende Reform (Jacobs). Auf deutlich sichererem Boden befindet man sich erst in spätachämenidisch-frühhellenistischer Zeit, dank der bereits erwähnten westlichen Informationen über die Satrapienordnungen von Babylon und Triparadeisos nach Alexanders III. Tod.

5. Die persische Provinz Jehud

Das Gebiet der früheren Königreiche Israel (Samaria) und Juda (Jehud) war jahrzehntelang Teil des Neubabylonischen Reiches (→ Babylonien) gewesen, als der Teispide Kyros 539 v. Chr. den letzten Chaldäerherrscher → Nabonid besiegte und die Westterritorien des Vorgängerreiches in das Perserreich inkorporierte (zu Jehud unter den Persern s. Lipschits / Oeming; Lipschits / Knoppers). Nachdem, vermutlich in den ersten Jahren der Regierung Xerxes’ I. (Stolper 1989), das ehemalige Neubabylonische Reich in die Provinzen Bābili (Babylonien) und Eber-Nāri (aramäisch עֲבַר־נַהֲרָה ‘ǎvar nahǎrāh; griechisch πέραν τοῦ ποταμοῦ Εὐφράτου peran tou potamou Euphratou „jenseits des Flusses [Euphrat]“) aufgeteilt worden war (letzte Erwähnung eines gemeinsamen Kommandos: BM 74554 [Kuhrt 2007, II 815f.]), wurden Jehud und Samaria als מְדִינָה mədînāh „Distrikt“ Teil der Provinz „Transeuphratene“. Die Frage, ob dabei Jehud (und Jerusalem) zunächst administrativ von Samaria (und seinen „Statthaltern“; פֶּחָה pæḥāh) abhängig war oder eigene Statthalter und Institutionen besaß, ist nach heutigem Kenntnisstand nicht zu entscheiden. Allerdings sprechen die Konflikte zwischen Samaria und Jerusalem im Zuge des Wiederaufbaus des Tempels und in der Zeit → Nehemias ebenso für die Abhängigkeit wie der Umstand, dass Nehemia der erste persische Funktionär ist, der „Statthalter in Juda“ (פֶּחָה בְּאֶרֶץ יְהוּדָה pæḥāh bə’æræṣ jəhûdāh: Neh 5,14) genannt wird, und dass Statthalter von Jehud in epigraphischen Zeugnissen erst seit 407 v. Chr. auftauchen. Was die Rivalität zwischen Samaria und Jerusalem angeht, sollte man allerdings bedenken, dass beim Streit zwischen der jüdischen und der ägyptischen Gemeinschaft auf der Insel → Elephantine die Statthalter von Juda und Samaria gemeinsam zugunsten ihrer „Landsleute“ agieren.

Obgleich die Bedeutung Jehuds für die Entwicklung einer jüdischen Gemeinschaft und einer jüdischen Identität in der Frühphase der Zeit des Zweiten Tempels Bibelwissenschaftler dazu verleiten könnte, die politische und kulturelle Bedeutung Jehuds für die Perserkönige zu überschätzen (Briant 2000), bleibt doch daran zu erinnern, dass durch Palästina wichtige Überlandverbindungen (nach Ägypten bzw. Syrien / Libanon / Jordanien) verliefen und dass diese Infrastruktur nicht unerheblich zum demographischen Wachstum und wirtschaftlichen Fortschritt des perserzeitlichen Palästina beigetragen haben dürfte. Persischen Verwaltungs- und Garnisonsstandorten in Jehud und Idumäa oblag zudem die Kontrolle der Verbindungen ins unruhige Ägypten.

Abgesehen von den „Statthaltern Jehuds“ und den „(Hohen-)Priestern“ in Jerusalem wissen wir von mindestens zwei weiteren hohen Zivilbeamten der Provinz, einem „Präfekten“ (סֶגֶן sægæn) und einem „Richter“ (דַּיָּן dajjān). Perserzeitliche Quellen unterscheiden zwischen „Richtern des Königs“ (mit persischen Namen), die wahrscheinlich auf Lebenszeit bestimmt wurden, und „Richtern der Provinz“, wahrscheinlich einheimischen Richtern mit besonderer Expertise in lokalen rechtlichen Angelegenheiten (zur Administration von Jehud: Lemaire). Der סֶגֶן sægæn wird in der Regel als ranghöchster Funktionär unter dem Statthalter aufgefasst, der für die Wirtschaftsverwaltung der Provinz verantwortlich war. Er war Vorgesetzter der „Schatzmeister“ (גִּזְבָּר gizbār), die möglicherweise Abgaben in Münz- bzw. Edelmetallform einzogen, und der „Steuereinnehmer“ (gbj’), die wohl für die Naturalsteuern verantwortlich waren. Die Ausgrabungen in → Ramat Rachel, die ein intensives Bauprogramm auf dem Gelände und eine ungewöhnliche Konzentration von jhwd-Stempelabdrucken auf Gefäßhenkeln bezeugen, verweisen auf die Tatsache, dass dieser alte administrative Zentralort in achämenidischer Zeit wohl zum wichtigsten Steuererhebungszentrum von Jehud geworden war (Lipschits u.a., 34-37). Die aramäischen Ostraka aus Idumäa aus dem 4. Jh. v. Chr. wiederum beweisen nicht nur, dass sich die Steuereinzugspraxis vor und nach Alexander dort nicht änderte (wahrscheinlich auch nicht in Jehud). Zusammen mit anderen Quellen belegen die Ostraka auch die Sammlung einer Grundsteuer in Form von Sachleistungen („Zehnt“), die in „Lagerhäusern“ oder „Lagerräumen“ aufbewahrt wurde. Solche „Lagerräume“ waren ebenfalls Teil des Tempel-Komplexes in Jerusalem. Drittens scheinen die Ostraka auch Steuern auf Handwerk und Handel zu belegen, vor allem auf Sklavenhandel. Im 4. Jh. v. Chr. kannte Juda auch eine Kopfsteuer von einer Didrachme, die den Prozess der Verwendung von Münzen beschleunigen half und Jerusalem in eine „Art ‚öffentliches Schatzhaus’, eine Art ‚nationale Bank’ und eine Art ‚monetäre Werkstatt’“ (Lemaire, 60) verwandelte. Diese Rolle des Tempels ist wahrscheinlich einer der Gründe für die politische und wirtschaftliche Macht der Jerusalemer Hohepriester in hellenistischer Zeit. Nehemias Bemühungen um den Wiederaufbau der Stadtmauern von Jerusalem scheinen auf den Einsatz von (reichsweit rekrutierten) Arbeitskollektiven zu verweisen, die in anderen Teilen des Reiches (etwa der Persis / Elymais) so gut bezeugt sind (Quellenauswahl: Kuhrt 2007, II 797-802).

Durch → Nehemias und auch → Esras Mission – die Datierung der Letzteren ist noch sehr umstritten –, kommen einige achämenidische Einrichtungen ans Licht: Nehemia, Mundschenk des Artaxerxes (I.), beschreibt nicht nur, wie er die Erlaubnis, nach → Jerusalem gehen zu dürfen, erhält, um den Wiederaufbau von Teilen der Stadtmauer in die Wege zu leiten und auch andere Maßnahmen zur Problemabhilfe zu ergreifen; er unterrichtet uns auch über „königliche Pässe“ (elamisch halmi) und königliche elite guides (elamisch barrišdama) (Neh 2,7-9), die uns aus den Persepolis Fortification Tablets bekannt sind (Kuhrt 2007, II 733-735). Sein Verzicht auf das „Statthalterbrot“ (Neh 5,14-18) (eine zusätzliche Forderung, zu deren Erfüllung die lokale Bevölkerung verpflichtet werden konnte) soll in erster Linie Nehemias fürsorgenden Charakter unterstreichen, aber diese Episode und andere Hinweise in den → Büchern Esra-Nehemia bezeugen zugleich eindeutig die extremen sozialen Spannungen und Konflikte in Juda. Abgesehen von seiner Bau- und administrativen Tätigkeit könnten Nehemias soziale und religiöse Reformen auch Unterstützung bei den persischen Behörden gefunden haben, weil sie dazu geeignet waren, soziale und politische Unruhen kurz nach den persischen Vergeltungsmaßnahmen auf Zypern und in Ägypten zu verhindern. Das gleiche Motiv kann auch für die persische Unterstützung Esras vermutet werden, der, unabhängig von der Tatsache, ob seine Mission im Jahre 458 oder 398 v. Chr. stattfand, und unabhängig von dem Text, den er mit sich brachte und später verlas, von den persischen Behörden geschickt worden war, um eine Art von neuem „Gesetzeswerk“ mit Hilfe des „Gesetzes (דָּת dāt) des Himmelsgottes“ zu institutionalisieren. Außerdem war Esra in der Lage, freiwillige Rückkehrer mit sich zu nehmen, Geld für die Verschönerung des Tempels aus den königlichen Kassen zu beschaffen und Steuerbefreiung für die Kultfunktionäre zu erreichen. Die Gewährung dieser drei Privilegien war durchaus übliche achämenidische Praxis, um Frieden und Ordnung im Reich zu gewährleisten.

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Abbildungsverzeichnis

  • Das Persische Reich und seine Provinzen (um 500 v. Chr.). © Josef Wiesehöfer
  • Die persischen Provinzen nach der Nomenliste Herodots. © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
  • Die persische Provinz Jehud. © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

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