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Pikuach Nefesch

Andere Schreibweise: Pikkuach, Pikuah, Pikkuah, Piquach, Piqquach, Piquah, Piqquah bzw. Nefesh

(erstellt: Januar 2009)

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1. Begriff

Pikuach Nefesch (פִּקּוּחַ נֶפֶשׁ piqqûach næfæš) bedeutet „Rettung aus Lebensgefahr“. Der Terminus technicus bezieht sich ursprünglich auf den Bruch der Schabbatgesetze (→ Sabbat) zur Lebensrettung und lässt sich bis in die hasmonäische Zeit (→ Hasmonäer) zurückverfolgen. Der Begriff wird aus der Wurzel פקח pqch „öffnen“ abgeleitet.

2. Ursprung und Rechtfertigung

Nach jüdischem Recht (Halacha) hat die Pflicht der Rettung von gefährdetem → Leben Vorrang vor anderen (religiösen) Pflichten und Erwägungen. Eine Gefährdung des Lebens ist durch Krankheit, direkte Gefahren oder durch einen Zustand gegeben, der zu einer Lebensbedrohung führen kann. Die Rabbinen leiten das Prinzip Pikuach Nefesch aus Lev 19,16b ab: „Du sollst auch nicht auftreten gegen deines Nächsten Leben; ich bin der HERR.“ Auch aus Lev 18,5 („Darum sollt ihr meine Satzungen halten und meine Rechte. Denn der Mensch, der sie tut, wird durch sie leben; ich bin der HERR“) wird auf die Bedeutung des Lebens geschlossen (Babylonischer Talmud, Traktat Yom 85b; Sanhedrin 74a; Text Talmud 2). Das menschliche Leben ist in Gottes Verfügung (5. Gebot; vgl. Ex 20,13; Dtn 5,17 und → Dekalog), auch wenn durch schwere Vergehen gegen die → Tora die Anwendung der → Todesstrafe rechtsmäßig ist.

3. Entwicklung des Motivs

Lebensrettung steht über den Schabbatgesetzen, die eine Arbeitsruhe verordnen (Mischna, Traktat Yom 8,6: „Lebensgefahr verdrängt die Schabbat(gesetze)“; Babylonischer Talmud, Traktat Yom 85a-b). Die Entwicklung des Prinzips wird meist mit einer Entscheidung der → Makkabäer in Verbindung gebracht, die Selbstverteidigung am Schabbat ermöglicht (1Makk 2,39-41; vgl. auch Tosefta, Traktat Eruvin 3[4],5-8; Mechilta de-Rabbi Jischma‘el Ki Tissa 1). Die rabbinischen Quellen erwähnen auch andere Gefahrensituationen, welche eine mit Arbeit verbundene Hilfeleistung am Schabbat ausdrücklich erlauben (Schiffbruch, Schlangenbiss, Schmerzen, verschüttete Menschen u.ä.). Im Talmud wird das Prinzip abstrakt anhand der Frage des Stellenwerts des menschlichen Lebens diskutiert. Als Beispiel dienen zwei Personen in der Wüste, die nur für eine Person genügend Wasser mitführen. Während Ben Petura trotz drohender Lebensgefahr für beide Personen das Aufteilen des Wassers fordert, sollte gemäß → R. Akiba nur eine Person trinken (Babylonischer Talmud, Traktat Baba Meṣi‘a 62a).

Pikuach Nefesch kommt für Nötigung zu unerlaubten sexuellen Verhältnissen, → Unzucht, → Mord oder Götzendienst (Letzteres ist umstritten) nicht zur Anwendung. In diesem Fällen ist der Märtyrertod zu wählen.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Encyclopaedia Judaica, Jerusalem 1971-1996

2. Weitere Literatur

  • Doering, L., 1999, Schabbat. Sabbathalacha und -praxis im antiken Judentum und Urchristentum (TSAJ 78), Tübingen
  • Kahl, W., 1998, Ist es erlaubt, am Sabbat Leben zu retten oder zu töten? (Marc. 3:4): Lebensbewahrung am Sabbat im Kontext der Schriften vom Toten Meer und der Mischna, NT 40/4, 313-335
  • Rakover, N., 1997, Preventing apostasy by violating the Sabbath, Jewish Law Association Studies 9, 213-230
  • Rakover, N., 2000, The one vs. the many in life and death situations, Jewish Law Association Studies 8, 129-153

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