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Mazzen / Mazzotfest

(erstellt: Dezember 2008)

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1. Biblische Grundlagen

Das Wort „Mazzen“ (Sg. maṣṣāh; Pl. maṣṣôt) bedeutet „Ungesäuertes“ und bezieht sich meist auf „ungesäuertes Brot“, d.h. Brot, das ohne Treibmittel (Sauerteig [Bakterien], Hefe [Pilz]) hergestellt wurde. Der Begriff findet sich 54-mal im Alten Testament (Sg. nur in Lev 2,5; Lev 8,26; Num 6,19). Ungefähr die Hälfte der Belege gehören der → Priesterschrift (P) an. An 18 Stellen steht Mazzen (Pl.) mit dem Verb „essen“ (’kl) in Verbindung (u.a. Ex 12,15; Ex 13,6.7; Ex 23,15; Ex 34,18; Lev 23,6; Num 28,17; Dtn 16,3).

Die Bezeichnung „Fest der ungesäuerten Brote“ (chag hammaṣṣôt) –Mazzotfest / Mazzenfest – begegnet 9-mal (u.a. Ex 23,15; Ex 34,18; Lev 23,6; Dtn 16,16; Esr 6,22; 2Chr 8,13; vgl. Ex 12,17: nur hammaṣṣôt). Das Mazzotfest wird, ohne jedoch den Festnamen zu nennen, auch in Ex 13,3-10 und Num 28,17-25 behandelt. Es ist eines der → Wallfahrtsfeste, an denen man vor dem HERRN erscheinen soll (vgl. die Festkalender Ex 23,14ff; Ex 34,18ff; Lev 23,6ff; Num 28,17ff; Dtn 16,1ff.16). Im Laufe der Überlieferung wurde auch das Passa zum Wallfahrtsfest des Frühjahrs erhoben und in das Mazzotfest integriert (Dtn 16,1-8). Aus diesem Grund sind die Bestimmungen für die beiden Feste in mehreren Texten miteinander verbunden (Ex 12,1-20; Lev 23,5-8; Num 28,16-25; Dtn 16,1-8).

Das Gesäuerte, Gegenteil zu Mazzen, wird in den meisten Fällen mit dem Substantiv chāmeṣ in der Bedeutung „gesäuertes Brot / gesäuerte Brote“ (u.a. Ex 12,15; Ex 13,3.7; Dtn 16,3) wiedergegeben. Man unterscheidet außerdem zwischen gesäuertem → Brot und Sauerteig, was z.B. aus den Bestimmungen für das kombinierte Passa-Mazzotfest hervorgeht: „Sieben Tage sollt ihr ungesäuertes Brot (maṣṣôt) essen. Schon am ersten Tag sollt ihr den Sauerteig (śə’or) aus euren Häusern tun. Wer gesäuertes Brot (chāmeṣ) ißt, vom ersten Tag an bis zum siebenten, der soll ausgerottet werden aus Israel“ (Ex 12,15.19; vgl. Ex 13,7; Dtn 16,3f). Der Ausdruck „Sauerteig“ selbst ist nie mit dem Verb „essen“ (’ākal) verbunden, denn der Sauerteig ist für das Essen zu sauer.

2. Mazzen in nichtkultischem Zusammenhang

Es gibt einige Stellen, an denen Mazzen in nichtkultischem Zusammenhang belegt sind. Nachdem → Lot in → Sodom die beiden Engel nötigte, in seinem Haus einzukehren, bereitete er ihnen ein → Mahl und ließ ungesäuerte Kuchen backen (Gen 19,3), die man backt, wenn man keine Zeit hat, die Gärung abzuwarten (Ex 12,39; vgl. Gen 18,6). Auch im Bericht von der Totenbeschwörerin von → En-Dor, die zur Bewirtung → Sauls und seiner Männer eilends ein gemästetes Kalb schlachtete und ungesäuertes Brot backte, geht es darum, dem Gast sofort etwas vorsetzen zu können, „denn es war keine Kraft mehr in Saul, weil er den ganzen Tag und die ganze Nacht nichts gegessen hatte“ (1Sam 28,20-24). Bezieht man die Erzählung, in der → Gideon dem Engel des Herrn ein Ziegenböcklein und ungesäuerte Brote zubereitete (Ri 6,19-21), mit ein, hat man den Eindruck, dass hier, wie auch in Gen 19,3, die Vorstellung mitklingt, dass Mazzen als Götterspeise dienten.

3. Mazzen in der Priesterschrift

3.1. Mazzen als Opfergaben

In den Opfergesetzen der Priesterschrift spielen Mazzen eine gewisse Rolle. Dies erklärt sich aus der grundlegenden Bestimmung für die Speiseopfer: Alle Speiseopfer, die man dem HERRN opfert, soll man ohne Gesäuertes (chāmeṣ) zubereiten; weder Sauerteig (śə’or) noch Honig soll man dem HERRN zum Feueropfer in Rauch aufgehen lassen (Lev 2,11). Dies wird folgenderweise präzisiert: Wenn man als → Speiseopfer etwas im Ofen Gebackenes darbringt, soll man Kuchen von feinstem Mehl nehmen – ungesäuert (maṣṣôt), mit Öl vermengt, oder ungesäuerte (maṣṣôt) Fladen, mit Öl bestrichen. Ist aber das Speiseopfer etwas in der Pfanne Gebackenes, so soll es von ungesäuertem (maṣṣāh) Mehl sein, mit Öl vermengt (Lev 2,4f). Es wird auch unterstrichen, dass der nicht verbrannte Rest des Speiseopfers von den Priestern an heiliger Stätte gegessen werden muss, und zwar in Form von ungesäuerten Broten. Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Anteil, den Gott ihnen von seinen Feueropfern gegeben hat (Lev 6,9f; Lev 10,12f; vgl. 2Kön 23,9). Auch beim Dankopfer besteht die Brotgabe in ungesäuerten Kuchen, mit Öl vermengt, und ungesäuerten Fladen, mit Öl bestrichen (Lev 7,11f).

Die Opfergesetze ordnen an, auch Kuchen von gesäuertem Brot zum Lob- und Dankopfer darzubringen (Lev 7,13). Nach Ansicht einiger Forscher umfasst diese Vorschrift die → Erstlingsgabe, die man zum Priester bringt, die aber nicht auf den Altar kommen soll (Lev 2,11f.14; vgl. Lev 23,17-20; Milgrom; Hartley). Andere Forscher meinen, dass hier ein Zugeständnis an eine ältere Praxis vorliegt, die es zugelassen hat, gesäuertes Brot als Opfer darzubringen (Kellermann).

3.2. Mazzen bei der Priesterweihe und im Nasiräergesetz

Auch bei der Priesterweihe (→ Priester) gehören Mazzen zu den Opfergaben neben den Tieropfern: Man soll ungesäuertes Brot, ungesäuerte Kuchen und ungesäuerte Fladen aus feinem Weizenmehl machen und in einen Korb legen. Dies wird samt den Tieren zum Heiligtum gebracht. Dann nimmt man ein Brot, einen Kuchen und einen Fladen aus dem Korb und legt sie in die Hände der zu weihenden Priesterkandidaten. Man schwingt diese Gaben als Schwingopfer vor JHWH. Schließlich nimmt man sie aus den Händen der Priesterkandidaten und lässt sie auf dem → Altar über dem → Brandopfer „zum lieblichen Geruch vor JHWH“ in Rauch aufgehen (Ex 29,1-28; vgl. Lev 8,2.26-28.31).

Ähnliches wird im Gesetz des Gottgeweihten, dem sog. Nasiräergesetz (→ Nasiräer), vorgeschrieben: Wenn die Zeit seines Gelübdes vorbei ist, soll er JHWH die geforderten Opfer samt einem Korb mit ungesäuerten Kuchen und ungesäuerten Fladen bringen. Der Gottgeweihte schert sein geweihtes Haupthaar ab und wirft es auf das Feuer, das unter dem Dankopfer brennt. Dann nimmt der Priester eine gekochte Vorderkeule von dem Widder samt einem ungesäuerten Kuchen und einem ungesäuerten Fladen aus dem Korb und legt es dem Geweihten auf seine Hände. Der Priester schwingt es vor JHWH. Danach ist der Geweihte von seinem Gelübde frei und darf wieder Wein trinken (Num 6,13-20).

3.3. Mazzen an Passa

An → Passa darf man kein anderes Brot als Mazzen essen (Ex 12,8.18; P). Die Begründung dafür ist, dass die Israeliten in Hast aus Ägypten zogen: „Sie backten aus dem rohen Teig, den sie aus Ägypten mitbrachten, ungesäuerte Brote; denn er war nicht gesäuert, weil sie aus Ägypten weggetrieben wurden und sich nicht länger aufhalten konnten und keine Wegzehrung zubereitet hatten“ (Ex 12,39). Auch Dtn 16,3 fordert, dass man kein Gesäuertes an Passa essen soll, und interpretiert das ungesäuerte Brot, das man am folgenden Mazzotfest essen soll, als „Brot des Elends“. Diese Bestimmung für Passa gilt auch für diejenigen, die wegen kultischer Unreinheit oder aufgrund einer weiten Reise gehindert sind, Passa zur festgelegten Zeit im ersten Monat zu feiern. Sie sind verpflichtet, es erst im zweiten Monat am vierzehnten Tage zu halten (Num 9,11).

4. Das Mazzotfest

4.1. Der Ursprung des Mazzotfestes

Bei dem Mazzotfest handelt es sich um ein agrarisches Fest, das man wahrscheinlich erst nach dem Einzug in → Kanaan zu feiern begann (→ Landnahme). Das siebentägige Essen der ungesäuerten Brote stützt diese Annahme, denn die Sesshaften hatten keine Schwierigkeiten, das Fest auf so lange Zeit auszudehnen. Zur Frage nach dem Ursprung des Festes werden divergierende Theorien vertreten, aber die Verbindung mit Kanaan legt es nahe zu vermuten, dass die Israeliten das Fest von den Kanaanäern übernahmen. Es muss allerdings früh sein eigenes Gepräge unter den → Stämmen erhalten haben, denn es ist schon in den ältesten Kalendern mit dem Auszug aus Ägypten in Verbindung gebracht worden (→ Meerwundererzählung, → Exodustradition). Zudem wurde es, da es sieben Tage dauerte, an die Institution der Woche gebunden (Ex 23,15; Ex 34,18; vgl. Dtn 16,3; → Sabbat). Da es sich um ein agrarisches Fest handelt, war es von der Reife der → Ernte abhängig, die von Region zu Region anders ausfiel. Aus diesem Grunde gibt es in den ältesten Bestimmungen für das Fest auch kein genaues Datum. Man feierte es „im Monat Abib“ (Ex 23,15; vgl. Ex 34,18; Dtn 16,1). Zu dieser Zeit sollte man nicht mit leeren Händen vor JHWH erscheinen (Ex 23,15). Diese Vorschrift wird in einem späteren Zusatz zum Festkalender in Ex 34,18ff so weiterentwickelt, dass man das Beste von den ersten Früchten des Ackers in das Haus des HERRN bringen sollte (Ex 34,26).

4.2. Charakteristische Züge des Mazzotfestes

Da man das Mazzotfest im Frühlingsmonat Abib feierte und das Passafest vielleicht seinen Ursprung in einem Ritual bei Vollmond im Frühling hatte, schien es angebracht, die beiden Feste zu verbinden, als das Passafest durch die Reform → Josias zu einem Wallfahrtsfest wurde (2Kön 23,21ff; vgl. Dtn 16,1ff).

Zu der Verbindung der beiden Feste hat vielleicht der Bericht in Jos 5,10f angeregt, in dem erzählt wird, dass die Israeliten beim ersten Lager im Lande, in Gilgal, Passa am vierzehnten Tage des Monats, am Abend, im Jordantal von Jericho hielten und vom Getreide des Landes am Tag nach dem Passa aßen, nämlich ungesäuertes Brot und geröstete Körner. In dem beide Feste umfassenden Ritual kommt die Verbindung in der Priesterschrift (Ex 12-13) am stärksten zum Ausdruck.

Nur die späten priesterlichen Texte und das → Heiligkeitsgesetz (H) geben ein genaues Datum für beide Feste an: Passa ist am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend zu halten und das Mazzotfest am fünfzehnten desselben Monats. Da soll man sieben Tage ungesäuertes Brot essen (Lev 23,5f; vgl. Ex 12,2.6ff.18f; Ez 45,21ff).

Wann wurde der genaue Termin des Mazzotfestes festgelegt? Der Ausdruck „im Monat Abib“ (Dtn 16,1) gibt kein genaues Datum der beiden Feste an. Wenn aber noch zur Zeit des Josia Passa und Mazzotfest nicht unmittelbar nacheinander begangen wurden (2Kön 23,21-23), dann wird die Festlegung des Letzteren auf den fünfzehnten bis einundzwanzigsten des ersten Monats (Lev 23,6-8) später anzusetzen sein, vielleicht in der → Exilszeit. Zu dieser Zeit, als das Volk auf zwei Wohngebiete – Juda / Jerusalem und Babylon – aufgeteilt war, war die datumsmäßige Fixierung der Feste notwendig, um zu erreichen, dass beide Teile des Volkes die Feste gleichzeitig feierten und somit die Gemeinsamkeit im kultischen Leben bewarten.

Das Verhältnis zwischen den beiden Festen scheint in den älteren Bestimmungen nicht ganz klar zu sein. Dtn 16,3f ordnet an, dass man Ungesäuertes sieben Tage lang essen soll. Zudem soll man es zusammen mit dem Fleisch des Passatiers essen. Der hebräische Text in Dtn 16,3 ist schwer zu deuten. Es ist möglich, ihn so verstehen, dass das Mazzotfest schon am Passaabend anfängt. Dann fällt der erste Tag des Mazzotfestes mit der Passafeier zusammen. Soll man im Anschluss nur noch sechs Tage ungesäuertes Brot essen? Diese Deutung basiert auf der Vorschrift in Dtn 16,4b, die vom Fleisch spricht, das am Abend des ersten Tages geschlachtet wird. Man hat den Eindruck, dass dieser Abend, der Passaabend, der erste Tag des Mazzotfestes ist. Die Bestimmung in Dtn 16,3 kann aber auch so verstanden werden, dass sie von sieben Tagen nach dem Passafest ausgeht. D.h. der siebte Tag, an dem die Festversammlung nach Dtn 16,8 stattfinden soll, ist vom Passa gerechnet schon der achte Tag des kombinierten Festes. Die letztere Deutung wird von der Priesterschrift bestätigt: „Am vierzehnten Tage des ersten Monats am Abend sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats“, d.h. acht Tage lang (Ex 12,18). Der Text präzisiert aber, dass das Mazzotfest sieben Tage lang dauert (Ex 13,6-7; vgl. Ex 12,15.19). Diese Präzisierung stimmt mit dem oben genannten Datum für beide Feste im Heiligkeitsgesetz überein (Lev 23,5f; vgl. Num 28,16f).

Es fällt auf, dass die Anweisungen für das Mazzotfest in Ex 12 eine sakralrechtliche Strafbestimmung im Stil von Gen 17,14 enthalten: Wer gesäuertes Brot isst, der soll ausgerottet werden aus der Gemeinde Israel, auch ein Fremdling oder ein Einheimischer des Landes (Ex 12,15.19). Der Ausdruck „die Gemeinde Israels“ (Ex 12,19) reflektiert, dass es um die kultische Feier geht. Der kultische Vollzug des Mazzotfestes wird damit hervorgehoben und er ist unverzichtbar. Letzteres kommt auch in der sakralrechtlichen Strafbestimmung für denjenigen zum Ausdruck, der es unterlässt, Passa zu halten (Num 9,13). Es ist wahrscheinlich, dass in diesen Texten, die beide zur Priesterschrift gehören, eine Korrespondenz zum → Versöhnungstag vorliegt, weil dieselbe Strafe demjenigen angedroht wird, der die Anweisungen für diesen Tag unterlässt (Lev 23,29-30). Ähnliches sagt Dtn 16,1-8 nicht, was bedeutet, dass die Bestimmungen für das kombinierte Passa-Mazzotfest in der Priesterschrift eingeschärft werden.

Nach Dtn 16,7f sollen die Teilnehmer am Morgen nach der Passafeier zu ihren Zelten – d.h. zu ihren temporären Wohnungen (vgl. Dtn 1,27; Dtn 5,30) – zurückkehren und sechs Tage Ungesäuertes essen. Aber am siebenten Tag ist Festversammlung für den HERRN (Dtn 16,8). Das Wort für Festversammlung (‘ăṣæræt) ist bemerkenswert. Es kommt auch in den Bestimmungen für den achten Tag, dem Höhepunkt des → Laubhüttenfestes vor (Lev 23,36; Num 29,35; Neh 8,18; 2Chr 7,9). Durch diese Terminologie hebt Dtn 16,8 die Bedeutung des siebenten Tages des Mazzotfestes hervor, die auch das Arbeitsverbot an diesem Tag unterstreicht. Priesterschrift und Heiligkeitsgesetz betonen die kultische Feier des Mazzotfestes noch stärker, indem sie eine heilige Versammlung nicht nur am siebenten Tag, sondern auch am ersten Tag verordnen. Hinzu kommen die täglichen Opfer (Num 28,18.25; Lev 23,7f).

4.3. Das Mazzotfest und das Erntefest

Die verbreitete Theorie, dass das Mazzotfest ein landwirtschaftliches Fest ist, stützt sich u.a. auf die Beseitigung des Gesäuerten und das Essen der ungesäuerten Brote während der siebentägigen Feier: Durch diese Begehung wird das neue Erntejahr eingeleitet. Am Mazzotfest beginnt die → Erntezeit, die mit dem Fest der Ernte (dem Wochenfest) sieben Wochen später endet (Ex 23,16; Ex 34,22; Dtn 16,9f).

Wie lässt sich dies aus den Texten begründen? Wie aus den älteren Festkalendern in Ex 23,15 und Ex 34,18 hervorgeht, war das Mazzotfest ursprünglich nicht an ein genaues Datum gebunden. Der Termin war ja von dem Stand des Getreides und dem dadurch bedingten Erntebeginn abhängig, der von einer Region zur anderen wechseln konnte. Folgerichtig sagt Dtn 16,9f von der Erntezeit: „Sieben Wochen sollst du zählen und damit anfangen, wenn man zuerst die Sichel an die Halme legt, und sollst das Wochenfest halten dem HERRN, deinem Gott.“ Diese Bestimmung ist in Lev 23,15f weiterentwickelt: „Danach sollt ihr zählen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Garbe als Schwingopfer darbrachtet, sieben ganze Wochen. Bis zu dem Tag nach dem siebenten Sabbat, nämlich fünfzig Tage, sollt ihr zählen und dann ein neues Speisopfer dem HERRN opfern.“

Nach welchem → Sabbat soll man zu zählen beginnen? Der Text lässt die Antwort offen. Dies bedeutet, dass man den Beginn der Erntezeit nicht mehr notwendigerweise in unmittelbare Verbindung mit dem Mazzotfest bringen muss. Hinzu kommt, dass es nicht möglich war, das Fest nach wie vor an die Ernte zu binden, nachdem der Beginn des Mazzotfestes auf den fünfzehnten Tag des ersten Monats festgelegt worden war. Man richtete sich ganz nach dem vom Vollmond abhängigen Datum des vierzehnten Tages desselben Monats für das Passa. Der Zusammenhang des Mazzotfestes mit dem Erntebeginn entfiel. Dies wird in Lev 23,9ff klar, denn in diesen Versen erscheinen die erste Garbe der Ernte (Lev 23,10) und die Darbringung der Garbe als Schwingopfer als selbständige Feier des Erntebeginns ohne Bezug zum Mazzotfest (Lev 23,10f.15). Aus diesen Gründen ist der These, dass diese Garbe (schon) am zweiten Tag des Mazzotfestes dargebracht wurde, nicht zuzustimmen. Der Festtermin „im Monat Abib“ (Dtn 16,1) betont die Unabhängigkeit des Mazzotfestes von der zeitlich variablen Ernte.

Literaturverzeichnis

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  • Der Jahresfestkreis. Von © Corinna Körting, für den WiBiLex-Artikel „Fest“ angefertigt.

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