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Luther, Martin (NT)

(erstellt: März 2019)

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1. Ein Leben mit der Bibel

Die gesamte Biographie Martin Luthers ist durch den intensiven Umgang mit der Bibel geprägt. Bereits von früher Jugend an wurde er mit biblischen Texten vertraut gemacht. Sei es in der häuslichen Erziehung durch die Eltern, dem Erlernen von Gebeten und dem elementarischen liturgisch angemessenen Verhalten im Gottesdienst, sei es in der Schule, wo biblische Texte zum allgemeinen Unterrichtsbestandteil gehörten. Sobald Luther die Anfangsgründe des Lesens und Schreibens sowie der lateinischen Sprache in Mansfeld erlernt hatte, wechselte er nach Magdeburg, wo er in die regelmäßige Lektüre der Bibel eingeführt wurde. Dabei dürfte es vor allem der lateinische Text der → Vulgata gewesen sein, mit dem sich der junge Lateinschüler auseinander zu setzen hatte. Hierbei war jedoch weniger eine wissenschaftliche Kommentierung angestrebt, als vielmehr eine grundsolide Aneignung des biblischen Textes. Diese Prägung setzte sich in Eisenach fort, wo Luther die Lateinschule besuchte. Als Mitglied des Chores der Michaelskirche war er zudem intensiv in das liturgische Geschehen eingebunden und erlernte zahlreiche Messtexte und gottesdienstliche Inanspruchnahmen des lateinischen Bibeltextes. Die Bibel begleitete ihn auch, als er 1501 an die Universität Erfurt und dort in der St. Georgenburse Quartier bezog. Das Leben in der Burse war dem einer klösterlichen Gemeinschaft ähnlich und enthielt erneut neben zahlreichen Andachten auch Zeiten intensiver Bibellektüre.

Es ist davon auszugehen, dass Luther, als er 1505 um Einlass in das Kloster der Augustiner­eremiten in Erfurt nachsuchte, große Teile der Bibel beherrschte und auswendig wusste. Von seinen Oberen zum Studium der Theologie bestimmt, setzte Luther seine Schriftlektüre fort. Gehörte das regelmäßige Lesen der Bibel schon zum klösterlichen Alltag, so wurde Luther im Rahmen des Studiums der Theologie nunmehr auch in die mittelalterliche Schriftauslegung eingeführt. 1512 übernahm Martin Luther nach erfolgreicher Promotion die theologische Professur von Johann von Staupitz in Wittenberg. Bis an sein Lebensende hat Luther sich in der Folge mit den biblischen Büchern intensiv beschäftigt. Überwiegen allerdings in der akademischen Lehre die Bücher des Alten Testaments, so spielen in seiner Predigt- und Seelsorgetätigkeit die neutestamentlichen Texte eine schwerlich zu überschätzende Rolle.

Luther kannte die Bibel nahezu vollständig auswendig. Das erleichterte ihm den Umgang mit der weiter unten zu erläuternden intertextuellen Exegese. Freilich ist hierbei eine Entwicklung zu beobachten. Orientiert sich die erste Psalmenvorlesung 1512 / 1513 noch ganz in Stil und Aussage am spätmittelalterlichen Vorbild, so wandelt sich im Verlauf der Römerbriefvorlesung ab 1515 die äußere Form und auch der theologische Ansatz. In der Psalmenvorlesung diktiert Luther sorgfältig seine Kommentierung auf der Basis der spätmittelalterlichen Kommentare. Luther verfolgt noch unwidersprochen die Methode des → vierfachen Schriftsinnes und akzentuiert dabei immer stärker die Bedeutung des biblischen Textes für die lebendige Frömmigkeit der Christen.

Für die folgenden Vorlesungen über neutestamentliche Bücher ab 1515 ändert Luther seine Vorlesungstechnik. Er betont zunehmend den Sinnzusammenhang der Textabschnitte. Immer stärker stellt er den gesamten Bedeutungszusammenhang der paulinischen Vorlage heraus. In den Zusammenfassungen hebt er sodann die theologische Bedeutung der Texte systematisch hervor. Auch wenn er nicht explizit die spätmittelalterliche Auslegungsmethode verwirft, ändert sich sein Ansatz erheblich. Zunächst wird die philologisch gesicherte Auslegung des Schriftsinnes (Literalsinn) erarbeitet; sodann dessen geistliche Bedeutung im Fokus der ethischen Fragestellungen. Der Blick in die Vorbereitungsnotizen Luthers und deren Vergleich mit dem tatsächlichen Vorlesungsdiktat lassen erkennen, wie der Ausleger mit dem Text der Schrift ringt und dabei zunehmend auch der philologischen Texterschließung größeren Raum einräumt. Sinnfällig wird dies an der Verwendung der Vulgata-Revision auf der Basis ihrer griechischen Rückübersetzung durch Erasmus von Rotterdam. Kaum dass dieses Werk erschienen war, verwendet Luther es ab ca. April 1516 in der Vorbereitung auf die Vorlesung.

Freilich ist zu bemerken, dass sich Luther damit im akademischen Umfeld kaum heraushebt. Die Wendung zu den ursprachlichen Grundlagen der Schriftauslegung wird durch die Wittenberger Universitätsgründung seit 1502 unterstützt. In deren später ausgestellten Statuten sind ausdrücklich Professuren für Griechisch und Hebräisch ausgewiesen und besetzt worden. Auch wenn sich diese Initiative der humanistischen Bewegung und ihrem Widerhall in der Wittenberger Universität verdankt, verfolgt Luther darüber hinausgehende Ziele. Fortan steht seine Auslegung in der Spannung von philologischer Kärrnerarbeit und deren theologischer Ausdeutung.

Die philologische Arbeit findet zu einem ersten Höhepunkt, als Luther 1521 während seiner Schutzhaft auf der Wartburg die Zeit nutzt und das Neue Testament mit Hilfe der Vulgata und des griechischen Textes von Erasmus übersetzt. Abweichend von der bisherigen Übersetzungspraxis geht Luther nicht mehr Wort für Wort vor. Er paraphrasiert unter Berücksichtigung der philologischen Besonderheiten die biblischen Textabschnitte und fügt sie zu gut lesbaren Sinnabschnitten zusammen. Der leicht verständliche Text des Neuen Testaments erscheint im September 1521 und findet sofort intensiven Absatz.

Über diese Revision der traditionellen Übersetzungstätigkeit gibt Luther 1530 in seinem „Sermon vom Dolmetschen“ Auskunft. Seine Übersetzungspraxis ist erkennbar von dem Bemühen um Allgemeinverständlichkeit und die Herausarbeitung des theologischen Bedeutungsgehaltes geprägt. Die dabei verwendete sächsische Kanzlei-Sprache erweist sich als ein wichtiges Bindeglied zur Entstehung des Frühneuhochdeutschen. Zum einen ist diese weit verbreitet. Zum anderen ist sie für die Buchdrucker gut verständlich und verbindet sich mit den sprachlichen Traditionen des deutschen Südwestens, in dem damals die meisten Druckwerkstätten beheimatet waren.

Die dem allgemeinen Sprachgebrauch behutsam angepasste Schriftübersetzung prägt in erstaunlichem Maße die Alltagssprache der Menschen des 16. Jahrhunderts und ist auch deswegen ein besonderer Erfolg. Freilich belässt es Luther nicht mit der einmaligen Übersetzung. Im Kreis der Kollegen revidiert Luther immer wieder seine Übersetzungen und weitet sie unter dem Einfluss seiner Lehrtätigkeit auch zunehmend auf das Alte Testament aus. Diese Arbeit findet Eingang in die Einleitungstexte zu den biblischen Büchern und schlägt sich schließlich auch in der ersten Gesamtbibel von 1534 nieder. Deren Text wird ebenfalls immer wieder kritisch durchgesehen und philologisch wie theologisch evaluiert.

Während sich Luther in seiner akademischen Lehrtätigkeit immer stärker auf das Alte Testament bezieht, stellt die seelsorgerlich-pastorale Auslegung der neutestamentlichen Schriften einen Schwerpunkt seiner Predigttätigkeit dar. Die Mitschriften von Predigthörern geben ein eindrückliches Bild der sprachbildenden Kraft von Luthers Auslegung. In beiden Sprachen, Latein wie Deutsch, wie selbstverständlich zu Hause, verbindet Luther seine Auslegungen immer wieder mit Sprachspielen und Deutungen aus beiden sprachlichen Bereichen. Aus dieser Melange wächst eine Schriftauslegung heraus, die einerseits dem alltagssprachlichen Bedürfnis der Hörenden entgegenkommt, andererseits deren sprachliche Praxis prägt. Dazu trägt die Herausgabe von Predigtpostillen bei, in denen Luther Musterpredigten zu den biblischen Perikopen den Pfarrern zur Predigtvorbereitung zur Verfügung stellt.

Methodisch trägt Luther in diesen Texten seinem Grundsatz Rechnung, dass die Bibel sich selbst auslegt. Insofern Luthers Sprache zutiefst von der täglichen Bibellektüre gesättigt ist, fällt ihm die intertextuelle Bezugnahme leicht. Er spricht in der Auslegung der heiligen Schrift keine andere Sprache als die Bibel selbst. So entsteht eine spannungsvolle Wechselwirkung zwischen philologisch gegründeter und theologisch fokussierter Auslegung, ihrer Interpretation und Inanspruchnahme für die alltagstaugliche Handlungsorientierung, Trost und Erbauung. Luther liegt an einer lebendigen, immer wieder aktuellen Erschließung der Botschaft des Evangeliums in Schrift und Verkündigung.

Seit 1521 bestimmt diese bibeltheologische Profilierung das gesamte Wirken Martin Luthers und seine vielfältigen Stellungnahmen und Gutachten, Briefe, kontroverstheologischen Äußerungen, Predigten und Lehrtexte. Der große Umfang der literarischen Hinterlassenschaft ist bis heute nicht völlig erschlossen, auch wenn die kritische Edition seiner Schriften in der sog. Weimarer Ausgabe bald 120 Bände umfasst. Ein Schwerpunkt der Bibelauslegung Luthers wird zumeist in seinen akademischen und kontroverstheologischen Texten gesucht. Wirkmächtiger und aufs Ganze gesehen auch nachhaltiger waren freilich seine seelsorgerlichen Texte und die wöchentliche Predigt. Sie unterbricht Luther im Frühjahr 1530 in Wittenberg aus Ärger über die vermeintliche Wirkungslosigkeit seines Engagements sowie wenn er auf Reisen ist.

Die Schrift ist aus dem täglichen Leben Luthers nicht wegzudenken. Er hat sie täglich im Gebrauch und empfiehlt die tägliche, je neue Auseinandersetzung mit den durchaus bekannten Texten. Die persönliche und individuelle Schriftlektüre führt dazu, dass jeder Bibelleser oder -hörer die Schrift als das für ihn ganz persönlich abgefasste Wort Gottes erfährt. Sie können immer wieder die Erfahrung machen, dass sich der Text neu erschließt und den Kenntnisstand wie das Wissen über die Offenbarung Gottes in Christus erweitert. Luther bezeichnet sich selbst als lebenslangen Schüler der Schrift.

Aufgrund der oben genannten Zweiteilung seines exegetischen Interesses wird im Folgenden verstärkt auf die Auslegung des Neuen Testaments und damit die Verkündigung in Seelsorge und Predigt Bezug genommen.

2. Luthers Verständnis der Schrift

Luthers gesamtes theologisches Denken vollzog sich als vielgestaltige Auslegung der heiligen Schrift. Er verstand sich in allen vielfältigen Dimensionen und Ausbildungen seines Amtes als biblischer Theologe. Insofern er die Bibel zum Ausgangs-, Angel- und Zielpunkt seiner theologischen Wirksamkeit machte, prägte er gleichermaßen die Ausdrucksweise wie den theologischen Argumentationsgang als „die Weise in der Theologen sprechen“ (modus loquendi theologicus). Die Basis dafür bestand in seiner umfassenden und stets präsenten Bibelkenntnis. In der Bibel manifestierte sich das lebendige Wort Gottes. Für Luther wird sie sodann zur Sprache des diesem Wort sich unterwerfenden Lesers. Das sprechende Wort der Schrift wird zum explizierenden Medium ihrer Auslegung. In der Weise der Schrift zu sprechen ist der allein angemessene Weg, über das eigene Stammeln und Stottern hinweg zu kommen. Christen sollen ihrem „HErrn Jhesu Christo … nachreden, wie er uns vorredet“. Daraus erhält die Auslegung ihre Kraft. Menschen, die dem Sprachgebrauch der Bibel nacheifern, reden nicht nur von Gott, sondern auch wie Gott.

Zunächst enthält die Bibel in von Menschen geschriebenen und gerade dadurch von ihnen zu verstehenden Worten die Offenbarung Gottes in ihrer ganzen Fülle. Sie enthält alles, was notwendig ist, zu glauben. Freilich ist dieses Wort nur so zu verstehen, dass seine Bedeutung existentiell für den jeweiligen Leser oder Hörer erschlossen wird. Von daher ist Bibellektüre unlösbar verbunden mit ihrer Auslegung. Diese wiederum wird so zum zentralen Inhalt und Kriterium aller weiteren theologischen Arbeit. Zugleich erweist sich damit die Schrift als Richtschnur und Maßstab aller theologischen Aussagen.

Die Schrift ist notwendigerweise als geschlossenes Ganzes zu lesen und kann nicht auf einzelne Bestandteile reduziert werden. Wer nur einzelne Phrasen oder Worte aus ihr herausreißt, arbeite dem Teufel in seinem diabolischen Werk in die Hand. Diese Überzeugung hindert Luther freilich nicht, immer wieder Kanonkritik zu äußern und aus systematisch-theologischem Blickwinkel den Wert einzelner Bücher für die theologische Sachfrage zu kritisieren. Die innere Einheit, das Zentrum der Schrift ist die Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus. Insofern sie in ihm abgeschlossen und vollständig ist, darf auch aus der Schrift nichts hinweg getan werden.

Zugleich stellt die christologische bzw. soteriologische Fokussierung auch das Zentrum der Auslegung bei Luther da. Christus verkörpert den ersten und vorrangigen Sinn der Schrift (sensus principalis scripturae), von dem aus die Einheit der Schrift und mögliche Harmonisierungen erfolgen können. Bloße textliche Kohärenz oder spekulative Einheitskonstruktionen lehnt der Reformator entschieden ab. Kriterium seiner Kritik an jeglicher Auslegung, die sich nicht nur gegen die römisch-katholische Interpretation, sondern zunehmend auch gegen differierende Positionen der eigenen Fraktion richtet, ist die Frage, „ob sie Christum tryben, odder nit“ (WA DB 7, 384,28). Dies wird dann auch das ausschlaggebende Argument bei kanonkritischen Äußerungen des Wittenbergers.

Die vielzitierte Abfolge des Umgangs mit der Schrift in drei Schritten von Meditation, Gebet und Anfechtung – in wechselnder Reihenfolge – impliziert das Überschreiten der Grenze von einem bloßen Wissenserwerb hin zu einer handlungsorientierenden Aneignung. Enthält doch die Bibel als Gottes Wort „nicht Lesewort, wie sie meinen, sondern eitel Lebewort […], die nicht zu speculiren und hoch zu tichten sondern zum leben und thun dargesetzt sind.“ (WA 31, I, 67,14-27)

Dabei soll der Christ nicht nur mit der Bibel leben, sondern in ihr. Dieser lebendige, lebensprägende Umgang mit der Schrift steht allerdings in der Spannung zu der Funktion der Schrift als autoritativem Beleg. Als dritte Verwendung sind noch Bibelzitate zur nachträglichen Bestätigung oder Veranschaulichung zu erwähnen. Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältige Durchsicht zu den programmatischen Schriften Luthers dringend geboten, in denen der Schriftgebrauch des Reformators sorgfältig überprüft wird. Es lässt sich zeigen, dass, je weiter der Text von prinzipiellen zu praktischen und kasuistischen Fragen fortschreitet, die Begründungsfunktion der Bibel zugunsten eigener theologischer Urteilskraft und menschlicher Erfahrungsklugheit zurücktritt.

Die Mitte der Schrift und die Paulus-zentrierte Auslegung der Bibel bei Martin Luther

In seinem Vorwort zur ersten lateinischen Ausgabe seiner Werke 1545 gibt Martin Luther biographisch Auskunft über die Entwicklung seiner Theologie und deren Folgen. Er betont dabei die Entdeckung des Evangeliums als Folge seiner intensiven Auseinandersetzung mit dem Begriff der Gerechtigkeit Gottes im Römerbrief des Paulus. Die damit verbundene Entdeckung der passiven Gerechtigkeit des Menschen, die es im Glauben zu ergreifen gilt und nicht durch eigene Leistung erworben werden kann, wird für ihn zur „Pforte ins Paradies“ und zum Schlüssel der Schrift insgesamt. Auch wenn im Rückblick sich mancherlei Angaben verdichten und zu einer bekehrungsähnlichen Erfahrung verkürzt werden, ist doch wichtig zu sehen, dass Luthers Schriftauslegung sich in entscheidendem Maße der im weiteren zu erläuternden Einsicht in die exklusive Schriftautorität, d.h. den Verzicht auf außerbiblische Auslegungsautoritäten, die daraus folgende Selbstauslegung der Schrift, die Konzentration auf die Mitte der Schrift, also Kreuz und Auferweckung Christi und schließlich der Entdeckung der hermeneutischen Prinzipien in der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium verdankt. Ohne Zweifel wird Paulus damit zur alles bestimmenden Größe in der evangelischen Schriftauslegung Luthers.

Ihm wendet sich Luther in mehreren Vorlesungen zu:

  • Vorlesung zum → Römerbrief (1515 / 16): Sie ist das Dokument der Hinwendung zur reformatorischen Schriftauslegung. Auch wenn Luther im Vergleich zu seiner Vorbereitung (WA 56) nur knapp ein Viertel seiner Überlegungen im Hörsaal vorträgt (WA 57), enthält sie in mannigfaltiger Weise Einsichten und Tendenzen, die für die spätere theologische Entfaltung des Anliegens der Reformation von größter Bedeutung werden sollten. Nachdem auch Melanchthon in seinen Grundartikeln des christlichen Glaubens (loci communes – ein Durchgang durch den Römerbrief für die in seinem Hause lebenden Studenten und Schüler) 1521 in humanistischer Methodik die Grundlage für eine evangelische Dogmatik (Lehre) gelegt und auch in einer Vorlesung dieses Buch behandelt, stellte Luthers Vorrede zum Römerbrief von 1522 alles Wissenswerte zusammen: „Dieser Brief ist das rechte Hauptstück des Neuen Testaments und das allerlauterste Evangelium, welcher wohl würdig und wert ist, daß ihn ein Christenmensch nicht allein Wort für Wort auswendig wisse, sondern täglich damit umgehe als mit einem täglichen Brot für die Seele; denn er kann nimmer zu viel und zu gründlich gelesen oder betrachtet werden. Und je mehr er behandelt wird, desto kostbarer wird er und um so besser schmeckt er.“ (WA DB 7,2) Die knappe Paraphrase der einzelnen Kapitel wird gehalten von der hermeneutischen Spannung zwischen Gesetz und Evangelium. Eingeleitet wird die Kommentierung durch eine knappe Analyse der wichtigsten Termini einer an Paulus sich anlehnenden Theologie: Gesetz, Sünde, Gnade, Glaube, Gerechtigkeit, Fleisch, Geist. Außerdem enthält die Vorlesung in mustergültiger Weise die methodische Anleitung zur Schriftauslegung. Angefangen von einer Einteilung in Sinnabschnitte werden diese zunächst philologisch untersucht und übersetzt. Sodann folgt eine theologische Analyse mit dem eingangs erwähnten Fokus auf der handlungspragmatischen Interpretation der Schrift im Licht der Rechtfertigungs- und Erlösungsverheißung des Evangeliums. Eine Zusammenfassung am Ende eines exegetischen Gedankenganges erleichtert die Erfassung der zum Teil ausführlichen exegetischen Abschnitte.
  • Vorlesung zum → Galaterbrief (1516 / 1517): Diese Vorlesung setzt die frühreformatorische Schriftauslegung fort und interpretiert den Paulusbrief in der Spannung von Gesetz und Evangelium als Handlungsanweisung für den im Licht der Evangeliumsbotschaft lebenden Christen.
  • Vorlesung zum → Kolosserbrief: Luther legt diesen Brief als knappere Version der im Galater- und Römerbrief entfalteten paulinischen Gnaden- und Rechtfertigungstheologie aus. In der Vorrede von 1522 erwähnt er die den Brief durchziehende Spannung zwischen der Weisheit Christi, die der Welt verborgen ist, und der der Welt, die von Paulus im zweiten Kapitel „meisterlich getadelt“ wird. Vor diesem Hintergrund fordert er auf, sich nicht auf „Menschensatzungen“ zu verlassen, sondern den „lauteren Glauben“ zu bewahren. Dieser wird im Werk der Christen sichtbar.
  • Vorlesung zum → 1. Timotheusbrief: Die Spannung von Gesetz und Evangelium prägt auch die Auslegung dieses neutestamentlichen Buches. Luther interpretiert es als Warnung des Paulus an seinen Schüler, sich nicht von einer gesetzlichen Ethik zu einer am Heil vorbeiführenden Lebenshaltung verführen zu lassen. Er betont vielmehr die zugesagte Erlösung als Grundlage eines freien Handelns allein in der Bindung an Gott und dessen Willen.
  • Vorlesung zum → Titusbrief: Das nach Luther falsche Verständnis menschlicher Lebensregeln spitzt der Reformator in dieser Auslegung insbesondere antirömisch zu: Die von den kurialen Theologen erlassenen Handlungsanweisungen führen entscheidend vom Heil der Christen fort und verfälschen die Botschaft des Evangeliums.
  • Vorlesung zum → Philemonbrief: Bereits im Römerbrief betont Luther in seinen Vorbereitungen, dass die Anweisung des Paulus an den Sklaven Onesimus, zu seinem Herrn zurückzukehren, in grundsätzlicher Weise der pelagianischen Gesetzlichkeit der römischen Kirche widerspricht.
  • Vorlesung zum → 1. Johannesbrief: Ihn sieht Luther eng mit dem Johannesevangelium zusammen. In seiner Vorrede zum Neuen Testament sieht er in ihm die Summe des christlichen Lebens und eine klare Handlungsanweisung für den an Christus Glaubenden. Wie schon zu anderen Briefen betont Luther in diesem Zusammenhang die Sichtbarkeit des Glaubens in den Werken. Er schreibt in seiner Vorrede zu den drei Johannesbriefen von 1522: „Also streitet die Epistel wider beide Teile, wider die, welche ganz ohne Werke sein wollen im Glauben, und wider die, welche mit Werken wollen fromm werden, und behält uns auf rechter Mittelstraße, daß wir durch den Glauben fromm und der Sünde los werden und darnach auch, wenn wir nun fromm sind, gute Werke und Liebe um Gottes willen üben, frei ohne alles Gesuch“.
  • Vorlesung zum → Brief an die Hebräer: Kurz und bündig erklärt Luther in seiner Vorrede die Klärung der Autorenfrage für unmöglich. Sicher ist ihm aufgrund der Einleitung Hebr 2,3, dass der Brief nicht von Paulus geschrieben worden sein kann. Er hält ihn für ein nachträglich zusammengeführtes Werk. Besonders schwierig erscheint ihm das Paulus widersprechende Bußverständnis in den Hebr 6 und Hebr 10. Dennoch erkennt er ein sicheres Christuszeugnis: „so ists doch ein ausbündig gelehrter Brief, der vom Priestertum Christi meisterlich und gründlich aus der Schrift redet, dazu das Alte Testament fein und reichlich ausleget, so daß es offenbar ist, er stamme von einem trefflichen, gelehrten Manne, der ein Jünger der Apostel gewesen, viel von ihnen gelernet hat und gründlich in der Schrift geübt ist. Und ob er wohl nicht den Grund des Glaubens legt, wie er selbst Kap. 6, 1 bezeugt, welches der Apostel Amt ist, so bauet er doch fein drauf Gold, Silber, Edelsteine, wie Paulus 1Kor 3,12 sagt. Deshalb soll uns nicht hindern, ob vielleicht etwas Holz, Stroh oder Heu mit untergemenget werde, sondern wir wollen solche feine Lehre mit allen Ehren aufnehmen, nur daß man sie den apostolischen Briefen nicht in allen Dingen gleichstellen soll.“ (WA DB 7, 344)

Die Autorenfrage ebenso wie die in der modernen Exegese betonten theologischen Unterschiede werden von Luther kaum berührt. Ihm wird die Botschaft von der Erlösungsverheißung zur zentralen Aussage und damit zur Richtschnur seiner gesamten Schriftauslegung insbesondere in Predigt und Seelsorge. In dieses sich vorzugsweise seiner Paulusexegese verdankende Referenzsystem ordnet Luther alle weiteren Texte des Neuen, freilich auch des Alten Testaments ein.

Die gnadentheologische (antipelagianische) Zuspitzung der Rechtfertigungsbotschaft verdankt sich dabei nicht Augustinus. Der afrikanische Kirchenvater wird vielmehr zum Kronzeugen der von Luther gefundenen Auslegungsmethode. Durch Augustinus Auslegung der Paulusbriefe in seiner Schrift „De spiritu et littera“, aber auch in zahlreichen weiteren Werken, sieht sich Luther autorisiert, dem Vorwurf des Traditionsbruches von Seiten der römischen Kirche entgegen zu treten. Allerdings legt er immer wieder größten Wert darauf, dass es das Zeugnis des Apostels Paulus ist, welches ihm den Weg zu Christus weist, und nicht das des Augustinus.

An der paulinischen Botschaft von der verheißenen Rechtfertigung des Sünders allein durch Christus haben sich fortan alle Aussagen der Bibel messen und bewerten zu lassen. Folgerichtig wird das Kreuz Christi zum zentralen Richt- und Orientierungspunkt aller weiterführenden Aussagen. Dies bewährt Luther vor allem in der Evangelienauslegung, wobei ihm nach eigenem Bekunden das Johannes-Evangelium in besonderer Weise diese theologische Entscheidung zu bewahrheiten verspricht. Schriftauslegung ist für Luther wie bereits ausgeführt eine philologische Arbeit, die sich theologisch zu bewähren hat. Insofern geht es Luther zu keiner Zeit um eine allgemein verbindliche und zeitlos gültige Auslegung, sondern um eine aktuelle Zueignung des lebendigen Wortes Gottes. Daraus resultiert seine scharfe Kanonkritik, die in der Ablehnung des „jecken Mose“ aufgrund seiner gesetzlichen Theologie, der vermeintlichen Werkheiligkeit der „strohernen Epistel“ des Jakobus und einer Abneigung gegen die → Johannesapokalypse gipfeln. Freilich sollten diese pointierten Aussagen nicht überbewertet werden: Das Buch → Genesis (1. Mose) ist Luther immerhin eine 10jährige Vorlesung von 1536 bis 1546 wert, den Jakobusbrief traktiert Luther mehrfach in Predigten und auch die Johannesapokalypse bzw. deren Motive spielen in seiner eschatologisch begründeten Endzeit- und Naherwartung des Auftretens des Anti-Christ und des finalen Überwindungskampfes Christi eine zentrale Rolle.

In seiner Vorrede zum Neuen Testament aus dem Jahre 1522 scheint Luther eine qualitative Hierarchisierung der neutestamentlichen Bücher vorzunehmen: „In Summa: das Evangelium des Johannes und sein erster Brief, die Briefe des Paulus, insbesondere der an die Römer, Galater, Epheser und der erste Brief des Petrus, das sind die Bücher, die dir Christus zeigen und dich alles lehren, was dir zu wissen not und selig ist, ob du schon kein ander Buch und Lehre nimmer sehest noch hörest.“ (WA DB 6, 9). Dennoch lässt sich eine quantitative Akzentuierung bestimmter Texte des neutestamentlichen Kanons nur schwer bestimmen. Das liegt zunächst daran, dass Luther in den gottesdienstlichen Lesungen mehr oder minder der überkommenen, kirchlichen Leseordnung folgt. Bei Kasual- und Themenpredigten sowie in seelsorgerlichen Zusammenhängen wählt er demgegenüber oft selbst die einschlägigen Texte. Der methodische Grundsatz der sich selbst auslegenden Schrift sowie Luthers Grundannahme, dass die Schrift als Gesamttext zu interpretieren sei, führen dazu, dass zwar die Lesetexte in den ihnen gesetzten Grenzen vorgetragen werden, von Luther jedoch in einen harmonisierten Gesamtzusammenhang der Verkündigung des Evangeliums eingebettet werden.

Besonders eindrücklich ist dieses Harmonisierungsbestreben in dem Vergleich der Passions- und Ostergeschichte aus den vier Evangelien. Während sich für Matthäus und Johannes noch eine einigermaßen konzise Auslegung rekonstruieren lässt, sind insbesondere die Berichte von Markus und Matthäus stark aufeinander bezogen und miteinander verwoben. Mühlhaupt vermutet zu Recht, dass Luther hier auf die Evangelienharmonie von Bugenhagen, die 1526 erstmalig erschien, zurückgriff. Eine analoge Harmonisierung liegt auch den Predigten zu den Sakramenten Taufe und Abendmahl zugrunde, wobei hier nicht zuletzt die liturgischen Vorlagen bereits aus Textkompilationen bestehen.

Einen materialen Schwerpunkt bilden die Auslegung des → Matthäusevangeliums und des → Johannesevangeliums. Bereits in seinem Entwurf einer deutschen Messe hatte Luther den Vorschlag gemacht, am Mittwoch Texte aus Matthäus und am Samstag Abschnitte aus Johannes zur Grundlage zu wählen, mithin sich hier auch deutlich von der traditionellen Perikopenordnung abzusetzen. Gleichwohl hat er sich zu der im oberdeutsch-reformierten Raum üblichen fortlaufenden Lesung nicht durchringen können. Während seiner Vertretung für Johannes Bugenhagen in den Jahren 1530-1532 sowie 1537-1539 hat er diese Anregung dennoch einmal umgesetzt und zahlreiche Predigten zu Mt 5-7 sowie Joh 1-4 gehalten.

Im Johannesevangelium, nach Luther dem am höchsten zu schätzenden Evangelium überhaupt und allen drei anderen vorzuziehen (WA DB 6,10,) kreisen die Auslegungen um einen immer wiederkehrenden Themenbestand: „Christus und wiederum Christus, sein Leben, Leiden, Sterben, Auferstehen und sein Heimgang zum Vater, seine Einheit mit dem Vater, sein Amt und Werk, die Erkenntnis seiner Person und seines Heilswerkes, das Wort Gottes und der Glaube, der Geist, Rechtfertigung und Kindschaft Gottes, die Werke vor und nach der Rechtfertigung, der Christ in der Anfechtung, das Gebet, Sünde, Tod und Teufel, der Sieg über den Tod usw.“ (Mühlhaupt, Evangelienauslegung IV, S. 5*). Auch wenn diese Formulierung stark an der Terminologie der orthodoxen Dogmatik des Luthertums orientiert zu sein scheint, ist doch richtig gesehen, dass Luthers Auslegung sich auf einige wichtige Themen seiner existentiell erfahrenen Evangeliumsverkündigung konzentriert. Freilich wird man Luther im Sinne seiner kontextuell und situativ fokussierten Predigt daraus keinen Vorwurf machen können. Nicht umsonst betont Mühlhaupt einige Zeilen später den „unerhörten Reichtum und die unerschöpflich strömende Fülle der Gedanken“ des Christuszeugnisses, das Luther der Kirche hinterlassen hat (ebd. S. 6*).

Zugleich ist zu betonen, dass Luther auch im Blick auf das Markus- und das Lukasevangelium entscheidende Beiträge zur reformatorischen Positionierung geliefert hat. So betont er etwa zu Lukas 16,1-12 im Jahre 1522 den rechtfertigungstheologisch relevanten Bezug zur Frage von Glauben und Werken sowie die Rechtfertigung des Sünders „allein aus Glauben“ (sola fide). Diese theologische Grundüberzeugung wird als die Kraft des Christenlebens und als der Motor christlicher Tat von Luther herausgestellt. Das Markusevangelium wird von Luther in der Spannung von der Offenbarung Gottes und seiner Verborgenheit ausgelegt: „Vor allem aus Markus geht hervor, daß Christus immer verborgen bleiben wollte und doch nicht konnte. Durch dies sein Beispiel unterweist er auch uns, daß die Werke Gottes bei uns verborgen und offenbar zugleich sein sollen. Verborgen sollen sie sein, damit wir uns nicht selber rühmen, wiewohl das törichte Volk allzu geneigt ist, uns zu rühmen. Offenbar sollen sie sein, damit Gottes Ehre gepriesen werde, die das törichte Volk ihm so selten erweist.“ (WA Br 2, 637, 21-25 – Brief an Spalatin vom 20.12.1522)

Quellenkritisch besteht das nicht unerhebliche Problem, dass die meisten Predigten Luthers nur in Nachschriften und sekundären Überarbeitungen aus dritter Hand vorliegen. Die Interpretation von Luthers Schriftauslegung wird hier einerseits auf die bleibende Kohärenz zu der authentischen Formulierung reformatorischer Grundüberzeugungen zu achten haben, darf andererseits aber auch Luthers zeitgeschichtliche Bezüge nicht außer Acht lassen und damit die inhaltliche Übereinstimmung von Original und Nachschrift nicht übermäßig strapazieren. Ein weiteres Problem wurde unter Hinweis auf die eigentümliche Sprachmischung des Lateinischen und Deutschen bereits angesprochen. Hier ist zu vermuten, dass Luther diese Mischung selbst vorgenommen hat. Freilich ist nicht auszuschließen, dass die Mitschreiber der Predigten je nach eigener akademischer Bildung der Kürze halber oder aufgrund anderer Vorlagen bzw. deren Erinnerung eigene Sprachschöpfungen konstruierten.

Aus dem Rückblick von bald 500 Jahren ist die theologische Zuspitzung von Luthers Schriftauslegung nicht unproblematisch: liegen in ihr doch gleichermaßen Größe und Grenze von Luthers Bibelgebrauch. Luther neigt dazu, alttestamentliche Worte, die im Neuen Testament zitiert werden, allein neutestamentlich auszulegen. Findet er für die eigene Lehraussage keinen passenden Zitatsplitter, so häuft er zahllose biblische Belege, die auch nur annähernd passen, zusammen und wiegt die mangelnde Qualität seines Beweises quantitativ auf. Besonders kritisch ist aber zu sehen, dass er den von ihm exklusiv behaupteten Anspruch, allein mit dem Wort der Bibel und in ihrem Geist zu argumentieren, weniger diskursiv und argumentgesättigt belegt, als vielmehr postuliert. Abweichenden theologischen Auffassungen bestreitet er mit Verve jeglichen Schriftgrund.

Dabei geht Luther zuweilen über die Grenzen der eigenen Prinzipien hinaus. Er nimmt die biblische Botschaft für seine eigene Theoriebildung adaptiv in Anspruch und schreckt dabei auch vor kontextwidrigen, dem Text entgegenstehenden Interpretationen oder gar Fehlern nicht zurück. Luthers Bibelgebrauch steht mithin in einer Spannung. Auf der einen Seite hat er seine existentiellen Fragen mit und durch die Bibel beantworten können. Auf der anderen Seite ist diese erfahrungsbezogene Gewissheit dann auch der Grund, weshalb er andere Deutungen kaum oder gar nicht gelten lassen kann. Die Bibel wird zu seinem Ding, zu seiner Bibel und dieses jenseits eines wie auch immer gearteten pluralen Selbstverständnisses.

Dennoch hat seine exegetische Orientierung, wenn denn keine Innovation intendiert, so faktisch zu innovativer Schriftauslegung in existentieller Tiefe beigetragen und ist darum von unschätzbarer Bedeutung bis in die Gegenwart. Darauf ist in den nachfolgenden Abschnitten einzugehen.

3. Luther und die exegetische Tradition seiner Zeit

An anderer Stelle wurde bereits auf die Luther bekannte Tradition der mittelalterlichen Schriftexegese verwiesen. (vgl. die Angaben im Literaturverzeichnis) Luther übernimmt die Formen und Methoden der spätmittelalterlichen, sich in ihren Ursprüngen bis in die Väterzeit zurückbeziehende Allegorese. Er ordnet im Kontext seiner biblisch und an Augustinus erprobten Hermeneutik den vierfachen Schriftsinn in den dualen Antagonismus von Fleisch und Geist (→ Paulus) bzw. Geist und Buchstabe (→ Augustinus) ein. Topographisch ergänzt er das flächige, mithin horizontale Verfahren des vierfachen Schriftsinns, durch ein vertikales Verfahren der dualen Spannung zwischen Gott und Mensch, Himmel und Erde, Fleisch und Geist oder Buchstabe und Geist. Dadurch erhält die zu bloßer Aufzählung von Interpretationsversatzstücken verkommene Exegese des Spätmittelalters einen neuen Zug, eine weitere Dimension, welche zur früheren Mehrdimensionalität zurückführt. Es lässt sich zeigen, dass Luthers Ansatz einer existentialen Erweiterung des vierfachen Schriftsinnes im Spätmittelalter sowohl bei Frömmigkeitstheologen wie Johannes von Staupitz als auch bei biblisch interessierten Humanisten, etwa Faber Stapulensis, oder Erasmus von Rotterdam Anleihen macht bzw. unterstützende Deutungen finden kann. Dennoch bleibt Luther insofern von diesen Formen der Verwendung des vierfachen Schriftsinnes getrennt, als er konsequent den zweifachen literalen Schriftsinn favorisiert und diesen aufspaltet in einen historischen und einen prophetischen Bedeutungsgehalt. So erhält die lebensorientierende Deutung ihren Wert bereits im ersten Schriftsinn und wird von der philologisch-historischen Exegese nicht länger getrennt.

4. Elemente des Schriftverständnisses und Schriftgebrauchs bei Martin Luther

Die Klarheit der Schrift

Luther geht von der grundsätzlichen Selbst-Evidenz der Schrift aus. Unter Verweis auf Psalm 119 als Ausweis der schon in den Zeiten des Alten Bundes vorhandenen Überzeugung von der Klarheit der Schrift betont er in seinem Streit mit Erasmus gegen dessen Auslegungspraxis: „Und was wird im ganzen Alten Testament, besonders in dem bekannten Ps. 119 häufiger zum Lobe der heiligen Schrift gesagt, als daß sie das sicherste und hellste Licht ist?“ (WA 18, 654)

Luther verweist auf den zentralen Inhalt der Bibel: die Christusoffenbarung. Er unterscheidet dabei eine doppelte Klarheit der Schrift von der doppelten Dunkelheit: Betont die äußere Klarheit die Eindeutigkeit des Christuszeugnisses, so hebt die innere Klarheit das Ankommen der Botschaft des Evangeliums im Herzen der Menschen hervor. Mit dieser Lehre, die durch den Satz von der sich selbst auslegenden Schrift (sacra scriptura sui ipsius interpres) ergänzt wird, betont Luther einerseits die Unabhängigkeit der reformatorischen Theologie von einem zentralen Lehramt und andererseits die feste Bindung aller Glaubensaussagen an das Zeugnis der Schrift. Außerhalb biblischer Formulierungen ist kein wahrer Glaubenssatz möglich. Das hat auch Folgen für die theologische Explikation. Der unüberbietbaren Klarheit der Schrift korrespondiert die Bekräftigung (assertio) als notwendige Ausdrucksform des christlichen Glaubens.

Auf den Grundsatz von der Klarheit reagierten etliche Zeitgenossen und Kritiker der reformatorischen Schrifttheologie unter Hinweis auf Inkohärenzen, Widersprüche und signifikante Interpretationshemmnisse im Text der Bibel. Sie scheinen dem Satz von der Klarheit der Schrift zu widersprechen. Luther bekräftigt seine Position unter Hinweis auf die sich selbst auslegende Schrift. In prägnanter Weise hatte er dies bereits 1519 in der „Bekräftigung aller Artikel Martin Luthers, die durch die Bulle Leo X. neuerlich verdammt worden sind“ (WA 7, 94-151) in einer einleitenden Grundlegung seiner Schrifthermeneutik skizziert: Die Schrift legt sich selbst aus und bedarf keiner interpretierenden Autoritäten. Die verkündigende Praxis der Apostel und aller weiteren christlichen Theologen fußt auf einer gründlichen Schriftauslegung, damals der Schriften des Alten Testaments.

Darüber hinaus dient die Schrift selbst als Kriterium der Rechtmäßigkeit der Auslegungen der Väter. Um keine falschen Geister in die Auslegung eingreifen zu lassen, ist es erforderlich, alle auslegenden Schriften beiseite zu legen und sich allein und ausschließlich auf den Schriftwortlaut zu konzentrieren. Mit aus der klassischen Rhetorik stammenden und in Superlative gewendeten Adjektiven erläutert Luther in diesem Kontext seinen Grundsatz von der sich selbst auslegenden Schrift. Nicht übersehen werden darf, dass der Satz sich massiv gegen die Heranziehung anderer schriftauslegender Autoritäten wendet. Vor dem Hintergrund der mittelalterlichen Normierung theologischer Aussagen durch den Autoritätsbeweis ist diese Wendung von besonderer Bedeutung. Nichts anderes als die Autorität der Schrift darf zu ihrer Auslegung herangezogen werden, weil sie sonst der Autorität der auslegenden Instanzen untergeordnet würde. Darin erblickt Luther eine massive Missachtung der Schriftautorität. Führt doch der Autoritätserweis der Tradition dazu, dass die als maßgeblich herangezogene Kommentierung nun ihrerseits wieder autorisiert werden muss. Es entstehen unendlich lange Autoritätenketten, die der Schrift vorgeordnet werden. Zudem sind diese insgesamt wenig tauglich, da auch die hochgeschätzten Kirchenväter in ihren Urteilen durchaus differieren und sich sogar widersprechen.

Hierin liegt die Transformation der im Mittelalter durchweg akzeptierten Autorität der Bibel hin zu deren exklusiver Betonung. Aus der Schrift als Grundlage aller theologischen Reflexion wird der Ausschließlichkeitsanspruch der biblischen Autorität: allein die Schrift (sola scriptura). Wo die exklusive Autorität der Schrift nivelliert oder angepasst wird, verdreht der Ausleger den eigentlichen Schriftsinn: „Wer die Heiligen Schriften nach Augustinus und nicht vielmehr Augustinus nach den Heiligen Schriften versteht, versteht sie zweifellos nach dem Menschen und damit nach dem eigenen Geist.“ (WA 7, 96) Hierin erblickt Luther, durchaus in Übereinstimmung mit der scholastischen Tradition, das Einfallstor für Willkür und arbiträre Schriftauslegung. Das zeitgenössisch erfahrene und von Luther im Sinne kontroverstheologischer Polemik sicher auch überzeichnete spätscholastische Traditionsverständnis dreht das altkirchliche Auslegungsverfahren geradezu auf den Kopf (WA 7, 100).

In seinem biographischen Rückblick von 1545 erläutert Luther die dazu erforderliche Technik. Seine exegetische Entdeckung des passiven Verständnisses der Genetivkonstruktion „Gerechtigkeit Gottes" (iustitia Dei) bewährt er durch die vergleichende Untersuchung ähnlicher Konstruktionen im gesamten Bibeltext. „Da fing ich an, die Gerechtigkeit Gottes als die Gerechtigkeit zu verstehen, durch die der Gerechte als durch Gottes Geschenk lebt, … und begriff, dass dies der Sinn sei: Durch das Evangelium wird die Gerechtigkeit Gottes offenbar, und zwar die passive, durch die uns der barmherzige Gott durch den Glauben rechtfertigt, …. Ununterbrochen zeigte mir nun die ganze Heilige Schrift ein anderes Gesicht. Ich durchlief die Schriften, wie ich sie im Gedächtnis hatte, und fand auch bei anderen Wörtern einen entsprechenden Sinn; so bedeutet das Werk Gottes das Werk, das Gott in uns wirkt, Kraft Gottes die Kraft, durch die er uns kräftig macht, Weisheit Gottes die Weisheit, durch die er uns weise macht. (Ebenso ist es) mit Stärke Gottes, Heil Gottes und Herrlichkeit Gottes.“ (WA 54, 187)

Diese harte philologisch-literarische Arbeit ist nicht zu unterschätzen. Immer wieder betont Luther, dass es gilt, Tag und Nacht über der Schrift zu sitzen und sich nicht bequemlichkeitshalber auf bereits geleistete Auslegungen früherer Generationen zu verlassen. Diese Arbeit setzt eine umfassende Bibelkenntnis voraus und die notwendige philologische Kompetenz, entsprechende Sachfragen einer Klärung zuzuführen bzw. sie, wie im Falle Luthers, allererst zu stellen. Insofern kommt als Voraussetzung auch die Befähigung zur Autoritätskritik auf der Basis solider Schriftkenntnisse dazu.

Erst zum Beschluss des Arguments kann Luther darauf verweisen, dass seine Sicht der Dinge – teilweise wider Erwarten, wie voranstehend erläutert – auch bei den Kirchenvätern Augustinus, Hilarius und Bernhard von Clairvaux gefunden wird.

Es war bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Offenbarung des barmherzigen Willens Gottes in Jesus Christus zum inneren Zentrum der Schriftauslegung Luthers wird. Auf Kreuz und Auferstehung sind alle auslegenden Passagen letztlich hin auszurichten. Er wählt dafür den Ausdruck: „Mitte der Schrift“. Nicht nur kirchliche Äußerungen, selbst die Worte der Schrift sind aufgrund des Maßstabes, ob sie Christum treiben, zu kritisieren.

Sola scriptura

Die unüberbietbare Autorität der Heiligen Schrift in der reformatorischen Theologie wurde von Luther selbst, vor allem aber in der ihm folgenden Tradition auf die Formel „allein aus derSchrift (sola scriptura) im Kontext der Zusammenstellung mit drei weiteren Exklusivaussagen (allein aus Gnade (sola gratia), allein [durch] Christus (solus Christus), und allein durch Glauben (sola fide)) gebracht. In bisher einmaliger und unüberbietbarer Weise stellt Luther die Frage nach den Normen der Christenheit. Die Autorität der Schrift steht gleichsam alternativlos allen anderen normativen Aussagen der kirchlichen Tradition nicht nur gegenüber, sondern überbietet sie und dient als deren Regulativ. Jegliche Aussage, die in theologischem, predigendem oder pastoral-seelsorgerlichem Kontext getroffen wird, hat sich in ihrem Wahrheitsanspruch an dem der Bibel messen zu lassen. Die exklusive Formulierung fasst die an den Festen des kirchlichen Lehrgebäudes im Westen rüttelnde kritische Funktion der Schrift zusammen. Der päpstliche Legat, Thomas de Vio Cajetanus hatte diese Dimension des reformatorischen Aufbruches bei Luther bereits 1518 erkannt und in seinen Notizen festgehalten: „das heißt eine neue Kirche bauen!“

Für die Inanspruchnahme Luthers als überragender Autorität der reformatorischen Tradition heißt dies freilich, dass nicht die Einzelaussage, sondern deren exegetische Begründung zum unverzichtbaren Grundbestand des evangelischen Selbstverständnisses zu zählen ist. So wie die mangelhafte Unterscheidung des philologischen Wortsinns von dem prophetischen Bedeutungsgehalt zu einem letztlich unchristlichen Fundamentalismus verkommt, reduziert ein Festhalten an wortwörtlichen Formulierungen Luthers zu einem orthodoxen Luther-Fundamentalismus, der die lebendige Funktion des Wortes Gottes in ihr Gegenteil verkehrt. In Luthers Selbstverständnis führt das zu der drastischen Ablehnung der Verwendung seines Namens als Parteikennzeichnung und der Überhöhung seiner Person und ihres Werkes vor dem täglich neu zu leistenden Werk der Schriftauslegung.

Die Spannung von Gesetz und Evangelium

Die oberhalb entfalteten Grundsätze werden ergänzt durch die Weiterentwicklung der paulinisch-augustinischen Unterscheidung von Geist und Buchstabe zu der Differenz von Gesetz und Evangelium. Basierend auf der philologisch fundierten Auslegung des literarischen Gehalts wird die Bedeutung oder der Sinn des Schriftwortes in der Spannung zwischen dem die Sünde aufzeigenden Gesetz und dem die Vergebung dieser Sünde verheißenden Evangelium entfaltet. Sie gilt gleichermaßen für Schriftbelege des Alten wie des Neuen Testaments. Es handelt sich dabei nicht um eine formale Unterscheidung, sondern eine differenzierte hermeneutische Herangehensweise: Jeder Satz der Schrift enthält gleichermaßen die Botschaft des Gesetzes, insofern er den mangelnden Gehorsam und die Entfremdung des Menschen von Gott aufweist. Jeder Satz der Bibel enthält allerdings auch die Botschaft des Evangeliums, nämlich die Verheißung, dass Gott den Tod des Sünders nicht will, sondern ihm die Erlösung in Christus angedeihen lassen will. Entsprechend ist jeder Satz der Bibel in dieser Spannung auszulegen und auf den jeweiligen Sitz im Leben der hörenden Menschen hin zuzuspitzen. Im Gegensatz zu einer linearen Auslegungsform und einer ihr korrespondierenden Homiletik, die nach dem Aufweis der Sünde im Sinne der Bußforderung das Erlösungswort folgen lässt, verbindet Luther beide Dimensionen und akzentuiert die jeweils notwendige Zuspitzung im Sinne der Gesetzes- oder Evangeliumspredigt.

Die Spannung von Gesetz und Evangelium stellt die umfassende Klammer der schriftauslegenden Aussagen Luthers dar. Diese können nicht vorschnell als widersprüchlich und inkohärent, möglichst noch ohne Berücksichtigung des jeweiligen historischen Kontexts, systematisiert werden. Vielmehr sind sie als Teil des Gesamtwerkes, das Luther zeitlebens als angewandte Schriftauslegung verstanden hat, zu verstehen und in den übergeordneten Zusammenhang der Fokussierung der Mitte der Schrift in der Spannung von Gesetzesdrohung und Verheißungszusage einzuordnen.

5. Die bleibende Bedeutung von Luthers exegetischem Anliegen

Mit dem Aufkommen der aufgeklärten historischen Schriftkritik scheint die Autorität der Heiligen Schrift überkommen zu sein. Dabei wird leicht übersehen, dass es sich bei der Historischen Kritik am biblischen Text zunächst um eine elementare Form der exegetischen Arbeit handelt, die den Textbestand historisch untersucht. Ob und in welchem Maße die dabei erarbeiteten Befunde den Auslegungsgehalt der biblischen Textbestände ändern, steht auf einem anderen Blatt. Zunächst basiert auch die historisch-kritische Schriftauslegung auf Hypothesen, die selbst einer finalen Bestätigung und Autorisierung harren. Sodann ändert die methodische Anwendung der verschiedenen Kritiken nichts an dem theologisch behaupteten Sinngehalt des Wortes Gottes. Dabei ist es sogar unerheblich, ob durch die Historische Kritik der Offenbarungsgehalt der Schrift besser oder schlechter zur Geltung kommt. Schließlich mehren sich in der jüngsten Zeit die Stimmen, welche die Grenzen der historisch-kritischen Methoden aufzeigen und den biblischen Text in seiner kanonischen Überlieferungsgestalt selbst zum glaubensweckenden Zeugnis erheben. Nicht die historisch positivistische Rekonstruktion eines „Urtextes“ oder gar der „eigensten Stimme Jesu“ (ipsissima vox Jesu), sondern der überlieferte und rezipierte Text (textus receptus) hat eine nachhaltige Wirkungsgeschichte, der es, durchaus mit den Methoden historischer Wissenschaft, nachzuspüren gilt. Diese Befunde sind freilich letztlich auf historiographische Wahrheitsaussagen beschränkt und können nicht mit dem unverfügbaren Wirken des Geistes vermengt werden. Hierbei ist das letzte Wort nicht gesprochen. Allerdings deuten jüngste Publikationen an, dass die Wiederentdeckung von Luthers exegetischer Methode noch ein Desiderat der gegenwärtigen Inanspruchnahme des Reformators für die konfessionelle Selbstbeschreibung bedeutet.

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