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König / Königtum (Alter Orient)

(erstellt: Mai 2020)

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1. Terminologie

Bedingt durch erkennbar monarchische Herrschaftsstrukturen in altorientalischen Gesellschaften haben sich auch in der altorientalistischen Fachliteratur die Begriffe „König“ und „Königtum“ durchgesetzt. Dies scheint insofern gerechtfertigt, als ungeachtet unterschiedlichster Kulturen des Alten Vorderen Orients die Wortzeichen LUGAL (sumerisch „großer Mann“ > „König“), MUNUS.LUGAL (sumerisch „Königin“) und NAM.LUGAL (sumerisch „Königtum“) bis zum Ende der keilschriftlichen Überlieferung in Gebrauch waren und zur Bezeichnung eines politischen Amtes verwendet wurden. Einzelsprachlich verbergen sich hinter dem Sumerogramm LUGAL u.a. babylonisch-assyrisch šarru(m), hethitisch haššu-, hurritisch šarri, elamisch sunki- mit entsprechenden Feminina und Abstrakta. Andere Lexeme, die nach Zeit und Ort variierend Verwendung fanden, sind u.a. sumerisch en, ensi2, assyrisch-babylonisch bēlu(m), malku(m), hethitisch labarna, hurritisch ewerni, elamisch menir. Diese werden auch gern mit „Fürst / Herr“ u.ä. Bezeichnungen übersetzt, womit ein Hinweis auf unterschiedliche Staatskonzeption suggeriert wird, der historisch nicht immer nachweisbar ist.

Der Beitrag behandelt im Nachfolgenden cum grano salis das sumerische, babylonische, assyrische und hethitische Königtum, soweit es für das Alte Testament relevant ist. Gesondert betrachtet wird in Abschnitt 5 das Königtum der Achämeniden.

2. Die Anfänge des Königtums in der schrift­lichen Überlieferung

Bereits in den ältesten überlieferten Texten aus dem Ende des 4. Jt.s v. Chr. finden sich in Listen Berufsbezeichnungen, die auf eine Hierarchisierung der Gesellschaft hindeuten (zur Interpretation der Liste „Lu A“ Englund 1998, 103ff.). Kriterien, nach denen das Amt eines „großen Mannes“ (LUGAL) zu erlangen war, sind nicht bekannt und aus später datierten Texten lediglich aus der Perspektive des Amtsinhabers überliefert. Zwar gibt es Hinweise, dass das Königtum in den frühen Phasen der historischen Zeit säkular und militärisch fundiert war (Selz 1998), doch erst durch die Verbindung mit religiösen Ämtern konnte vollumfänglich Macht ausgeübt werden. Das Konzept, einen Herrscher als Statthalter der Götter auf Erden walten zu lassen, sollte sich bis zum Ende der keilschriftlichen Überlieferung erhalten.

Die Entstehung des Königtums ist nur in Form einer Legende überliefert. Die sog. sumerische Königsliste beginnt mit den Worten „Als das Königtum (NAM.LUGAL) vom Himmel herabgestiegen war“. Ungeachtet des fiktiven Charakters nicht nur des vorsintflutlichen ersten Teils der Liste, nach dem die Herrscher einzelner Städte mehrere tausend Jahre regierten, tritt deutlich das Ideal einer von einem Oberhaupt gelenkten politischen Einheit hervor.

3. Kompetenzbereiche / Legitimierung

In der gesamten altorientalischen Überlieferung ist eine strikte Trennung von sakralen und profanen Machtstrukturen nicht zu erkennen. Zu den zentralen Kompetenzbereichen eines altorientalischen Königs zählen Wirtschaft, Militär, Religion und Recht. Könige sind Herrscher über ökonomische, militärische und religiöse Macht, sie agieren als Manager, Krieger und Ritualfachleute.

Das Königtum in den frühen sumerischen Stadtstaaten ist bislang nur vage zu fassen. Erst mit der territorialen Ausdehnung politischer Einheiten in der Mitte des 3. Jt.s v. Chr. gibt es vermehrt Indizien, die auf einen Herrscher in herausgehobener, religiös legitimierter Stellung mit umfassenderen Kompetenzen gegenüber einer breiten Bevölkerungsschicht weisen. Eine endgültige Legitimation durch dynastische Erbfolge ist in der Ur III-Zeit am Ende des 3. Jt.s v. Chr. zu erkennen (Selz 2013, 27). Auch die babylonischen Herrscher rechtfertigten sich durch Abstammung nach dem dynastischen Prinzip und, zunehmend ab der zweiten Hälfte des 2. Jt.s v. Chr., durch die göttliche Auserwählung. Die Wahrung von Frieden und Wohlergehen des Landes waren dabei ausschlaggebende Parameter für herrschaftlichen Erfolg.

Das Konzept, nach dem der König lediglich als von den Göttern erwählter Statthalter und Priester fungierte, hat sich besonders am Beginn des 2. Jt.s v. Chr. in den altassyrischen Quellen erhalten. Nur der Stadtgott Assur trug den Königstitel šarru. Der als ruba’um „Fürst“ agierende Herrscher war zudem zunächst von politischen Institutionen (Versammlungen) im Bereich der Verwaltung abhängig. In der zweiten Hälfte des 2. Jt.s v. Chr. sind diese Strukturen nicht mehr erkennbar. Der Herrscher ist nun König (šarru) und als Stellvertreter auch ein Abbild der Götter auf Erden mit uneingeschränkter Macht.

Die Universalität des Königs scheint darauf hinzuweisen, dass die politische Kraft in einer Person repräsentiert werden konnte. Dies gilt auch für den hethitischen König, dessen weltliche und kultische Macht sich direkt von den Göttern ableitete. Bereits in den Anfängen des hethitischen Staates kann auf die sog. Labarna-Heilsformel verwiesen werden: „Das Land gehört nur dem Wettergott. Himmel und Erde mitsamt der Bevölkerung gehören nur dem Wettergott. Er machte Labarna, den König, zu seinem Verwalter und gab ihm das ganze Land Hattuscha. Labarna soll nun durch seine Hände das ganze Land ständig verwalten. Wer immer der Person und den Bereich des Labarna zu nahe kommt, den möge der Wettergott vernichten.“ (Beckman 1995, 551).

3.1. Wirtschaft und Verwaltung

Im Zentrum der Herrschaftsaufgaben stand das „Management“. In den frühen bekannten Formen sumerischer Palastwirtschaft oblag die Planung der redistributiven Wirtschaftsform und Organisation der Arbeitskräfte für zivile und militärische Aufgaben dem Herrscher (Schrakamp 2013). Die Wirtschaft lag gewissermaßen als Privateigentum in den Händen der königlichen Familie. Mit der Übernahme der Macht durch die semitische Akkade-Dynastie um 2350 v. Chr. nimmt ein bereits eingeleiteter Trend zunehmender Privatisierung außerhalb der Königsfamilie und damit ein Entzug zentraler Kontrolle deutlich zu. Die Einführung eines einheitlichen Maß- und Gewichtssystems sollte diesen Entwicklungen sicherlich Einhalt gewähren. Signifikante Änderungen beim Lenken der Wirtschaft werden unter Ur-Namma (2110-2093 v. Chr.) deutlich. Er schuf ein leistungsfähiges Wege- und Kanalnetz, das u.a. auch zu intensiveren überregionalen Handelskontakten führte. Die Bedeutung der Infrastruktur erkannte auch Schulgi (2092-2045 v. Chr.). Das unter ihm geschaffene Wirtschaftssystem des Reiches von Ur III ist durch zehntausende Urkunden bezeugt. Sie verweisen auf Steuer-, Verwaltungs- und Reichsreformen sowie die Schaffung einer gewaltigen Bürokratie. Der Kalender wurde weitgehend vereinheitlicht und Maße und Gewichte standardisiert (Sallaberger 1999, 141ff.). In den Blickpunkt der sumerischen und altakkadischen Herrscher rückte zunehmend die Erkenntnis, den Wirtschaftssektor durch Vereinheitlichung und die Schaffung räumlicher Ausweitung zu stärken. Mit der Bildung eines altbabylonischen Großreiches (→ Babylonien) unter → Hammurabi von Babylon (1792-1750 v. Chr.) bleibt die Wirtschaft zentral gelenkt, doch sind bereits am Ende der Dynastie zwei wesentliche ökonomische Strukturen zu erkennen: die Tempel- und die Palastwirtschaft. Dabei handelt es sich um jeweils autarke Haushalte, deren einer durch den Stadtgott und die Priesterschaft, deren anderer durch den König und seine Familie i.w.S. gelenkt wurde. Die Paläste hatten bei weitem keine so große urbane Anbindung wie die Tempel aufzuweisen. Nominell waren dem König Eingriffe in das Tempelwesen nur beschränkt möglich, de facto hatte er auf die ökonomischen Ressourcen jedoch vollen Zugriff. Ab dem 2. Jt. v. Chr. ist für die babylonische Palastwirtschaft zunehmend die Aufgabe patrimonialer Strukturen zu verzeichnen. Die Überwachung von Einnahmen und Abgaben gehört nun zu den vornehmlichen königlichen Verwaltungsaufgaben (Stol 2004, 919ff.).

In → Assyrien bildet der königliche Palast das staatliche Verwaltungs- und Wirtschaftszentrum ab. Als oberster Verwalter des Landes Assur steht der Herrscher diesem vor. Im Gegensatz zu Babylonien ist eine duale Struktur von Tempel- und Palastwirtschaft in Assyrien nicht feststellbar.

Aufgrund der eigenartigen Quellenlage im Hethiterreich, die durch das Fehlen von Wirtschafts- und Verwaltungsurkunden geprägt ist, lassen sich über die Managementaufgaben des hethitischen Königs kaum Aussagen treffen. Sicher ist, dass Palast und Tempel als Wirtschaftseinheiten fungierten. Der Erhalt und Ausbau von Infrastrukturen scheint keine zentrale Aufgabe des hethitischen Königs gewesen zu sein. Davon ausgenommen ist die Bevorratung von Lebensmitteln und die massenhafte Haltung von Vieh.

3.2. Militär

Es sei vorausgeschickt, dass die schriftliche Überlieferung über militärische Aktivitäten zum größten Teil auf Quellen aus dem Norden Mesopotamiens beruht und wir daher nur partiell Informationen über die Struktur und Aktivitäten der Armee zur Verfügung haben.

Während der gesamten Geschichte Mesopotamiens wurden Kriege religiös begründet. Der Feind hat dabei stets gegen den gegnerischen Gott gesündigt, der Sieg über ihn war ein Zeichen der Gerechtigkeit. Frühe Texte der Uruk-Zeit am Ende des 4. Jt.s v. Chr. deuten darauf hin, dass nicht der Herrscher, sondern einem Funktionär die Führungsrolle unter Milizen zugeschrieben wurde, die selbst einen erheblichen Machtfaktor darstellten (Schrakamp 2010). Viele Regenten stammen ursprünglich aus diesem Milieu.

Königtum AO 01
Mit dem Aufkommen der sumerischen Stadtstaaten und einer damit einhergehenden Zunahme kriegerischer Aktivitäten steht der Herrscher an der Spitze des Militärs und führte wie in ganz Mesopotamien dann üblich zusammen mit und im Auftrag der Götter die Armee an. Die logistische Herausforderung für den Bau von mächtigen Fortifikationsanlagen (nachweislich etwa für den Bau einer gigantischen Mauer gegen einströmende Amoriter) deutet auf eine starke Zentralmacht in der 2. Hälfte des 3. Jt.s v. Chr. hin.

Kriege wurden bis in die Mitte des 2. Jt.s v. Chr. vor allem in Form von Razzien und Überfällen geführt. Für die altbabylonische Zeit sind insbesondere den Gesetzestexten Anhaltspunkte für die Struktur der Armee zu entnehmen. Demnach entstammen Soldaten dem Agrarsektor und waren teilweise in das ilku-Lehenssystem eingebunden. Neben dienstverpflichteten Babyloniern wurden auch (halb-)nomadische Gruppen rekrutiert (Dalley 1995). Zur Erkundung des göttlichen Willens begleitete stets mindestens ein Opferschauer den Feldzug (→ Divination). Die Truppe bestand wahrscheinlich aus mehreren Divisionen, die jeweils von eigenen Göttern in Form ihrer Standarten angeführt wurden. Solche Formationen sind bis in die neuassyrische Zeit bekannt (Pongratz-Leisten 1997). Ob die Truppen durch die entsprechenden Heiligtümer finanziert wurden, lässt sich nicht sagen.

Ab der Mitte des 2. Jt.s v. Chr. werden Kriege internationaler. Im gesamten Vorderen Orient professionalisieren sich die Truppen personell und technisch. In der Kavallerie, die häufig von Angehörigen des Königshauses angeführt wird, ist der Einsatz von bespeichten Streitwagen üblich. Die Aushebung von Soldaten erfolgte auf verschiedenem Wege. Rationenlisten bestätigen die Existenz eines stehenden Heeres, das durch Landarbeiter ergänzt wurde. Die in den Beistandserklärungen der hethitischen Staatsverträge zur Verfügung zu stellenden Truppen werden durch den jeweiligen König angeführt (Mayer 1995, 419ff.; Beal 1992, 37ff.).

Königtum AO 02
Mit dem Untergang der Großmächte in der späten Bronzezeit und dem Aufstieg Assyriens zur Weltmacht nahm die Unterwerfung fremder Völker und die Erweiterung des Landes im Rahmen der Königsideologie eine herausragende Bedeutung ein. Der letzte bedeutende König des assyrischen Reiches, → Assurbanipal (668-631 v. Chr.), betont seine Fähigkeiten, die für die Führung seiner Armee erforderlich waren (Vilat 1997). In Prisma F lässt er sich mit den Worten zitieren: „Ich verstehe mich darauf, Kampf und Schlacht zu liefern, ich bin unterrichtet in der Aufstellung von Truppen und in Kriegsführung.“ (Borger 1996, 209).

Die Truppenstärke nahm stetig zu: Die Soldaten des eigentlichen assyrischen Kernlandes wurden stets durch zusätzliche Kräfte von außen verstärkt, und mit dem territorialen Wachstum des Reiches nahm der Anteil der Provinztruppen und der Armeen der Vasallenkönige entsprechend zu. Darüber hinaus wurden Kriegsgefangene sowie verschiedene Hilfstruppen den Streitkräften Assyriens eingegliedert (Dalley 1985), was zu ihrer weiteren Heterogenität führte.

Die biblische Überlieferung stellt die Assyrer ausnahmslos grausam und brutal dar, doch zeigen Verwaltungstexte und aramäische Inschriften, dass zwischen Siegern und Besiegten durchaus ein Einverständnis zu erzielen war ‒ solange die assyrischen Interessen gewahrt blieben. Auffällig ist, dass die Bibel die auf zahlreichen Palastreliefs dargestellte Verstümmelung von Deportierten nicht reflektiert.

3.3. Religion

Für eine kultische Verehrung des Königs selbst gibt es kaum Anhaltspunkte. Fälle von Deifizierung des Herrschers bleiben weitestgehend auf die Frühzeit beschränkt (z.B. Naram-Sîn [2273-2219 v. Chr.], Ur-namma, Schulgi, s. Sallaberger 2002; zu einer möglichen Vergöttlichung des hethitischen Herrschers zu seinen Lebzeiten s. Hout 1995).

Der König trägt die Verantwortung für das Kultgeschehen, in dem er eine zentrale Rolle als Vermittler zu den Göttern einnimmt. In der Frühzeit Mesopotamiens ist der Herrscher mit spezifischen priesterlichen Aufgaben versehen. Ob es sich bei der Titulatur EN in der Uruk IV-III-Zeit am Ende des 4. Jt.s v. Chr. auch um einen Priestertitel handelt, ist unklar (Sallaberger 2002).

In Babylonien stand dem König, dessen besonderes Verhältnis zu den Göttern einen hohen Stellenwert in den Inschriften besitzt, eine Priesterschaft gegenüber. Die Verpflichtungen des Herrschers im Kult – regelmäßige Stiftungen und Zuwendungen an die Tempel, sowie deren Bau und Restaurierung – stellten einen zentralen Aspekt der Königsideologie dar; de facto dürfte den Priestern keine eigenständige Macht zugekommen sein.

Königtum AO 03
Ein Charakteristikum assyrischer Königsideologie ist die Rolle des Königs als Stellvertreter des obersten Reichsgottes Assur. Dafür steht die Formel „Assur ist König, NN ist der Stellvertreter Assurs“. In Assyrien war der König der oberste Priester des Stadtgottes Assur und mit umfangreichen kultischen Aufgaben betraut. Der Bau und Erhalt von Tempeln gehörte ebenso zu seinen Pflichten wie die Sicherstellung des Kultbetriebes.

Wie bereits durch die Labarna-Heilsformel (s.o. 3. Kompetenzbereiche) ausgedrückt, bestand zwischen dem hethitischen König und den Göttern des Landes ein enges Verhältnis, das sich bildlich in der sog. Umarmungsszene widerspiegelt. Die kultische Verehrung der Götter seitens des Königshauses ist durch eine übergroße Anzahl von Festritualtexten aus dem ganzen Hethiterreich und vor allem der Hauptstadt Hattuscha belegt. Demnach sind die Gaben von Opferspeisen und Trankspenden im Rahmen von Feierlichkeiten vornehmste Aufgabe des hethitischen Herrschers (Haas 1996, 182ff.).

3.4. Recht

Die Wahrung von Recht und Ordnung ist im gesamten Alten Orient eine der von den Göttern auf den König übertragenen obersten Pflichten. Allerdings spielte das Gewohnheitsrecht in allen Zeiten eine wichtige Rolle, wodurch Parallelen mit dem israelitischen Recht erklärbar sind. Umfangreichere mesopotamische Rechtsammlungen sind bislang nur aus der Ur III-Zeit (Ende 3. Jt. v. Chr.), der altbabylonischen (1. Hälfte des 2. Jt.s v. Chr.) und der mittelassyrischen Zeit (2. Hälfte des 2. Jt.s v. Chr.) überliefert. Aus anderen Perioden sind dagegen keine oder nur fragmentarisch überlieferte Sammlungen bekannt, wie bspw. Reformtexte UruKAginas (24. Jh. v. Chr.) oder ein neubabylonisches Gesetzesfragment (1. Jt. v. Chr.). In den Rechtsammlungen verkünden die Herrscher bestimmte Ideen, Prinzipien und reformatorische Tendenzen sowie verschiedene Sanktionen, deren allgemeine Tragweite sie hervorheben wollen. Nur Prolog und Epilog zeigen die politische und soziale Gedankenwelt des Herrschers auf, die aus den eigentlichen Gesetzen nicht direkt ersichtlich werden kann (Roth 1997, 1ff.).

Königtum AO 04
In einem der berühmtesten keilschriftlichen Dokumente des Alten Orients, dem Codex → Hammurabi, findet der Anspruch des Herrschers, über Recht und Gerechtigkeit im Lande zu bestimmen, seinen Ausdruck: „Als Marduk, um die Menschen recht zu leiten, die Länder rechte Ordnungen zu lehren, mich beauftragte, setzte ich Recht und Gerechtigkeit auf den Mund des Landes; die Menschen erfreute ich.“ (CH v 14-25).

In Assyrien war der König Gesetzgeber und Richter in einer Person und verkörperte die oberste Rechtsinstanz. Er hatte Recht und Gerechtigkeit für die Einwohner seines Landes zu wahren. Auch war es dem assyrischen König auferlegt, für den Erhalt der kosmischen Ordnung zu sorgen.

Aus der Autorität des Königs folgten auch im Hethiterreich Aufgaben in der Rechtsprechung. Die hethitischen Gesetze, die in zwei chronologisch geschiedenen Fassungen erhalten sind, können zwar als Willensäußerung des Königs angesehen werden, einen expliziten Hinweis darauf gibt es aber nicht. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen oder in juristischen Angelegenheiten, die unmittelbar mit der Königsfamilie oder Vasallenkönigen zu tun hatten, tritt der König als Rechtsinstanz auf (Hoffner 1997, 4f.).

4. Ausdrucksformen

4.1. Zeremonien

Die gemeinschaftliche Kultausübung, an der sich auch der König beteiligte, war ein zentraler Aspekt mesopotamischer Herrschaftslegitimation. In den Festen wurde die Erneuerung der Beziehungen zwischen den Göttern und dem durch seinen Herrscher vertretenen Land zelebriert. Feierlichkeiten, die unmittelbar auf die Person des Herrschers Bezug nehmen, Investitur und Tod des Königs, sind verhältnismäßig wenig verschriftlicht überliefert, doch veranlassen bereits Hinweise in frühen Königsinschriften zu der Annahme, dass die Verleihung der Herrschaftsinsignien durch die Götter mit einer Zeremonie verknüpft war. Explizite Königsrituale sind aus der nordsyrischen Stadt Ebla aus der Mitte des 3. Jt.s v. Chr. anlässlich der Heirat des Königs und der Installation seiner Gemahlin bekannt (Fronzaroli 1993).

Eine besondere Rolle nahm der König während des Neujahrsfestes in Babylon ein. In dem aus dem 1. Jt. v. Chr. überlieferten elftägigen Fest wurde seine unmittelbare Abhängigkeit zum obersten Stadt- und Landesgott Marduk in Form eines Erniedrigungsritus zelebriert. Am fünften Tag legte der Herrscher seine Insignien vor Marduk ab und ließ sich von einem Oberpriester schlagen und an den Ohren ziehen und musste folgendes negatives Sündenbekenntnis sprechen. „Ich habe nicht gefehlt, Herr der Länder, war nicht nachlässig gegenüber deiner Göttlichkeit. Ich habe Babylon nicht zugrunde gerichtet, nicht seine Vernichtung befohlen, nicht seine Riten in Vergessenheit geraten lassen. Ich habe nicht die unter (göttlichem) Schutz stehenden Bürger geohrfeigt, nicht bewirkt, dass sie verachtet werden! Ich habe achtgegeben auf Babylon, nicht seine Umfassungsmauern zerstört.“ (Farber 1987, 222). Das Fest demonstriert die existentielle Bedeutung des Herrschers für die Aufrechterhaltung des Kultes und damit des Kosmos.

Aus der mittelassyrischen Zeit (zweite Hälfte des 2. Jt.s v. Chr.) ist das sog. Krönungsritual überliefert, das, ähnlich dem Neujahrsritual in Babylon, auf eine jährlich stattfindende Erneuerung des Amtes schließen lässt (Parpola 2017, 14ff.). Nach Vorbild des babylonischen Neujahrsfestes fanden in Übertragung der Marduktheologie auf den Gott Assur durch → Sanherib (704-681 v. Chr.) Feierlichkeiten in der Stadt Assur statt.

Aus hethitischen Orakeltexten ist ein „Fest des Sich (auf den Thron) Setzens“ (EZEN ašannaš) bekannt (Hout 1991), das Hinweise auf die Krönung des Königs enthält. Einzelheiten einer Zeremonie bei Amtseinführung lassen sich bislang jedoch nur der Investitur eines Königssubstituts im sog. Ersatzkönigsritual entnehmen, das infolge einer durch Omen angezeigten Todesbedrohung des Herrschers durchzuführen war. Darin werden die Salbung, die Namensnennung sowie die Bekleidung mit Ornat und Kopfbedeckung beschrieben.(Kümmel 1967, 42-46). Das hethitische Totenritual für den verstorbenen Herrscher beginnt mit den Worten: „Wenn in Hattuscha ein großes Unheil geschieht, indem König oder Königin Gott wird.“ Es dauert 14 Tage und enthält zahlreiche Opferriten, die die Verbrennung des Leibes begleiten (Kassian 2002).

Aus allen Kulturen Vorderasiens sind Rituale überliefert, die der Unversehrtheit des Königs (z.B. Reinigungsrituale) und der Durchführung seiner Aufgaben (z.B. Kriegsrituale) dienten.

4.2. Symbole

Abbildungen von Königen in Form von Statuen und Reliefs verzichten auf individualisierende Züge, ein traditionelles Ornat existiert nicht. Daher ist lediglich anhand von Beischriften der Amtsträger zu ermitteln. Eindeutige Herrschaftsinsignien, wie die in den Texten genannten Kappen, Szepter oder Stab, lassen sich ikonographisch für die frühen Epochen nicht feststellen (Braun-Holzinger 2007). Auch ab der altbabylonischen Zeit sind in der Bildkunst keine eindeutigen Amtsinsignien zu erkennen, obwohl der König nun häufiger mit konischer Mütze, langem Stab und einem kleinen gebogenen Gegenstand in der Hand erscheint. Texte nennen vor allem Stab, Ring und Keule als Insignien. Es bleibt schwierig, die Insignien, die in den Texten genannt werden, und die Insignien, die sich auf den Abbildungen finden, in Beziehung zueinander zu setzen (Ambos 2012, 106f.).

Der hethitische König trägt den in Texten häufig belegten kalmuš ‒ einen langen, unten eingerollten Stab. Im insgesamt repräsentanzarmen Hethiterreich ist der König nur auf wenigen Felsreliefs belegt. Sie zeigen den Herrscher im langen Mantel, mit Kalotte und dem kalmuš oder im Kurzrock mit Hörnerkrone und Bogen und / oder Speer in seiner Hand (Simon 2012).

4.3. Monumente

Allen mesopotamischen Herrschern war die Errichtung und die Restaurierung von Heiligtümern sowie ihre Ausstattung wichtig. In sumerischen und babylonischen Königsinschriften überwiegen Berichte über ihre immense Bautätigkeit: Zikkurate, Tempel, Paläste und Befestigungswerke entstehen in allen bedeutenden Städten. Einige altorientalische Herrscher gründeten neue Residenzstädte, die ihren Namen trugen, z.B. Kurigalzu I. von Babylonien (um 1400 v. Chr., Dūr-Kurigalzu „Mauer des K.“), Tukultī-Ninurta I. von Assyrien (1243-1207 v. Chr., Kār-Tukultī-Ninurta „Kai des T.-N.“) oder Sargon II. von Assyrien (721-705 v. Chr., Dūr Šarrukîn „Mauer des Š.”) (Pongratz-Leisten 1997).

5. Das Königtum der Achämeniden

Königtum AO 05
Die achämenidische Herrschaft über den Alten Vorderen Orient schließt unmittelbar an die neubabylonische Vorherrschaft an und währte von 539-331 v. Chr., der Eroberung Babylons durch die Truppen Kyros’ II., bis zu den Niederlagen Darius’ III. gegen Alexander d. Großen vor allem am Granikos (334), bei Issos (333) und Gaugamela (331). Das Weltreich umspannte ein Gebiet, das von Kleinasien bis an den Indus reichte und zeitweilig auch Ägypten umfasste (525-404, 341-332). Das persische Königtum und sein Selbstverständnis lassen sich vor allem seit Darius I. (522-486) durch die häufig mehrsprachigen Königsinschriften erschließen (Kent 1953; Schmitt 2009). Daneben gibt es zahlreiche vor allem griechische, babylonische, ägyptische und aramäische ‒ nicht zuletzt: biblisch-aramäische ‒ Textzeugnisse (umfassend gesammelt bei Kuhrt 2007; zu → Elephantine vgl. Porten u.a. 1996). Weiterhin ist auch das ikonographische Programm des überlieferten Bildmaterials aussagekräftig (Root 1979), Einblicke in die achämenidische Verwaltung gibt neben der griechischen, babylonischen und aramäischen Überlieferung vor allem das Corpus der elamischen Tontafeln aus Persepolis (u.a. Cameron 1948; Hallock 1969; Koch 1990).

Aufschluss über das Selbstbild des achämenidischen Königs (xšāyaθiya-) bieten zunächst die aussagekräftigen Inschriften Darius’ I. Er bezeichnet sich als „Darius, großer König, König der Könige, König in Persien, König der Völker / Länder“ (Darius Bisutun [=DB] I Z. 1f.; vgl. auch Darius Persepolis E [= DPe] Z. 1f; Darius Persepolis H [= DPh] Z. 1f.; Darius Naqsh-e Rostam A [=DNa] Z. 8-12). Zum Begriff dahyu- „Volk / Land“ vgl. Wiesehöfer 1993, 94f.). Ob diese Titulatur traditionell ist, ist zweifelhaft, da die Authentizität der beiden auf Ariaramnes und Arsames (nach Darius Bistutun I Z. 5 der Urgroßvater und der Großvater des Darius) zurückgeführten Inschriften Ariaramnes Hamadan (= AmH) und Arsames Hamadan (= AsH; Kent 1959, 116), die eine ähnliche Titulatur präsentieren, äußerst fraglich ist (Ahn 1992, 166; Briant 2002, 16). Traditionell dürften indes die beiden ersten Glieder der Titulatur („großer König“ und „König der Könige“) sein (Ahn 1992, 217ff.), während die faktische Erweiterung des Machtbereichs sich dann auch in der Titulatur niederschlug. So wird bereits Kyros, von den eher tendenziösen Belegen des Kyros-Zylinders (Z. 20, vgl. Kuhrt 1983, 88f.92f.) und Deuterojesajas (Jes 44,24-45,7) einmal abgesehen, auf neubabylonischen Ziegelinschriften als „König der Welt, König von Anschan“ bezeichnet (Schaudig 2001, 549). In jedem Fall insinuiert die ausführliche Königstitulatur des Darius, die sich vergleichbar auch bei Artaxerxes II. (Arataxerxes II Susa A [= A2Sa]) findet, deutlich den ideologisierten Anspruch auf Weltherrschaft, der durch die Eroberungen von Kyros und Kambyses ja auch faktisch gegeben war. So zählt Darius in seiner Bisutun-Inschrift (DB I Z. 12-17) dreiundzwanzig Völker / Länder auf, über die er herrscht, in seiner Grabinschrift in Naqsh-e Rostam sind es bereits neunundzwanzig (vgl. Briant: 2002, 173).

Königtum AO 06
Auf dem Grabmahl des Darius ‒ ebenso auf demjenigen des Xerxes ‒ findet sich die Darstellung des sog. Völkerthrons: Darius thront auf einem Podest, das Repräsentanten unterschiedlicher Völker tragen und ihn damit als ihren König anerkennen. Es gibt kein Zeugnis dafür, dass, wie vielleicht Dan 6 nahelegen könnte, der persische König als Gott verehrt wurde oder sich als Gott verehren ließ. Ahn (1992, 180ff.) weist darauf hin, dass die Bezeichnung baga- „Gott“ in den achämenidischen Inschriften nur für Ahuramazda, nicht aber als Königstitulatur verwendet wird. Vielmehr steht der König durch seine Investitur als göttlicher Mandatar zwischen Gott und Mensch, dem seine Untertanen Gehorsam schulden (s.o. 3.3.; Ahn 1992, 181; s.u.). Ikonographisch könnte das Bild des bärtigen Mannes in der geflügelten Scheibe Ausdruck dieser Zwischenstellung sein, wenn dieser tatsächlich den Gott in seiner Verbindung zum König repräsentiert und ihn damit aus der Menschheit heraushebt (vgl. Ahn 1992, 208ff.; Kuhrt 2007, 556; → Flügelsonne).

Königtum AO 07
Königtum und Weltherrschaft sind nach Auskunft der persischen Königsinschriften durch den Gott Ahuramazda verliehen. Ob die Achämeniden damit auch Zoroastrier waren, ist letztlich nicht beweisbar, da die seit Darius I. inschriftlich belegte Verehrung Ahuramazdas allein kein hinreichendes Argument für eine spezifische Religionszugehörigkeit ist (Koch 1992, 276f.). De Jong (2010, 540ff.) vermutet, dass die Priesterkaste der Magi im Umfeld der Achämeniden den Zoroastrismus tradiert hätte. Der Gott Ahuramazda wird in den Inschriften Darius’ I. auf das Engste mit der Königsherrschaft verbunden: So ist Ahuramazda der Schöpfer von Welt, Himmel und Menschheit, der auch dem König Darius die Herrschaft über die Welt verliehen hat (DB I, Z. 11f.; DNa Z. 1-12. Vgl. Ahn 1992, 258f. und passim). Briant (2002, 128) vermutet mit Blick auf diesen Befund, dass es Darius I. war, der die königliche Autorität mit einer entsprechenden, religiös-politischen Ideologie versehen habe (s.u.). Die Verehrung Ahuramazdas durch die Perser ist weiterhin dokumentiert durch die oben erwähnten elamischen Tontäfelchen. Hierauf werden im Kontext von Opferrationen zahlreiche Götter genannt, während das sog. lan-Opfer im Speziellen Ahuramazda zugeordnet werden kann. H. Koch (1977, 242f.) ist der Auffassung, dass es sich bei diesem Opfer um eine Art „Staatsopfer“, das von höchster Stelle verordnet worden sei, gehandelt habe. In jedem Fall wird auch der König in Verbindung mit den Opferrationen auf einigen Täfelchen erwähnt, sodass dessen Verehrung Ahuramazdas auch von dieser Seite her in Form einer tatsächlichen religiösen Praxis bestätigt ist. Die Opfer wurden durch unterschiedliche Priesterkasten auf Feueraltären dargebracht (Koch 1992, 281), Tempelgebäude sind nicht bekannt, wie auch Herodot berichtet (Hist. I, 131; Text gr. und lat. Autoren).

Königtum AO 08
Die bereits erwähnte Weltsicht Darius’ I. wird vor allem auf der Trilingue aus Bisutun (DB), den Grabinschriften aus Naqsh-e Rostam (DNa/b) und auch der sog. Daiva-Inschrift des Xerxes (XPh) entfaltet. Die Welt wird in die Bereiche von arta „Gesetz / Ordnung“ (vgl. Ahn 1992, 285ff.) und drauga „Lüge“ eingeteilt. Die Lüge ist der göttlichen Ordnung entgegengestellt und wird vom König bekämpft. So werden die Widersacher Darius’ I., der selbst durch Usurpation auf den Thron kam, als „Lügenkönige“ bezeichnet (DB I, Z. 34ff.). Xerxes dämonisiert „falsche Götter“ (daivas), zerstört deren Heiligtümer und verehrt an deren Stelle Ahuramazda und Arta (Xerxes Persepolis H [= XPh] Z. 35ff., vgl. Kuhrt 2007, 306). Der unmittelbare Zusammenhang der Nennung der daivas mit politischen Aufständen im Reich (XPh Z. 28ff.) legt nahe, dass der König auch hier die politischen Gegner wie sein Vater Darius als widergöttlich diffamiert.

Königtum AO 09
Dies entspricht dem Tenor der Inschriften, die den Völkern einen festen Platz innerhalb der göttlich gesetzten Ordnung zuweisen und unter das „Gesetz“ (data) des Königs stellen (DB I, Z. 20ff.; DNa Z. 15ff.; XPh Z. 51ff.). Inwieweit sich der Begriff data, der auch Eingang ins Hebräische, Aramäische und Akkadische gefunden hat, konkretisieren lässt, ist unklar. Wahrscheinlich ist der Begriff an dieser Stelle allgemein auf den Gehorsam gegen den König bezogen, der als sichtbares Zeichen vor allem in der Ablieferung des Tributs bestand (DNa Z. 15ff.; Briant 2002, 388ff.; 422ff. Zur Ikonographie vgl. Root 1979, 227ff.). Die mit dem Gesetzesbegriff zusammenhängende Hypothese des Instituts einer persischen → „Reichsautorisation“ (Frei 1984), nach der die Achämeniden lokale Gesetze zugleich als Reichsgesetze ratifiziert hätten (und somit auch die Tora nach Esr 7), ist aufgrund der sehr uneinheitlichen Quellenlage problematisch (Rüterswörden 1995).

Entsprechend der Programmatik seiner Inschriften, wird auch die administrative Struktur des Achämenidenreichs vor allem mit Darius I. verbunden. Die elamischen Täfelchen aus Persepolis geben einen Einblick in die vom Zentrum Persepolis aus straff organisierte Verwaltung der Persis in den Zeiten von Darius I. bis Artaxerxes I., wobei aber zumeist unklar bleibt, inwieweit die dortige Praxis auch in den eroberten Gebieten Anwendung fand. Briant (2002, 456f. u. passim) weist darauf hin, dass sich z.B. in → Elephantine (u.a. TADAE 6.12) vergleichbare Strukturen hinsichtlich der Lohn- und Abgabepraxis finden würden. Die Einteilung des Reichs in (zwanzig) größere Verwaltungseinheiten (nomoi / archai „Satrapien“ [→ Provinz], vgl. zur Terminologie Wiesehöfer 1993, 94f.) durch Darius I. wird von Herodot (Hist. III, 89ff.) bezeugt, der in diesem Zusammenhang auch das Abgaben- und Tributwesen der Achämeniden beschreibt. Die Täfelchen aus Persepolis zeigen, dass im Gegensatz zu den Aussagen Herodots (Hist. III, 97) auch die Bewohner der Persis zu Abgaben verpflichtet waren. Unterhalb der Satrapien gab es weitere regionale Verwaltungseinheiten, die in Ägypten gut zu fassen sind. Der Provinzgouverneur (frataraka „Vorsteher“, akkadisch bel pachati, hebräisch פֶּחָה pæḥah), unterhalb des Satrapen angesiedelt, verwaltete wiederum weitere Einheiten. Dem anscheinend straff organisierten System entsprach eine insgesamt anwachsende Infrastruktur im Straßen- und Kommunikationswesen (vgl. Kuhrt 2007, 730ff.). Nicht zuletzt zu erwähnen ist die ab dem frühen 5. Jh. v. Chr. greifbare Etablierung des Reichsaramäischen als lingua franca des Achämenidenreichs (vgl. Gzella 2004, 36ff.).

Literaturverzeichnis

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Abbildungsverzeichnis

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  • Bärtiger Mann in einer Flügelsonne (Nordwestpalast in Nimrud, Raum B Feld 5, 865-860 v. Chr.). Mit Dank an © The Trustees of the British Museum; BM 124551
  • Darius und die unterworfenen Völker (Bisutun-Relief, 6. Jh. v. Chr.). Aus: G. Maspero, History of Egypt, Chaldea, Syria, Babylonia and Assyria, Bd. IX, 1903, 174
  • Vertreter der Völker bringen dem persischen König ihre Tribute (Relief am Palast [Apadana] der Achämeniden in Persepolis; spätes 6. Jh. v. Chr.). Aus: Wikimedia Commons; © Darafsh Kaviyani (User: Sting), Wikimedia Commons, lizenziert unter Creative Commons-Lizenz, Attribution-Share Alike 3.0 unported; Zugriff 20.5.2020

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