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Investitur

(erstellt: März 2018)

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1. Begriff

Der Begriff „Investitur“ lässt sich auf lat. investitura („Einkleidung“) zurückführen. Eine auf das Lehnswesen bezogene Erklärung des Begriffs entstammt dem germanischen Recht. Dort wurde mit dem Begriff vestitura die Verfügungsgewalt über eine Sache (germ. Gewere) bezeichnet. Ebenso fand der Begriff investitura im Kontext des Eigenkirchenwesens Verwendung, wo Nutzungsrechte an Kleriker übertragen wurden.

„Investitur“ beinhaltet die formelle Einweisung in ein Amt. Der formale, abstrakte Vorgang der Amtsübertragung wird durch die Übergabe von besonderer Kleidung und Regalien bzw. Amtsinsignien in einem symbolischen Akt bekräftigt und sichtbar gemacht. Mit der Einsetzung in ein Amt ist neben der Zuteilung eines Aufgabenbereichs nicht selten eine Erlaubnis für die Nutznießung bestimmter Privilegien verbunden.

Im Folgenden wird der Begriff auf die Einkleidung und Übergabe von Regalien bzw. Insignien sowie rituelle bzw. symbolische Handlungen im Rahmen einer Amtseinsetzung bezogen.

2. Amtseinsetzungen im Alten Testament

Im Alten Testament werden → Könige, → Priester und andere königliche Beamte (→ Verwaltung, → Militär) in ihr Amt eingesetzt. Ferner lassen Berufungen von → Propheten in ihr Prophetenamt und ihre Ausstattung mit göttlichem Beistand und weiteren Instrumentarien durch JHWH im weiteren Sinne eine entfernte Ähnlichkeit mit einer Investitur erkennen, ohne dass in diesem Kontext der Begriff „Investitur“ Verwendung findet (vgl. z.B. Ex 4). In Bezug auf die Amtseinsetzung eines Königs findet sich vorwiegend die Bezeichnung „Inthronisation“. Die Amtseinsetzung bzw. Bestellung von Beamten und Priestern erfolgt in der Regel durch den König. Stellvertretend bzw. außerhalb der Königszeit wird diese Funktion von Propheten und Priestern wahrgenommen. So wurde die vorstaatliche Investitur des ersten Priesters Aaron mit Mose verbunden, die Einsetzung von Priestern in nachexilischer Zeit erfolgte durch den Hohepriester.

3. Inthronisation von Königen

3.1. Mesopotamien

In Mesopotamien (→ Assyrien; → Babylonien) stellte das Königtum eine abstrakte Institution dar, die von den Göttern erschaffen war und einem menschlichen Thronanwärter verliehen wurde. Mit der Verleihung des prinzipiell zunächst nicht personengebundenen Königtums kam dem Thronanwärter eine königliche Würde bzw. ein Herrschaftscharisma zu und er galt als Stellvertreter der Götter auf Erden. Mit Ausnahme einiger früher Könige (z.B. Schulgi oder Naramsin, beide 3. Jt. v. Chr.) wurde der König zu Lebzeiten nicht divinisiert. Vielmehr blieben göttliches Amt und natürliche Person des Königs unterscheidbar, waren aber in der Person des Königs praktisch ungetrennt vorhanden, was den König im Amt letztlich über den Status einer natürlichen Person hinaushob. Im Amte war der König somit gottgleich unter Beibehaltung seiner menschlichen Natur. Es eignet sich hier am besten ein Verständnis des Königs, der zwei Körper hat, den natürlichen, der sterblich ist, sowie einen „politischen“, der unsterblich ist (Kantorowicz). Als wichtige Legitimation für die Einsetzung in das königliche Amt galt neben der dynastischen Erbfolge vor allem die göttliche Erwählung bzw. Berufung des Thronanwärters. Viele Könige rühmten sich deshalb mit ihrer Zeugung durch die Götter oder auch einer Aufzucht durch die Götter. Dennoch kamen ihnen göttliche Qualitäten erst im Rahmen der Inthronisation mit Verleihung des Königtums zu. Der König wurde während der Inthronisation mit einem Gott identifiziert, als dessen Ebenbild er galt (→ Gottebenbildlichkeit). So ist in Assyrien z.B. die Identifikation des Königs mit Assur oder Ninurta belegt (Berlejung 1996). Die Insignien (Krone, Zepter, Stab, Krummholz, Waffe) sowie der → Thron galten als von den Göttern gefertigt und waren mit göttlichem Glanz (melammu) versehen. Die Regalien verkörperten die göttlichen Kräfte, die den König dazu ermächtigten, seine Herrschaft auszuüben. Das königliche Prachtgewand zählte bereits vor dem 1. Jt. v. Chr. zu den machthaltigen Symbolen (sog. me) und konnte in neuassyrischer Zeit sogar als Stellvertreter des Königs in Ritualen fungieren (Magen 1986, 92). Einblick in die Königsinvestituren geben insbesondere die Texte der sog. → Neujahrsfeste in → Assur und → Babylonien. Im Rahmen dieser Feste wurde das Königtum erneuert und der König neu in sein Amt eingesetzt, wobei vermutet werden kann, dass die Rituale und Zeichenhandlungen bei der Wiedereinsetzung in etwa denen der Primärinvestitur entsprachen (Ambos 2013; Berlejung 1996; Pongratz-Leisten 1994). In sog. Substitutionsritualen konnte der König aufgrund von akuten Gefährdungen für König und Land vorübergehend seines Amtes enthoben werden. Eine natürliche Person, meist ein Bauer, wurde zum zeitlich begrenzten Träger der königlichen Würde und mit den königlichen Insignien und königlichem Ornat ausgestattet. Nach Abwendung der Bedrohung wurde der Ersatzkönig getötet (→ Menschenopfer) und der eigentliche König wieder in sein Amt eingesetzt (Kümmel 1966).

3.2. Levante

Investitur 01

Das Kirta-Epos aus → Ugarit bezeugt mehrfach den Titel „Sohn des El“ für den König Kirta und verweist analog zu den altorientalischen Belegen auf die Vorstellung einer göttlichen Zeugung des Königs (KTU 1.14-16; TUAT III/6, 1213ff.). Die Motive eines Elfenbeinpaneels aus dem Königspalast von Ugarit, die Szenen aus dem Leben des Königs darstellen, bezeugen zudem die Vorstellung einer göttlichen Nährung der Königssöhne. Ein lückenhafter Krönungstext aus Ugarit (RS 1979-25), der sich durch die inhaltlichen Parallelen zu einem Text aus → Emar (Msk. 74243) gut ergänzen lässt, gibt Einblicke in die westsemitische Inthronisation (Dietrich 1998). Deutlich wird in dem hymnischen Text vor allem die Bitte an die angerufenen Götter um Ausstattung des Königs mit unterschiedlichen göttlichen Segnungen und Vitalkräften.

In Samal (→ Sendschirli) betont der aramäische König → Panamuwa I. den Erhalt des Zepters der Herrschaft von den Göttern (KAI 214,2-3.8-9; TUAT.NF II, 308-312). Zur Einsetzung in das Königtum gehörte außerdem die Inbesitznahme des Throns des Vorgängers, die häufig in Parallele mit dem Ergreifen des Zepters genannt wird (KAI 24,9; 214,8.15.20.25).

Der phönizische König Jehawmilk aus → Byblos (10. Jh. v. Chr.) erklärt, dass → Astarte ihn zum König gemacht hat (KAI 10,1-2). König Bodashtart von → Sidon errichtet im Rahmen seiner Investitur ein Monument für diese Göttin, der er das Königtum verdankt (CIS I,4).

3.3. Altes Testament

Die sog. Königspsalmen (→ Psalmen 3.5.2.) haben Reste des königlichen Hofzeremoniells bewahrt. Die göttliche Zeugung wird in Ps 2,7 („er spricht zu mir: mein Sohn bist du, ich habe dich heute gezeugt“), Ps 89,27-28 („Er wird mich anrufen: Mein Vater bist du; mein Gott und Fels meiner Rettung. Ja, ich werde ihn zum Erstgeborenen machen“) und Ps 110,3 („aus dem Schoß der Morgenröte, wie Tau habe ich dich gezeugt“) im Rahmen der Inthronisation dem König zugesprochen. Ps 45,3-9 thematisiert die Göttlichkeit des Königs, die in der Schönheit seiner äußeren Gestalt sichtbar ihre Bestätigung findet. Ps 72, der Anklänge an altorientalische Inthronisationshymnen aufweist (Arneth 2000; 2002), beschreibt die Übereignung der Rechtsvorschriften Gottes an den König im Rahmen seiner Investitur, mit denen er als Stellvertreter Gottes für das Wohlergehen des Landes in Gerechtigkeit regieren kann.

Die Informationen zu Inthronisationen in den erzählenden Texten des Alten Testaments fallen überwiegend knapp aus, ihnen kommt kein besonders hoher Stellenwert zu. Viele königskritische Texte stehen einem menschlichen Königtum neben dem eigentlichen Königtum JHWHs (→ Königtum Gottes) in Israel grundsätzlich ablehnend gegenüber. Daneben gibt es königsfreundliche Texte, die ausdrücklich von der Erwählung bestimmter Könige (→ Saul, → David, → Salomo) durch JHWH berichten. Bei Königseinsetzungen werden allenfalls einzelne Elemente einer Investitur beschrieben, die aber im jeweiligen theologischen Interesse ihrer Verfasser unterschiedlich verwendet werden und kaum historisch verwertbar sind. So gibt es z.B. unterschiedliche Berichte über Davids Einsetzung ins Königsamt (2Sam 2,4;5). Die wichtige Zusage einer ewigen Dynastie an ihn durch JHWH (2Sam 7) wird literarisch gar nicht im Rahmen seiner Inthronisation verankert, sondern erfolgt später.

3.3.1. Salbung

Die göttliche Erwählung des Königs und seine Ermächtigung zur Herrschaft wurden im Alten Testament zeichenhaft durch eine → Salbung deutlich gemacht (Waschke 2001). Wie die Beispiele Sauls und David zeigen (1Sam 10,1; 2Sam 2,4), war die Salbung nicht zwingend mit der Inthronisation verbunden, sondern erfolgte häufig bereits vorher, um die Anwartschaft auf den Thron zu begründen. Die Salbung wurde durch einen Propheten oder durch Priester ausgeführt. Das dynastische Element als legitimatorisches Mittel für die Anwartschaft auf den Thron trat dadurch in den Hintergrund. Der Salbungsakt unterstrich die göttliche Legitimation und stand damit über anderen rechtlichen Gepflogenheiten. Mit der Salbung wurde noch vor der Inthronisation die königliche Würde auf den zukünftigen König übertragen, die ihn zu königlichen Aufgaben befähigte. Der Titel „Gesalbter“ blieb dem Träger erhalten, wenn er das Königtum verlor, wie das Beispiel der Verwerfung Sauls zeigt (1Sam 24,7.11; 1Sam 26,9.11.16.23; 2Sam 1,14.16).

3.3.2. Titel

Die im Rahmen der Inthronisation verliehenen Königstitel bringen vor allem die Göttlichkeit des Herrschers zum Ausdruck. In Ps 45,7 wird dem thronenden König im Rahmen seiner Vermählung der Titel „Gott“ zugesprochen: „Dein Thron, Gott, (steht) für immer und ewig.“ Weitere Hoheitstitel finden sich im messianischen Text Jes 9,5-6 („Wunderplaner“, „Gottheld“, „Vater der Ewigkeit“, „Fürst des Friedens / Heils“), der wie die Psalmen idealtypische Züge des Königtums aufgreift, und der sogar mit der ägyptischen Königstitulatur verglichen wurde (Werner 1982; Wildberger 1979; → Königtum Gottes). Formal handelt es sich bei den Versen Jes 9,5-6 um eine Proklamation der Geburt des königlich-göttlichen Kindes mit dem Vorverweis auf seine Inthronisation, in deren Rahmen ihm verschiedene Königstitel zugesprochen werden, die seine Göttlichkeit zum Ausdruck bringen.

Weitere Königstitel begegnen in den so genannten letzten Worten Davids in 2Sam 23,1ff. („der zur Höhe erhobene Mann“, „Gesalbter“, „Lieblicher“). In Jer 33,16 wird dem zukünftigen König der Titel „JHWH ist unsere Gerechtigkeit“ zugelegt. Dieser Titel verkörpert konzentriert das Programm und Ideal des erwarteten Königs. Im Rahmen der Geburtsankündigung eines neuen Herrschers wird in Jes 7,14 der zeichenhaft gemeinte Titel → Immanuel („mit uns ist Gott“) vergeben. In ihm klingt die aus der altorientalischen Königsideologie bekannte Beistandsformel an.

3.3.3. Der Thron als Manifestation des Königtums

Wie im Alten Orient stand auch im Alten Testament der → Thron symbolisch für das Königtum (2Sam 3,10; 1Kön 2,45; Jes 9,6; Jer 13,13; Jer 17,25; Jer 22,2.4.30 u.ö.). Das davidische Königtum wird im Alten Testament häufig mit „Thron Davids“, auf den sich alle dynastischen Nachfolger setzen, umschrieben. Das Hinsetzen auf den Thron symbolisierte die Inbesitznahme des Königtums. In Gen 41,40 wird deutlich, dass Pharao nur um den Thron größer war als → Josef, d.h. Pharao allein gehörte das Königtum. Josef konnte in dieser Hinsicht dem Pharao nicht gleich werden. Die Größe des Thrones stand auch für die Bedeutungsgröße des Königtums selbst (z.B. 1Kön 1,37b). Dementsprechend werden zwei Throne im Alten Testament als besonders groß beschrieben: Der luxuriöseste, im Detail beschriebene Thron gehörte Salomo, dessen Königtum im Alten Testament auch sonst mit Superlativen beschrieben wird (1Kön 10,18-20). Der einzig weitere Thron im Alten Testament, der detailliert geschildert wird, ist der Kerubenthron, auf dem der unsichtbare JHWH thronte (1Kön 6,23-28; Jes 6,1). Der überdimensionale Königsthron des Palastbezirks fand somit seine Entsprechung im überdimensionalen Kerubenthron JHWHs innerhalb des Tempels. Beide demonstrierten die Einheit von Herrschaft und Heiligkeit (Lux 2002). Der Verlust des Königtums wurde mit dem Bild des stürzenden Thrones umschrieben oder durch das Herabstürzen des Throninhabers (Dan 5,20).

3.3.4. Königlicher Ornat und Insignien

3.3.4.1. Königlicher Glanz. Im Alten Orient bestand die Vorstellung, dass der Glanz der Götter sich im König widerspiegeln würde und ihm übernatürliche Qualitäten verlieh. Der Glanz des assyrischen Königs (melammu) machte seine Göttlichkeit vor allem im Krieg für alle sichtbar. Im Alten Testament symbolisierte der Glanz des Königtums die Königswürde, die beim Thronwechsel auf den nächsten König überging. Als feste Begriffe für den Glanz bzw. die königliche → Herrlichkeit begegnen הוֹד hôd und הֲדַר hǎdar (vgl. ThWAT II). Aus den verwendeten Parallelbegriffen ergibt sich ein breites Bedeutungsspektrum: Glanz, Hoheit, Majestät, Pracht, Herrlichkeit. 1Chr 16,27 gleicht die Begriffe mit Macht (עֹז ‘oz) und Freude (חֶדְוָה ḥædwāh). In 1Chr 29,25b verleiht JHWH an Salomo den Glanz des Königtums (הוֹד מַלְכוּת hôd malkhût). Hi 40,10 setzt sie mit Majestät (גָּאוֹן gā’ôn) und Erhabenheit (גֹּבַהּ govah) gleich. Nach Dan 11,21 übertrug man den Glanz des Königtums (הוֹד מַלְכוּת hôd malkhût) nicht auf einen unlauteren Menschen, der das Königtum unrechtmäßig an sich riss. Der Glanz des Königtums war somit eine göttliche Gabe, die den Thronanwärter legitimierte.

Der königliche Glanz wurde durch den königlichen Ornat wirkungsvoll in Szene gesetzt. Die Ausstattung mit Insignien, Waffen und königlichem Ornat verhalf der königlichen Herrlichkeit und der Majestät des Königtums zu sichtbarem Ausdruck. Im Rahmen der Hochzeit wurden die königlichen Gewänder außerdem mit Düften aromatisiert (Ps 45,9).

Jer 10,9 und Bar 6,71f belegen, dass → Götterbilder in roten und violetten Purpur gekleidet wurden. Das Bild des Königs im Ornat entsprach somit einem Götterbild und betonte seine Göttlichkeit. Im Alten Testament diente der Ornat deshalb nicht nur der Beschreibung der Herrlichkeit des irdischen Königs, sondern auch der Beschreibung der Herrlichkeit JHWHs (Hi 40,10; Ps 96,6; Ps 104,1; Ps 111,3; 1Chr 16,27).

3.3.4.2. Krone und Diadem. Die → Krone war nicht nur Herrschaftssymbol, sondern auch Schmuckstück, das die Pracht und den Glanz des Königtums zum Ausdruck bringen sollte. Die Krone (עֲטָרָה ‘ǎṭārāh) wies in Abgrenzung zum Diadem (נֵזֶר nezær) unterschiedliche Gestalt auf (Keung). Die Krone konnte wie der Thron stellvertretend für die Königswürde selbst stehen. In Jer 13,18 wird mit dem Bild der herabgesunkenen prächtigen Krone angedeutet, dass König und Königinmutter ihr Königtum bzw. ihre Königswürde durch die Wegführung in die Verbannung verlieren werden. Die Übertragung der Königswürde auf die Könige konnte zeichenhaft bereits vor einer Inthronisation mit der Übergabe des Diadems (נֵזֶר nezær) erfolgen (2Sam 1,2.10).

Über den Rahmen, in dem die Übergabe der Königswürde durch Übergabe der Krone bzw. des Diadems erfolgte, z.B. innerhalb der Inthronisation oder eines anderen Rituals, sind wir nur schlecht informiert. Die einzige im Alten Testament näher beschriebene Investitur des siebenjährigen → Joasch (2Kön 11,12-13) fand im Tempel statt. Diese literarisch spät anzusetzende Krönung fand noch vor der Salbung des Thronanwärters statt, wie es auch für die Einsetzung in das Priesteramt üblich wurde (Ex 29,6.7; Lev 8,9.10).

Eine Krone als Symbol der königlichen Würde wird in Sach 6,9-15 hergestellt und auf den Kopf des Priesters gesetzt. Es war mit diesem Akt aber keine Investitur des Priesters angezeigt, sondern die zeichenhafte Einweihung der Krone selbst, die anschließend bis zum Kommen des erwarteten Königs im Tempel deponiert wurde.

3.3.4.3. Zepter und königliche Waffen. Das Zepter (שֵׁבֶט ševæṭ bzw. מַטֶּה maṭṭæh) symbolisierte die herrschaftliche Macht des Königs (Ps 45,7; Ps 110,2). Als Insignie wurde es im Alten Orient von den Göttern überreicht und verkörperte das von den Göttern übereignete Königtum. Im Alten Testament konnte es wie die anderen Insignien stellvertretend für das Königtum stehen (Gen 49,10; Num 24,17). Genau wie in der Umwelt Israels und Judas war es vegetabil gestaltet (Ez 19,11). Die vegetabilen Zepter der assyrischen und aramäischen Könige symbolisierten nicht nur die Macht der Könige und ihre Befehlsgewalt, sondern ihre Verantwortlichkeit für die Fruchtbarkeit und Prosperität des Landes.

Des Königs Schwert (→ Waffen) symbolisierte die überlegene Stärke des Königtums. Auch die Waffen des Königs kamen von den Göttern bzw. waren mit göttlichen Kräften versehen. Die Besonderheit der mit numinosen Kräften aufgeladenen königlichen Waffen wird deutlich am Schild Sauls (2Sam 1,21). Dieser war wie der König selbst mit Öl gesalbt. Mit der Übertragung der Königswürde auf David ging die Übernahme der Waffen wichtiger Personen einher. So erhielt er Rüstung, Schwert und Bogen von → Jonatan (2Sam 18,4) sowie den Speer Sauls (1Sam 26,12) und das Schwert → Goliats (1Sam 21,10). → Judas Makkabäus erhielt ein goldenes Schwert durch den verstorbenen Jeremia, von dem ein hoheitlicher Glanz ausging (2Makk 15,13ff.).

In der Episode der Inthronisation des siebenjährigen Joasch, wurden die Anführer des Umsturzes mit den Lanzen und Schilden Davids ausgestattet, die im Tempel aufbewahrt wurden (2Kön 11,10). Die Rebellen erhielten stellvertretend für den unmündigen König die militärische Schlagkraft des davidischen Königtums, um die Installation des neuen Königs durchzusetzen. Wie der Alte Orient die Aufbewahrung der Waffen der Götter in den Tempeln kennt, so wurden demnach auch im Jerusalemer Tempel die Waffen des Königs deponiert. Sie waren Teil des Königtums und verdankten ihre Schlagkraft letztlich JHWH. Mit der Vergabe der königlichen Waffen wurde das davidische Königtum wieder ins Leben gerufen und aufgerichtet.

3.3.5. Übergabe der Rechtsvorschriften und Königsvertrag

Investitur 02

In der Ausübung einer Herrschaft nach den Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit begegnet ein zentraler Topos der altorientalischen und ägyptischen Königsideologie (→ Königtum, Ägypten), nach dem Recht und Gerechtigkeit konstitutiv für die Erhaltung der kosmischen Ordnung sind. Im Alten Testament verleiht JHWH dem König bei der Investitur die göttlichen Rechtsvorschriften, die es ihm ermöglichen, Recht und Gerechtigkeit in seiner Herrschaft umzusetzen (Ps 72,1). Das Recht und die Rechtsvorschriften waren danach göttlich und damit unantastbar und unhinterfragbar. Im Gegensatz dazu war im alten Mesopotamien der König ermächtigt das göttliche Recht selbst in Gesetze und Vorschriften umzusetzen (vgl. Codex-Hammurabi; → Hammurabi).

Die Übergabe und der Inhalt eines rechtlich bindenden Königsvertrages im Rahmen der Investitur, der die Rechte und Pflichten des Königs festschrieb, sind neben nicht aussagekräftigen Notizen (1Sam 8,11-18; 1Sam 10,25) ausführlich nur in nachexilischer, utopischer Neuausrichtung überliefert (vgl. Dtn 17,14-20: der König als Torastudierender). Wesentlich häufiger als Königsverträge werden Bundeszusagen JHWHs an die Könige oder Bundesschlüsse der Könige (→ Bund) als Stellvertreter des Volkes mit JHWH erwähnt.

4. Investitur von Priestern

4.1. Ägypten und Mesopotamien

Investitur 03

Priester waren Beamte des Königs, die stellvertretend für ihn die Versorgung der Götter im Kult übernahmen. Bei ihrer Amtseinführung wurden die Priester in der Regel vor den Göttern der Tempel eingeführt. Die Ausübung des Priesteramtes im Umfeld des Heiligen erforderte einen Zustand der Reinheit, der auch für die Primärinvestitur vorausgesetzt wurde. Eine weitere Voraussetzung für die Eignung im Priesteramt war körperliche Unversehrtheit. Zu den Reinigungsmaßnahmen zählten Rasur, Haarschur, Schneiden der Fingernägel und Waschungen mit Wasser und Seife und duftenden Essenzen inkl. Mundwaschungen sowie die innerliche Einnahme bestimmter Ingredienzen wie das Essen von Gerste oder das Kauen von Zedernholz. Anschließend erfolgte die Einkleidung in reine Gewänder. Außerdem wurde den Priestern bei ihrer Amtseinsetzung häufig ein Titel bzw. ein Amtsname vergeben und Insignien überreicht (Kopfbedeckung, Stab). Zahlreiche, belegte Amtstitel verweisen auf rangunterschiedliche Priesterämter, die auch in einer Person kumuliert werden konnten.

Die Investitur von Priesterinnen lehnt sich an Elemente der Hochzeitsriten an, welche die Weihe an den Gott, Vorbereitungszeiten im familiären Haushalt, Salbungen, die Aufnahme in den Haushalt des Gottes sowie Geschenke zwischen Familie und Tempel einschließen. Im Rahmen der Aufnahme im Tempel wurde die Priesterin neu eingekleidet, bekam bisweilen einen neuen Namen und erhielt Mobiliar als persönliche Ausstattung.

Bereits ab der Ur III-Zeit sind königliche Vergünstigungen und Privilegien für Priester bezeugt, wozu Zuweisungen von Einkommen, Ackerflächen oder Abgabenfreiheit gehörten, nicht zu vergessen die Einkünfte aus dem Verkauf der nicht im Opfer verwendeten Fleischanteile (→ Leviten).

4.2. Altes Testament

Der Aufgabenbereich der Priester betraf die kultische Versorgung JHWHs, die auch administrative Tätigkeiten im Rahmen des Tempelkultes einschloss. Vorexilisch gehörten sie zu den Beamten des Königshofes. Nach dem Wegfall des Königtums erhielt das Priesteramt in nachexilischer Zeit die alleinige Verantwortung für den Kult und erfuhr eine stetige Aufwertung, die in einer Verschmelzung von Königsamt und Priesteramt in hellenistischer Zeit gipfelte.

4.2.1. Die Investitur Jeschuas (Sach 3,1-10)

Sach 3,1-10 (→ Sacharja) schildert eine → Zeichenhandlung, wie sie auch aus dem Kontext einer königlichen Investitur bekannt ist. Die Deutung der Gesamtszene als Investitur setzt eine einheitliche Betrachtung des Textes voraus. Durch die Kulisse des himmlischen Hofrates (→ Götterrat) wird eine Szenerie geschaffen, die nicht nur → Jeschua (vgl. → Josua § 1.2.) göttlich legitimiert, sondern auch die Zugehörigkeit des Priestertums zur himmlischen Sphäre unterstreicht. In der Szene ist der → Satan im Begriff, Jeschua wegen seiner Schuld anzuklagen. Der Leser erfährt aber durch den Boten JHWHs, dass Jeschua von JHWH auserwählt ist. Mit der Ablage seiner verschmutzten Priesterkleider (V.4) legt Jeschua zeichenhaft die Spuren der Schuld der Priester ab. In der anschließenden Neueinkleidung wird ihm die priesterliche Würde neu übertragen, symbolisiert in festlichen Gewändern und im priesterlichen Turban. Der Vorgang lässt sich mit der Erneuerung des Königtums im babylonischen Akitu-Fest vergleichen. Die Erneuerung des Königtums erfolgte auf die Entsühnung der natürlichen Person des Königs, der dazu vorübergehend seines königlichen Amtes enthoben wurde. Nach einem Backenstreich durch einen Priester von seiner Schuld befreit, war er würdig genug, seine Insignien und seine königliche Würde erneut zu erhalten. Die Entsühnung der natürlichen Person und nicht der Person im Amt macht deutlich, dass das Amt an sich nicht unrein oder schuldig werden konnte, durch die Verbindung mit einem unreinen Träger aber durchaus beschädigt werden konnte. Der Amtsträger befleckte durch persönliche Fehlhaltung und Fehlhandlungen auch das Amt, weshalb es wichtig war, ihn immer wieder von Schuld zu befreien und dadurch das Königtum zu erneuern. Ebenso findet in Sach 3 nicht einfach eine persönliche Entsühnung Jeschuas statt, sondern es erfolgt durch diesen Akt gleichzeitig eine Restitution des durch Schuld beschädigten Priesteramtes.

Nach seiner Investitur erhält Jeschua eine Art „Bundeszusage“ für sein Amt von JHWH, vergleichbar mit der Zusage an die davidischen Könige in deuteronomistischen Texten (→ Deuteronomismus). Es lässt sich hier eine Übertragung ursprünglich königlicher Befugnisse auf den Priester erkennen. In Bezug auf den Tempel beinhalteten diese nicht nur die Kontrolle des Kultes und der Kultbediensteten, sondern auch administrative Aspekte. Das erklärt vermutlich den juristischen Terminus דין dîn in V. 7. Wenn Jeschua im Sinne JHWHs handelt, darf er sein Haus eigenständig richten (דין dîn), d.h. verwalten, wozu auch ein entsprechendes Personal gehörte, das ihm zur Seite stand. Erst nach diesem Akt wird in der direkten Anrede der Titel „Hoherpriester“ an Jeschua vergeben, der seinen neuen Status bestätigt. Eventuell dient der bisher nicht befriedigend gedeutete Stein mit der Inschrift (V.9) dem Zweck der schriftlichen Bestätigung der Einsetzung Jeschuas über den Tempel. Wie sich der Zustand des Königtums und seines Trägers unmittelbar auf den Kosmos auswirkt, so hat auch die Reinigung und Erneuerung des Amtes des Hohenpriesters unmittelbare Auswirkungen auf das gesamte Land (V.10).

4.2.2. Die Investitur Aarons (Ex 29,1-37; Lev 8,6-36)

Was in Ex 29 in Bezug auf die Einsetzung Aarons nur angewiesen wird, findet in Lev 8 seinen Vollzug. Wie in einer königlichen Investitur wird → Aaron gesalbt (Lev 8,12) und erhält einen kostbaren Ornat, der die priesterliche Würde zum Ausdruck bringt. Fest zur Institution des Priesteramtes gehören auch der Altar und weitere Gerätschaften des Heiligtums. Im Rahmen der Investitur Aarons werden deshalb die gesamten Gerätschaften des Heiligtums gesalbt und durch Entsündigungsopfer und Reinigungsriten entsühnt (Lev 8,14-17).

Jedes einzelne Detail der für Aaron herzustellenden Priestergewänder wird beschrieben (Ex 28,2-43; Ex 39,1-31). Für die Herstellung werden dieselben kostbaren Materialien verwendet, wie sie auch für einen königlichen Ornat bekannt sind: Gold, verschiedene Edelsteine, Purpur, Byssus u.a. Wie dem König kam auch dem Hohepriester eine Kopfbedeckung zu. Im Alten Testament ist der Turban (מִצְנֶפֶת miṣnæfæt oder צָנִיף ṣānîf) als priesterliche Kopfbedeckung bezeugt, speziell für die Kopfbedeckung Aarons wird erwähnt, dass am Turban ein Diadem (נֵזֶר nezær) befestigt wird (Ex 29,6; Ex 39,30). Ex 39,30 beschreibt das heilige Diadem der Priester im Detail: eine Blüte oder ein Blatt (צִיץ ṣîṣ) aus purem Gold, in die eine Gravierung geritzt wurde mit dem Wortlaut „Heilig dem Herrn“. Das Diadem war mit einer violetten Purpurschnur am Turban befestigt und symbolisierte analog zum königlichen Diadem die priesterliche Würde. Als weitere Insignien erhält Aaron eine Tasche (חֹשֶׁן ḥošæn) mit den Utensilien Urim und Tummim, die als Losorakel verstanden werden können (→ Divination). Diese gab es allerdings nur im vorexilischen Priestertum des ersten Tempels.

5. Einsetzung von Beamten

5.1. Insignien und Privilegien

Die Beamtentätigkeit war mit königlicher Teilmacht ausgestattet, die vermutlich mit einem besonderen gesellschaftlichen Status einherging.

Investitur 04

Im mittelassyrischen Königsritual aus Assur (KAR 216) legen die Beamten ihre Amtsinsignien vor den König, um im Amt wiederbestätigt zu werden. Die Insignien stehen in Entsprechung zu ihren unterschiedlichen Funktionen am Hof (Stab – Wesire, Geldbeutel – Schatzmeister, Harfe – Kapellmeister).

Investitur 05

Zahlreiche eisenzeitliche Beamtensiegel und Bullen aus Juda bezeugen verschiedene Beamtentitel (→ Verwaltung), die den besonderen Status des Beamten hervorhoben („Sohn des Königs“, „Diener des Königs“) oder seine Funktion (z.B. „der über dem Haus ist“ für den Palastvorsteher). Hinsichtlich der Verwendung der judäischen Rosetten- und lmlk-Stempel auf Krügen in der Hiskiazeit (→ Hiskia) wird vermutet, dass die Siegelung nicht allein auf Krongut verwies, sondern auch auf die private Nutznießung von königlichem Land durch privilegierte Beamte (Ez 46,17; vgl. Fox 2000, 275f.).

Im Alten Testament werden für Persönlichkeiten in besonders ausgezeichneten Positionen am königlichen Hof außerdem weitere Statussymbole genannt, die normalerweise in den Rahmen einer königlichen Investitur gehören.

5.2. Josef

Josef wird nach seiner weisen Deutung der Träume des Pharao als dessen Stellvertreter über das Land eingesetzt und erhält als Amtsinsignien den königlichen Siegelring, edle Gewänder aus Byssos sowie des Pharaos goldene Amtskette. Als weiteres Privileg stellt ihm der Pharao ein eigenes Gefährt aus seiner Wagenflotte zur Verfügung. Mit der Einsetzung in das hohe Amt sind außerdem Josefs Namensänderung und die Gabe einer ägyptischen Frau verbunden (Gen 41,42-45).

5.3. Mordechai

Nachdem es dem loyalen und weisen Beamten Mordechai (→ Ester) am persischen Hof gelungen ist, zwei Verschwörungen (nach → Septuaginta) gegen den persischen König aufzudecken, und auch die durch den Hofbeamten → Haman initiierte drohende Vernichtung der Juden abzuwenden, erhält er selbst die Position des abgesetzten und verurteilten Haman. Die Einsetzung in diese Stellung wird durch die Weitergabe des von Haman getragenen königlichen Siegelrings an Mordechai durch den König bestätigt (Est 8,2). In der Folge erhält Mordechai außerdem königliche Gewänder aus Leinen und Purpur, dazu eine goldene Krone (Est 8,15).

5.4. Schebna

Investitur 06

Die sog. Ostnekropole in Jerusalem wird hohen Hofbeamten des 8. Jh. v. Chr. zugeordnet. Mehrere Architekturelemente weisen Beziehungen zu aufwendiger Hofarchitektur auf. Jes 22,15-19 nimmt Bezug auf diese Grabanlagen für privilegierte Beamte. In einem prophetischen Drohwort wird der Palastvorsteher Schebna angeklagt, dass er sich ein besonderes Grab in der Ostnekropole aushauen lässt. Kritisiert wird nicht die Tatsache, dass Beamte aufgrund ihrer gehobenen Stellung ein Anrecht auf ein Luxusgrab hatten, sondern dass Schebna aufgrund seines illoyalen Verhaltens dieses Privileg nicht mehr verdient. Deshalb wird Schebna nicht nur aus seinem Amt gestoßen, sondern ihm werden auch der Verlust des Privilegs der Nutzung königlicher Prachtwagen sowie die Verbannung nach Assyrien angedroht (Kühn 2005, 311-315).

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Reallexikon der Assyriologie und vorderasiatischen Archäologie, Berlin 1928ff
  • Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament, Stuttgart u.a. 1973ff
  • Lexikon der Ägyptologie, Wiesbaden 1975-1992
  • Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament, 5. Aufl., München / Zürich 1994-1995
  • Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Freiburg i.Br. 1993-2001
  • Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Aufl., Tübingen 1998-2007

2. Weitere Literatur

  • Ambos, C., 2013, Der König im Gefängnis und das Neujahrsfest im Herbst. Mechanismen der Legitimation des babylonischen Herrschers im 1. Jahrtausend v. Chr. und ihre Geschichte, Dresden.
  • Ambos, C., 2017, Rituale der Herrschaftslegitimation babylonischer und assyrischer Könige, in: C. Levin / R. Müller (Hgg.), Herrschaftslegitimation in vorderorientalischen Reichen der Eisenzeit (ORA 21), Tübingen, 67-76.
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Abbildungsverzeichnis

  • Göttin stillt Königssöhne (Elfenbeinrelief aus Ugarit; um 1380 v. Chr.). Aus: U. Winter, Frau und Göttin. Exegetische und ikonographische Studien zum weiblichen Gottesbild im Alten Israel und in dessen Umwelt (OBO 53), Freiburg (Schweiz) / Göttingen 1983, Abb. 409; © Stiftung BIBEL+ORIENT, Freiburg / Schweiz
  • Hammurabi empfängt die Gesetze von Schamasch, dem Gott der Sonne und des Rechts (Bild auf der Stele des Codex Hammurabi; Babylon; 18. Jh. v. Chr.). Aus: Wikimedia Commons; © public domain; Zugriff 30.3.2018
  • Priester, die eine hohe Mütze und ein langes Gewand tragen, das mit einem Gürtel zusammengebunden ist (Fresko aus dem Bel-Tempel von Dura-Europos, Syrien; 2. Jh. n.Chr.). © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
  • Das Siegel mit der Aufschrift „Dem Schema gehörig, dem Diener Jerobeams“ gehörte wohl einem hohen Beamten zur Zeit Jerobeams II. (Megiddo; 8. Jh. v. Chr.). © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
  • Flügelsonne als königliches Wappen Hiskias mit einem lmlk-Stempelabdruck (um 700 v. Chr.). Mit Dank an © The Trustees of the British Museum; BM 132072
  • Inschrift am Grab des Haushofmeisters (Silwan; Eisenzeit II). Aus: Wikimedia Commons; © Mustafaa, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz cc-by-3.0 unported; Zugriff 30.3.2018

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