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Inschriften von Sfire

(erstellt: Dezember 2008)

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1. Der Fundkontext

Die Inschriften von Sfire bezeugen Staatsvertragstexte (‘dj) der Könige Bar-Gaja von Ktk und Mati-El von Arpad. Die Inschriften sollen seit 1930 von Einwohnern am Rande der ca. 25 km südöstlich von Aleppo gelegenen Ortschaft Sfire auf den Bruchstücken dreier Basaltstelen (Sfire I-III) entdeckt worden sein. Über den Kunsthandel gelangten die Stelen I und II in das Nationalmuseum in Damaskus, Stele III in das in Beirut. Die drei Stelen sind in aramäischer Sprache und ohne Worttrennung beschrieben. Entsprechende Bemerkungen in Sfire II C legen nahe, dass die Vertragsstelen einst in verschiedenen Heiligtümern (bjt ’lhj’) aufgestellt gewesen waren.

2. Der geopolitische Kontext

Der geopolitische Kontext der Inschriften von Sfire erschließt sich einerseits aus dem mutmaßlichen Fundort der Stelen, andererseits aus zahlreichen Hinweisen in den Texten selbst. Die Ortschaft Sfire liegt in dem in den Vertragstexten erwähnten eisenzeitlichen → Aramäerstaat Bet-Gusch (vgl. Sfire I B: 11; II B: 10). Die Residenzstadt dieses Königreichs war in dieser Zeit → Arpad, das ebenfalls mehrfach in den Inschriften genannt wird (Sfire I A: 1 u.ö.). Für die Bestimmung der geopolitischen Rahmenbedingungen sind zwei Faktoren entscheidend.

Zum einen ist das die im 9. Jh. v. Chr. einsetzende Westexpansion des neuassyrischen Reiches (→ Assyrien), von der die aramäischen Staatswesen in Nordsyrien unmittelbar betroffen waren. Auch die Herrscher von Bet-Gusch (assyrisch: Bit Agusi) werden seit 870 immer wieder in assyrischen Quellen erwähnt, sei es als Tribut leistende Vasallen, sei es als antiassyrische Koalitionäre. In Zusammenhang mit einer assyrischen Kampagne gegen den Aramäerstaat im Jahr 754 steht vermutlich ein keilschriftlich überlieferter Vertrag zwischen dem assyrischen König Assurnerari V. und einem Herrscher namens Mati-Ilu, der mit dem Mati-El der Sfire-Inschriften identisch sein dürfte (SAA II 2 [Parpola / Watanabe, 8-13 und XXVIIf]). In welchem zeitlichen Verhältnis der genannte assyrische Vertrag zu den Vertragstexten von Sfire steht, ist unsicher. Der terminus ante quem der Sfire-Inschriften ist aber in jedem Fall das Jahr 740, in dem → Tiglatpileser III. Arpad nach langer Belagerung zerstörte (vgl. zu den geopolitischen Rahmenbedingungen Lipiński, 195ff, bes. 216-219).

Den zweiten für eine sachgemäße Interpretation der Vertragstexte maßgeblichen Faktor bildet die unmittelbare Nachbarschaft des Königreichs Bet-Gusch zu den so genannten hethitischen Nachfolgestaaten wie Patina im Westen und vor allem → Karkemisch im Nordosten, wo Traditionen der hethitischen Großreichszeit nachweislich bis in das 8. Jh. v. Chr. lebendig geblieben waren (vgl. Koch, 27-29).

Während Mati-El und sein Königreich im Licht der altorientalischen Quellen ein wenig an Kontur gewinnen, bleiben Identität und Herkunft des ominösen Vertragsherrn im Dunkel der Geschichte verborgen. Die Gestalt des Bar-Gaja von Ktk hat die Forschung zu einer Vielzahl von Interpretationsversuchen angeregt (vgl. zu den verschiedenen Interpretationen Fitzmyer, 59f und 167-174). Nach einer ansprechenden These von E. Lipiński (221-231) sei das Toponym Ktk mit der bei → Theodoret von Cyrus in dessen Kirchengeschichte erwähnten Stadt Kíttika (dem modernen Yel Baba) zu identifizieren und Residenzort des eisenzeitlichen, westlich von Karkemisch gelegenen Aramäerstaates Bet-Ṣullul, der in den Vertragstexten zweimal neben Bet-Gusch genannt wird (Sfire I B: 3 und Sfire II B: 10). Demnach verbirgt sich hinter dem aramäischen Namen Bar-Gaja (Fitzmyer, 59) weder der unter einem Pseudonym operierende assyrische Großkönig (Parpola / Watanabe, XXVII) noch ein anderer assyrischer Würdenträger (Lemaire / Durand, 51-56; vgl. dagegen Fales, 143-145), sondern schlicht ein nordsyrischer Aramäerkönig, und die Inschriften repräsentieren entsprechend einen Vertrag zweier aramäischer Nachbarstaaten.

Obwohl die Sfire-Inschriften deutlich die unterlegene Position des Mati-El zu erkennen geben, ist in der Forschung bis heute umstritten, ob es sich bei den Vertragstexten der Urkundenform nach um einen Vasallenvertrag (vgl. z.B. Fitzmyer, 165f) oder – weil einige typische Elemente eines Vasallenvertrags fehlen – um einen paritätischen Vertrag (Noth, 138-145; Altman) handelt. Von der Frage nach der Urkundenform nicht zu trennen ist die weitere nach der Rolle Assyriens für das Zustandekommen des Vertrags. Wenn die von Lipiński vorgeschlagene Identifikation der laut Sfire I A: 5 am Vertragsschluss beteiligten Stadt Mṣr mit dem in hieroglyphen-luwischen Inschriften Masuwari wiedergegebenen Til-Barsip, dem Herrschaftssitz des assyrischen turtānu Schamschi-Ilu, richtig sein sollte, so legt sich die Vermutung nahe, dass dieser „was certainly instrumental in the conclusion of these treaties in the aftermath of Ashur-nirari V’s campaign against Arpad in 754 B.C.“ (Lipiński, 204-206 [das Zitat: 205]; vgl. auch Fales, 144f, sowie Koch, 55, Anm. 208). Damit fände einerseits der starke assyrische traditionsgeschichtliche Einschlag (s.u.) eine plausible Erklärung. Andererseits würde begreiflich, warum sich die Vertragstexte einer eindeutigen urkundlichen Charakterisierung als Vasallenverträge sperren; denn die besondere politische Konstellation, in der sich der unter assyrischer Protektion stehende Vertragsherr Bar-Gaja von Ktk befunden hätte, dürfte sich auch auf das Formular und die Inhalte der Vertragstexte niedergeschlagen haben.

Aber wie dem auch sei, der Blick auf die politische Geographie der Vertragspartner macht in jedem Fall deutlich, dass die Sfire-Inschriften in einer Schnittstelle von assyrischen und hethitischen bzw. späthethitischen Einflüssen entstanden sind, die auch in den Texten selbst ihre Spuren hinterlassen haben dürften.

3. Der Aufbau der Texte

Sfire 1

Der fragmentarische Zustand der Sfire-Inschriften sowie die fehlende Worttrennung erschweren die Rekonstruktion des Vertragsformulars. Unter der Voraussetzung, dass die drei Stelen vermutlich drei Ausfertigungen eines einzigen Vertrags darstellen (vgl. McCarthy, 99f) und somit bei einem Rekonstruktionsversuch wechselseitig zu Rate gezogen werden können, lässt sich jedoch in Anlehnung an die Strukturanalyse von H.F. van Rooy folgende Grobgliederung der Vertragsstelen wahrscheinlich machen:

Die Reihenfolge der Seiten war demnach vermutlich bei Stele I ADBC und bei Stele II ACBD; von Stele III ist nur die Rückseite erhalten (van Rooy, 135f und 138).

4. Die traditionsgeschichtlichen Wurzeln

Was die traditionsgeschichtlichen Wurzeln der Sfire-Inschriften angeht, so ist in der Forschung lange Zeit hauptsächlich die Nähe zur neuassyrischen Vertragsrechtstradition betont worden. Neben stilistischen Gemeinsamkeiten mit neuassyrischen Verträgen (vor allem mit SAA II 2 [Parpola / Watanabe, 8-13]) gab vor allem die Götterliste in Sfire I A: 7-12, die mit dem assyrischen Götterpaar Assur und Mulissu (Barré) beginnt und vorwiegend mesopotamische Götter enthält, den Ausschlag, das Vertragswerk ausschließlich innerhalb der neuassyrischen Vertragsrechtstradition zu verorten (vgl. Parpola / Watanabe, XXVIIf). Neuerdings werden aber in der vergleichenden Forschung daneben genuin aramäische Traditionen geltend gemacht (etwa die stilistische Eigenheit der so genannten paronomastischen Infinitive in den Vertragsbestimmungen [vgl. Morrow, 89-96]). Ein Vergleich mit dem umfangreichen Corpus an hethitischen Staatsverträgen gibt schließlich zahlreiche Gemeinsamkeiten mit der hethitischen Vertragsrechtstradition zu erkennen (vgl. Koch, 57-76): die Naturgottheiten am Ende der Götterliste; inhaltliche (die „Sicherheitsgarantie“ in Sfire I B: 24f; die Vorstellung vom „bösen Wort“ in Sfire III 2) und formale (Aufbau und Sprachregelung der Vertragsbestimmungen) Eigenheiten der Vertragsbestimmungen; das Segen-Fluch-Formular in Sfire I C; die auf einer Symbolhandlung basierenden Vergleichsflüche (Sfire I A: 37ff) sowie die Gattung der Nichtigkeitsflüche (Sfire I A: 21-24), denen wahrscheinlich das hethitische Notzeit-Mythologem zugrunde liegt (Podella).

Alles in allem stellen die Inschriften von Sfire somit traditionsgeschichtlich betrachtet ein Amalgam an genuin aramäischen sowie hethitischen bzw. späthethitischen und neuassyrischen Traditionen dar.

5. Die Sfire-Inschriften und das Alte Testament

Die Inschriften von Sfire sind die bislang einzigen Staatsvertragstexte in einer mit dem Hebräischen eng verwandten nordwestsemitischen Sprache, die überdies den Verhältnissen im Alten Testament zeitlich und geopolitisch sehr nahe kommen. Das macht die Inschriften zu einem äußerst wertvollen Gesprächspartner für die Frage nach der Entstehung der Bundestheologie (→ Bund) im Alten Testament, deren älteste Konzeption zahlreiche formale und inhaltliche Parallelen zum altorientalischen politischen Vertragswesen zu erkennen gibt. Die Sfire-Inschriften führen dabei vor Augen, welche traditionsgeschichtliche Mischgestalt das Vertragsformular in einem levantinischen Kleinstaat annehmen konnte, der einerseits im Ausstrahlungsbereich einer älteren dominanten Kultur (hier: der hethitisch-luwischen) lag und andererseits unter einem starken assyrischen Kulturdruck stand. Sie haben insofern einen heuristischen Wert als traditionsgeschichtliches Modell für die Rekonstruktion (zu postulierender) israelitischer und judäischer Vertragstexte. Daneben ist mit einer direkten Abhängigkeit der biblischen Überlieferung von der aramäischen Vertragsrechtstradition zu rechnen, die einerseits mit dem Austausch von Verträgen erklärt werden kann (vgl. 1Kön 15,18f und 1Kön 20,34), andererseits mit der Ausstrahlungskraft der seit dem späten 8. Jh. im Alten Orient verbreiteten aramäischen Schreibertradition, an der nach Auskunft von 2Kön 18,26 die judäische Führungselite partizipierte. Ein Beleg für die Abhängigkeit von der aramäischen Vertragsrechtstradition ist schon die in der biblischen Prophetie breit rezipierte aramäische Gattung der Nichtigkeitsflüche (vgl. Hos 4,10; Am 5,11; Mi 6,14f u.ö.; vgl. hierzu Podella, 430-434). Am augenfälligsten sind die Anleihen jedoch ausweislich der Parallelen zu den Sfire-Inschriften in den bundestheologischen Texten Dtn 13 und Dtn 28. In Dtn 13 werden Vertragsbestimmungen imitiert, die in formal-stilistischer Hinsicht (Aufbau, Sprachregelung, paronomastische Infinitive) denen der Sfire-Inschriften weitgehend entsprechen (vgl. Koch, 147-151), aber auch inhaltliche Berührungspunkte aufweisen (vgl. vor allem Dtn 13,16* mit Sfire III: 12f und dazu Koch, 164f). Auch das umfangreiche Segen-Fluch-Kapitel Dtn 28 weist auf eine Abhängigkeit von der aramäischen Vertragsrechtstradition hin (das Segen-Fluch-Formular Dtn 28,1-6*.15-19; die Nichtigkeitsflüche Dtn 28,30f.38-42*; vgl. Dtn 28,38-42* mit Sfire I A: 27f und dazu Koch, 233-237). Noch in späten Texten wie dem Heiligkeitsgesetz Lev 26 begegnen zum Teil wörtliche Parallelen zur nordsyrisch-aramäischen Tradition (vgl. Lev 26,26 mit Sfire I A: 24).

Die Entlehnung des (bislang einzig) in den Sfire-Inschriften gut 30mal belegten aramäischen terminus technicus für „Vertrag“ ‘dj in Gestalt von adê ins Akkadische und von עדות ‘edût ins Hebräische (vgl. Lemaire / Durand, 101-104, sowie Koch, 97-104) ist ein deutliches Indiz für die Ausstrahlungskraft der nordsyrisch-aramäischen Vertragsrechtstradition, durch deren Vermittlung neben aramäischen auch hethitische Rechtstraditionen in das Alte Testament gelangen konnten.

Literaturverzeichnis

1. Textausgaben / Übersetzungen

  • Donner, H. / Röllig, W., 2002, Kanaanäische und aramäische Inschriften Band I (Nr. 222-224), 5. Aufl. Wiesbaden
  • Fitzmyer, J.A., 1995, The Aramaic Inscriptions of Sefire (Biblica et Orientalia 19/A), 2. Aufl. Rom
  • Lemaire, A. / Durand, J.-M., 1984, Les inscriptions araméennes de Sfiré et l’Assyrie de Shamshi-ilu (HEO 20), Genf / Paris
  • Rössler, D., 1982, Aramäische Staatsverträge (TUAT I/2), Gütersloh, 178-189
  • Schwiderski, D., 2004, Die alt- und reichsaramäischen Inschriften Band 2: Texte und Bibliographie (Fontes et Subsidia ad Bibliam pertinentes 2), Berlin / New York

2. Weitere Literatur

  • Altman, A., 2008, What Kind of Treaty Tradition Do the Sefire Inscriptions Represent?, in: M. Cogan / D. Kahn (Hgg.), Treasures on Camels’ Humps. Historical and Literary Studies from the Ancient Near East Presented to Israel Eph‘al, Jerusalem, 26-40
  • Barré, M.L., 1985, The First Pair of Deities in the Sefire I God-List, JNES 44, 205-210
  • Fales, F.M., 2003, Evidence for West-East Contacts in the 8th Century BC: The Bukan Stele, in: G.B. Lanfranchi u.a. (Hgg.), Continuity of Empire (?). Assyria, Media, Persia (History of the Ancient Near East / Monographs 5), Padova, 131-147 + Pl. 3
  • Koch, C., 2008, Vertrag, Treueid und Bund. Studien zur Rezeption des altorientalischen Vertragsrechts im Deuteronomium und zur Ausbildung der Bundestheologie im Alten Testament (BZAW 383), Berlin / New York
  • Lipiński, E., 2000, The Aramaeans. Their Ancient History, Culture, Religion (OLA 100), Leuven u.a
  • McCarthy, D.J., 1978, Treaty and Covenant. A Study in Form in the Ancient Oriental Documents and in the Old Testament (AnBib 21), 2. Aufl., Rom
  • Morrow, W., 2001, The Sefire Treaty Stipulations and the Mesopotamian Treaty Tradition, in: P.M.M. Daviau u.a. (Hgg.), The World of the Arameans III. Studies in Language and Literature in Honour of P.-E. Dion (JSOT.S 326) Sheffield, 83-99
  • Noth, M., 1961, Der historische Hintergrund der Inschriften von sefīre, ZDPV 77, 118-172
  • Parpola, S. / Watanabe, K., 1988, Neo-Assyrian Treaties and Loyalty Oaths (SAA II), Helsinki
  • Podella, T., 1990, Notzeit-Mythologem und Nichtigkeitsfluch, in: B. Janowski u.a. (Hgg.), Religionsgeschichtliche Beziehungen zwischen Kleinasien, Nordsyrien und dem Alten Testament (OBO 129), Freiburg (Schweiz) / Göttingen, 427-454
  • Rooy, H.F. van, 1989, The Structure of the Aramaic Treaties of Sefire, Journal for Semitics 1, 133-139

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