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Imperium Romanum

(erstellt: November 2017)

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1. Begriff

Imperium Romanum ist ein Herrschaftsbegriff mit einer politischen, einer rechtlichen und einer räumlichen Komponente. Er bezieht sich auf die römischen Herrschaftsträger und auf das römische Territorium innerhalb seiner Grenzen. Die Begriffe Imperium Romanum und „Römisches Reich“ weisen zwar viele Übereinstimmungen auf, sind aber nicht deckungsgleich (Bernstein 2011).

Die Junktur imperium Romanum findet zwar seit der republikanischen Zeit in der lateinischen Sprache Verwendung, kommt aber – etwa im Vergleich mit imperium populi Romani – relativ selten vor (O. Prinz, Thesaurus linguae Latinae VII 1 [1934 / 54], 579-580; Suerbaum, 49-62). Eine spätantike Definition lässt sich aus Augustinus (De civitate Dei 3,1) ableiten, der Rom und die römische Herrschaft (Roma … Romanumque imperium) als die römische „Bürgerschaft samt allen Regionen“ bezeichnet, „die jener (nämlich Rom) durch Bündnis verbunden oder laut Vereinbarung unterworfen“ (civitas et quaecumque illi terrarum vel societate coniunctae vel condicione subiectae) sind (vgl. Suerbaum, 194-197). Ursprünglich kennzeichnet das imperium die Vollmacht der römischen Spitzenmagistrate, die auch das militärische Oberkommando führen (Vervaet). Symbolisiert wird das imperium durch die von Liktoren präsentierten Rutenbündel (fasces).

Im modernen Sprachgebrauch impliziert der Imperiumsbegriff nicht automatisch eine spezifische – etwa monarchische – Staatsform, sondern eher eine bestimmte Ausrichtung und Gestaltung der Machtpolitik. Wesentliche Faktoren sind eine expansionistische durch Allmachtansprüche gestützte Tendenz und ein relativ enger Kreis politischer Entscheidungsträger, der die Kontrolle über ein großes Territorium gewährleistet, überdies ein überdurchschnittliches integratives Potential, das ein Neben- und Miteinander von mehreren Ethnien und Religionen zulässt, ohne dass überall ein völliges Einverständnis mit dem Herrschaftsträger vorauszusetzen wäre (Engels, 370-371; Gehler / Rollinger, 22-26; Mattingly, 6). Anders als der Staat verfügt das Imperium in der Regel nicht über scharfe Außengrenzen (Münkler, 16-18).

In der lateinischen Überlieferung der Bibel bezieht sich die Vokabel imperium in der Regel nicht auf die römische Herrschaft (zur Vulgata Fischer 1977, 2485-2486). Eine Ausnahme ist die Datierung nach Regierungsjahren des Kaisers in Lk 3,1, wo die „Herrschaft“ des Tiberius schon in der Itala als imperium Tiberii Caesaris bezeichnet wird (Jülicher / Matzkow / Aland, 28). Im griechischen Original ist an dieser Stelle von ἡγεμονία die Rede.

2. Die Genese der römischen Herrschaft und das Imperialismusmodell

Die römische Herrschaft hantierte lange mit einem Apparat, der in der Verwaltung und Regierung einer überschaubaren Stadt wurzelte: Bis ins 1. Jh. v. Chr. spielten im Rahmen der politischen Entscheidungsprozesse die in Rom tagenden Volksversammlungen eine wichtige Rolle, wenn es etwa darum ging, die jährlich wechselnden Amtsträger (Magistrate) zu wählen, die für die Kontrolle des Weltreiches verantwortlich zeichneten. Die eigentliche Schaltzentrale der römischen Politik lag indes im römischen Senat, aus dem sich die Magistrate in der Regel rekrutierten. Erst mit der Rücksichtslosigkeit einzelner Generäle wie Sulla, Pompeius oder Caesar und dann endgültig mit der Etablierung des Prinzipats durch Augustus wurde dieses System während des 1. Jh.s. v. Chr. ausgehebelt, so dass fortan die Richtlinien vom Kaiser vorgegeben wurden, der als oberster Kommandeur, Gesetzgeber und Richter von einem kompetenten Beraterkreis unterstützt wurde und auf einen sich ständig regenerierenden Fundus an Funktionsträgern zurückgreifen konnte. Etliche von diesen stellte der römische Senat, während die Volksversammlung ins politische Abseits geriet (→ Rom 2; Huttner 22013).

Schon für die römische Königszeit (vor 500 v. Chr.) ist eine erste Expansionsbewegung zu verzeichnen, deren Erfolg auch durch die Reformierung und Konsolidierung des römischen Bürgerheeres gesichert wurde. Rom entwickelte sich in dieser Phase zu einer der mächtigsten der latinischen Städte und scheint seine Kontrolle sogar im 100 km entfernten Terracina ausgeübt zu haben (Cornell, 198-214). Bis in die erste Hälfte des 3. Jh.s. v. Chr. schlug Rom die Zirkel seiner militärischen Interventionen nach und nach so weit, dass Italien von den Apenninen im Norden bis zur Südspitze von den politischen Instanzen der Stadt abhing. Dieses Herrschaftssystem basierte auf individuellen Bündnisverträgen zwischen dem römischen Volk (populus Romanus) und einzelnen Städten bzw. Stammesorganisationen. Eingestreut waren Städte mit einem privilegierten Status, vor allem die sog. Latinischen Kolonien (coloniae Latinae), deren Bewohner bei einem Umzug nach Rom ihr römisches Bürgerrecht aktivieren konnten (Galsterer; Hantos). Eine Vereinheitlichung erfuhr dieses abgestufte System erst, als sich die Bundesgenossen, die zwar ihren Beitrag zu den militärischen Unternehmungen der Römer leisten mussten, aber rechtlich klar benachteiligt waren, im Rahmen einer 91-89 v. Chr. ganz Italien erfassenden Rebellion („Bundesgenossenkrieg“) das römische Bürgerrecht erkämpften (Gabba). Eine ethnische Homogenisierung Italiens zählte zwar nie zum Programm römischer Politik, sie ergab sich allerdings allmählich aus den Herrschaftsstrukturen: Das Lateinische setzte sich als Verkehrssprache durch, obwohl andere Sprachen noch eine Zeitlang lebendig blieben. Die letzten Inschriften in etruskischer Sprache, die in einer ganzen Reihe florierender Städte nördlich von Rom gesprochen wurde, stammen vom Beginn der römischen Kaiserzeit (Cristofani, 27; Camporeale, 268-269). Die bürgerrechtliche Nivellierung im Anschluss an den Bundesgenossenkrieg vermittelte Italien eine politische Privilegierung, durch die es zum markanten Zentrum des Römischen Reiches avancierte.

Eine in mehreren Schüben verlaufende Expansion erfuhr das Römische Reich vom 3. Jh. v. Chr. bis zum 2. Jh. n. Chr., wobei es gelang, größere Territorien außerhalb Italiens nach militärischen oder politischen Erfolgen unter Kontrolle zu bringen. Eingeleitet wurde dieser Prozess durch den Ersten Punischen Krieg (260-241), in dessen Verlauf die Karthager ihre Machtposition auf Sizilien einbüßten (Zimmermann 32013, 18-38). Infolge des Krieges installierten die Römer sowohl in Sizilien als auch in Sardinien und Korsika, die ebenfalls zur karthagischen Interessenssphäre zählten, eine von Rom gesteuerte Verwaltung: Seit 227 v. Chr. wurden in die beiden Verwaltungsbezirke je ein römischer Oberbeamter entsandt, der über ein imperium, also ein eigenständiges Truppenkommando, verfügte. In der Regel handelte es sich um Prätoren, denen Sizilien bzw. Sardinien / Korsika je für ein Jahr als Provinz überlassen wurde. Dabei bedeutete provincia zunächst den Aufgabenbereich eines Spitzenbeamten, der allerdings mit der Entwicklung des römischen Provinzialsystems immer deutlicher territorial konnotiert war. Die nächsten beiden Provinzen wurden 197 v. Chr. nach dem Zweiten Punischen Krieg (218-202 v. Chr.) in Spanien ins Leben gerufen, wo ebenfalls karthagisches Territorium annektiert wurde, nämlich Hispania ulterior und Hispania citerior. Gerade in Spanien sahen sich die Römer genötigt, ihr Provinzialgebiet durch zermürbende Kriege zu sichern (Gargola, 154-157).

Die ersten beiden Punischen Kriege lassen sich wegen der geographischen Nähe der militärischen Operationen als Nachbarschaftskriege oder Abwehrkriege verstehen. Mit dem Ausgreifen in den griechischen Osten seit etwa 200 v. Chr. trat das Imperium Romanum in eine neue Phase seiner Expansion ein. Zunächst intervenierte das römische Militär nur, ohne sich dauerhaft zu etablieren, während der römische Senat die machtpolitische Konstellation im östlichen Mittelmeerraum kraft seiner Autorität neu justierte (Eckstein). Diese Interventionspolitik gipfelte in der Zerschlagung der makedonischen Monarchie im Anschluss an den Dritten Makedonischen Krieg (171-168 v. Chr.). Von den griechischen Poleis wurden die Römer als Befreier gefeiert (Gruen, 357-719).

Die ersten römischen Provinzen im griechischen Osten waren Macedonia 147 / 46 v. Chr., zu der auch Gebiete im südlichen Griechenland zählten, und Asia 133 v. Chr. im westlichen Kleinasien (Wesch-Klein, 262-270). Einen enormen Schub erfuhr die römische Expansion durch den siegreichen Feldzug des Pompeius gegen den pontischen König Mithradates VI. (66-62 v. Chr.), der in einer Neuordnung des römischen Herrschaftssystems im östlichen Mittelmeerraum mündete, wobei auch Syrien in diese Planung integriert wurde (Gelzer, 75-99; Butcher, 19-23). Obwohl die Truppen des Pompeius 63 v. Chr. Jerusalem erobert hatten, wurde Judäa damals noch nicht als römische Provinz organisiert. Dennoch stand es in Abhängigkeit vom römischen Statthalter von Syria (Schürer / Vermes / Millar, 233-280; Eck 2007, 4-10). Die Abrundung des Kranzes römischer Provinzen, der sich schließlich um das gesamte Mittelmeer zog, erfolgte im Jahr 30 v. Chr. mit der Eroberung des von der Ptolemäerdynastie beherrschten Ägypten durch Octavian (→ Augustus 2.1; Mélèze Modrzejewski, 457-465).

Wiederholt wurde versucht, die Expansion Roms mit Hilfe moderner Imperialismustheorien zu erklären. Da sich der Imperialismusbegriff sowohl auf den Prozeß der Machtgewinnung als auch auf die Instrumentalisierung der Macht bezieht, bieten sich mehrere Möglichkeiten, ihn für die römische Herrschaft in Anschlag zu bringen und dabei unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund zu rücken (Frank; Badian 1980; Raaflaub; Mattingly). Die Expansion Roms gerade im östlichen Mittelmeerraum, die immer wieder von einer rigorosen Annexion Abstand nahm und sich stattdessen mit einer mehr oder weniger behutsamen Hegemonie begnügte, mündete in einer abgestuften Herrschaft zwischen direkter und indirekter Kontrolle, zwischen Ausbeutung und Akzeptanz. Wegen der modernen Prägung und wegen seiner diffusen Offenheit findet der Imperialismusbegriff allerdings nicht nur Zuspruch: Ob mit ihm Machtzuwachs und Machtausübung des Römischen Reiches sachgerecht beschrieben werden können, bleibt also umstritten (Flach; Gruen, 5-8; Eich / Eich, 4-7; vgl. Bleicken, 168-175).

3. Die Funktionsweise der römischen Herrschaft

Ein Prinzip römischer Herrschaft war es stets, bei möglichst geringen Investitionen größtmögliche Effektivität zu erzielen. Dieses Prinzip ließ sich nur realisieren, wenn die römischen Herrschaftsträger bereit waren, Teile oder Ressorts ihrer Herrschaft zu delegieren, also lokale Potentaten oder Instanzen damit zu beauftragen (Schulz, 291-298; Christ, 434-480). Der Idee und Zielsetzung nach hatte das Imperium Romanum keine Grenzen (Vergil, Aeneis 1,277-278; vgl. Vogt, 151-171; Welwei, 121-124; Brunt 1990, 288-323). Augustus erhob in seinem Tatenbericht explizit den Anspruch, die „ganze Welt“ (orbis terrarum) der römischen Herrschaft unterworfen zu haben (Res gestae divi Augusti, titulus). Dabei entwickelte er eine komplexe Herrschaftsstruktur, wie insbesondere die Aufteilung der Provinzen (27 v. Chr.) deutlich macht: in solche des römischen Volkes, die vom Senat regiert wurden (daher oft „senatorische Provinzen“ genannt), und in solche, die unmittelbar dem römischen Prinzeps unterstellt waren („kaiserliche Provinzen“). Letztere, zu denen auch Syrien gehörte, lagen oft exponiert an der Peripherie und zeichneten sich durch ein besonders starkes Truppenaufkommen aus (Kienast, 86-87). Während die Provinzen, von denen es in augusteischer Zeit 20 gab, von römischen Statthaltern verwaltet und durch römische Truppen gesichert wurden, fanden sich jenseits davon Territorien unter der Herrschaft lokaler Könige, die in einem freundschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis von Rom standen und daher in der Forschung als „Klientelkönige“ bezeichnet werden (Coşkun). Einer der prominentesten unter ihnen war Herodes, der wegen seiner freundschaftlichen Beziehungen zu M. Antonius und dann vor allem zu Augustus von 40 bis 4 v. Chr. als König von Roms Gnaden Judäa regierte (Baltrusch 2012). Bei Bedarf hatte Herodes die Kommandeure römischer Truppen militärisch zu unterstützen, zugleich erkannte er im römischen Prinzeps ein Orientierung stiftendes Vorbild.

Nach wie vor umstritten ist das Initiativpotential der römischen Herrschaft, also die Frage, inwieweit die römischen Instanzen, zuvörderst der Kaiser, eigene Konzepte durchzusetzen versuchten oder auf Probleme und Informationen, und damit auf Initiativen anderer, reagierten. Fergus Millar akzentuierte in einer einflußreichen Analyse das reaktive Regierungshandeln des Kaisers, dem in der Regel Anfragen von unten vorausgingen (Millar 1977). Allerdings darf dieses Modell nicht dazu verleiten, im Kaiser einen weitgehend passiven Herrscher ohne eigene Ideen zu erkennen (vgl. Millar 21992, 636-652; Dahlheim, 188-189 mit den Reaktionen auf Millar 1977).

Die politischen Stärken des Imperium Romanum, vor allem seine Integrationskraft, werden in der althistorischen Wissenschaft immer wieder als Folie für die Gestaltung eines modernen Europa wahrgenommen (Alföldy; Engels; Strothmann 2016). Indes manifestierte sich die römische Herrschaft nicht nur in einer durch Administration und Militär gewährleisteten stabilen Ordnung, sondern auch in einer Sakralisierung der Machthaber, die im Kaiserkult kulminierte (Price 1984; Clauss; Madsen). Bilder, Personifikationen und Symbole veranschaulichten vor allem der urbanen Öffentlichkeit die Dimensionen und die Qualität der Herrschaft (Hannestad; R. - Alföldi; Vitale). So fand sich nach der Unterwerfung Jerusalems im Jahr 70 das Bild der kauernden Iudaea capta („gefangene Judäa“) auf den Münzen der Reichsprägung (Cody, 105-113). Die Kaiserherrschaft basierte nicht zuletzt auf einer komplexen Siegesideologie und Friedensideologie (Campbell; Welwei; Huttner 2000; Fuhrmann, 89-121).

3.1 Die Provinzialverwaltung

Römische Provinzen
Traditionell zählten die Statthalter zu den hochrangigen Senatoren. Ihre wesentlichen Aufgaben in den Provinzen bestanden in der Sicherstellung des Friedens, weshalb sie mit einem Truppenkommando ausgestattet waren, der Rechtsprechung und der Kontrolle über die Eintreibung der Steuern und Abgaben (Schulz). Während der Kaiserzeit änderte sich dieses Aufgabenspektrum nur unwesentlich (Fuhrmann, 171-200). In den wichtigen Provinzen rekrutierten sich die Statthalter weiterhin aus dem Senat. Eine Sonderrolle spielte Ägypten, das wegen seiner engen Beziehung zur Person des Kaisers von einem Präfekten aus dem Ritterstand verwaltet wurde. In den senatorischen Provinzen trug der Statthalter den Titel eines Prokonsuls, seine Amtszeit dauerte ein Jahr, während die senatorischen Statthalter der kaiserlichen Provinzen als legati Augusti pro praetore in der Regel deutlich längere Amtszeiten absolvierten (Jacques / Scheid, 180-186). Das Verwaltungspersonal, das einem Statthalter zur Verfügung stand, beschränkte sich auf eine Reihe von Amtsdienern und Militärs, dazu kamen ein paar persönliche Berater (Haensch 1997, 710-724). Gerade seine Aufgabe als oberster Richter einer Provinz erforderte erhebliche Mobilität, so daß sich der Statthalter nicht ständig an seinem Regierungssitz aufhielt, sondern Jahr für Jahr das ihm unterstellte Territorium nach einem festgelegten System bereiste (Meyer-Zwiffelhoffer, 227-237; Färber, 144-161). Im Ressort der Finanzverwaltung und Steuerverwaltung erfuhr der Statthalter schon in republikanischer Zeit durch Quästoren Unterstützung (Schulz, 239-242), eine Konstellation, die in der Kaiserzeit für die senatorischen Provinzen beibehalten wurde. In den kaiserlichen Provinzen übernahmen Prokuratoren die Aufgaben des Finanzwesens: Sie rekrutierten sich zunächst aus den Freigelassenen des Kaiserhauses, dann aus dem Ritterstand (Eck 1995, 29-54; Eck 1998, S.150-151). Die abgabenpflichtige Bevölkerung in den Provinzen wurde allerdings nicht mit den hohen Amtsträgern konfrontiert, sondern mit sog. publicani, in der Regel in Korporationen (societates) organisierten Geschäftsleuten, die auf Vertragsbasis für das Steueraufkommen verantwortlich zeichneten und in Eigenregie die Eintreibung der Abgaben vornahmen (Brunt 1990, 354-432; Badian 1997; Alpers, 178-179). Diese Form der Steuerpacht lässt sich in der Kaiserzeit zwar nur durch relativ dürftige Zeugnisse belegen, dennoch scheint sie bis ins 2. Jh. n. Chr. den Mechanismus der römischen Abgabenerhebung geprägt zu haben (Eck 2000, 282-287).

3.2 Das Militär

Seit den Reformen des Augustus konzentrierte sich das römische Militär an den Außengrenzen des Imperium Romanum, vor allem an Rhein und Donau sowie im Osten. Insgesamt lässt sich das Truppenaufkommen im 1. Jh. n. Chr. auf gut 300.000 Soldaten schätzen, die sich etwa zu gleichen Teilen auf Legionen und Auxiliartruppen („Hilfstruppen“) aufteilten. Die Zahl der Soldaten, die in und um Rom stationiert war, belief sich demgegenüber auf etwa 10.000 (Junkelmann, 134-137). Die Legionen rekrutierten sich aus römischen Bürgern zu je etwa 5.000 Mann, während die weniger angesehenen Auxiliarsoldaten in der Regel erst nach ihrer 25jährigen Dienstzeit mit dem römischen Bürgerrecht belohnt wurden. Die Auxiliartruppen waren in Einheiten von etwa 500 oder 1.000 Mann organisiert, die man im Rahmen der Infanterie als Kohorten bezeichnet (Le Bohec, 24-30; Hassall, 324-338). Binnenprovinzen verfügten nur über ein geringes Truppenaufkommen, so etwa die westkleinasiatischen Provinz Asia, wo gerade einmal eine Kohorte stationiert war, während sich an der Euphratgrenze in den Provinzen Cappadocia und Syria mehrere Legionslager aneinanderreihten (Dąbrowa; Gebhardt, 21-107; Der Neue Pauly, Suppl. 3 [2007], 212-213; Marek, 472-479).

Die Befehlsstrukturen der römischen Truppen in den Provinzen waren streng hierarchisch gegliedert: Oberkommandierende waren – als Stellvertreter des Kaisers – die Statthalter; Legionen unterstanden einem Legaten aus dem Senatorenstand, Kohorten einem Präfekten aus dem Ritterstand (von Domaszewski / Dobson). Die Dislozierung der Einheiten in den Grenzregionen wurde flexibel gehandhabt, so daß bei Bedarf Legionen und Auxiliareinheiten über weite Strecken verschoben werden konnten. So gelang es etwa im Jüdischen Krieg (66-70), sechs der 26 römischen Legionen in Syrien und Iudaea zu konzentrieren (Millar 1993, 72). Sowohl im Krieg als auch in Friedenszeiten kooperierten Legionen und Auxiliartruppen eng miteinander.

4. Die römische Herrschaft in den biblischen Texten

Daß die römische Herrschaft in den Schriften des AT nur eine marginale Rolle spielt, versteht sich aus der relativ frühen Zeitstellung der meisten Texte sowie aus der geographischen Distanz zwischen den Schauplätzen des frühen Judentums und Rom. Die Texte des NT können demgegenüber durchweg nur vor der Folie des Imperium Romanum verstanden werden, das nicht nur den politischen, sondern auch teilweise den kulturellen Kontext bestimmt.

4.1 Rom als Bündnispartner: Makkabäerbücher

Die einzigen Texte des AT, in denen die römische Herrschaft thematisiert wird, sind die beiden ersten Makkabäerbücher, die während der zweiten Hälfte des 2. Jh.s. v. Chr. und damit wenige Jahrzehnte nach dem diplomatischen Austausch jüdischer Instanzen mit den Römern verfaßt wurden (→ Makkabäerbücher 1-4). Grundsätzlich dokumentieren beide Texte die Expansion der römischen Macht im Laufe des 2. Jh.s. v. Chr. sowie die dadurch ausgelösten Hoffnungen: Die Makkabäer gehen ein Bündnis mit den Römern ein, um deren Schutz gegen die seleukidische Hegemonie in Anspruch nehmen zu können. In 1Makk werden die militärischen und machtpolitischen Erfolge Roms gewürdigt (vgl. Baltrusch 2011, 48-51), vor allem der Sieg über Antiochos III. im Jahr 190 v. Chr. (1Makk 8,6-7). Die Details der römischen Staatsordnung werden in diesem Zusammenhang indessen nur ungenau wiedergegeben, etwa wenn dem Senat nicht 300, sondern 320 Mitglieder zugeordnet werden oder die Befehlsgewalt in der Hand eines einzigen Spitzenmagistrat liegen soll (1Makk 8,15-16; vgl. Sordi, 6-8).

Laut 2 Makk erfolgte die diplomatische Kontaktaufnahme im Jahr 165 / 164 v. Chr. durch zwei römische Legaten, die den Juden ihre Vermittlung anboten (2Makk 11,34-38; vgl. Gruen, 745-747; Bringmann 2014, 600-602). Die Initiative zu einem formellen Bündnis mit Rom, in dem gegenseitige Waffenhilfe zugesichert wurde, ergriff Judas Makkabäus im Jahr 161 v. Chr., ein Reflex des römischen Urkundenformulars findet sich in 1Makk 8,23-30 (Fischer 1980, 104-115; Bringmann 2005, 124). Den Nachfolgern des Judas Makkabäus, Jonathan und Simon, werden Erneuerungen dieses Bündnisses zugeschrieben (1Makk 12,1-23; Makk 14,16-24), die in ihrer Historizität teilweise umstritten sind (Schürer / Vermes / Millar, 184; Timpe, 145-152).

Aus jüdischer Perspektive übernahm Rom in der Folge die Rolle einer Schutzmacht, deren Wirksamkeit sich im gesamten östlichen Mittelmeerraum nutzen ließ. 1Makk 15,16-21 zitiert den Rundbrief eines römischen Konsuls namens Lucius, adressiert an eine Reihe von Königen und Poleis, in dem er die Freundschaft und das Bündnis mit den Juden offen deklariert. Auch wenn ein analoger Text bei Flavius Josephus (Antiquitates Iudaicae 14, 145-148) etwa ein Jahrhundert später, nämlich in die Amtszeit des Hohenpriesters Hyrkanos II. (konkret in das Jahr 47 v. Chr.), eingeordnet wird (Schürer / Vermes / Millar, 194-197; Gruen, 748-751) und somit Zweifel an der Authentizität der Depesche des Lucius angezeigt sind, signalisiert gerade 1Makk die grundsätzliche Bereitschaft jüdischer Eliten sowohl in Israel als auch in der Diaspora, eigene Ansprüche mit Hilfe des römischen Hegemons gegen nachbarliche Begehrlichkeiten durchzusetzen. Flavius Josephus dokumentiert eine Reihe offizieller Korrespondenzen, wonach jüdische Gemeinden der Diaspora in der Endphase der Römischen Republik und in der frühen Kaiserzeit wiederholt bei römischen Amtsträgern Unterstützung fanden (Pucci Ben Zeev).

4.2 Roms Präsenz in den Provinzen: Die Texte des NT

Die Schauplätze der Evangelien und der Apostelgeschichte sind dem Imperium Romanum zuzurechnen, teils den Klientelkönigreichen, in vielen Fällen aber den Provinzen. Dementsprechend artikuliert sich in diesen Texten das römische Herrschaftsinstrumentarium auf unterschiedlichen Ebenen.

4.2.1 Die Statthalter und die römische Provinzverwaltung

Die namentliche Nennung von Statthaltern beschränkt sich, wenn man von Pilatus absieht, auf das lukanische Doppelwerk. In der Weihnachtsgeschichte datiert der Evangelist das Geschehen mit dem Hinweis auf Quirinius, den Statthalter der Provinz Syrien (Lk 2,2). In dieser Notiz spiegelt sich die Abhängigkeit Iudaeas von der großen Nachbarprovinz im Norden wider, nachdem König Herodes Archelaos 6 n. Chr. von Augustus nach Gallien verbannt worden war. Daß Publius Sulpicius Quirinius, der zur senatorischen Reichselite zählte, seinen Posten in Syria damals übernahm, ergibt sich aus dem Bericht des Flavius Iosephus (Antiquitates Iudaicae 17,355-18,2; Prosopographia Imperii Romani, saec. I, II, III. Vol. VII 2, 22006, nr. 1018).

Als Pontius Pilatus den Prozeß gegen Jesus führte, fungierte er nicht als Statthalter einer eigenständigen Provinz, sondern er unterstand als ritterlicher Präfekt von Iudaea dem Statthalter von Syrien (Eck 2007, 24-36; Eck 2014, 168-176). In einer Bauinschrift aus Caesarea, wo der römische Präfekt residierte, wird er ausdrücklich als [praef]ectus Iudae[a]e bezeichnet (Corpus Inscriptionum Iudaeae / Palaestinae II, 2011, nr.1277). Über die sonstige Karriere des Pontius Pilatus, der 26 bis 36 / 7 in Iudaea amtierte, ist nichts bekannt (Eck 2001; Chapman / Schnabel, 157-167). Jerusalem ist als Gerichtsort des Präfekten auch bei Flavius Josephus belegt (Bellum Iudaicum 6,303-305). Im Zusammenhang mit der Gerichtsverhandlung gegen Jesus ist bei Mt 27,27, Mk 15,16 und Joh 18,28 u. Joh 33; Joh 19,9 vom Prätorium (πραιτώριον) die Rede: Das ist der Terminus technicus für den Amtssitz eines Statthalters (Haensch 1997, 45-46 u. 548-551). Pilatus soll die Gerichtssache gegen Jesus in zweiter Instanz vom Jerusalemer Synhedrion übernommen haben (Sherwin-White 1963, 35-47), wobei der Präfekt laut Lk 23,6-12 bereit gewesen sei, seine Gerichtskompetenz an Herodes Antipas abzugeben, den von Rom abhängigen Klientelfürsten in der galiläischen Heimat Jesu (Millar 2006, 151-152). Warum Pilatus die Todesstrafe über Jesus verhängte, bleibt unklar: Der auf dem Titulus Crucis vermerkte Anspruch Jesu auf ein Königtum über die Juden (βασιλεὺς τῶν Ἰουδαίων; vgl. Corpus Inscriptionum Iudaeae / Palaestinae I, 2010, nr.15) mochte noch nicht sonderlich provozierend auf die römischen Instanzen wirken, zumal sich die griechische Bezeichnung des römischen Kaisers als βασιλεύς erst später durchsetzte (→ 4.2.4; Wickert, 2113-2114; Bazzana, 155-157). Da laut Lk 23,2 der Vorwurf gegen Jesus erhoben wurde, er habe die Juden davon abgehalten, dem Kaiser Abgaben zu zahlen, dürfte immerhin der subversive Widerstand gegen die römische Staatsmacht ein wichtiger Beweggrund für den Präfekten gewesen sein, rigoros einzuschreiten (Rutledge, 73-75; Theißen / Merz, 399-402). Die öffentliche Kreuzigung samt der vorausgehenden Geißelung zählte im Katalog der römischen Strafnormen zu den besonders entehrenden Hinrichtungsmethoden, die bei schweren Vergehen Anwendung fanden (Ruffing; Chapman / Schnabel, 532-669).

Präfekte des Administrationsbezirks Iudaea traten auch gegen Paulus als Richter in Aktion (Sherwin-White 1963, 48-70): Die Festnahme im Jerusalemer Tempelbezirk erfolgte in Folge von Ausschreitungen gegen Paulus nach Mitte der 50er Jahre (Schnelle, 46-47) durch Soldaten der in der Gegend stationierten Auxiliareinheit, unter deren Geleit er später von Jerusalem nach Cäsarea gebracht werden sollte (Apg 21,31-35; Apg 23,23; vgl. Haensch 2011, 163-164; → 4.2.2). In Auseinandersetzung mit den Offizieren jener Einheit berief sich Paulus auf sein römisches Bürgerrecht, um einer Körperstrafe zu entgehen (Apg 22,25-28). Vor dem Präfekten M. Antonius Felix wurde Paulus von seinen Gegnern als Aufrührer bezichtigt (Apg 24,5), woraufhin jener den Prozeß so lange verschleppte, bis er zwei Jahre später (60 n. Chr.) von Porcius Festus abgelöst wurde (Apg 24,27; Prosopographia Imperii Romani, saec. I, II, III. Vol. VI, 21998, nr. 858). Diesem gegenüber warf Paulus sein römisches Bürgerrecht erneut in die Waagschale, um sich auf den Kaiser zu berufen (Apg 25,9-12; Sherwin-White 21973, 273; Weber, 205-206; Rubel, 73-101), worauf ihn Porcius Festus von Militärs nach Rom geleiten ließ (27,1; vgl. Omerzu 2002; → 4.2.2).

Generell zeigte Paulus eine bemerkenswerte Bereitschaft, mit römischen Institutionen und Funktionären in Kontakt zu treten, wie etwa auch seine Reiseroute zeigt, die durch zahlreiche römische coloniae führte (Weiß 2016). So überrascht es nicht, dass er schon vor seinem Prozess in Iudaea mit römischen Provinzgouverneuren zu tun hatte: Bald nach Mitte der 40er Jahre reiste Paulus zusammen mit Barnabas, dessen Familie aus Zypern stammte (Apg 4,36), auf die Insel und traf in Paphos auf den Statthalter der Provinz Cyprus (Apg 13,6-7; Haensch 1997, 263-267), dessen Namen in der Apostelgeschichte mit Sergius Paulus notiert wird. Dieser ist mit einiger Wahrscheinlichkeit mit einem L. Sergius Paullus zu identifizieren, der wenige Jahre zuvor als Mitglied des Kollegiums der Tiberkuratoren in einer stadtrömischen Inschrift dokumentiert ist (Corpus Inscriptionum Latinarum VI 31545; vgl. Weiß 2015, 62-66). Laut Apg 13,12 gelang es Paulus, den Statthalter für die Botschaft Christi zu begeistern. Vermutlich erleichterte ihm dieser Kontakt den Zugang zu weiteren Funktionsträgern der römischen Herrschaft sowie zu einem familiären Netzwerk, das in der colonia Antiocheia in der südkleinasiatischen Region Pisidien wurzelte. Dort war die senatorische Familie des Sergius Paullus, die über großzügige Domänen in Zentralanatolien verfügte, zu Hause (Mitchell, vol.1, 151-152, vol.2, 7-8; Weiß 2015, 66-75), und dort fand Paulus seine nächste Anlaufstelle nach seinem Besuch in Zypern (Apg 13,14).

Nachdem Paulus in Philippi schon mit der Strafverfolgung durch die Behörden einer römischen colonia konfrontiert worden war (Apg 16,22-38; Pilhofer, 193-199) und dabei zum ersten Mal auf seine Privilegierung als römischer Bürger verwiesen hatte (16,37; Weber, 199-201), wurde er in Korinth, dessen Rolle als Statthaltersitz der Provinz Achaea nicht unumstritten ist (Haensch 1997, 322-325), nach Konflikten mit jüdischen Gruppierungen vor das Gericht des amtierenden Prokonsuls L. Iunius Gallio geladen (Apg 18,12-17). Dessen Amtszeit kann durch eine in Delphi gefundene Inschrift auf 51 / 52 eingegrenzt werden (Deissmann 1911, 159-177; Oliver, 106-110 nr.31). Allerdings erkannte Gallio in dem Rechtsstreit einen innerjüdischen Konflikt, durch den er die Interessen der römischen Regierung nicht berührt sah, so dass er von einer weiteren Verhandlung Abstand nahm.

Nach dem Vorbild der biblischen Texte, vor allem der Passion Christi (Holmes), gehörte die Konfrontation der Heiligen mit dem römischen Gericht – meist in der Person des Statthalters, seltener in der des Kaisers – später zum Standardrepertoire der Apostelakten und der Hagiographie (vgl. Delehaye, 24; Brock, 147-152; Huttner 2013, 345 u. 361). Die literarische Überlieferung über die Repressalien und Verfolgungen, mit denen sich Christen seit dem 2. Jh. n. Chr. konfrontiert sahen, erhielt so ihre typische Prägung. In jedem Fall reflektieren auch die Märtyrergeschichten die Jurisdiktionsgewalt des Imperium Romanum.

4.2.2 Die Soldaten

Soldaten des Imperium Romanum treten in den Evangelien und in der Apostelgeschichte wiederholt auf, ohne dass man sie in der Regel einer bestimmten Einheit oder Gruppierung zuordnen könnte. Im Berichtszeitraum der Texte etwa vom Ende der 30er bis zum Anfang der 60er Jahre waren die drei oder vier dem Statthalter von Syrien unterstellten Legionen fernab von Iudaea im Norden der Provinz stationiert (Keppie, 184-186; Butcher, 411), so dass sie nicht im Blickfeld der biblischen Texte liegen. Daher bieten sich für eine Kategorisierung der dort genannten Militärs drei Möglichkeiten an: die Truppen der herodianischen Klienteldynasten, die Auxiliartruppen der römischen Armee und die Soldaten zur besonderen Verfügung der römischen Gouverneure (Haensch 2011; vgl. Haensch 1997, 713-720 zum Stab der Statthalter). Dabei ist auch mit irreführenden Formulierungen in den Texten zu rechnen, wenn etwa Joh 18,3 u. Joh18,12 die Begleitmannschaft des Judas bei der Gefangennahme Jesu einer σπεῖρα, also einer (römischen) Kohorte, zurechnet (Millar 2006, 153).

Diejenigen Soldaten (στρατευόμενοι), die sich von Johannes dem Täufer taufen lassen wollten (Lk 3,14), gehörten vermutlich zu den Truppen des Herodes Antipas (Fuhrmann, 232). Den Offizier aus Kapharnaum, der von Mt 8,5 und Lk 7,2 als ἑκατόνταρχος, und somit als centurio (Kommandant einer Zenturie, also von ca. 80 bis 100 Soldaten), bezeichnet wird, ordnet Joh 4,46 u. Joh 4,49 den βασιλικοί, und damit ebenfalls den Einheiten des Herodes Antipas, zu. Es läßt sich indes nicht ausschließen, daß es sich um einen Veteranen der römischen Armee handelt (Haensch 2011, 164 Anm.41), der durch seine Selbstbeschreibung die hierarchische Struktur des Heeres akzentuiert: Einerseits habe er seinen Vorgesetzten zu gehorchen, andrerseits befehlige er die Mannschaften (Mt 8,9; Lk 7,8). Unter dem Befehl des Herodes Agrippa standen diejenigen Soldaten, die Petrus im Gefängnis in Jerusalem bewachten (Apg 12,4-6; vgl. Bruce, 232-236).

Relativ konkrete Informationen über Angehörige der römischen Auxiliartruppen im Umkreis des Präfektensitzes von Iudaea bietet die Apg (B. Isaac, Corpus Inscriptionum Iudaeae / Palaestinae II, 2011, 23; Brink 2014, 111-125): In Caesarea habe der Centurio Cornelius, der seinen Dienst in einer „Italischen Kohorte“ verrichtete, den Kontakt zu Petrus gesucht (Apg 10,1). Vielleicht verbirgt sich hinter der Einheit die cohors II Italica civium Romanorum, die in einer späteren Inschrift in Carnuntum belegt ist (Inscriptiones Latinae Selectae, nr.9168; Speidel, 224-228; Saddington, 2415-2416). Die Mannschaft, die Paulus nach Rom geleitete, war einem Centurio namens Iulius unterstellt, der einer cohors Augusta angehörte (Apg 27,1; vgl. Speidel, 228-231; Haensch 2011, 162; → 4.2.1).

Die Soldaten, von denen die Hinrichtung Jesu organisiert wurde und die schließlich dessen Gewand unter sich aufteilten (Mt 27,35; Mk 15,24; Lk 23,34; Joh 19,23), dürften dem Stab des Pilatus zuzurechnen sein (Haensch 2011, 162). Grundsätzlich legen die Zenturionen in den Evangelien – unter ihnen auch der Offizier unter dem Kreuz Jesu (Mt 27,54; Mk 15,39; Lk 23,47) – und in der Apostelgeschichte als Repräsentanten des Imperium Romanum eine bemerkenswerte Aufgeschlossenheit der Botschaft Jesu gegenüber an den Tag (Fuhrmann, 231; Kyrychenko).

4.2.3 Die Steuern und das Geld

Eine berüchtigte Personengruppe, die in den Evangelien wiederholt an der Seite der „Sünder“ figuriert, sind die „Zöllner“ (τελῶναι; Mt 9,10; Mt 18,17; Mt 21,31; Mk 2,16; Lk 3,12; Lk 5,30; Lk 7,34; Lk 15,1; Lk 18,13; Lk 19,2 [„Oberzöllner“]). Obwohl die lateinische Übersetzung von publicani spricht, handelt es sich offensichtlich nicht um „Steuerpächter“, sondern um deren Bedienstete (Badian 1997, 1). Die publicani selbst übernahmen in republikanischer Zeit auf Vertragsbasis die Verantwortung für die Eintreibung von Steuern und Abgaben, indem sie mit ihrem Vermögen hafteten, vor Ort in den Provinzen aber kaum Kontrolle erfuhren (→ 3.1). Eine Reihe von „Zöllnern“ werden in den Evangelien bei Namen genannt: Matthäus (Mt 9,9), Levi, Sohn des Alphaios (Mk 2,14; Lk 5,27), und Zachäus (Lk 19,2). Da sie alle hebräische Namen tragen, zeichnet sich hier eine Kooperation der römischen publicani mit Einheimischen ab. Dass die Zöllner auch in die eigene Tasche wirtschafteten, bestätigt die Aufforderung des Johannes des Täufers an sie, nicht mehr zu fordern, als vereinbart wurde (Lk 3,13). Inwiefern man in ihnen Repräsentanten Roms als eines repressiven Systems erkannte, geht aus den Evangelientexten nicht hervor.

Deutlich ist der Bezug zur Besteuerung durch Rom in dem berühmten Diktum Jesu, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers sei. In der Rahmenerzählung stellen jüdische Gruppierungen, vor allem die Pharisäer, Jesus die Frage, ob es erlaubt sei, dem Kaiser Steuern zu zahlen, wobei Mt 22,17 und Mk 12,14 den latinisierten Terminus κῆνσος (census) verwenden (vgl. Lk 20,22). Für seine Antwort lässt sich Jesus einen römischen Denar zeigen, auf dessen Vorderseite das Porträt und die Titulatur des Kaisers – des Augustus oder des Tiberius – zu erkennen ist und der demzufolge dessen Eigentum sei (Ziegler, 135). In der analogen Forderung des Paulus (Röm 13,6), der Obrigkeit die Steuern zu zahlen, ist von der römischen Herrschaft oder vom Kaiser nicht die Rede (Winter, 81-85). Das Geld, auf das die Evangelien auch jenseits der Steuererhebung wiederholt zu sprechen kommen, lässt sich oft der provinzialen oder lokalen Münzproduktion zuordnen (Cotton / Weiser; Ehling). (→ Numismatik)

Eine römische Regierungsmaßnahme mit fiskalischer Motivation stellt die „Schätzung“ dar, an die Lukas die Weihnachtsgeschichte anknüpft: Augustus habe damals den Befehl erteilt, „die ganze Welt (οἰκουμένην) aufzuschreiben“ (Lk 2,1), worin sich der unbegrenzte Herrschaftsanspruch Roms widerspiegelt. Zwar vermerkt Augustus in seinem Tatenbericht drei reichsweite Zensusinitiativen, die allerdings nur die römischen Bürger betrafen und vermutlich auf demographische Interessen der Regierung zurückzuführen sind (Res Gestae Divi Augusti 8,2-4; Brunt 1987). Die „Schätzung“ der Weihnachtgeschichte ist jedoch auf einen provinzialen Zensus zurückzuführen (Cotton, 75-79; Eck 2007, 37-38), mit dem der syrische Statthalter Quirinius vor allem deshalb beauftragt wurde, weil damals (6 n. Chr.) Iudaea an die Provinz Syria angegliedert wurde. Daß der Zensus damals nicht auf Iudaea beschränkt blieb, sondern die gesamte Provinz Syria erfaßte, bestätigt die vermutlich aus Berytus (Beirut) stammende Grabinschrift des Quintus Aemilius Secundus, der im Auftrag des Quirinius den Zensus in Apameia am Orontes organisierte (Inscriptiones Latinae Selectae nr.2683; Schäfer, 100-101). Flavius Iosephus weist darauf hin, dass der römische Zensus in Teilen der jüdischen Bevölkerung als massiver Übergriff auf ihre Autonomie verstanden wurde (Antiquitates Iudaicae 18,3-5).

4.2.4 Herrscherrepräsentation und Herrscherkult

Folgt man dem Lukasevangelium, so leitete Jesus die politische Ordnung der Welt eher aus der hellenistischen Erfahrung mit gleichzeitig regierenden Königen (βασιλεῖς) her als aus dem auf die Allmacht des Kaisers hin orientierten Imperium Romanum (Lk 22,25; vgl. Mt 20,25; Mk 10,42). Allerdings ergeben sich schon deswegen Überschneidungen zwischen dem hellenistischen Herrschaftskonzept und der römischen Kaiserherrschaft, weil sich beide mit demselben griechischen Vokabular beschreiben lassen. Der hellenistische Königsbegriff – βασιλεύς – kennzeichnet auch die Herrschaft des christlichen Gottes (Deissmann 41923, 310-311), während er im griechischen Sprachraum später auch auf die römische Kaiserherrschaft übertragen wurde (→ 4.2.1). Das Konzept vom Sohn Gottes findet sowohl auf Jesus als auch auf den römischen Kaiser Anwendung, die griechischen Textformeln (θεοῦ υἱός) erweisen sich als analog (Deissmann 41923, 294-295; Norden; Dunn, 14-16). Grundsätzlich lassen sich in der Verehrung Jesu Christi und des römischen Kaisers bemerkenswerte Strukturparallelen erkennen (Auffarth). Der Einzug in Jerusalem, wo Jesus durch die Akklamationen der Schaulustigen gefeiert wurde (Mt 21,1-11; Mk 11,1-11; Lk 19,28-44; Joh 12,12-19), erinnert an die Zeremonien, von denen die Ankunft (adventus) des Kaisers in Rom oder in einer Provinzstadt begleitet wurde (Lehnen). Die patronale Substanz des Kaisers fand ihren Niederschlag im Titel des “Vaters des Vaterlandes” (pater patriae; πατὴρ πατρίδος; Alföldi 1971; Strothmann 2000), während der Vaternamen des christlichen Gottes nicht allein die Sohnschaft Jesu implizierte, sondern auch die alle Menschen umgreifende väterliche Zuwendung (Zimmermann 2007).

4.3 Die Kritik am Imperium und die Apokalypse des Johannes

In senatorischen Kreisen wurde gerade während des 1. Jh.s. n. Chr. wiederholt und mehr oder weniger explizit Kritik am Kaiser und seiner Herrschaft artikuliert (Giovannini [ed.]). Parallel dazu eröffnen Passagen paulinischer Texte Spielräume für antiimperiale Interpretationen (Eisen; Omerzu 2007). Deutlichere Anknüpfungspunkte, um einer verdeckten Diskreditierung des Imperium Romanum im frühen Christentum auf die Spur zu kommen, bietet allerdings die Johannesapokalypse. Die generelle Relevanz imperialer Strukturen schlägt sich schon in der Auswahl der Adressaten der Sendschreiben nieder (Apk 2,1-3,22), da alle sieben Städte zur Provinz Asia gehören (Huttner 2013, 151-153). Ausdrückliche Hinweise, dass die Apokalypse als Kritik an der römischen Herrschaft zu verstehen ist, gibt es allerdings nicht, so dass eine forcierte Zuspitzung aller Interpretationsspielräume auf das Imperium Romanum verfehlt erscheint (Alkier, 166-168). Dennoch nehmen herrschaftskritische Deutungsmodelle immer wieder auf zentrale Stellen der Johannesapokalypse Bezug.

Repressalien gegenüber den Adressaten kommen vor allem in den beiden Sendschreiben an die Gemeinden von Smyrna und Pergamon zur Sprache (Apk 2,10; 2,13). Als Gewalthaber figuriert der Teufel bzw. der Satan. Prägnant ist die Lokalisierung seines Thrones in Pergamon (Apk 2,13), der – neben anderen Assoziationen – sowohl die Prominenz traditionellen Götterkultes (in Form des großen Zeusaltars; Collins, 166-176) als auch die rigorose Gewalt der römischen Herrschaft, möglicherweise konkret den am höchsten Punkt der Stadt errichteten Tempel für den Kaiser Traian, symbolisieren könnte (Witulski, 250-278). Der enge Konnex, der zwischen dem Aufenthalt Satans und dem Tod des „Märtyrers“ Antipas formuliert wird, könnte ebenfalls eine die kaiserliche Staatsmacht implizierende Deutung nahelegen (Kelhoffer, 578-582).

Den Text der Apokalypse durchziehen Bilder und Symbole von Herrschaft, die sich teils auf die Macht Gottes, teils auf die Macht des Bösen beziehen und sich schon allein wegen der analogen Terminologie in Relation zum Imperium Romanum begreifen lassen, auch wenn sich der Text weitgehend aus jüdischen Traditionen nährt. Konkrete Weltherrschaftsansprüche werden mit dem Tier aus dem Meer verknüpft, das aus dem Meer auftaucht und über sieben Köpfe und zehn Hörner verfügt (Apk 13,1; Apg 17,3): Es habe Macht über jede Sprache und jedes Volk und ihm werde von allen Erdenbewohnern gehuldigt (Apk 13,7-8). Dabei übt dieses Tier eine brutale Gewaltherrschaft aus, unter der die „Heiligen“ zu leiden haben (Apk 13,7; Apg 13,10), und bietet der großen Hure Babylon seinen Rücken als Sitz, die ihrerseits mit Herrschaftssymbolen (Apk 17,4) ausgezeichnet ist und sich am Blut der „Heiligen“ betört (Apk 13,6). Stellt man die Johannesoffenbarung in Relation zur explizit antirömischen Stoßrichtung der Oracula Sibyllina, wo mit vergleichbaren Verklausulierungen hantiert wird, so erscheint die Deutung als Kritik an der Hybris des Imperium Romanum plausibel (Fuchs; Momigliano, 305-311). Untermauert wird die Diskreditierung durch den erklärenden Hinweis des apokalyptischen Engels, daß die sieben Köpfe des Tiers mit den sieben Bergen zu identifizieren seien, auf denen die Frau sitze (Apk 17,9). Die Assoziation mit den sieben Hügeln Roms drängt sich auf. Der Symbolgehalt Babylons in apokalyptischen Texten jüdischer Provenienz bekräftigt die Anspielung auf Rom ebenfalls (→ Rom 5). Dem Tier mit den sieben Köpfen ist in der Apokalypse die Zahl 666 zugeordnet, die als „Zahl eines Menschen“ erklärt wird (Apk 13,18). Nach den Regeln der Gematrie bzw. Isopsephie, wonach jeder Buchstabe eines Namens über einen bestimmten Zahlwert verfügt, wurde in der Forschung wiederholt ein verschlüsselter Hinweis auf den Kaiser, insbesondere auf Nero, vermutet (Böcher, 84-87; Riemer, 108-115; Witulski, 178-191; vgl. Noak, 127-134). Wie unsicher solche Überlegungen sind, zeigen die Ausführungen des Irenäus (Adversus haereses 5,30,3) zur Auflösung der 666, der keine Kaisernamen, sondern als eine von mehreren Möglichkeiten „Latinus“ (Λατεῖνος) und damit eine mythologische Anspielung auf das Imperium Romanum in Erwägung zieht.

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Abbildungsverzeichnis

  • Abb. 01: Römische Provinzen

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