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(erstellt: Dezember 2018)

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1. Begriff und Aktualität

Die Fraglichkeit der Gegenwart gründet in der Erinnerung an Vergangenes wie der Erwartung von Zukünftigem. Historische Wissenschaften haben die Aufgabe, sich der Vergangenheit zu vergewissern, immer neu nach ihr zu fragen und ihre Ergebnisse als Geschichte zu präsentieren. Unser gesellschaftliches Leben vollzieht sich in Prozessen stetiger Geschichtstransformationen (Ilgner 2015); welche Vorstellungen von der Vergangenheit gesellschaftlich kommuniziert werden, unterliegt geschichtlichen Bedingungen. Diesem Umstand entsprechen gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen um geschichtliche Themen, kontrafaktische Geschichtsrevisionen und Geschichtsfälschungen. Der politische Kampf um die Geschichte ist hochaktuell; es ist ein Kampf um gegenwärtige und künftige Deutungsmacht.

Der Begriff der Historik bezeichnet in den kulturwissenschaftlichen und näherhin historischen Disziplinen die Theorie der Geschichte (Rüsen 2013). Geschichtstheoretische Diskurse sind angesichts der Nichtidentität der Quellen, Spuren und Relikte der Vergangenheit mit ihrer Darstellung als Geschichte unerlässlich. Die Daten der Vergangenheit sind nicht als solche Geschichte; sie sind auf sachgemäße Interpretation angewiesen. Diese Interpretationsarbeit steht zu der Vergangenheit im Verhältnis der Nachträglichkeit. Erst nachträglich wird begreiflich, was das Vergangene war. Die historische Darstellung macht das Geschehene zu dem, was es in der je gegenwärtigen Perspektive seiner Interpretationen tatsächlich war. Erst so – als Begriffenes – wird es kommunzierbar.

Aufgrund der fundamentalen und mehrdimensionalen biblischen Geschichtsbezüge ist die Auseinandersetzung mit geschichtstheoretischen Fragen für die Bibelwissenschaften unerlässlich (Reinmuth 2003). Geschichtstheoretisch wie theologisch ist zu klären, wie diese Geschichtsbezüge zu verstehen und zu interpretieren sind. Für diese Aufgabe ist entscheidend, auch die Historizität exegetischen Arbeitens zu reflektieren.

2. Aspekte der modernen geschichtstheoretischen Entwicklung

2.1. Geschichte im Singular

Die entscheidende Voraussetzung der modernen geschichtstheoretischen Entwicklung war es, überhaupt von ‚Geschichte’ im Singular sprechen zu können. Der Kollektivsingular 'Geschichte' wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als „neuer Wirklichkeitsbegriff“ und „neuer Reflexionsbegriff“ ausgebildet (Koselleck 1975, 653). Damit war eine wesentliche Vorbedingung für die Entstehung der modernen Geschichtswissenschaft gegeben. Nun wurde es möglich, die Pluralität von Geschichten, Erinnerungen und Traditionen einem Zusammenhang zu integrieren, aufeinander zu beziehen und als gedachte Einheit zu erforschen. „Aus einer Erzählform wurde ein Erkenntnisgegenstand.“ (Rüsen 1993, 18) Dieser Erkenntnisgegenstand „Geschichte“ unterlag seinerseits einer narrativen Struktur, insofern Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft nach dem Modell einer fortschreitenden Geschichte verbunden wurden. Dieses Fortschrittsmodell, nach dem „die“ Geschichte gedacht wurde, gehört zu den Anfangsgründen der modernen Geschichtstheorie und -Philosophie.

2.2. Objektivitätsideal

Die klassische Theorie, nach der die Geschichtsschreibung dem, „wie es eigentlich gewesen“ ist (so die wirkmächtige Formulierung Leopold von Rankes aus seiner Vorrede zu den ‚Geschichten der romanischen und germanischen Völker von 1494 bis 1514’ von 1824), auf wissenschaftlichem Wege immer näher kommen könne, war von den naturwissenschaftlichen Entwicklungen im 19. Jahrhundert beeinflusst. Der Erfolg des historischen Positivismus nach seiner Begründung durch Historiker wie Gervinus (1805-1871; Grundzüge der Historik 1837) und Ranke (1795-1886) stand im Zusammenhang mit den vorherrschenden Paradigmen der Naturwissenschaften und ihrer Etablierung im 19. Jahrhundert. Deren Parameter wurden auf die eigenen Gegenstände, Fragestellungen und Sachverhalte angewandt. Wurden die „objektiven Tatsachen“ (Ranke 1940, 141) zum Ziel der historischen Darstellung, so bedeutete das die Übernahme einer letztlich positivistischen Methodik durch die Geschichtswissenschaft. So konnte eine eigenständige Geschichtswissenschaft entstehen und ihr historisches bzw. historistisches Paradigma zum Leitmodell geisteswissenschaftlichen Denkens werden lassen. Das historische Bewusstsein prägt seitdem die wissenschaftliche Wahrnehmung der Wirklichkeit. Für die Theologie, insbesondere für die exegetischen Wissenschaften, setzten damit fundamentale Veränderungen ein. Theologisches Arbeiten wurde im Gefolge dieser Entwicklung mehr und mehr von historischen Frageweisen bestimmt. Im Zuge dieser Entwicklung wurde die historisch-kritische Methodik ausgebildet.

2.3. Heilsgeschichte

Als eine alternierende Folge der geschichtstheoretischen Entwicklung im 19. Jahrhundert ist das Konzept einer „Heilsgeschichte“ (Johann Christian Konrad von Hofmann 1810-1877; Wischmeyer 2009) anzusehen. Es wurde u.a. von Oscar Cullmann (Cullmann 1946.1965), Wolfhart Pannenberg (Pannenberg 1961.1984; Axt-Piscalar 2009), Martin Hengel (Hengel 2009) vertreten und gilt als umstritten (Mildenberger 2000). Von Hofmann verband mit seiner heilsgeschichtlichen Konzeption die Erwartung, dass sie der Infragestellung theologischer Überzeugungen durch die sich ausbildende Geschichtswissenschaft gewachsen sein würde. Das schloss die Vorstellung ein, dass Gott sich in geschichtlichen wie supranaturalen Heilstatsachen bekundet habe. Von Hofmann knüpfte damit an antike Vorstellungen an, die begonnen hatten, das christologisch gedachte reale Eingehen Gottes in die Weltwirklichkeit geschichtlich zu denken (Irenäus, Melito von Sardes) und auf eine heilsgeschichtlich konzipierte Rolle des römischen Reiches zu übertragen (Euseb). Mit der Eroberung Roms durch die Westgoten unter Alarich im Jahr 410 ergab sich eine entscheidende Differenzierungsaufgabe, die Augustin dahingehend löste, dass der Friede Gottes mit irdischem Frieden und die civitas Dei mit der civitas terrena keineswegs identisch seien. Hatte Euseb von Caesarea die Auffassung vertreten, dass der beste Schutz für Rom darin bestehen würde, die alten Götter aufzugeben und allein dem Gott der Christen zu dienen, sah Augustin nun die Aufgabe vor sich, den eschatologischen Charakter der christlichen Reich-Gottes-Erwartung herauszustellen und auf differenziertere Weise von seiner irdischen Präsenz zu sprechen. Die Entwicklung eines heilsgeschichtlichen Denkens, das die fortschreitende Realisierung des göttlichen Heils als Abfolge geschichtlicher Tatsachen modellierte, erwies sich schließlich aus heutiger Sicht – z.B. mit Blick auf seine antijüdische Komponente und die Vorstellung einer ecclesia triumphans – als theologisch und wirkungsgeschichtlich problematisch.

In geschichtstheoretischer Hinsicht ist die Rede von einem geschichtlichen ‚Handeln Gottes’ eine hermeneutische Kategorie, die ihren Sinn verliert, wenn Gottes Handeln essentialistisch in geschichtlichen Kategorien kommuniziert oder mit geschichtlichen Tatsachen bzw. gegenwärtigen Geschehnissen identifiziert wird. Projektionen dieser Art würden den sich sprechend bezeugenden Gott zu einem Objekt menschlichen Ermessens machen. Demgegenüber konstituiert die biblische Gottesrede seinen unbedingten Subjektstatus und verteidigt diesen gerade da, wo er durch abstrahierende Objektivierungen gefährdet wird (vgl. z.B. Röm 9,20).

2.4. Geschichtlichkeit historischen Arbeitens

Nachdem Johann Martin Chladenius bereits im 18. Jahrhundert die Geschichtlichkeit historischen Arbeitens thematisiert hatte (Allgemeine Geschichtswissenschaft, 1752), setzte sich seit dem 19. Jahrhundert das Bewusstsein für deren geschichtliche Bedingtheit durch. Johann Gustav Droysen (1808-1884) führte den Begriff ‚Historik’ ein (Droysen 1977). Ihm ging es um die theoretischen Bedingungen der Historiographie. Droysens entscheidende und bis heute geschichtstheoretisch wirksame Einsicht galt der Tatsache, dass es keinen direkten, unmittelbaren Zugang zur Vergangenheit gibt; ‚Geschichte’ kann es deshalb nur im Ergebnis interpretierenden Arbeitens geben. Damit stand für Droysen auch die Frage nach der Objektivität historischen Arbeitens auf dem Plan – eine Frage, die nicht auf dem Feld der historischen Tatsachen, sondern auf dem der zutreffenden Deutungen zu entscheiden sei. Das Objektivitätsideal Leopold von Rankes (s.o. 2.2.) wurde durch Droysen nachhaltig in Frage gestellt. Er wies darauf hin, dass erst in der historischen Arbeit Sinnzusammenhänge hergestellt werden, die die Überreste der Vergangenheit nicht von sich aus bilden können.

3. Historik und Bibelwissenschaften

3.1. Die Bedeutung der Geschichtstheorie für die Bibelwissenschaften

Mit der Relativierung der Rolle der historisch-kritischen Methodik wurde die Dringlichkeit einer geschichtstheoretischen Klärung sowohl des exegetischen Arbeitens als auch der vielfältigen Geschichtsbezüge in biblischen Texten erneut bewusst. Wolfhart Pannenberg formulierte bereits 1984: „Die Geschichte der historisch-kritischen Exegese (...) der biblischen Schriften in der Theologie läßt sich als Geschichte der Einordnung der Schriftauslegung in die Geschichtsauffassung der Neuzeit lesen, deren Prinzipien ihren Niederschlag fanden im historischen Methodenbewußtsein.“ (Pannenberg 1984, 659, 23-26) Die Reflexion geschichtstheoretischer Fragestellungen ist für die Bibelwissenschaften unerlässlich. Biblische Texte enthalten Deutungen von Vergangenem und Erwartungen von Künftigem. Sie sind hinsichtlich ihres Alters nicht nur selber „historisch“, sondern fordern dazu heraus, sich mit ihren vielfältigen Auffassungen und Perspektiven auf Vergangenheit und Zukunft auseinanderzusetzen. Die Frage nach einer geschichtstheoretisch reflektierten biblischen bzw. neutestamentlichen Historik liegt auf der Hand. Sie kann konstruktiv nur in hermeneutisch verantworteter Auseinandersetzung mit dem biblischen Geschichtsbezug und seinen geschichtstheoretischen Voraussetzungen bearbeitet werden. Gleichzeitig ist zu fragen, welche Bedeutung die den biblischen Texten eigenen Geschichtsbezüge für eine aufgeklärte Geschichtstheorie haben können (Reinmuth 2004). Die theologischen Disziplinen stehen vor der bleibenden Aufgabe, Geschichte in theologischer Perspektive zu reflektieren.

3.2. Vergangenheit und Geschichte

Die theologischen und insbesondere die bibelwissenschaftlichen Disziplinen unterscheiden hinsichtlich des Umgangs mit diesem Problemfeld wie die Geschichtswissenschaften zwischen ‚Vergangenheit‘ und ‚Geschichte‘; diese Differenzierung zwischen der Faktizität des Vergangenen und den Diskursen seiner Vergegenwärtigung ist unumgänglich, sollen die biblischen Bezüge auf Vergangenes nicht mit diesem selbst kurzgeschlossen werden. Ihre Thematisierungen von Geschichte sind je gegenwärtige Interpretationen von Vergangenem, die sich ihrerseits auf gedeutete Vergangenheit beziehen. In geschichtstheoretischer Sicht sind sie es in gleicher Weise wie alle Geschichtsschreibung.

In geschichtstheoretischer Perspektive kann das Vergangene erzählt, konstruiert, gedeutet – nicht aber als Vergangenes gegenwärtig werden. Die Grenze zwischen Gegenwart und Vergangenheit kann wie die Grenze zwischen Gegenwart und Zukunft nicht überschritten werden. Jede Darstellung der Vergangenheit muss sich deshalb bewusst bleiben, diese mit den Mitteln des Narrativen zu konstruieren und auf diese Weise mit Deutungsmacht zu versehen.

Die Frage, ob die historiographische Arbeit konstruierend oder rekonstruierend verfährt, führt leicht zu Missverständnissen. Geschichtsschreibung kann insoweit nicht rekonstruktiv genannt werden, als sie das Vergangene nicht wieder herstellen kann (Schröter 2011). Sie ist jedoch nicht in dem Sinn ‚konstruktiv’, dass sie entgegen dem „Vetorecht der Quellen“ (Koselleck 1995, 206) verfahren dürfte. Jede historische Darstellung steht vor der Wahrheitsfrage. Wenn die Darstellung der Vergangenheit lediglich eine Sache der Deutung wäre, könnte nicht mehr zwischen wahren und falschen Geschichtsdarstellungen unterschieden werden. Kontrafaktische geschichtspolitische Umdeutungen oder „revisionistische“ Bestreitungen historischer Tatsachen, Mythen, auch politische Mythen (Münkler 2009; Galli / Preußer 2008) könnten nicht mehr als solche identifiziert werden. Geschichtsschreibung hat auch den Sinn, falschen Geschichtsdeutungen entgegen zu treten.

Gleiches gilt für den Umgang mit historischen Tatsachen in biblischen Texten. Die geschichtstheoretische Reflexion kann dazu beitragen, die Beziehungen zwischen dem Faktischen der Vergangenheit und seinen Deutungen in biblischen Texten zu erfassen und die Voraussetzungen und Verfahren ihrer historischen Interpretationsarbeit theologisch zu reflektieren.

3.3. Der Beitrag Augustins

Stets wird mit der Darstellung vergangener Faktizität der ihr zugeschriebene Gegenwartssinn thematisiert. Dem Gegenwartssinn ist immer auch die Perspektivität des Künftigen impliziert. Gleiches gilt grundsätzlich für die biblischen Texte. Auch in ihnen geht es mit der Vergegenwärtigung von Vergangenheit um ihren Gegenwartssinn einschließlich ihrer Bedeutung für Künftiges. Keine Gegenwart ist reine Gegenwart. Sie enthält immer auch die Gegenwärtigkeit des Vergangenen wie die Gegenwart des Zukünftigen, wie Augustin prägnant formuliert hatte. Die klassische Formulierung Augustins lautet: Es gibt nur Gegenwart: Eine Gegenwart von Vergangenem, eine Gegenwart von Gegenwärtigem und eine Gegenwart von Zukünftigem (Tempora sunt tria: praesens de praeteritis, praesens de praesentibus, praesens de futuris). Augustin fährt fort: „Diese drei sind nämlich in der Seele wirklich vorhanden, während ich sie anderswo nicht sehen kann: gegenwärtige Erinnerung an Vergangenes, gegenwärtiges Anschauen von Gegenwärtigem, gegenwärtige Erwartung von Zukünftigem (praesens de praeteritis memoria, praesens de praesentibus contuitus, praesens de futuris exspectatio, Augustin 2009, 11,20,26).

Diese grundlegende Aussage bedeutet, dass das Vergangene in seinem Vergangenheitsmodus grundsätzlich unzugänglich ist. Wir können weder die Zukunft noch die Vergangenheit wirklich betreten – in dem Sinne z.B., dass wir sie etwa in der unüberschaubaren Totalität ihrer Ereignisfülle oder der Erfahrungswelt tatsächlicher Zeitgenossenschaft erfassen könnten. Aber wir können uns über die Vergangenheit in unserer Gegenwart und mit ihren Mitteln verständigen. Wir können weder Zukunft als Zukunft erleben noch Vergangenheit zu unserer Gegenwart machen; unsere einzige Zeit ist die Gegenwart. Das gilt unbeschadet dessen, dass die Modi der Vergegenwärtigung von Vergangenem oder Künftigem zu unterscheiden sind, und dass „Gegenwart“ angesichts ihres ständigen Vergehens nur ein Behelfswort sein kann. Augustin hat auch hier denkwürdig formuliert:

„Zweifellos existiert Zukünftiges noch nicht, aber im Geist existiert die Erwartung zukünftiger Dinge. Zweifellos existiert das Vergangene nicht mehr, aber im Geist existiert noch die Erinnerung ans Vergangene. Zweifellos fehlt der Gegenwart jede Ausdehnung, da sie im Augenblick vorbeigeht, aber was Dauer behält, ist die Aufmerksamkeit, durch die hindurch das Kommende übergeht ins Gewesene.“ (Augustin 2009, 11,28.37)

Auch unsere Gegenwart ist ja nicht in der chaotischen Fülle ihrer puren Faktizität vorhanden, sondern in kommunizierbaren Versionen, die v.a. auf Konventionen von Selektion und Kombination beruhen, also als plurales, pluriformes Konstrukt in den Diskursen unserer Zeitgenossenschaft.

3.4. Auswahl und Vergessen

Geschichtstheoretische Reflexion bedenkt neben den Fragen der Speicherung und Medialisierung von ‚Geschichte’ auch das Ausblenden und Vergessen von Vergangenem (Ricœur 2004).Historiographie beruht konstitutiv auf der Selektion des Vergangenen. Dabei ist festzustellen, dass sich von archaischen Gesellschaften bis heute eine grundlegende Veränderung der Relationen zwischen Gedächtnis, Vergangenheit und Gegenwart vollzogen hat (Esposito 2002). Zwar spielt einerseits für archaische und antike Gesellschaften das Gedächtnis eine grundlegende Rolle, andererseits setzten sie sich mit ihrer Gegenwart und Vergangenheit in einer Weise auseinander, die von der unseren grundlegend unterschieden ist.

Die auswählende Arbeit der Geschichtsschreibung schließt nicht nur konstruktive Akte der Selektion, sondern auch den Umstand ein, dass lediglich Bruchteile des Vergangenen zur Darstellung gelangen können. Für jede historische Aussage ist der zeitliche Abstand konstitutiv, weil erst aus der Perspektive der Gegenwart eines Historikers sich Aussagen über die Bedeutung vergangener Geschehnisse machen lassen. Das heißt zugleich, dass das Vergangene als Geschichte eine völlig neue Qualität erhält. „Die Geschichte ist das, was der Historiker von der Vergangenheit zu greifen vermag, aber wenn sie das Instrumentarium seiner Erkenntnis passiert hat, ist diese Vergangenheit so wiedererarbeitet, wiederbearbeitet, dass sie dadurch gänzlich erneuert, ontologisch etwas völlig anderesgeworden ist.“ (Marrou 1973, 73). Jede Darstellung von Geschichte muss perspektivieren. Sie ist von der Realität, die sie darzustellen sucht, unwiderruflich getrennt. Geschichte kann niemals selbst die Vergangenheit sein, die sie darstellt.

3.5. Geschichte als Interpretationsfeld

Geschichte ist folglich ein 'Interpretationsfeld' - nicht, weil Ereignisse beliebig interpretiert werden könnten, sondern weil stets Interpretationen vorausgesetzt und bearbeitet werden (Sellin 1995, 17-31). Das, was Geschichte zur Geschichte macht, ist nicht allein aus den (sprachlichen oder nicht-sprachlichen) Quellen ableitbar, sondern setzt die interpretierende Arbeit voraus, die reflektiert, in welchem Verhältnis wir zu den Wirkungen des Vergangenen stehen. Diese Interpretationsarbeit ist auf die menschliche Narrativität als anthropologisch universale Kommunikationsform angewiesen.

Auch für den amerikanischen Historiker Hayden White ist das Erzählen mit seiner Fähigkeit zu Fiktion bzw. Imagination grundlegende Voraussetzung historischer Aussagen. „Wie denn sonst ließe sich eine 'Vergangenheit', die per definitionem aus als nicht mehr wahrnehmbar geltenden Ereignissen, Prozessen, Strukturen und so weiter besteht, entweder im Bewußtsein oder im Diskurs darstellen, wenn nicht durch 'Imagination'? Impliziert nicht das Problem der Erzählung in allen historischen Theoriediskussionen letztlich immer auch die Frage nach der Rolle der Imagination bei der Herstellung einer spezifisch menschlichen Wahrheit?“ (White 1990, 76). Aufgrund der Einsicht, dass unser Verständnis der Vergangenheit sprachlich determiniert ist, fasst White Geschichtsschreibung generell als ein narratives Geschehen auf, bei dem aus den unverbundenen Indizien, Dokumenten und Traditionen mittels Selektion und Kombination ein kohärentes Ganzes entsteht. Die Position von Hayden White lässt jedoch letztlich offen, wie sich das Verhältnis von Fictum und Factum und der Unterschied zwischen historischer und fiktionaler Erzählung verantwortlich bestimmen lässt. Demgegenüber ist die unerlässliche Aufgabe der Geschichtsschreibung festzuhalten, Fakten gegen Ideologie und Mythos aufzuweisen. Ihr muss es darum gehen, den jeweiligen Modus der Darstellung und ihres Faktenbezugs klar zu reflektieren.

3.6. Tatsachen und Ereignisse

Der Geschichtlichkeit der Texte, den Prozessen ihrer Bedeutungszuschreibung und ihrer historischen Kontextualität, wird mit dem Ansatz des ‚New Historicism‘ Rechnung getragen. Der ‚New Historicism‘ versucht, unter Berücksichtigung dieser Problematik das Zusammenspiel historischer Texte mit ihren Kontexten neu zu bestimmen, indem es unter dem Aspekt von kultureller Produktion wie Rezeption untersucht wird. In dieser Perspektive sind die Texte des Neuen Testaments als Fragmente antiker Diskurse über kontextuell vermittelte Wirklichkeit zu verstehen. Ihren Autoren standen nicht die erzählten Geschehnisse, sondern deren deutende Wiedergaben, nicht das Geschehen, sondern Traditionen und Erinnerungen, zur Verfügung. Auch für sie gilt, dass Vergangenes nicht reproduzierbar, sondern narrativ konstruierbar ist. Nicht die ungeordnete Fülle des Vergangenen ist in sich sinnvoll, sondern nur ihre sinnstiftende und bewertende Rekonstruktion im Medium der narrativen Geschichtsdarstellung (Danto 1974; Ricœur 2007).

Das bedeutet, dass geschichtliche wie zeitgeschichtliche Tatsachen oder Geschehnisse erst dann als Ereignisse medialisiert und kommuniziert werden können, wenn sie mit Bedeutung oder mindestens der Frage nach ihrer Bedeutung verbunden werden. Im Moment ihrer Gleichzeitigkeit sind Geschehnisse prinzipiell deutungsoffen. Erst der Erfahrungshintergrund der Rezipienten oder ihre kulturell geprägten Deutungsmuster lassen Geschehnisse zu den Ereignissen werden, als die sie kommuniziert werden. Ihre Kommunikation ist nie absichtslos; geht es doch nicht um die Vergangenheit um ihrer selbst, sondern um ihre gegenwärtige Bedeutung. Deshalb eignet jeder Geschichtsschreibung auch eine politische Dimension, deren Reflexion für die historische Arbeit unabdingbar ist (Nanz / Pause 2015).

4. Der Grundbezug neutestamentlichen Geschichtsdenkens

Eine geschichtstheoretisch reflektierte theologische Historik orientiert sich an der im Neuen Testament vielfältig interpretierten Jesus-Christus-Geschichte. Mit diesem Terminus wird sowohl die narrative Verfasstheit als auch die geschichtliche Verortung der neutestamentlichen Rede von Jesus als dem Christus Gottes erfasst (Reinmuth 1995). Der Begriff der Jesus-Christus-Geschichte vermeidet das Missverständnis, als läge der Sinn der neutestamentlichen Rede von Jesus Christus hinter den Texten, die seine Geschichte interpretieren, erzählend gestalten und reflektieren, als müsse also zunächst ein historisch zutreffendes Bild konstruiert werden, das dann im Dialog mit den neutestamentlichen Schriften zu interpretieren sei. Historische Forschung an diesen Texten ist dennoch unumgänglich. Je deutlicher die historischen Gegebenheiten dieser Texte erkannt werden, desto klarer werden ihre Autonomie und ihre Wirklichkeitsbezüge differenziert sichtbar. Der Begriff der Jesus-Christus-Geschichte zielt auf ein Verständnis des Neuen Testaments, das seine Schriften als Resultate von Interpretations-, Reflexions- und Darstellungsprozessen auffasst. Damit ist die Aufgabe verbunden, die jeweiligen Voraussetzungen der antiken Autoren geschichtstheoretisch zu reflektieren. Wurden sie im Zuge eines modernen Fortschrittsdenkens gern als vormodern oder naiv diskreditiert, so geht es in diskurstheoretischer Perspektive um eine unvoreingenommene Analyse antiker Diskursuniversen.

Der Begriff der Jesus-Christus-Geschichte enthält die Voraussetzung, dass es in neutestamentlicher Perspektive die Geschichte des Jesus von Nazareth nur als gedeutete gibt; die Deutungen, die sich in den Texten niedergeschlagen haben, beziehen sich ausnahmslos auf Deutungen. Methodisch ist diese These bis zur Frage nach dem „Selbstverständnis“ oder „Sendungsbewusstsein“ eines historischen Jesus auszuziehen. Bereits sein erstes „öffentliches Auftreten“ veranlasste ein Wechselspiel von Deutung und Selbstdeutung. Mündliche Traditionen wie schriftliche Texte erzählten von ihm lediglich um seiner Bedeutung willen. Seine Bedeutung resultiert in neutestamentlicher Perspektive aus der vielfältigen und spannungsreichen Bezeugung von Gottes todüberwindendem Handeln an diesem Jesus (Alkier 2009).

In diesem Handeln gründet das Interesse der neutestamentlichen Texte an Praxis und Weg des irdischen Jesus. Dieses Handeln bindet zugleich die Geschichte des irdischen Jesus an die Geschichte des Gottes Israels. Das aber bedeutet, dass sich in der Jesus-Christus-Geschichte für neutestamentliches Denken die Konkretheit und Kontingenz von Geschichte – der Geschichte Jesu von Nazareth und mit ihr von Geschichte überhaupt – mit der Gottesgeschichte, wie sie von den biblischen Schriften Israels bezeugt wird, verbindet. Mit der alttestamentlichen Gottesgeschichte wird im Neuen Testament der die Gegenwart der Jesus-Christus-Geschichte erschließende Sinn des Vergangenen reflektiert.

Das Neue Testament versteht Jesus Christus als den endzeitlichen und letztgültigen Identitätsträger Gottes; der Gott Israels und aller Welt, der sein geschichtliches Handeln in den biblischen Schriften Israels bezeugte, hat in der Geschichte Jesu Christi einmalig und zukunftswendend gehandelt. Mit der Jesus-Christus-Geschichte die Gottesgeschichte zu denken bedeutete nicht nur, die Geschichte des Gottes Israels zu erinnern und ihn in der Jesus-Christus-Geschichte wiederzuerkennen, sondern auch, ihn als den eschatologisch Handelnden in ihr zu begreifen. Eine neutestamentlich grundierte theologische Historik muss folglich die Konsequenzen reflektieren, die sich aus dieser eschatologischen Grunddimension ergeben. Das bedeutet, dass mit Ostern nicht nur das entscheidende Datum für jede geschichtstheoretisch reflektierte historische Jesus-Forschung, sondern auch für eine Historik des Neuen Testaments gegeben ist. Ostern ist der Brennpunkt des mit der Jesus-Christus-Geschichte gegebenen neutestamentlichen Geschichtsbezugs. Die Auferstehung Jesu Christi wird im Neuen Testament als das alle Welt betreffende einmalig neue Handeln Gottes am Gekreuzigten verstanden – ein endzeitliches Handeln, das in der Perspektive der Gottesgeschichte mit Israel und aller Welt zu sehen war. Deshalb bildet es die entscheidende Orientierung für den theologischen Geschichtsbezug im Neuen Testament.

Literaturverzeichnis

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  • Schröter, J., Brucker, R. (Hgg.), 2002, Der historische Jesus, BZNW 114, Berlin/New York

Abbildungen

Unser besonderer Dank gilt allen Personen und Institutionen, die für WiBiLex Abbildungen zur Verfügung gestellt bzw. deren Verwendung in WiBiLex gestattet haben, insbesondere der Stiftung BIBEL+ORIENT (Freiburg/Schweiz) und ihrem Präsidenten Othmar Keel.

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