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Gottesvolk (AT)

(erstellt: Mai 2012)

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Volk

1. Terminologische Vorbemerkungen

Für „Volk“ gibt es im Alten Testament die Lexeme עַם ‘am und גּוֹי gôj. Während עַם ‘am ursprünglich ein Verwandtschaftsbegriff ist, der zunächst für den Ahn oder Vaterbruder bzw. die entsprechende Abstammungsgemeinschaft („Verwandtschaft / Familie / Sippe“) steht und dann auch die Bedeutung „Volk“ annehmen kann (vgl. Lipiński, 184f.), hat der Ausdruck גּוֹי gôj stärker politische und territoriale Konnotationen, womit er dem heutigen Begriff „Nation“ näherkommt. Zwar können beide Begriffe gelegentlich synonym verwendet werden (vgl. Ps 33,12; Ps 96,3.10 u.ö.) und an wenigen Stellen גּוֹי gôj auf „Israel“ (vgl. Gen 12,2; Ex 19,6 u.ö.) und עַם ‘am auf andere Völker (Jes 18,2; Jes 30,5 u.ö.) bezogen sein, doch ist insgesamt eine Tendenz festzustellen, עַם ‘am exklusiv auf das durch ein besonderes Verhältnis zu → JHWH ausgezeichnete Volk → Israel zu beziehen, wobei das Wort „auf die Bedeutung ‚Gottesvolk‘ immer mehr hintendierte“ (Preuß, 57 mit Verweis auf Ex 33,13b; vgl. auch 1Chr 17,21). Demgegenüber steht das Wort גּוֹי gôj (meist im Plural) in erster Linie für fremde Völker und kann dabei einen pejorativen Beiklang bekommen (vgl. Dtn 7,1; Ps 2,1 u.ö.; nachbiblisch: „Heiden“). Die terminologische Differenzierung wird in der → Septuaginta fortgeführt, die in der Regel λαός laós für das Volk Israel und ἔθνος éthnos für ein Fremdvolk verwendet.

Die Bedeutung „Gottesvolk“ ist aber im Alten Testament vor allem dort gegeben, wo das Wort עַם ‘am in der Constr.-Verbindung עַם יהוה ‘am Jhwh „Volk JHWHs“ (nie גּוֹי יהוה gôj Jhwh; nur zweimal עַם אֱלֺהִים ‘am ’älohîm „Volk Gottes“ [2Sam 14,13 und mit Artikel Ri 20,2]) oder mit einem auf JHWH bezogenen Suffix („mein / dein / sein Volk“) und nicht zuletzt im Zusammenhang der sog. Bundesformel (→ Bund) „JHWH der Gott Israels, Israel das Volk JHWHs“ (vgl. Smend und Rendtorff) begegnet (eine Zusammenstellung der insgesamt 359 Belege für עַם יהוה ‘am Jhwh bei Lohfink, 276)

Wo das Wort עַם ‘am „Sippe / Volk“ auf JHWH bezogen ist, steht im Hintergrund der Gedanke einer Familienzugehörigkeit zwischen dem Gott JHWH und seinem Volk Israel, das als „Gottesfamilie“ (Procksch, 503) in einer besonderen Beziehung zu JHWH steht. Die Bezeichnungen Israels als „Söhne / Kinder“ (vgl. Jes 1,2f.; Hos 2,1f u.ö.) oder „Erstgeburt“ JHWHs (vgl. Ex 4,22f) gehören ebenfalls in dieses Wortfeld (vgl. auch Num 21,29) sowie in einem weiteren Sinn die Vorstellung von Gott als Vater (vgl. Jes 64,7f).

2. Staatsvolk und Gottesvolk

Die Frage, wann und wo nach biblischer Darstellung das Volk Israel als Gottesvolk konstituiert wird, ist anhand der Terminologie schnell zu beantworten: Als „mein Volk“ (עַמִי ‘amî) wird Israel von JHWH erstmals im Zusammenhang der Befreiung aus Ägypten angesprochen (Ex 3,7.10; vgl. Ex 1,9). Auch begegnet hier erstmals die vollständige Bundesformel: „Israel das Volk JHWHs, JHWH der Gott Israels“ (vgl. Ex 6,7). Gottesvolk ist Israel also nach biblischer Darstellung spätestens seit dem Stiftungserlebnis des Exodus (→ Exodustradition). Doch hält diese Sichtweise historischer Rekonstruktion nicht stand. Die wesentlichen Quellen – die nichtpriesterschriftliche Moseerzählung (→ Mose) aus dem 7. Jh. v. Chr. sowie die noch spätere deuteronomistische (→ Deuteronomismus) und priesterschriftliche Bundestheologie – projizieren vielmehr das Konzept eines Gottesvolks in die vorstaatliche Zeit zurück und entwerfen so das Bild einer „zeitlich vor und sachlich unabhängig von der Etablierung eines Staatswesens“ (Gertz, 16) grundgelegten Gottesbeziehung Israels.

Welche Faktoren vor der Entstehung der Kleinstaaten Israel und Juda seit dem 10. und 9. Jh. v. Chr. für ein ethnisches Zusammengehörigkeitsbewusstsein der nachmaligen Israeliten und Judäer leitend waren, ist angesichts fehlender Quellen schwer zu sagen (vgl. Kessler, 60-62), doch zeigen einige Belege für עַם יהוה ‘am Jhwh („Volk JHWHs“), die eindeutig auf das Nordreich Israel zu beziehen sind (vgl. 1Kön 14,7 u.ö.), dass der Ausdruck in vorexilischer Zeit politisch-staatsrechtliche Konnotationen hatte: עַם יהוה ‘am Jhwh ist hier in erster Linie das „Staatsvolk“ des Nordreichs Israel. Demgegenüber begegnet eine stärker theologische Durchdringung des Ausdrucks in der Bedeutung „Gottesvolk“ vor allem in alttestamentlichen Texten, die bereits auf das Ende der Eigenstaatlichkeit Israels (722 v. Chr.) bzw. Judas (587 v. Chr.) zurückblicken. Als entscheidender Faktor für die Entwicklung des vormals staatsrechtlich konnotierten Begriffs עַם יהוה ‘am Jhwh hin zur Bedeutung „Gottesvolk“ wird in der Forschung die Unheilsprophetie des 8. Jh.s v. Chr. namhaft gemacht, die vor dem Hintergrund der assyrischen Bedrohung das Ende der Beziehung des Staats- und Dynastiegottes → JHWH zu seinem Staatsvolk Israel ankündigt (vgl. Am 7,8; Am 8,2; vgl. auch Hos 1,9). Umstritten ist, ob die Gerichtsworte das angesagte und im Jahre 722 v. Chr. eingetroffene Ende des Nordreichs Israel bereits voraussetzen (Kratz, 16f.) oder erst für die unmittelbare Zukunft erahnen (Gertz, 17-19).

Im Hintergrund der natürlichen Zugehörigkeit des Gottes JHWH zu seinem Staatsvolk Israel steht ein im Alten Orient geläufiges Gotteskonzept, bei dem die höchste Gottheit des Pantheons als Staats- und Dynastiegott verehrt wird, der zu seinem Land in einer besonderen, sein Wohl und Wehe bestimmenden Beziehung steht (→ Gottesbild). So bezeugt etwa auch die Mescha-Stele (→ Mescha) das selbstverständliche Agieren des moabitischen (→ Moab) Dynastie- und Staatsgottes → Kemosch gegen „sein Land“ (Z. 4f.), vor allem aber zum Wohl der moabitischen Dynastie und einzelner „(Stadt-)Bevölkerungen“ (vgl. עַם ‘am in Z. 24; vgl. dagegen Z. 11, wo mit demselben Wort eine israelitische „(Stadt-)Bevölkerung“ bezeichnet wird; Text und Übersetzung: KAI 181; HTAT 105; → Mescha). Allerdings könnte die der Wendung עַם יהוה ‘am Jhwh „Volk JHWHs“ analoge Constr.-Verbindung עַם־כְּמוֹשׁ ‘am kəmôš „Volk Kemoschs“ in Num 21,29 auch lediglich die (nachstaatliche) judäische Außensicht auf den Volksbegriff des östlichen Nachbarn zum Ausdruck bringen, anstatt die Gegebenheiten in Moab sachgemäß wiederzugeben (vgl. auch Ri 11,23f).

3. Gottesvolk im Alten Testament

Der Ausdruck עַם יהוה ‘am Jhwh in der Bedeutung „Gottesvolk“ spielt in der nach 722 und 587 v. Chr. entstandenen alttestamentlichen Literatur eine wichtige Rolle, wobei unterschiedliche Akzente gesetzt werden. Strittig ist zunächst die Frage, ab wann und auf welcher Grundlage Israel das Gottesvolk ist, später kommt die Frage hinzu, wer überhaupt zu diesem Volk gehört.

3.1. Die Moseerzählung

Nach der nichtpriesterschriftlichen Moseerzählung aus dem 7. Jh. v. Chr. (vgl. Gertz) befreit JHWH Israel aus der ägyptischen Knechtschaft, weil es sein „Volk“ bzw. seine „Verwandtschaft“ (עַם ‘am) ist (vgl. Ex 3,7). Indem der Ausdruck עַם יהוה ‘am Jhwh „Volk JHWHs“ hier erstmals in die vorstaatliche Zeit zurückprojiziert wird, wandelt sich Israel „von einem sprachlich wie religiös heterogenen Staatsvolk zur Kultgemeinschaft derer, die den Gott Jahwe verehren“ (Gertz, 16).

Während die Familienzugehörigkeit Israels zu JHWH hier schlicht vorausgesetzt wird, drücken deuteronomistische und priesterschriftliche Konzepte die Konstituierung Israels als „Gottesvolk“ (עַם יהוה ‘am Jhwh) mittels der Bundesformel aus, wobei „[d]as Moment des Eintretens oder Werdens [sc. des Gottesvolks] … das entscheidend Neue [ist]“ (Lohfink, 298).

3.2. Das Deuteronomium

Im deuteronomistisch redigierten → Deuteronomium wird die Gottesbeziehung mit Hilfe der rechtlichen Metapher eines Vertrags (→ Bund) gedeutet, den JHWH am Horeb (→ Sinai) mit Israel geschlossen hat (vgl. Dtn 5,2) und der durch Mose in → Moab am Vorabend der → Landnahme bekräftigt wird (vgl. Dtn 29,9-14). Israels Anfang und Zukunft als Gottesvolk ist von diesem Gottesvertrag abhängig (vgl. das „heute“ in Dtn 27,9f; Dtn 29,11f). Nach dem locus classicus der Bundesformel, Dtn 26,17-19, erklärt einerseits JHWH, Israels Gott sein zu wollen, und andererseits Israel, JHWHs Volk sein und seine Gebote befolgen zu wollen (vgl. Dtn 27,9f). Dagegen betonen andere Texte mit Verweis auf JHWHs → Liebe zu Israel und seine Verheißungen an die Väter (→ Väterverheißung) die Initiative JHWHs und sprechen von einer „Erwählung“ Israels zum „Eigentumsvolk“ (עַם סְגֻלָּה ‘am səgullāh; Dtn 7,6-8; vgl. Dtn 14,2; Dtn 26,18; Ex 19,5) oder von Israel als JHWHs „Erbvolk“ (עַם נַחֲלָה ‘am naḥălāh; Dtn 4,20; vgl. Dtn 9,26.29). Dass Israels Sonderstatus als Gottesvolk im Deuteronomium zugleich Gabe und Aufgabe ist, macht vor allem die Wendung „heiliges Volk“ (עַם קָדוֹשׁ ‘am qādôš) deutlich (Dtn 7,6; Dtn 14,2.21; Dtn 26,19; Dtn 28,9; vgl. Ex 19,6; zur „Heiligkeit“ der Israeliten vgl. auch Lev 17-26) – ein Verhältnisbegriff, der zum einen Israels besondere, unverdiente Beziehung zu JHWH in Abgrenzung zu den anderen Völkern zum Ausdruck bringt (vgl. Dtn 7,1-8) und der zum anderen Israels Handeln nach dem Maßstab der Tora einfordert (vgl. Dtn 28,9), wobei Letzteres „nicht Bedingung, sondern Folge des ‘am qādôš-Seins [ist]“ (Fuhs, 152; → Heiligkeit). Damit werden ethische Impulse des Deuteronomiums (wie etwa seine „Bruder“-Ethik [vgl. Perlitt]) vertieft und theologisch begründet (vgl. Fuhs, 153).

Im sog. Moselied begegnet in einem der jüngsten Texte des Deuteronomiums die Vorstellung, dass allein das Volk Israel JHWHs „Erbteil“ ist, während die übrigen Völker anderen (dem Gott JHWH als dem „Höchsten“ [V. 7] unterstellten) göttlichen Wesen (LXX: „Engeln“) als Erbe zugeteilt sind (Dtn 32,7-9 LXX / 4QDeutj; vgl. Sir 17,17 [Lutherbibel: Sir 17,14f]; vgl. schon Dtn 4,19f.).

3.3. Die Priesterschrift

In der priesterschriftlichen Darstellung verheißt JHWH vor dem Auszug aus Ägypten, dass er die „Söhne Israels“ für sich zum „Volk“ nehmen und er für sie zum Gott werden wolle (Ex 6,7; vgl. Dtn 4,20). Die Bundesformel, die hier zu einer allein JHWH verpflichtenden Zusage abgewandelt ist, „findet nach Ex 29,43ff; Lev 9,1ff durch das kultische Wohnen YHWHs unter den Söhnen Israels, inmitten des Volkes (עַם ‘am) Erfüllung“ (Groß, 98). Begründet ist Israels Erhebung zum „Volk JHWHs“ in den zuvor an die Väter ergangenen Mehrungsverheißungen, in denen im Hinblick auf → Abrahams und → Jakobs Nachkommen von einer „Versammlung von Völkern / Stämmen“ (קְהַל עַמִּים qəhal ‘ammîm) und einem „Volk“ (גּוֹי gôj) unter einem König die Rede war (vgl. Gen 17,4-6; Gen 28,3; Gen 35,11; Gen 48,3f). Diese Verheißungen, nach denen Israel „im eigenen Land ein souveräner Staat“ (Groß, 98) sein soll, machen überdies deutlich, dass die These einer Entpolitisierung des Volksbegriffs in nachexilischer Zeit zu kurz greift (vgl. zur Kritik Blum).

3.4. Prophetische Perspektiven

In der prophetischen Literatur der exilisch-nachexilischen Zeit kennzeichnet der Ausdruck „Volk JHWHs“ (עַם יהוה ‘am Jhwh) im Kontext der Bundesformel einen „Neuanfang in der Heilsgeschichte“ (Lohfink, 303; vgl. Jer 31,33; Ez 36,28; Ez 37,23.27 u.ö.; → Eschatologie). Andere prophetische Texte unterscheiden zwischen der vorfindlichen Größe Israel und der Größe Gottesvolk, das u.a. in der babylonischen Gola (Jer 24,4-7), einem geläuterten → Rest (Sach 13,7-9) oder den Gerechten (Mal 3,16-18) zu finden sei, oder differenzieren noch einmal innerhalb des Gottesvolkes (Dan 12,1-3). Schließlich begegnet vereinzelt die Vorstellung, dass neben dem Volk Israel auch andere Völker zum „Volk JHWHs“ gehören werden (vgl. Sach 2,15; Jes 19,25).

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament, Stuttgart u.a. 1973ff
  • Neues Bibel-Lexikon, Zürich u.a. 1991-2001
  • The Anchor Bible Dictionary, New York 1992
  • Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Freiburg i.Br. 1993-2001
  • Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament, 5. Aufl., München / Zürich 1994-1995
  • Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Aufl., Tübingen 1998-2007
  • Calwer Bibellexikon, Stuttgart 2003
  • Handbuch theologischer Grundbegriffe zum Alten und Neuen Testament, Darmstadt 2006

2. Weitere Literatur

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  • Fuhs, H.F., 1987, Heiliges Volk Gottes, in: J. Schreiner (Hg.), Unterwegs zur Kirche. Alttestamentliche Konzeptionen (QD 110), Freiburg im Breisgau, 143-167
  • Gertz, J.C., 2002, Mose und die Anfänge der jüdischen Religion, ZThK 99, 3-20
  • Groß, W., 1987, Israels Hoffnung auf die Erneuerung des Staates, in: J. Schreiner (Hg.), Unterwegs zur Kirche. Alttestamentliche Konzeptionen (QD 110), Freiburg im Breisgau, 87-122
  • Kessler, R., 2006, Sozialgeschichte des alten Israel. Eine Einführung, Darmstadt
  • Kratz, R.G., 2000, Israel als Staat und als Volk, ZThK 97, 1-17
  • Levin, C., 2011, Das Gottesvolk im Alten Testament, in: C. Albrecht (Hg.), Kirche (Themen der Theologie 1), Tübingen, 7-35
  • Lipiński, E., 1989, Art. עַם ‘am, in: ThWAT, Bd. VI, Stuttgart u.a., 177-194
  • Lohfink, N., 1971, Beobachtungen zur Geschichte des Ausdrucks עַם יהוה, in: H.W. Wolff (Hg.), Probleme biblischer Theologie (FS G. v. Rad), München, 275-305
  • Perlitt, L., 1994, „Ein einzig Volk von Brüdern“. Zur deuteronomischen Herkunft der biblischen Bezeichnung „Bruder“, in: ders., Deuteronomium-Studien (FAT 8), Tübingen, 50-73
  • Preuß, H.D., 1991, Theologie des Alten Testaments, Band 1: JHWHs erwählendes und verpflichtendes Handeln, Stuttgart u.a.
  • Procksch, O., 1950, Theologie des Alten Testaments, Gütersloh
  • Rad, G. von, 1973, Das Gottesvolk im Deuteronomium, in: ders., Gesammelte Studien zum Alten Testament, Band II (ThB 48), München, 9-108
  • Rendtorff, R., 1995, Die „Bundesformel“. Eine exegetisch-theologische Untersuchung (SBS 160), Stuttgart
  • Rost, L., 1965, Die Bezeichnungen für Land und Volk im Alten Testament, in: ders., Das Kleine Credo und andere Studien zum Alten Testament, Heidelberg, 76-101
  • Schmidt, W.H., 1998, „Volk“ Gottes. Einsichten des Alten Testaments, in: K. Wengst u.a. (Hgg.), Ja und nein. Christliche Theologie im Angesicht Israels (FS W. Schrage), 211-222
  • Smend, R., 1986, Die Bundesformel, in: ders., Die Mitte des Alten Testaments (BevTh 99), 11-39
  • Waschke, E.-J., 2001, Ein Volk aus vielen Völkern. Die Frage nach Israel als die Frage nach dem Bekenntnis seiner Erwählung, in: ders., Der Gesalbte. Studien zur alttestamentlichen Theologie (BZAW 306), Berlin / New York, 235-252

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