Bund

»Bund« bedeutet ursprünglich ein Rechtsverhältnis auf Vertragsbasis unter Gleichberechtigten oder einen Vasallenvertrag zwischen einem stärkeren und einem schwächeren Partner. Der Bund zwischen Gott und seinem Volk ist nicht ein Vertrag zwischen gleichgestellten Partnern. Immer geht die Initiative von Gott aus, der mit einem Einzelnen oder dem ganzen Volk Israel in ein besonderes Verhältnis tritt. Dieses Verhältnis umfasst von Gott her die Zusicherung von Heil und Segen (z.B. Land- und Nachkommenschaftsverheißung, Bestandszusage), vom Menschen her die Verpflichtung zur Treue gegenüber Gott und seinen Geboten (1Mo 6,18; 9,9.17; 15,18; 17,2.4.9-10; 2Mo 19,5-8; 24,8; 3Mo 2,13; 5Mo 28–32; Jos 1,7-9; 24,25-27; Ps 50,5; Jes 24,5).

Auf die Erfahrung, dass Israel durch Götzendienst und soziale Ungerechtigkeit den Bund mit Gott immer wieder gebrochen hat und zu einer dauerhaften Umkehr von sich aus nicht fähig ist, antwortet die prophetische Verheißung eines »neuen Bundes«, bei dem Gott selbst die Voraussetzungen schafft, dass die Menschen die Bundesverpflichtungen erfüllen (Jer 31,31-34). Diese Verheißung sieht das Neue Testament in Jesus Christus erfüllt: Er ist durch seinen Tod am Kreuz der Begründer des Neuen Bundes geworden, der nicht nur dem Volk Israel, sondern Menschen aus allen Völkern gilt (1Kor 11,25; Hebr 8,6-13; 9,15).