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Brache / Brachjahr

(erstellt: Februar 2009)

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1. Die Brachjahrbestimmungen

Bestimmungen darüber, Äcker im siebten Jahr brach liegen zu lassen, finden sich in allen drei Gesetzeskorpora des → Pentateuchs. Sie werden allerdings inhaltlich sehr unterschiedlich gefüllt.

1.1. Bundesbuch (Ex 23,10f)

Die Bestimmung des → Bundesbuches in Ex 23,10f legt fest, dass nach sechsjähriger Bearbeitung „deines Landes“ im siebten Jahr eine Brache zu halten ist. Auch wenn es nicht ausdrücklich gesagt wird, ist wohl daran gedacht, dass die Nutzungszeit von sechs Jahren für jeden einzelnen Acker – das Ende von Ex 23,11 fügt noch „deinen Weinberg und deinen Ölbaum“ hinzu – individuell berechnet wird. Dafür spricht zunächst die landwirtschaftliche Logik, wonach es sinnvoller ist, jährlich auf ein Siebtel der Erträge als alle sieben Jahre auf sämtliche Erträge zu verzichten. Auch die individuelle Ausdrucksweise („dein Land“, „dein Weinberg und dein Ölbaum“) weist in diese Richtung. Schließlich ist noch auf die Begründung für die Brache hinzuweisen, wonach Arme und Wildtiere von den liegen gelassenen Feldern essen sollen. Auch hier ist eine gleichmäßige Ernährung nur gewährleistet, wenn immer etwa ein Siebtel des Landes brach liegt.

1.2. Deuteronomium (Dtn 15,1-11)

Das → Deuteronomium bezieht sich durch den Gebrauch der Wurzel šmṭ für das Verb („loslassen“) bzw. Nomen (šəmiṭṭāh „Loslassung / Erlass“), die sowohl in Ex 23,11 als auch in Dtn 15,1-3.9 verwendet wird, eindeutig auf die Brachjahrbestimmung des Bundesbuches. Es verwandelt sie aber in doppelter Hinsicht grundlegend. Zum einen tritt an die Stelle der agrarischen Brache der Erlass aller Schulden. Jeweils nach Ablauf von sechs Jahren soll ein Erlass gemacht werden, der darin besteht, dass auf alle ausstehenden Schuldforderungen verzichtet wird (Dtn 15,1-3; → Erlassjahr). Zum andern ist nun eindeutig an ein für alle gemeinsam eintretendes Erlassjahr gedacht und nicht etwa an einen Verfall der Schulden nach sechsjähriger Laufzeit. Dies geht eindeutig aus dem in der zweiten Hälfte des Gesetzes (Dtn 15,7-11) diskutierten Problem hervor, dass beim Herannahen des Erlassjahres die Neigung zur Kreditvergabe zum Erliegen kommen könnte. Dies stellt nur dann ein Problem dar, wenn bei einem gemeinsamen Erlassjahr Kredite eine so kurze Laufzeit hätten, dass mit ihrer Rückzahlung auf keinen Fall zu rechnen ist. Im Übrigen ist im Deuteronomium von einer agrarischen Brache nicht die Rede.

1.3. Heiligkeitsgesetz (Lev 25,2-7)

Erst das → Heiligkeitsgesetz kehrt wieder zur agrarischen Brache zurück, verbindet sie aber mit dem festen Siebenjahresrhythmus des Deuteronomiums. Das Ergebnis ist die Vorstellung von Lev 25,2-7, wonach alle sieben Jahre in ganz Israel gleichzeitig eine Brache gehalten werden soll. Sie wird nicht mit einer Ableitung von der Wurzel šmṭ, wie in Ex 23,10f und Dtn 15,1-11, bezeichnet, sondern als → „Sabbat“ bzw. „feierlicher Sabbat“. Natürlich stellt sich sofort die Frage, wie dann ein ganzes Volk ernährt werden soll. Auf sie antwortet Lev 25,20-22 mit der theologischen Konstruktion, dass im Jahr vor dem Sabbatjahr Gottes Segen einen solchen Ertrag schenken werde, dass davon die Ernährung im Brachjahr und die folgende Aussaat im Jahr danach bestritten werden können.

1.4. Die gemeindliche Selbstverpflichtung (Neh 10,32)

Auch wenn modernen Leserinnen und Lesern die Vorstellung einer einjährigen Totalbrache schwer vorstellbar sein mag, wird sie in der gemeindlichen Selbstverpflichtung auf zentrale Torabestimmungen in Neh 10 aufgenommen. Dabei werden die Bestimmungen aus den verschiedenen Korpora der Tora kombiniert. Aus Ex 23,11 wird die Formulierung entnommen „das siebte (Jahr) loslassen“, aus Dtn 15,1-11 die – jetzt neben der Brache zusätzliche – Anwendung auf den Schuldenerlass und aus Lev 25,2-7 die Vorstellung der gemeinsam ein Jahr einzuhaltenden Brache. Da es sich in dem Dokument von Neh 10 um eine knappe Zusammenstellung von Torabestimmungen handelt, die unbedingt einzuhalten sich die Gemeinde verpflichtet, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Brachjahr tatsächlich alle sieben Jahre gehalten wurde.

2. Realität und Ideologie

2.1. Folgen des Siebenjahresrhythmus

Darauf, dass das siebte Jahr im Judentum der hellenistisch-römischen Zeit tatsächlich als Brachjahr gehalten wurde, weisen einige Überlieferungen hin. So berichtet Josephus, Alexander der Große habe den Juden im siebten Jahr die Steuern erlassen (Antiquitates Judaicae XI, 8,5; Text gr. und lat. Autoren). Ebenfalls habe Cäsars Steuergesetzgebung auf das Brachjahr Rücksicht genommen (Antiquitates Judaicae XIV, 10,6). Das Brachjahr wird daneben im Zusammenhang mit Belagerungen erwähnt, insofern die Belagerten aufgrund des Lebensmittelmangels infolge der Brache aufgeben müssen (1Makk 6,49.53; Josephus, Antiquitates Judaicae XII, 9,5). Schließlich wird aus der Zeit des Herodes allgemein der Mangel aufgrund des Brachjahrs erwähnt (Josephus, Antiquitates Judaicae XV, 1,2). Auch wenn nicht jeder der Hinweise historisch verifizierbar ist – besonders gegenüber dem Bericht von Alexanders Aufenthalt in Jerusalem sind erhebliche Zweifel angebracht –, darf die Fülle der Erwähnungen doch als Hinweis auf die tatsächliche Praxis im Judentum der Zeit verstanden werden.

2.2. Exil und Brachjahr

Unbeschadet der Frage, ob das Brachjahr in bestimmten Epochen der Geschichte des antiken Israel gehalten wurde oder nicht, bleibt es eine theologische Konstruktion. Konstruiert ist die Vorstellung einer außerordentlichen Segnung im letzten Jahr vor der Brache. Es ist kaum damit zu rechnen, dass sich die Zyklen besserer und schlechterer Ernten an diesen Rhythmus gehalten haben. Theologisch ist die Konstruktion, weil sie damit Ernst macht, dass JHWH der wahre Eigentümer allen Landes ist (Lev 25,23). So heißt denn das Erlassjahr in Dtn 15,3 „Erlassjahr für JHWH“ und das Sabbatjahr in Lev 25,2.4 „Sabbat für JHWH“.

Es ist diese theologische Konstruktion, die schließlich zu einer Erklärung des → Exils herangezogen wird. Dabei wird – entgegen der historischen Wahrscheinlichkeit – davon ausgegangen, dass während der Exilierung der Judäer das gesamte Land leer war und also brach lag. Diese Brache dient dazu, dass das Land alle zuvor nicht gehaltenen Brachjahre nachholen kann, dass es „ruhen“ kann (Lev 26,34f). Nach 2Chr 36,21 dauert diese nachgeholte Brache 70 Jahre entsprechend der Weissagung Jeremias (Jer 25,11; Jer 29,10; vgl. Dan 9,2). Damit wird vorausgesetzt, dass 490 Jahre lang vor dem Beginn des Exils kein Brachjahr gehalten wurde, also praktisch seit der Landnahme. So abwegig die Vorstellung vom „leeren Land“ ist, zeigt die Begründung mit dem Nicht-Halten der Brachjahre doch indirekt, dass die Vorstellung vom Brachjahr überhaupt erst in der Exilszeit als theologische Konstruktion entstanden ist und ein Brachjahr zuvor einfach deshalb nicht gehalten werden konnte, weil man davon noch nichts wusste.

Literaturverzeichnis

  • Groß, W., 2000, Die alttestamentlichen Gesetze zu Brache-, Sabbat-, Erlaß- und Jubeljahr und das Zinsverbot, ThQ 180, 1-15
  • Horst, F., 1961, Das Privilegrecht Jahwes. Rechtsgeschichtliche Untersuchungen zum Deuteronomium, in: ders., Gottes Recht. Gesammelte Studien zum Recht im Alten Testament (ThB 12), München, 17-154
  • Lemche, N.P., 1976, The Manumission of Slaves – The Fallow Year – The Sabbatical Year – The Jobel Year, VT 26, 35-59
  • Wacholder, Ben Zion, 1973, The Calendar of Sabbatical Cycles During the Second Temple and the Early Rabbinic Period, HUCA 44, 153-196

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