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Berufung / Berufungsbericht (AT)

(erstellt: August 2010)

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1. Die Berufung im Rahmen des Vorgangs der Amtsübertragung

Unter Berufung versteht man die Beauftragung einer Person mit einem Amt durch eine Person, die dazu legitimiert ist, dieses Amt zu besetzen. Die Berufung ist der zweite Schritt innerhalb eines dreischrittigen Verfahrens der Übertragung eines Amtes. Als erstes muss eine Person ausgewählt werden, der man die Versehung des Amtes zutraut (Erwählung). Zweitens muss dieser Person das Amt übertragen werden (Berufung). Drittens muss der neue Amtsinhaber oder die neue Amtsinhaberin nun denjenigen präsentiert werden, denen er oder sie in diesem Amt vorsteht, damit diese wissen, wem sie nun verpflichtet sind (Einsetzung, → Investitur). Die Schritte haben nur zusammengenommen Sinn, sind aber um der begrifflichen Klarheit willen zu unterscheiden.

Grundsätzlich setzt das Verfahren der Berufung eine Hierarchie voraus: Ein Übergeordneter beruft jemanden in ein untergeordnetes Amt. Ein Amt kann sich der Amtsträger nicht selbst anmaßen, sondern es muss durch die nächst höhere Ebene in einem legitimen Verfahren zugeteilt werden. Ebenso wenig können die Untergebenen jemanden berufen, dazu ist nur die höhere Hierarchieebene befugt.

Wenn die übergeordnete Stelle aber nicht völlig despotisch vorgeht, so wird in diesem Verfahren immer auch eine Berücksichtigung der jeweils untergeordneten Ebene stattfinden. Bereits bei der Erwählung wird normalerweise darauf gezielt, jemanden zu finden, der dem Amt auch gewachsen ist. Ebenso wird die Berufung nicht völlig gegen den Willen dessen erfolgen, der das Amt übernehmen soll. Und schließlich wird die Investitur nicht völlig an einer möglichen Akzeptanz des Amtsinhabers bei den Untergebenen vorbei geschehen, damit die mit dem Amt verbundenen Befugnisse nicht völlig gegen die Einsicht der Untergebenen ausgeübt werden. Gelegentlich ist die Besetzung des Amtes auch auf die Zustimmung oder zumindest die Akklamation der untergebenen Ebene angewiesen.

1. Im Rahmen der Auswahl einer Person (Erwählung) ist es ein wichtiges Thema, ob der oder die zu Berufende für die Aufgaben des Amtes auch geeignet ist (vgl. das mehrstufige Verfahren bei der Auswahl Davids in 1Sam 16,6-12). Naturgemäß spielt das insbesondere bei Ämtern eine Rolle, die außergewöhnliche Fähigkeiten erfordern. Gelegentlich wird im Alten Testament empfunden, dass das menschliche Vermögen grundsätzlich nicht ausreicht, um ein bestimmtes Amt erfolgreich ausfüllen zu können. In diesen Fällen wird häufig von einer besonderen Unterstützung durch den → Geist Gottes erzählt. Ein Beispiel ist das Amt der sogenannten großen → Richter, die von Gott berufen werden, um einem von Feinden bedrängten Israel durch einen militärischen Befreiungsschlag wieder Ruhe und Frieden zu verschaffen. Bei ihnen ist mit ähnlichen Formulierungen die Rede davon, dass der Geist JHWHs (רוח יהוה ruaḥ JHWH) über jemanden kam, um ihn zu Außerordentlichem zu befähigen: Der Geist „ist über jemandem“ (hajah ‘al Ri 3,10; vgl. Jes 61,1), „hat jemanden bekleidet“ (labaš ’æt Ri 6,34) oder „durchdrungen“ (ṣalaḥ ‘al 1Sam 11,6; 1Sam 16,13) oder JHWH hat ihn auf jemanden gegeben (natan ‘al Jes 42,1).

2. Die eigentliche Berufung, der zweite Schritt, besteht darin, dass der Repräsentant der übergeordneten Ebene dem Berufenen mitteilt, dass ihm ein Amt rechtswirksam übertragen wird. In der Regel geschieht die Amtsübertragung durch einen performativen Sprechakt, z.B. in Ex 3,10 an → Mose „(hiermit) sende ich dich“ (vgl. Ps 2,7 „[Hiermit erkläre ich:] Mein Sohn bist du!“). Die Aufgabe des Amtes, seine hierarchische Einordnung und die dazugehörenden Befugnisse des Amtsinhabers werden dabei definiert.

3. Zur Berufung muss, das ist der dritte Schritt, die Investitur hinzutreten. Der Amtsinhaber bezieht seine Legitimität weder aus der Zustimmung der untergeordneten Personen noch aus der Qualität der Wahrnehmung der ihm zugewiesenen Aufgaben, sondern aus der Autorität des Amtes. Deshalb müssen diejenigen, auf die das Amt bezogen ist, von der legitimen Amtsübertragung durch die übergeordnete Stelle erfahren. Damit ist in jeder Situation eindeutig, wer die notwendigen Entscheidungen trifft.

Anders als bei politischen Ämtern in modernen Demokratien, wird im Alten Testament ein Amt grundsätzlich unbefristet übergeben. Ein Amt kann aber auf die Wahrnehmung einer ganz bestimmten einmaligen Aufgabe konzentriert sein, nach deren Erledigung das Amt zu existieren aufhört. Eine einseitige Niederlegung des Amtes durch den Amtsträger ist nicht vorgesehen. Ein Amtsträger kann in ganz ungewöhnlichen Ausnahmefällen um die Entbindung von dem ihm übertragenen Amt ersuchen (1Kön 19,4), dies muss die übergeordnete Stelle nicht annehmen. Eher kommt es vor, dass die übergeordnete Stelle einen Amtsträger auch gegen dessen Willen entpflichtet, so wird z.B. Saul von Gott „verworfen“ (מאס m’s, 1Sam 16,1).

2. Terminologie

2.1 Das Verb קרא „rufen“

Im Alten Testament wird der Akt der Berufung durch das Verb קרא qr’ „rufen“ bezeichnet. Das Verb hat einen erheblich weiteren Bedeutungsumfang, bezeichnet aber, wenn es in dem entsprechenden Kontext gebraucht wird, im technischen Sinn den Akt der Berufung. Als Phänomen steht im Hintergrund, dass der Höhergestellte jemanden aus der Menge zu sich „ruft“, der dadurch zu ihm gehört und in seinem Namen Dinge selbstständig erledigen kann. Das Verb „rufen“ ist auch im Falle einer Berufung durch Gott geeignet, das Phänomen zu fassen. Die Berufung → Samuels durch Gott macht das plastisch deutlich: Der junge Samuel hört eine Stimme, die er zunächst nicht als Gottes Stimme erkennt, aber durch → Elis Anleitung lernt er, mit dieser inneren Stimme umzugehen (1Sam 3,4-18). Dadurch wird er zum Propheten, was vom Volk auch anerkannt wird (1Sam 3,20).

In einem Fall wird das Verb auch substantiviert gebraucht: In Jes 48,12 wird Israel von JHWH als „mein Berufener“ (Partizip Pual) bezeichnet.

In späten Texten der priesterschriftlichen Tradition (→ Priesterschrift) wird die am Heiligtum kultisch versammelte Gemeinde insgesamt als „Versammlung der Heiligkeit“ מקרא קדשׁ miqrā’ qodæš (Ex 12,16; Lev 23 elf Mal; Num 28,18.25.26; Num 29,1.7.12) bezeichnet, wobei das Substantiv מקרא miqrā’ vom Verb קרא qr’ „rufen“ abgeleitet ist und den Umstand bezeichnet, dass die Versammlung durch den Akt des Zusammenrufens zustande gekommen ist (vgl. Jes 1,13). Eine besondere theologische Absicht in dem Sinn, dass alle Gemeindeangehörigen, die dem Ruf zur Kultversammlung folgen, dadurch auch eine Art „Amt“ innehaben, scheint damit nicht verbunden zu sein. Immerhin ist die Aussage von Ex 19,6 zu vergleichen, nach der das ganze Volk „ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk“ sein soll.

2.2 Abgrenzung von Synonymen

Im Zusammenhang mit Berufungen werden verschiedene andere Verben gebraucht, die sich zum Teil vom Bedeutungsumfang her überschneiden oder berühren, aber gegenüber dem Verb קרא qr’ „rufen“ im technischen Sinn abzugrenzen sind.

1. Amtseinführung. Das Verb צוה ṣwh „bestimmen“ wird so gebraucht, dass jeweils die ernennende Person und das Amt, für das jemand bestimmt wird, genau bezeichnet werden: In 2Sam 6,21 behauptet → David, JHWH habe ihn zum „Fürsten“ (nāgîd) bestimmt. Dieses Verb scheint nicht speziell die Berufung, sondern den dreischrittigen Vorgang der Amtsübertragung als Ganzen zu bezeichnen, wohingegen das Verb „rufen“ nur den zweiten Schritt, die eigentliche Berufung meint.

Im Falle des Königs ist der Berufungsvorgang so sehr standardisiert, dass sogar ein charakteristischer → Ritus, nämlich der der Königssalbung, herausgebildet wurde (משׁח mšḥ „salben“; → Salbung). Dieser Ritus ist, obwohl in priesterschriftlicher, nachexilischer Tradition auch der Hohepriester gesalbt wird (Ex 29,7; Lev 4,3.5.16), so bezeichnend für das Königsamt, dass der Akt der Salbung als pars pro toto die gesamte Amtsübertragung bezeichnen kann (1Sam 10,1).

2. Erwählung. Der Akt der Berufung wird terminologisch von dem der Erwählung klar unterschieden. Für die Erwählung gibt es den terminus technicus בחר bḥr „erwählen“ (2Sam 6,21; 1Kön 8,16; Ex 18,25; Dtn 18,5). Daneben wird einmal das Verb ראה r’h gebraucht im Sinne von „ersehen“ (1Sam 16,1). Beim Ersehen ist die Erwählung noch nicht erfolgt, es ist lediglich ein geeignet scheinender Kandidat in den Blick getreten, der aber noch genauer inspiziert werden muss.

Das Verb לקח lqḥ mit der Präposition מן min „wegnehmen von“ spricht ebenfalls den Akt der Erwählung an: In 2Sam 7,8 und Am 7,15 geht es darum, dass der Amtsträger von JHWH vom Hüten der Herde weggenommen worden ist. Der Ton liegt darauf, dass der Amtsinhaber von seiner sozialen Herkunft her für die Übernahme des Amtes nicht prädestiniert war, aber trotzdem von Gott gewürdigt wurde, in das betreffende Amt berufen zu werden.

3. Berufung. Das Verb שׁלח šlḥ „senden“ bezeichnet die Erteilung des Auftrags an den Berufenen. Dies ist ein Teilmoment der Berufung, nicht aber die Berufung selbst. Nicht selten hat man aber das Gefühl, dass dieser Teilaspekt als pars pro toto für die Amtsübertragung als Ganze benutzt wird (Ex 3,10; Jes 6,8).

4. Investitur. In Ex 18 wird berichtet, dass Mose auf Anraten seines Schwiegervaters sorgfältig ausgewählten Männern das Amt übertrug, als „Häupter“ zu fungieren: „Mose gab (ntn) sie als Häupter über das Volk“ (Ex 18,25). Die Phrase „geben über“ kann nicht die Erwählung bezeichnen, da diese als eigener Akt benannt ist. Vom Kontext her gesehen, dürfte der Ton aber auch nicht auf der Berufung liegen, sondern vielmehr die Investitur im Blick sein.

Verschiedentlich wird das Verb עור ‘wr Hifil „erwecken“ als Bezeichnung für den Akt der Berufung diskutiert (Jes 41,25). Das Verb bezeichnet aber die Tätigkeit, jemanden aus dem Zustand der Passivität zur Aktion zu bewegen. Grundlegend ist das Phänomen, dass eine schlafende Person wieder wach gemacht wird. Das Verb wird auch gebraucht, wenn eine Person von einer allgemeinen Geneigtheit, etwas zu tun, zu einem konkreten Vorhaben gebracht wird, oder von einer getroffenen Entscheidung zur tatsächlichen Realisation des Vorhabens. Auch Gott kann auf Menschen in diesem Sinne einwirken. So stellt JHWH in Jes 41,25 dar, dass er einen fremden König „erweckt“ habe, um ihn zu einem Kriegszug aufzustacheln. Mit der „Erweckung“ ist aber keine Amtsübertragung verbunden. Dass die erweckte Person zu dem Tun, zu dem sie erweckt wird, bereits grundsätzlich legitimiert ist, wird vielmehr als gegeben vorausgesetzt.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die alttestamentlichen Texte, die von Berufungen berichten, nur selten eine festgelegte Terminologie verwenden. Ihr Fokus liegt in aller Regel darauf, der Leserschaft das Phänomen der Berufung vor Augen zu stellen und die relevanten Besonderheiten des konkreten Einzelfalles zu erwähnen.

2.3 Personen, von denen Berufungen berichtet werden

Im Alten Testament sind viele Ämter genannt, auch gibt es Beschreibungen, wie jemand ausgewählt, berufen und in sein Amt eingesetzt wurde. Nirgends gibt es aber systematische und vollständige Berichte. Ebensowenig kann man davon ausgehen, dass in allen Fällen, in denen eine Berufung im Blick ist, auch das maßgebliche Verb קרא qr’ „rufen“ gebraucht wird. Will man also einen Einblick gewinnen, wer im Alten Testament dezidiert als berufen gilt, muss man das Phänomen der Amtsübertragung zum Maßstab für die Auswahl der Fälle nehmen. Eine Amtsübertragung wird nur in wenigen Fällen berichtet.

Erstens sind militärische Führer zu nennen: → Mose (Ex 3,10; Ex 4,28; Ex 6,13.26), → Josua (Jos 1,2), → Barak (Ri 4,6), → Gideon (Ri 6,14). Zweitens wird von wenigen Königen eine Berufung berichtet: → David (1Sam 16,12-13; 2Sam 7,8), → Salomo (1Chr 28,5), → Jerobeam I. (1Kön 11,31), → Jehu (1Kön 19,16, 2Kön 9,3). In Ausnahmefällen wird sogar die Aussage gemacht, dass Fremdvölker und Fremdherrscher von Gott berufen seien: Assur (Jes 10,6), Babels Armee (Jes 13,3), → Kyros (Jes 48,15). Drittens sind einige wenige Propheten zu nennen: → Samuel (1 Sam 3,4), → Jesaja (Jes 6,8), → Jeremia (Jer 1,5) und → Ezechiel (Ez 2,3). Viertens gibt es noch wenige Sonderfälle: Im deuterojesajanischen → Gottesknecht verbinden sich das königliche und das prophetische Amt (Jes 42,6; Jes 49,1). Jes 51,2 spricht singulär von der Berufung → Abrahams. Auch Israel als Ganzes wird als „mein Berufener“ bezeichnet (Jes 48,12). Der Titel dürfte mit dem Nachtrag des Wortes „Israel“ in Jes 49,3 zusammenhängen, nach dem der Gottesknecht mit Israel zu identifizieren ist. Dann ergibt sich die Auffassung, dass Israel zum Amt des Gottesknechts gegenüber den Völkern berufen ist.

Zusammenfassend kann man sagen, dass von → Priestern keine Berufungsaussagen oder -berichte vorliegen, während in der Prophetie die mit Abstand umfänglichsten und ausdifferenziertesten Berufungsberichte erhalten sind. Im Falle der Könige existieren von solchen Königen Berufungsaussagen und Salbungsberichte, deren Thronanspruch in Frage stand, von denen die Texte aber den Eindruck vermitteln wollen, dass ihre Herrschaft von Gott her trotzdem legitim war. Dieser literarische Befund deutet daraufhin, dass man die Berufung vor allem bei denjenigen Personen explizit darlegte, die Gott abseits der gewöhnlichen Legitimierungswege berief.

3. Die Berufung durch Gott

3.1 Die vermittelte Berufung

Die Ausübung eines Amtes ist eine Form von Herrschaft. In der Antike ist jegliche Herrschaft von Menschen über Menschen selbstverständlich nur von Gott her begründbar. So ist auch im Alten Testament die Berufung in ein Amt letztlich etwas, was auf Gott selbst zurückgeführt wird. Unterscheiden kann man solche Berufungen, die unmittelbar durch Gott mit direkter Anrede an den Berufenen vorgenommen werden (→ Mose Ex 3,10, → Josua Dtn 31,23; Jos 1,2, → Jeremia Jer 1,5, → Ezechiel Ez 2,3), und solche, die durch Vermittlungsinstanzen im Namen Gottes geschehen (→ Barak, vermittelt durch → Debora Ri 4,6; Jerobeam, vermittelt durch → Ahija von Silo 1Kön 11,31; → David, vermittelt durch → Samuel 1Sam 16,12-13). Die Vermittlungsinstanzen hatten kein Recht in sich selbst, sondern mussten den zu Berufenden zu der Erkenntnis führen, dass er sich selbst als von Gott berufen verstand. So sieht Samuel seine Aufgabe darin, Saul, den er gerade gesalbt hat, zu der Einsicht zu führen, dass Gott das eigentliche Subjekt der Salbung sei (1Sam 10,1). In Ps 2, der in den Kontext des Jerusalemer Krönungsrituals gehört, in dessen Rahmen die Salbung durch einen Priester vorgenommen wurde (vgl. 1Kön 1,39), verweist der frisch berufene Amtsträger vor den Anwesenden darauf, dass Gott direkt zu ihm geredet habe: „Mein Sohn bist du.“ (Ps 2,7). Primärer Legitimationsgrund war also die Berufung durch Gott, als Vermittlungsinstanzen konnten vor allem Propheten fungieren.

3.2 Die unmittelbare Berufung durch Gott

Die Berufung durch die direkte Anrede des Berufenen durch Gott selbst ohne die Beteiligung vermittelnder Institutionen und ohne Zeugen gibt es nur in wenigen Fällen. Es ist vor allem ein Amt, das mit einer direkten Berufung durch Gott selbst rechnet: das Prophetenamt. Das Prophetenamt unterscheidet sich deutlich von anderen Ämtern, weshalb es problematisch ist, überhaupt von einem Amt zu sprechen. Die Prophetie stellt keine dauerhafte Institution dar. Nur in Ausnahmen ist überliefert, dass Propheten einen Nachfolger haben oder für die Amtsübertragung sogar selbst sorgen (→ Elia an → Elisa 2Kön 2,9-10). Mehrfach wird aus der Überlieferung deutlich, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt keinen allgemein anerkannten Propheten, sondern mehrere gab, deren Anspruch, im Namen JHWHs zu sprechen, umstritten war (z.B. Jer 28). Es gab auch keine eingespielten Interaktionsmuster zwischen Prophet und anderen Ämtern. Welche Maßnahmen Propheten z.B. ergriffen, um politischen Einfluss auf den König zu nehmen, variiert sehr stark und unterliegt der Kreativität des Einzelnen. Propheten waren ganz auf die spirituelle Überzeugungskraft ihrer Rede angewiesen und verfügten darüber hinaus über keine Machtmittel. Es ist deshalb angemessener, sie als ungebunden auftretende Charismatiker zu klassifizieren. Zusätzlich ist zu beachten, dass das Amt, das mit נָבִיא nāvî’ „Prophet“ beschrieben wird, eine Fiktion des kanonischen Endtextes ist, das ganz verschiedene Typen von Propheten, wie Ekstatiker, Gottesmänner, Gruppenpropheten, Visionäre, Kultpropheten, Prophetenbuchausleger und andere unter einen Begriff subsumiert. Die Propheten legitimierten sich nicht durch eine geregelte Verflechtung in die Ämterhierarchie der Gesellschaft, sondern durch den Verweis auf eine unvermittelte göttliche Eingebung. Dass auch dieser Anspruch, allein und direkt auf die Stimme JHWHs zu hören, nicht immer ganz ohne eine gewisse Vermittlung geschah, zeigt etwa der Bericht von der Berufung Samuels, der, nach einem längeren Aufenthalt am Tempel in → Silo, durch den Priester → Eli angeleitet wird, die Stimme in seinem Innern als Gottes Stimme zu identifizieren (1Sam 3,8-9).

4. Die Gattung „Berufungsbericht“

4.1 Die Beschreibung der Formelemente der Gattung

Verschiedene Berufungsberichte, sowohl aus der Fremd- als auch aus der Eigenperspektive, sind im Alten Testament erhalten. Die große Bedeutung, die solche Berichte für die Amtsausübung hatten, lässt sich noch daran erkennen, dass diese Berichte innerhalb der jeweiligen Buchkontexte eine kompositorisch herausgehobene Stellung besitzen. Am deutlichsten erkennbar ist das im Falle des Jeremia- und Ezechiel-Buches, wo der Berufungsbericht sogleich zu Beginn dargeboten wird (Jer 1,4-10; Ez 1-3), offensichtlich mit der Absicht, alle folgenden Sprüche dadurch als unmittelbares Gotteswort zu legitimieren.

Klassischerweise werden die folgenden Texte als ausgeführte Berufungsberichte eingestuft: Zu den Selbstberichten zählen die Berufung → Jesajas (Jes 6,1-13), → Jeremias (Jer 1,4-10) und → Ezechiels (Ez 1,1-3,15), zu den Fremdberichten die Berufung des → Mose, die zweimal dargeboten wird (Ex 3-4; Ex 6,2-7,7), die des →

Gideon (Ri 6,11-24), die des → Saul (1Sam 9,1-10,16) und die des Geistes, bei der → Micha ben Jimla visionär Zeuge gewesen sein will (1Kön 22,19-23). Es fällt auf, dass die Selbstberichte an prominenter Stelle in Prophetenbüchern stehen, während die Fremdberichte im Rahmen des → deuteronomistischen Geschichtswerks überliefert sind.

Aus dem Vergleich der Berichte lässt sich eine Gattung erschließen, mit Hilfe derer Berufungen in Worte gefasst wurden. Dabei ist es notorisch schwierig, aus den vielfältigen und verschiedenen Einzelexemplaren das zu Grunde liegende Textmuster zu erschließen. Sowohl Richter (1970) als auch Vieweger (1986) haben einige dieser Berichte untersucht und den gemeinsamen Textaufbau beschrieben (Richter, 139; Vieweger, 90). Ihnen folgend kann man in einem Berufungsbericht typischerweise die folgenden Elemente unterscheiden (die besonders umfangreich ausgeführte Moseberufung möge als Beispiel dienen):

1. Angabe der Umstände, unter denen die Intervention Gottes sich ereignete. Regelmäßig handelt es sich um eine Notlage für das Volk Israel (Ex 2,23; Ex 3,7).

2. Göttlicher Auftrag an die berufene Person. a) Dieser erfolgt im Modus direkter Anrede an die berufene Person (Ex 3,4 u.ö.). b) Sendung, typischerweise mit dem Verb שׁלח šlch „senden“ formuliert (Ex 3,10). c) Beschreibung der Aufgabe, die der Berufene wahrnehmen soll (Ex 3,10 „Führe mein Volk aus Ägypten heraus!“). d) Erwähnung anderer Einzelheiten, die für diesen Fall relevant sind.

3. Regelmäßig fühlt sich der Berufene nicht in der Lage, das Amt wahrzunehmen, und formuliert einen Einwand, in dem er auf seine Unfähigkeit verweist. Mose schaltet sogar fünf Einwände hintereinander (Ex 3,11.13; Ex 4,1.10.13), ehe er das Amt annimmt. Dieses Motiv soll ausdrücken, dass der Betroffene das Amt nicht erstrebt, sondern allein aufgrund des göttlichen Auftrags ausübt.

4. Gott entkräftet den Einwand: a) Er versichert, dass der Berufene des göttlichen Beistandes gewiss sein kann (Ex 3,12 „Ich bin mit dir“; Ex 4,15). b) Bei den Fremdberichten wird dies regelmäßig durch eine Zeichenhandlung unterstrichen (Ex 3,12; Ex 4,2-9 sogar drei Zeichen).

Eine ausdrückliche Annahme der Berufung fehlt, es reicht, dass der Berufene keinen weiteren Einwand mehr vorbringt.

4.2 Sitz im Leben der Gattung

Da die Berufung ein einmaliger Akt ist, von der her sich die Legitimität eines Amtsträgers auf Dauer, im Idealfall zeitlebens, bestimmt, ist die Erinnerung an diesen Akt für alle Beteiligten, sowohl für die übergeordnete Stelle als auch für den Amtsträger selbst als auch für die Untergebenen wesentlich. Insbesondere dann, wenn die Legitimität eines Amtsträgers bestritten wird, ist der Verweis auf die legitime Berufung von entscheidender Bedeutung. Dieser Zwang zur Legitimation von Amtsträgern brachte offensichtlich die Textgattung des Berufungsberichts hervor (Vieweger, 106-107).

Grundsätzlich gibt es zwei Perspektiven. Am einfachsten ist es, wenn jemand, der in der gegebenen Situation dazu in der Lage und vertrauenswürdig ist, die Berufung des Betreffenden durch eine Darstellung seiner Berufung bestätigt. Das geschieht im Fremdbericht. Sollte eine dritte Seite nicht greifbar sein, muss ein Selbstbericht in der Ich-Form genügen. Dieser hat es naturgemäß dann besonders schwierig, Zustimmung zu erhalten, wenn die Berufung in einem zeugenlosen Zwiegespräch mit Gott geschah, wie regelmäßig im Falle von Propheten. Der angegriffene Prophet muss darauf vertrauen, dass sein Bericht dem Gegenüber so authentisch und vertrauenswürdig klingt, dass dieser nicht bezweifelt, dass er tatsächlich von Gott berufen wurde und nicht aus eigenem Antrieb das Amt übernommen hat.

Ein Beispiel, wie ein Berufungsbericht in eine Auseinandersetzung eingebettet war, bietet die Episode von → Amos und → Amazja (Am 7,10-17): Der Priester Amazja, der am Staatsheiligtum in → Bethel sein Amt ausübt, stuft die Botschaft des Amos als staatsgefährdend ein, weshalb er den König einschaltet. Dieser Kritik gegenüber verweist Amos darauf, dass er sich als berufen fühlt und einem eindeutigen Auftrag JHWHs verpflichtet ist (Am 7,15). Dass damit im Wesentlichen das tatsächliche Auftreten des Amos authentisch getroffen ist, zeigt sich schon daran, dass Amos heftig darauf insistiert, kein נָבִיא nāvî’ zu sein (Am 7,14), sondern ein unbedarfter Laie ohne jegliche institutionelle Verquickung mit dem Tempel. Dieser Begriffsgebrauch von נָבִיא nāvî’ widerspricht z.B. dem deuteronomistischen Begriffsgebrauch in Am 3,7 (vgl. Am 2,11-12), wo Amos unter die נְבִיאִים nəvî’îm gerechnet wird. Dass dieser Bericht, wie die anderen Berufungsberichte auch, von dritter Seite verschriftet und von späteren Redaktoren überarbeitet und erweitert wurde, darf nicht zu dem Fehlschluss führen, dieser und andere Berichte hätten im Erleben der historischen Propheten überhaupt keinen Anhalt (gegen Waschke 1348).

4.3 Die Berufung des Jona

Die → Jonaschrift enthält einen Erzählbogen, der sich von der Berufung über die Ausführung des Auftrags, die Reaktion der Adressaten bis zur Belehrung des Propheten über die unvorhersehbaren Folgen der Reue der Niniviten erstreckt. Unabhängig davon, ob man die Erzählung als Ganze als Satire bestimmt (z.B. Schart, 283-287), enthält sie doch auf jeden Fall viele satirische und parodistische Züge, die den Protagonisten als lächerliche Figur erscheinen lassen. Zu diesen zählt auch die Darstellung der Berufung des Propheten, die den gattungsgemäßen Ablauf bewusst durchbricht, um einen komischen Effekt zu erzeugen. Es beginnt damit, dass ansatzlos, aus heiterem Himmel „das Wort JHWHs an Jona ben Amittai ergeht“ (Jon 1,1). Die Berufung selbst umfasst so knapp wie möglich nur die notwendigen Elemente, damit Jona seinen Auftrag ausführen kann (Jon 1,2). In der Gottesrede fehlt der typische Hinweis auf den Anlass der Berufung zwar nicht, allerdings wird das Schicksal Israels nicht erwähnt, vielmehr scheint sich Gott allein um Ninive zu sorgen. Damit wird die Gattung durchbrochen: Jona soll sich nicht an das Gottesvolk richten, sondern an dessen größten Feind, Ninive, die Hauptstadt des Assyrerreiches. An dieser Stelle würde man nun einen verbalen Widerspruch des Propheten erwarten; dieser erfolgt jedoch nicht. Statt dessen marschiert der Berufene wortlos in Richtung → Tarsis, genau in die entgegengesetzte Richtung, in die Gott ihn gesandt hatte. Wie im Falle der anderen Berufungsberichte überwindet JHWH im Folgenden den stummen Protest des Jona, allerdings muss Gott nach Quantität und Qualität groteske Anstrengungen unternehmen: Erst dadurch, dass Gott Jona, der selbst im Bauch des Fisches wähnt, er sei seinem Auftrag glücklich entkommen, wieder an Land speien lässt (Jon 1,4-2,11) und ihm gegenüber den Auftrag wortwörtlich wiederholt, als habe Jona ihn inzwischen vergessen, kann JHWH Jona bewegen, nach Ninive zu gehen (Jon 3,3). Die satirische Verwendung bestätigt ex negativo, dass der Verfasser bei der Leserschaft mit einem fixen Aufbau eines Berufungsberichts rechnen konnte.

5. Alttestamentliche Berufungstexte als Vorbild für Berufungen im Neuen Testament

Im Neuen Testament spielen die zentralen Ämter des Alten Testaments eine große Rolle, allen voran das Königsamt. Kern des neutestamentlichen Zeugnisses ist es, dass der Galiläer Jesus von Nazareth von Gott zum Christus, also zum gesalbten König Israels, berufen worden sei. Dieser Anspruch ist von den allermeisten Zeitgenossen vehement abgelehnt worden. Die Evangelisten, allen voran → Markus, sahen in der → Taufe Jesu durch → Johannes den Täufer ein Berufungserlebnis enthalten. Nach Mk 1,10-11 senkt sich der Geist in Gestalt einer → Taube auf Jesus und in direkter Anrede durch eine Himmelsstimme wird er, in einem Mischzitat von Ps 2,7 und Jes 42,1, im Moment der Taufe zum „Sohn Gottes“ berufen.

Hinter dieser Erzählung ist kaum mehr ein historischer Kern auszumachen, außer dass Jesus sich von Johannes taufen ließ. Es ist erstaunlich, dass auch sonst kaum Spuren eines vom historischen Jesus verwendeten Berufungsberichtes überliefert sind. Der einzige Hinweis könnte sich hinter der kryptischen Notiz verbergen: „Ich sah den Satan wie einen Blitz vom Himmel fallen“ (Lk 10,18; Niemand 76 mit Anm. 14; Theißen 236; kritisch Rusam). In diesem Fragment eines apokalyptischen Visionsberichts ist allerdings von einer Erwählung, Berufung oder Sendung Jesu keine Rede. Dieser Befund spricht dafür, dass der historische Jesus keine besondere Berufungserfahrung beansprucht hat.

Der → Hebräerbrief entwickelt die Konzeption, dass Jesus auch das Amt des Hohenpriesters innehatte. Die Berufung Jesu findet er in der, als eschatologische Prophezeiung verstandenen, Ernennungszusage aus Ps 110,4 „Du bist Priester auf ewig“ ausgesprochen (Hebr 5,6.10).

Auch die Berufung des → Paulus zum Heidenapostel knüpft deutlich an die alttestamentlichen Berufungsberichte an. Bereits Paulus selbst greift bei der Beschreibung seiner Berufung auf das Alte Testament zurück: In Gal 1,15 schließt er sich mit dem Hinweis, er sei von Gott „im Mutterleib erwählt“ worden, an das Selbstverständnis → Jeremias (Jer 1,5), aber vermutlich noch mehr an den leidenden → Gottesknecht an (Jes 49,1) und versteht sein Amt in deren Nachfolge. Der Autor der Apostelgeschichte hat die Berufung des Paulus erzählerisch breit ausgestaltet (Apg 9,1-19) und mit dem Motiv der Himmelsstimme, die Paulus zu Boden wirft, direkt namentlich anruft und beauftragt, ein Motiv aus der Moseberufung aufgenommen (Ex 3,4).

Alle diese Bezüge lassen die gleiche Überzeugung deutlich werden, dass nämlich die Amtsträger der christlichen Gemeinde in Kontinuität zu denjenigen Israels stehen und durch denselben Gott berufen und mit demselben Geist begabt sind.

Literaturverzeichnis

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  • Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament, Stuttgart u.a. 1973ff
  • Theologische Realenzyklopädie, Berlin / New York 1977-2004
  • Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament, München / Zürich 1978-1979
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  • The Anchor Bible Dictionary, New York 1992
  • Exegetisches Wörterbuch zum Neuen Testament, 2. Aufl., Stuttgart u.a. 1992
  • Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Freiburg i.Br. 1993-2001
  • New International Dictionary of Old Testament Theology and Exegesis, Grand Rapids 1997
  • Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Aufl., Tübingen 1998-2007
  • Calwer Bibellexikon, Stuttgart 2003

2. Weitere Literatur

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