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Verwandtschaft (AT)

(erstellt: November 2010)

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Verwandtschaft verbindet Menschen mit gemeinsamer Abstammung. Diese Verbindung kann sowohl senkrecht zwischen Vorfahren und Nachkommen als auch waagerecht zwischen Abkömmlingen gemeinsamer Vorfahren bestehen. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten. Je höher diese Zahl ist, desto weitläufiger ist die Verwandtschaft. Die nächste Verwandtschaft ist die → Familie, darüber hinausgehend sind Verwandte in der Sippe miteinander verbunden. Letztlich sind auch die Stämme (→ Stamm / Stammesgesellschaft) und sogar das → Volk verwandtschaftlich geprägte Gemeinschaften, die sich auf gemeinsame Stammeltern zurückführen. Durch fiktive verwandtschaftliche Beziehungen können sich ursprünglich unabhängige Gruppen zu größeren Einheiten verbinden.

1. Israel: eine „verwandtschaftsbasierte Gesellschaft“

1. Vorstaatliche Zeit. „Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen sind seit den vorstaatlichen Anfängen die Basis der Gesellschaft Israels“ (Kessler, 175). Sie sind durch alle geschichtlichen Phasen hindurch für den Zusammenhalt der Gesellschaft Israels von hoher Bedeutung. Dies gilt vor allem in der Zeit, als es in Israel noch keine staatlichen Strukturen gab, so dass Kessler von einer „verwandtschaftsbasierten Gesellschaft“ (ebd., 57) und Schäfer-Lichtenberger von einem „verwandtschaftlich organisierten Gemeinwesen“ (Schäfer-Lichtenberger, 186) sprechen. Die gemeinsame Abstammung vom Stammvater → Jakob / → Israel bildet nach Kessler in der vorstaatlichen Epoche die materielle Basis für die Einheit Israels. „Diese so über die Genealogie hergestellte Einheit kann man auch als ethnische Einheit bezeichnen“ (Kessler, 62). Nach Thiel (102; 112) ist hingegen mit dem Anwachsen der Sippen und ihrer Ausdehnung auf mehrere Siedlungsorte an die Stelle der Blutsverwandtschaft die territoriale Verbundenheit getreten und hat die Abstammung zugunsten der Ortsgemeinschaft an Bedeutung verloren.

2. Königszeit. Die verwandtschaftlichen Beziehungen bilden nach Kessler auch zu Beginn der Königszeit, als sich erste staatliche Strukturen ausbilden, das Grundgerüst der israelitischen Gesellschaft (vgl. Kessler, 84). Die Ausprägung und Ausbreitung staatlicher Strukturen und die zunehmende Bedeutung von → Königtum und → Tempel für die gemeinsame Identität des Volkes bleiben aber nicht ohne Einfluss auf die verwandtschaftlichen Strukturen, doch werden diese nicht bedeutungslos, da Familien und Sippen weiterhin die Grundeinheiten der Gesellschaft bilden.

3. Exilische und nachexilische Zeit. Die Deportationen beim Untergang von Nord- und Südreich (→ Exil) führen dazu, dass Familien auseinandergerissen werden. Familie und Wohnsitz werden entkoppelt. Stattdessen stärkt die Eintragung in genealogische (im Alten Testament durchweg patrilineare) Listen (→ Genealogie) den familiären Zusammenhalt (vgl. ebd., 142). „Durch den Wegfall des eigenen Königshauses und durch die gemischten Siedlungsstrukturen der [persischen] Zeit gewinnt die verwandtschaftliche Organisation sogar noch an Bedeutung“ (ebd., 143).

Fechter (326-328) ist der Ansicht, dass es, durch das Exil bedingt, in frühnachexilischer Zeit zu einer Neukonstituierung der israelitischen Gesellschaft auf der Basis der Vorstellung gemeinsamer Verwandtschaft gekommen ist. Genealogien dienen dabei einerseits zum Nachweis der Deszendenz, andererseits zur Abgrenzung gegenüber ethnisch fremden Gruppen. Nach Fechter ist dieses Modell einer auf Verwandtschaft gegründeten Gesellschaft in einer späteren Phase durch äußere Einwirkungen zerbrochen, und eine individualistische Haltung gewann Bedeutung. Dennoch haben sich manche verwandtschaftliche Strukturen auch danach durchgehalten.

2. Verwandtschaftsverhältnisse

2.1. Die Einbettung des Einzelnen in Verwandtschaftsbezügen

Verwandtschaftsverhältnisse werden im Alten Testament in vielen Fällen durch die Lexeme אָב ’āv „Vater“, אֵם ’em „Mutter“, בֵּן ben „Sohn“ und בַּת bat „Tochter“ angezeigt, die miteinander kombiniert werden (→ Sohn / Tochter 2.2. Verwandtschaftsgrade). Weitere häufig verwendete Verwandtschaftsbezeichnungen sind אָח ’āch „Bruder“ und אָחוֹת ’āchôt „Schwester“, daneben begegnen deutlich seltener noch die Lexeme דּוֹד dôd „Onkel“ und דּוֹדָה dôdāh „Tante“. Da das Hebräische keine anderen Verwandtschaftsbezeichnungen kennt (auch nicht Großvater, Großmutter, Enkel und Enkelin), werden diese Lexeme zudem verwendet, um weitläufigere Verwandtschaftsverhältnisse anzuzeigen. In diesem Sinn bezeichnet die Einheitsübersetzung in 1Kön 15,10 sachlich zwar korrekt → Maacha als Großmutter → Asas und als Enkelin → Absaloms, terminologisch werden jedoch die Lexeme „Mutter“ und „Tochter“ gebraucht. Gleiches gilt, wenn die Einheitsübersetzung in 2Sam 9,7Saul den Großvater von → Jonatans Sohn → Merib-Baal nennt, während im hebräischen Text „Vater“ steht. Lediglich im deuterokanonischen Buch → Tobit begegnet als weitere Verwandtschaftsbezeichnung ἐξαδελφος exadelphos für „Neffe“ (Tob 1,22; Tob 11,19 [nicht in Lutherbibel]).

In der Darstellung von Verwandtschaftsverhältnissen übernehmen → Genealogien eine wichtige Funktion. Sie verorten den Einzelnen in einen größeren Zusammenhang und machen Verwandtschaftsbeziehungen deutlich. Verwandte sind Menschen, die einer Person nahe (קָרוֹב qārôb) stehen (Lev 25,25; Rut 2,20; Rut 3,12; Neh 13,4; Hi 19,14; vgl. Lev 21,2-3; Num 27,11). Der Verwandtschaftsgrad kann jedoch verschieden sein.

2.2. Bruder und Schwester

Vom „Bruder“ (אָח ’āch) und von der „Schwester“ (אָחוֹת ’āchôt) wird im Alten Testament auf mehreren Bedeutungsebenen gesprochen. Diese beiden Lexeme bezeichnen zunächst die leiblichen Geschwister (→ Familie 4.6 Geschwisterbeziehungen). Nur im Ausnahmefall (z.B. 2Sam 13,4) wird zwischen Vollgeschwistern und Halbgeschwistern unterschieden. Gegebenenfalls wird durch einen Zusatz deutlich gemacht, dass die Geschwister nicht nur denselben Vater, sondern auch dieselbe Mutter haben (z.B. Dtn 13,7; Ri 8,19; Ps 50,20).

Darüber hinaus können diese Lexeme Verwandte im weiteren Sinn bezeichnen. So wird → Lot in Gen 12,5 als der Sohn von → Abrahams Bruder vorgestellt, in Gen 13,8; Gen 14,14.16 werden beide jedoch „Brüder“ genannt. In Hi 42,11 kommen nicht nur die leiblichen Brüder und Schwestern → Hiobs, um mit ihm zu feiern, sondern seine ganze Verwandtschaft.

Auch Stammes- und Volksgenossen werden „Brüder“ / „Schwestern“ genannt (z.B. Ex 2,11; Ex 4,18; Num 20,3; Dtn 3,18; Jos 1,14; Ri 20,13; Jes 66,20; Jer 29,16; Mi 5,2). Sie werden gegebenenfalls vom → Fremden / Ausländer abgegrenzt (z.B. Dtn 17,15; Dtn 23,21; Dtn 24,14). Dahinter steht die Vorstellung, dass die Stämme und das Volk von einem gemeinsamen Stammvater abstammen.

„Bruder“ und „Schwester“ werden auch im übertragenen Sinn gebraucht. Einen Unbekannten als Bruder anzureden, ist ein Zeichen der Höflichkeit (Gen 19,7; Gen 29,4; Ri 19,23). Es kommt zudem allgemeine Vertrautheit zum Ausdruck (Hi 17,14; Hi 30,29; Spr 18,9). Im Hohelied wird die Geliebte als Schwester angeredet (Hhld 4,9-12; Hhld 5,1-2). Gleiches gilt für die Weisheit (Spr 7,4). Tote können als Bruder oder Schwester beklagt werden (1Kön 13,30; Jer 22,18).

Ferner wird die Beziehung zwischen Nationen und Städten illustriert. Israel nennt sich → Edoms Bruder (Num 20,14), da die beiden Stammväter (Jakob und → Esau) Brüder waren. Nord- und Südreich gelten als Schwestern (Jer 3,7). → Samaria und → Sodom werden als Schwestern Jerusalems bezeichnet (Ez 16,46).

Mit der Übertragung der zunächst auf die Kernfamilie bezogenen Bedeutung auf entferntere Verwandte und gar auf Stammes- und Volksgenossen geht eine Ausweitung der Familiensolidarität zur Volkssolidarität einher. Verarmte Verwandte sind durch den → Löser aus ihrer Schuldknechtschaft freizukaufen (Lev 25,25.28; Rut 2,20). Auf diese Weise soll der Sippe der ihr zugeteilte Landbesitz erhalten werden. Anders als von einem Ausländer darf der Israelit von einem „Bruder“ keine → Zinsen nehmen (Dtn 23,20-21). Er soll gegen einen Schuldner, der sein „Bruder“ ist, keinen Zwang anwenden (Dtn 15,2-3). Hebräische Schuldsklaven sind im siebten Jahr freizulassen (Dtn 15,12; → Sklaverei). Um das Eigentum eines Volksgenossen, auch wenn dieser ihm fremd ist, soll sich der Israelit in gleicher Weise sorgen wie um sein eigenes (Dtn 22,1-4). Diese Solidarität führt dazu, dass „Bruder“ zum Synonym für den „Nächsten“ (רֵעַ rea‘) wird (vgl. Lev 19,17-18; Ps 35,14; Ps 122,8; Spr 17,17; Jer 9,3).

2.3. Onkel und Tanten

Onkel und Tanten kommen im alttestamentlichen Lebensbereich unterschiedliche Bedeutung zu. Da Frauen mit ihrer Heirat in den Familienverband ihres Mannes wechselten, gehörten die verheirateten Tanten sowie die Onkel mütterlicherseits einem anderen Familienverband an. So kommt vor allem den Onkeln väterlicherseits, also den Brüdern des Vaters, eine wichtige Funktion zu (1Sam 10,13-16; 1Chr 27,32). Nach dem Tod des Vaters übernimmt ein Onkel väterlicherseits (oder auch einer seiner Söhne) die Betreuung der Waisen (→ Witwe und Waise) und tritt vor dem Gesetz an die Stelle des Verstorbenen (Est 2,7.15). Der Onkel und sein Sohn sind diejenigen, denen nach den Brüdern im Rahmen der Schuldknechtschaft die Aufgabe des → Lösers zukommt (Lev 25,48-49; vgl. Jer 32,7-12). Im Todesfall übernehmen der Onkel oder sein Sohn gegebenenfalls die Verantwortung für die Leiche des verstorbenen Verwandten (vgl. Am 6,10). Da → Aaron und seine Söhne als Priester nicht mit Leichen in Berührung kommen dürfen, beauftragt Mose Mischaël und Elizafan, die Söhne von Aarons Onkel Usiël, mit der Bestattung von → Nadab und → Abihu (Lev 10,4-5). Möglicherweise erklärt sich aus diesem Kontext die Ernennung → Zedekias zum König von Juda durch den König von Babel als Nachfolger seines Neffen → Jojachin (2Kön 24,17).

Die leiblichen wie die angeheirateten Tanten gehören zum sexuellen Tabubereich des Einzelnen (Lev 18,14; Lev 20,20).

Zur Bezeichnung von Onkeln (דּוֹד dôd) und Tanten (דּוֹדדָה dôdāh) verwenden die alttestamentlichen Schriften ein Wort, das vor allem im → Hohenlied die Bedeutung „Geliebter“ annimmt (vgl. z.B. Hhld 1,13; Hhld 2,3; Hhld 5,2), eine Bedeutung, die das Lexem auch in anderen semitischen Sprachen hat. Der Gebrauch dieses Lexems für den Onkel ist jedoch mit 1Sam 14,50-51 eindeutig belegt. Cousins werden als „Söhne des Onkels“ bezeichnet (Lev 10,4; Lev 25,49).

3. Sippe, Clan

3.1. Die Gliederung Israels in Sippen

3.1.1. Stamm – Sippe – Familie

In Israel ist das → Volk in zwölf Stämme unterteilt. Jeder → Stamm ist in Sippen bzw. Clans (zumeist מִשְׁפָּחָה mišpāchāh, seltener אֶלֶף ’ælæf) gegliedert, die wiederum einen Zusammenschluss aus verschiedenen → Familien bilden (vgl. die Musterung in Num 1,1-43, die Landverteilung in Jos 13-21, ferner die Listen in Ex 6,14-25; Num 3,15-4,49; Num 26,5-58, die Auslosungsverfahren in Jos 7,14 und 1Sam 10,19-21 sowie die Hinweise in Num 2,34; Num 36,1.12; Ri 21,24; 1Sam 9,21). Die Einteilung des Volkes in Sippen ist auch für die nachexilische Zeit belegt (Neh 4,7). Sie scheint sich in den Städten lange Zeit gehalten zu haben (vgl. 1Chr 9,4-9; Neh 11,4-8). Diese Art der Gliederung begegnet zudem in der → Völkertafel, Gen 10,1-32, für andere Völker.

Die Abgrenzung zu den Stämmen einerseits und den Familien andererseits ist jedoch nicht eindeutig, und die Übergänge sind fließend. So werden die Daniter (→ Dan) in Ri 13,2 und in Ri 18,2 (im Unterschied zu Ri 18,1) als Sippe bezeichnet. Ri 17,7 spricht von der „Sippe → Juda“. Hingegen werden in Ri 5,14.17Machir und → Gilead in einem Atemzug mit einer Reihe von Stämmen aufgezählt. In 2Sam 16,5 wird das Haus Saul „Sippe“ genannt. Ein ähnliches Phänomen begegnet bei der Bezeichnung einer menschlichen Gemeinschaft mit בַּיִת bajit „Haus“. Damit ist zwar häufig die Familie (→ Familie 1. Terminologie) gemeint, es kann aber auch eine Sippe (z.B. Jer 35,2; 2Sam 9,4), ein Stamm (z.B. Ex 2,1) oder gar das gesamte Volk Israel (z.B. 1Sam 7,2) angesprochen sein.

Sippen sind eine ethnische oder engere menschliche Gemeinschaft und durch Verwandtschaftsstrukturen bestimmt. Sie umfassen die nähere und die weitere Familie des Mannes oder der Frau. In Gen 24,38.40.41 werden die im Zweistromland zurückgebliebenen Angehörigen Abrahams als dessen Sippe bezeichnet, wobei gleichzeitig auch vom „Haus meines Vaters“ gesprochen wird.

Zur Sippe der → Rahab gehören ihre Eltern, Geschwister und alle Angehörigen. In Ri 9,1 wendet sich → Abimelech an die Brüder seiner Mutter und an die ganze Sippe des Elternhauses seiner Mutter.

An der Spitze der Sippen stehen die Sippenältesten (vgl. Ex 6,14.25; Num 36,1; Gen 36,40). Sie haben vor allem eine Vertretungsfunktion nach außen, also anderen Sippen oder dem Stamm gegenüber. Hingegen sind Streitfälle und andere Angelegenheiten innerhalb der Sippe „in direkter Verhandlung und ohne autoritatives Eingreifen einer dritten Instanz“ (Kessler, 63) geregelt worden.

3.1.2. Die Rechtsbedeutung der Sippe

Nicht die Familie oder der Stamm, „sondern die Sippe erscheint vornehmlich als eine eigenständige autonome Größe“ (Zobel, 90). Erbrechtsangelegenheiten sind innerhalb der Sippe zu regeln, sofern ein Verstorbener keine unmittelbaren familiären Angehörigen hat (Num 27,7-11). Das Land wird einem Stamm nach seinen Sippen zugeteilt (Num 33,54; Jos 13,15.24.31 u.ö.). Der Landanteil einer Sippe darf durch Vererbung nicht kleiner werden. Da Frauen bei ihrer Heirat in die Familie und damit in die Sippe ihres Mannes wechseln und so ihr Besitz in diese Familie übergeht, sind die Töchter eines Mannes, der ohne männlichen Nachkommen stirbt und dessen Erbe deswegen an die Töchter geht, verpflichtet, einen Mann aus der eigenen Sippe zu ehelichen (Num 36,1-12). Im Jobeljahr sollen freigekommene Schuldsklaven zu ihrer Sippe zurückkehren (Lev 25,10.41).

Sippen sind ferner für die Wahrung der Rechtsordnung zuständig und stellen eine Haftungsgemeinschaft („Sippenhaft“) dar. Sowohl gute (Jos 6,23; Ri 1,25) als auch schuldhafte Taten (Lev 20,5) wirken sich auf das Wohlergehen der Sippe aus. Um die schuldhaften Auswirkungen zu begrenzen, hat die Sippe die Pflicht, das Recht durchzusetzen. Sie muss gegebenenfalls schuldhafte Mitglieder aus ihren Reihen ausmerzen (Lev 20,5; 2Sam 14,7; vgl. auch Hi 31,34).

3.1.3. Die kultische Bedeutung der Sippe

Der rechtlichen Bedeutung scheint die kultische entsprochen zu haben. Nach Ex 12,21 sind die zum → Passamahl zu schlachtenden Schafe und Ziegen entsprechend der Sippen aufzuteilen. Das → Purimfest soll nach Est 9,28 Generation für Generation, Sippe für Sippe, Provinz für Provinz und Stadt für Stadt gefeiert werden. In 1Sam 20,6.29 begründet → David sein Fernbleiben von einem von → Saul veranstalteten Festmahl mit der Feier des jährlichen Sippenopfers, was Saul ohne zu zögern akzeptiert. Klage und Trauer vollziehen sich sippenweise (Num 11,10; Sach 12,12-14). Nach Zobel (92) ergibt sich, „daß die Sippe so etwas wie die kleinste religiöse Gruppe innerhalb der Gemeinde darstellt“.

3.2. Israel als Sippe

Ursprünglich bezeichnet מִשְׁפָּחָה mišpāchāh „Sippe“ eine Gemeinschaft mit gemeinsamer Abstammung, doch kann sich die Bedeutung auf andere Formen der Zusammengehörigkeit ausweiten. An einigen Stellen zielt die Bezeichnung als מִשְׁפָּחָה mišpāchāh „Sippe“ darauf, die Einheit des Volkes deutlich zu machen, die im gemeinsamen Heilsereignis des → Exodus und in der → Erwählung Israels wurzelt. In Am 3,1 werden die Israeliten als „die ganze Sippe, die JHWH aus Ägypten herausgeführt hat“ bezeichnet. Dabei ist Israel eine „aus allen Sippen des Erdbodens“ (Am 3,2). Genauso bildet Israel aber auch eine Einheit im Gericht (Mi 2,3; Jer 8,3) „because they are all guilty of the same transgressions“ (Pedersen, 49).

Alle Sippen des Hauses Israel bilden zusammen das Haus Jakob (Jer 2,4). Jer 33,24 bezeichnet Nord- und Südreich als „die beiden Sippen“.

Diese Redefigur aufgreifend kann „Sippe“ zum Synonym für „Volk“ werden, und zwar nicht nur im Blick auf Israel (vgl. Jer 10,25; Ez 20,32; Nah 3,4). Wie Am 3,2 redet Gen 12,3; Gen 28,14 von „allen Sippen des Erdbodens“, Sach 14,17 von „den Sippen der Erde“, Ps 96,7 // 1Chr 16,28 sowie Ps 22,28 von den „Sippen der Völker“ (mit unterschiedlichem Lexem für „Völker“). Sach 14,18 hebt die Sippe der Ägypter heraus, Gen 10,18 blickt auf die „Sippen der Kanaanäer“, Jer 25,9 kündigt „alle Sippen des Nordens“ als Vollstrecker des Gottesgerichts an.

3.3. Die Gliederung der Welt in Sippen

Nicht nur Israel, auch die ganze Welt stellte man sich als in Sippen gegliedert vor. Aus ihnen war die Sippe „Israel“ ausgewählt (Am 3,1-2). Durch Abraham und durch Jakob (und damit durch Israel) soll allen Sippen des Erdbodens → Segen zuteilwerden (vgl. Gen 12,3; Gen 28,14). Die Sippen der Völker sind aufgefordert, sich JHWH zuzuwenden und ihn anzubeten (Ps 22,28; Ps 96,7) sowie ihn als König zu verehren und zur Wallfahrt nach Jerusalem zu kommen (Sach 14,16-17). „Die Bevölkerung der Welt, einstmals eine große, lediglich in Sippen verzweigte Menschengemeinschaft, wird durch ihre Hinwendung zum Gottesberg oder ihre Teilhabe am Segen des Gottesvolkes wieder zu dieser einmütigen Gemeinschaft werden“ (Zobel, 93).

3.4. „Sippe“ in bildlicher Sprache

In übertragenem Sinn kann מִשְׁפָּחָה mišpāchāh auch Zusammengehörigkeit ausdrücken, nämlich die von Berufsgruppen im Sinne von Zunftgliederungen (1Chr 2,55; 1Chr 4,21), von Tierarten (Gen 8,19) oder von verschiedenen Arten des göttlichen Strafvollzugs (Jer 15,3).

4. Verwandtschaft und Heimat

In Gen 12,1 wird → Abraham von JHWH aufgefordert, sein Land, seine Verwandtschaft und seine Familie zu verlassen und in das Land zu gehen, dass dieser ihm zeigen wird. Abraham wird aus drei, „immer enger werdenden Kreisen“ (Zimmerli, 19; vgl. Westermann, 171) herausgerufen. Diese Trennung konnte für Abraham nicht leicht sein, „weil Verwandtschaft und Vaterhaus … das Sozialsystem bildeten, das zu erhalten und zu fördern Pflicht war, das aber auch Schutz und Hilfe in Not leistete“ (Seebass, 13). „Die Lösung von der ‚Verwandtschaft‘, d.h. von der umgebenden Sippe, bedeutet für diesen Einzelnen mit seiner kinderlosen Frau die Preisgabe des äußeren Schutzes. Einen solchen gewährt Abraham nicht so sehr eine festgefügte Staatlichkeit, sondern die notfalls in der Blutrache für ihn eintretende Sippe“ (Zimmerli, 19).

Für „Verwandtschaft“ wird in Gen 12,1 das hebräische Lexem מוֹלֶדֶת môlædæt gebraucht, ein Abstraktnomen des Verbums ילד jld „gebären“, das im Alten Testament 22-mal verwendet wird. In den überwiegenden Fällen steht מוֹלֶדֶת môlædæt in enger Verbindung mit אֶרֶץ ’æræṣ „Land“. Entweder bildet es mit diesem eine Constructus-Verbindung (אֶרֶץ מוֹלֶדֶת ’æræṣ môlædæt, von Westermann, 157, mit „Land der Verwandtschaft“ übersetzt; vgl. Gen 11,28; Gen 24,7; Gen 31,13; Rut 2,11; Jer 22,10; Jer 46,16; Ez 23,15), oder מוֹלֶדֶת môlædæt steht in Parallelformulierungen als Synonym zu אֶרֶץ ’æræṣ, wobei dann das Land in irgendeiner Form („dein Land“, „das Land deines Vaters“) in Bezug zur Person der Erzählung gesetzt wird (vgl. Gen 12,1; Gen 24,4; Gen 31,3; Gen 32,10; Num 10,30). Aufgrund dieser Verbindung zu אֶרֶץ ’æræṣ geht Haag (739) davon aus, dass מוֹלֶדֶת môlædæt nur in Ausnahmefällen die Bedeutung „Verwandtschaft“ annimmt. Als Grundbedeutungen gibt er stattdessen Geburtsort, Heimat, Vaterland sowie Geburt, Abstammung, Herkunft an. Entsprechend sieht er in Gen 12,1 auch keine Steigerung vorliegen, sondern einen Pleonasmus, durch den „lediglich der radikale Bruch mit der Vergangenheit und der absolute Neubeginn hervorgehoben werden“ (ebd., 742) soll. Auffallend ist, dass alle diese Texte (mit Ausnahme der Glosse Ez 23,15) von Personen handeln, die sich in die Fremde aufgemacht haben (→ Abraham; → Rut) oder sich in der Fremde aufhalten (→ Jakob; Hobab [→ Jitro]; Flüchtlinge und Deportierte). In Verbindung mit אֶרֶץ ’æræṣ beziehen sich diese Texte mittels מוֹלֶדֶת môlædæt auf die Heimat dieser Personen.

Während die Verbindung von מוֹלֶדֶת môlædæt und אֶרֶץ ’æræṣ (nicht nur, aber vor allem) in den nicht-priesterlichen Texten der Erzelternerzählung wurzelt, deutet sich in dem in hellenistischer Zeit entstandenen → Ester-Buch eine Verschiebung an. Dort tritt מוֹלֶדֶת môlædæt in Parallelität zu עַם ‘am „Volk“ (Est 2,10.20; Est 8,6). Königin → Ester verschweigt ihre Volkszugehörigkeit und ihre Abstammung.

In Ez 16,3 verweist מוֹלֶדֶת môlædæt auf den Ursprung → Jerusalems von heidnischen Eltern, im folgenden Vers bezeichnet מוֹלֶדֶת môlædæt die (symbolische) Geburt der Stadt. Im → Heiligkeitsgesetz, in Lev 18,9.11, nimmt מוֹלֶדֶת môlædæt Bezug auf die Geburt von Personen. In Gen 48,6 bezeichnet מוֹלֶדֶת môlædæt die Nachkommen → Josefs nach der Geburt von Ephraim und Manasse, die → Jakob als seine Söhne angenommen hat; in Gen 43,7 ist die Familie der nach Ägypten gezogenen Jakob-Söhne im Blick.

5. Leibliche Verwandtschaft

5.1. „Fleischverwandtschaft“

Verwandtschaft durch Abstammung wird in der westlichen Kultur häufig durch die Redefigur der „Blutsverwandtschaft“ ausgedrückt. Eine vergleichbare Redeweise kennt auch das Alte Testament, jedoch ist nicht das „Blut“, sondern das „Fleisch“ (בָּשָׂר bāśār) das verbindende Moment. Die Verwandtschaft wird zusätzlich durch den Gebrauch der Possessivpronomina angezeigt. So kann → Juda die Ermordung → Josefs dadurch verhindern, dass er seine Brüder an die leibliche Verwandtschaft („er ist unser Bruder, unser Fleisch“) erinnert (Gen 37,27). Zu den mildtätigen Werken gehört nach Jes 58,6-7 nicht nur die Freilassung von Gefangenen oder die Speisung der Armen, sondern auch die Sorge um die Verwandtschaft („und deinem Fleisch sollst du dich nicht entziehen“). Die Verwandtschaft auf der Grundlage des „Fleisches“ betont auch Neh 5,5. Den Geschlechtsakt mit „allem Fleisch seines Fleisches“ verbietet Lev 18,6 (שְׁאֵר בְּשָׂרוֹ šə’er bəśārô; vgl. Lev 25,49).

5.2. Die Verwandtschaftsformel

Durch die „Verwandtschaftsformel“ (W. Reiser) wird „gegenüber einem Unbekannten die Verwandtschaft beteuert und anerkannt oder gegenüber einem Bekannten unterstrichen“ (Reiser, 3). In ihrer Grundform lautet sie: „Mein Gebein und mein Fleisch bist du“. In Gen 29,14 stellt → Laban auf diese Weise seine Verwandtschaft mit → Jakob fest. In Ri 9,2 erinnert → Abimelech mit dieser Formel die Brüder seiner Mutter an ihre verwandtschaftliche Verbundenheit. Die verwandtschaftliche Beziehung ist für → David die Begründung, → Amasa anstelle → Joabs zum Oberbefehlshaber seines Heeres zu machen (2Sam 19,14).

Mit der Anerkennung der Verwandtschaft ist das Bekenntnis zur vollen Gemeinschaft verbunden. Entsprechend kann die Verwandtschaftsformel auch in einem erweiterten Sinn die Gemeinschaft zwischen zwei Menschen bzw. zwischen Personengruppen zum Ausdruck bringen. Mit dieser Gemeinschaft, die letztlich in der gemeinsamen Abstammung von → Jakob wurzelt, begründen die Stämme Israels, warum sie → David, der bis dahin nur König über das Haus Juda ist (vgl. 2Sam 2,4), die Königswürde über alle Stämme Israels anbieten (2Sam 5,1; 1Chr 11,1). Nachdem der Aufstand → Absaloms niedergeschlagen ist und → David nach Jerusalem zurückkehrt, versichert er den Ältesten Judas mit dieser Formel seine Gemeinschaft mit ihnen (2Sam 19,13).

Etwas abgewandelt spielt die Verwandtschaftsformel in der zweiten Schöpfungserzählung im Zusammenhang mit der Erschaffung der Frau eine besondere Rolle. Da es für den Menschen nicht gut ist, allein zu sein, beschließt Gott, ihm eine Hilfe zu machen (Gen 2,18) und erschafft zunächst die Tiere (Gen 2,19-20). Doch unter diesen findet der Mensch keine Hilfe. Deshalb „baut“ Gott aus der Rippe des Menschen eine Frau (Gen 2,21-22). Auf diesen Vorgang Bezug nehmend stellt der Mensch mittels der abgewandelten Verwandtschaftsformel die Gemeinschaft zwischen sich und der Frau und damit (im Gegensatz zu den Tieren) die Ebenbürtigkeit der beiden fest: „Dies endlich ist Gebein von meinem Gebein und Fleisch von meinem Fleisch“ (Gen 2,23).

6. Verwandtschaft und Volk

Die hebräische Sprache kennt zwei Lexeme für → „Volk“: עַם ‘am und גּוֹי gôj. Während גּוֹי gôj eher die staatliche Verfasstheit im Blick hat, ist עַם ‘am „ursprünglich ein Verwandtschaftsbegriff“ (Berlejung, 412).

Die Parallelen in den westsemitischen Sprachen (vgl. Lipiński, 180-185) legen nahe, dass sich עַם ‘am anfänglich auf den Ahnherrn und die sich auf ihn zurückführende Gruppe bezog. Folglich kann עַם ‘am Abstammungsgemeinschaften bezeichnen (Ex 1,9). Die Verbindung zum Ahnherrn wird am deutlichsten sichtbar in der Begräbnisformel „sich zu seinem עַם ‘am versammeln“ (z.B. Gen 25,8; Gen 35,29; Num 20,24; Dtn 32,50).

Alternativ ist zu erwägen, ob עַם ‘am zunächst „Vatersbruder“ bedeutete (so Hulst, 291).

Die Strafformel „er / sie soll herausgeschnitten werden aus (der Mitte) seines / ihres עַם ‘am“ (z.B. Gen 17,14; Ex 30,33; Lev 7,20; Num 9,13; Ez 14,8), auch Ausrottungsformel genannt, kündigt den Ausschluss aus der Gemeinschaft des Stammes bzw. der Sippe und damit den Verlust sowohl ihrer Solidarität als auch ihres Schutzes an. Möglicherweise ist diese Strafe an die Stelle der Todesstrafe getreten, worauf die Nennung beider Strafen in Ex 31,14 deuten könnte. Aber auch wenn diese Strafformel nicht gleichbedeutend ist mit dem Vollzug der Todesstrafe, so hat sie doch den vorzeitigen Tod des Bestraften im Blick (vgl. Hasel, 363).

Zu überlegen ist auch, ob die Bundesformel „ich werde euch Gott sein und ihr werdet mir עַם ‘am sein“ (z.B. Ex 6,7; Dtn 26,17-18; Jer 7,23; Jer 11,4; Ez 36,28; Sach 8,8) einen solchen Hintergrund haben könnte (vgl. Lipiński, 187-189; → Bund).

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament, Stuttgart 1933-1979
  • Biblisch-historisches Handwörterbuch, Göttingen 1962-1979
  • Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament, Stuttgart u.a. 1973ff
  • Lexikon der Ägyptologie, Wiesbaden 1975-1992
  • The Anchor Bible Dictionary, New York 1992
  • Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament, 5. Aufl., München / Zürich 1994-1995
  • Neues Bibel-Lexikon, Zürich u.a. 1991-2001
  • Eerdmans Dictionary of the Bible, Grand Rapids 2000
  • Calwer Bibellexikon, Stuttgart 2003
  • Handbuch theologischer Grundbegriffe zum Alten und Neuen Testament, Darmstadt 2006
  • Sozialgeschichtliches Wörterbuch zur Bibel, Gütersloh 2009

2. Weitere Literatur

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  • Bächli, O., 1962, Israel und die Völker. Eine Studie zum Deuteronomium (Abhandlungen zur Theologie des Alten und Neuen Testaments 41), Zürich / Stuttgart
  • Berlejung, A., 2006, Art. Volk (AT), in: Handbuch theologischer Grundbegriffe zum Alten und Neuen Testament, Darmstadt 412f
  • Crüsemann, F., 1978, Der Widerstand gegen das Königtum. Die antiköniglichen Texte des Alten Testamentes und der Kampf um den frühen israelitischen Staat (Wissenschaftliche Monographien zum Alten und Neuen Testament 49), Neukirchen-Vluyn
  • Fechter, F., 1998, Die Familie in der Nachexilszeit. Untersuchungen zur Bedeutung der Verwandtschaft in ausgewählten Texten des Alten Testaments (Beihefte zur Zeitschrift für die alttestamentliche Wissenschaft 264), Berlin / New York
  • Gottwald, N.K., 1979, The Tribes of Yahweh. A Sociology of the Religion of Liberated Israel 1250-1050 B.C.E., New York / London
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Abbildungsverzeichnis

  • Ester und ihr Onkel Mordechai (Aert de Gelder; 1685).
  • Abraham verlässt seine Verwandtschaft (Gerard Jollain; 1670).
  • Eva ist Fleisch von Adams Fleisch (Michelangelo, Sixtinische Kapelle; 1511).

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