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Verwaltungsbezirke

(erstellt: März 2020)

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1. Salomos Verwaltungsbezirke nach der biblischen Überlieferung

Verwaltungsbezirke 1
Nach der biblischen Überlieferung regierte → Salomo vierzig Jahre in Jerusalem (965-926 v. Chr.; vgl. 1Kön 11,42). Seine Herrschaft soll „über alle Reiche vom Euphrat bis zum Land der Philister und bis an die Grenze Ägyptens“ (1Kön 5,1) zu einer Epoche des Wohlstandes und des Friedens geführt haben. Zur Sicherung und Modernisierung seiner Macht gliederte er sein Königreich nach 1Kön 4,7-19 administrativ in zwölf Verwaltungsbezirke (Fohrer 1977, 109; Herrmann / Klaiber 1996, 53; Herrmann 1973, 225), Provinzen (Dietrich 1997, 173; Fritz, 1996a, 50-55) oder Gaue (Alt 1913; Noth 3. Aufl. 1956, 177.194-195; Metzger 1963, 82-83) und setzte dort – je nach Ansicht der Übersetzer – → Vögte (vgl. Alt, 1913; Noth 3. Aufl. 1956, 194-195), Statthalter (Fritz 1996a, 50-55; Werlitz 2002, 67-69), Regionalfürsten (Kamlah 2001, 57), Beamte (Fohrer 1977, 109), Verwaltungsbeamte (Herrmann 1973, 225), Vorsteher (Oswald / Tilly 2016, 27-28), Gouverneure (Zenger 9. Aufl. 2015, 308; Dietrich 1997, 173; Frevel 2. Aufl. 2018, 151), Provinzialgouverneure (Donner 1987, 227; Dietrich 1997, 173) oder Präfekten (V praefecti, vgl. Klostermann 1896, 172; Knauf 2016, 174-179) ein.

2. Die „klassische“ Sichtweise

Das „klassische“ Verständnis der Liste von zwölf salomonischen Verwaltungsbezirken wurde maßgeblich von → A. Alt und → M. Noth geprägt. Demnach hatte jeder Verwaltungsbereich einen Monat pro Jahr für den Unterhalt des Hofes in Jerusalem Sorge zu tragen (1Kön 4,7; vgl. Metzger 1963, 82; Clauss 4. Aufl. 2014, 39; Dietrich 2017, 216-217).

Nach A. Klostermann (1896, 172) geschah dies „offenbar im Interesse einer geregelten Finanzwirtschaft und um eine gleichmäßige Verwaltung der so verschiedenen Teile des Landes und seiner Bevölkerung als der organischen Glieder eines einzigen Hauses zu erzielen […].“ Y. Aharoni (1981, 72) fügt hinzu: „Salomos ungeheure Bauwut erforderte natürlich ergiebige Einnahmequellen. Man „finanzierte“ die Prachtbauten (wobei zu berücksichtigen ist, dass es noch kein Münzgeld gab) mit Sachabgaben (Tributen) und Frondiensten der unterworfenen Königreiche, aber auch die israelitische Bevölkerung selbst hatte Abgaben, wenn auch keine Frondienste zu leisten. Im ersten Buch der Könige ist von zwölf Statthaltern die Rede, denen es oblag, den Hof zu versorgen (Kap. 4, Vers. 7 ff.).“

Alt und Noth waren überzeugt, dass die Liste der zwölf Statthalter Salomos inklusive der Nennung ihrer Verwaltungsgebiete zu den wenigen Originaldokumenten gehörte, die im → deuteronomistischen Geschichtswerk (→ Deuteronomismus) überliefert worden sind. Der Text sei vermutlich „in der königlichen Schreiberschule“ verfasst worden. Daher komme ihm „als historischer Urkunde eine einzigartige Bedeutung zu“ (Fritz 1996a, 51; vgl. ders. 1995, 19).

R. Tomes (2003, 251) fragt: „Contemporary Lists? Lists of officials are not given for any subsequent reign. We hear of officials only incidentally (e.g., 2 Kgs 18:18; 22:3-13). Since it is unlikely that such lists would have been invented at a much later date, we may assume that the account of Solomon’s reign is based at least in part on records kept at the time.” Auch E. Zenger (9. Aufl. 2015, 308) rechnet mit der Möglichkeit, die Liste auf Dokumente am Hof zurückführen zu können.

Für eine Herkunft aus dem 10. oder 9. Jh. v. Chr. spreche zudem, dass die Angaben in 1Kön 4 „einerseits gegenüber der Davidzeit einen Zuwachs an Komplexität“ anzeigten, andererseits aber gegenüber dem opulenten Bild der Salomoerzählung eine „vergleichsweise bescheidene Gesellschaft abbilden“ (Oswald / Tilly 2016, 28). Eine spätere Redaktion habe den Text sekundär ergänzt. Ihr Erhaltungszustand deute darauf hin, dass der ursprüngliche Text nur in einem Bruchstück erhalten war, als er literarisch rezipiert wurde (vgl. Werlitz 2002, 67-68). So auch V. Fritz, der Versteile in 1Kön 4,9b.10b.12b.13b.19b streicht, welche die jeweiligen Gebiete deutlicher beschrieben hätten. Außerdem habe der „deuteronomistische Historiker [...] das Originaldokument [...] mit einer Einleitung V. 7.8a versehen“ (1996a, 51; vgl. auch ders. 1995, 19; Hentschel 1984, 37).

Zur Bezeichnung der Gebiete seien zwei unterschiedliche Systeme verwendet worden: Einige Provinzen würden nach Stämmen bzw. Landschaften, andere mit Städten bezeichnet (vgl. Fritz 1996a, 51).

„Einige Gaue lagen auf israelitischem Stämmegebiet, so der Gau ‚Gebirge Ephraim‘ (V. 8), der Gau ‚Ramoth-Gilead‘ (V. 13) im manassitischen Neusiedlungsgebiet am Nordrand des ʿadschlūn-Gebirges, der Gau ‚Mahanaim‘ (V. 14) im ephraimitischen Neusiedlungsgebiet im Ostjordanland südlich des Jabbok, der Gau ‚Naphtali‘ (V. 15) in Nordostgaliläa, der Gau ‚Asser‘ (V. 16) in Westgaliläa, der Gau ‚Isaschar‘ (V. 17) in Südostgaliläa, der Gau ‚Benjamin‘ (V. 18), der Gau ‚Land Gad‘ [Gad statt Gilead zu lesen] (V. 19a) in der belḳa. Andere Gaue umfassten ‚kanaanäische‘ Stadtstaatengebiete, so die drei Gaue von V. 9-11 die Stadtstaatengebiete in der Küstenebene und der Gau von V. 12 die Jesreelebene mit der Ebene des nahr dschālūd (isr.: ḫarod)“ (Noth 4. Aufl. 1962, 88; vgl. Bright 1966, 211-212).

Dies habe politisch-strategische Gründe: Mit den Provinzen II bis VII (s.o.) würden solche Landesteile erfasst, die nicht zum israelitischen Siedlungsgebiet in vorstaatlicher Zeit gehört hätten und die nun mit dieser Verwaltungsmaßnahme, der Untergliederung in Provinzen, der königlichen Administration unterstellt worden seien. Damit sei nicht nur für das Staatsgebiet die erforderliche Abrundung gewonnen worden, sondern es wären auch die (ethnisch) unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu einer (politischen) Einheit zusammengefasst worden. Die Einteilung des Landes in Provinzen sei somit nicht allein als eine administrative Maßnahme zu verstehen, sondern habe – ungeachtet der Reichsteilung nach dem Tod Salomos – als Langzeitwirkung die politische Einigung der Stämme mit den übrigen Landesbewohnern zu einem einheitlichen Staat und zu einem einzigen Volk vorangetrieben (vgl. Fritz 1996a, 55).

„Warum und wie Salomo die Nachfolge Davids auch im israelitischen Norden sowie im transjordanischen Osten antreten konnte, darüber geben die Quellen allenfalls indirekte Hinweise. Von Bedeutung könnte hier die sog. Gau- oder Provinzliste 4,7-19 sein. Sie zählt die Namen und Residenzorte von leitenden Beamten auf, die Salomo in Mittel- und Nordpalästina eingesetzt habe“ (Dietrich 1997, 168).

W. Dietrich interpretierte die Provinzaufteilung auch wirtschaftsgeschichtlich: Die in der Eisen-II-A-Zeit (→ Eisenzeit II) vom Süden (2Sam 2,1-4) ausgehende Bildung eines gemeinsamen politischen Herrschaftsverbandes unter → David (2Sam 5,1-5) habe den Wirtschaftsraum durch die Annexion von ehemals selbstständigen kanaanäischen Stadtstaaten (2Sam 5,6-10; 1Kön 4,9-12) und der in deren Einflussbereich liegenden Zwischengebirgstäler und Ebenen (Ri 1,27-33; 2Sam 5,17-25) erweitert. Deren Integration habe das Angebot an qualifizierten Fachhandwerkern, Händlern und administrativ geschulten Fachleuten erhöht. Der sich im 10. Jh. v. Chr. formierende Flächenstaat sei so in der Lage gewesen, Teilabschnitte der Nord-Süd-Verbindungen, der Via Maris im Westen und der Königsstraße im Ostjordanland, sowie den westlichen Ausläufer der Weihrauchstraße im Negev zu kontrollieren (vgl. Dietrich 2017, 216-217).

Die historisch-politische Betrachtung der Liste erschließe – wie Alt (1913, 16) meinte – „vollends die Einsicht in die Gedanken und Motive, von denen sich der Verfasser bei der Anordnung der zwölf Gaue“ habe leiten lassen. „Doch gab es zwischen ihnen gewiss eine unterschiedliche Verteilung der Gewichte – nicht umsonst werden die Provinzen in der salomonischen Liste 1Kön 4,7-19 zu Beginn um den Stamm Ephraim wie um ein Machtzentrum herum gruppiert –, und vor allem gab es in den Stammesgebieten eine ungleiche Verteilung des Besitzes“ (Dietrich 1997, 197). Das gelte sowohl für die geographische Aufteilung der Verwaltungsbezirke als auch für deren Provinzgouverneure.

„Das Haus Joseph [...] hat sich ihm durch die Größe seines territorialen Umfanges und durch die Überzahl der ihm gehörenden Gaue in den Vordergrund gedrängt; die Anordnung der sieben Glieder dieser Gruppe hat er nach Maßgabe des natürlichen Zusammenhanges der Landschaften gestaltet. Dann erst folgen die zwei kleineren Gruppen [...] die dreigliedrige Gruppe des Nordens zuerst, die zweigliedrige des Südens zuletzt“ (Alt 1913, 16; vgl. auch DeVries 1985, 71). – „Unter den Provinzgouverneuren figuriert Ahimaaz (4,15), vermutlich der Zadok-Sohn und getreue Gefolgsmann Davids (vgl. 2Sam 15,25ff.; 18,19ff.), daneben ein Sohn Ahiluds (4,12) und ein Sohn Husais (4,16); der eine könnte Bruder des Ministers Joschafat ben Ahilud, der andere Sohn des David-Beraters Huschai (vgl. 2Sam 15; 17) gewesen sein. Ferner sind zwei der Gouverneure Schwiegersöhne Salomos (1Kön 4,11.15) [...]“ (Dietrich 1997, 173). Besonders auffällig ist indes, dass auf der Liste nicht weniger als fünf sog. ‚Menschen ohne Namen‘ figurieren, die nicht bei ihrem Eigennamen, sondern als ‚Sohn des X‘ aufgerufen werden. Alt hat diese Erscheinung überzeugend als kanaanäisches Kulturerbe gedeutet (vgl. ders. 1950).

Häufig problematisiert wurde die Frage, warum Juda nicht ursprünglich zu diesen zwölf Verwaltungsbezirken gehört habe (vgl. 1Kön 4,19bβ). Die Antwort liegt nach Alt in der Struktur des Herrschaftssystems, das David errichtet und Salomo ererbt habe. David sei König über Juda gewesen, bevor ihm das Reich Israel zufiel, und „er hörte nicht auf, König von Juda zu sein, als man ihn zum König über Israel salbte. Mit anderen Worten: in dem Aufbau des davidisch-salomonischen Herrschaftssystems sind die Reiche Juda und Israel getrennte Glieder von Anfang an gewesen und bis zum Ende geblieben“ (ders. 1913, 18). Aus jener Gauliste ginge deutlich hervor, dass auch unter Salomo die beiden Staaten Israel und Juda nicht zu einer Einheit verschmolzen seien (vgl. Metzger 1963, 82). Die Liste der salomonischen Gaue sei die letzte Urkunde, die den alten Dualismus zwischen Stämmen und Städten bezeuge (vgl. Alt 1913, 19).

Die unterschiedliche Behandlung der Nordreichsgebiete und Judas, insbesondere die Fortsetzung der Fronarbeit für die israelitischen Stämme und die kanaanäischen Städte, hätten zu Spannungen und nach dem Tod Salomos 926 v. Chr. zur Reichsteilung zwischen → Rehabeam / → Jerobeam I. geführt (vgl. 1Kön 12,1-19).

„Eindeutig steht jedoch fest, dass die zwölf Steuerbezirke Israels im Gegensatz zu Juda für den Unterhalt des königlichen Hofes zu sorgen hatten. Jeder Bezirk musste Nahrung für einen Monat des Jahres liefern (1Kön 4,7.27-28). Dass diese Verpflichtung als starke Belastung empfunden wurde, lassen die enormen Bedürfnisse des Hofes für nur einen Tag (1Kön 4,22-23) ahnen. Wenn Juda von dieser Verpflichtung ausgenommen war, könnte das ein Grund für die Verbitterung gewesen sein, die Israel zum Aufstand trieb“ (Bimson u.a. 1992, 43).

3. Die geographische Aufteilung

Verwaltungsbezirke
Die in 1Kön 4,7-20 genannten zwölf Herrschaftsbereiche spiegeln nach der klassischen Interpretation die Ausdehnung des israelitischen Staatsgebiets unter Salomo wider und zeigen, wie die alten Grenzen zwischen israelitischen Stammesgebieten und den „kanaanäischen“ Stadtstaatenterritorien – die jetzt in einem Staatsgebilde miteinander vereinigt waren – in der Provinzaufteilung noch Berücksichtigung fanden. Die topographische Umsetzung der Liste führt zu verschiedenen Lösungen (vgl. Karte; Quelle: Herrmann / Klaiber, 1996, 55 Abb. 4).

4. Zweifel am Alter der Liste

Die Zweifel an der historischen Korrektheit der Aussagen in 1Kön 4,7-19 erwuchsen nicht unmittelbar aus neu gewonnenen materiellen ikonographischen, epigraphischen oder archäologischen Erkenntnissen, sondern aus dem sich in den letzten Jahrzehnten entwickelnden Vorverständnissen zur Entwicklung der Staatlichkeit Judas / Israels (vgl. z.B. Fritz / Davies 1996; Handy 1997). So wird angezweifelt, dass es zu Zeiten Salomos überhaupt eine derartige Literalität gab, dass Verwaltungsbeamte die Liste von Provinzen aufgeschrieben haben könnten, und dass schon Archive existierten, in denen dieses Dokument hätte abgelegt werden können. Außerdem diskutiert man, ob die Beschreibung der Provinzaufteilung zu dem Maß an politischer Herrschaftsentfaltung passe, das man im 10. Jh. v. Chr. voraussetzen dürfe. Nutzten im 8./7. Jh. v. Chr. lebende Autoren – so fragt man – nicht vielmehr diese textliche Rückprojektion in die Regierungszeit Salomos, um ihre eigene zeitgenössische Politik zu spiegeln oder zu beeinflussen? Folglich meint man, in 1Kön 4,7-19 entweder eine deutlich spätere Provinzaufteilung des Nordreichs (Juda gehörte nicht genuin zur Liste) oder eine frei erfundene Rückprojektion auf die Regierungszeit Salomos sehen zu können.

Salomo kann als Jerusalemer Stadtstaatenkönig in spätbronzezeitlicher Tradition vorgestellt werden, „der judäisches Stammeskönigtum integriert habe, wohingegen seine Versuche, nach Norden auszugreifen (1Kön 4,7-19) u.a. an Tyrus gescheitert wären“ (Berlejung 3. Aufl. 2009, 103-104). E.A. Knauf (1991, 178) datierte die Liste quasi „en passent“ (Kamlah 2001, 67) in die omridische Epoche (→ Omri, → Ahab).

H.M. Niemann begründete in zahlreichen Publikationen (1993; 1997; 2000; 2002), dass die salomonische Administration für eine 1Kön 4,7-19 entsprechende Reichsgliederung noch nicht ausreichend ausgebildet gewesen sei. Die vermeintlichen Gouverneure könnten lediglich Repräsentanten lokaler oder regionaler Eliten gewesen sein, deren Einfluss sich Salomo zunutze machen wollte, um seine Herrschaft zu stabilisieren. Also so „etwas wie konsularische Vertreter seiner Interessen in dem nur locker mit Jerusalem assoziierten Norden“ (Niemann 4. Aufl. 2001, 1595). Die angeblichen Provinzen deckten das gesamte Territorium Nordisraels nicht wirklich ab, sondern rückten nur einzelne Orte und Regionen in den Blickpunkt. Es handle sich um nicht mehr als um „ganz ungefähr abgesteckte Einflussbereiche, die Salomo seinen Vertretern zugewiesen habe. Davon, dass diese die Macht oder auch nur den Auftrag gehabt hätten, Steuern einzutreiben [...] könne keine Rede sein“ (Dietrich 1997, 174). Niemann erschloss aus dem Maß an Staatlichkeit, die aus soziokultureller Sicht seiner Meinung nach für die Zeit Salomos vorauszusetzen sei, dass sich unter Salomo die Einsetzung von zwölf Beauftragten in verschiedenen Gebieten nur als eine Art Vorstufe zu einem landesweiten Verwaltungssystem verstehen ließe.

„Von Ri 5,19 her gesehen, möchte ich demnach für die vordavidisch-saulidische Zeit mit der Möglichkeit von strukturellen Planungen oder auch Handlungen rechnen, wie ich sie bisher frühestens für Salomo hinter 1Kön 4,8-17* (18-19) vermutet habe. Da Salomo allem Anschein nach nicht weit mit der personell-strukturellen Durchdringung bzw. Machtstrukturierung des Nordens kam, liegt die Vermutung nicht fern, unter den Omriden mit einer erneuten Anwendung des Handlungsmusters zu rechnen, wie sie sich in dem wie ein Appendix wirkenden Landesteil des Nordreiches im südlichen Ostjordanland (1Kön 4,19, Region XII, cf. die Meschastele) ebenfalls andeutet. Die vorgelegten Erwägungen sind, wie jede historische Konstruktion, hypothetisch“ (Niemann 2002, 101-102).

So beschreibe 1Kön 4,7-19 keineswegs ein flächendeckendes System von Provinzen mit klar umrissenen Grenzen.

„Die Liste der ‚Präfekten‘ ist in ihrem Grundbestand nach-salomonisch, aber auch in ihrer jüngsten Wachstumsphase [...] noch vor-assyrisch. Anfänglich wird man eher an einen Repräsentanten des Königs bei den Stämmen und Städten denken, der für den Informationsfluss zwischen dem Zentrum und der Peripherie zuständig war, im 8. Jh. werden administrative und / oder hoheitliche Aufgaben dazugekommen sein (Niemann 1993). Doch war auch das Reich Jerobeams II. trotz seiner brutalen Selbstdarstellung in Megiddo IV immer noch eine dünne Schicht Staatlichkeit über einer massiv tribalen Gesellschaft“ (Knauf 2016, 174). – Eine Steuer habe zum ersten Mal König → Menahem im Jahr 738 v. Chr. erhoben.

Damit bekämpft Niemann allerdings einen rein neuzeitlichen Gedanken, der weder im Israel des 10. noch im 9. oder 8. Jh. v. Chr. etwas zu suchen hat – als hätten im biblischen Altertum klar umrissene Flächenstaaten mit festgeschriebenen Grenzen bzw. Grenzübergängen etc. existiert. Bestanden nicht vielmehr alle antiken Staaten der Levante aus Einflussgebieten, die sich um städtische Zentren und deren Versorgungsumfeld organisierten, am Landbesitz lokaler Eliten ausrichteten oder in landschaftlich geprägten Regionen etablierten? Selbst das assyrische Weltreich wurde an seinen Rändern von den nicht völlig klar zu beschreibenden Macht- und Einflussbereichen ihrer Tributäre und Klientelkönige umgeben.

Niemann kommt zweifellos das Verdienst zu, allzu vollmundige und phantasievolle „klassische“ Interpretationen und auch „allzu moderne Vorstellungen vom salomonischen Reich kritisch hinterfragt und eine vorsichtigere Skizze sehr viel bescheidenerer Verhältnisse in der frühen Königszeit entworfen zu haben. […] Auf der anderen Seite muß biblischen Nachrichten, die ein so hohes Maß an innerer Plausibilität und historischer Kontingenz aufweisen wie gerade die Liste 1Kön 4,7ff., keine übergroße Skepsis entgegengebracht werden“ (Dietrich 1997, 174-175). Niemanns Schlussfolgerungen ergeben sich – genau wie die der klassischen Schule – aus einem Zirkelschluss: So, wie er das Königtum Salomos zuvor aus seinem eigenen Vorverständnis (mit Hilfe von sozio-kulturellen Modellen) etabliert, ergibt sich das datierende und sachlich füllende Urteil über die in 1Kön 4,7-19 überlieferte Liste.

„Ein durchorganisierter Beamtenstaat war das Reich Salomos jedenfalls nicht. Eher sind die Anzeichen ernst zu nehmen, die wie bei David auf ein auf Verwandtschaft und Beziehung gegründetes Netzwerk der Herrschaft weisen“ (Frevel 2. Aufl. 2018, 151).

Außerdem leidet Niemanns Argumentation „in paradigmatischer Weise unter einer unsicheren Datierung des Textes“ (Kamlah 2001, 68). Da eine Provinzaufteilung – wie sie in 1Kön 4 beschrieben wird – weder im 10., 9. noch 8. Jh. v. Chr., insbesondere nicht unter den Assyrern, Babyloniern oder Persern festzumachen ist, entschwindet jeder historische Anker.

Angesichts dieses Dilemmas unterzog J. Kamlah (2001, 57-61) die Liste aus 1Kön 4,7-19 einer gründlichen Textkritik. Dabei streicht er – ähnlich dem Vorgehen der „klassischen“ Schule (s. o.) – einzelne Textbestandteile in den Versen 11, 13, 15, 16 und 19. Bestimmend für seine Interpretation wurde der textkritische Eingriff in 1Kön 4,7, wo er den monatlichen Versorgungspassus des salomonischen Hofes und „über ganz Israel“ als sekundär betrachtet – in V. 7aα die Erwähnung der „Regionalfürsten“ (im Sinne einer „Überschrift“) aber als originär ansieht. Kamlah führt aus, in den Namensnennungen der Herrscherliste „Querverbindungen zu anderen Texten über die frühe Königszeit, und zwar zu den Beamtenlisten in 2Sam 8,16-18 und 1Kön 4,2-6 sowie vor allem zu der sogenannten Thronfolgegeschichte (2Sam 9-20; 1Kön 1-2)“ entdecken zu können. Diese Verwandtschaftsverhältnisse seien keine „literarischen oder erzählerischen Schöpfungen“ (a.a.O., 73).

Sie seien jedoch nicht auf den ersten Blick ersichtlich und schon gar nicht ausdrücklich als solche in den Texten identifiziert. Sie blieben vielmehr unter der Textoberfläche verborgen und können nur interpretierend abgeleitet werden. Das habe für die historische Auswertung zur Folge, dass „die Identifikationen nicht als sicher, sondern nur als wahrscheinlich gelten können“ (ebd.).

1Kön 4,7-19 sei weder ein Produkt beliebiger Phantasie noch ein reales Zeugnis anderer Zeitumstände. Denn die Verflechtungen zwischen den Texten ließen „sich am ehesten dadurch erklären, dass unterschiedliche Überlieferungsquellen das Namensgut in verschiedenen Ausschnitten und auf verschiedenen Wegen weitergegeben haben. Dort, wo die Quellen in Form identischer Namen übereinstimmen und nicht erkennbar voneinander abhängen, stützen sie sich gegenseitig.“ Die Erwägungen zu den Personennamen führten so zur Schlussfolgerung, dass 1Kön 4,7-19 konkreten Gegebenheiten der salomonischen Zeit entsprächen.

„Damit ist noch nicht die Frage beantwortet, wann die Liste schriftlich fixiert und wie sie überliefert wurde. Besondere Merkmale des Textes sind die Verschiedenartigkeit der Ortsangaben sowie die gemeinsame Auflistung von bekannten Persönlichkeiten und unbekannten Namen. Dies lässt vermuten, dass die Liste nicht lange mündlich tradiert wurde, denn jene Merkmale unterscheiden sie von den mündlichen Überlieferungstraditionen, die beispielsweise für die einflussreichen Familien Jerusalems vorausgesetzt werden können. Wahrscheinlich ist das Verzeichnis also noch während oder kurz nach der Herrschaft Salomos niedergeschrieben und archiviert worden“ (Kamlah 2001, 74).

Dem stehe zwar die These entgegen, es habe unter Salomo keine Schreibertätigkeit am Hof und über Salomo keine Annalen in späteren Archiven gegeben. Doch bedurfte die „Führung königlicher Archive in Jerusalem [...] der schrittweisen Entwicklung, und es ist durchaus wahrscheinlich, daß diese Entwicklung bereits in der Frühphase des Königtums begann. Die Liste in 1Kön 4,7-19 jedenfalls deutet darauf hin, daß tatsächlich Originaldokumente über die salomonische Zeit archiviert und überliefert worden sind.“ (ebd.).

Um den Erkenntnissen zur sozio-politischen Geschichte Israels gerecht zu werden, unterscheidet Kamlah zwischen einem alten „Verzeichnis der Regionalfürsten“ und lehnt deren Interpretation als „Provinzliste“ ab. Der Text sei „kein Dokument eines salomonischen Systems von benachbarten Provinzen mit festgelegten Grenzen und Hauptstädten zur zentralen Verwaltung.“ Er bezeuge auch nicht, dass Salomo über ein Großreich regiert habe. Er beschreibt ebenso wenig, dass Abgaben und Steuern unter seiner Regentschaft eingetrieben worden seien. Diese Konnotationen habe „das Verzeichnis erst durch seine Überlieferungs- und Auslegungsgeschichte erhalten“ (Kamlah 2001, 74).

Die Zwölfzahl der Verwalter allerdings deutet für orientalische Erzählzusammenhänge allein auf eine symbolische Zusammenstellung eines als Ganzen empfundenen Systems – ähnlich den zwölf Stämmen Israels und den zwölf Feinden Salmanassars III. bei der → Schlacht bei Qarqar am Orontes. Die Frage kann daher nicht sein, ob die Zahl der genannten Personen korrekt ist, sondern ob ihre Benennung und chronologische sowie topographische Einordnung aus zuverlässiger Quelle stammen. Aber auch dies ist nicht sicher zu entscheiden.

5. Zur Diskussion

Von Salomo fehlen bisher jegliche historischen Belege, die jenseits der mit ihm verbundenen biblischen Traditionen auch geschichtliche Fakten sichern könnten. Viele der ihm zugeschriebenen Leistungen sind mit Sicherheit aus späterer Zeit auf ihn projiziert worden (vgl. Vieweger 2019, 192-209). Die Versuche, das Gebiet Israels im Sinne eines modernen Staates nach den salomonischen Verwaltungsbezirken (1Kön 4,7-19) rekonstruieren zu wollen, erscheint aussichtslos (vgl. Vieweger 2019, 124). Die Liste bietet dafür keinen erkennbaren historischen Fixpunkt.

„Eine biographisch orientierte Rekonstruktion des historischen Auftretens Salomos ist angesichts der (hypothetischen) Rezeptionswege und des Fehlens außerbiblischer Indizien nahezu ausgeschlossen. Trotzdem ist eine Eliminierung überlieferter Informationen im Sinn einer minimalistischen Sicht nicht die nächstliegende Alternative“ (Görg 2001, 426-427).

Das Alte Testament beschreibt bereits für Salomos Regierungszeit eine funktionierende Administration. Weitere Quellen, die das stützen oder widerlegen könnten, stehen nicht zur Verfügung. Wie archäologische Beobachtungen nahelegen, entwickelte sich im Laufe der → Eisenzeit IIA in Israel und Juda mit der Herausbildung des dortigen Königtums eine Verwaltung. Wann exakt dies geschah, wie deren Anfänge aussahen und wie weit diese ins 10. Jh. v. Chr. hineinreichen, kann aber – ganz im Gegensatz zu vielfältigen Erklärungen archäologischer Schulen verschiedener Ausrichtung und Couleur – unter der vorliegenden Befundlage nicht festgestellt werden (vgl. Vieweger 2019, 56.68-72).

Im Falle des davidisch-salomonischen Königtums argumentieren die sog. „Minimalisten“, dass es im Juda des frühen 10. Jh.s v. Chr. keine zentrale Administration, keine Schriftlichkeit und keine öffentlichen Bauwerke (z.B. Paläste, Vorratsgebäude und Vier- oder Sechs­kammer-Tore) gegeben habe und daher nicht von einem Königtum gesprochen werden könne. Die sog. „Maximalisten“ verweisen ihrerseits auf Schriftfunde wie in der Ophel-Grabung von Jerusalem oder die beiden Ostraka von Chirbet Qeijafa (Koordinaten: 1460.1227; N 31° 41' 47'', E 34° 57' 26''), die sie in hebräischer Schrift abgefasst konstatieren, und sehen in der Anlage und strategischen Lage von Chirbet Qeijafa beispielhaft die ordnende Hand einer zentralen Regierungsgewalt. Von welcher Vorprägung aus man auch immer die Entwicklung im 10. und 9. Jh. v. Chr. ansieht, es gab möglicherweise schon ab der zweiten Hälfte des 10. Jh.s v. Chr., zumindest aber in der zweiten Hälfte der Eisenzeit IIA in Jerusalem im 9. Jh. v. Chr. eine zentrale politische Kontrolle, eine funktionierende Administration und Schriftlichkeit, die es soziopolitisch berechtigt erscheinen lässt, von einem beginnenden Königtum zu sprechen (vgl. dazu Vieweger 2019, 137-151.192-209). Die in Jerusalem (Ophel-Grabung) aufgefundenen Schriftzeugnisse aus der Eisenzeit IIA (vgl. die von E. Mazar in der Ophel-Grabung aufgefundene Inschrift) belegen jedenfalls die notwendige Lese- und Schreibfähigkeit im 10./9. Jh. v. Chr., die dann zumindest doch auch am Königshof vorhanden gewesen sein muss. Deren sichere archäologische Datierung bleibt jedoch hinter den konkreten exegetischen Fragen aus methodischen Gründen zurück.

Interpretiert man die Liste 1Kön 4,7-19 streng innerhalb ihres zeitgeschichtlichen levantinischen Umfeldes und hält die gewaltigen Unsicherheiten aus, die uns die bestehenden Wissenslücken bei der Rekonstruktion der salomonischen Herrschaft auferlegen, so kann man die Diskussion über diese Auflistung mehr als „Lehrstück“ für unsere Unsicherheiten bei der historischen Beurteilung biblischer Mitteilungen verstehen, als für die Ausgestaltung historischer Wahrheiten. Die theologischen Vorprägungen und Schulbildungen führen zu Lösungen, die stets nur im eigenen Kontext als bewiesen oder wahrscheinlich gelten können, solange keine neuen, historisch evidenten Quellen aufgefunden werden.

Literaturverzeichnis

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Abbildungsverzeichnis

  • Die 12 Verwaltungsbezirke unter Salomo nach 1Kön 4,7-19. © Dieter Vieweger
  • Karte zur Lage der 12 Verwaltungsbezirke unter Salomo nach 1Kön 4,7-19. © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

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