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Knechtschaft (AT)

(erstellt: Februar 2006)

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1. Das deutsche Wortfeld „Knecht / Knechtschaft“

Mit dem Wortfeld „Knecht / Knechtschaft“ – bei Frauen entsprechend „Magd“ – gibt Luther die hebräische Wurzel ‘bd und insbesondere das Nomen ‘ævæd wieder. Dies ist zum einen für das 16. Jh. sachgemäß. Denn „Knecht“ umfasst vom Althochdeutschen her ein breites Spektrum, das von „Knabe / Jüngling“ über „Diener / Knappe“ bis zu „Krieger / Held“ reicht (und mit dem Englischen knight = „Ritter“ zusammengehört) und damit ein ebenso weites Feld abdeckt wie das hebräische ‘ævæd. Zugleich stellt Luthers Wiedergabe aber eine Modernisierung dar, die die antiken, weitgehend auf Sklaverei beruhenden Verhältnisse in die feudal-ständischen Strukturen des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit überträgt. Mit deren Auflösung durch die moderne, auf Vertragsfreiheit beruhende Lohnarbeit ist die Rede von „Knechten“ im Sinn Luthers obsolet geworden. Allenfalls im landwirtschaftlichen Bereich findet das Wort noch Verwendung (ist dort aber auch nicht mehr politisch korrekt). Ansonsten wird es verächtlich oder historisch eingeschränkt („Landsknecht“) oder von realen sozialen Beziehungen abstrahiert (bei Hegel etwa als Gegensatz von Herr und Knecht) gebraucht.

Die Lutherbibel in der Revision von 1984 trägt dem insofern Rechnung, als sie ihrerseits Modernisierungen vornimmt. So nennt sie einerseits die ehemaligen „Knechte“ eines Königs seine „Großen“ (2Kön 24,12; Est 1,3), andererseits in einigen Sklavengesetzen der Tora die ehemaligen „Knechte“ und „Mägde“ nun „Sklaven“ und „Sklavinnen“ (Ex 21,2-11.26-27; Lev 25,39-46). In der Regel aber behält sie den Lutherschen Sprachgebrauch bei. So heißen die Sklavinnen und Sklaven im Dekalog „Knechte“ und „Mägde“ (Ex 20,10.17), ebenso an vielen anderen Stellen in der Tora (Lev 25,6; Dtn 23,16 u.ö.). Auch judäische Könige als Vasallen des assyrischen Großkönigs werden als „Knechte“ bezeichnet (2Kön 16,7; 2Kön 17,3; 2Kön 18,7). Die Unterdrückung der Israeliten in Ägypten gilt als „Knechtschaft“ (Ex 20,2; Dtn 15,15).

Vor allem aber wird die Beziehung zu Gott so qualifiziert. Viele große Gestalten heißen im Mund Gottes „mein Knecht“ (Abraham, Gen 26,24; Mose, Num 12,7; David, 2Kön 20,6; Hiob, Hi 1,8). Der namenlose „Gottesknecht“ Deuterojesajas (Jes 42,1; Jes 52,13; Jes 53,11) ist überhaupt nur unter diesem Titel geläufig. Auch Israel ist Gottes „Knecht“ (Jes 41,8), ebenso wie die einzelnen Israelitinnen und Israeliten. Sprachlich führt das zu der problematischen und inkongruenten Wiedergabe in der revidierten Lutherbibel, dass man Israeliten „nicht als Sklaven verkaufen“ soll, weil sie „meine Knechte“ sind (Lev 25,42).

2. Das Konzept der Hebräischen Bibel

Auch wenn die Aufgabe besteht, für heutigen Sprachgebrauch weitere Alternativen zu Luthers allgegenwärtiger „Knechtschaft“ zu suchen, lassen sich doch deutlich einige Felder abgrenzen, die der Sache nach durch die Vokabel abgedeckt sind.

2.1. Sklaverei

Die soziale Stellung als Sklave oder Sklavin (→ Sklaverei) entspricht am engsten dem, was Luther mit „Knechtschaft“ wiedergibt. Allen unterschiedlichen Formen von Sklaverei (zeitlich befristete Schuldsklaverei, Sklaverei infolge von Kriegsgefangenschaft, „hausgeborene Sklaven“ usw.) ist die völlige Abhängigkeit vom Herren oder der Herrin gemeinsam.

2.2. Vasallität

Die in der gleichen Kategorie gedachte Abhängigkeit eines lokalen Königs von einem Großkönig bzw. der jeweils von ihnen repräsentierten Staaten (2Kön 16,7; 2Kön 17,3; 2Kön 18,7) wird gewöhnlich mit dem Stichwort → Vasall / Vasallität wiedergegeben. Die Abhängigkeit realisiert sich im jährlich zu entrichtenden Tribut (2Kön 17,4) und in der Pflicht zur Heeresfolge. Sie kann, wie Abb. 1 zeigt, auf drastische Weise symbolisiert werden. Dennoch dürfte ihre reale Ausgestaltung weit weniger persönlich geprägt sein als eine Herr-Sklave- oder Herrin-Sklavin-Beziehung und stärker von den jeweiligen realen politischen, militärischen und diplomatischen Bedingungen abhängig sein (→ Weltreiche).

2.3. Höfliche Selbstbezeichnung

Die höfliche Selbstbezeichnung als „Knecht“ (Gen 18,3; Gen 19,2; Gen 32,11 u.ö.) oder „Magd“ (1Sam 1,11; 1Sam 25,24-25 u.ö.) kann in mündlicher Rede und schriftlicher Kommunikation gebraucht werden und stellt eine symbolische Selbsterniedrigung der sprechenden gegenüber der angesprochenen Person dar. Auf diese Weise wird die überlegene Stellung des Angesprochenen anerkannt. Deshalb wird die Bezeichnung auch im Gespräch mit Gott verwendet.

2.4. Beamtenbezeichnung

Auch bei der Bezeichnung eines hohen Beamten als „Sklave“ oder „Knecht“ seines Herrn, des Königs, ist die Beziehung hierarchisch gedacht, was durch ‘ævæd ausgedrückt wird. Aber der so bezeichnete „Sklave“ eines Königs übt zugleich im Namen des Königs Herrschaft aus, wie ein „Minister“ im wörtlichen Sinn ein Diener, in der Realität aber ein Politiker im oberen Rang der Hierarchie ist. Diese Machtposition zeigen sowohl biblische Erwähnungen von „Knechten“ des Königs (1Sam 8,14-15; 2Kön 22,12; 2Kön 24,12) als auch die zahlreich gefundenen Siegel und Siegelabdrücke mit der Aufschrift „Knecht des Königs“ oder „Knecht des …“ mit folgendem Königsnamen wie Jerobeam II., Ahas, Usija und Hiskia.

Stärker als bei Beamten, die einen eigenen Titel tragen („Heerführer“, „Fronminister“ u.ä.), wird durch die Form „Knecht des Königs“ die persönliche Abhängigkeit des jeweiligen Würdenträgers vom Herrscher unterstrichen (Kessler, 1992, 165-169).

2.5. Religiöse Verwendung

Von da erschließt sich auch die religiöse Verwendung der Bezeichnung als „Knecht Gottes“. Auch sie hat selbstverständlich hierarchischen Hintergrund und weist auf die unbedingte Treue des „Knechtes“ zu seinem Herrn, JHWH, hin. Zugleich übt der Knecht aber auch im Namen Gottes ein Mandat aus, wie an Gestalten wie Mose, David oder dem deuterojesajanischen Gottesknecht deutlich zu sehen ist.

3. Zusammenfassung

Das hebräische ‘ævæd deckt wie Luthers „Knecht“ ein weites Spektrum von Bedeutungen ab, das von unbedingter persönlicher Abhängigkeit und Unterdrückung, wie in der Sklaverei und teilweise bei der Vasallität zwischen Staaten, bis zur Teilhabe an der Herrschaft eines Herren reichen kann. Verbindend ist allen Bedeutungen, dass der so bezeichnete „Knecht“ (gleiches gilt für die „Magd“) immer in Abhängigkeit von seinem Herrn (oder einer Herrin) gedacht ist.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament, Stuttgart 1933-1979
  • Encyclopaedia Judaica, Jerusalem 1971-1996
  • Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament, Stuttgart u.a. 1973ff
  • Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament, München / Zürich 1978-1979
  • The Anchor Bible Dictionary, New York 1992
  • Exegetisches Wörterbuch zum Neuen Testament, 2. Aufl., Stuttgart u.a. 1992

2. Weitere Literatur

  • Chirichigno, G.C., 1993, Debt-Slavery in Israel and the Ancient Near East (SJOT.S 141), Sheffield
  • Kessler, R., 1992, Staat und Gesellschaft im vorexilischen Juda. Vom 8. Jahrhundert bis zum Exil (SVT 47), Leiden u.a.
  • Riesener, I., 1979, Der Stamm ‘bd im Alten Testament. Eine Wortuntersuchung unter Berücksichtigung neuerer sprachwissenschaftlicher Methoden (BZAW 149), Berlin / New York

Abbildungsverzeichnis

  • Asarhaddon (681-669 v. Chr.) hält an zwei Bändern die besiegten Könige Taharqo von Ägypten und Balu von Tyrus (Stele aus Sendschirli). © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
  • Siegel mit der Aufschrift: „Dem Schema, Diener Jerobeams, gehörend“ (Megiddo; 8. Jh.). © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart

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