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BDKJ und katholische Jugendverbände

Andere Schreibweise: Bund der Deutschen Katholischen Jugend; Federation of German Catholic Youth

(erstellt: März 2023)

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1. Mitgliedsverbände des BDKJ auf Bundesebene

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) (https://www.bdkj.de/) ist der Dachverband folgender 17 katholischer Kinder- und Jugendverbände mit insgesamt 660.000 Mitgliedern (2022):

Der BDKJ umfasst als Bundesverband zudem 26 Diözesanverbände:

2. Historische Entwicklung des BDKJ

2.1. Vorgängerorganisationen

Als Vorgängerorganisationen des BDKJ gelten der Katholische Jungmännerverband (KJMV) und der Zentralverband der katholischen Jungfrauenvereinigungen. Diese Verbände erlebten in der Weimarer Republik ihre Hochzeit, waren mitgliedsstark und brachten mit ihren Generalpräsides Ludwig Wolker (1887-1955) und Hermann Klens (1880-1972) eine personelle Kontinuität in die katholische Jugendarbeit der Nachkriegszeit. Beide Verbände umfassten nur wenige Untergruppen und standen kaum mit anderen Jugendverbänden in Kontakt. Daneben bestanden weitere von der Amtskirche unabhängige Verbände und Bünde, die ihre Wurzeln in der bürgerlichen Jugendbewegung hatten oder dem Verbandskatholizismus zugeordnet werden können.

2.2. Anfangsjahre – „Es lebe Christus in deutscher Jugend!“

Nach dem Ende des NS-Staats galt das Leitwort der „Einheit der Jugend“ (Bokler, 1954, 15-17). Sollte die Jugendarbeit nach Vorbild der früheren großen Verbände wieder aufleben oder im Sinne der Richtlinien von 1936 (Richtlinien) als pfarrliche Jugend weitergeführt werden (Lechner, 1992, 106)? Mit der Gründung des BDKJ im Jahr 1947 wurde ein Kompromiss gefunden (Schwab, 1997, 33-37; zur Geschichte des BDKJ von 1947 bis 1976 ausführlich Buthe, 2013; Grundlagentexte siehe Schmid 1986). Zum einen wurde eine in „Mannes- und Frauenjugend“ gegliederte „Stammjugend“ gebildet. Zum anderen schlossen sich folgende Organisationen dem BDKJ als „Gliederungen“ an: Kolpingjugend, Bund Neudeutschland (ND), Verband der Marianischen Congregationen studierender Jugend, Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG), Schar, Heliand, Jugendbund des Katholischen Deutschen Frauenbundes, Kongregation studierender Mädchen, Pfadfinderinnenschaft Sankt Georg und Quickborn. Letztere war der einzige Bund, in den von Anfang an Jungen und Mädchen aufgenommen wurden. Im Gründungsjahr hatte der BDKJ etwa 850.000 Mitglieder, etwa 90% davon in der Stammjugend (Schwab, 1997, 34). Herausforderungen der Anfangsjahre waren: Auseinandersetzungen zwischen Befürworterinnen und Befürwortern und Gegnerinnen und Gegnern des Einheitsgedankens, zwischen klerikaler Leitung und selbstbewusster Führung durch Laiinnen und Laien und zwischen der dominierenden Stammjugend und den kleineren Gliederungen; die Zusammenarbeit der weiblichen und männlichen Jugend und die Balance zwischen religiöser, sozialer und politischer Arbeit.

Kirchlich gesehen hatte die katholische Jugendarbeit in den ersten zehn Jahren ihren Schwerpunkt im BDKJ. Ziel war die lebendige und persönliche Christusbeziehung, die zu einem radikalen Entscheidungschristentum führen und sich in der Welt auswirken sollte. Diese wurde mit dem programmatischen Satz „Es lebe Christus in deutscher Jugend“ zusammengefasst (Stammordnung der Jungenschaft, 1955). Später wurde deutlich, dass auch außerhalb des BDKJ kirchliches Engagement gefordert war, z.B. in den Bereichen der Jugendfürsorge und der Jugendsozialarbeit.

1951 beschloss der BDKJ die Aktion heimatvertriebener Jugend, auch um die unterschiedlichen katholischen Vertriebenenjugenden zu integrieren (Jäschke, 2018, 127-137). Nachfolgerin ist die Aktion West-Ost, die heute noch im Jugendhaus Düsseldorf (JHD) ihren Sitz hat. Mit der Einweihung des JHD war der Sitz des BDKJ 1954 von Altenberg nach Düsseldorf verlegt worden. Im selben Jahr fand das erste Bundesfest des BDKJ mit etwa 100.000 Teilnehmenden in Dortmund statt, dort wurde auch die zweite Bundesordnung verabschiedet. Statt einer Aufteilung in Stammjugend und Gliederungen gab es nun nur noch gleichberechtigte Gliedgemeinschaften. Mitte der 1950er Jahre hatte der BDKJ rund eine Million Mitglieder, davon etwa 80 % in den Gliedgemeinschaften der Stammjugend (Schwab, 1997, 42f.).

2.3. Umstrukturierung und Bildung eines Dachverbandes

In der Zeit bis 1965 schrumpfte neben den Mitgliederzahlen auch das sogenannte „Bundesbewusstsein“ (Schwab, 1997, 43). Der Fokus des BDKJ lag nach seiner Umstrukturierung mehr auf Koordination und Dienstleistung für die Gliedgemeinschaften, weniger auf Leitung der inhaltlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Ab 1965 wurde im BDKJ eine Strukturdebatte geführt, in deren Anschluss der BDKJ mit der Bundesordnung von 1971 (Schwab, 1997, 146f.) zum Dachverband der Jugendverbände wurde (Bundesordnung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend von 1971, 1986). Neben der Aufhebung der satzungsrechtlichen Trennung von Frauen- und Mannesjugend wurde auch die Sprache modernisiert: Bundesführung wurde in Bundesvorstand und Gliedgemeinschaften in Mitgliedsverbände umbenannt. Innerhalb des BDKJ hatte der Dachverband nun die Aufgabe der Information, Koordination und Kooperation sowie der Unterstützung eigens beschlossener Bildungsmaßnahmen und Aktionen. Nach außen sollte er in Zusammenarbeit mit anderen Gruppierungen die Interessen der Jugendverbände in Kirche, Staat und Gesellschaft wahrnehmen. Ein erstes Grundsatzprogramm wurde 1975 (BKDJ-Hauptversammlung, 1986) verabschiedet.

Etwa bis in die Mitte der 1960er Jahre hatten in der Bildungsarbeit eher die pastoralen Aspekte im Vordergrund gestanden. Diese wurden abgelöst durch eine pädagogische Arbeit, die sich ab den 1970er Jahren auf drei Grundlinien Selbstverwirklichung, Emanzipation und Bedürfnisorientierung stützte. Kennzeichnend dafür war der Synodenbeschluss „Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit“, an dem der BDKJ maßgeblich mitgewirkt hatte (Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit, 1976). Dieser nannte als zentrales Motiv der Jugendarbeit den Dienst der Kirche an der Jugend und betonte den Vorrang des personalen Angebotes.

2.4. Interne und externe Konfliktfelder

Durch die Umstrukturierung zum Dachverband häuften sich in der Folgezeit die Konflikte, z.B. mit konservativen Katholikinnen und Katholiken, die dem BDKJ oder seinen Mitgliedverbänden entweder einen Linksrutsch im Rahmen einer starken Politisierung vorwarfen oder einen religiösen Substanzverlust (Schwab, 1997, 150f.).

1971 übernahmen die deutschen Bischöfe Teile der Kritik und verweigerten erstmals in der Geschichte des BDKJ die notwendige Zustimmung zur Bundesordnung. Zu Konflikten der Bischöfe mit den einzelnen Jugendverbänden kamen weitere auf Dachverbandsebene. So veranstaltete der BDKJ 1989 z.B. ein Solidaritätsfest in Fulda mit 4.500 Teilnehmenden, um Solidarität mit dem vom Erzbischof Johannes Dyba entmachteten BDKJ in der Diözese Fulda zu zeigen – für die deutschen Bischöfe ein Affront. Grundlinie dieser Konflikte war die unterschiedliche Definition der verbandlichen Autonomie gegenüber der Amtskirche und ihrer Entscheidungsträger (Schwab, 1997, 153f.). Auch innerverbandlich gab es ab den 1980er Jahren einige große Konfliktfelder mit langanhaltenden Spannungen. So kritisierten Teile der Basis die Organisationsstruktur als unnötig, überkomplex und realitätsfern und forderten u.a. die Auflösung des Dachverbandes. Diese Kritik fand im Verband nur begrenzt Resonanz. Wesentlich schwerwiegender dagegen war die Kritik der größeren Mitgliedsverbände, denen die kirchenpolitische Interessensvertretung des Bundesvorstandes als zu zahm erschien.

2.5. Formen der Kooperation zwischen BDKJ und amtlich verfasster Kirche

Die Kirchlichkeit des BDKJ wurde immer wieder in Frage gestellt – aus der selbstverständlichen wurde eine umstrittene, die bewiesen werden musste. In der Bundesordnung von 1971 (Bundesordnung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend von 1971, 1986) und dem Grundsatzprogramm von 1975 (BKDJ-Hauptversammlung, 1986) betonte der Bund seine Eigenständigkeit, die enge Bindung zur Kirche und die Arbeit in Einheit mit der Gesamtkirche, seinen Mitgestaltungswillen an der Kirche und deren Bereicherung durch die Glaubensformen junger Menschen. In seiner Bundesordnung gab er offiziell den Anspruch auf, einziger Träger kirchlicher Jugendarbeit zu sein. Damit kam die Frage nach einer Trennung der kirchenamtlichen und verbandlichen Jugendarbeit auf, die auf Bundesebene zunächst unbeantwortet blieb. Die Formen der Kooperation zwischen Amtskirche und BDKJ gestalten sich auf den verschiedenen Ebenen bis heute sehr unterschiedlich und reichen von der strikten Trennung bis hin zur Einheit.

1994 beschloss die Deutsche Bischofskonferenz, die seit Gründung des BDKJ bestehende Personalunion in der Leitung der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge (afj) und der geistlichen Leitung des BDKJ in Person des Bundespräses aufzulösen (Jantzen, 2016, 347f.). Ausschlaggebend war ein Konflikt um den im selben Jahr von der Bundesversammlung des BDKJ beschlossenen „Demokratieförderplan für die katholische Kirche“ (BDKJ-Hauptversammlung, 1994), das Apostolische Schreiben „Ordinatio Sacerdotalis“ (Papst Johannes Paul II, 1994) und eine daran anschließende Unterschriftenaktion auf dem Katholikentag in Dresden. Die finanzielle und personelle Trennung des BDKJ und der afj bleibt weiterhin bestehen. Nach 1994 erfolgten keine größeren strukturellen Weichenstellungen mehr. Als neueste Organisation wurde die Schönstatt-Mannesjugend nach einem dreijährigen Prozess des Kennenlernens 2014 in den BDKJ aufgenommen. 2022 beschloss der BDKJ ein neues Grundsatzprogramm (BDKJ-Hauptversammlung, 2022).

3. Der BDKJ heute – Struktur und Themen

Der BDKJ nimmt heute unter den drei Schlagworten katholisch – politisch – aktiv die kirchen- und gesellschaftspolitische Interessensvertretung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wahr. Organisatorisch bildet sich der BDKJ aus den beiden Säulen der 17 Jugendverbände und der 26 Diözesanverbände. In den Diözesanverbänden sind die im entsprechenden Bistum aktiven Jugendverbände organisiert. Je nach regionalen Gegebenheiten übernehmen die Diözesanverbände subsidiär für die diözesanen Jugendverbände auch Ausbildungsangebote (Prävention, Jugendleitercard Basis-Qualifikation für ehrenamtliche Leiter*innen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, [JuLeiCa, 2022]). Die Jugendverbände selbst haben ihre eigenen Bundesebenen, die für überregionale Verbundenheit der Mitglieder und das thematische Profil des jeweiligen Verbandes stehen. Zusammen bilden sie im BDKJ die Themen der Verbände und die regionale Verortung des verbandlichen Engagements ab.

Der BDKJ wird vom vierköpfigen Bundesvorstand vertreten, der von der Hauptversammlung gewählt wird. Der Bundesvorstand (zwei hauptamtliche Vorsitzende, ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied, ein Präses) muss geschlechtsparitätisch besetzt werden; wie sich das mit neuen Einsichten zu geschlechtlicher Vielfalt vereinbaren lässt, wird aktuell (seit 2021) auf Ebene der BDKJ-Hauptversammlung diskutiert. Mitglieder der Hauptversammlung wiederum sind die Leitungen der Jugendverbände auf Bundesebene sowie die Diözesanvorstände. Weitere Gremien, in denen sich die innerverbandliche Demokratie strukturiert, sind der Hauptausschuss und die Bundeskonferenzen der Jugend- und der Diözesanverbände. Organisiert und inhaltlich begleitet wird die Arbeit der BDKJ-Bundesebene durch die BDKJ-Bundesstelle. In der Folge des Umzugs des Regierungssitzes und des Bundestags nach Berlin wurde ein eigenes Berliner Büro des BDKJ gegründet, um die jugendpolitische Interessensvertretung vor Ort besser organisieren und gestalten zu können.

Die inhaltlichen Schwerpunkte und die kirchen- und gesellschaftspolitischen Positionen werden von der BDKJ-Hauptversammlung beschlossen.

3.1 Kirchenpolitik

Innerkirchlich vertritt der BDKJ Positionen, die stark von den Impulsen des Zweiten Vatikanischen Konzils (→ Zweites Vatikanisches Konzil) und der Würzburger Synode (→ Würzburger Synode, Beschluss zum Religionsunterricht) geprägt sind. Ausgehend von der Volk-Gottes-Theologie strebt der BDKJ eine Demokratisierung der kirchlichen Strukturen, die Gleichberechtigung aller Geschlechter in der Kirche und eine auch kirchenamtlich akzeptierte Selbstverantwortung der Gläubigen in Fragen der persönlichen Lebensführung an, insbesondere im Feld der Beziehungs- und Sexualethik. Wegweisende Grundlagenbeschlüsse hierzu sind „Macht teilen - Gleichheit anerkennen. Ein Demokratieförderplan für die katholische Kirche“ von 1994 (BDKJ-Hauptversammlung, 1994) und „Freiheit der Kinder Gottes“ von 2012 (BDKJ-Hauptversammlung, 2011). Sexualisierte und sexuelle Gewalt in der Kirche thematisiert der BDKJ seit den 1990er Jahren. Die konkreten Positionen ihres kirchlichen Engagements formuliert jede Generation der verbandlich organisierten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für die jeweiligen aktuellen gesellschaftlichen und politischen Fragen aus. Umgekehrt führen diese Fragen auch zu jeweils neuen Sensibilitäten in der Ausformulierung des christlichen Bekenntnisses im Verband: Aus dem Erleben der deutschen Teilung erwuchs der jährlich neu gestaltete Ökumenische Kreuzweg der Jugend (https://www.jugendkreuzweg-online.de/), aus den Debatten um Gleichberechtigung zuerst der Mädchen und Frauen, dann auch aller Geschlechter, folgte nicht nur die Forderung nach Gerechtigkeit in den kirchlichen Strukturen, sondern auch eine wachsende Sensibilität für diversitätsbewusste Gottesrede. Der Rückgang der Bindungskräfte der Territorialpfarreien forderte die Verbände und den Dachverband heraus, ihre Kirchlichkeit neu durchzubuchstabieren. Dieser Herausforderung begegnete die BDKJ-Hauptversammlung mit der Erarbeitung der „Theologie der Verbände“, die das Kirchesein und den theologischen Ort der katholischen Jugendverbandsarbeit und damit deren „Anteil an der Sendung der Kirche“ ausformuliert (Bundesvorstand des BDKJ, 2015, 14).

3.2 Entwicklungspolitik

Im Zuge der Diskussionen um die Wiederbewaffnung, um das atomare Wettrüsten und schließlich um den Vietnamkrieg wuchs in Deutschland die Friedensbewegung – ihre Themen wurden prägend für das Engagement des BDKJ. Eine weitere Entwicklung wachsenden Bewusstseins für globale wirtschaftliche Ungerechtigkeit führte 1970 zur Gründung des Entwicklungspolitischen Ausschusses (EPA) (BDKJ, o.J.c), zunächst als ökumenischer Entwicklungspolitischer Arbeitskreis der Jugendverbände mit beratenden Mitgliedern der konfessionellen Hilfswerke. Der Wille war, sich über die Friedensbewegung hinaus für eine gerechte Welt einzusetzen und politisch für die Überwindung von Ungerechtigkeiten im Welthandel zu engagieren. Damit startete der EPA quasi als erste Amtshandlung mit anderen Akteuren in Deutschland den fairen Handel mit Alltagsprodukten in der „Gesellschaft zur Förderung der Partnerschaft mit der Dritten Welt“ (GEPA) mit. Die heutige Befassung mit Entwicklungspolitik wird stark von den Themen Klimagerechtigkeit und Antirassismus-Arbeit geprägt. Der BDKJ vernetzt und fördert mit den internationalen und nationalen Freiwilligendiensten wechselseitige Jugendaustausche.

3.3 Jugend- und Gesellschaftspolitik

Der BDKJ und die in ihm organisierten Jugendverbände engagieren sich für Jugendbeteiligung und die Achtung der → Kinderrechte. Da dies ein Querschnittsthema über alle politischen Felder hinweg ist, fordert der BDKJ mit der „U28-Strategie“ (BDKJ-Hauptversammlung, 2012) alle politischen Entscheidungen auch aus der Perspektive der jetzt Unter-28-Jährigen zu betrachten und diese Perspektive zur handlungsleitenden zu machen. Teilhabe und echte Partizipation drücken sich nach innen in einer entsprechenden Bildungsrechtsarbeit und praktischen Beteiligung aus. Je nach Verband sind auch sehr junge Menschen an Entscheidungsprozessen beteiligt und können Leitungsverantwortung übernehmen. Nach außen hin fordert der BDKJ eine wirksame Beteiligung junger Menschen an der politischen Willensbildung, z.B. durch eine Absenkung des Wahlalters. Handlungsleitend ist dabei die Perspektive, Kinder und Jugendliche in ihren Rechten zu stärken. Dabei geht es nicht nur um genuine Jugendthemen, sondern mit der „prophetische[n] Kraft der Jugend“ (Fuchs, 1986) um das Gesamt der politischen Debatte der jeweiligen Zeit, auch hinsichtlich der Wirtschafts- und der internationalen Politik. Mit dem „Arbeit für alle e.V.“, dem Josefstag (Josefstag, 2022) und der „Aktion Kaserne“ (BDKJ, o.J.b) setzt sich der BDKJ auch in eigenen Unterstrukturen für Jugendliche in prekären Lebenswelten, insbesondere hinsichtlich ihrer beruflichen Chancen, und für Demokratiebildung ein.

3.4 Mädchen- und Frauenpolitik

Der BDKJ steht für parteiliche Mädchen- und Frauenpolitik und dafür, aktiv über Quoten und ausdrückliche Förderung die Mädchen- und Frauenbeteiligung zu stärken, sowohl innerverbandlich als auch kirchen-, entwicklungs- und gesellschaftspolitisch. Sowohl in seiner Außenvertretung als auch in der innerverbandlichen pädagogischen Arbeit setzen der BDKJ und die in ihm organisierten Jugendverbände sich gegen Sexismus und geschlechtsspezifische Gewalt ein. Die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz betrachtet Themen wie etwa Friedensarbeit und Einsatz für internationale Gerechtigkeit noch einmal eigens unter einer mädchen- und frauenspezifischen Perspektive. Die von der Bundesfrauenkonferenz gefassten Beschlüsse sind bindende Beschlüsse für den BDKJ-Bundesverband.

Das wachsende Bewusstsein für Geschlechtervielfalt jenseits der Binarität führt zu Beginn der 2020er Jahre zu Debatten um die Repräsentation von Geschlechterdiversität in Ämtern, Strukturen und Positionen des BDKJ.

3.5 Kooperationen, Projekte, Aktionen

Der BDKJ war 1949 Gründungsmitglied des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) und gestaltet den DBJR bis heute maßgeblich mit (BDKJ, 2022) (zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Jugendarbeit in Deutschland siehe im Überblick Schmidt, 2019, 88-96). Gemeinsam mit dem Kindermissionswerk ist der BDKJ Träger der Aktion Dreikönigsingen (→ Sternsingeraktion). Strukturell ist der BDKJ auch Mitglied der Jahreskonferenz Jugendseelsorge, die unter Leitung der afj kontinuierlich die kirchliche Jugendarbeit (→ Jugendarbeit, katholisch) und die Jugendverbandsarbeit vernetzt. In jeweils neu vereinbarten Kooperationen ist der BDKJ seit 2008 Mit-Auftraggeber der alle vier Jahre vom Sinus-Institut durchgeführten Sinus-Jugendstudie. Diese beschreibt als qualitative Studie die Lebenswelten und Werteorientierung junger Menschen in Deutschland; im Bereich der Religion belegt sie die nachlassenden Bindungskräfte religiöser Institutionen und die hohe Relevanz verlässlicher familialer und freundschaftlicher Beziehungen, die ungebrochen als sinnstiftend erlebt werden (Wippermann, 2008; Calmbach/Thomas/Borchard/Flaig, 2012; Calmbach/Borgstedt/Borchard/Thomas/Flaig, 2016; Calmbach/Flaig/Edwards/Möller-Slawinski/Borchard/Schleer, 2020).

Seit den 2000er Jahren ist die in mehrjährigem Abstand stattfindende 72-Stunden-Aktion (BDKJ, 2019) ein Kristallisationspunkt des gesellschafts- und sozialpolitischen Engagements des BDKJ und verbindet dieses Engagement mit dem christlichen Selbstverständnis des Verbands und dem Anspruch, aus dem Glauben heraus die Welt zu gestalten.

4. Katholische Jugendverbände als Orte religiöser Bildung

Katholische Jugendverbände sind Orte non-formaler religiöser Sozialisation (→ Sozialisation, religiöse) und → Bildung. Sie stehen in unterschiedlicher Weise mit anderen Orten religiöser Bildung, insbesondere Pfarrei, Familie und Schule, in Beziehung. Die „Konfrontation von Existenz und Evangelium“ (Bucher, 2017,143) ereignet sich entlang der jugendverbandlichen Prinzipien Glaube, Lebensweltbezug, Partizipation, Selbstorganisation und Demokratie, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit.

4.1 Glaube

Jugendverbände sind primär religiöse Lernorte junger Menschen, die aber oft die Grundlage für ein lebenslanges Glaubensleben bilden. Christlicher Glaube als Beziehung zu und Lebensorientierung an Jesus umfasst insbesondere die Option für die Armen. Für Jugendverbände ist diese Grundentscheidung Herausforderung und Ansporn und umfasst ein weltweites Solidarisierungspotential, das im Einsatz für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung konkret wird (Glauben in der Tat). Insofern steht das Zeugnis des Lebens gegenüber dem Zeugnis des Wortes im Vordergrund. Jugendverbände halten mit der Orientierung an Jesus die Gottesfrage nicht nur für ihre eigenen Mitglieder wach, sondern durch ihr jugendpolitisches Engagement auch in außerkirchlichen Bezügen. Charakteristisch ist die – im Vergleich mit anderen religiösen Bildungsorten – Durchmischung des Niveaus der Professionalität der Akteurinnen und Akteure von Pastoralen Mitarbeitenden, Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten, Jugendgruppenleitenden, Peers u.a. in der Glaubenskommunikation.

4.2 Lebensweltbezug

Jugendverbände legen großen Wert auf den Lebensweltbezug. Damit leben sie angesichts der Pluralität der Sinnkonzepte und Weltdeutungen eine anschlussfähige, glaubwürdige Verkündigung. Religiöse Überlieferung wird meist situativ kommuniziert, was den Akteurinnen und Akteuren viel abverlangt. Auf den → Religionsunterricht kann Jugendverbandsarbeit positiv rückwirken, weil junge Menschen hier die Lebensrelevanz des Glaubens erfahren. Angesichts der Veränderungen in der pfarrlichen Pastoral gewinnen die Jugendverbände zunehmend als Orte der Sakramentenspendung (→ Taufe; Firmung [→ Firmung/Firmkatechese]) an Bedeutung, weil Sakramente hier als lebensweltlich relevant erfahren werden.

4.3 Selbstorganisation und Partizipation

Die sozial-diakonische Ausrichtung der Jugendverbände führt zur Ausbildung von Vertrauen, Offenheit und Toleranz. Unter dem Anspruch von Selbstorganisation und Partizipationwerden Eigeninitiative und Selbstverantwortung als wichtige Entwicklungsaufgaben junger Menschen eingeübt. Zugleich erwerben junge Menschen durch Mitbestimmung und Mitgestaltung Leitungs- und Didaktikkompetenzen (Könemann, 2018, 167f.). In demokratischer Praxis gestalten sie eine geschwisterliche und dialogische Kirche. So leisten Jugendverbände als religiöse Bildungsorte in der Zivilgesellschaft einen Beitrag zu demokratischer Bildung und zur Steigerung des Sozialkapitals (Robert Putnam), einerseits durch bridging (Brücken zwischen sozialen Gruppen), andererseits durch bonding (Binnenkohärenz). In ihnen eignen sich junge Menschen zentrale Kompetenzen der sozialen, kognitiven, affektiv-emotionalen und politischen Bildung an (Könemann, 2018, 172-174).

4.4 Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit

Durch Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit (→ Ehrenamt) eröffnen Jugendverbände jungen Menschen Felder, ihre Charismen zu entfalten. Der diakonische Charakter der Jugendarbeit schlägt sich in den Jugendverbänden nieder, insofern junge Menschen selbstverantwortliche Trägerinnen und Träger religiöser Bildung sind. Auf diese Weise können eigenmotivierte, selbstbestimmte und damit auch persönlichkeitsbildende Lernprozesse stattfinden, wodurch Grad und Ausmaß einer aktiven Identifikation junger Menschen besser als bspw. im Religionsunterricht gelingen kann.

4.5 Reflektierte Gruppe

Von entscheidender Bedeutung ist die reflektierte Gruppe (zu diesem Begriff in der Katholischen Jugendarbeit siehe Tzscheetzsch, 1985, 99f.; Könemann, 2019, 462-468). In Gruppenstunden, Fahrt und Lager ist sie der Erfahrungs-, Verstehens- und Gestaltungsraum und stellt das primäre personale Angebot dar. Lernen erfolgt selbstentdeckend, wird aber durch Begleitende, insbesondere die Geistliche Verbandsleitung in der Jugendverbandsarbeit, unterstützt. Neben die Gruppe ist zunehmend der Eventcharakter getreten (72-Stunden-Aktion [BDKJ, 2019], Weltjugendtage [→ Weltjugendtag] u.a.).

4.6 Geistliche Verbandsleitung

In der Verbandsleitung wirken Laiinnen, Laien und Priester auf der Grundlage ihrer Taufberufung gleichberechtigt und partnerschaftlich zusammen. Die Geistliche Verbandsleitung steht als Amt einer einzelnen gewählten Person für die Erfahrung, dass die Menschen im Verband sich und ihr Zusammenwirken der Gnade Gottes verdanken und dass der Horizont ihres Handelns das Reich Gottes ist. Geistliche Verbandsleitungen gestalten das verbandliche Handeln aktiv mit und inspirieren es sowohl theologisch als auch spirituell.

4.7 Herausforderungen

Eine Herausforderung liegt für die Jugendverbände, nicht zuletzt aufgrund der gewandelten gesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen, darin, religiöse Bildungsorte zu sein, die für Menschen anderer Konfessionen und Religionen offen sind, ohne zu vereinnahmen. Zugleich müssen sie sich stärker der Herausforderung generationenübergeifenden Lernens und der Überwindung der religionspädagogischen Fixierung bzw. Trennung auf junge und alte Menschen stellen. Insgesamt zeigt sich für die Jugendverbände als Orte religiöser Bildung weitergehender wissenschaftlicher Reflexionsbedarf.

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  • Wippermann, Carsten, Wie ticken Jugendliche? Sinus-Milieustudie U27, Düsseldorf 2008.
  • Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit. Beschluß (1975), in: Bertsch, Ludwig u.a. (Hg.), Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung. Offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg i. Br. 2. Aufl. 1976, 288-311.

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