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Denkschriften, evangelisch

(erstellt: Februar 2018)

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1. Was sind Denkschriften?

Die evangelische Kirche sieht eine Aufgabe darin, in die Öffentlichkeit hinein zu Grundfragen des politischen und gesellschaftlichen Lebens Stellung zu nehmen. Der Begriff Denkschriften hat sich als ein Überbegriff zu öffentlichen Verlautbarungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihrer Gremien etabliert. Darunter lassen sich folgende Textgattungen fassen: Bekenntnisse, Kundgebungen, Denkschriften, Grundlagentexte, Orientierungshilfen, Thesenreihen, Studien, Gutachten, Handreichungen, Impulspapiere (Kirchenamt der EKD, 2008a, 27-30).

Die Texte können als Äußerungen öffentlicher Theologie verstanden werden, im Sinne eines Einlassens der Kirche auf die Weltwirklichkeit, einer Bejahung von demokratischen Willensbildungsprozessen und einer aktiven Beteiligung daran. Heinrich Bedford-Strohm (2011) unterscheidet vier Dimensionen öffentlicher Rede der Kirche: die pastorale Dimension, z.B. beim Umgang mit öffentlichen Katastrophen, die diskursive Dimension, die beim Streit um den rechten Weg eine zentrale Rolle spielt, auf der Grundlage der Bejahung von demokratischen Willensbildungsprozessen, die politikberatende Dimension, wenn mit Sach- und Orientierungskompetenz Stellung zu politischen Herausforderungen bezogen wird und schließlich die prophetische Dimension, als leidenschaftliche moralische Empörung bei Missständen und Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft und der Weltwirklichkeit. Denkschriften dokumentieren den Willen der evangelischen Kirche, ihren öffentlichen Auftrag oder ihren „Öffentlichkeitsauftrag“ im Rahmen dieser Dimensionen zur Geltung zu bringen.

Gemeinsame ökumenische Texte, häufig mit der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), dienen dazu, als Christen unterschiedlicher Konfessionen gemeinsam Verantwortung für Mensch und Gesellschaft zu übernehmen. Exemplarisch genannt werden können das Gemeinsame Wort des Rates der EKD und der DBK zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ (1997) oder „Demokratie braucht Tugend“ (2006). Weitere gemeinsame Stellungnahmen gibt es zur Landwirtschaft, zu Fragen der Zukunft Europas, zu Weltwirtschaftsfragen und zu bundesdeutschen Rüstungsexporten, beginnend mit dem „Memorandum der Gemeinsamen Konferenz der Kirchen für Entwicklungsfragen zu UNCTAD IV“ (Gemeinsame Konferenz der Kirchen in Entwicklungsfragen, 1976), aber auch zum Religionsunterricht (Die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland, 1998).

1.1. Wie kommen Denkschriften zustande und was sollen sie bewirken?

Denkschriften sind das Ergebnis der in Art. 22 Abs. 2 der Grundordnung vorgesehenen „Kammern“ oder anderer, vom Rat der EKD für bestimmte Aufgaben eingesetzte Kommissionen. Sie argumentieren im Genus wissenschaftlicher, nicht pastoraler Rede und gehen auf Gründe und Gegengründe für politische Forderungen ausführlich ein. Als zweite Stufe des Entstehungsvorgangs ist das Verfahren der Zustimmung des Rates vorgesehen. Andere Textgattungen, z.B. Kundgebungen von Synoden, gehen auf entsprechende Meinungsbildungsprozesse zurück, haben in der Regel jedoch nicht die Tiefe und Ausführlichkeit von Denkschriften.

Bei der zunehmenden Komplexität politischer und gesellschaftlicher Probleme kann sich Kirche (→ Kirche – Staat) nur dann mit Aussicht auf Gehör und Wirkung zu Wort melden, wenn die Situation zuvor sorgfältig analysiert wird, die in der öffentlichen Diskussion vorgebrachten Argumente aufgenommen und verarbeitet werden und in den Text einfließen.

1.2. Wann begann die Zeit der Denkschriften?

Der erste Versuch zu einer evangelischen Denkschrift aus neuerer Zeit stammt aus dem Jahre 1936. „Sie wandte sich gegen die Einengung der Bekenntnisfreiheit, die Vergötzung von Staat und Führer, gegen die Erhebung von Blut, Rasse, Volkstum und Ehre in den Rang von Ewigkeitswerten, gegen Antisemitismus und Judenhaß, gegen staatlichen Zwang zu Unwahrhaftigkeit und gegen Rechtswillkür und die Einrichtung von Konzentrationslagern“ (Kirchenkanzlei der EKD, 1978, 46). Ein Beispiel für eine durch Unrechtssituationen ausgelöste Stellungnahme, die in Wahrnehmung eines Wächteramtes als geboten angesehen wird.

Als weiterer Vorläufer kann die als Stuttgarter Schulderklärung bekannte Erklärung des Rates der EKD vom Oktober 1945 gelten.

Das Zeitalter der Denkschriften setzt ein mit der Denkschrift der Kammer für Soziale Ordnung zur Eigentumsfrage (April 1962), ergänzt 1964 durch „Empfehlungen zur Eigentumspolitik“. Von der gleichen Kammer stammt die Denkschrift zur Neuordnung der Landwirtschaft (1965). Im Herbst 1965 erschien die von der Kammer für öffentliche Verantwortung ausgearbeitete Denkschrift über „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“, kurz Ost- oder Vertriebenendenkschrift genannt (in: Kirchenkanzlei der EKD, 1978). Dieser Text erzeugte in der deutschen Öffentlichkeit eine bis dahin beispiellose Resonanz und wirkt als die Denkschrift schlechthin bis heute.

Nach knapp dreijähriger Pause folgten dann zwischen 1968 und 1973 zahlreiche Denkschriften als Ergebnis der Arbeit der inzwischen eingerichteten vier Kammern (für öffentliche Verantwortung, für soziale Ordnung, für publizistische Arbeit, für kirchlichen Entwicklungsdienst) und einiger Kommissionen.

Das „Denkschriftenwesen“ hat sich seitdem als ein zentraler Arbeitsbereich der EKD etabliert, davon zeugt schon die Zahl der Dokumente, die bis Mitte 2017 mehr als 59 Denkschriften und Textsammlungen seit 1984 und etwa 130 EKD-Texte umfasst (Auflistung unter: https://www.ekd.de/EKD-Texte-288.htm und https://www.ekd.de/Denkschriften-282.htm).

2. Begründungen und Zielsetzungen

Eine von der Kammer für soziale Ordnung der EKD verfasste Denkschrift „Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen“ (1970; in: Kirchenkanzlei der EKD, 1978), und die Denkschrift „Das rechte Wort zur rechten Zeit“ (Kirchenamt der EKD, 2008a) setzen sich mit dem Wesen der Denkschriften auseinander. Sie nehmen zu Auftrag, dem „Wer“, dem „Wozu“ und dem „zu wem“ und „unter welchen Bedingungen“ Stellung und qualifizieren die Stellungnahmen in ihrer jeweiligen Zeit. Ein wichtiger Gesichtspunkt betrifft auch die Zeit- und Situationsgemäßheit von Stellungnahmen. In dem Text von 2008 findet sich als Begründung eines Öffentlichkeitsanspruches:

„Weil der Gott, an den Christenmenschen glauben, sich von der Welt nicht ab-, sondern ihr zuwendet, hat das Evangelium stets politische Bedeutung. Daraus erklären sich sowohl der Öffentlichkeitsanspruch des Evangeliums als auch der Öffentlichkeitsanspruch der Kirche. Neben diesen beiden Polen gibt es aber auch den Anspruch der Öffentlichkeit auf kirchliche Äußerungen – sie hat ein Recht darauf, zu erfahren, was eine Kirche zu entscheidenden gesellschaftlichen und politischen Fragen aktuell und auf Dauer geistlich beizutragen hat […]“ (Kirchenamt der EKD, 2008a, Ziffer 94).

Leitend sind im Blick auf den Inhalt von Denkschriften die Stichworte Sachgemäßheit und Schriftgemäßheit. Mit Sachgemäßheit ist eine Argumentation gemeint, die auf wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen beruht und nicht an die Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen gebunden ist. Die Umsetzung der Maßgabe Schriftgemäßheit hat sich so entwickelt, dass meist zunächst der konfliktträchtige Sachverhalt dargestellt wird, bevor dann theologisch konkret sich darauf beziehende ethische und dogmatische Aussagen herangezogen werden. Es geht nach der Denkschriften-Denkschrift darum, Glaubenserkenntnisse und vernunftgemäßes Erfahrungswissen aufeinander zu beziehen.

Die Unterscheidung von Zeugnis und Dienst als zwei sich ergänzende Aufgabenbereiche der Kirche bietet eine andere Herangehensweise für eine Begründung von Denkschriften. Die Bereiche gehören zusammen, sollten aber nicht vermengt werden. Politisches Reden und Handeln gehören klar der Seite des Dienstes an und den Dienst in der Welt und an den Menschen kann man auch als „politische Diakonie“ bezeichnen (→ Caritas – Diakonie). Die Verkündigung legt den Grund des Dienstes, treibt ihn an, setzt Maßstäbe und Grenzen, aber wird nicht vom Dienst aufgesogen oder gar ersetzt. Denkschriften gehören zum Dienstauftrag der Kirche. Politisches Reden und Handeln gehören zum diakonischen Dienst der Kirche. Allerdings kann öffentliche Wirksamkeit als Teil eines umfassenden Verkündigungsauftrags der Kirchen verstanden werden. Denkschriften bieten abwägende Analysen als tastender Versuch von Korrekturen.

2.1. Welche Resonanz haben Denkschriften ausgelöst?

Eine verlässliche Aussage über die Wirkung von Denkschriften würde empirische Erhebungen voraussetzen, die es bislang nicht gibt. Die Resonanz ist unterschiedlich. Sie hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt eine Stellungnahme veröffentlicht wird und welche Brisanz das behandelte Thema hat.

Ein Beispiel: Die Orientierungshilfe „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit: Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ (2013b) hat heftige Reaktionen ausgelöst. So fragt Ulrich Körtner (2013) kritisch, ob das Bild von Familien, das in dem Dokument gezeichnet wird, nicht zu sehr dem Zeitgeist verhaftet sei (→ Familie). Und ob die zur Begründung angeführte Theologie biblisch gut begründet sei. Während die einen aufatmen, weil sie sich endlich von ihrer Kirche verstanden und wertgeschätzt fühlen, haben andere den Eindruck, die evangelische Kirche verrate ihre Werte.

Öffentliche Auseinandersetzung und kircheninterne Auseinandersetzung könnten durchaus positiv gesehen werden. Als Wirkungsfelder sollte man den innerkirchlichen Bereich und die außerkirchliche Öffentlichkeit unterscheiden. Die Mehrzahl der Denkschriften ist zugleich nach innen und nach außen gerichtet.

Bewährt hat sich die Nacharbeit, z.B. durch die evangelischen Akademien, die auch Menschen erreichen, die am Rande der verfassten Kirche stehen.

Ein auf den ersten Blick harsch wirkendes und letztlich doch positiv würdigendes Urteil kommt von Christian Nürnberger in seinem Beitrag zu 500 Jahre → Reformation. Er schreibt über die Protestanten und ihren Umgang mit gesellschaftlichen Problemen: „Sie lernen ihre eigene Unsicherheit, Unschärfe, Unbestimmtheit zu akzeptieren. Sie lernen, dass alle großen Probleme komplex und differenziert zu betrachten sind, und wenn sie das dann in ihren Denkschriften ausformulieren, kommen Texte von gähnend-langweiliger Ausgewogenheit zustande, die jeden Leser sedieren. Aber fast immer sind es Texte auf hohem Reflexionsniveau, derer man sich als Protestant nicht schämen muss“ (Nürnberger, 2016, o.S.).

3. Denkschriften im Bildungsbereich

In einem Sammelband (Kirchenamt der EKD, 1987) liegen 20 Texte aus dem Bereich → Bildung und Erziehung vor, die zwischen 1943 und 1983 entstanden sind. Themen sind die Schulfrage, die Notwendigkeit kirchlicher Fachhochschulen, der Religionsunterricht – auch ökumenisch (→ Religionsunterricht, evangelisch; → Religionsunterricht, katholisch; → Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht) –, der Elementarbereich, Eltern- und Familienbildung, Ausbildung von Lehrkräften, → Gemeindepädagogik, → Erwachsenenbildung, Erziehung und Bildung muslimischer Kinder und Jugendlicher. Ein weites thematisches Feld wurde durch Stellungnahmen bearbeitet.

Resonanz hat auch die von der Kammer für Bildung und Erziehung 1985 erarbeitete Arbeitshilfe „Ökumenisches Lernen – Grundlagen und Impulse“ (Kirchenamt der EKD, 1985) gefunden.

Für die Diskussion um Evangelische Perspektiven in der Wissens- und Lerngesellschaft kommt der Denkschrift „Maße des Menschlichen“ (Kirchenamt der EKD, 2003) eine zentrale Bedeutung zu (Nipkow, 2003, 208-229). In der Denkschrift wird „die der Kirche gemäße Rede von Gott mit den Gedanken über zeigemäße Bildung (verschränkt)“ (Nipkow, 2003, 229). Es wird ein umfassendes Bildungsverständnis entfaltet, das sich an „Maßen des Menschlichen“ orientiert. Bildung wird wie folgt verstanden: „Die evangelische Kirche versteht Bildung als Zusammenhang von Lernen, Wissen, Können, Wertbewusstsein, Haltungen (Einstellungen) und Handlungsfähigkeit im Horizont sinnstiftender Deutungen des Lebens“ (Kirchenamt der EKD, 2003, 66; kursiv im Original).

In der Beschäftigung mit Fragen des Religionsunterrichtes gab es immer wieder wegweisende Dokumente. Anlass dafür bieten die enorme Beschleunigung der Schulentwicklung und die anhaltende Debatte über die Notwendigkeit schulischer Lebensorientierung und Wertevermittlung. 1974 gab es eine „Entschließung des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Religionsunterricht in der Sekundarstufe II“, die gemeinsam mit einer längeren gutachterlichen Stellungnahme veröffentlicht wurde (Kirchenamt der EKD, 1987, 89-112). Hervorzuheben ist die Denkschrift von 1994: „Identität und Verständigung. Standort und Perspektiven des Religionsunterrichts in der Pluralität“ (Kirchenamt der EKD, 1994), in der unter anderem Fragen der Konfessionalität des Religionsunterrichts und das Verhältnis von Religionsunterricht zu Ethikunterricht behandelt werden. Es geht in dem Dokument auch um die Förderung von Gemeinsinn und Verständigungsfähigkeit (Kirchenamt der EKD, 1994, 11).

Die „10 Thesen zum Religionsunterricht“ (Kirchenamt der EKD, 2006) legen ein weiter entwickeltes Verständnis zum Religionsunterricht zusammenfassend dar. Darin heißt es:

„Religionsunterricht ist eine Aufgabe der staatlichen Schule und des freiheitlich-demokratischen Staates, die nur in Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften erfüllt werden kann. Andere auf Religion und Werte bezogene Fächer können den Religionsunterricht ergänzen, machen ihn aber keineswegs überflüssig. Der Religionsunterricht trägt zu einer produktiven und profilierten Schulentwicklung bei“ (Thesen 6;7;9).

Zwanzig Jahre später erscheint die Denkschrift: „Religiöse Orientierung gewinnen. Evangelischer Religionsunterricht als Beitrag zu einer pluralitätsfähigen Schule“ (Kirchenamt der EKD, 2014b). Anlass waren neue Herausforderungen und Entwicklungen, insbesondere eine zunehmende kulturelle und religiöse Pluralität. Ziel des Textes ist eine Weiterentwicklung konzeptioneller Vorstellungen für einen zeitgemäßen Religionsunterricht, insbesondere durch die Stärkung von „Pluralitätsfähigkeit“ durch den Religionsunterricht und durch → Schule insgesamt. Angesprochen werden: Konfessionelle Kooperation, interreligiöses Lernen, Kooperation mit dem Ethikunterricht sowie fächerübergreifende Themen und fächerverbindender Unterricht. Im Blick auf Weiterentwicklung wird ein Bedarf gesehen bei einer pluralitätsfähigen Religionsdidaktik, den rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen sowie der Lehrerbildung und der wissenschaftlichen Begleitung bei der Einführung neuer religionsdidaktischer Modelle.

Andere Texte beschäftigen sich mit Evangelischen Schulen (Kirchenamt der EKD, 2008b; Kammer der EKD, 2016), „Kirche und Bildung“ (Kirchenamt der EKD, 2009) und mit „Kirche und Jugend“ (2010).

4. Anfragen und Perspektiven

Bereits die „Denkschriften-Denkschrift“ von 2008 hatte vorgeschlagen, die bisherige Form der klassischen EKD-Denkschriften durch kurze, einprägsame, möglichst auch bebilderte Texte zu ergänzen. Eine weitere Herausforderung besteht darin, Texte der EKD in internationale Zusammenhänge einzubringen. Dazu liegen zunehmend englische Übersetzungen vor. Eine Zusammenstellung von Bildungstexten zwischen 1994 und 2013 in englischer Sprache (Kirchenamt der EKD, 2013a) erleichtert die Wahrnehmung in internationalen Zusammenhängen. Darüber hinaus gilt es, neue Kommunikationsmöglichkeiten und -formate zu nutzen.

Literaturverzeichnis

  • Bedford-Strohm, Heinrich, Öffentliche Theologie und Kirche. Abschiedsvorlesung an der Universität Bamberg am 26. Juli 2011, o.O. 2011. Online unter: https://landesbischof.bayern-evangelisch.de/downloads/Abschiedsvorlesung_Bedford_Strohm.pdf, abgerufen am 29.06.2017.
  • Die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland, Zur Kooperation von evangelischem und katholischem Religionsunterricht, Hannover 1998. Online unter: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/konfessionelle_kooperation_1998.pdf, abgerufen am 26.06.2017.
  • Gemeinsame Konferenz der Kirchen in Entwicklungsfragen (GKKE), Soziale Gerechtigkeit und internationale Wirtschaftsordnung. Memorandum der gemeinsamen Konferenz der Kirchen für Entwicklungsfragen in der Bundesrepublik Deutschland zur 4. Welthandelskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD IV), Frankfurt a. M. 1976.
  • Kammer der Evangelischen Kirche in Deutschland für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend (Hg.), Gute Schule aus evangelischer Sicht. Impulse für das Leben, Lehren und Lernen in der Schule, EKD-Texte 127, Hannover 2016. Online unter: https://www.ekd.de/ekdtext_127_gute_schule.htm, abgerufen am 31.07.2017.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Es ist normal, verschieden zu sein. Inklusion leben in Kirche und Gesellschaft. Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 2014a.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Religiöse Orientierung gewinnen. Evangelischer Religionsunterricht als Beitrag zu einer pluralitätsfähigen Schule. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 1. Aufl. 2014b.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Education from a Protestant Perspective. A Collection of Documents from the Evangelical Church in Germany, Gütersloh 1. Aufl. 2013a.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken. Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD, Gütersloh 2013b. Online unter: http://www.ekd.de/download/20130617_familie_als_verlaessliche_gemeinschaft.pdf, abgerufen am 02.11.2017.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Kirche und Jugend. Lebenslagen, Begegnungsfelder, Perspektiven. Eine Handreichung des Rates der EKD, Gütersloh 2010.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Kirche und Bildung. Herausforderungen, Grundsätze und Perspektiven evangelischer Bildungsverantwortung und kirchlichen Bildungshandelns. Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 2009.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008a.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Schulen in evangelischer Trägerschaft. Selbstverständnis, Leistungsfähigkeit und Perspektiven. Eine Handreichung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 2008b.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Religionsunterricht. 10 Thesen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hannover 2006.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Maße des Menschlichen. Evangelische Perspektiven zur Bildung in der Wissens- und Lerngesellschaft. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 2. Aufl. 2003.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Im Dialog über Glauben und Leben. Zur Reform des Lehramtsstudiums Evangelische Theologie/Religionspädagogik. Empfehlungen der gemischten Kommission, Gütersloh 1997.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Identität und Verständigung. Standort und Perspektiven des Religionsunterrichts in der Pluralität. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 1994.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Evangelisches Bildungsverständnis in einer sich wandelnden Arbeitsgesellschaft. Ein Beitrag der Kammer der Evangelischen Kirche in Deutschland für Bildung und Erziehung, EKD-Text 37, Hannover 1991.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Bildung und Erziehung, Die Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland 4, Teil 1, Gütersloh 1987.
  • Kirchenamt der EKD (Hg.), Ökumenisches Lernen. Grundlagen und Impulse. Eine Arbeitshilfe der Kammer der Evangelischen Kirche in Deutschland für Bildung und Erziehung, Gütersloh 1985.
  • Kirchenamt der EKD/Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Demokratie braucht Tugenden. Gemeinsames Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur Zukunft unseres demokratischen Gemeinwesens, Gemeinsame Texte 19, Hannover/Bonn 2006. Online unter https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/GT_19___Druckfassung_061108.pdf, abgerufen am 02.11.2017.
  • Kirchenamt der EKD/Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, Hannover/Bonn 1997. Online unter: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/sozialwort_1997.pdf, abgerufen am 02.11.2017.
  • Kirchenkanzlei der EKD (Hg.), Frieden, Versöhnung und Menschenrechte. Die Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bd. 1.1 und Bd. 1.2, Gütersloh 1978 (darin u.a.: Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen [Erstveröffentlichung 1970]; Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn [Erstveröffentlichung 1965]).
  • Körtner, Ulrich, Hauptsache gerecht. Wie die EKD Familie neu zu denken versucht, in: Zeitschrift für Evangelische Ethik 57 (2013) 4, 243-248.
  • Nipkow, Karl E., Zur Bildungspolitik der evangelischen Kirche. Eine historisch-systematische Studie, in: Biehl, Peter/Nipkow, Karl E. (Hg.), Bildung und Bildungspolitik in theologischer Perspektive, Schriften aus dem Comenius-Institut 7, Münster 2003, 153-262.
  • Nürnberger, Christian, 500 Jahre Reformation. Was hat uns Martin Luther heute noch zu sagen? Begegnung und Gespräch. Ökumenische Beiträge zu Erziehung und Unterricht 177 (2016) 3.
  • Raiser, Ludwig, Einführung: Die Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland als Wahrnehmung des Öffentlichkeitsauftrages der Kirche, in: Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hg.), Frieden, Versöhnung und Menschenrechte, Die Denkschriften der Evangelischen Kirche in Deutschland 1, Gütersloh 1978, 9-42.
  • Rat der Evangelische Kirche in Deutschland, Die Neuordnung der Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland als gesellschaftliche Aufgabe. Eine evangelische Denkschrift, o.O. 1965.
  • Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, Eigentumsbildung in sozialer Verantwortung. Eine Denkschrift zur Eigentumsfrage in der Bundesrepublik Deutschland, Hannover 1962.
  • Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, Die Stuttgarter Schulderklärung, 18./19. Oktober 1945. Online unter: http://archiv.ekd.de/glauben/grundlagen/stuttgarter_schulderklaerung.html, abgerufen am 02. Nov. 2017.
  • Zentralkomitee der deutschen Katholiken/Evangelische Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in Deutschland, Empfehlungen zur Eigentumspolitik, Bad Godesberg/Bad Boll 1964.

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