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Theologiestudium, katholisch

(erstellt: Februar 2018)

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1. Die kirchenrechtlichen Normen

Auch die Ausbildung von Theologinnen und Theologen ist in der Katholischen Kirche eine weltkirchliche Angelegenheit, die durch zentrale Vorgaben der zuständigen vatikanischen Behörden in Rom geregelt ist. Dabei ist es vor allem ein Dokument, das in den vergangenen Jahrzehnten die Gestalt des Theologiestudiums auf der ganzen Welt bestimmt hat, nämlich die apostolische Konstitution „Sapientia Christiana“, die Papst Johannes Paul II. am 15. April 1979 erlassen hat und die allgemeine und besondere Normen für das Studium der Katholischen Theologie an kirchlichen wie auch staatlichen Hochschulen und Fakultäten festlegt. Dieses Dokument ist die kirchenrechtliche Basis und zugleich der Rahmen für alle weiteren Veröffentlichungen auf weltkirchlicher Ebene (die verschiedenen Kongregationen und Dikasterien der römischen Kurie) wie auch auf lokaler kirchlicher Ebene (die Deutsche Bischofskonferenz). Der Text der apostolischen Konstitution ist mehrfach durch die zuständige Kongregation für das Bildungswesen im Auftrag des Heiligen Vaters ergänzt und verändert worden, so zuletzt am 28. Januar 2011 (Johannes Paul II., 2011).

In der Weltkirche liegt das Augenmerk vor allem auf einem Theologiestudium, das zum Lizentiat oder zum Magister/Magistra Theologiae führt und damit für die geistlichen Ämter in der katholischen Kirche, also für das Priester- und Bischofsamt qualifiziert. Entsprechend verbindlich und detailliert sind die Vorgaben, die in dieser Konstitution wie auch in allen anderen Dokumenten zur Ausbildung von Priestern erlassen worden sind. Für den Bereich der katholischen Kirche in Deutschland, der laut Kirchenrecht von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz geregelt wird (cann. 447-459 CIC), ist die apostolische Konstitution vor allem in der Rahmenordnung für die Priesterbildung aufgenommen und umgesetzt worden, die zum ersten Mal am 1. Dezember 1988 und zuletzt am 1. Januar 2004 erlassen bzw. approbiert worden ist (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2004). Inzwischen wird dieses Dokument durch eine neue Fassung der sogenannten Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis ergänzt, welche die Kongregation für den Klerus in Rom als Grundlage für die Auswahl, Ausbildung und Weiterbildung von Priestern verfasst hat (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2017). Eine solche alle Phasen der Priesterausbildung umfassende Ratio Fundamentalis war erstmals am 6. Januar 1970 erlassen worden. Die am 8. Dezember 2016 beschlossene und Anfang 2017 veröffentliche jüngste Fassung einer Ratio mit dem Titel „Das Geschenk der Berufung zum Priestertum“ geht auf eine Initiative von Papst Franziskus und auf einen 2014 begonnenen Konsultationsprozess in der Kleruskongregation zurück. Anders als „Sapientia Christiana“, die maßgeblich auf die Struktur und den Umfang des Studiums in den verschiedenen theologischen Fächern abzielt, legt die Ratio Fundamentalis den Ausbildungsweg von künftigen Priestern von der Berufung über das Propädeutikum, die Zeit im Theologenkonvikt und schließlich im Priesterseminar vor der Diakonenweihe fest.

Das Theologiestudium, das für den Beruf der katholischen Religionslehrerin bzw. des katholischen Religionslehrers qualifiziert, ist ein Spezifikum der deutschsprachigen Länder in Europa: Nur in Deutschland und Österreich existiert ja auch die für die Länder der Bundesrepublik Deutschland charakteristische Gestalt des Religionsunterrichts, bei der ein staatlicher Beamter, durch ein Theologiestudium qualifiziert und von der Kirche durch eine Vollmacht beauftragt, ein konfessionell gebundenes ordentliches Unterrichtsfach (→ Religionsunterricht, evangelisch; → Religionsunterricht, katholisch) im Rahmen der staatlichen → Schule unterrichten soll. Entsprechend sind die für das Lehramtsstudium der Katholischen Theologie normativen Texte von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedet und vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz für die Diözesen der Bundesrepublik Deutschland erlassen worden. Hier sind vor allem zwei zentrale Dokumente zu erwähnen: Zum einen die kirchlichen Anforderungen an die Studiengänge für das Lehramt in Katholischer Religionslehre sowie an die Magister und Bachelor-/Master-Studiengänge mit Katholischer Religionslehre als Haupt- oder Nebenfach vom 25. September 2003 (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2003) und die darauf aufbauenden, nun modifizierten kirchlichen Anforderungen an die Religionslehrerbildung vom 23. September 2010, die die deutschen Bischöfe im Frühjahr 2011 veröffentlicht haben (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2011). Hier war, wie auch schon nach der Umstellung der Studiengänge gemäß der Bologna-Vereinbarung, nun notwendig, Vorgaben für die Gestaltung der gestuften Studiengänge Bachelor und Master detailliert und für die in Deutschland üblichen fünf verschiedenen Schulstufen (Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, berufliches Schulwesen, Förderschulwesen) zu erlassen und auszuweisen. Hinzu kommen normative Dokumente von staatlicher Seite, denn gemäß der sogenannten res mixta, also der gemeinsamen Verantwortung von Religionsgemeinschaft und Staat für die Religionslehrerbildung in Deutschland, sind für die Festlegung von Standards und Inhalten in der Lehrerbildung die Kultusministerkonferenz bzw. die einzelnen Kultusministerinnen und -minister der Bundesländer zuständig. Entsprechend haben die kirchlichen Anforderungen an die Religionslehrerbildung aus dem Jahr 2011 ihren Niederschlag in den ländergemeinsamen und inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaft und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung vom 16. März 2017 gefunden (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2017). Entsprechend konnten die deutschen Bischöfe den dort von Expertinnen und Experten formulierten Anforderungen im Rahmen eines Rekognoszierungsprozesses zustimmen und damit von kirchlicher Seite das Placet für diese staatlichen Vorgaben zum Theologiestudium von künftigen Religionslehrinnen und Religionslehrern geben.

2. Das Studium der katholischen Theologie

Das Studium der Katholischen Theologie orientiert sich in allen kanonischen Studiengängen – das heißt in allen Studiengängen, deren Abschluss von der Katholischen Kirche als ein theologischer anerkannt wird und der damit als Voraussetzung für den Zugang zum Priesterberuf oder zur Berufung mit Lehrtätigkeiten im Rahmen des Verkündigungsauftrags der Kirche (cann. 756-780 CIC) akzeptiert wird – an der Grundstruktur der Katholischen Theologie als Wissenschaft (→ Theologie; → Wissenschaftstheorie). Diese versteht sich traditionell als Glaubenswissenschaft, die das Ziel hat, mit Hilfe der kritischen Vernunft die Lehre der Katholischen Kirche vom dreifaltigen (→ Dreifaltigkeit/Trinität) → Gott, der in der Geschichte Mensch geworden ist und in der Überlieferungsgemeinschaft der Kirche als → Heiliger Geist weiterwirkt, zu prüfen und zu reflektieren. Nach Max Seckler gehören dazu insgesamt fünf konstitutive Momente:

  1. 1.Der Gegenstandsbereich der Theologie als Glaubenswissenschaft ist formell Gott.
  2. 2. Die Erkenntnisquellen der Theologie sind Vernunft und → Offenbarung.
  3. 3.Die der Theologie eigentümliche Subjektivität heißt → Glaube.
  4. 4.Der gesellschaftliche Ort der Theologie ist die Glaubensgemeinschaft, „deren Sein und Leben sich von daher definiert, dass sie das Wort Gottes in Ehrfurcht hört und mit Zuversicht verkündet, nämlich das Volk Gottes, die Kirche“ (Seckler, 1988, 195).
  5. 5.Theologie als Glaubenswissenschaft verpflichtet sich den Bedingungen und Regeln der ihr gemäßen Wissenschaftlichkeit.

Eine so verstandene → Theologie als kritische Reflexion des christlichen Glaubens in seiner katholischen Tradition entfaltet sich seit dem Mittelalter in verschiedenen Disziplinen, die in der heutigen Theologie zum festen Bestandteil eines verbindlichen wissenschaftlichen Fächerkanons geworden sind. Diese Disziplinen werden in der Regel in vier Bereiche (auch Abteilungen oder Sektionen) zusammengefasst, die sich an jeder Theologischen Fakultät finden müssen und die nach der Rahmenordnung für die Priesterbildung Voraussetzung für die Etablierung und Durchführung theologischer Studiengänge sind. Diese vier Bereiche sind (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2004, 59-76):

  1. 1.die Biblische Theologie, die sich in den Einleitungswissenschaften der Literaturgeschichte und der Exegese den Schriften des Alten und Neuen Testaments sowie der Zeitgeschichte der biblischen Urkunden widmet;
  2. 2.die Historische Theologie, die sich mit der Gestaltwerdung der Kirche durch die Zeit in kritischer Weise auseinandersetzt, in der Regel gegliedert in Alte, Mittlere und Neue → Kirchengeschichte;
  3. 3.die Systematische Theologie, die sich im engeren Sinne der Glaubenswissenschaft hingibt, dadurch dass sie die Lehre der Kirche in den unterschiedlichen Facetten und Dimensionen kritisch hinterfragt: vor allem in der Fundamentaltheologie, der → Dogmatik, der Moraltheologie (→ Ethik) und der Christlichen Sozialwissenschaft;
  4. 4.der Bereich der Praktischen Theologie, die sich mit den Vollzügen der Kirche in Geschichte und Gegenwart auseinandersetzt: Zu diesem Bereich gehören die Liturgiewissenschaft, das Kirchenrecht, die → Religionspädagogik, die Pastoraltheologie, die Caritaswissenschaft und die Missionswissenschaft.

In der Regel wird als ein fünfter Bereich das philosophische Studium in der thomistischen Tradition der katholischen Ausbildungsordnung hinzugezogen. Vor allem im Rahmen der römischen Theologenausbildung spielt die Philosophie (→ Philosophie, philosophische Bildung) eine große Rolle, entsprechend umfangreich wird sie im theologischen Vollstudium mit sogenannten Fachstunden veranschlagt.

Nicht an allen Fakultätsstandorten in Deutschland finden sich alle der genannten Fächer. Die Ordnung für die Priesterbildung in Deutschland nennt detailliert die Fächer, die in Deutschland an einer Theologischen Fakultät verbindlich sein müssen für die Ausbildung von Priestern (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2004, 59-76).

2.1. Der sogenannte Vollstudiengang – Magister/Magistra Theologiae

Das Studium der Katholischen Theologie, das zu einem kirchlichen Abschluss führt, der für den Priesterberuf vorausgesetzt wird, gründet, wie im vorherigen Abschnitt erwähnt, auf der apostolischen Konstitution „Sapientia Christiana“ und der Ratio Fundamentalis zur Priesterbildung. Die deutschen Bischöfe haben diese weltkirchlichen Dokumente erstmals am 12. März 2003 in einem eigenen Erlass zusammengefasst. Dieser trägt den Titel „Kirchliche Anforderungen an die Modularisierung des Studiums der Katholischen Theologie (Theologisches Vollstudium) im Rahmen des Bologna-Prozesses“. Diese Rahmenvorgaben sind von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 9. März 2006 beschlossen worden (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2006). Zurzeit (Mai 2017) arbeitet die entsprechende Kommission der Deutschen Bischofskonferenz an einer Neuauflage und Weiterentwicklung dieser kirchlichen Anforderungen, die aber noch nicht beschlossen und auch noch nicht von römischer Seite anerkannt worden ist. Die kirchlichen Anforderungen formulieren als wichtige Ziele der Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses folgende Elemente:

  • eine theologische Grundlegung in den ersten Semestern des Studiums,
  • die Einführung des Grundsatzes des aufbauenden Lernens in allen Studienabschnitten,
  • das Studium der Theologie in den vier Bereichen biblische, historische, systematische und praktische Theologie sowie der Philosophie während des gesamten Studiums,
  • die Modularisierung und Einführung von Leistungspunkten,
  • die stärkere interdisziplinäre Ausrichtung des Studiums bei gleichzeitiger Wahrung der Fächerstruktur (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2006, 2).

Um diese Ziele zu erreichen, schreiben die Bischöfe mit Rückgriff auf „Sapientia Christiana“ und die Rahmenordnung für die Priesterbildung genaue Pflichtstunden (Semesterwochenstunden: SWS) in den verschiedenen theologischen Fächern vor und listen diese entsprechend auf:

Theologiestudium katholisch 1

Den einzelnen Fakultäten wird trotz der detaillierten Vorgabe an Semesterwochenstunden (SWS) die Verteilung der Pflichtstunden auf einzelne Module sowie die Umrechnung auf Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in den Handlungsspielraum der einzelnen Fakultäten gegeben (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2006, 3).

Die Grundstruktur des nun konsekutiven und modularisierten theologischen Vollstudiums, das zum kirchlichen Examen führen soll, ist eine Stufenfolge von drei Studienabschnitten, die das aufbauende Lernen in den verschiedenen Fächern der Katholischen Theologie gewährleisten soll:

  1. 1.die theologische Grundlegung (36 Semesterwochenstunden), die eine Einführung in die → Theologie aus biblischer, historischer, systematischer und praktisch-theologischer Sicht leisten soll und zudem in einem fünften Modul das Verhältnis von Vernunft und → Glaube im Rahmen der Philosophie beleuchten will,
  2. 2.die Aufbauphase (72 Semesterwochenstunden), in der in den folgenden drei bis sechs Semestern nun die in der theologischen Grundlegung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt und vertieft werden sollen. Dazu schlägt die Richtlinie der deutschen Bischöfe folgende Modulstruktur vor:

Theologiestudium katholisch 2.1

  1. 1.die Vertiefungsphase (72 Semesterwochenstunden), in der nun in allen Bereichen der → Theologie vertiefende Studien empfohlen werden:

Theologiestudium katholisch 2.2
Das Studium kann mit einer zentralen Abschlussprüfung beendet werden, es besteht aber auch die Möglichkeit – und dies scheint die Praxis an den meisten Standorten in der Bundesrepublik Deutschland zu sein –, dass die verschiedenen Fachprüfungen in den Modulen zu einer Abschlussnote zusammengezogen werden können. Unabhängig davon wird das Theologiestudium entsprechend der römischen Vorgaben mit einer schriftlichen Abschlussarbeit, also der sogenannten Magister-These abgeschlossen.

Theologiestudium katholisch 3

Aus den Vorgaben der kirchlichen Richtlinie wird ersichtlich, wie das Studium der Katholischen Theologie von Seiten des römischen Lehramtes und auch der kirchenrechtlich zuständigen Ordinarien in den Erz- bzw. Diözesen verstanden wird, nämlich als ein aufbauendes Lernen, in dessen Kontext die Fülle der theologischen Fächer aus den vier Sektionen der Theologie (biblisch, historisch, systematisch, praktisch) sowie der Philosophie (→ Philosophie, philosophische Bildung) erschlossen und erarbeitet werden. Dabei ist kritisch anzumerken, dass die kirchliche Kombination von sogenannten Pflichtstunden, wie sie dem Dokument „Sapientia Christiana“ geschuldet ist, mit der Modulstruktur und dem Ausweis von ECTS-Punkten in einem deutlichen systemischen und logischen Widerspruch steht, der bei den Akkreditierungsbemühungen an den verschiedenen Standorten in Deutschland zu entsprechenden Problemen geführt hat (Könemann/Sajak, 2017, 239f.).

Ein solches Vollstudium der Katholischen Theologie ist nur an sogenannten Vollfakultäten der Katholischen Theologie möglich: Dies sind theologische Bildungseinrichtungen, die einen sogenannten Fakultätsstatus haben, der die Fülle der Fächer durch ein entsprechend breites Portfolio von Professuren garantiert. An solchen sogenannten Fakultäten kann anders als an den sogenannten Instituten für Katholische Theologie, die im Rahmen von erziehungs- oder geisteswissenschaftlichen Fakultäten die Lehrerbildung an Nichtfakultätsstandorten gewährleisten sollen, auch der aufbauende Studienabschluss des Doktors der Theologie (Dr. theol.) erworben werden. Die Fakultäten in Deutschland sind Konkordatsmaterie, das heißt ihre Existenz und ihre Ausstattung mit Blick auf Professuren wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in der Regel in den staatskirchenrechtlichen Verträgen (→ Kirche – Staat) zwischen den Bundesländern und den Diözesen geregelt. Insgesamt gibt es zurzeit (2017) elf katholisch-theologische Vollfakultäten an staatlichen Universitäten, hinzukommen 34 katholisch-theologische Institute für die Lehrerbildung, eine Katholische Universität (Eichstätt-Ingolstadt), drei diözesane theologische Fakultäten sowie fünf Ordenshochschulen mit Fakultätsstatus. Alles in allem lehren an diesen Institutionen 358 Professorinnen und Professoren in Deutschland katholische Theologie und betreuen zurzeit 21.481 Studierende des theologischen Vollstudiums oder der Lehrämter (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2016, 21).

Voraussetzung für das Studium der Katholischen Theologie im Vollstudium und Gymnasiallehramt ist der Nachweis der für die theologischen Studien notwendigen sogenannten alten Sprachen, also das Latinum, das Graecum und das Hebraicum.

2.2. Die Lehramtsstudiengänge – Bachelor of Arts und Master of Education

Auch die Lehramtsstudiengänge, in denen Frauen und Männer für den Beruf der Religionslehrerin bzw. des Religionslehrers im öffentlichen Schulwesen (→ Schule, öffentlich/staatlich) qualifiziert werden sollen, werden aus der Perspektive des Kirchenrechts als kanonische Studiengänge verstanden, weil sie zu einem Beruf im Rahmen des Verkündigungsdienstes der Kirche (cann. 780 CIC) hinführen. Entsprechend werden den Kirchen im Rahmen der staatskirchenrechtlichen Vereinbarungen und konkret in der Praxis der Hochschulgesetze Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gestaltung dieser Studiengänge eingeräumt. Aus diesem Grund haben die deutschen Bischöfe regelmäßig und zuletzt am 23. Dezember 2011 kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung an den Universitäten der Länder in der Bundesrepublik Deutschland formuliert (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2011). Diese haben dann ihren Niederschlag in den ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen der Kultusministerkonferenz an die verschiedenen Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung gefunden (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, 2017).

Ein Blick auf die kirchlichen Anforderungen macht deutlich, dass vor allem zwei große Bereiche der Lehramtsstudiengänge zu unterscheiden sind: zum einen der Bereich, der sich mit der Lehrerbildung im Bereich der sogenannten Primarstufe, also der Grundschule beschäftigt, und zum zweiten jener Bereich, der sich dem weiterführenden Schulwesen in der Sekundarstufe I und II bzw. dem beruflichen Schulwesen widmet.

Die bischöflichen Vorgaben für die Grundschulbildung im Fach Katholische Religionslehre konzentrieren sich auf wesentliche Inhalte und Themen des Religionsunterrichts der Primarstufe wie die biblischen Grundthemen (→ Bibeldidaktik, Grundfragen), Schwerpunkte der Kirchengeschichte (→ Kirchengeschichtsdidaktik), eine Auseinandersetzung mit dem apostolischen Glaubensbekenntnis und Ausdrucksformen des Glaubenslebens einschließlich der Sakramentenlehre (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2011, 26). Auch Ökumene und interreligiöser Dialog (→ Interreligiöses Lernen) sollen Thema sein. Im Bereich der Fachdidaktik werden der Erziehungs- und Bildungsauftrag des Religionsunterrichts, die religionspädagogischen Konzepte für die Grundschule und Grundfragen der religiösen Sozialisation und Bildung in den Blick genommen. Auch der Beruf der Religionslehrerin und des Religionslehrers einschließlich der spirituell-religiösen Dimension soll entsprechend bearbeitet werden (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2011, 26). Alles in allem ein moderates Bildungsprogramm, das darauf Rücksicht nimmt, dass in der Lehrerbildung in den einzelnen Bundesländern das Fach Katholische Religionslehre in der Regel ein Drittfach neben den Hauptfächern Deutsch und Mathematik ist, die von allen Grundschullehramtsstudierenden absolviert werden müssen.

Anders ist es im Bereich der Sekundarstufe I und II, wo die deutschen Bischöfe einen ganz umfangreichen Studienplan vorlegen, der sich in die fünf Bereiche theologische Grundlegung, biblische Theologie, → Kirchengeschichte, systematische Theologie und praktische Theologie gliedert (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2011, 27). Darin entsprechen die Bischöfe der Grundstruktur der vier theologischen Sektionen und schalten ähnlich wie im Vollstudiengang eine theologische Grundlegung zur Einführung in das Fach der Katholischen Theologie vor:

Theologiestudium katholisch 4.1

Fremdsprachliche Voraussetzungen für das Studium der Katholischen Theologie im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs beschränken sich in den meisten Bundesländern auf das gymnasiale Lehramt, in dem Lateinkenntnisse oder Latinum sowie Graecum bzw. Griechischkenntnisse und das Hebraicum bzw. Kenntnisse der hebräischen Sprache Voraussetzung für den Abschluss des Master-Studiums darstellen.

Auffä

Theologiestudium katholisch 4.2
llig ist, dass die deutschen Bischöfe wie auch die Kultusministerkonferenz im Rahmen ihrer Anforderungen für die Religionslehrerbildung keine spezifische Aufteilung oder Verteilung der Studieninhalte auf das Bachelor- oder Master-Studium vornehmen. Dies bleibt den einzelnen Kultusministerien bzw., mit Blick auf die Autonomie der Studienganggestaltung im Rahmen des Bologna-Prozesses, den einzelnen Studienstandorten überlassen. Ein Vergleich der kirchlichen Vorgaben für die Priesterbildung mit denen der Religionslehrerbildung macht deutlich, dass aus dem Vollständigkeitsanspruch des Vollstudiengangs ein Lehramtsstudiengang kondensiert worden ist, für den aus allen Bereichen der Sapientia Christiana-Fächern entsprechende Themen und Inhalte in die Lehramtsausbildung transponiert worden sind.

Theologiestudium katholisch 4.3
Insofern bildet besonders der Lehramtsstudiengang für künftige Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer eine reduzierte Form des Vollstudiums ab, die nur bedingt den Anforderungen der schulischen Praxis entspricht. In klassischer Weise ist hier durch die deutschen Bischöfe eine Abbilddidaktik im Sinne der unreflektierten und wenig exemplarischen Reduktion von verpflichtenden Inhalten auf ein kleineres Maß vorgenommen worden. Dass dies zu Frustration und auch immer wieder zu kritischen Anfragen von Studierenden und Ausbildenden der zweiten Phase, also aus dem schulischen Vorbereitungsdienst, führt, liegt auf der Hand (Könemann/Sajak, 2017, 239f.).

2.3. Weitere kanonische Studiengänge

Neben dem Vollstudiengang, der zum kirchlichen Examen bzw. zum Magister/Magistra Theologiae führt, und den verschiedenen Lehramtsstudiengängen, gibt es noch eine ganze Reihe weiterer kirchlicher Studiengänge, die aus Sicht des Kirchenrechts als kanonisch, also entsprechend als anerkennungsfähig angesehen werden. Diese betreffen aber in der Regel eine kleine Gruppe von Studierenden, die sich speziellen Berufen im Raum der Kirche widmen wollen, und sie werden auch nur bedingt an deutschen Fakultäten angeboten. Zu diesen Studiengängen zählt z.B. der Lizentiatsstudiengang in Katholischer Theologie (Abschluss: Lic. Theol.; er wird zurzeit in Deutschland nicht angeboten) und der an den Standorten Münster und München zu absolvierende Lizentiatsstudiengang im Kirchlichen Recht (Abschluss: Lic. iur. can.). Auf das Studium der Katholischen Theologie in einem kanonischen Studiengang kann ein Postgraduiertenstudium aufgebaut werden, in der Regel das Promotionsstudium, das zum Doktor der Theologie (Abschluss: Dr. theol.). bzw. zum Doktor des Kirchlichen Rechts (Abschluss: Dr. lic. can.). führen soll. Für die spätere Lehrtätigkeit an einer katholischen Einrichtung, die kanonische Studiengänge betreibt, ist der theologische Vollstudiengang und das Doktorat in Katholischer Theologie Voraussetzung.

3. Praxisanbindung in Studienbegleitung und weiteren Ausbildungsabschnitten

Da in der → Theologie das gelebte Leben und die Erkenntnis und die Rede von → Gott eng zusammengehören (Gutmann/Mette, 2000, 26) spielt das persönliche religiöse Leben eine wichtige Rolle mit Blick auf das Theologiestudium. Es ist kein Bestandteil der wissenschaftlichen Praxis von Theologie, aber eine Voraussetzung, um mit einer persönlichen Position im → Glauben und in der Glaubensgemeinschaft der Grundfrage der Theologie nach Gott und ihrer Plausibilität nachgehen zu können. Entsprechend hat sich in der Praxis der Katholischen Kirche neben dem Theologiestudium eine Form geistlicher Begleitung und Unterstützung für Theologiestudierende etabliert, die in den verschiedenen Studiengängen zwar unterschiedliche Formen annimmt und einen unterschiedlichen Umfang hat, die aber unabhängig davon das grundlegende Ziel verfolgt, neben der Einführung und der Einübung in die wissenschaftliche Reflexion des Glaubens auch Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung und Vertiefung in jenem christlichen Glauben zu ermöglichen. Im Vollstudiengang, der zum kirchlichen Examen und damit zum Priesteramt führt, ist gemäß den römischen Anforderungen an die Priesterbildung ein geistliches Leben in einem Theologenkonvikt unter Begleitung eines Spirituals und der Leitung durch einen Regens obligatorisch. Diese gestaltet sich in den deutschen Diözesen durchaus unterschiedlich aus, hat aber eine verbindliche Grundstruktur, die in den römischen Papieren entsprechend festgelegt ist (Johannes Paul II., 2011; Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, 2017).

Für die Lehramtsstudierenden gibt es seit vielen Jahrzehnten schon die Möglichkeit, am geistlichen Programm eines sogenannten Mentorats teilzunehmen, das, in der Regel angesiedelt in der katholischen Hochschulgemeinde, spezielle geistliche Angebote für künftige Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit Blick auf den späteren Wirkungsort Schule vorhält. Seit 2005 ist der studienbegleitende Besuch des Mentorats in den deutschen Diözesen verpflichtend und wird als Voraussetzung für die Erlangung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis, der Missio Canonica, definiert (Verburg, 2017). Im Rahmenkonzept für die kirchliche Studienbegleitung für Studierende der Katholischen Religionslehre, das von der Konferenz der Leiter der bischöflichen Schulabteilungen in Deutschland im November 2012 noch einmal revidiert worden ist, werden die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung, verpflichtende Orientierungsgespräche, die Teilnahme an spirituellen Angeboten und kirchenpraktisches Engagement als Elemente eines solchen Mentoratsprogramms festgelegt (Konferenz der Leiter der Schulabteilungen der deutschen Diözesen, 2012).

Für Studierende, die einen Beruf im Rahmen der Pastoral und Seelsorge anstreben, die aber nicht Priester werden wollen oder können, gibt es in allen Diözesen die Möglichkeit, an einem sogenannten Bewerberkreis teilzunehmen, der analog zum Mentorat für Lehramtsstudierende in einer Mischung aus verpflichtenden Veranstaltungen und spirituellen Angeboten versucht, eine geistliche Begleitung für künftig in der Seelsorge tätige Theologinnen und Theologen vorzuhalten.

Für alle drei Berufsgruppen – diejenigen, die den Priesterberuf anstreben, diejenigen, die als Pastoralreferentinnen bzw. -referenten in der Seelsorge arbeiten möchten, und die künftigen Religionslehrerinnen und Religionslehrer – folgt auf das Theologiestudium nach erworbenem Abschluss des kirchlichen Examens, des Magister/Magistra Theologiae oder des Masters of Education ein zweiter praktischer Ausbildungsabschnitt, welcher der preußischen Tradition des Referendariats in der Beamtenlaufbahn entspricht. Priesteramtskandidaten absolvieren im Rahmen des Priesterseminars eine pastorale Praxisausbildung und nach der ersten Weihestufe das sogenannte Diakonat, Theologinnen und Theologen, die sich auf den Beruf des Pastoralreferenten vorbereiten, absolvieren im Rahmen der kirchlichen Ausbildung eine sogenannte Pastoralassistentinnen- bzw. -assistentenzeit. Das Lehramt an → Schulen in der Bundesrepublik Deutschland kann nur mit einem Zweiten Staatsexamen angetreten werden, das am Ende des Referendariats, also nach dem 18 Monate dauernden Vorbereitungsdienst in der Schule, abgelegt werden kann.

Literaturverzeichnis

Kirchliche Referenzpapiere

  • Johannes Paul II., Apostolische Konstitution „Sapientia Christiana“. Erlassen von Johannes Paul II. am 15. April 1979. Art. 76 geändert durch: Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Dekret „Novo Codice“, vom 2.9.2002. Art. 72, 81 und 83 geändert durch: Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Dekret zur Reform der kirchlichen Studien der Philosophie, vom 28.01.2011, Rom 2011.
  • Konferenz der Leiter der Schulabteilungen der deutschen Diözesen, Rahmenempfehlung für die kirchliche Studienbegleitung (Mentorat) für Studierende mit dem Berufsziel katholische Religionslehrerin/katholischer Religionslehrer vom 16. November 2012, Bonn 2012.
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kongregation für den Klerus. Das Geschenk der Berufung zum Priestertum. Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis, Bonn 2017.
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Katholische Kirche in Deutschland. Zahlen und Fakten 2015/16, Arbeitshilfen 287, Bonn 2016.
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Katholische Theologie und Kirchliches Hochschulrecht. Einführung und Dokumentation der kirchlichen Rechtsnormen, Arbeitshilfen 100, Bonn 2. vollst. überarb. Aufl. 2011.
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung, Die deutschen Bischöfe 93, Bonn 2011.
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Anforderungen an die Modularisierung des Studiums der Katholischen Theologie (Theologisches Vollstudium) im Rahmen des Bologna-Prozesses, Die deutschen Bischöfe 105, Bonn 2006.
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Rahmenordnung für die Priesterbildung. Nach Überarbeitung der Fassung vom 01. Dezember 1988 verabschiedet von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 12. März 2003. Approbiert durch Dekret der Kongregation für das Katholische Bildungswesen am 5. Juni 2003, Die deutschen Bischöfe 73, Bonn 2004.
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Anforderungen an die Studiengänge für das Lehramt in Katholischer Religion sowie an die Magister- und BA-/MA-Studiengänge mit Katholischer Religion als Haupt- oder Nebenfach, Die deutschen Bischöfe, Bonn 2003.

Staatliche Referenzpapiere

  • Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung. Ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.03.2017, Bonn 2017.

Wissenschaftliche Literatur

  • Ceylan, Rauf/Sajak, Clauß P. (Hg.), Freiheit der Forschung und Lehre? Das wissenschaftsorganisatorische Verhältnis der Theologie zu den Religionsgemeinschaften, Wiesbaden 2017.
  • Gutmann, Hans-Martin/Mette, Norbert, Orientierung Theologie. Was sie kann, was sie will, Reinbeck bei Hamburg 2000.
  • Könemann, Judith/Sajak, Clauß P., Bekenntnisgebundene religiöse Bildung in Schule und Universität. Chancen und Risiken eines traditionsreichen Modells, in: Ceylan, Rauf/Sajak, Clauß P. (Hg.), Freiheit der Forschung und Lehre? Das wissenschaftsorganisatorische Verhältnis der Theologie zu den Religionswissenschaften, Wiesbaden 2017, 233-248.
  • Schüller, Thomas, Lehrerlaubnis für katholische Theologinnen und Theologen an Hochschulen und Schulen – Eine kirchenrechtliche Bestandsaufnahme, in: Ceylan, Rauf/Sajak, Clauß P. (Hg.), Freiheit der Forschung und Lehre? Das wissenschaftsorganisatorische Verhältnis der Theologie zu den Religionsgemeinschaften, Wiesbaden 2017, 93-124.
  • Seckler, Max, Theologie als Glaubenswissenschaft, in: Kern, Walter/Pottmeyer, Hermann J./Seckler, Max (Hg.), Handbuch der Fundmentaltheologie, Bd. 4, Freiburg i. Br./Basel/Wien 1988, 180-241.
  • Verburg, Winfried, „Wie soll aber jemand verkündigen, wenn er nicht gesandt ist?“ (Röm 10,15). Überlegungen zur kirchlichen Beauftragung von katholischen Religionslehrerinnen und -lehrern, in: Ceylan, Rauf/Sajak, Clauß P. (Hg.), Freiheit der Forschung und Lehre? Das wissenschaftsorganisatorische Verhältnis der Theologie zu den Religionswissenschaften, Wiesbaden 2017, 181-189.

Abbildungsverzeichnis

  • Übersicht über die Pflichtstundenzahl Aus: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Anforderungen an die Modularisierung des Studiums der Katholischen Theologie (Theologisches Vollstudium) im Rahmen des Bologna-Prozesses, Die deutschen Bischöfe 105, Bonn 2006, 3
  • Modulstruktur des Vollstudiums in der Aufbauphase Aus: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Anforderungen an die Modularisierung des Studiums der Katholischen Theologie (Theologisches Vollstudium) im Rahmen des Bologna-Prozesses, Die deutschen Bischöfe 105, Bonn 2006, 8
  • Modulstruktur des Vollstudiums in der Aufbauphase Aus: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Anforderungen an die Modularisierung des Studiums der Katholischen Theologie (Theologisches Vollstudium) im Rahmen des Bologna-Prozesses, Die deutschen Bischöfe 105, Bonn 2006, 8
  • Modulstruktur des Vollstudiengangs in der Vertiefungsphase Aus: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Anforderungen an die Modularisierung des Studiums der Katholischen Theologie (Theologisches Vollstudium) im Rahmen des Bologna-Prozesses, Die deutschen Bischöfe 105, Bonn 2006, 9
  • Studieninhalte für das Lehramt Katholische Religionslehre S I/II Aus: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung, Die deutschen Bischöfe 93, Bonn 2011, 27
  • Studieninhalte für das Lehramt Katholische Religionslehre S I/II Aus: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung, Die deutschen Bischöfe 93, Bonn 2011, 27
  • Studieninhalte für das Lehramt Katholische Religionslehre S I/II Aus: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung, Die deutschen Bischöfe 93, Bonn 2011, 27

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