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Subsidiarität

(erstellt: Februar 2018)

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1. Was bedeutet Subsidiarität?

Mit dem abstrakten Begriff der Subsidiarität wird gesagt, dass die größere und umfassendere (politische, gesellschaftliche, kirchliche, organisatorische) Einheit dazu verpflichtet ist, der kleineren Einheit Hilfe zu leisten, wo diese nicht in der Lage ist, sich selbst zu helfen. Mit anderen Worten: Eine Gemeinschaft steht in der Pflicht, ihre Mitglieder, wenn nötig, zu unterstützen. Zwei Aspekte sind kennzeichnend für diesen Gedanken: 1. Die Hilfe „von oben nach unten“ darf nur erfolgen, wenn sie wirklich erforderlich ist – wenn also der kleinere, untergeordnete Teil einer Einheit überfordert ist. Dann allerdings ist solche Hilfe verpflichtend. 2. Die Art der Hilfe sollte Hilfe zur Selbsthilfe sein, also nicht übergriffig, vereinnahmend oder paternalistisch. Es ist die „vornehmste Aufgabe der größeren Einheit, die kleineren zur Erfüllung ihrer Aufgaben instand zu setzen und sie dabei zu unterstützen (subsidium)“ (Herzog, 1998, 482).

Der Grundgedanke der Subsidiarität lässt sich auf formale Weise so umreißen. Er bleibt damit aber noch blutleer und wird erst konkret, wenn man ihn auf bestimmte Kontexte und Fragestellungen anwendet. Wenn heute in rechtlichen, politischen und sozialethischen Zusammenhängen vom Subsidiaritätsprinzip die Rede ist, wechseln die Bezugsebenen: Einerseits wird damit auf das Verhältnis zwischen sozialen Gemeinschaften gezielt, andererseits auch auf die Beziehungen zwischen dem Individuum und überindividuellen Formen von Gemeinschaft in → Gesellschaft und Staat.

Man kann das Subsidiaritätsprinzip von zwei Seiten aus betrachten: Aus der Perspektive der kleineren Einheit formuliert es ein Recht auf „Eigeninitiative und in diesem Sinne das Recht auf Nichteinmischung in eigene Angelegenheiten“ (Bohrmann, 2004, 298). Aus Sicht der übergeordneten Einheit kann man zwei Dimensionen unterscheiden, eine positive und eine negative: Es ist Kompetenzanmaßungsverbot (momentum negativum), weil es zur Zurückhaltung auffordert, und es ist Hilfestellungsgebot (momentum positivum), weil es zur aktiven Einmischung führen kann.

2. Herkunft des Begriffs

„Die Erkenntnis, die das Subsidiaritätsprinzip ausspricht, ist uralte Vernunfteinsicht und Erfahrungsweisheit des Menschengeschlechts“ (Nell-Breuning, 1986, 147). Der Jesuit Oswald von Nell-Breuning (1890-1991), von dem diese Aussage stammt, gilt als ein prägender Vertreter der Katholischen Soziallehre. Er macht deutlich, dass das Subsidiaritätsprinzip keine Glaubenserkenntnis ist, sondern ein sozialphilosophischer Anspruch, der universal kommunikabel sein sollte – Erfahrung und Vernunft sind die Quellen solcher Erkenntnis. Heute würde man wohl vorsichtiger formulieren – Nell-Breunings Aussage ist nur auf dem Hintergrund einer lange selbstverständlichen und nachklingenden Wirkungsgeschichte katholischen Sozialdenkens in Politik und den Gesellschaften Mitteleuropas zu verstehen.

Prominenter Ausdruck der katholischen „Artikulationsgeschichte“ der Subsidiarität ist die Sozialenzyklika Quadragesimo anno Pius’ XI. (1931), in der jener die Subsidiarität als einen der gewichtigsten (gravissimum illud) sozialphilosophischen Grundsätze bezeichnete. Grundlage der katholischen Idee der Subsidiarität ist die Überzeugung, dass der Mensch seiner schöpfungsgemäßen Bestimmung zur Verwirklichung seiner Talente und Gaben weder ganz allein noch ausschließlich im Kollektiv nachkommen kann. Wesentliche Güter und Werte sind nur in der Kooperation zu realisieren; die Subsidiarität ist das Steuerungsprinzip für dieses Zusammenwirken von Individuum und Gemeinschaft. Wohl mit kaum einem anderen Gedanken konnte die katholische Kirche politische Debatten in der Moderne so wirkungsvoll beeinflussen wie mit diesem Konzept.

Aber es gibt auch andere Quellen, etwa Positionen des amerikanischen Präsidenten Abraham Lincoln (1809-1865), der mit dem Subsidiaritätsprinzip das neu zu bildende staatsbürgerliche Bewusstsein der US-Amerikaner nach der überwundenen Sezession einiger Südstaaten prägen sollte. Auch eine wichtige protestantische Spur ist zu nennen: Der calvinistische Staatstheoretiker Johannes Althusius (1563-1638) formulierte, ausgehend von den Erfahrungen religiöser Vielfalt in der Stadt Emden, ein Konzept ständisch-korporativer Ordnung, in dem subsidiäre Elemente wichtig werden. Damit stellt er sich gegen den monarchisch-absolutistischen Zentralismus seiner Zeit, in dem keinerlei Angebote zur Vermittlung von staatlicher Gemeinschaft und individueller Vielheit gemacht werden.

3. Wo spielt Subsidiarität heute eine Rolle?

Subsidiarität ist als Handlungs- und Organisationsprinzip in unterschiedlichen Kontexten zur Anwendung gekommen. Es dient als Gestaltungsprinzip einer bundesstaatlichen Ordnung (Schweiz, Deutschland), als inneres Moment von Grundrechten im demokratischen Rechtsstaat (→ Demokratie) (z.B. Garantie der Familie, elterliches Erziehungsrecht im freiheitlichen Rechtsstaat etc.), aber auch als Strukturprinzip beim Aufbau der Europäischen Union (Maastrichter Vertrag, Art. 3b). Unter Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip argumentiert man für eine dezentrale Regierung, man nutzt es zur Orientierung im Umgang mit regionaler Autonomie und begründet damit die Übertragung wohlfahrtsstaatlicher Aufgaben an nichtstaatliche Akteure. Neben solchen Fragen nach Verfassungsordnung und politischen Zuständigkeiten spielt der Subsidiaritätsgedanke auch im sogenannten fiskalischen Föderalismus eine Rolle: Befugnisse und Lasten, die erforderlich sind, um öffentliche Güter hervorzubringen, sollen bei dem Bevölkerungsteil liegen, der von diesen Gütern profitiert (Føllesdal, 2008, 1310.).

Eine kontroverse Diskussion hat sich seit Mitte der 1980er-Jahre in der katholischen Kirche darüber entsponnen, ob das Subsidiaritätsprinzip auch auf die interne Ausgestaltung der Kirche selbst anzuwenden sei. Das betrifft insbesondere das Verhältnis von Universal- und Teilkirche, also die Frage, welcher Stellenwert dem Papst in Bezug auf die diözesanen Teilkirchen zukommt. Nachdem lange Zeit, spätestens seit einer Aussage Papst Pius’ XII. (Ansprache an das Kardinalskollegium vom 20. Februar 1946), geklärt schien, dass auch die Kirche dem Prinzip unterworfen sei, wird dies in neuerer Zeit wieder anders gesehen (zum Überblick: Böhnke, 2013.). Während die Diskussion sich vor allem um die Frage dreht, mit welchen Ressourcen aus der dogmatisch-theologischen Tradition der Ekklesiologie eine subsidiäre Kirchenverfassung gerechtfertigt werden kann (z.B. pneumatologisch, so Böhnke), setzt Oswald von Nell-Breuning in einem seiner letzten sozialethischen Redebeiträge (im Alter von 96 Jahren!) im Sinne der thomistisch-aristotelischen Sozialmetaphysik an: Die Kirche sei ihrer Natur nach hierarchisch – als hierarchische Körperschaft könne sie gar nicht anders als subsidiär verfasst sein: Dem Oberhaupt komme gerade in seiner höchsten Machtfülle auch die „Kompetenz-Kompetenz“ zu, die darin besteht, „die Zuständigkeiten auf die verschiedenen [...] Instanzen zu verteilen“. Eine solche Funktion sei für jede hierarchisch strukturierte Gemeinschaft unverzichtbar und müsse „nach gewissenhafte[m] pflichtgemäßen Ermessen“ wahrgenommen werden. „Im Grunde genommen braucht das Subsidiaritätsprinzip gar nicht erst auf die Kirche ‚angewendet‘ zu werden; sie ist selbst nach ihm gebaut; es zählt zu ihren grundlegenden Baugesetzen“ (Nell-Breuning, 1986, 156). Es komme folglich vor allem auf das Wie? der Umsetzung dieses Prinzips an.

Es liegt auf der Hand, welche Felder in der gegenwärtigen kirchlichen Lage mit dem Kriterium der Subsidiarität kritisch betrachtet werden müssten: das Verhältnis von Haupt- und Ehrenamtlichen, von Laien und geweihten Amtsträgern, aber auch teil- und basiskirchliche Ansprüche auf eigenen Ausdruck in Liturgie, Pastoral und kirchlichem (Sakramenten-)Recht.

4. Religionspädagogische Anknüpfungspunkte

4.1. Netzwerk und Gleichzeitigkeit statt Hierarchie

Das Subsidiaritätsprinzip ist eine Kompetenzverteilungsregel. Besonders geeignet und hilfreich ist die Regel deshalb in Kontexten, in denen es gestaffelte Kompetenzen und hierarchisierte Zuständigkeiten gibt. Während dies für traditionell gewachsene Institutionen wie Kirche und Staat zutrifft, ist es in vielen Bereichen der Gegenwartskultur anders. Nicht hierarchische Ordnung zählt hier, sondern der gleichermaßen mögliche Erwerb von Befähigungen und ein diskriminierungsfreier Zugang zu Ressourcen. Kommunikation, soziale Interaktion auf vielen Ebenen, aber auch Arbeitsorganisation und das Treffen von Entscheidungen unterschiedlichster Art finden heute immer häufiger netzwerkförmig und nicht hierarchisiert statt. Die Notwendigkeit subsidiärer Verteilung stellt sich dann nicht mehr mit derselben Dringlichkeit wie in einem klassisch geordneten Sozialgefüge wie der Kirche, sie verliert ihren Haftpunkt. In diesem Unterschied – hier Autonomie und Verantwortungszumutung in einer Welt der digitalen Vernetzung und Gleichzeitigkeit, dort die „gewährte“ Zuständigkeit gestaffelter, scheinbar in Stein gemeißelter Seinsordnungen – wurzelt die Zerrissenheit, die viele Gläubige heute empfinden: als Mitglied ihrer Kirche, aber zugleich als Akteure einer ganz anders gearteten Gegenwartskultur.

Aus dieser Beobachtung kann nun auch eine Rückfrage an die Kultur der Vernetzung und Gleichzeitigkeit gestellt werden: Wäre es nicht gelegentlich hilfreich und sogar notwendig, nicht jederzeit dem Druck unbegrenzter Möglichkeiten und damit auch einer potentiellen Allzuständigkeit ausgesetzt zu sein und stattdessen um gestufte Handlungsebenen und Verpflichtungsgrade zu wissen? Eine Aufgabe religiöser Bildung könnte darin bestehen, ein Wissen um die psychologische und sozialanthropologische Relevanz solcher Abstufungen und Wirkungskreise zu entfalten. Subsidiarität könnte dann unter veränderten Bedingungen neu erschlossen werden, und zwar als ein Handlungsmodus, der unter den Bedingungen gesellschaftlicher Pluralität Freiheits- und Effizienzansprüche miteinander verknüpft.

4.2. Wer hilft wem wozu? Kontexte der Subsidiarität

Damit stellt sich unmittelbar die Frage nach den Kriterien einer subsidiären Verteilung. Das aus dem kirchlichen Raum kommende Subsidiaritätsprinzip fußt auf festen, naturrechtlich basierten Grundannahmen über die in allem Sein liegenden Zweckbestimmungen. Ziele und Aufgaben einer bestimmten Ebene können dann mehr oder weniger eindeutig ermittelt werden. Solche Teleologien sind heute kaum mehr möglich und es wird zu einer Herausforderung, die materialen Ziele und Aufgaben bestimmter Rollen und Ebenen festzulegen: Wer hilft wem – und wozu?

Religiöse Bildung wäre auch hier gefordert: Maßgaben der Beschleunigung, der Effizienzsteigerung und der Nutzenmaximierung ersetzen gegenwärtig die Leerstelle einer alten Naturrechtsethik. Könnten aber nicht auch aus dem biblischen Ethos alternative Kriterien gewonnen werden, mit denen die Verteilung von → Verantwortung und Zuständigkeit vorgenommen werden kann? Es scheint, als ob die „Übersetzungsarbeit“, die zwischen den narrativ überlieferten Gehalten der biblischen Tradition und der Orientierungssuche unserer Gegenwart liegt, noch kaum je im eigentlichen Sinne geleistet worden ist.

4.3. Dem anderen Platz machen – eine Praxis der Subsidiarität

Denkt man über ein heute angemessenes Verständnis von Subsidiarität nach, wird man die Frage nach Ebenen, Strukturen und Institutionen weiten müssen. Denn in Rechtssetzungen formulierte Verfahren der Subsidiarität erlangen nachhaltige Legitimität sowie Wirksamkeit erst – und das gilt für das Recht insgesamt –, wenn sie durch lebensweltliche Handlungsvollzüge und den daraus resultierenden Erfahrungen „gedeckt“ sind. Mit anderen Worten: Das Rechtsprinzip subsidiärer Staats- und Gesellschaftsordnung wird umso plausibler erscheinen und auch erst dann als Weg lebendiger Lebensordnung wahrgenommen werden können, je mehr sich Formen subsidiären Miteinanders und Aufeinander-Bezogenseins von Menschen auch existenziell erfahren lassen. Personale Interrelationalität, in welcher die Erfahrung vertrauensvoller Kompetenzübertragung und gelingender Kompetenzausübung gemacht wird, könnte ein wesentlicher Beitrag einer subsidiären Kultur sein, der aus dem Raum religiös orientierter pädagogischer Arbeit erwächst.

Findet sich eine solche „Urform“ subsidiären Miteinanders nicht in der christlichen Auferweckungserfahrung (→ Auferstehung Jesu)? Jemand, der eben noch dabei war, ist nun weg. Gerade seine Abwesenheit löst aber bei den Zurückgebliebenen etwas aus: die Vielfältigkeit dessen, was man – schon im wörtlichen Sinne – Nachfolge nennt. Kompetenz wird verteilt und weitergegeben, in Offenheit für ein vielfältiges Echo, aber auch nur über den Bezug auf den auslösenden, „erlaubenden“ (de Certeau, 2009, 77-115) Ursprung solcher Kompetenz.

Literaturverzeichnis

  • Blickle, Peter/Hüglin, Thomas/Wyduckel, Dieter (Hg.), Subsidiarität als rechtliches und politisches Ordnungsprinzip in Kirche, Staat und Gesellschaft, Rechtstheorie – Beiheft 20, Berlin 2002.
  • Böhnke, Michael, Theologische Anmerkungen zur Geltung des Subsidiaritätsprinzips in der Kirche, in: Münsteraner Forum für Theologie und Kirche, o.O. 2013, 16. Online unter: http://www.theologie-und-kirche.de/boehnke.pdf, abgerufen am 29.10.2017.
  • Bohrmann, Thomas, Subsidiarität, in: Heimbach-Steins, Marianne (Hg.), Christliche Sozialethik. Ein Lehrbuch, Bd.1, Regensburg 2004, 293-301.
  • Bude, Heinz, Zumutungen und Anrechte. Zur Aktualität einiger Motive des Subsidiaritätsgedankens, in: Mittelweg 36 15 (2006) 5, 26-40.
  • de Certeau, Michel, Glaubensschwachheit, Stuttgart 2009 (Erstveröffentlichung 1987).
  • Deckers, Daniel, Subsidiarität in der Kirche. Eine theologiegeschichtliche Skizze, in: Wils, Jean-Pierre/Zahnder, Michael (Hg.), Theologische Ethik zwischen Tradition und Modernitätsanspruch. Festschrift für Adrian Holderegger zum sechzigsten Geburtstag, Fribourg/Freiburg i. Br./Wien 2005, 269-295.
  • Føllesdal, Andreas, Art. Subsidiarität, in: Handbuch der Politischen Philosophie und Sozialphilosophie II (2008), 1307-1313.
  • Herzog, Roman, Art. Subsidiaritätsprinzip, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie X (1998), 482-486.
  • Nell-Breuning, Oswald, Subsidiarität in der Kirche, in: Stimmen der Zeit 111 (1986), 147-157.

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