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(erstellt: März 2024)

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Digital Object Identifier: https://doi.org/10.23768/wirelex.200591

1. Gewalt

Unter Gewalt versteht man die illegitime Schädigung der psychischen und physischen Integrität einer anderen Person. Nicht nur die explizite Ausübung von Gewalt steht im Zentrum der Beobachtung, sondern Handlungen, in denen Menschen über andere verfügen, d.h. auf andere Personen in irgendeiner Form einwirken. In diesem Sinne hat beispielsweise der Staat Gewalt über Menschen (siehe auch → Macht). Das Phänomen des Bullying an Schulen beispielsweise ist dagegen ausgeübte Gewalt gegenüber anderen. Während der Staat legitim Gewalt ausüben darf, weil sie eine Säule der politischen Ordnung ist (Gewaltenteilung), sind Formen illegitimer Gewalt in allen gesellschaftlichen Bereichen vorfindbar, z.B. in Freundeskreisen, Familien, Kirche und Schule. Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten solcher Gewalt sind Thema der Psychologie und Kriminologie, der Sozialen Arbeit, (Sozial-)Pädagogik und auch Religionspädagogik. Die Theologie befasst sich u.a. mit dem Thema der Gewalt als Manifestation des Eingreifens Gottes in die Welt (→ Gewalt, als Thema der abrahamischen Religionen), als sozialethisches Problem (→ Krieg und Frieden), als pädagogisches Thema (→ Friedenspädagogik) und unter dem Aspekt des christlich-normativen Anspruchs der Gewaltlosigkeit (→ Solidarität; → Weltethos; → Nächstenliebe).

Bei aller Beschäftigung mit dem Gewaltphänomen darf nie aus den Augen verloren werden, dass Gewalt Opfer hervorbringt (sogenannte Viktimisierung). Sie werden in ihrer Würde verletzt, psychisch und körperlich beschädigt und bedürfen einer intensiven Begleitung. Wenn im Folgenden Gewalthandlungen auf ihre subjektiven und sozialen Bedingungen hin befragt werden, dann im Interesse, sie zu verstehen. Es geht nicht darum, aus dem Bedingungsgefüge, in dem Gewalt sich ereignet, das Tätergefüge zu machen. Aber aus soziologischer Perspektive kann Gewalt als inhärentes Moment von Gesellschaft betrachtet werden. Das Phänomen ist ubiquitär (Korf/Schetter/Frieters-Reermann, 2022, 21). Und es bleibt dabei immer auch zu fragen, warum Gewalt es vermag, über ihre Produktion von Opfern soziale Ordnungen zu stabilisieren.

Gewalt gibt es in vielfältigen Erscheinungsformen, die philosophisch unterschiedlich gedeutet werden können (Staudigl, 2015). Das Phänomen ist durch den Kontext, in dem es auftritt, geprägt. So tritt Mobbing und Bullying in der Schule auf, sexualisierte Gewalt findet häufig im privaten, vertrautem bis intimen (familiären) Umfeld statt, religiös motivierte Gewalt entlädt sich aus radikalisierenden digitalen und sozialen Kontakten, Facetten der strukturellen Gewalt werden oft durch die exkludierende und übermächtigende Eigenlogik gesellschaftlicher Subsysteme sichtbar. „Sobald sich die Umgebung in einen Gewaltraum verwandelt, in dem das Recht des Stärkeren das Leben strukturiert, gewöhnen sich Menschen daran, zu verletzen und zu töten“ (Baberowski, 2015, 107). In diesem Zusammenhang müssen zur Erklärung von Gewalt auch die „Dritten“ der Gewalt, Zuschauerinnen und Zuschauer einer Aggression, im Blick behalten werden (Imbusch, 2017a, 50).

2. Erklärungsansätze

Verschiedene Erklärungsansätze machen Gewalthandlungen analytisch zugänglich und geben so die Möglichkeit, vor allem präventive (Bildungs-)Arbeit zu gestalten.

Verhaltensbiologische Modelle erklären Gewalt (und Aggression) als Revierverhalten von Individuen einer Art. Gewalt führe zu einer günstigen Verteilung der Individuen zur Erhaltung der Population. Gewalt ist in dieser Sichtweise ein evolutionär entstandener Verhaltensmodus, der Hierarchien stabilisiert und ökologische Nischen für die Aufzucht der eigenen Nachkommen sichert. So kämen auch schwächeren Individuen Räume zum (Über-)Leben zu. Somit wäre der Aggressionstrieb, den alle Individuen einer Art teilen, primär arterhaltend. Vor allem aber sei Aggression angeboren (Lorenz, 2007).

Damit hat sich die Verhaltensbiologie sehr deutlich von tiefenpsychologischen Aggressionstheorien abgegrenzt, die Gewalt als Modus eines Triebverhaltens erklärt. Zentral ist bei diesem Ansatz die Annahme, es gebe einen (harmonischen) Urzustand, den der Mensch zurückerlangen möchte. Denn durch die äußeren Einflüsse des Lebens werde der Mensch immer weiter von diesem Urzustand entfernt. Gewalt gegen andere sei in dieser Hinsicht Triebverhalten, das von sich selbst weggelenkt wird und andere trifft (Moser, 2010, 178f.).

Sowohl die verhaltensbiologischen als auch die tiefenpsychologischen Ansätze gehen von einer inneren Veranlagung für Gewalthandlungen aus. Dem stehen Forschungen in der Tradition von Albert Bandura entgegen, der experimentell zeigen konnte, dass Kinder, die Gewalthandlungen an einer Puppe beobachteten, welche belohnt wurden, auch selbst eher zu Gewalthandlungen neigen. Das Bobo Doll Experiment steht exemplarisch für eine Versuchsanordnung, bei der durch Beobachtung aggressives Verhalten erlernt wird (Bandura/Ross/Ross, 1961; siehe auch Straßmaier, 2018, 143-192).

Neuere Ansätze gehen davon aus, dass Gewalt sich aus individuellen Dispositionen und sozialen Einflüssen speist. Von großer Bedeutung sind dabei soziale Strukturen, die für Gewalthandlungen und Devianz förderlich wirken können. Der Ansatz der „strukturellen Gewalt“ geht dem so weit nach, dass für Gewalthandlungen nicht mehr (nur) Täterin oder Täter verantwortlich sind, sondern beispielsweise Marginalisierung und Armut wesentliche Akteure darstellen (Imbusch, 2017b, 42-51).

Die Tatsache, dass unterschiedliche Individuen ganz unterschiedlich auf soziale Umstände reagieren, führt Erklärungsansätze für Aggression weg vom sozialen Umfeld als Auslöser der Gewalthandlung und hin zur individuellen Verarbeitung sozialer Begebenheiten (Huesmann, 1998, 73-109). Hier wird der Grund gesehen, warum Gewalthandlungen zwar subjektiv verantwortet werden müssen, aber erst durch ihre soziale Einbettung gut erklärbar sind. Das lässt sich sowohl auf Gewalthandlungen auf dem Schulhof beziehen als auch auf das Führen von Kriegen.

Neuere Gewaltforschung bezieht sich oft auch auf den Zusammenhang von Jugend und Gewalt (Bilz/Lenz/Melzer, 2022, 1239-1280). Dabei sind zwei Zielperspektiven feststellbar: Zum einen geht es um den angemessenen Umgang mit Gewalttäterinnen und -tätern. Hier stehen Erziehungssystem, Justiz und Polizei als Institutionen im Fokus, die autorisiert sind, maßregelnd einzuwirken. Zum anderen geht es um präventive Maßnahmen, die jungen Menschen Möglichkeiten der Konfliktvermeidung und -bearbeitung aufzeigen, langfristig Einstellungen (zur Gewalt) ändern wollen und soziale Strukturen in den Blick nehmen. Für beide Perspektiven sind Erklärungsansätze zentral, die sowohl auf die soziale Einbettung von als auch auf die individuelle Verantwortlichkeit für Gewalthandlungen fokussieren.

Zwei Ansätze mit unterschiedlichen konzeptionellen Schwerpunkten zeichnen sich hier ab, wobei beide auf Sozialisationstheorien rekurrieren. Sie nehmen die Subjekte in den Blick und heben hervor, dass

1. anerkennungstheoretisch Gewalthandlungen vor allem Ausdruck einer subjektiv negativen Bilanz hinsichtlich der erfahrenen Wertschätzung sind. Dieser Ansatz geht „vom Modell eines kreativen, produktiv seine Umwelt verarbeitenden und gestaltenden Menschen aus. Der Mensch wird als ein schöpferischer Interpret und Konstrukteur seiner sozialen Lebenswelt verstanden“ (Hurrelmann, 1993, 51). Insofern ein junger Mensch also aktiv an seiner Sozialisation mitwirkt, gestaltet er die Sozialräume seines Lebens mit. Durch Interaktion mit anderen verarbeiten Kinder und Adoleszierende Umwelteinflüsse und finden so ihren Platz in relevanten Bezugsgruppen und der Gesellschaft (Individuation, siehe auch Hafner/Baumann, 2017). Dabei bilanzieren sie auch die Wertschätzung, die ihnen entgegengebracht wird. Fällt diese Bilanz negativ aus, kann es zu Gewalthandlungen kommen.

2. desintegrationstheoretisch gesehen Gewalthandlungen vor allem durch das Verhältnis der subjektiven Gestaltungsaktivitäten zur Anerkennung im Sozialraum erklärt werden können. Wo dabei gleichzeitig Integrationsdefizite manifest sind und von den Subjekten der Sozialisation wenig Möglichkeiten der Mitsprache und -gestaltung gesehen werden, wird Gewalt wahrscheinlicher. Im Unterschied zum anerkennungstheoretischen Ansatz spielen hier die Eigengesetzlichkeiten des sozialen Nahraums und der Gesellschaft eine wesentliche Rolle zur Erklärung von Gewalt (Möller, 1998, 579-589). Damit ist gemeint, dass zum Beispiel in der Schule individuelle Leistung prämiert wird, nicht aber die sozialen Hintergründe in Bewertungen miteinbezogen werden. Dadurch entstehen strukturelle Nachteile für diejenigen, die ihren Möglichkeiten nach gute Leistungen erbringen könnten, dies aber aufgrund ihrer (Sozialisations-)Bedingungen nicht zeigen. Diese Desintegrationserfahrungen werden subjektiv bilanziert und bedingen Gewalt.

Beide Erklärungsmuster bieten Theorien, in denen soziale Umstände Gewalthandlungen beeinflussen und/oder motivieren. Bei den Täterinnen und Tätern spielen dabei auch genetische Dispositionen, eventuell vorhandene Persönlichkeitsstörungen, geringe Intelligenz, Impulsivität und Drogen (vor allem Alkohol) eine individuelle Rolle (Bogerts, 2021, 155).

3. Gewalt gegen Kinder und jugendliche Gewalt

In der Forschung haben in den letzten Jahren die Gewalt gegen Kinder als körperliche sowie psychische Misshandlung und als sexuellen Missbrauch besondere Beachtung gefunden. Bei körperlicher Gewalt wird zwischen der Züchtigung als leichter Gewalt und körperlicher Misshandlung als schwerer Gewalt unterschieden (Bilz/Lenz/Melzer, 2022, 1243). Werden Gefühle wie Angst und Ablehnung eingesetzt, um Kinder in ihrer Integrität und gesunden Entwicklung zu stören, ist dies psychische Gewalt (Bilz/Lenz/Melzer, 2022, 1243). Sexueller Missbrauch benutzt Kinder zur sexuellen Triebbefriedigung, wobei zwischen Hands-on- und Hands-off-Handlungen unterschieden wird. Letztere meint, dass ein Kind an sich selbst sexuelle Handlungen vollziehen solle, während Täter und/oder Täterinnen zuschauen.

Außerdem ist auch die Vernachlässigung eine Form von Gewalt an Kindern (Bilz/Lenz/Melzer, 2022, 1244).

Körperliche Gewalt gegen Kinder kommt in allen gesellschaftlichen Statusgruppen vor, in Schichten mit geringerem Schulabschluss ist die Prävalenz kaum höher als in den anderen Gruppen. Die Vorstellung, dass Gewalt gegen Kinder vor allem in der Unterschicht grassiere, ist ein Zerrbild (Bilz/Lenz/Melzer, 2022, 1249).

Die Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Schutzbefohlene in den Kirchen und ihren Organisationen ist eine fortdauernde Aufgabe. Bis heute kommen Taten ans Licht, wobei alle oben genannten Formen der Gewalt vorfindlich sind. Erklärungen für diese Taten reichen von kirchlichen Machtstrukturen und Schweigekartellen, besonders in der katholischen Kirche, die den Missbrauch nicht nur deckten, sondern auch ermöglichten; über die Ermöglichungsräume für sexuellen Missbrauch, die aus dem Vertrauensvorschuss, den Seelsorger haben, erwuchsen; und die enge berufliche Sozialisation der Täter in der Kirche, wodurch ein reifer Umgang mit der eigenen Sexualität nicht erreicht werden konnte. Diese Faktoren werden als die strukturelle Seite des Missbrauchs in der Kirche diskutiert (Sautermeister/Odenthal, 2021).

Während Kinder in der Regel Opfer von Gewalt sind, können Jugendliche auch Täterin oder Täter sein. Die Diskussion der Ursachen von (jugendlicher) Gewalt fokussiert dabei zwei Brennpunkte: zum einen die Qualität der Beziehungen der Familie, in der Jugendliche groß wurden; und zum anderen Erfahrungen mit der intergenerationalen Weitergabe von Gewalt (Gewalt-Kreislauf-These). Wer Gewalt in seiner Kindheit erfuhr, gibt diese mit einer höheren Wahrscheinlichkeit an seine Nachkommen weiter als Altersgenossen und -genossinnen ohne diese Erfahrung (Bilz/Lenz/Melzer, 2022, 1254). Beide Thesen sind umstritten und eine stimmige Theorie nicht in Sicht.

4. Religionspädagogische Optionen

Das Thema Gewalt ist im Kontext von Bildungsprozessen in reaktiver und präventiver Gestalt präsent. Reaktiv muss in Kinder- und Jugendarbeit auf Gewalt in einer Gruppe adäquat reagiert werden. Akut muss Gewalt beendet werden, Täterinnen und Täter sollten aber auch angemessen sanktioniert werden und die Folgen ihres Handelns über das Ereignis hinaus klar gemacht werden. Im Fokus steht dabei die Beschädigung der Opfer und ihrer (seelischen) Verletzungen, die diese erlitten haben.

Präventiv setzt Bildung auf verschiedenen Ebenen an:

  • Auf der Ebene der Persönlichkeitsbildung geht es darum, Kinder und Jugendliche in einem positiven Selbstbild zu bestärken (Empowerment) und deutlich zu machen, dass sie gut sind, wie sie sind (Obermann/Kaiser, 2013).
  • Auf der Ebene der Inhalte sollte Gewalt thematisiert werden. Im Religionsunterricht stellt von der Kirche gebilligte und verantwortete Gewalt die christliche Norm der Nächstenliebe in Frage. Eine Thematisierung von Religion und Gewalt ist deswegen vonnöten (KIBOR, 2018).
  • Auf der Ebene der Schule sollte durch Projekte präventiv gearbeitet werden, die das Gewaltproblem in seiner überfachlichen und gesellschaftlichen Dimension in den Vordergrund rücken. Solche Projekte setzen an der Persönlichkeitsbildung an, bieten aber auch inhaltliche Vertiefungen, beispielsweise wenn es um Antisemitismus, Rassismus oder Rechtsextremismus geht (Günther, 2020, 21-30).

Religionspädagogisch rückt quer zu diesen Ebenen immer auch die Offenbarung Gottes als mysterium tremendum in den Blick. Die Offenbarung Gottes geschieht nicht gewaltig, wohl aber ist sie mit einem augenblicklichem Erschrecken oder Erschaudern verbunden (Elija am Horeb hüllt sein Gesicht in einen Mantel und tritt aus der Höhle, 1Kön 19). Neben dieser rezeptiven Dialektik zwischen Umfasstsein von und dem Erschrecken vor der Offenbarung berichtet die Bibel darüber hinaus von den dunklen Seiten Gottes. Gott straft und richtet. Ohne in eine angstmachende religiöse Erziehung zurückzufallen, sollte in einer der Altersstufe angemessenen Weise auch diese Seite Gottes nicht verschwiegen werden (Rothgangel, 2022, 208f.).

Neben diesem Desiderat stellt sich religionspädagogisch die Frage, inwieweit Gewaltausbrüche in der Schule (als Pausenstreit bis hin zum Amoklauf) als Zeichen der Zeit gedeutet werden können oder ob sich Gewalt überhaupt einer solchen Deutung verwehrt.

Literaturverzeichnis

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  • Sautermeister, Jochen/Odenthal, Andreas (Hg.), Ohnmacht. Macht. Missbrauch: theologische Analysen eines systemischen Problems, Freiburg/Basel/Wien 2021.
  • Staudigl, Michael, Phänomenologie der Gewalt. Cham/Heidelberg/New York/Dordrecht/London 2015.
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