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Andere Schreibweise: Roma; Rome

(erstellt: Juli 2017)

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1. Name

In den biblischen Texten findet sich der Name der Stadt nur selten. Die erste Erwähnung betrifft die Gesandtschaftsreise im Auftrag des Iudas Makkabäus (1Makk 8,17). Die griechische Überlieferung (fassbar bei Dionysius von Halikarnaß, Antiquitates Romanae 1,72) assoziierte den Stadtnamen Ῥώμη Rhōmē zuweilen mit aus Troia stammenden Gründerfiguren namens Ῥῶμος Rhōmos oder Ῥώμη Rhōmē. Die etymologische Herleitung von ῥώμη rhōmē im Sinne von Kraft / Stärke scheint verbreitet gewesen zu sein (z.B. Lykophron, Alexandra 1233; vgl. Oppelt). Sowohl im Griechischen als auch im Lateinischen gehen die ältesten Belege auf das 4. Jh. v. Chr. zurück: Erwähnungen bei Herakleides Ponticus und bei Aristoteles notiert → Plutarch im Zusammenhang mit dem Galliersturm des Jahres 390 bzw. 387 / 386 v. Chr. (Camillus 22,2-3). Eine in archaischem Latein verfasste Herstellerinschrift auf einem Bronzegefäß aus Praeneste, die eine Herkunft aus Rom (Lokativ Romai) dokumentiert, wird ans Ende des genannten Jahrhunderts datiert (Kruschwitz, 25-32).

2. Historischer Abriss

2.1. Gründungsmythos

Auch wenn der Mythos um Romulus und Remus sowie um andere Gründerheroen wie den Arkadier Euander in der → Antike lebhafte Resonanz fand (Schmitzer, 136-142), geht die historische Wissenschaft seit langem nicht mehr von einem Gründungsakt, sondern von einer länger währenden Genese aus, der die Stadt Rom ihre Existenz verdankt (vgl. etwa Mommsen 91902 / 32015, I 44 / 59; Aigner-Foresti, 49-62). Die Lage am Tiber gewährleistete zwar günstige Verkehrsverbindungen sowohl ins Landesinnere als auch zur Küste, konfrontierte die Bewohner allerdings zugleich mit der ständigen Gefahr von Überschwemmungen. Das Gründungsdatum 753 v. Chr. war schon in der Antike umstritten, wie eine ausführliche Diskussion der Problematik bei Dionysius von Halikarnaß zeigt (Antiquitates Romanae 1,73). Archäologische Befunde am Palatin, insbesondere ein kurzer Mauerzug, der einstweilen als Befestigungswerk des Romulus gedeutet wurde (Carandini, 663-667), sowie im Bereich von Forum und Kapitol dokumentieren zwar eine Ansiedlung, die auf das 8. Jh. oder noch weiter zurückgeht, lassen sich aber nur bedingt als Zeugnisse städtischer Monumentalisierung deuten (Grandazzi; Fulminante, 66-104).

2.2. Königszeit

Die mythische Überlieferung von sieben Königen (von Romulus bis Tarquinius Superbus) lässt sich zwar erst in dem fragmentarisch erhaltenen Geschichtswerk des Fabius Pictor, also gegen Ende des 3. Jh.s v. Chr., greifen (Martin, 2-4; Beck / Walter, 68-107), dennoch spricht einiges dafür, dass im frühen Rom monarchische Strukturen, etwa unter dem Kommando von Warlords, vorauszusetzen sind (Momigliano 2011 [1984], 173-187; Raaflaub, 135-137; Walter). Etwa während des 6. Jh.s v. Chr. stand die Stadt wie auch das übrige Latium vorübergehend unter etruskischem Einfluss (Camporeale, 83-85).

Politische Entscheidungsprozesse wurden zwar von den „Königen“ dominiert, aber von anderen Autoritäten, insbesondere einem Ältestenrat und einer Versammlung der Landeigentümer, die zugleich als Soldaten dienten, maßgeblich beeinflusst (Bleicken, 14-15). Hier deuten sich die politischen Strukturen der römischen Republik an, deren Beginn durch die mythifizierende Geschichtsschreibung mit der spektakulären Vertreibung des Königs Tarquinius Superbus markiert und in das Jahr 509 v. Chr. datiert wird (Cornell, 215-223).

2.3. Republik

Nach langwährenden Aushandlungsprozessen und Konflikten zwischen den Patriziern, also den sich auf gentilizische Traditionen stützenden Eliten, und den Plebeiern, der minderprivilegierten Masse, kristallisierte sich in Rom ein politisches System heraus, das die politische Entscheidungsgewalt auf drei Zentren konzentriert (Dreyer, 13-27; Huttner 22013, 38-60): den Senat, die Magistrate und die Volksversammlungen. Der Senat (von lat. senex – „der alte Mann“) setzte sich aus 300 hochrangigen Politikern zusammen, die die Magistratslaufbahn absolvierten und eine generelle Richtlinienkompetenz in der römischen res publica beanspruchten. Die Magistrate, an deren Spitze jeweils zwei Konsuln standen und die mit unterschiedlichen militärischen und politischen Amtsgewalten betraut waren, wurden Jahr für Jahr von den Volksversammlungen neu gewählt. Die einzelnen Ämter ordneten sich in eine relativ starre Hierarchie ein, die von den Kandidaten nach und nach durchlaufen wurde (cursus honorum – „Ämterlaufbahn“). In den Volksversammlungen, die nicht nur die Magistrate wählten, sondern auch Gesetze verabschiedeten und über etwaige Kriegszüge entschieden, kamen nur Männer zusammen, die über das römische Bürgerrecht verfügten. Die Zählung und Gewichtung der Stimmen erfolgten nach ausgefeilten Verfahren, die Vermögenden einen überproportionalen Einfluss gewährleisteten. Schon die logistischen Erfordernisse einer Volksversammlung signalisieren, dass diese Ordnung auf den überschaubaren politischen Raum einer Stadt zugeschnitten war und daher, als sich das römische Bürgergebiet immer weiter über Italien ausdehnte, Konflikte provozieren würde (Meier, 201-205).

Gerade mit der zunehmenden Expansion des römischen Territoriums seit dem 6. und 5. Jh. v. Chr. entwickelte sich Rom mehr und mehr zu einer von militärischen Interventionen unbehelligten Stadt. Die religiösen Vorstellungen sahen die Stadt sogar von einer heiligen Grenze (pomerium) umzogen, die nicht einmal römische Soldaten überschreiten dürften (M. Andreussi, LTUR IV [1999], 96-105; Giardina, 27-31). Zu Beginn des 4. Jh.s (vgl. o.) wurde die Stadt allerdings von gallischen Plünderern aus dem Norden erobert, eine Niederlage, die noch Jahrhunderte später im Gedächtnis der Stadtbevölkerung einen wichtigen Platz einnahm (Kremer, 62-68). Die Stadtmauern, die in republikanischer Zeit die Stadt auf einer Länge von 11 km umspannten und vielleicht auf das 6. Jh. v. Chr. zurückgehen (nach dem vorletzten König Servius Tullius als Servianische Mauern bezeichnet), reichten gegen Ende der römischen Republik nicht mehr aus, um die Stadtbevölkerung aufzunehmen. In der Kaiserzeit verloren sie ihren fortifikatorischen Zweck. Einige Mauerzüge der republikanischen Befestigung lassen sich heute noch nachweisen. Ihre Bausubstanz stammt im Wesentlichen aus dem 4. Jh. v. Chr. (Coarelli, 20-24; Mayer, 111-113).

2.4. Späte Republik und Prinzipat

Aus einer Reihe von Gründen geriet die politische Ordnung Roms während des 2. und vor allem im 1. Jh. v. Chr. in schwere Turbulenzen (Huttner 22013, 104-237): In Italien suchten reiche Landeigentümer aus dem Senat ihre Besitzansprüche gegen verarmte Bevölkerungsschichten zu verteidigen. Italiker, die durch Verträge an Rom gebunden waren, sahen sich durch die selbstbewusste Politik der Stadt bevormundet und strebten nach dem römischen Bürgerrecht. Überdies wussten einzelne römische Kommandeure (z.B. Sulla, Pompeius, Caesar) die ihnen unterstellten Soldaten zu instrumentalisieren, um eine politische Machtbasis in Rom zu errichten. Langwährende Bürgerkriege forderten einen hohen Blutzoll. Die zunehmende Eskalierung der Konflikte mündete in der Diktatur → Caesars (40er Jahre v. Chr.) und schließlich im Prinzipat des → Augustus (27 v. Chr.-14 n. Chr.). Die Konzentration der Herrschaft auf einen Prinzeps, der die senatorischen Eliten zwar respektierte und sie gesellschaftlich auch privilegierte, aber durch den Oberbefehl über die Truppen seine Machtposition abzusichern wusste, bescherte der Stadt Rom für die ersten drei Jahrhunderte n. Chr. eine Phase relativer Stabilität, die nur selten durch kurze Bürgerkriege zerrissen wurde. Von dieser geordneten Friedenszeit profitierte auch die christliche Gemeinde, die sich spätestens seit den 40er Jahren in Rom entwickelte.

Während der Endphase der Republik und im Übergang zur → Kaiserzeit etablierte sich unterhalb des Senatorenstandes (ordo senatorius) mit den Rittern (ordo equester) ein weiterer Stand an der Spitze der Gesellschaft. Aus Senatoren und Rittern rekrutierten sich während des Prinzipats die Funktionseliten in Militär und Administration (Alföldy, 150-168). Die beiden Stände waren durch Censusgrenzen jeweils nach unten abgeschottet.

3. Urbanität und Stadtbild in der Kaiserzeit

3.1. Demographie und Sozialstruktur

Rom war die größte Stadt des gesamten Mittelmeerraumes. Es spricht viel dafür, dass sie in augusteischer Zeit etwa 1.000.000 Einwohner hatte (Morley; vgl. Tantillo, 85-93). Die Zusammensetzung der Bevölkerung erwies sich sozial und kulturell als höchst heterogen. Wohlhabende Bürger verfügten zuweilen über mehrere Hundert → Sklaven, möglicherweise machten die Unfreien 10% der Gesamtbevölkerung aus (Hermann-Otto, 72-73). Aus Italien, aus dem gesamten Mittelmeerraum und schließlich auch von jenseits der Alpen kamen Zuwanderer nach Rom (Noy 2000): Statistische Schätzungen erweisen sich zwar kaum als möglich (Moatti, 79), der Hinweis des Satirendichters Iuvenal (Anfang 2. Jh. n. Chr.), Rom sei mittlerweile von Griechen und Syrern geradezu überschwemmt (3,61-65), signalisiert aber trotz der genrebedingten Überzeichnung massive Vorbehalte gegenüber den Fremden in Rom.

3.2. Verwaltung und Versorgung

Gerade Augustus und sein Nachfolger → Tiberius leiteten wichtige Maßnahmen ein, um in der Stadt durch eine effektive Administration eine funktionierenden Logistik, den Ausgleich sozialer Spannungen sowie den inneren Frieden sicherzustellen (Eck, 91-101). Neben den etablierten republikanischen Jahresbeamten wurden nach und nach von Rittern oder Senatoren besetzte Büros eingerichtet, so z.B. die cura aquarum mit der Verantwortung für die Wasserversorgung oder die cura alvei Tiberis, um die Sicherung der Stadt gegen Überschwemmungen sicherzustellen. Auch wenn man den praefectus urbi, der stets zu den ranghöchsten Senatoren zählte, wegen der häufigen Präsenz des Kaisers in Rom nicht als den unumstrittenen Verwaltungschef der Stadt bezeichnen kann, so avancierte er doch in seiner Funktion als Polizeigeneral und Gerichtsherr zu einer dominierenden Figur (Kolb 22002, 560-562; Wojciech; Färber, 123-127). Auf die Kompetenz in der Rechtsprechung ist die Leitung von Märtyrerprozessen durch den Stadtpräfekten zurückzuführen, wie sie etwa in der Apologie des Iustinus (→ Justin d. Märtyrer) sowie in der hagiographischen Überlieferung zu dessen Tod fassbar wird (Iustinus, Apologie 2,1-2; Acta Iustini [ed. Hilhorst / Ronchey]; Barnes, 20-21; vgl. u.; allg. Behrwald, 281-282).

Für die kontinuierliche Versorgung Roms mit Getreide, v.a. aus Ägypten, Africa und Sizilien, zeichneten die curatores annonae bzw. in nachaugusteischer Zeit der praefectus annonae verantwortlich (Eck, 96-98). Da Zehntausende von Stadtrömern Anspruch auf kostengünstige oder sogar kostenlose Versorgung mit Getreide (frumentatio) erheben konnten (Garnsey, 231-243; Tantillo, 99-104; Erdkamp), lassen sich hier Ansätze einer kalkulierten Sozialfürsorge fassen, obwohl gerade auch privilegierte Kreise (z.B. die Prätorianer, vgl. u.) ein Anrecht auf diese Zuwendung hatten. Die frumentatio verhalf dem Prinzeps wiederholt zu der Gelegenheit, sich der römischen Stadtbevölkerung als großzügiger Wohltäter zu präsentieren. Die liberalitas („Freigebigkeit“) entwickelte sich zu einer kaiserlichen Standardqualität, die sich nicht nur auf die Verteilung von Getreide, sondern auch auf unregelmäßige Geldschenkungen bezog und auf Münzen seit dem 2. Jh. n. Chr. explizit gewürdigt wurde (Kloft, 73-177; Alföldi, 125-131). Inwiefern dieses staatliche Versorgungssystem in Konkurrenz zu Mechanismen der in der christlichen Gemeinde wurzelnden caritas stand, ist im Detail kaum zu beantworten (vgl. Bolkestein, 349-379; Veyne, 40-64).

3.3. Sicherheit

Auch wenn Rom traditionell den Status einer entmilitarisierten Zone beanspruchte, wurden seit augusteischer Zeit im und nahe dem Stadtbereich etliche tausend Soldaten stationiert, die zum einen die Sicherheit des Kaiserhauses und zum anderen eine geregelte Ordnung in der Stadtbevölkerung gewährleisteten (Le Bohec, 20-24; Junkelmann, 147-149). Als Elitetruppe sind die anfangs neun Prätorianerkohorten einzustufen, deren Kommandeure (die praefecti praetorio) zu den absoluten Eliten des Ritterstandes zählten. Ihr Lager (die castra praetoria) lag außerhalb der Servianischen Stadtmauer im Nordosten des Zentrums. Die Prätorianer zählten zu den einflussreichsten militärischen Einheiten im gesamten Reich, da sie ihr Gewaltmonopol auf das Regierungszentrum und auf die Person des Kaisers konzentrierten. Ergänzend zu den Prätorianern übernahmen noch weitere Einheiten die Verantwortung für den Schutz des Kaisers, insbesondere die Reitergarde der equites singulares Augusti, die im Bereich des Lateran stationiert war, ehe Konstantin ihr Lager nach seinem Sieg an der Milvischen Brücke schleifen ließ (Speidel 1994). Konkret für Polizeiaufgaben standen die drei städtischen Kohorten (cohortes urbanae) zur Verfügung, die zunächst dem Stadt-, später dem Prätorianerpräfekten unterstellt waren. Eher paramilitärischen Charakter hatten die sieben Wachkohorten (cohortes vigilum), die nachts für Sicherheit sorgten und vor allem bei der Bekämpfung von Bränden in Aktion traten.

3.4. Monumentalisierung und Lebensqualität

Dass Rom als urbaner Raum mit der Regierung des Augustus eine neue Qualität gewann, signalisiert das in der Augustusvita des → Sueton überlieferte Dictum, der Prinzeps habe eine Stadt aus Ziegeln vorgefunden und eine aus Marmor hinterlassen (Sueton, Augustus 28,3; Zanker 1987; Scheithauer, 27-84; Knell 2004, 36-85). Die weitere Ausstattung der Stadt mit sakralen und öffentlichen Gebäuden zählte fortan zu den zentralen Aufgaben des regierenden Kaisers. Zum offenen Land hin hatte Rom bis ins 3. Jh. n. Chr. keine monumentale Grenze, ehe unter Kaiser Aurelianus wegen drohender Angriffe von Norden ein knapp 19 km langer Mauerring errichtet wurde (Coarelli, 25-35).

3.4.1. Tempel und Platzanlagen

Das religiöse Zentrum der Stadt befand sich während der Kaiserzeit nach wie vor auf dem Kapitol, wo der Tempel des Iupiter Optimus Maximus (→ Jupiter) nach verheerenden Brandkatastrophen während des 1. Jh.s n. Chr. wiederhergestellt werden musste (Claridge, 229-241). Südöstlich gegenüber dem Kapitol, auf dem Palatin, wo Augustus in der unmittelbaren Nachbarschaft seines privaten Anwesens seinem Schutzgott Apollon einen Tempel errichtet hatte, entwickelte sich nach und nach eine weitläufige und mondän ausgestattete Kaiserresidenz, die nach dem Hügel als palatium (daher „Palast“) bezeichnet wurde (Hoffmann / Wulf [Hgg.]). In der Senke nördlich des Palatin drängten sich am Forum Romanum eine ganze Reihe von Tempeln, öffentlicher Bauten und Monumente (Zanker 2014, 66-68): Die hallenartige Kurie des Senats hielt nach wie vor den Anspruch des republikanischen Gremiums auf gebührenden politischen Respekt wach.

Unmittelbar nördlich des Forum Romanum entstanden nach und nach großzügige Platzanlagen (Zanker 2014, 68-76; Meneghini), die von Portiken flankiert und zum Teil von Tempeln dominiert waren: Da die Baumaßnahmen auf kaiserliche Initiative zurückgingen, spricht man von den Kaiserforen, besonders prächtig das Augustusforum mit dem Marstempel und das Traiansforum, wo dem Kaiser mit der Traianssäule ein kurioses Grabmal errichtet wurde (Knell 2010, 27-62). Jenseits der Kaiserforen zog sich das Marsfeld in Richtung Norden, das ebenfalls von öffentlichen Gebäuden und Tempeln durchsetzt war, unter ihnen das Pantheon, das schon in augusteischer Zeit als rechteckiger Hallenbau errichtet, dann aber unter → Traian und → Hadrian zu einer in der Kuppel offenen Rotunde umgestaltet wurde (Knell 2008, 12-34). Die religiöse Konzeption, die hinter dem Namen des Tempels (Pantheon – „Allgöttliches“) steckt, in dem zahlreiche Götterstatuen aufgestellt waren (Cassius Dio 53,27,2), bleibt unklar. Wer auf der Via Flaminia die Stadt in Richtung Norden verließ, passierte ein monumentales Ensemble, das sich um das Mausoleum des 14 n. Chr. verstorbenen und unmittelbar nach seinem Tod vergöttlichten Augustus (→ Kaiserkult) gruppierte, bestehend aus dem mächtigen ummauerten Grabtumulus, einem dem Sonnengott geweihten Obelisken, der als Zeiger einer gewaltigen Sonnenuhr diente, und dem Altar des Friedens (Ara Pacis), dessen Reliefschmuck den ersten Prinzeps zum Friedensfürsten und das römische Imperium zur Segensherrschaft verklärte (Davies, 13-19; Jacobs II / Conlin, 139-148).

3.4.2. Thermen

Zu den besonders anspruchsvollen öffentlichen Gebäudekomplexen, die sich über das Marsfeld, das Zentrum und den Süden der Stadt verteilten, zählten die Thermenanlagen, deren Betrieb zwar enorme Kosten verursachte, in der Stadtbevölkerung aber derart auf Resonanz stieß, dass eine ganze Reihe von Kaisern die Initiative zu Baumaßnahmen ergriffen: Relativ bescheiden machte sich noch die Badeanlage Agrippas aus der frühen Prinzipatszeit des Augustus aus, während die Thermen Neros, Traians, Caracallas und Diokletians, um nur die wichtigsten zu nennen, immer gigantischere Dimensionen annahmen (Brödner; Künzl, 52-69; Zanker 2014, 87-90).

3.4.3. Showgeschäft

Theaterbauten existierten in Rom schon in republikanischer Zeit, auch wenn das früheste permanente Bühnengebäude erst gegen Mitte des 1. Jh.s v. Chr. durch → Pompeius auf dem Marsfeld errichtet wurde, der immense Beutegelder in die prachtvolle Anlage investierte (Jacobs II / Conlin, 73-80). Für Wagenrennen und Aufmärsche stand schon seit der Frühzeit die über 500 m lange und wiederholt umgestaltete Bahn des Circus Maximus südlich des Palatin zur Verfügung (Claridge, 264f; Dupont, 289-292). Die erste permanente Spielstätte für Gladiatorenkämpfe in Form eines Amphitheaters errichtete T. Statilius Taurus, einer der Generäle des späteren Augustus, im Jahr 30 v. Chr. auf dem Marsfeld (Cassius Dio 51,23,1), ehe die Kaiser → Vespasian und Titus aus der Familie der Flavier während der 70er Jahre n. Chr. die Beutegelder aus dem Judäischen Krieg nutzten, um in Nachbarschaft des Forum Romanum das riesige Amphitheatrum Flavium zu installieren, das mindestens 50.000 Zuschauern Platz bot und in nachantiker Zeit den gängigen Namen „Kolosseum“ erhielt (Claridge, 276-283; Gunderson 2003; Hopkins / Beard 2010). Spielstätten wie die zuletzt genannten waren prädestiniert, um Hinrichtungen zu inszenieren und Delinquenten von wilden Tieren zu Tode hetzen oder als Gladiatoren kämpfen zu lassen (Mommsen 1899, 925-928; Kyle). Wie sich die Hinrichtung von Christen über die Topographie der Circi und Amphitheatra in Rom verteilt, lässt sich wegen der lückenhaften Quellenlage kaum erschließen. Für das Kolosseum etwa reichen die dürftigen hagiographischen Indizien nicht aus, um den Tod von Christen in der Arena nachzuweisen (Hopkins / Beard 2010, 129-134 u. 204f). Wertvoll ist immerhin der Hinweis des antimontanistischen Autors Gaius (um 200 n. Chr.) auf eine Gedenkstätte für Petrus beim Vatikan (Eusebius, Kirchengeschichte 2,25,7; Barnes, 24-25; vgl. u.). Das könnte ein Indiz dafür sein, dass der Apostel sein Leben im dortigen Circus ließ, den Kaiser → Caligula (37-41; Plinius, Naturalis Historia 36,74) hatte errichten lassen (P. Liverani, LTUR Suburbium III [2005], 11-12; vgl. Brandenburg 1999; Zander, 12-33).

3.5. Wohngebiete

Das typische Wohnhaus (die domus) einer gut situierten Familie gruppierte sich um einen Innenhof. Auch wenn solche Atriumhäuser in Rom schwer oder nur in Spuren nachzuweisen sind, prägten sie ohne Zweifel einige Straßenzüge des urbanen Zentrums (Guidobaldi, 136-140). Im Laufe der Kaiserzeit konzentrierte sich indes der Großteil der stadtrömischen Bevölkerung auf zwei- oder dreistöckige, manchmal auch noch höhere Häuser, die sich jeweils auf mehrere Wohneinheiten aufteilten (Storey, 155-162). Die archäologischen Relikte solcher Mietshäuser in Rom sind allerdings ebenfalls dürftig. Der Satiriker Iuvenal bietet einen eindrucksvollen, wenn auch überzeichneten Einblick in die kargen und wegen der Feuers- und Einsturzgefahr riskanten Wohnverhältnisse im oberen Stockwerk unter dem Dach (3,197-211). Mehrstöckige Wohnhäuser, die zuweilen instabil und unsachgemäß konstruiert waren, reihten sich im Straßengeviert aneinander und bildeten Häuserblocks, die man als insulae bezeichnete. Sie prägten neben slumartigen Bezirken vor allem die Viertel der Subura nordwestlich des Zentrums, die der Epigrammdichter Martial (Ende 1. Jh. n. Chr.) als „lärmerfüllt“ (clamosa) bezeichnete (12,18,2), und jenseits des Tibers (Trans Tiberim = Trastevere). Es ist damit zu rechnen, dass sich dort auch die minderprivilegierten Teile der Stadtbevölkerung konzentrierten (Maischberger, LTUR V [1999], 77-83; Dumser, 145-146).

4. Jüdische und christliche Gemeinden

Sowohl der hohe Anteil an Migranten als auch die strukturelle Offenheit der römischen Gesellschaft gegenüber kulturellen Einflüssen bereiteten in Rom einer ganzen Reihe von Kulten den Boden, die ihre Wurzeln im östlichen Mittelmeerraum und jenseits davon hatten (Turcan). Ein frühes Beispiel dieser innovativen Tendenz ist die Etablierung des Kultes der kleinasiatischen Muttergottheit (Kybele) während der Endphase des Zweiten Punischen Krieges (205 / 204 v. Chr.; Livius 29,10,4-11,8 u. 14,5-9), deren kastrierte Priester in Rom für einige Irritationen sorgten (Valerius Maximus 7,7,6; vgl. Catull 63).

4.1. Juden

Das früheste authentische Zeugnis für jüdische Präsenz in Rom bietet Cicero, der im Jahr 59 v. Chr. den Prätorier L. Valerius Flaccus als Prozessredner verteidigte. Während er die Vorwürfe zu entkräften sucht, Flaccus habe als Statthalter der Provinz Asia Gelder aus dem Bestand der jüdischen Tempelsteuer veruntreut, erwähnt er die Resolutheit und Schlagkraft jüdischer Gruppierungen in der stadtrömischen Öffentlichkeit, die ihn dazu anhielten, seine Stimme zu senken (Cicero, Pro Flacco 66; vgl. Schäfer, 260-264). Wie groß der jüdische Anteil an der Bevölkerung Roms war, ist umstritten: Schätzungen reichen von 20.000 bis 60.000 (Noy 2000, 257; Gruen, 15). Besonders viele Juden konzentrierten sich in den Vierteln jenseits des Tiber, wie man einer Bemerkung Philons entnehmen kann (Legatio ad Gaium 155; vgl. Lampe, 26). Spätantike Auszüge aus Valerius Maximus (1,3,3) machen deutlich, dass der praetor peregrinus Cn. Cornelius Scipio Hispanus im Jahr 139 v. Chr. Juden aus Rom auswies (Noethlichs, 13; Gruen, 16-19). Man assoziierte also schon in der Zeit vor Cicero ein erhebliches Unruhepotential mit der religiösen Gruppierung.

Über die Organisationsformen jüdischer Gemeinden erteilen insbesondere Inschriften Aufschluss, die im Wesentlichen in die spätere Kaiserzeit (ab dem 3. Jh.) und in den Grabkontext von Katakombenanlagen gehören (van der Horst, 85-96; Rajak; Noy 1995; Angerstorfer, 325-363). Eine der großen jüdischen Katakombenanlagen (Monteverde) lag an der Ausfallstraße zum Hafen von Portus und somit dem Stadtbezirk von Trastevere benachbart. Dort kamen etwa 200 Epitaphien zutage (Noy 1995, nr. 1-202). Insgesamt dokumentieren die jüdischen Inschrifttexte etwa ein Dutzend Synagogen, die jeweils eigene Namen tragen und als selbständige Organisationseinheiten zu verstehen sind (Lampe, 366-367; Noy 2000, 264-266). Zwei von ihnen lassen auf eine Gründung in der frühen Kaiserzeit schließen, die Synagoge der Agrippesier und die Synagoge der Augustesier, die ihre Namen vermutlich von M. Vipsanius Agrippa (gest. 12 v. Chr.) und Kaiser Augustus herleiten. Der überwiegende Anteil der jüdischen Grabinschriften ist in griechischer Sprache abgefasst; hebräische Texte spielen abgesehen von vereinzelten Formeln keine Rolle.

Der auf bestimmte Katakomben konzentrierte epigraphische Befund lässt in den Juden zwar eine ziemlich deutlich abgegrenzte Gruppierung erkennen, die Konfliktträchtigkeit dieser Konstellation erschließt sich allerdings nur aus den literarischen Zeugnissen. Schon vor dem großen jüdischen Aufstand der 60er und 70er Jahre eskalierten die Spannungen in Rom punktuell so sehr, dass die Regierung rigoros gegen die Juden vorging (vgl. auch o.). Unter Tiberius im Jahre 19 wurden die Juden aus Italien vertrieben, Claudius verhängte zunächst ein Versammlungsverbot gegen sie, ehe er sie wenige Jahre später, 49, erneut aus der Stadt wies (Botermann, 29-140; Gruen, 29-41). Die Vertreibung des Jahres 49 fand ihren Niederschlag im Bericht der Apostelgeschichte, wonach Paulus in Korinth auf ein aus Kleinasien stammendes jüdisches Ehepaar, Aquila und Priscilla, getroffen sei, die Rom auf Befehl des Claudius verlassen hätten (Apg 18,2). Sueton liefert den Hinweis, ein Mann namens Chrestus habe die Juden in Rom vor der Vertreibung durch den Kaiser zum Aufruhr angestachelt (Sueton, Claudius 25,4). Dass sich hinter dem Namen des Anstifters ein Hinweis auf Christen in Rom verbirgt, erscheint eher unwahrscheinlich (Clarke, 469-471), auch wenn Orosius (7,6,15) an der betreffenden Stelle „Christus“ (inpulsore Christo) gelesen haben will. Wenig später gelang es den Juden, sich wieder in Rom zu organisieren: Nach seiner Ankunft in der Stadt rief Paulus die jüdische Prominenz bei sich zusammen (Apg 28,17).

4.2. Christen

Der älteste eindeutige Beleg für die Präsenz einer christlichen Gemeinde in Rom ist der Römerbrief, den Paulus im Jahr 56 von Korinth aus „allen Geliebten Gottes“ der Stadt sandte (Röm 1,7: Schnelle, 135-141). 26 Adressaten lassen sich aus der Grußliste des Paulus (Röm 16,3-15) namentlich erfassen, unter ihnen Aquila und Priscilla (s.o.). Eine ganze Reihe von Gemeindemitgliedern stammen aus dem griechischen Osten; einige könnten wohlhabend gewesen sein, zu den Eliten zählte offensichtlich keiner der Genannten (Lampe, 124-153). Eine organisierte Gemeinde mit gut funktionierender Nachrichtenübermittlung deutet sich auch im Bericht der Apostelgeschichte über die Ankunft des Paulus in Rom an (Apg 28,15; vgl. Gempf, 63). Fraglich ist indes die Existenz einer Gruppe von Petrusanhängern, die zuweilen aus 1Petr geschlossen wurde (vgl. Horn).

Weiteren Aufschluss über das stadtrömische Milieu, in dem sich christliche Gemeinschaften entwickelten, gibt der Philipperbrief, der vermutlich um das Jahr 60 in Rom entstand (Schnelle, 159-163; anders Bormann 22012, 265-266). Paulus richtet darin seinen Adressaten Grüße „von allen Heiligen, insbesondere denen aus dem Kaiserhaus“ (πάντες οἱ ἅγιοι, μάλιστα δὲ οἱ ἐκ τῆς Καίσαρος οἰκίας / pantes hoi hagioi, malista de hoi ek tēs Kaisaros oikas) aus (Phil 4,22). Dabei dürfte es sich um kaiserliche Sklaven und Freigelassene handeln, die wegen ihrer Nähe zum Kaiser und ihrer Tätigkeit am Hof gegebenenfalls außerordentliches Prestige genossen (Weiß 2015, 141). Marcia, die während der 80er Jahre des 2. Jh.s als Konkubine des Commodus bezeugt ist, scheint mit den Christen sympathisiert zu haben (Cassius Dio 73,4,7; Hippolyt, Refutatio omnium haeresium 9,12). Ein vermutlich ins 3. Jh. zu datierendes Spottgraffito, das einen Christen namens Alexamenos als Verehrer eines gekreuzigten Esels verhöhnt, wurde im Kontext der Paläste auf dem Palatin entdeckt (Kaufmann, 301-303; Carletti, 140 nr. 12) und könnte als weiterer Beleg für christliche Interessen im Umkreis des Kaisers gewertet werden. Für das 3. Jh. sind überdies vereinzelt Grabsteine von Mitgliedern der familia Caesaris erhalten, die in den Epitaphien ein christliches Bekenntnis andeuten (Inscriptiones Christianae Urbis Romae VI 17246 = Kolb / Fugmann, 106-110 nr. 25; X 27126). Schon im Laufe des 2. Jh.s ist mit ersten Christen im Senat zu rechnen (Weiß, 190).

Ähnlich wie die Juden zählten die Christen in Rom zu den Randgruppen, die in politischen und sozialen Problemlagen Repressalien zu gewärtigen hatten. Diese prekäre Situation zeigte sich, als Kaiser Nero im Jahr 64 Sündenböcke suchte, denen er angesichts einer aufgebrachten Öffentlichkeit die Schuld an einem verheerenden Stadtbrand zuschieben konnte. Laut Tacitus sei damals eine „gewaltige Menge“ (multitudo ingens) von Christen verhaftet und im Rahmen einer grausamen Inszenierung hingerichtet worden (Tacitus, Annales 12,44,2-5; vgl. Champlin, 121-126; de Ste. Croix, 107-109). Dass auch Paulus und Petrus dem von Tacitus geschilderten Pogrom zum Opfer fielen, lässt sich nicht nachweisen (Barnes, 23-35), auch wenn sich die Tradition im Laufe der Kaiserzeit soweit verfestigte, dass die frühe Kirchengeschichtsschreibung jene Martyrien in Rom lokalisierte und durch Nero veranlasst sah (Eusebius, Kirchengeschichte 2,25,5; vgl. Tertullian, Scorpiace 15,3; Lactanz, De mortibus persecutorum 2,5-6; dazu u.). Problematisch ist auch die Quellenlage für das Martyrium des Ignatius von Antiocheia in Rom, der in seinem in Smyrna verfassten Brief, den er an die Gemeinde der Kaiserresidenz vorausschickte, seiner Hoffnung Ausdruck verlieh, am Zielort von den wilden Tieren gefressen zu werden (Ignatius, Römer 4-5; vgl. Brent, 14-19). Zu den Christen, die während des 2. Jh.s in Rom hingerichtet wurden, sind diejenigen Bischöfe der Stadt zu zählen, die Irenäus aufzählt (Adversus haereses 3,3,3), aber auch der philosophisch ambitionierte Iustinus samt seinen Gefährten, die nach einem Verhör vor dem Stadtpräfekten Q. Iunius Rusticus zum Tode verurteilt wurden, wie aus den Acta Iustini hervorgeht (ed. Hilhorst / Ronchey; Frend, 253-255; vgl. o.). Dass im Falle des Apollonius, der ebenfalls zu den Bildungseliten zählte, der Prätorianerpräfekt Perennis den Prozeß leitete, um die Enthauptung in die Wege zu leiten, erscheint eher unwahrscheinlich (Eusebius, Kirchengeschichte 5,21,2-5; vgl. Frend, 315-317; Lampe, 270-277; Barnes, 46). Abgesehen von den genannten Fällen ist mit Gerichtsverhandlungen gegen römische Bürger zu rechnen, die von den Statthaltern unter dem Verdacht eines christlichen Bekenntnisses nach Rom verwiesen wurden (Plinius, Epistulae 10,96,4; Eusebius, Kirchengeschichte 5,1,44).

Der Institutionalisierungsprozess der stadtrömischen Gemeinde lässt sich in seinen Anfängen nicht mehr rekonstruieren (Harnack, 836-866). In der Traditio apostolica des Hippolytos spiegelt sich immerhin eine hierarchisch geordneten Funktionsstruktur wider (Saxer, 838-841), die um die Mitte des 3. Jh.s dem Bischof 46 Presbyter, sieben Diakone und sieben Subdiakone unterstellte (Eusebius, Kirchengeschichte 6,43,11). Irenäus geht von einer kontinuierlichen Linie von Episkopen aus, die bei den Aposteln Petrus und Paulus ansetzt und sich über Linus, Anacletus, Clemens und Euaristus fortsetzt (Irenäus, Adversus haereses 3,3,1-3; vgl. Saxer, 828-829; Panzram, 79-80; zur direkten Abfolge Petrus – Clemens Tertullian, De praescriptione haereticorum 32,2). Für Clemens, der gegen Ende des 1. Jhs. seine Autorität nutzte, um in einem Brief die Gemeinde von Korinth zur Ordnung zu rufen, wird man allerdings den ἐπίσκοπος-Titel (Episkopos) zur Kennzeichnung einer klaren Spitzenstellung noch nicht in Anspruch nehmen können (1. Clemensbrief 44; Wagner, 217-241). Zu den relativ wenigen vorkonstantinischen Inschriften aus christlichem Kontext, die sich in Rom erhalten haben, zählen einige vorwiegend griechische Epitaphien für Bischöfe des 3. Jh.s, die durch den Titel des ἐπίσκ(οπος) gekennzeichnet sind (Kaufmann, 234-237; Guarducci, 547-549; Carletti, 147-148).

Die Formierung der Gemeindestruktur während des 2. Jh.s könnte mit den theologischen Konflikten eine Stabilisierung erfahren haben. Valentinus, der eine eigenwillige Schöpfungslehre vertrat, machte sich selbst Hoffnungen auf den Episkopat (Tertullian, Adversus Valentinianos 4,1; skeptisch Markschies, 308-309). Überdies berichtet Tertullian, dass die als Häretiker gebrandmarkten Marcion und Valentinus aus der christlichen Gemeinde Roms ausgeschlossen wurden (Tertullian, De praescriptione haereticorum 30,2; skeptisch Lüdemann, 112-123), was eine funktionierende Hierarchie der Autoritäten voraussetzt. Marcion, Valentinus und andere Abweichler, in der Regel Zuwanderer aus dem östlichen Mittelmeerraum, scheinen in Rom eine nicht zu unterschätzende Anhängerschaft hinter sich versammelt zu haben (Lampe, 203-270; Markschies, 293-336; Räisänen, 103-104; Kollmann, 84-99). Zu den ältesten christlichen Inschriften der Stadt, die sich möglicherweise noch dem 2. Jh. zuordnen lassen, zählen griechischsprachige Texte aus einem „häretischen“, vielleicht valentinischen, Kontext (Guarducci, 529-533 nr. 1; Carletti, 130-131 nr. 2 u. 134-135 nr. 6; Snyder).

5. Babylon: die Diskreditierung Roms in jüdisch-christlicher Tradition

In zwei Schriften des Neuen Testaments wird Rom verklausuliert als Babylon bezeichnet und damit als Hort allen Übels diskreditiert: Während am Ende des 1. Petrusbriefes lapidar den Adressaten Grüße der „Gemeinde in Babylon“ (ἡ ἐν Βαβυλῶνι συνεκλεκτὴ / hē en Babylōni syneklektē) vermittelt werden (1Petr 5,13; vgl. Horn, 8-13), ohne dass die Verschlüsselung näher erläutert würde (vgl. aber Eusebius, Kirchengeschichte 2,15,2), holt der Visionär der Johannesapokalypse weiter aus, indem er „die große Babylon“ als „Mutter der Huren“ (oder „Hurer“?) bezeichnet und das Tier, auf der diese Frauengestalt sitzt, mit sieben Köpfen ausgestaltet, die mit sieben Bergen zu identifizieren seien (Apk 17,5; Apk 17,9; Böcher, 87-96; Bachmann, 200-206). Die Assoziation mit den sieben Hügeln Roms liegt hier nahe (anders Maier, 268-269). Darüber hinaus seien allerdings jene sieben Köpfe auch mit sieben Königen (βασιλεῖς / basileis) gleichzusetzen, von denen die ersten fünf schon gefallen seien (Apk 17,9-10). Dass der Visionär hier auf die in Rom residierenden Kaiser anspielt, erscheint plausibel (anders Witetschek, 122-123), auch wenn konkrete Identifizierungen schwierig sind (Witulski 2007, 328-338; Witulski 2012, 86-88; Maier, 270-272). Tertullian bezog sich ausdrücklich auf die Johannesapokalypse, als er Babylon als Romae urbis figura bezeichnete (Adversus Iudaeos 9,15).

Die Identifizierung Roms mit Babylon leitet sich aus einer jungen jüdischen Tradition her, die auf der Basis einer grundsätzlichen Kritik an der römischen Hegemonie an der Zerstörung des Tempels in Jerusalem im Jahre 70 anknüpft und von der ersten Zerstörung Jerusalems durch den babylonischen König Nebukadnezar einen metaphorischen Bogen zur zweiten durch die Römer schlug (Fuchs, 21-22 u. 62-75; Kirschner, 29-30): In syrBar 67,7 und in einigen der Sibyllinischen Orakel (Sib 3,97-104; Sib 4,94-95; Sib 5,137-161; vgl. Mazza, 342-349) werden die römische Herrschaft oder konkret der römische Kaiser mit Babylon assoziiert. Noch deutlichere Analogien zur Johannesapokalypse ergeben sich im 4. Buch Esra, wo zum einen Babylon als Ort des sündigen Überflusses seinen Platz hat (4Esr 3,1-2; 4Esr 28) und zum anderen ein visionärer Adler mit drei Köpfen inszeniert wird (4Esr 11,1-4), der vermutlich als das flavische Kaiserhaus (Vespasian, Titus, Domitian) zu deuten ist (Harnisch, 253; Pagels, 79-86).

6. Die Stadt der Apostel

Die Diffamierung Roms als exotischer Sündenpfuhl wurde konterkariert durch eine gegenläufige Nobilitierung, in die auch der Führungsanspruch der römischen Bischöfe einmündete, wie er seit dem 3. / 4. Jh. immer deutlicher formuliert wurde (Girardet, 458-461; Panzram, 84-99), ehe Gelasius zum Abschluss einer stadtrömischen Synode im Jahr 495 vom akklamierenden Chor der Bischöfe und Presbyter als vicarius Christi gefeiert wurde (Thiel 1867, 447, ep. 30,15). Dabei lässt sich die mit einer reichsweit wirkenden Autorität angereicherte Rolle auch schon für das 2. Jh. belegen, wie neben dem 1. Clemensbrief noch weitere Nachrichten über die Einflussnahme römischer Bischöfe auf die Belange christlicher Gemeinden im griechischen Osten (Eusebius, Kirchengeschichte 4,23,9-10; 5,24,9) zeigen. Dass ausgerechnet in einer der frühesten christlichen Inschriften (gegen Ende des 2. Jh.s), dem Epitaph für Aberkios von Hieropolis in Phrygien, Rom als wichtige Reisestation des Bischofs gewürdigt wird (Guarducci, 377-386 nr. 1), signalisiert den Stellenwert der Kaiserstadt in der Perspektive der Christen in Kleinasien.

Die bei Irenäus zu greifende Bischofsliste (s.o.), deren Anfänge in der christlichen Überlieferung nach und nach ausgeschmückt wurden (Humphries, 285-286), gerann immer mehr zum Argument, um den stadtrömischen Bischofssitz mit einer apostolischen Tradition auszustatten, die sowohl im Liber Pontificalis als auch in der Titulierung als sedes apostolica, die sich im Laufe des 4. Jh.s herauskristallisierte (Pietri, 1505-1510; Maccarrone, 275-302), Ausdruck findet. Petrus und Paulus begründeten den hegemonialen Anspruch der stadtrömischen Kirche, wobei Aufenthalt und Martyrium der beiden Apostel in Rom vorausgesetzt wurden (vgl. o.).

Dass Paulus als Untersuchungsgefangener mindestens zwei Jahre in Rom weilte, belegt die Apostelgeschichte (Apg 28,30), ehe sie ihren Bericht unvermittelt abbricht. In dieser Zeit hielt er seine Korrespondenz offensichtlich weiter aufrecht, auch wenn aus dem Philipperbrief und dem Philemonbrief nicht mit letzter Eindeutigkeit hervorgeht, dass sie in Rom verfasst wurden (Schnelle, 159-163; Huttner 2013, 98-100). Von den pseudepigraphen Briefen suggerieren sowohl der 2Tim 1,17 als auch der Kolosserbrief (Bormann 2012, 6-9) einen Aufenthalt des Paulus in Rom, und auch der Hebräerbrief, dessen Subscriptio in einem Teil der Tradition Rom als Absendeort notiert, ließe diesen Schluss zu (Schnelle, 444-446). Für Petrus steht als einziger biblischer Beleg der pseudepigraphe 1. Petrusbrief zur Verfügung, in dem der Verfasser Grüße der „Gemeinde in Babylon“ ausrichtet (1Petr 5,13; Zwierlein, 7-12; Schnelle, 478-481; vgl. o.). Ob der historische Petrus Rom besuchte, ist umstritten (Schmidt, 98 mit Anm. 49; Panzram, 81 mit Anm. 35).

Während des 2. Jh.s zeichnet sich unter den Christen immer deutlicher die Auffassung ab, dass Paulus und Petrus gemeinsam in Rom gewirkt und das Martyrium erlitten hätten. Nach Andeutungen im 1. Clemensbrief (5,2-7) und im Römerbrief des Ignatios von Antiocheia (4,3) liefert Dionysios von Korinth um 170 den ersten eindeutigen Beleg (Eusebius, Kirchengeschichte 2,25,8; Zwierlein, 32-33 u. 134-140). Gegen Ende des 2. Jh.s entstanden mit den Acta Pauli und den Acta Petri zusammenhängende Erzählungen, die im Martyrium gipfeln: Beide werden unter Nero in Rom hingerichtet. Paulus wird der Kopf abgeschlagen, worauf Milch aus seinem Hals spritzte. Petrus setzte sich zuvor noch erfolgreich mit dem Zauberer Simon auseinander, ehe er kopfüber gekreuzigt wurde (Lipsius, AAA I; vgl. Zwierlein, 337-449 zu den Martyrien; deutsche Übers. mit Kommentar Schneemelcher, 193-289; weiterführend Klauck 2005, 61-124). In beiden Martyriumsberichten wird das jeweilige Apostelgrab explizit erwähnt (Martyrium Petri 11,2; Martyrium Pauli 7,1). Abgesehen von diesen hagiographischen Nachrichten finden sich die ersten konkreten Hinweise auf Gedenkstätten für die beiden Apostel in dem nur in wenigen Fragmenten überlieferten antimontanistischen Traktat des Gaius, der um 200 in Rom als Presbyter fungierte (Tabbernee 1997, 211-213; Tabbernee 2007, 68-79): Sowohl am Weg zum Vatikan als auch Richtung Ostia fänden sich Siegesmale (τρόπαια) der Apostel (Eusebius, Kirchengeschichte 2,25,7; vgl. o.). Es handelt sich um diejenigen Örtlichkeiten, wo unter Konstantin und Theodosius im 4. Jh. die Basiliken für den Heiligen Petrus (San Pietro in Vaticano) und den Heiligen Paulus (San Paolo fuori le mura) entstanden. Die archäologischen Zeugnisse für ein Märtyrergedenken reichen im Falle von St. Peter möglicherweise bis ins 2. oder 3. Jh. zurück, während sich in St. Paul allein ein konstantinischer Vorgängerbau nachweisen lässt (zu St. Peter Pietri, 51-69; Guarducci, 552-556; Carletti, 74-76; Zwierlein, 4-7; Bauer, 155-156; Zander, 51-364; zu St. Paul Pietri, 33-37; Brandenburg 2005/2006; Filippi; Bucarelli, 219-221). Abgesehen vom Martyrium von Petrus und Paulus untermauerte man die Führungsstellung Roms im Laufe des 2. Jh.s auch mit dem Prozess gegen Johannes: Der Apostel sei in der Stadt gefoltert und dann in die Verbannung geschickt worden (Tertullian, De praescriptione haereticorum 36,3; vgl. Klauck 2005, 58-59 zu den Johannesakten).

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