Reinigungseid
(erstellt: Januar 2007)
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Als Reinigungseid bezeichnet man ein als Schwur formuliertes Unschuldsbekenntnis. Er kommt in Fällen zur Anwendung, die nicht auf dem Weg des Beweises oder der Zeugenaussage geklärt werden können und wird vom Beschuldigten ausgesprochen.
Bei Reinigungseiden muss funktional zwischen solchen unterschieden werden, die prozessentscheidenden Charakter haben (dezisorischer Eid), und solchen, die einen Urteilsspruch (durch Gott) vorbereiten sollen.
Ein Verweis auf dezisorische Eide findet sich im Haftungsrecht Ex 22,7
Zu den Fällen, in denen der Eid das Urteil vorbereitet, gehört der verbale Teil des Eifersuchtsrituals Num 5,11-31
Im Zwischenbereich zwischen dem dezisorischen und dem täterermittelnden Reinigungseid steht die Unschuldsformulierung im Falle eines Mordes unter ungeklärten Umständen Dtn 21,2-9
Weitere als Reinigungseid zu bezeichnende Texte finden sich in den poetischen Büchern des Alten Testaments. In diesen wird grundsätzlich auf eine gerichtliche Entscheidung hingearbeitet. In den Psalmen ist nur Ps 7,4-6
Literaturverzeichnis
- Horst, F., Der Eid im Alten Testament, EvTh 17 (1957), 366-384
- Oeming, M., Hiobs Monolog – der Weg nach Innen, in: Ders. / K. Schmid, Hiobs Weg. Stationen von Menschen im Leid (BThSt 45), Neukirchen-Vluyn 2001, 57-75
- Strauß, H., Hiob. 2. Teilband: Hi 19,1-42,17, (BK XVI/2), Neukirchen-Vluyn 2000, 182-238
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