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Teil / teilen

(erstellt: September 2009)

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1. Einführung

Das Verb „teilen“ (חלק chlq) und das Substantiv „Teil“ (חַלֶק chelæq) gehen auf die hebräische Wurzel חלק chlq I zurück (die von chlq II „glätten“ bzw. „kahl / glatt / trügerisch sein“ und „schmeichlerische / heuchlerische Rede“ zu unterscheiden ist). Diese Wurzel hat sowohl eine profane als auch eine theologische Bedeutung. Gemeint sind Lohn, Besitz, Beute, Landerwerb und Erbe, aber auch JHWHs Anspruch auf chelæq. Ferner haben Israel, die Priester und Leviten, die Völker sowie die Sünder und Gerechten Anspruch auf chelæq. Es geht fast immer um Land, das gegeben, genommen oder verweigert wird.

Metaphorisch verwendet stellt die in ihrer Bedeutung facettenreiche Wurzel chlq die Beziehung zwischen Gott und Menschen als eine Wechselbeziehung von Nehmen und Geben dar. Gott will teilen und Anteil haben. Dabei ist in fast allen der folgenden acht Abschnitte das Vertrauen auf Gott von Bedeutung.

2. Anteil an Lohn und Besitz

Nach Dan 11,39 verteilt der seleukidische Herrscher → Antiochus IV. Epiphanes Land als Lohn, und gemäß Neh 13,13 sind den jüdischen Brüdern Vorräte als Besitz auszuteilen. 2Sam 20,1, 1Kön 12,16 und 2Chr 10,16 halten fest, dass man keinen „Anteil an König David bzw. Erbe am Sohn Isais“ hat. chlq hat an all diesen Stellen eine profane Bedeutung.

3. Anteil an Beute

Viele Belege bringen zum Ausdruck, dass ein materieller Anteil an Beute erzielt werden kann. In Gen 14,24 geht es um den Anteil, der als Beute den Männern zusteht, die mit → Abram in den Krieg gezogen sind. Nach Num 31,36 sollte im Anschluss an einen Sieg über die → Midianiter die Hälfte der Beute den Kriegern gehören. In 1Sam 30,24 ermahnt David seine Brüder nach dem Krieg gegen die Amalekiter, die erzielte Beute zu gleichen Anteilen untereinander zu verteilen (vgl. ferner Gen 49,27; Ex 15,9; Ri 5,30; Jes 9,2; Jes 17,14b; Jes 33,23; Jes 53,12; Sach 14,1; Ps 68,13; Spr 16,19). Die Beute als Anteil ist hier auf den ersten Blick materieller Art, bei näherem Hinsehen handelt es sich jedoch um ein Gottesgeschenk.

4. Anteil an Land und Erbe

Das häufige Wortpaar „Anteil und Erbe“ besteht aus zwei synonymen Begriffen. In Gen 31,14 werden die Wurzeln chlq und nchl parallel verwendet. → Rahel und → Lea eröffnen → Jakob mit einer rhetorischen Frage, dass sie im Haus ihres Vaters → Laban keinen Anteil und kein Erbe mehr besitzen, somit besitz- und landlos sind. → Jeremia (Jer 37,12) geht in das Land Benjamin, um von dort inmitten des Volkes seinen Anspruch einzulösen (d.h. Anteil bzw. Erbe zu erhalten). Nach Neh 9,22 gibt Gott seinem Volk andere Völker und deren Gebiete. Mit dieser Aussage wird im Kontext von Neh 9 das Versprechen, das das Volk in Ägypten erhielt, bedingt eingelöst. Das → Josuabuch schildert die → Landverteilung, die jedoch in einem eigenen Artikel behandelt wird und hier unberücksichtigt bleiben kann.

5. Anteil JHWHs

Im Zusammenhang mit der Aufteilung des Landes (Ez 48,8) bestimmt JHWH, dass ein klar definiertes Gebiet ihm gehört, nämlich das Gebiet des Tempels. JHWHs Anteil ist auch sein Volk. Jakob ist sein wie mit einer Messschnur abgemessenes Erbe (Dtn 32,9). In Jer 10,16 stehen Jakob / Israel und Anteil / Erbe parallel (vgl. Jer 51,19). Nach Sach 2,16 erbte (nchl) JHWH Juda als seinen Anteil. Nach Jo 4,2 versammelt JHWH alle Völker und führt sie ins Tal → Joschafat, um vor Gericht mit ihnen um Israel sein Volk, seinen Erbteil, zu streiten. Alle diese Belege machen JHWHs Anspruch deutlich. Er macht seine Besitzrechte über Land und Volk geltend, weil er Teilhaber ist.

6. Anteil Israels

Israels Anteil ist sowohl JHWH als auch das von ihm geschenkte Land. In diesem Austausch von Geben und Nehmen drückt sich die Wechselbeziehung JHWH – Israel aus; je nach Situation, wird das Land verkleinert oder vergrößert. Dabei handelt es sich nicht um irgendein Land auf der Welt, sondern um das Gebiet, das Gott Israel gab, als er es aus Ägypten heraufführte.

Nach Dtn 29,25 ist JHWH und kein anderer Gott der Anteil Israels (vgl. Dtn 4,19). Wenn sie von JHWH abfallen, werden sie bestraft und verlieren das Land. → Hosea droht Israel und Juda. JHWH wird sie für ihre Untreue bestrafen und ihnen ihren Anteil, das Land, wegnehmen (Hos 5,7). → Amos hat Visionen vom kommenden Gericht. In Am 7,4 prophezeit er: Feuer und Flut werden Israels Anteil (das Land) fressen. → Micha droht den Ausbeutern des Volkes. Nach Mi 2,4 geht Israels Landanteil verloren.

Nehemia und seine Gefolgschaft, die den Auftrag haben, Jerusalem wieder aufzubauen, werden verspottet. Der Protagonist wehrt sich und erklärt nach Neh 2,20, dass Gott ihm und seinen Leuten helfen wird und dass sie, die Besatzer, keinen Anteil – weder Rechtsanspruch, noch Gedenken – in Jerusalem haben werden.

Nach Jes 61,7 kann man seinen Anteil sogar am Jubel haben. Im nachexilischen Jerusalem werden die Menschen jubeln, weil Gott und das Land ihr Anteil sind. Ez 45 handelt von der neuen Aufteilung des Landes Israel. Ez 45,7 bestimmt, dass auch der Fürst, der dem Land vorsteht, Land erhält, entsprechend dem Anteil eines Stammes, aber nicht mehr, damit er nicht zu mächtig wird (vgl. Ez 45,8). In Ez 48,21 wird dieser Auftrag wiederholt.

7. Anteil der Priester und Leviten

Der Anteil der Priester und → Leviten ist JHWH. Sie bekommen kein Land. Auch in Num 18,20 finden sich die synonymen Begriffe „Anteil und Erbe“. JHWH verkündet dem Priester → Aaron, dass er im Land Israel nichts erben und keinen Anteil an materiellen Gütern haben wird, denn er, JHWH selbst, ist spirituell sein „Anteil und Erbe“ inmitten der Söhne Israels. Dieselbe Verheißung mit diesen beiden Begriffen gilt in der deuteronomischen Tradition auch den Leviten und levitischen Priestern (Dtn 10,9; Dtn 12,12; Dtn 14,27.29; Dtn 18,1). In Lev 6,10 (vgl. Dtn 18,1) ordnet JHWH an, dass die Priester von seinem Feuer bzw. Feueropfer ihren Anteil erhalten sollen. Die Priester, die durch das Los eingeteilt werden (1Chr 24,5), sind direkt JHWH unterstellt.

8. Anteil der Sünder und Gerechten

Auch in der → Weisheitsliteratur begegnet das Begriffspaar „Anteil und Erbe“. → Zofar, ein Freund → Hiobs, schildert in beredten Worten, wie Gott den Sünder mit Zerstörung und Verderben bestraft. Sie sind der Anteil und das Erbe, das nach Hi 20,29 dem Bösen von Gott zukommt (vgl. Hi 27,13; 31,2). Sowohl in Hi 20,29 als auch in Hi 27,13 steht die Formulierung „des bösen Menschen Anteil“ (vgl. Hi 21,17).

Einsicht kann ebenfalls zugeteilt bzw. vorenthalten werden. Gott spricht zu Hiob (Hi 39) und fragt ihn, ob er versteht, was die Schöpfung im Innersten zusammenhält. Ebenso wenig wie Hiob hat die → Straußenhenne Erkenntnis. In Hi 39,17 heißt es: „Denn vergessen ließ Gott sie Weisheit und gab ihr nicht Anteil an Einsicht“.

Habakuk ärgert sich darüber, dass der Räuber, der Israel ausplündert, sich seinen Anteil selbst nimmt und nicht aus Gottes Hand empfängt (Hab 1,16).

In Ps 17,14 fordert der Fromme in einem Bittgebet von Gott, er möge ihn vor den Gottlosen retten, vor Leuten, deren Anteil ausschließlich materieller Art ist. Das Thema von Ps 50 ist der rechte Gottesdienst. In Ps 50,18 wirft Gott den Gottlosen unter anderem vor, dass sie ihren Anteil mit Gaunern und Ehebrechern haben.

Wie „Anteil und Erbe“ bilden in Jes 17,4b auch „Anteil und Los“ ein Begriffspaar (vgl. Jes 57,6). In diesem Zusammenhang ist besonders auf Ps 16,5 hinzuweisen: „JHWH – Anteil meines Teiles und meines Bechers du, du hältst fest mein Los“.

Für den Beter in Ps 73,26 ist Gott selbst sein Teil für immer (vgl. Klgl 3,24) und für den Frommen in Ps 119,57 ist das gehorsame Bewahren der Worte JHWHs sein Anteil. JHWH ist für den schreienden Beter in Ps 142,6 sein Anteil im Land der Lebenden. Nur JHWH kann ihm helfen, niemand sonst. Im Hintergrund steht die Vorstellung, dass die Stämme Israels bei der Verteilung des Landes jeweils ihren Landanteil als Lebensgrundlage erhalten haben, mit Ausnahme der Leviten, deren Anteil Jahwe ist und die den Zehnten bekommen (Num 18,20f; vgl. Ez 44,29; Jos 13,14), d.h. ihr Anteil, ihre Lebensgrundlage sind Jahwe bzw. der Kult mit seinen Einnahmen. Diese ursprünglich materielle Aussage wurde von Psalmenbetern spiritualisiert: Mit dem Satz „Mein Anteil ist Jahwe“ (vgl. den Namen → Hilkija, der eben dies bedeutet) bekennen sie, dass Jahwe ihre Lebensgrundlage bildet. Alles was sie haben, haben sie von Gott und auf ihm beruht all ihre Hoffnung.

Der Anteil der Sünder und Gerechten ist schließlich Gottesferne bzw. Gottesnähe.

9. Anteil der Völker

Nach Dtn 4,19 ist der Anteil der Völker der Götzendienst. Sie dürfen andere Götter haben und z.B. das ganze Himmelsheer, Sonne, Mond und Sterne anbeten. Für Israel ist das strengstens verboten.

In Jes 34 wird das zukünftige Gericht über die Feinde Israels, besonders das für → Edom bestimmte Geschick, geschildert. Ihr Gebiet wird zu einem Ort des Entsetzens und des Grauens: eine wahre Hölle. Jes 34,17, in dem die Hand JHWHs agierendes Subjekt ist, bringt zum Ausdruck, dass dieser Ort von Generation zu Generation ihr Anteil ist.

In Jes 53,12 ist vom Anteil an den Vielen die Rede, den JHWH dem stellvertretend leidenden → Gottesknecht anvertraut. Mit diesem Anteil sind vermutlich die Fremdvölker gemeint. Von dieser Schlüsselstelle ausgehend, wird somit die Verheißung des Anteils der Fremdvölker an JHWH implizit angekündigt.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament, Stuttgart u.a. 1973ff
  • Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament, 6. Aufl., München / Zürich 2004

2. Weitere Literatur

  • Kamhi, D.J., 1973, The root chlq in the Bible, VT 23, 235-239

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