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(erstellt: Januar 2008)

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1. Allgemeine Überlegungen

Mit Blutschande bzw. dem heute eher gebräuchlichen Begriff Inzest wird in Medizin und Rechtssprechung allgemein der heterosexuelle Geschlechtsverkehr zwischen nahen blutsverwandten Personen bezeichnet, sofern diese wenigstens 25% gemeinsame Gene aufweisen (Szibor; Rashkow, 161). Liegt ein geringerer Verwandtschaftsgrad vor, so spricht man von Konsanguinität; das in der Vergangenheit verbreitete Phänomen der Eheschließung unter blutsverwandten Personen gilt als „soziale Inzucht“. Der Begriff Blutschande bringt zum Ausdruck, dass inzestuöse Beziehungen in vielen, allerdings nicht in allen Kulturen und Religionen geächtet und daher tabuisiert sind. Der Grund könnte in der bei Kindern aus solchen Beziehungen überproportional hohen Gefahr genetisch bedingter Krankheiten liegen (Szibor; MacKinnon).

2. Blutschande im Alten Testament

Ein begriffliches Äquivalent zu den Worten Blutschande oder Inzest liegt im Alten Testament nicht vor. Stattdessen werden in den diesbezüglichen Gesetzeskorpora Personen mit unterschiedlichen Verwandtschaftsgraden spezifiziert und sexueller Kontakt zwischen ihnen grundsätzlich unter Verbot gestellt (z.B. Lev 18,6-14; Lev 20,11f; Lev 20,17-21; Dtn 23,1; Dtn 27,22f.; Ez 22,10). Darüber hinaus gilt oft auch Geschlechtsverkehr zwischen verschwägerten Personen als tabu (Lev 18,15-18).

Allerdings erscheint der Begriff „Blutschande“ in einigen deutschen Bibelübersetzungen. In der Lutherbibel 1984 wird in Lev 20,17 חֶסֶד mit „Blutschande“ wiedergegeben. Der hebräische Begriff impliziert jedoch (ebenso wie oneidos, das Äquivalent der LXX) eher moralische Anstößigkeit im Allgemeinen und sollte entsprechend übersetzt werden (daher Einheitsübersetzung: „Schandtat“; Revidierte Elberfelder: „Schande“; New Revised Standard Version und New International Version sowie Levine, 138: „disgrace“; vgl. Stoebe, THAT 1, 600). Die Einheitsübersetzung gibt זִמָּה in Lev 18,17 (asebēma) und 20,14 (anomia) mit „Blutschande“ wieder, doch ist auch diese Übersetzung wenig zutreffend (daher Lutherbibel 1984 und Revidierte Elberfelder an beiden Stellen: „Schandtat“; New Revised Standard Version und Levine, 122.138: „depravity“; New International Version: „wickedness“).

2.1. Vorschriften zur Blutschande im Alten Testament

Mittels apodiktischer Rechtssätze verbietet das sog. → Heiligkeitsgesetz zunächst sexuelle Kontakte mit allen Blutsverwandten (שְׁאֵר בְּשָׂרוֹ, wörtlich „Leib seines Fleisches“, Lev 18,6), womit Eltern, Kinder und Geschwister gemeint sind, und dann auch mit verschwägerten Personen (Lev 18,6-18). Diese Vorschrift richtet sich nach Lev 18,6 ausschließlich an Männer, nämlich die Familien- bzw. Klan-Oberhäupter, und ist damit Ausdruck der patriarchalen alttestamentlichen Gesellschaft; vergleichbare Anweisungen an Frauen gibt es im Alten Testament (sowie später in Mischna oder Talmud) nicht. Entsprechend gelten in Lev 18,7-18 nur weibliche Blutsverwandte als tabu; sie sind nach folgenden drei Verwandtschaftsgraden angeordnet (zur kunstvollen konzentrischen Struktur dieser Sätze siehe Halbe, 60-88):

(1) eigene nächste Blutsverwandte, nämlich die Mutter (Lev 18,7) und eine (weitere oder frühere, also geschiedene) Frau des Vaters (Lev 18,8); die Schwester, also die leibliche Schwester oder die Halbschwester väterlicher- oder mütterlicherseits (Lev 18,9); die Enkelin (Lev 18,10) und die Stiefschwester (Lev 18,11);

(2) nächste Blutsverwandte der Eltern, nämlich die Tante väterlicher- (Lev 18,12) oder mütterlicherseits (Lev 18,13) sowie die Frau des Onkels väterlicherseits (Lev 18,14);

(3) verschwägerte Personen, und zwar:

(a) Frauen, die mit Männern der Familie verheiratet sind, nämlich die Schwiegertochter (Lev 18,15) und die Schwägerin (Lev 18,16);

(b) Frauen, die mit der eigenen Frau verwandt sind oder von ihr abstammen, nämlich Schwester, Tochter und Enkelin der eigenen Frau (Lev 18,17-18).

Im Folgenden (Lev 18,19-23) werden weitere Fälle verbotener Sexualkontakte (mit Menstruierenden, mit der Frau des Volksgenossen, männliche → Homosexualität, Sexualkontakt mit Tieren) sowie das Molochopfer (Lev 18,21) aufgelistet.

Nicht aus allen Bibelübersetzungen geht hervor, dass die Inzestbestimmungen in Lev 18,6-18 ausschließlich Frauen als tabu bezeichnen. Das liegt vor allem an dem Problem, die Bestimmung in Lev 18,7 angemessen zu übersetzen, welche z.B. in der Lutherbibel 1984 wie folgt wiedergegeben ist: „Du sollst mit deinem Vater und deiner leiblichen Mutter nicht Umgang haben. Es ist deine Mutter, darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben“ (ähnlich auch Revidierte Elberfelder und Traduction Oecumenique). Gegen diese Übersetzung, deren Anfang im hebräischen Text wörtl. „die Blöße deines Vaters und die Blöße deines Mutter“ lautet, wird eingewendet, das „und“ sei explikativ zu verstehen: „die Blöße deines Vaters, das bedeutet, die Blöße deiner Mutter“ (Levine, 120; Staubli, 150; Milgrom, 2000, 1515.1537; vgl. auch New Revised Standard Version und New International Version). Diese Formulierung begründet folglich das Tabu damit, dass die weibliche Scham dem Ehemann gehört (vgl. Lev 18,8; Lev 20,11), also in diesem Falle „Besitz und Privileg des Vaters“ (Staubli, 150) ist. Es geht nicht vorrangig um den Schutz der betroffenen Frau, sondern um die Ehre ihres Ehemannes.

Diskutiert wird in der Forschung ferner die Frage, warum in diesen Inzestbestimmungen die eigene Tochter nicht erwähnt ist. Während manche daraus folgern, sexueller Kontakt zwischen Vater und Tochter, also der häufigste Fall von Inzest (Herman / Hirschman; Carmichael, 1996, 66), werde toleriert (Ziskind; Staubli, 151f; Rashkow, 21), argumentieren andere, die Tochter sei in der generellen Formulierung „alle Blutsverwandte“ von Lev 18,6 inbegriffen und sexueller Kontakt zwischen Vater und Tochter sehr wohl ausgeschlossen (Rattray; Hartley, 294; Milgrom, 2000, 1527f). Bereits Artikel 154 des Kodex von → Hammurabi (1792-1750 v. Chr. König von Babylon; TUAT I, 61; Texte aus Mesopotamien) und Artikel 189 der Gesetzkodizes der Hethiter (zwischen 1450 und 1200 v. Chr.; TUAT I, 121f) verbieten sexuellen Kontakt zwischen Vater und leiblicher Tochter.

Diese Fälle von Blutschande erscheinen nochmals im Rahmen von mit dem Tod zu ahndenden Verbrechen (Lev 20,11f; Lev 20,17-21). In Dtn 23,1; Dtn 27,22f werden erneut einzelne Fälle von sexueller Vereinigung verboten; in Ez 22,10 werden solche Fälle im Rahmen von Gerichtsworten gegen die Fürsten in Israel aufgezählt. Exogame Beziehungen sind also gemäß der in diesen Texten manifesten Sozialethik die Norm. Begründet wird dieser Standard nicht biologisch (etwa aus dem Bereich der Eugenik); er soll nach Lev 18,3 vielmehr der Abgrenzung von den Kulturen → Ägyptens und → Kanaans dienen, also von den Ländern, die Israel im Exodus hinter sich gelassen hat bzw. anschließend besiedeln soll. Tatsächlich wurde im antiken Ägypten die Geschwisterehe in der Erbmonarchie der Pharaonendynastien (und damit die sog. soziale Inzucht) praktiziert; dem entspricht, dass im ägyptischen Mythos die Brüder → Osiris und → Seth ihre Schwestern → Isis und → Nephtys heiraten. In der kanaanäischen Kultur sind inzestuöse Sexualnormen demgegenüber nicht belegt.

Einmalig oder neu sind die Vorschriften gegen Inzest in Lev 18 und Lev 20 grundsätzlich nicht. Sie ähneln – und basieren evtl. auf – Bestimmungen im Kodex des Hammurabi und in Hethitischen Gesetzen (vgl. Westbrook, 1992, 549; Rashkow, 21). Die Rezeptionsgeschichte zeigt, dass im Judentum die Bestimmungen in Lev 18 und Lev 20 und speziell die Inzestvorschriften normativ wurden (Mischna Traktat Yevamot 1,1 spezifiziert fünfzehn Grade von Blutsverwandtschaft – einschließlich der explizit genannten eigenen Tochter – die die Schwagerehe ausschließen; siehe ferner Jub 33,7-13; Josephus Antiquitates 3,274 Text gr. und lat. Autoren; → Philo, De Abrahamo 98 Text Philo; Philo, De Specialibus Legibus 3,21; → Aristeasbrief 152 Aristeasbrief; Sib 5, 387-391; Mischna Traktat Sanhedrin 7,4). Demgegenüber finden sich im Neuen Testament keine expliziten Aussagen zu Blutschande (siehe unten). Dennoch haben die alttestamentlichen Vorschriften auf die Gesetzgebung der westlichen Welt bis in das 20. Jahrhundert hinein mehr Einfluss ausgeübt als vergleichbare andere biblische Vorschriften (Carmichael, 1997, 1-3).

2.2. Ausnahmen und Verstöße gegen die Vorschriften zur Blutschande im Alten Testament

Im Alten Testament werden auch Ausnahmen von den Verboten sexuellen Kontakts mit blutsverwandten oder verschwägerten Personen gestattet. Die Schutzbestimmungen in Dtn 25,5-10 schreiben die sog. Schwagerehe (→ Levirat) mit einer Witwe vor, um die Blutlinie ihres verstorbenen Ehemannes zu erhalten (später greift Mischna Traktat Yevamot „Schwägerinnen“ 1,1 - 4,11 dieses Thema auf).

Andere alttestamentliche Texte berichten von Verstößen gegen fast alle in Lev 18 und Lev 20 spezifizierten Fälle: Die beiden Töchter → Lots machen ihren Vater betrunken, um sich von ihm Söhne (→ Moab und → Ben-Ammi) zeugen zu lassen (Gen 19,30-38; Verstoß gegen Lev 18,6); Abram heiratet seine Halbschwester Sarai, die Tochter seines Vaters (Gen 20,2.12; gegen Lev 18,9; Lev 20,17; siehe dazu → Abraham; → Sara); → Jakob ist gleichzeitig mit → Lea und → Rahel, zwei Schwestern, verheiratet (Gen 29,20-30; gegen Lev 18,18); → Juda hat sexuellen Kontakt mit seiner Schwiegertochter → Tamar, die Zwillinge (→ Perez und Serach) gebärt (Gen 38,15-30; gegen Lev 18,15; Lev 20,12); Ruben hat sexuellen Kontakt mit → Bilha, der Nebenfrau seines Vaters (Gen 35,22; Gen 49,4; gegen Lev 18,8; Lev 20,11); Amram heiratet Jochebed (→ Amram und Jochebed), die Schwester seines Vaters, die → Aaron und → Mose gebärt (Ex 6,20; gegen Lev 18,12; Lev 20,19); → Amnon vergewaltigt seine Schwester → Tamar, die ihm vergeblich die Heirat vorschlägt, um einer solchen Schande zu entgehen (2Sam 13,11-14; gegen Lev 18,6.9); → Absalom hat sexuellen Kontakt mit den Nebenfrauen seines Vaters David (2Sam 16,22; gegen Lev 18,8; Lev 20,11). Angesichts dessen ist davon auszugehen, dass inzestuöse Beziehungen in Israel häufig vorkamen; ihre Tabuisierung durch die Gesetze in Lev 18 und Lev 20 signalisiert die Änderung sexualethischer Normen.

3. Blutschande im Neuen Testament

Im Neuen Testament finden sich weder Vorschriften noch sonstige Aussagen zum Thema Blutschande / Inzest, was evtl. darin begründet ist, dass im Christentum das Prinzip der Toraobservanz allgemein hinterfragt wurde (vgl. Mk 2,23-3,6; Mk 7,1-23; Apg 11,1-18; Apg 15,20.29; Röm 6,14; Röm 7,4.6). Gleichwohl wird in ethischen Diskursen oder in paränetischen Abschnitten der Briefliteratur verschiedentlich → „Unzucht“ (πορνεία, vgl. z.B. Mt 15,19; Gal 5,19; Eph 5,3) abgelehnt. Dieser Begriff bezeichnet im Neuen Testament zwar häufig Prostitution, umfasst aber auch sonstige sexuelle Vergehen und kann daher ein Verbot inzestuöser Sexualkontakte implizieren (Loader, 2005, 68-76).

Darüber hinaus geht aus einzelnen Texten des Neuen Testaments aber hervor, dass das Christentum Beziehungen zu verschwägerten Personen ablehnte. Johannes der Täufer kritisiert (im Sinne von Lev 18,16) den Tetrarchen Herodes Antipas wegen der Heirat mit Herodias, da sie die Frau von dessen Bruder ist; daraufhin wird Johannes festgenommen, eingekerkert und ermordet (Mk 6,17-29 par.). Paulus empört sich (auf der Grundlage von Lev 18,8) über einen Mann, der trotz Verhältnis mit seiner Stiefmutter nicht aus der Gemeinde in Korinth ausgeschlossen wurde (1Kor 5,1-13). Aufschlussreich ist, dass er im Sinne von Lev 18 oder Lev 20 nicht die Frau für ihr Verhalten kritisiert, da die alttestamentlichen Vorschriften nur die Verantwortlichkeit des Mannes thematisieren. Paulus leitet seine Bemerkungen mit einem Verweis auf andere Kulturen ein: dieses Geschehen sei „eine solche Unzucht, wie es sie nicht einmal unter den Heiden gibt“ (1Kor 5,1). In der griechisch-römischen Umwelt war derartiges Verhalten tatsächlich auch tabu, so dass der beanstandete Vorfall zu moralischer Diskriminierung der Christen in Korinth führen konnte (Schrage, 370f; Berger, 488).

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament, Stuttgart 1933-1979
  • Encyclopaedia Judaica, Jerusalem 1971-1996
  • Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament, Stuttgart u.a. 1973ff
  • Lexikon der Ägyptologie, Wiesbaden 1975-1992
  • Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament, München / Zürich 1978-1979
  • Neues Bibel-Lexikon, Zürich u.a. 1991-2001
  • The Anchor Bible Dictionary, New York 1992

2. Weitere Literatur

  • Berger, K., 2. Aufl. 1995, Theologiegeschichte des Urchristentums. Theologie des Neuen Testaments, Tübingen
  • Brenner, A., 1997, The Intercourse of Knowledge. On Gendering Desire and Sexuality in the Hebrew Bible, Leiden
  • Carmichael, C., 1996, The Spirit of Biblical Law (The Spirit of the Laws), Athens (Georgia)
  • Carmichael, C., 1997, Law, Legend and Incest in the Bible, Ithaca
  • Countryman, L.W., 1988, Dirt, Greed, and Sex. Sexual Ethics in the New Testament and Their Implications for Today, Philadelphia
  • Elliger, K., 1955, Das Gesetz Leviticus 18, ZAW 67, 1-25
  • Halbe, J., 1980, Die Reihe der Inzestverbote Lev 18,7-18, ZAW 92, 60-88
  • Hartley, J.E., 1992, Leviticus (WBC 4), Dallas
  • Herman, J.L. / Hirschman, L., 1981, Father-Daughter Incest, Cambridge
  • Levine, B.A., 1989, Leviticus ויקרא. The Traditional Hebrew Text with the New JPS Translation (The JPS Torah Commentary), Philadelphia / New York / Jerusalem
  • Loader, W., 2004, The Septuagint, Sexuality, and the New Testament. Case Studies on the Impact of the LXX in Philo and the New Testament, Grand Rapids
  • Loader, W., 2005, Sexuality and the Jesus Tradition, Grand Rapids
  • MacKinnon, M., 2007, Samaritans Bring in New Blood to Save Their Sect, in: The Globe and Mail (Oct. 15, 2007), A8
  • Milgrom, J., 2000, Leviticus 17-22. A New Translation with Introduction and Commentary (AncB 3A), New York u.a.
  • Milgrom, J., 2004, Leviticus. A Book of Ritual and Ethics (CC), Minneapolis
  • Rashkow, I.N., 2000, Taboo or not Taboo. Sexuality and Family in the Hebrew Bible, Minneapolis
  • Rattray, S., 1987, Marriage Rules, Kinship Terms and Family Structure in the Bible, in: Richards, K. (Hg.), Society of Biblical Literature Abstracts and Seminar Papers 26, Atlanta, 537-544
  • Schrage, W., 1991, Der erste Brief an die Korinther. 1Kor 1,1-6,11 (EKK VII/1), Neukirchen-Vluyn
  • Schroeder, J.A., 2007, Dinah's Lament. The Biblical Legacy of Sexual Violence in Christian Interpretation, Minneapolis
  • Staubli, T., 1996, Die Bücher Levitikus, Numeri (NSK.AT 3), Stuttgart
  • Szibor, R., 2004, Inzest und Konsanguinität. Eine Übersicht unter biologischen, soziologischen, klinisch-genetischen und rechtsmedizinischen Aspekten, Rechtsmedizin 14, 387-395
  • Westbrook, R., 1992, Art. Punishment and Crimes, ABD 5, New York, 546-556
  • Ziskind, J. R., 1996, The Missing Daughter in Leviticus xviii, VT 46, 125-130

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