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Bestattung (AT)

(erstellt: Januar 2006)

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Bestattung 1

Grab; → Klagefeier; → Leiche; → Tod; → Totenklage; → Totenkult; → Trauer

Die Bestattungskultur des Alten Israel wird teilweise über alttestamentliche Angaben, teilweise über archäologische Befunde rekonstruiert. Beide Quellenebenen bleiben aber begrenzt in ihren Möglichkeiten, die Thematik zu illustrieren. Wurde in älteren Beiträgen überwiegend die alttestamentliche Überlieferung zugrunde gelegt, so finden seit den 80er Jahren die archäologischen Ergebnisse zunehmend Beachtung, nicht zuletzt deswegen, weil eisenzeitliche Gräber in der Biblischen Archäologie seit eben dieser Zeit intensiver erforscht worden sind. Grundsätzlich lassen sich Grab und Bestattung voneinander abgrenzen; das Grab bildet die räumliche Voraussetzung für die Bestattung. Ein Problem bei der Darstellung der Bestattungskultur besteht darin, dass zeitliche und regionale Entwicklungen stärker zu differenzieren wären. Nicht nur zwischen den israelitisch besiedelten Räumen und denen der Nachbarvölker bestehen deutliche Unterschiede, sondern auch zwischen der Bestattungskultur im Nordreich Israel und im Südreich Juda. Überdies ist die Bestattungskultur stark von lokalen Vorgaben geprägt, so dass selbst innerhalb einer homogenen Gesellschaft die einzelnen Bestattungen von Ort zu Ort unterschiedlich vorgenommen worden sein können. Bei der Einbeziehung alttestamentlicher Angaben zur Bestattungskultur ist zu beachten, dass die jüngeren, bis in die hellenistische Zeit reichenden Textstellen bereits andere Auffassungen über den Umgang mit den Toten vertreten. Die Entwicklung zu einem Tabubereich um den Toten, die sich besonders in der Betonung der Unreinheit artikuliert, ist maßgeblich erst eine Entwicklung der persisch-hellenistischen Zeit; sie lässt sich im archäologischen Befund der Eisenzeit nicht belegen.

1. Bedeutung der Bestattung im Alten Testament

Alttestamentlich wird die Bestattung im Familiengrab immer wieder hervorgehoben (vgl. Gen 23, Abraham erwirbt die Höhle von Machpela als eigene Grabstätte); das ist auch eingebunden in die Vorstellung des Landes als Erbbesitz Israels. Mit der Bestattung ging der Erbbesitz, ggf. auch das erbliche Amt auf den Sohn über (besonders deutlich in der Toledotformel über Tod, Grab und Nachfolge der Könige ausgedrückt, z.B. 1Kön 11,43). Während der ordnungsgemäßen Bestattung hoher Wert zukam, so dass offenbar auch für Tote außerhalb der Familienbindung (Verarmte, Gefallene, Gehängte) die Bestattung verpflichtend geregelt war, galt die absichtliche Nichtbestattung als Form größter Schande, Ausgrenzung und Vernichtung (vgl. Tod der Isebel 2Kön 9,30-37) (Wenning 2006).

2. Arten der Bestattung

1) Körperbestattung. Im Alten Israel war nur die Körperbestattung üblich und statthaft. Sie erfolgte überall in gleicher Weise unabhängig von Geschlecht und Status (egalitäre Gesellschaft); lediglich Föten und Babys / Kleinkinder konnten abweichend in Gefäßen beigesetzt werden. In Israel bedeutete eine Verbrennung die existenzielle Vernichtung einer Person und diente als Höchststrafe für Kapitalverbrechen, nicht aber als Bestattungsart.

Eine Kremation ist archäologisch in Juda nirgendwo nachgewiesen. Gelegentliche Hinweise auf einen archäologischen Beleg dafür beruhen auf einem Missverständnis über schwarze Substanzen von verfallenen Organismen, wie sie Blumen und Kräuter unter den Beigaben auf der Grablege hinterlassen haben. In ganz wenigen Fällen scheint es zu einem unbeabsichtigten Brand im Grab gekommen zu sein; grundsätzlich wurde im Grab nur zur Erhellung für die Bestattung Lampenlicht eingebracht und kein Feuer entzündet.

Wo alttestamentlich eine Totenverbrennung vorkommt (Amos 2,1 belegt nicht den Brauch für Moab, sondern entspricht der israelitischen Bewertung der Kremation), ist sie als Sonderfall (1Sam 31,12f; die Gebeine Sauls und seiner Söhne in → Jabesch-Gilead; vgl. Zwickel 1993) oder Fremdkult (Jer 19,5; Tophet in Jerusalem) anzusehen. Ob es in Ammon einen derartigen Brauch gegeben hat, wie vereinzelte archäologische Befunde nahe legen könnten, ist umstritten; auch hier herrschte die Körperbestattung vor.

Bei den Phöniziern waren Brand- und Urnenbestattungen dagegen verbreitet und finden sich in Palästina an mehreren Küstensiedlungen mit phönizischer Prägung bis hinab in den Gaza-Streifen (vgl. Bienkowski 1982). Auch als später die in Palästina stationierten römischen Legionäre dem Brauch der Brandbestattung folgten, blieb die einheimische, jüdische Bevölkerung bei der Körperbestattung, die über diese Tradition auch die christliche Bestattungskultur geprägt hat.

2) Mumifizierung. Eine Mumifizierung der Toten hat es in Israel nicht gegeben. Gen 50,2-3.26, die Einbalsamierungen Jakobs und Josefs in Ägypten, können nicht als historisches Brauchtum Israels angeführt werden. Noch dem spätbronzezeitlichen Brauchtum zuzuordnen ist Grab 102 von Tell es-Sa‘īdīye [Tell es-Saidiye] (um 1200 v. Chr.), wo die Leichname mit Bitumen überstrichen worden sind, eine Art Ersatz und Adaption ägyptischer Mumifizierung. Diesem Sonderfall stehen rund 500 andere Bestattungen in diesem Friedhof gegenüber.

3) Sarkophage. Eine Sarkophagbestattung war nicht üblich, kann aber für die Königsbestattungen nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten ist nur ein Deckel eines Steinsarkophags aus der Ostnekropole Jerusalems bekannt sowie als assyrisches Brauchtum eine Reihe von tönernen Wannensärgen aus dem 7. Jh. v. Chr. (vgl. Zorn 1993). Für Juda sind auch keine Krugbestattungen in großen Vorratsgefäßen nachgewiesen, die außerhalb dieser Region in der Eisenzeit als Ersatz für Sarkophage Verwendung fanden.

4) Tierbestattungen sind in Palästina gelegentlich bezeugt. Von Tell el-‘Aǧǧūl (→ Tell el-‘Aǧǧūl [Tell el-Aggul]; Koordinaten: 0934.0976; N 31° 28' 03'', E 34° 24' 15'') sind aus der Mittleren Bronzezeit II – Späten Bronzezeit II mehrere Pferdeopferbeisetzungen bekannt. In → Aschkelon wurde ein Hundefriedhof mit rund 1000 Bestattungen aus dem 5. Jh. v. Chr. entdeckt. Tierknochen aus Gräbern der Eisenzeit in Juda stammen z.T. von Speisebeigaben, überwiegend aber von Tierkadavern, die in aufgelassene Gräber geworfen worden sind, meist im Kontext von Katastrophen.

3. Die Bestattung

3.1. Vorbereitung

Mit dem Eintritt des Todes einer nahestehenden Person setzte umgehend eine Reihe von Maßnahmen durch die Angehörigen ein, die mit dem Schließen der Augen (Gen 46,4) und der Totenklage begann und mit Ablauf der Trauerzeit endete. Diese Vorgänge kann man terminologisch als Bestattung vom eigentlichen Begräbnis differenzieren. Die Bestattung war Aufgabe der Familie (Ri 16,31) und Sohnespflicht (Gen 25,9; Gen 35,29). Wegen der klimatischen Verhältnisse war eine zeitnahe Beisetzung der Toten notwendig, in der Regel noch am Sterbetag.

TBB296

Der Tote wurde für die Bestattung vorbereitet, gewaschen, in sein Gewand (Mantel, vgl. 1Sam 28,14; archäologisch gesichert durch Gewandfibel, Gürtelschnallen, Textilabdrücke auf Fußreifen) gehüllt und auf eine Bahre gelegt (2Sam 3,31). Parallel dazu wurde das Grab der Familie für die Beisetzung vorbereitet, sofern die Familie über ein Felsgrab verfügte; andernfalls war eine Erdgrube auszuheben. Da die Felsgräber nur über wenige Grablegen – Felsbank oder Wandnische (Loculus) – verfügten, in der Regel drei bis fünf, musste eine verblichene Altbestattung von einer der Grablegen abgenommen werden. Die Gebeine dieser Altbestattung wurden samt den Beigaben in die Knochengrube (Repositorium) des Grabes gelegt. Die Grablege wurde gereinigt und dann, je nach Verfügbarkeit, mit Ölen, Salben, Kräutern und Aromata für die Bestattung hergerichtet (vgl. 2Chr 16,14 für eine Königsbestattung).

Bestattung 3

Das Abräumen der Altgebeine wird gelegentlich irrig auf das alttestamentliche „Vereintwerden / Versammeltwerden mit den Vätern“ (Dtn 32,50) bezogen. Die Wendung umschreibt aber in ehrender Weise das friedvolle „Entschlafen zu den Vätern“ (1Kön 2,10), wobei die Vereinigung mit den Vätern über das Grab hinaus auf die Scheol zielt.

3.2. Letztes Geleit

Angehörige und Mitglieder der Ortsgemeinschaft gaben dem Toten das letzte Geleit zum Grab. Dabei wurden laut Klagen ausgestoßen, mitunter durch berufsmäßige Klagefrauen (vgl. Darstellungen; Podella 1986) oder -männer, und wurde Trauer durch unterschiedliche Riten zum Ausdruck gebracht, die allesamt den Ausnahmezustand in krasser Weise bekundeten, etwa im Zerreißen der Kleidung und der Verunstaltung der Haartracht (Jer 16,6).

Der Tote wurde dann ins Grab eingebracht und auf die vorbereitete Grablege niedergelegt. Danach wurde das Grab wieder verschlossen. Weder im Grab selbst noch vor dem Grab wurden Totenmähler oder andere Rituale abgehalten, an denen mehrere Personen teilnehmen konnten. Dafür fehlte im Grab der Platz und auch außerhalb sind keine Gestaltungen sichtbar, die auf solche Vorgänge verweisen.

Die Hinterbliebenen wahrten eine festgelegte Trauerzeit, während der sie durch Nachbarn etc. versorgt wurden (Jer 16,7). Ein Totenmahl fand wohl im Trauerhaus statt (Jer 16,5.8), vielleicht zum Abschluss der Trauerzeit. Die Trauerriten dienten der Restituierung des sozialen Gefüges, das durch den Tod eines Mitglieds dieser Gemeinschaft gestört worden war. Sie sind nicht als Aspekte eines Totenkultes oder der Abwehr von Totengeistern zu interpretieren.

4. Königsbestattungen

Nur die Könige erhielten entsprechend altorientalischem Brauch ein Begräbnis intra muros (im Palast) in der dynastischen Grabanlage (1Kön 2,10 u.ö.). In Israel scheint es in der zweiten Hälfte des 8. Jh.s v. Chr. eine zweite daran anknüpfende Ausnahme gegeben zu haben: Die hohen judäischen Hofbeamten erhielten offenbar eine Art staatlicher Bestattung in luxuriös ausgehauenen Felsgräbern, die nur für wenige Bestattungen und den Verbleib des Bestatteten auf Dauer im Nischenbanktrog angelegt waren (Ostnekropole von Jerusalem, Silwān). Die Königsbestattungen dürften von einer Reihe von Ritualen begleitet gewesen sein, über die nur wenig bekannt ist. Umstritten ist, ob Ez 43,7-9 im Königspalast neben dem Tempel aufgebahrte verstorbene Könige oder einen Königskult mit Opfern oder Memorialstelen zum Gegenstand hat (vgl. Kühn 2005, 384-397). In der letzten Phase des judäischen Königtums scheint in Anlehnung an assyrische Rituale zu Ehren des verstorbenen Königs beim Grab ein Feuer entzündet worden zu sein (Jer 34,5; vgl. Zwickel 1989). Archäologisch ist weder von den Königsgräbern noch den Bestattungen der Könige etwas nachzuweisen.

5. Totenversorgung / Totenspeise

Mit der Bestattung wurden dem Toten Speisen und Getränke ins Grab gegeben. In der Trauerzeit, vielleicht auch später zu bestimmten Anlässen, besuchten die Angehörigen das Grab und brachten dem Toten erneut eine Totenspeise (Dtn 26,14). Anders als bei den Trauerriten gibt es im Alten Testament keine Kritik an diesem Brauchtum, wie überhaupt an den Bestattungen selbst, vielmehr zielt Dtn 26,14 darauf, dass die Totenspeise nicht unrechtmäßig vom Zehnten genommen werden durfte. Archäologisch ist der Brauch der nachträglichen Totenversorgung in Juda bislang nicht nachgewiesen, jedoch in Einzelfällen im Nordreich Israel, wo Tongeschirr unmittelbar vor dem verschlossenen Grab gefunden wurde und die Grabfassade Öffnungen für die Zufuhr von Speisen oder Libationen aufwies (vgl. Tell Dōṯān [Tell Dotan] Grab 1; dagegen dienten die Öffnungen in den Decken einiger Gräber zur Entlüftung und schnelleren Verwesung bzw. vereinfachten das Einbringen des Leichnams). Der Brauch der nachträglichen Totenversorgung bindet sich auch in den Komplex des Totengedenkens ein, das auf langfristiges Erinnern weit über Bestattung und Trauerzeit hinaus angelegt ist (vgl. Kühn 2005).

6. Bestattung und Grablegung nach dem archäologischen Befund

1) Lage. Der Leichnam wurde in Rückenlage lang gestreckt auf die Grablege (Bank / Nische / Banktrog) niedergelegt. Die Arme waren seitlich herabgeführt, über das Becken gelegt oder über der Brust gekreuzt. Der Kopf scheint teilweise nach Westen auf die Seite gedreht zu sein; doch bleibt zu beachten, dass hier auch ein sekundärer Zustand vorliegen mag, der sich mit dem Zerfall des Leichnams ergeben hat. Vereinzelt weisen Grabbänke und Nischenbanktröge (Silwān) plastisch erhabene Kopfrahmen auf, die dazu dienten, den Kopf in aufrechter Position zu halten.

2) Trachtsitte. Der Tote war bekleidet. Zur Trachtsitte zählt man auch den Schmuck, der vor allem apotropäische Funktion besaß. Zwar lassen sich Hals- und Armketten, Arm- und Fußreifen, Ohr-, Nasen-, Finger- und Zehenringe auflisten, Perlen und Anhänger, Skarabäen und Siegel, ägyptische und palästinische Amulette, doch oft waren nur einzelne Objekte, quasi pars pro toto beigegeben. Ähnlich muss man auch bewerten, dass nur einzelne Pfeilspitzen und ein Messer als Zeichen der Wehrhaftigkeit dienten.

Daneben mögen gelegentlich auch persönliche Dinge dem Toten mitgegeben worden sein, doch fällt es abgesehen von Namenssiegeln schwer, unter den Beigaben solche Privata zu benennen. Nicht beigegeben wurden Gerätschaften des Haushalts oder der Landwirtschaft, die eine Tätigkeit voraussetzten. Auch berufsbezogene Ausstattungen fehlen.

3) Versorgung. Um den Toten wurden Tongefäße mit Speis und Trank auf die Grablege arrangiert. Ein Vorratsgefäß für Wasser / Wein stand entweder am Fuß- oder Kopfende, kombiniert mit einem Schöpfkrüglein und einer Schale (zugleich Deckel). Eine weitere Schale lag nahe der rechten Hand. Ein kleiner Krug oder ein Kochtopf, eine Lampe und ein Krüglein mit Lampenöl schlossen das Gefäßrepertoire ab. In der Quantität und Qualität (Importe) der Gefäße variieren die Beigaben, doch ist dem Eindruck von einer großen Zahl an Beigaben zu widersprechen, wie er sich durch die meist an Gefäßtypen orientierten Publikationen des Gesamtbefunds aller Bestattungen des jeweiligen Grabes einstellen könnte. Auch hier konnten, speziell in Erdgräbern, einzelne Gefäße die Absicht der Totenversorgung hinreichend gewährleisten.

4) Kultische Riten? Nur selten sind ausgesprochene Libationsgefäße vorhanden. Auch wenn ansonsten Schalen und Krüge für diese Funktion genommen worden sein könnten, gewinnt man den Eindruck, dass kultische Rituale im Grab kaum über eine Libation zu Ehren des Familiengottes und zum allgemeinen Schutz und Ehre des Toten hinausgingen. Es gibt keine Hinweise auf eine kultische Verehrung des Toten oder bestimmter Jenseitsmächte. Auf die Schutzgottheit der Familie verweisen die Terrakottafigurinen, u.a. die sog. Pfeilerfigürchen, aber auch männliche Typen und Substitute. Sie dienten als Segensbilder und sollten die Anwesenheit des Schutzgottes evozieren.

5) Funktion der Beigaben. Viele Beigaben sind multifunktional zu sehen, so dass man sich vor einseitiger Interpretation und Einengung hüten muss. Insgesamt ergibt sich jedoch eine deutliche Vorstellung, was die Beigaben (und die Grabarchitektur) bewirken sollten, nämlich einen Schutz und eine Versorgung des kraftlosen Toten, der der Obhut seiner Familie und seines Schutzgottes anvertraut war, bis der Leichnam zerfallen war. Vorstellungen über ein Weiterleben im Grab, einer Jenseitsreise oder ein Weiterleben im Jenseits (Scheol) werden durch Grab und Bestattung nicht nahegelegt.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

(Begräbnis / Bestattung bzw. Burial / Burial Customs)

  • Biblisch-historisches Handwörterbuch, Göttingen 1962-1979
  • Bibellexikon, Einsiedeln u.a. 1968
  • Theologische Realenzyklopädie, Berlin / New York 1977-2004
  • Biblisches Reallexikon, 2. Aufl., Tübingen 1977
  • Neues Bibel-Lexikon, Zürich u.a. 1991-2001
  • The Anchor Bible Dictionary, New York 1992
  • Lexikon für Theologie und Kirche, Freiburg u.a. 1993-2001
  • Religion in Geschichte und Gegenwart, 4. Aufl., Tübingen 1998ff.
  • Calwer Bibellexikon, Stuttgart 2003

2. Weitere Literatur

  • Bienkowski, P.A., 1982, Some Remarks on the Practice of Cremation in the Levant, Levant 14, 80-89
  • Bloch-Smith, E., 1992, Judahite Burial Practices and Beliefs about the Dead (JSOT.S 123), Sheffield (vgl. Rezension R. Wenning, ZDPV 109, 1993, 177-181)
  • Janowski, B., 1997, Bibliographie zur alttestamentlichen Todesproblematik, 165-177 in C. Barth, Die Errettung vom Tode, Stuttgart u.a.
  • Kühn, D., 2005, Totengedenken bei den Nabatäern und im Alten Testament (AOAT 311), Münster
  • Podella, T., 1986, Ein mediterraner Trauerritus, UF 18, 263-269
  • Podella, T. 1988, Grundzüge alttestamentlicher Jenseitsvorstellungen, BN 43, 70-89
  • Wenning, R. 1997, Bestattungen im königszeitlichen Juda, ThQ 177, 82-93
  • Wenning, R. 2005, „Medien“ in der Bestattungskultur im eisenzeitlichen Juda?, 109-150 in C. Frevel (Hg.), Medien im antiken Palästina (FAT II 10), Tübingen
  • Wenning, R., 2006, Zur Bedeutung von Bestattungen im Alten Israel, Bibel und Kirche 61/1, 8-15
  • Zorn, J. R., 1993, Mesopotamian-Style Ceramic „Bathtub“ Coffins from Tell en-Nasbeh, Tel Aviv 20, 216-224
  • Zwickel, W., 1989, Über das angebliche Verbrennen von Räucherwerk bei der Bestattung eines Königs, ZAW 101, 266-277
  • Zwickel, W., 1993, I Sam 31,12f. und der Quadratbau auf dem Flughafengelände bei Amman, ZAW 105, 165-174

Abbildungsverzeichnis

  • Eingang eines Felskammergrabs (Beth Šemeš). © public domain (Foto: Klaus Koenen, 1984)
  • Grabanlage aus der Eisenzeit II. © Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
  • Grablege in einem Felskammergrab (Jerusalem, St. Étienne). © public domain (Foto: Klaus Koenen, 1989)

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