Gliederung
Das Buch Numeri stellt den Weg der Israeliten nach dem Aufbruch vom Sinai bis in das Ostjordanland hinein dar. Wesentliche Textkomplexe sind die Kundschaftergeschichte (13+14), der Erzählkreis um Bileam (22-24) und die Einsetzung Josuas als Nachfolger Moses (27,12-23), vgl. Dtn 31). Wichtigster Einzeltext ist der sog. aaronitische Segen Num 6,24-26).
Priestergesetz
Kap.1+2 setzen ein mit einer Aufzählung der Israeliten und der Einteilung ihrer Lager- und Wanderordnung, daher der wissenschaftliche Name des Buches. Kap. 3+4 beschreiben Musterung und Dienst der Leviten. Diese gelten als den Aaroniden untergeordnet, sie sind dem Dienst Gottes als Ersatz für die eigentlich Gott zugedachte menschliche Erstgeburt zugeteilt (vgl. dazu noch Kap. 8+18). Hier zeigt sich eine stärkere Trennung zwischen Priestern und Volk, als sie sonst berichtet wird. Kap. 5 listet Weisungen für ein Gottesurteil bei vermutetem Ehebruch auf; dieser Text hat eine sehr schlimme Wirkungsgeschichte in der christlichen Verfolgung von Frauen, die als Hexen bezeichnet wurden. Kap. 6 handelt von dem Nasiräat, einem (zeitlich befristeten) Gelübde, sich ganz Gott zu weihen, vgl. Simson Ri. 13,5.
In Kap. 7 bringen die 12 Stammesfürsten Opfer zur Einweihung des Altars dar, Kap. 8 schildert dann die Weihe der Leviten. 9,1-14 ist ein Nachtrag zu den Weisungen zum Passa, vgl. Ex 12. Num 9,15-23 beschreiben Wolkensäule und Feuerschein als Wegzeichen für die Israeliten. In 10,1-10 bereiten die Posaunen, die zum Sammeln blasen, den Aufbruch vom Sinai vor.
Zug nach Moab
Das Besondere der Darstellung der Wüstenwanderung Kap. 10-21 ist, dass hier verschiedenartige interne Konflikte der wandernden Israeliten geschildert werden. Diese zeigen, dass die Autoritätsansprüche von Mose und Aaron nicht unumstritten waren, wie es wohl auch innerhalb der Leviten Machtkämpfe gab ("Rotte Korach": die Korachiten waren nach 2.Chr 20,19 eine Sängergilde am Tempel, vgl. Ps 44-49). Es ist anzunehmen, dass sich hier Konflikte aus der Zeit spiegeln, als das exilisch-nachexilische Israel seine interne Verfassung und seinen Zugang zu Gott neu überdenken musste. Man vergleiche dazu auch die negative Rolle Aarons in Ex 32.
Bileam
Die Erzählung vom Seher Bileam Kap. 22-24 wurde wohl als eine Einheit in den Zusammenhang eingefügt. Sie zeigt, wie sich der vom Moabiterkönig Balak bestellte Seher Bileam außerstande sieht, Israel zu verfluchen. JHWH wirkt ihm den Fluch zum Segen, ohne dass Bileam zunächst weiß, was ihm geschieht (Seine Eselin allerdings bemerkt den Engel JHWHs zum Motiv Jes 1,3). Die Weissagungen selbst sind teilweise vaticinia ex eventu, sie "weissagen" eine Sache, die längst erfüllt ist. Sie wollen die Geschichte Israels als auf Gottes Fügung zurückgehend begreiflich machen. Im späteren Judentum wurden besonders der dritte und vierte Segensspruch als messianische Weissagungen angesehen. Der aus Jakob aufgehende Stern (24,17) steht wohl hinter der Magier-Legende in Matthäus 2,1-12.
In Deir Alla im heutigen Jordanien wurde 1967 eine Inschrift gefunden, auf der ein Seher Balaam ben Beor erwähnt wird. Dieser Text weist auch inhaltliche Nähen zu den vier Bileam-Orakeln in Kap. 23+24 auf; er stammt aus der Zeit vor 700 v.Chr. Der biblische Bericht weist gewiss auf diesen bekannten Seher zurück, um die Autorität des Geweissagten zu steigern. Damit wird aber auch deutlich, dass die biblische Erzählung jünger als die Inschrift sein muss. Im späteren Judentum wurde besonders der dritte und vierte Segensspruch Bileams (24,5–9; 16–24) als messianische Weissagung gesehen, was die griechische Übersetzung (LXX) noch verstärkte. Der in 24,17 genannte Stern ist der Hintergrund für die Magier-Erzählung in Mt 2,1ff..
Im Ostjordanland
Mit den Texten Num 31+32 beginnt bereits die Thematik der Landnahme, der Einlösung auch des letzten Teils der in der Genesis gegebenen Verheißungen. Zum historischen Problem der Landnahme-Erzählungen sei auf das Thema-Kapitel "Exodus und Landnahme Israels" verwiesen.
Übersicht über das Buch Numeri
1,1-10,10 | Dritter Teil des priesterlichen Gesetzes ; Abschluß der Sinaiperikope |
10,11-21,35 | Zug nach Moab |
22-24 | Bileam |
25-32 | Wanderung in das Ostjordanland |
33-36 | Nachträge: Wanderstationen, Freistädte und Erbvorschriften |
Übersicht Num 10-21
10,11-36 | Aufbruch vom Sinai |
V. 35+36 | Ladesprüche |
11 | Murren des Volkes: Feuer bei Tabera, Manna und Wachteln, vgl. Ex 16 |
12 | Mirjam und Aaron : Streit um prophetische Inspiration und um Führungsanspruch |
13+14 | Kundschaftererzählung: Aufbruch in das Kulturland |
15 | Nachtrag: Opfervorschriften, Quasten an den Kleidern (vgl. Mt 9,20) |
16 | Aufstand der Rotte Korachs, Datans und Abirams wegen des Primatsanspruchs Moses |
17 | Strafandrohung Gottes und Bewahrung |
V. 22-26 | Der grünende Stab Aarons |
18+19 | Einkünfte der Leviten, Reinigungswasser (Rote Kuh, vgl. Hebr. 9) |
20,1-13 | Tod Mirjams, Wasserwunder bei Kadesch (s. Ex 17) |
V. 14-29 | Verbot des Durchzugs durch Edom, Tod Aarons, Einsetzung Eleasars zum Nachfolger |
21,1-9 | Sieg über Arad, die eherne Schlange, vgl. 2.Kön 18,4 |
V. 10-35 | Wanderstationen, Siege |
V. 17f. | Brunnenlied |
Übersicht: Num 25-32
25 | Götzendienst bei Baal Pegor : Israel kommt in Kontakt mit den kanaanäischen Gottheiten |
26 | Zweite Zählung der Israeliten, vgl. Kap 1+2 |
27,1-11 | Gesetz über die Erbtöchter |
12-23 | Einsetzung Josuas |
28+29 | Vorschriften für die regelmäßigen Opfer und Festkalender (ausführlichster Festkalender im AT) |
30 | Gelübde-Vorschriften für Männer und Frauen |
31 | Krieg gegen die Midianiter (Hier: Baal-Verehrer) als Rache für deren Beauftragung des Bileam. Vollzug des Banns, die Habe der Gegner wird für Gott ausgesondert/vernichtet. |
V. 8 | Tod Bileams |
32 | Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und Halb-Manasse . Diese Stämme müssen dann bei der Eroberung des eigentlichen Kernlandes mithelfen ( Jos 13 ). |
Übersicht Num 33-36
33,1-49 | Liste der Lagerplätze der Wüstenwanderung |
33,50-34,29 | Bestimmungen für den Einzug in das Land Kanaan: Vertreibung der Bewohner, Festsetzung der Grenzen |
Kap. 35 | Bestimmungen über Leviten- und Freistädte |
Kap. 36 | Nachtrag zum Erbgesetz Kap. 27 |