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Bann / Banngut

(erstellt: Januar 2007)

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Tabu

Der „Bann“ (חֵרֶם ḥeræm) gehört zu den befremdlichsten und erschreckendsten Elementen der Kriegs- und Gewaltschilderungen (→ Krieg; → Gewalt) des Alten Testaments. Er bedeutet die Übereignung aller bzw. alles Gebannten an die Gottheit. Für Lebewesen bedeutet dies die Vernichtung, weshalb man auch von „Vernichtungsweihe“ spricht.

In der Grundbedeutung meint die Wurzel חרם die Aussonderung von jemandem oder etwas aus dem normalen Gebrauch (vgl. den „Harem“). Im „Bann“-Krieg werden Besiegte nicht, wie üblich, unterworfen und versklavt, sondern getötet, und die Sieger machen Beute nicht, wie üblich, für sich, sondern für die Gottheit.

Man könnte, schon aus apologetischen Gründen, geneigt sein, dies alles für reine Fiktion zu halten, wenn es nicht die → Mescha-Stele gäbe: Eine moabitische Monumentalinschrift aus der 2. Hälfte des 9. Jh.s v. Chr., in welcher der Moabiterkönig sich rühmt, er habe die (israelitische) Bewohnerschaft der Orte Atarot und Nebo ausnahmslos seinem Gott → Kemosch hingeschlachtet (wobei einmal auch die Wortwurzel חרם verwendet wird) sowie Kultgeräte aus den dortigen Heiligtümern „vor → Kemosch geschleppt“ (Z. 10-18). Welchen Sinn hat ein solches Vorgehen? Offenbar wird ein Waffengang durch die Ausrufung zum Bannkrieg ganz der Gottheit unterstellt, wird diese durch das Überlassen der Beute zum Engagement gelockt, werden gewiss auch die Krieger durch die religiöse Überhöhung des Kampfes fanatisiert.

Anscheinend hat, wie → Moab, so auch Israel damals gelegentlich Bannkriege geführt. Jedenfalls tadeln Propheten israelitische Könige dafür, dass sie das Banngebot, d.h. die Pflicht zur Tötung des Gegners, nicht konsequent eingehalten hätten (1Kön 20,35-43, evtl. auch ein Kern von 1Sam 15).

Der weitaus größte Teil der Belege für die Wurzel חרם – sie begegnet im Alten Testament 77-mal (48-mal das Verb, 29-mal das Nomen) – fällt in den Bereich der deuteronomistischen Literatur (→ Deuteronomismus). Namentlich die deuteronomistische Darstellung der → Landnahme Israels ist von der Bann-Idee durchdrungen. Siege im Negev und im Ostjordanland bilden das Vorspiel (Num 21,2.3; Dtn 2,34; Dtn 3,6; Jos 2,10). Dann gebietet → Mose, im Westjordanland ebenso zu verfahren (Dtn 7,2). Schließlich setzt → Josua diesen Auftrag bei seinen Blitzfeldzügen in den Süden (Jos 10,1.28.35.37.39.40) und den Norden Palästinas (Jos 11,11.12.20.21) in die Tat um. Ein ums andere Mal wird betont, dass in den eroberten Städten kein menschliches Wesen, keine נפשׁ, keine נשׁמה, am Leben blieb.

Diesem (angeblichen) Vorgehen Israels bei der Landnahme wurde im → Deuteronomium eine rechtliche Grundlage gegeben. Im sog. Kriegsgesetz hatte es in einer vordeuteronomistischen Grundfassung geheißen, nach der Eroberung einer Stadt seien „nur“ die Männer (זכור) „mit der Schärfe des Schwertes zu schlagen“, Frauen, Kinder, Vieh und bewegliche Habe aber als Beute zu nehmen (Dtn 20,13-14; der Terminus חרם fällt hier nicht). Darauf folgt jetzt eine Präzisierung, wonach diese Regel nur für weit entfernt liegende Städte gelte; an den Städten der Völker Kanaans hingegen müsse der חרם vollzogen, dürfe kein Mensch, keine נשׁמה, am Leben gelassen werden (Dtn 20,15-17). Dieser Passus ist offensichtlich mit Blick auf die deuteronomistische Landnahmedarstellung eingeschoben worden. Noch jünger dürfte die in Dtn 20,18 nachgelieferte Begründung sein, dass am Leben gebliebene Kanaaniter Israel zum Abfall vom 1. Gebot (→ Dekalog) verführen würden. Im Anschluss an diese deuteronomistischen Einschübe geht in Dtn 20,19-20 das ursprüngliche dtn Kriegsgesetz mit Vorschriften zur Schonung von Fruchtbäumen während der Belagerung weiter. Das bedeutet: Ein ehedem vergleichsweise humanes Kriegsgesetz ist nachträglich verschärft worden – allerdings einzig für den Kasus der Landnahme und damit rein retrospektiv und fiktiv (so wie die gewalttätige Landnahmedarstellung des → Josuabuches fiktiv ist).

An einigen spätdeuteronomistischen Stellen werden die Bannbestimmungen noch weiter verschärft: Nicht nur Nichtisraeliten sollen gebannt werden, sondern auch Israeliten, ja ganze israelitische Ortschaften: dann nämlich, wenn sie vom rechten Jhwh-Glauben abgefallen sind (Ex 22,19; Dtn 7,26; Dtn 13,13-19) – eine wiederum horrende und erst recht fiktive Idee. In Dtn 13,16-18 tritt ein weiteres Element hinzu: Zusammen mit den Menschen soll nicht nur das Vieh einer solchen Ortschaft abgeschlachtet werden; vielmehr soll man alle Sachbeute auf einem Platz zusammentragen und zusammen mit dem ganzen Ort in Flammen aufgehen lassen. Die Bannkrieger dürfen keinerlei Beute machen! Dieser Gedanke taucht auch in Jos 6-7 anlässlich der Eroberung → Jerichos auf. Hatte es dort in einem deuteronomistischen Grundtext geheißen, in der Stadt seien, abgesehen vom Haus der → Rahab, alle Menschen und Tiere zu „bannen“ (so Jos 6,17.21 in bereits überdehnter Aufnahme von Dtn 20,15-17), so handelt eine Erweiterung von der Sachbeute: Alle Wertgegenstände aus Jericho müssen dem „Schatz Jhwhs“ zugeführt und dürfen nicht privat vereinnahmt werden (Jos 6,18-19). Als ein Israelit dieses Verbot missachtet, hat das schlimme Folgen: zuerst für Israel, das nunmehr selbst dem Bann verfällt (Jos 6,18; Jos 7,12), dann für den Missetäter und seine Familie, die gemeinsam hingerichtet werden (Jos 7,24-26).

Was in dieser spät-deuteronomistischen Sicht verbunden ist, tritt in der Folgezeit auseinander. In priesterlich beeinflussten Texten bezeichnet der חרם-Begriff die Übertragung von Eigentum ans Jhwh-Heiligtum (Lev 27,21.28-29; Num 18,14; Ez 44,29; Esr 10,8), in spätprophetischen Texten hingegen schwere militärische Niederlagen, sei es Israels / Judas (Jes 43,28; Jer 25,9; Mal 3,24), sei es anderer Völker (2Kön 19,11; Jes 11,15; Jes 34,2.5; Jer 50,21.26; Jer 51,3).

In der Spätzeit des Alten Testaments verliert die Idee der Vernichtungsweihe deutlich an Gewicht. Die Chronik verwendet den Begriff nur viermal, überwiegend im Rückgriff auf Vorlagen im → deuteronomistischen Geschichtswerk (vgl. 1Chr 2,7 mit Jos 7; 2Chr 32,14 mit 2Kön 19,11 bzw. Jes 37,11; 2Chr 20,23 mit 2Kön 3,23 – wo der Begriff allerdings nicht fällt); interessant ist 1Chr 4,41, wo von einer Episode zur Zeit → Hiskias (725–696) die Rede ist, in der angeblich ein חרם eine Rolle spielte; sollte dies quellenhaft sein?

In der → Priesterschrift und im Psalter, in den Büchern Hiob und Prediger fehlt die Begrifflichkeit völlig. In einigen sehr späten Texten erscheint sie als poetisch-antikisierendes Stilmittel, ihr einst blutiger Ernst steht kaum mehr vor Augen (Mi 4,13; Sach 14,11; Dan 11,44). Anscheinend hat sich der archaische Brauch schon in den Augen der damaligen Menschen überholt.

Literaturverzeichnis

1. Lexikonartikel

  • Neues Bibel-Lexikon, Zürich u.a. 1991-2001
  • Calwer Bibellexikon, Stuttgart 2003

2. Weitere Literatur

  • Collins, J.J., The Zal of Phinehas. The Bible and the Legitimation of Violence, JBL 122 (2003) 3-21.
  • Crüsemann, F., Gewaltimagination als Teil der Ursprungsgeschichte. Banngebot und Rechtsordnung im Deuteronomium; in: F. Schweitzer (Hg.), Religion, Politik und Gewalt, Gütersloh 2006, 343-360.
  • Dietrich, W. / Link, C., Die dunklen Seiten Gottes, Bd. 1, Willkür und Gewalt, Neukirchen-Vluyn 4. Aufl. 2002, 195-201.
  • Dietrich, W., Bannkriege in der frühen Königszeit; in: ders., Von David zu den Deuteronomisten. Studien zu den Geschichtsüberlieferungen des Alten Testaments, 2002 (BWANT 156), 146-156.
  • Lohfink, N., Art., חָרַם, ThWAT 3, 1982, 192-213.
  • Lohfink, N., Die Schichten des Pentateuch und der Krieg; in: ders. (Hg.), Gewalt und Gewaltlosigkeit im Alten Testament, 1983 (QD 96), 51-110.
  • Schäfer-Lichtenberger, C., Bedeutung und Funktion von Herem in biblisch-hebräischen Texten, BZ 38 (1994), 270-275.

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