Nidda
Nidda wird von hebräisch
„Nidda“ hat in der hebräischen Bibel mehrere Bedeutungen: 1) Unreinheit aufgrund von Menstruation und im Wochenbett, 2) Unreinheit im Allgemeinen (vgl. ; ) und 3) im Kontext der Reinigung Reinigungswasser
Nach der Geburt eines Jungen ist die Frau nach einer Epoche von sieben Tagen weitere 33 Tage unrein, nach der Geburt eines Mädchens sogar 66 Tage. Eine Begründung wird dafür nicht gegeben. Diese Periode wird durch ein einjähriges Schaf als Aufstiegsopfer und eine Taube oder Turteltaube als Sündopfer (Reinigungsopfer) für den Priester beschlossen (alternativ für das Schaf auch zwei Turteltauben bzw. andere Tauben, ).
Die hier beschriebene Unreinheit hat mit den Vorstellungen von körperlicher (Un-)Reinlichkeit oder Hygiene nichts zu tun. Mit dem Gebot, nicht Heiliges zu berühren, wird deutlich auf den kultischen Kontext der Nidda-Beschränkungen und damit auf die eingeschränkte Fähigkeit zur Teilnahme am Kult abgehoben, d.h. auf die Möglichkeit, das Heiligtum (den Umhof) zu betreten oder von den Opfern zu genießen. Dies ist bereits daran zu erkennen, dass der Text den Zustand der sieben- bzw. vierzehntägigen Unreinheit nicht automatisch durch den Blutfluss (Wochenfluss nach Entbindung) ausgelöst sein lässt (schon → Raschi zu verweist darauf, dass das Eintreten in den Zustand ihrer Unreinheit durch den Geburtsvorgang initiiert wird, selbst, wenn dieser ohne Blut[-verlust] vonstatten gegangen wäre).
Dass es nicht einfach das Blut ist, das unrein werden lässt, zeigt sich aber vor allem daran, dass nachfolgend ein 33- bzw. 66-tägiger Zeitraum als Zeitraum des „Blutes der Reinheit“ bezeichnet wird. Dieser Sachverhalt ist nicht ganz einfach zu verstehen, denn ungeachtet des in dieser Zeit möglicherweise sichtbaren Blutes gilt die Frau in dieser Zeit als rituell rein (Raschi, zur Stelle; R. Avraham Ibn Ezra unterscheidet hier zwischen „reinem“ Blut und Menstruationsblut). Die Wiederaufnahme der Geschlechtsbeziehungen während dieser Zeit ist also ebenso erlaubt (vgl. auch Babylonischer Talmud, Traktat Chullin 31a) wie der reguläre Umgang mit der familiären oder weiteren sozialen Gruppe. Die 7+33- bzw. 14+66-tägige Absonderung der Frau gehört damit ausschließlich in den kultischen Kontext.
Die Fragen der Reinheit der menstruierenden Frau waren auch nach der Zerstörung des zweiten Tempels 70 n. Chr. im Gegensatz zu vielen anderen Opfer- und Reinheitsbestimmungen relevant. Dies schlägt sich in der rabbinischen Literatur nieder: Der Mischnatraktat Nidda (10 Kapitel; → Mischna) wurde als einziger Traktat der Ordnung Toharot („Reinheitsbestimmungen“) in den Talmudim (Sg. → Talmud) kommentiert. Im Traktat Nidda stehen Reinheitsanordnungen und sexuelle Bestimmungen im Vordergrund – deshalb die Zuordnung in die Ordnung Toharot und nicht – wie zu erwarten – in die Ordnung Naschim („Frauen“). Der Traktat umfasst darüber hinaus Bestimmungen über den Samenfluss und verwandte Themen. Sein thematischer Aufbau gliedert sich wie folgt: Menstruation (Mischna, Traktat Nidda Kap. 1, 2, zum Teil Kap. 6, 7 und 10), Geburt oder Fehlgeburt (Mischna, Traktat Nidda Kap. 3, 4 zum Teil 5 und 10) und Bestimmungen zum Sexualverkehr (Mischna, Traktat Nidda 2,1-4, 10,8). Des Weiteren werden der Zeitpunkt der Menstruation (Mischna, Traktat Nidda 5,3) und verschiedene Gründe der Verunreinigung thematisiert.
Obwohl der Toseftatraktat Nidda nur neun Kapitel umfasst (→ Tosefta), ist er umfangreicher als die Mischna und überliefert v.a. aggadisches, d.h. nicht religionsgesetzliches Material (→ Aggada). Der halachische (religionsgesetzliche) → Midrasch zu Leviticus, Sifra, kommentiert die biblischen Referenzen aus Vers für Vers.
Die rabbinische Tradition diskutiert das Thema Nidda vor allem vor dem Hintergrund der in beschriebenen verbotenen Geschlechtsbeziehungen. Dabei werden die biblischen Bestimmungen der Berechung der Periode der Unreinheit erschwert: Die Zeit der Menstruation beträgt nach rabbinischer Vorstellung mindestens fünf Tage, an die sich die siebentägige Epoche anschließt, in der kein Blut erscheinen darf ( differenziert zwischen dem Blut der Menstruation und dem Blut der mit sieben Tagen angesetzten Menstruationszeit). Ein Blutfluss innerhalb von elf Tagen nach zwölf Tagen der gesamten Menstruationsperiode (fünf Tage Menstruationszeit und sieben Tage Reinheit) gilt als außergewöhnliche Blutung, eine Blutung ab dem 12. Tag wieder als Menstruationsblutung. Eine genaue Berechnung dieser Perioden (gewöhnliche Blutung, außergewöhnliche Blutung und die Zeit des Menstruationsblutes) ist im rabbinischen Diskurs umstritten.

Abb. 1 Mittelalterliche Mikwe, Speyer.
Die Überlieferungen zur (individuellen) Reinheit, genauer die Bestimmungen zum sexuellen Verkehr und den Blutungen der Frau, gewinnen im 11.-14. Jh. bei den mittelalterlichen Bibelauslegern und Talmudkommentatoren wie → Raschi und den Tosafot (wörtl. „Ergänzungen“, Zusätze v.a. zum Kommentar von Raschi) an Bedeutung. Vor allem in Deutschland (Aschkenas) kommt es im 12. und 13. Jh. zu einer restriktiveren Auffassung der Reinheitshalacha. Texte wie die Baraitha de-Masechet Nidda, eine wahrscheinlich aus gaonäischer Zeit (Babylonien, 7.-11. Jh. n. Chr.) stammende Sammlung mit erschwerenden Reinheitsverboten zur Menstruation, nehmen in dieser Zeit einen großen Stellenwert ein. Hier lesen wir, dass der von einer menstruierenden Frau aufgewirbelte Straßenstaub entgegenkommende Personen verunreinigt, ihr Atem, ihre Spucke, ja sogar ihr Blick kann anderen schaden. Weiterhin verbietet die Baraitha der Menstruierenden, die Synagoge zu betreten, heilige Bücher zu berühren oder zu beten. Obwohl beispielsweise schon Raschi diese Einstellung gegenüber menstruierenden Frauen scharf kritisiert hatte, hat sie doch mit Sicherheit zu einer erweiterten Stigmatisierung der Frauen in Kult und Gesellschaft seit dem hohen Mittelalter geführt. Auch Stellenwert und Größe der → Mikwen vieler Gemeinden im Rheinland aus dieser Epoche sind Ausdruck dieser Entwicklung.
Literatur-Recherche Bibelwissenschaftliche Literaturdokumentation Innsbruck
Literatur-Recherche Biblische Bibliographie Lausanne
Derzeit sind Sie als Gast auf den Seiten von WiBiLex unterwegs. Um das Lexikon in vollem Umfang nutzen zu können (z.B. Artikel drucken und durchsuchen, Bilder vergrößert anzeigen), melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzer-Namen an oder registrieren Sie sich kostenlos als neue/r Nutzer/in.
Wenn Sie bereits auf www.die-bibel.de registriert sind, können Sie sich ohne weitere Registrierung mit den gleichen Benutzerdaten auch bei WiBiLex anmelden!