Mit Heiligkeitsgesetz bezeichnet man seit A. Klostermann die legislative Textfolge , die die Relation Heiligkeit Jahwes und Heiligung Israels als Hauptmotiv der Gesetzesobservanz rekurrent formuliert (; .; ; .; aber auch in .; ).
Die ältere → Pentateuch-Forschung hat dem Heiligkeitsgesetz wegen struktureller Parallelität (Eröffnung durch „Altargesetz“, Abschluss durch Segen- und Fluchkatalog) und thematischer Kontinuität zu den älteren Rechtssammlungen des → Pentateuchs, dem → Bundesbuch und dem deuteronomischem Gesetz (→ Deuteronomium), den Status einer selbstständigen Rechtssammlung zugemessen (neuerdings nur noch Grünwaldt). Die jüngere Forschung seit Elliger (auch Cholewinski) bewertet das Heiligkeitsgesetz als Rechtsbuch der → Priesterschrift wegen der engen Einbindung in die priesterschriftliche Sinaiperikope ( – *) und der kompositionellen Kohärenz von → Reinheit () und → Heiligkeit () im Buch → Leviticus; außerdem finden sich zentrale gesetzliche Regelungen, die priesterschriftliche Parallelen zu Bundesbuch und deuteronomischem Gesetz darstellen, wie → Sabbat (.; ; ), → Passa (), Mischehenverbot () außerhalb des Heiligkeitsgesetzes, so dass die ganze Priesterschrift inklusive Heiligkeitsgesetz als jüngste (exilisch-nachexilisch), die älteren Gesetzessammlungen (Bundesbuch und Deuteronomisches Gesetz) modifizierende bzw. ergänzende Gesetzeskodifizierung im Pentateuch angesehen wird. Die neueste Forschung sieht das Heiligkeitsgesetz als Teil einer die Priesterschrift ergänzenden Redaktionsschicht, die von Milgrom und Knohl „Holiness School“ genannt und noch vorexilisch, von anderen (Nihan, Stackert) nachexilisch datiert wird. Nach Otto ist das Heiligkeitsgesetz Bestandteil der nachexilischen Pentateuchredaktion; es dient „dem schriftgelehrten Ausgleich der divergierenden Gesetzeswerke des Pentateuch“ (Otto, 2000, 1570).
Aufbau und Anordnung der Einzelgesetze im Heiligkeitsgesetz mit z.T. weit zurückreichendem traditionsgeschichtlichem Horizont folgen einem an den verschiedenen Adressatengruppen orientierten Schema: Gesetze für das Volk, für die aaronitischen Priester, für beide Gruppen gemeinsam. Im Einzelnen enthalten Bestimmungen zu Kultort und Blutverständnis, und Sexualregeln für die Großfamilie (→ Sexualität; → Blutschande; → Familie), dekalogähnliche (v.a. ) Anweisungen zu sozialem Verhalten (nach Braulik evtl. Vorlage für *; → Dekalog), und kultische Vorschriften für → Priester, einen ausführlichen → Festkalender, Festsetzungen zur Ausstattung des → Heiligtums, eine narrative Interpolation zum Thema Gotteslästerung und todesrechtliche Bestimmungen; behandelt die Institutionen von Brach- (→ Brache) und → Jobeljahr sowie das Sklavenrecht (→ Sklaverei); die thematische und kompositionelle Klammer zu , das die Sammlung mit Segen- und Fluchformulierungen abschließt (→ Segen; → Fluch), bildet das Thema Landverlust für den einzelnen und das Volk (vgl. → Leviticus 2.).
Die thematische und rechtsgeschichtliche Eigenbedeutung des Heiligkeitsgesetzes beruht darauf, dass es Israels Gesetzesgehorsam an die grundlegende Qualität seiner → Heiligkeit bindet; sie besagt eine mit dem Exodusgeschehen (→ Meerwundererzählung) erfolgte Aussonderung aus den Völkern zur dauernden Gemeinschaft mit Jahwe (; .; ), ausgedrückt durch die das Heiligkeitsgesetz prägende Formel „Ich bin Jahwe“ (.. u.ö.). Aus dieser engen Gottesbeziehung resultiert die Gültigkeit der Tora für alle Stände Israels sowie die Gleichberechtigung aller israelitischen Bürger inklusive der Grundbesitzlosen, Tagelöhner, → Sklaven, Halbbürger und → Fremden (); dies unterscheidet das Heiligkeitsgesetz grundlegend von den nur an den freien, grundbesitzenden israelitischen Bürger gerichteten vorexilischen Gesetzessammlungen. Weiter machen die Aussagen zur Nächsten- und Fremdenliebe (..) und die Ansätze zur Überwindung der Sklaverei () das Heiligkeitsgesetz zu einem Markstein in der israelitischen Rechtsgeschichte.
Literatur-Recherche Bibelwissenschaftliche Literaturdokumentation Innsbruck
Literatur-Recherche Biblische Bibliographie Lausanne
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