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Alter (AT)

1. Wortbedeutung

Das hebräische Wort für den „alten Mann“ (zāqen) bedeutet „Bärtiger“; offenbar konnte jeder, der einen ausgewachsenen Vollbart trug, als zāqen gelten. Erkennbar ist der Alte an grauem Haupthaar (; ) und Bart (letzterer wird nicht eigens genannt, doch vgl. ).

2. Respekt vor dem Alter

Die Auffassung der Bibel von der Gesellschaft ist – teils ausgesprochen, teils implizit – vom Gegensatz zwischen jung und alt bestimmt. Alter verleiht Prestige und gilt als soziales Kapital; daher kommt den „Alten“ die Führerschaft zu, die „Jungen“ haben sich unterzuordnen – es sei denn, dass sich einmal ein Herrscher dafür entscheidet, dem Rat der „Jungen“ statt der „Alten“ zu folgen bzw. ihm dies in polemischer Absicht nachgesagt wird (). Alter ist dabei kein absoluter, an der Zahl von Lebensjahren gemessener Begriff; er ist relativ und lässt sich daher nur ungenau zahlenmäßig fixieren.

Alte gelten als Personen, die der jüngeren Generation besonderen Respekt abnötigen. Jeder ist ihnen Respektsbezeugung schuldig: „Vor ergrautem Haar sollst du aufstehen, und einen Alten sollst du ehren” (). Alte verfügen über Weisheit im Sinne von seit der Jugend gesammelter Lebenserfahrung (; [Lutherbibel: ]). Deshalb sollen sich junge Menschen in ihrer Nähe aufhalten und von ihnen lernen ().

Die positive Sicht des Alters wird auch in der → Susannaerzählung als die normale Sicht vorausgesetzt, wenn sie – bewusst abweichend – zwei alte Männer als unmoralisch, den jugendlichen Daniel dagegen als weise und gerecht zeichnet.

3. Alte Menschen als angesehene Erwachsene

Unter den Alten lassen sich bei näherer Betrachtung zwei Gruppen unterscheiden: die reifen Erwachsenen und die nicht mehr arbeitsfähigen Hochbetagten (Greise). Diese Differenzierung lernen wir im Buch → Jeremia kennen, wo folgende Lebensphasen unterschieden werden: 1) Kind, 2) junge Männer (unverheiratet), 3) Mann und Frau (verheiratet), 4) Alte, 5) Hochbetagte (). Der „Alte“ (hebr. zāqen) ist hier offenbar der Mann in seiner Blüte, dessen Kinder bereits zur Gruppe der jungen Männer oder sogar der Verheirateten gehören. Setzt man eine Eheschließung mit 20 Jahren an, dann ist der „Alte“ wohl der 30-60jährige; in diesem Alter gehören die Männer, sofern ihnen sozialer Rang zukommt, zu den → „Ältesten“ (so die gewöhnliche Wiedergabe; wörtlich: Alten), die örtliche und überregionale Gremien im hebräischen Gemeinwesen bilden. Den entsprechenden Belegen steht stets der reife Mann vor Augen.

Offenbar ist an reife Männer, nicht jedoch an reife Frauen gedacht, wiewohl diese mitgemeint sein können. Die Mutter des Königs Lemuël von Massa, eine Nichthebräerin, wird als Lehrerin ihres heranwachsenden Sohnes geschildert; sie ist wohl als Frau mittleren Alters zu denken (). Die tüchtig wirtschaftende, mitten im aktiven Leben stehende Gattin des angesehenen Mannes, die kluge Lehre erteilt, ist ebenfalls als Frau mittleren Alters, nicht als Greisin, vorzustellen ().

4. Alte Menschen im Greisenalter

4.1. Alter als Lohn der Frommen

Langes Leben gilt in Israel und Vorderasien als erstrebenswert und als Lohn der Frommen. Dieser wird allen in Aussicht gestellt, die sich an die göttlichen Weisungen halten, insbesondere an das Gebot der Alleinverehrung des einen Gottes (). Eine religiöse Gebotsreihe, jetzt Bestandteil des Dekalogs, schließt mit der Verheißung: „So hat dir Jahwe, dein Gott geboten, damit du lange lebst und es dir gut geht …“ ( / ; die Verheißung ist nicht nur auf das Elterngebot zu beziehen). Das lange Leben wird durch einen Tod beendet, der nach einer – erfreulichen – Sättigung an Tagen eintritt; man stirbt dann „alt und satt an Tagen“ (; ; das Bild gebraucht auch Horaz, Sermones I,2, 117-119). Für eine ideale Zukunft gilt, dass niemand vor dem 100. Lebensjahr stirbt (). Idealisierend schreiben die biblischen Novellen ihren Protagonisten ein Lebensalter von über 100 Jahren zu: → Josef wurde 110, → Tobit 112 (!), Tobias 117 (!) und → Judit 105 Jahre alt (; . Codex Sinaiticus; [Lutherbibel: ]). Ähnlich erhält Adad-Guppi, Mutter des babylonischen Königs → Nabonid, in einer fiktiven Autobiographie ein Alter von „104 gütigen Jahren“ (TUAT II, 483; ANET 561b).

4.2. Hilfsbedürftigkeit im Alter

Das Greisenalter beginnt für Männer und Frauen offenbar mit dem 60. Lebensjahr (). Lassen die abnehmenden Kräfte keine Arbeit auf dem Feld oder in der Werkstatt mehr zu, dann „sitzen Greise und Greisinnen auf den Plätzen Jerusalems, ein jeder mit dem Stock in der Hand wegen der Menge der Tage“ (). Mehrfach erfahren wir von den unausbleiblichen Beschwerden des hohen Alters. Die Sinne werden reduziert; Geschmack und Gehör lassen nach (), es kann zu Altersblindheit kommen (; ). Nicht zuletzt nimmt auch der Verstand ab – das bekennt der 80-jährige → Barsillai, der zugibt, Gut und Böse nicht mehr unterscheiden zu können (). Eine allegorische Beschreibung der Altersbeschwerden liefert ein Gedicht → Kohelets (). Eine ägyptische Lehrschrift aus hellenistischer Zeit äußert sich ähnlich und fasst zusammen: „Der, für den 60 Jahre vorbei sind, für den ist alles vorbei“, nämlich Genuss von Wein und Speise sowie Liebesgenuss (Papyrus Insinger: Brunner, 324). In derselben Lehrschrift heißt es: „Altsein ohne Lebensunterhalt, das ist unwillkommene Lebenszeit“ (Brunner, 309).

In dieser Zeit zunehmender Hilflosigkeit sind alte Menschen auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Zu dieser sind, wie überall in der vormodernen Welt, die Kinder verpflichtet. Nach dem Buch → Rut erstreckt sich die Versorgungspflicht nicht nur auf die eigenen Eltern, sondern auf weitere Alte in der Verwandtschaft (). Die → Tobitnovelle schildert Tobias als vorbildlichen Versorger seiner Schwiegereltern ( Codex Sinaiticus [Lutherbibel: ]). Nach heute geläufiger Deutung bezieht sich das Dekaloggebot „Ehre deinen Vater und deine Mutter“ (; ) auf die Pflicht zu Unterstützung der greisen Eltern (s.u.). Eine Alternative zur individuellen Versorgung alter Eltern durch deren Nachkommen kennen wir lediglich für das höfische Milieu: Dort konnten verdiente alte Menschen gleichsam in Pension genommen werden. So hat David seine greisen Eltern zeitweise beim befreundeten König von → Moab untergebracht und versorgen lassen (); einem verdienten 80-jährigen Mann, Barsillai, hat → David solche Versorgung angeboten (); der frühere judäische König → Jojachin wurde in seinem Alter (ab dem 55. Lebensjahr) am babylonischen Hof ehrenvoll versorgt ().

Die jungen Leute kommen ihrer Versorgungspflicht nicht immer nach; manche „verachten“ und „verspotten“ Vater und Mutter (; ; ), misshandeln sie und jagen sie aus dem Haus (). Wer die greisen Eltern beraubt, gilt als Mörder ().

Frauen, die – wie bei uns – ihre Männer oft überleben ( [Lutherbibel: ]), sind in einer prekären Situation, besonders als kinderlose und damit unversorgte Witwen.

4.3. Der ursprüngliche Sinn des Elterngebots

Die Deutung des → Elterngebots auf die Pflicht zur Altersversorgung stellt das Elterngebot mit den zivilen Geboten und Verboten der zweiten Tafel des → Dekalogs gleich. Eine differenziertere Betrachtungsweise mag uns jedoch eine ältere Bedeutung des Elterngebots erschließen: In einem ursprünglich nur . umfassenden Gebotstext (Pentalog) bezog sich der von den Kindern verlangte Gehorsam auf die Fortführung der elterlichen Entscheidung für die Alleinverehrung des einen Gottes, in Absetzung vom „Frevel der Väter“ (Lang 2006). Erst der spätere Dekalog gibt dem Elterngebot den Bezug auf die Altersversorgung.

5. Lebenserwartung

Hatte man das Alter von 60 Jahren erreicht, konnte man hoffen, noch 10 oder sogar 20 Jahre zu leben (). Sucht man in der Bibel nach historisch verbürgten Personen, die dieses Alter tatsächlich erreicht haben, wird man allerdings nicht ohne weiteres fündig. Erzählungen kennen Personen wie den Priester → Eli, der 98 Jahre alt wurde (), und → Barsillai, der David mit 80 Hilfe leistete () – doch weder diese Personen noch ihr Alter können als historisch verbürgt gelten. Das gilt auch von → David, dem eine Lebensdauer von 70 Jahren zugeschrieben wird ().

Als Beispiele für Menschen, die das Greisenalter erreichten, kommen am ehesten Könige in Frage, von denen früher Regierungsantritt und lange Regierungszeit überliefert sind; so ergeben sich für → Asarja / Usija und → Manasse jeweils 66 Lebensjahre (; ); offenbar hat keiner der Könige ein höheres Alter erreicht. Das soll freilich nicht heißen, dass es in biblischer Zeit nicht auch andere Einzelpersonen gegeben hat, die das Greisenalter erreichten. Sokrates, ein Greis, trank den Schierlingsbecher im Alter von 70 Jahren (399 v. Chr.), König Herodes der Große starb im Alter von 70 Jahren an Krankheit (4 v. Chr.).

In biblischer Zeit kamen nur wenige Menschen in den Genuss des Greisenalters. Die Analyse von Knochenfunden aus Gräbern spricht eine deutliche Sprache: Viele Menschen starben bereits im Alter von 35 Jahren, nur wenige erreichten das 50. Lebensjahr (Schottroff). Die hebräische Gesellschaft hatte weit mehr junge als alte Mitglieder.

Literaturverzeichnis

Literatur-Recherche Bibelwissenschaftliche Literaturdokumentation Innsbruck

Literatur-Recherche Biblische Bibliographie Lausanne

1. Lexikonartikel

  • Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament, Stuttgart 1973ff
  • Lexikon der Ägyptologie, Wiesbaden 1975-1992
  • Neues Bibel-Lexikon, Zürich 1991-2001
  • The Anchor Bible Dictionary, New York 1992
  • Reallexikon für Antike und Christentum. Supplement-Band 1, Stuttgart 2001
  • Calwer Bibellexikon, Stuttgart 2003
  • Handbuch theologischer Grundbegriffe zum Alten und Neuen Testament, Darmstadt 2006

2. Weitere Literatur

  • Brunner, H., 1988, Die Weisheitsbücher der Ägypter, Zürich
  • Eng, M., 2008, The Days of Our Years (LHBOTS 464), London
  • Lang, B. 1980, Altersversorgung in der biblischen Welt, in: ders., Wie wird man Prophet in Israel? Düsseldorf, 90-103
  • Lang, B., 2006, The Number Ten and the Iniquity of the Fathers: A New Interpretation of the Decalogue, ZAW 118, 218-238
  • Scharbert, J., 1979, Das Alter und die Alten in der Bibel, Saeculum 30, 339-354
  • Schottroff, W., 1992, Alter als soziales Problem in der hebräischen Bibel, in: F. Crüsemann u. a. (Hgg.), Was ist der Mensch? Beiträge zur Anthropologie des Alten Testaments (FS H.W. Wolff), München 1992, 61-77

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