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(erstellt: April 2013)

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1. Einleitung

augustus
Augustus ist eine der wichtigsten Gestalten der römischen Antike, steht er doch am Wendepunkt zwischen der römischen Republik und der Kaiserzeit. Augustus gilt im allgemeinen Konsens als Begründer des römischen → Kaisertums, obgleich er im politischen Spiel der Zeit beanspruchte, lediglich die Republik wiederhergestellt zu haben. Die Regierungszeit des Augustus (27 v. Chr. bis 14 n. Chr.) ist eine der längsten und politisch wie kulturell prägendsten in der kaiserzeitlichen Geschichte Roms und des von Rom beherrschten Weltreiches. Für viele Römer erfüllte sich in dieser Zeit der lang gehegte Wunsch nach Stabilität, Prosperität und Frieden. Für die Christen nachfolgender Zeiten ist die Regierungszeit des Augustus auf das Engste mit der Geburt → Jesu Christi verknüpft (vgl. Lk 2,1ff). So ist das Leben des Augustus nicht nur in politisch ereignisgeschichtlicher Hinsicht von Interesse, sondern auch in ideologie- und religionsgeschichtlicher Perspektive.

2. Vom Usurpator Caius Octavius zum Caesar Augustus

2.1. Der Aufstieg zur Macht im Spiegel der Namen

Der spätere Kaiser Augustus wurde als Caius Octavius im Jahr 63 v. Chr. in Rom geboren und wuchs in einem italischen Landstädtchen auf. Der außergewöhnliche Lebensweg des späteren Augustus war durch sein Elternhaus nicht vorgezeichnet. Nichts deutete darauf hin, dass Octavius einst zum Augustus, dem göttlichen Friedensbringer und Neugründer Roms werden würde.

Im Jahr 48 v. Chr. erlangte Octavius die Volljährigkeit und wurde kurz darauf in das ehrwürdige Priesterkollegium der Pontifices gewählt. Sein Großonkel → Caesar, der zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Weg zur Alleinherrschaft in Rom war, förderte den jungen Octavius. Als Caesar am 15. März 44 v. Chr. ermordet wurde, hatte er Octavius testamentarisch adoptiert und zu seinem Haupterben bestimmt. Damit erhielt Octavius zwei Dinge, die ihn einerseits direkt in die lebensgefährlichen Machtkämpfe in Rom verwickelten und ihm andererseits den Weg zur Herrschaft ebneten: den bei Volk und Militär bedeutsamen Namen seines Großonkels und das gewaltige Vermögen desselben.

So nannte sich Caius Octavius ab Mai 44 v. Chr. Caius Iulius Caesar. Mit den Geldmitteln seines Erbes schuf sich der junge Caesar innerhalb kurzer Zeit eine wenig legitime, aber machtvolle Basis für seinen politischen Aufstieg. Er spendete einen Teil seines Vermögens der stadtrömischen Bevölkerung und warb auf eigene Kosten unter den Soldaten seines Großonkels Truppen an, die allein seinem Befehl unterstanden. Cicero nannte den aufstrebenden Caesar etwas abwertend Octavian, doch es gelang dem jungen Mann im Jahr 43 v. Chr. in den Senat aufgenommen zu werden und ein Bündnis mit den mächtigen Generälen Caesars zu schließen. Caius Caesar, der spätere Augustus, wurde zusammen mit Marcus Antonius und Marcus Aemilius Lepidus zum „Triumvir zur Wiederherstellung der Republik“ (Triumvir Rei Publicae Constituendae) ernannt. Dieses Bündnis, das sogenannte zweite Triumvirat, besiegte im folgenden Jahr die Caesarmörder in der Schlacht bei Philippi und ließ seine Gegner durch Proskriptionen (Ächtungslisten, die die Betreffenden dem Tod preisgaben und ihr Vermögen den Triumvirn) ermorden. Die Spannungen zwischen den Triumvirn ließen sich jedoch kaum überdecken, und so kam es wiederholt zu militärischen Auseinandersetzungen.

Der junge Caesar war bestrebt, in diesem Kontext seine politische Macht weiter zu festigen. Im Jahr 41 v. Chr. wurde der spätere Augustus in das wichtige Priesterkollegium der Auguren und Mitte der dreißiger Jahre in das Kollegium der quindecimviri sacris faciundis (15 Männer zum Praktizieren von Opfern) aufgenommen. Zur weiteren Bindung an seine Truppen, die in diesen Jahrzehnten des Bürgerkriegs sowohl das Überleben als auch die Herrschaft bedeuteten, nannte sich der junge Caesar ab 40 v. Chr. Imperator Caesar. Im Jahr 36 v. Chr. ließ er sich zudem die Unverletzlichkeit eines Volkstribunen (sacrosanctitas) übertragen. Nach der Divinisierung (consecratio, Aufnahme unter die Vergöttlichten) seines Großonkels nannte er sich schließlich Imperator Caesar Divi Filius (Feldherr Caesar Sohn des Vergöttlichten) und festigte somit seine ideologische Macht.

Das Zweckbündnis des zweiten Triumvirats blieb jedoch höchst instabil, da jeder der drei Männer die alleinige Herrschaft anstrebte. Als Lepidus im Ringen um die Macht scheiterte und künftig keine bedeutende Rolle mehr spielen konnte, spitzte sich die politische Lage auf einen Bürgerkrieg zwischen → Marcus Antonius, der mit der ägyptischen Königin → Kleopatra VII. verbündet war, und dem Erben Caesars zu. Im Jahr 31 v. Chr. unterlagen Antonius und Kleopatra in der Schlacht von Actium. Imperator Caesar Divi Filius wurde, gestützt vor allem auf die Macht seiner Truppen, zum faktischen Alleinherrscher im Imperium Romanum. Er richtete Ägypten als römische Provinz unter seiner Kontrolle ein und feierte im Jahr 29 v. Chr. seine Siege für alle sichtbar durch Triumphzüge in der Hauptstadt Rom. Durch Übernahme des Amtes eines Censors (zusammen mit seinem General Marcus Agrippa) ordnete er zudem den Senat nach seinen Vorstellungen neu und wurde zum princeps senatus (rangmäßig Erster im Senat) ausgerufen (28 v. Chr.).

Schließlich erklärte der junge Caesar im Jahr 27 v. Chr. die Republik für wiederhergestellt und gab nominell alle außerordentlichen Amtsgewalten an den Senat zurück. Im gleichen Atemzug ließ sich der Erbe Caesars jedoch die Amtsgewalt eines Prokonsuls (imperium proconsulare) und damit den Oberbefehl über den Großteil der römischen Truppen und Provinzen übertragen. Der Senat ehrte ihn mit dem religiös besetzten und bisher den Göttern vorbehaltenen Beinamen „Augustus“ (der Erhabene). Der einstige Caius Octavius nannte sich fortan Imperator Caesar Divi Filius Augustus und brachte damit seine in Jahrzehnten des Bürgerkriegs erlangte militärische und ideologische Machtstellung deutlich zum Ausdruck. In der wiederhergestellten Republik galt nunmehr das Wort eines Einzelnen mehr als jedes andere.

2.2. Das Kaisertum des Augustus

Offiziell hatte Augustus die Republik wiederhergestellt, alle Macht dem Volk und dem Senat von Rom zurückgegeben und damit sowohl der Tradition Genüge getan, als auch die alten Eliten (so sie die Proskriptionen und Kriege überlebt hatten) mit eingebunden. Aber niemand konnte übersehen, dass Augustus der letzte (überlebende) Bürgerkriegsgeneral war, dem schier übermächtige militärische und finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Aus der aristokratischen Herrschaftsform der Republik war unter Beibehaltung der republikanischen Institutionen eine Monarchie geworden, die allerdings der strukturellen wie ideologischen Festigung bedurfte, wollte Augustus nicht wie sein vergöttlichter Vorfahr enden und damit die Gräuel der Bürgerkriege aufs Neue heraufbeschwören.

Bis ins Jahr 23 v. Chr. versuchte Augustus seine außerordentliche Macht durch die jährliche Übernahme des Consulats zu legitimieren. Dadurch blockierte er aber einen der beiden Consulatsposten auf Dauer und enthielt dieses höchste Amt seinen Standesgenossen vor. Da das Königtum durch die römische Frühgeschichte und die hellenistischen Herrscher diskreditiert war und das Amt eines Diktators als Dauerinstitution seit Caesar auch nicht in Betracht kam, suchte Augustus nach neuen Möglichkeiten der monarchischen Herrschaftssicherung, ohne die republikanischen Traditionen Roms ganz außer Acht zu lassen. Dazu benötigte er legitimen Handlungsspielraum sowohl in der Innen- als auch in der Außenpolitik.

Für den außenpolitischen Bereich, vor allem für den Oberbefehl über die Legionen und die wichtigsten Provinzen, ließ sich Augustus eine übergreifende prokonsularische Befehlsgewalt übertragen (imperium proconsulare maius). Die Verwaltung sowie die militärische Befehlsgewalt vor Ort übernahmen → Statthalter und Legaten, wenngleich Augustus durch eine rege Reisetätigkeit militärisch und politisch in den Provinzen präsent blieb. Die Legionen unterstanden mit diesem Arrangement weiterhin größtenteils Augustus selbst und die Herrschaft der römischen Kaiser seit Augustus basierte weitgehend auf militärischer Macht.

Innenpolitisch ließ sich Augustus die Amtsgewalt eines Volkstribunen (entgegen jedweder Tradition) übertragen und erlangte damit sowohl das legislative Initiativrecht als auch das Vetorecht. Ohne eines der traditionellen Ämter auf Dauer besetzen zu müssen, hatte Augustus durch diese beiden Amtsvollmachten sowie durch seine überragenden finanziellen Mittel den notwendigen Handlungsspielraum, um seine Alleinherrschaft zu festigen und aktiv die Geschicke Roms und des Imperiums zu bestimmen.

Aber letztlich verstetigte Augustus seine politische, wirtschaftliche und militärische Macht durch ihre Übersetzung in ideologische Macht. Als erhabener Sohn des vergöttlichten Caesar, Mitglied der wichtigsten Priesterkollegien (seit 12 v. Chr. auch Pontifex Maximus), Vater des Vaterlandes (pater patriae, seit 2 v. Chr.) und Friedensbringer nach Dekaden des Bürgerkriegs erlangte Augustus eine außergewöhnliche, dem menschlichen Maß enthobene Position in der römischen Gesellschaft. Den Mann, der vorgab nur der Erste unter Gleichen zu sein (primus inter pares), umgab eine solche Machtfülle, dass die Grenzen zwischen Mensch und Gott verwischten. Obgleich Augustus in der Stadt Rom diese traditionelle Grenze zu wahren suchte, verliehen ihm die religiösen Dimensionen seiner Herrschaft wichtige ideologische Macht und legitimierten seine monarchische Position. Der Herrscherkult in den Provinzen kann daher ebenso als Mittel der Herrschaftssicherung wie als religiöse Reaktion auf die materielle und ideologische Ausnahmestellung des Augustus verstanden werden.

Ausgestattet mit dieser vielgestaltigen Machtfülle gilt Augustus zu Recht als der Begründer des römischen Kaisertums, wenngleich der erste Kaiser Roms in seinem Tatenbericht bestrebt war, diesen Umstand zu verschleiern: „Seit dieser Zeit [27 v. Chr.] überragte ich zwar alle an Einfluss [auctoritas] und Ansehen, Macht [potestas] aber besaß ich hinfort nicht mehr als diejenigen, die auch ich als Kollegen im Amt gehabt habe“ (Res Gestae 34).

3. Die Regierungszeit des Augustus

3.1. Innenpolitik und kulturelle Entwicklung

„Den Tempel des Ianus Quirinus, der nach dem Willen unserer Vorfahren geschlossen werden sollte, wenn im ganzen Herrschaftsbereich des römischen Volkes, zu Wasser und zu Lande ein durch Siege gefestigter Friede eingekehrt sei – was nach der Überlieferung vor meiner Geburt, seit der Gründung der Stadt, überhaupt nur zweimal der Fall gewesen sein soll – diesen Tempel hat nun der Senat unter meiner Regierung dreimal zu schließen angeordnet“ (Res Gestae 13). Dieser Zustand der Befriedung, den Augustus in seinem Tatenbericht hervorhebt, bildete die Basis der augusteischen Politik. Nach der materiellen wie ideellen Erschöpfung und dem Grauen der Bürgerkriege hatte Augustus Rom und das Imperium befriedet. Innere Stabilität, wirtschaftliche wie kulturelle Prosperität und eine wachsende Akzeptanz der Herrschaft des Augustus waren die Folge.

Augustus selbst war bemüht, die Wunden der Vergangenheit zu heilen, indem er einerseits die republikanischen Institutionen weiterbestehen ließ und andererseits die moralischen und religiösen Tugenden der Vorfahren wiederzubeleben suchte. Zu diesem Zweck wurden beispielsweise die weitgehend wirkungslosen Ehegesetze erlassen, die in den Kreisen der Oberschicht gleichermaßen die Moral wie die Geburtenrate heben sollten. Auch der Aus- und Umbau alter Tempel und die Wiederbelebung bzw. Refunktionalisierung traditioneller Priesterschaften diente dem angestrebten Ziel einer umfassenden Restauration.

Im Bereich von bildender Kunst und Literatur spricht man gar von einer augusteischen Klassik und meint damit die Adaption griechischer Stil- und Denkformen für die Kunst des kaiserzeitlichen Rom. Für die architektonischen und numismatischen Ausdrucksformen der augusteischen Zeit kann die Studie von Paul Zanker „Augustus und die Macht der Bilder“ als grundlegend gelten. Eindrücklich wird hier die enge Verbindung von Kunst, Politik und Religion in der Regierungszeit des Augustus aufgezeigt.

Für das literarische Schaffen der Epoche (vgl. die Überblicksdarstellung von D. Gall) stehen vor allem der sogenannte Maecenas-Kreis und die Werke von Vergil, Horaz und Ovid, aber auch das monumentale Geschichtswerk des Livius. Die Dichter und Geschichtsschreiber der augusteischen Zeit gaben, teils durch den Kaiser und seine Vertrauten dazu ermuntert, dem neuen Lebensgefühl einer Zeit Ausdruck, die für sie von Frieden, Prosperität, imperialer Herrlichkeit und nicht zuletzt von der dies alles ermöglichenden, segensreichen Herrschaft eines Einzelnen geprägt war. Pedro Barceló überschreibt daher einen diesbezüglichen Aufsatz in Anlehnung an Paul Zanker zu Recht mit dem Titel „Augustus und die Macht der Worte“. Dass sich diese Macht im Rahmen des kaiserlichen Wohlwollens auszusprechen hatte, zeigt allerdings eindrücklich die Verbannung des Ovid, dessen allzu freizügige Verse nicht mit den moralischen Restaurationsbestrebungen des Augustus übereinstimmten.

3.2. Das Imperium Romanum

Der Frieden (lat. pax von pacare – befrieden), den Augustus als legitimierende Grundlage seiner Herrschaft im Innern ansah, galt nicht für die Außenbeziehungen des Imperium Romanum. Hier führte Augustus die expansive Politik der republikanischen Zeit fort, versuchte jedoch, die Verwaltung der eroberten Provinzen verlässlich zu organisieren, die Legionen in den Grenzprovinzen zu konzentrieren und die steuerliche Ausbeutung auf ein für alle erträgliches Maß zu begrenzen.

Bereits im Jahr 30 v. Chr. hatte Augustus das ehemals → ptolemäische Ägypten als römische Provinz eingerichtet und deren Verwaltung ebenso wie deren Reichtümer sich selbst vorbehalten. Der Senat hatte entgegen der Tradition keine Kontrolle über dieses Gebiet und sein Machtpotential. Senatoren durften ohne Erlaubnis des Kaisers Ägypten nicht betreten.

Ansonsten übernahm Augustus im Osten des Imperiums weitgehend das politische System seiner Vorgänger Pompeius, Caesar und Marcus Antonius: Die römische Herrschaft in diesem Gebiet bestand in einer Mischung aus direkter Kontrolle eroberter Gebiete (Provinzen mit entsprechender Steuerlast) und indirekter Kontrolle abhängiger Gebiete mittels Bündnispolitik (sogenannte Klientelfürstentümer, oft mit Tributverpflichtungen). Die Verwaltung der Provinzen stützte sich auf die hellenistische Stadtkultur und im Osten auf die griechische Sprache. Im Westen dagegen galt Latein als Amtssprache.

Dass dieses System durchaus Handlungsspielraum bot, zeigt das Schicksal des judäischen Gebietes. Hier herrschte zunächst → Herodes der Große, der zunächst auf der Seite des Antonius stand, nach dem Ende der Bürgerkriege von Augustus in Gnaden aufgenommen wurde und zu einem der wichtigsten Klientelkönige des Augustus aufstieg. Herodes stiftete im gesamten Reich Bauten, ließ Städte nach römisch-hellenistischem Muster bauen und genoss weitreichende Freiheit in dem von ihm beherrschten Gebiet. Außenpolitisch war er jedoch bindend auf die Wünsche Roms und des Kaisers festgelegt. Auch über die Nachfolge des Herodes entschied Augustus. Als Herodes 4 v. Chr. starb verfügte er, dass sein gesamtes Reich seinem Sohn → Herodes Archelaos gehören solle. Augustus jedoch entschied sich für eine Vierteilung des herodianischen Gebietes. Archelaos erhielt lediglich Judäa und musste sich mit dem Titel → Ethnarch zufriedengeben, statt sich König von Roms Gnaden nennen zu dürfen. Als dem Kaiser die Herrschaftsausübung des Archelaos, der bei seinem eigenen Volk verhasst war (vgl. Lk 19,11-27), zunehmend missfiel, setzte der Kaiser Archelaos ab, verbannte ihn nach Gallien und gliederte sein Herrschaftsgebiet in die römische Provinz Syria (als Präfektur Judaea unter einem oft als Statthalter bezeichneten Praefectus) ein. Sein Bruder → Herodes Antipas hingegen, dem bei der Erbteilung Galiläa und Peräa zugefallen waren, blieb bis zu seinem Tod römischer Klientelfürst unter dem Titel Tetrarch (Vierfürst).

Im Gegensatz zu seinen Vorgängern Caesar und Antonius, die sich in der Nachfolge → Alexanders sahen, begrub Augustus die Pläne für weitreichende expansive Feldzüge im Osten und schloss stattdessen Frieden mit den Parthern. Dennoch hielt auch Augustus an der politischen Grundoption einer imperialen Expansion fest. So wurde unter dem Oberbefehl des Augustus Spanien endgültig befriedet. Eroberungsfeldzüge verschoben die Grenzen des Imperiums bis zur Donau, unterwarfen den Alpenraum und ließen die römische Herrschaft in Germanien zeitweise bis zur Elbe reichen. Während nach blutigen und verlustreichen Kämpfen von den Alpen über die Donau bis zum Schwarzen Meer neue Provinzen eingerichtet werden konnten, war die Herrschaft über Germanien bis zur Elbe nicht zu stabilisieren. Mit der Varusschlacht 9 n. Chr. zogen sich die Truppen des Augustus auf die Rheingrenze zurück. Dennoch hatten Augustus und seine Generäle, allen voran Marcus Vipsanius Agrippa, Drusus und der spätere Kaiser → Tiberius, das Imperium in erheblichem Ausmaß erweitert und mit ihrem Erfolg zur Plausibilisierung der augusteischen Herrschaft beigetragen.

4. Die religiösen Dimensionen der Herrschaft

4.1. Der Herrscherkult

Die Herrschaft des Augustus ruhte, in einem Maß wie die keines römischen Politikers zuvor, auf der engen Verknüpfung von religiöser, politischer, wirtschaftlicher und militärischer Macht. Augustus selbst legt in seinem Tatenbericht dafür Zeugnis ab:

„In meinem sechsten und siebten Consulat (28 und 27 v. Chr.), nachdem ich den Bürgerkriegen ein Ende gesetzt hatte, habe ich, der ich mit Zustimmung der Allgemeinheit zur höchsten Gewalt gelangt war, den Staat aus meinem Machtbereich wieder der freien Entscheidung des Senats und des römischen Volkes übertragen. Für dieses mein Verdienst wurde ich auf Senatsbeschluss Augustus genannt, die Türpfosten meines Hauses wurden öffentlich mit Lorbeer geschmückt, der Bürgerkranz über meinem Tor angebracht sowie ein goldener Schild in der Curia Iulia aufgehängt, den Senat und Volk von Rom widmeten ob meiner Tapferkeit, Milde, Gerechtigkeit und Pflichtreue, wie die auf diesem Schild angebrachte Inschrift bezeugt“ (Res Gestae 34).

Augustus ließ sich zudem noch zu Lebzeiten ein Mausoleum in Rom errichten, verband sein Privathaus mit dem Tempel seiner persönlichen Schutzgottheit → Apollon und war Mitglied nahezu aller wichtigen Priesterkollegien, um nur einige exemplarische Phänomene zu benennen. Die Bildprogramme von Gebäuden, Münzen und Statuen belegen ebenso den engen Zusammenhang von Politik und Religion in der Zeit des Augustus, wie der religiöse Fahneneid der Legionen auf den Kaiser und die Tatsache, dass die Feldzüge dieser Zeit allein unter seinen Auspizien (lat. auspicium, eigentlich die mantische Vogelschau, in einem weiteren Sinn eine Art religiös legitimierende Befehlsgewalt) geführt wurden.

In den östlichen Provinzen wurden die Traditionen der hellenistischen Herrscherverehrung in Form von eigenen Tempeln, Statuen, Priesterschaften und Ritualen auf Augustus und seine Frau → Livia übertragen, die überdies eine wichtige Rolle in der restaurativen Politik der augusteischen Zeit spielte, repräsentierte sie doch die weiblichen Tugenden der Republik in den politischen und religiösen Formen des neuen Kaisertums. Aber auch im Westen wurden Augustus gottgleiche Ehren zuteil, wenngleich der Kaiser als Divi Filius (Sohn des vergöttlichten Caesar) bemüht war, die Grenze zum deus (Gott) zumindest in Rom nicht zu überschreiten. Dass jedoch auch hier (nicht zuletzt in der bildlichen Repräsentation) Grenzen überschritten wurden, belegt eindrücklich die Augustus-Statue von Prima Porta, die den Kaiser barfüßig und mit vielen weiteren Attributen darstellt, die in die göttliche Sphäre verweisen.

Dieser enge Zusammenhang von Religion, Politik und Macht hätte indes seine Wirkung verfehlt, wäre er den Zeitgenossen nicht lebensweltlich und religiös plausibel erschienen. Propagandistische Intentionen des Kaisers und religiöse Erwartungen der Bevölkerung gehen ebenso miteinander einher wie die traditionell religiöse Deutung von Herrschaft in der römisch-hellenistischen Kultur und die opportunistischen Ehrenbezeugungen senatorischer und lokaler Eliten angesichts der politischen Übermacht des Augustus. Die Friedhofsruhe am Ende der Bürgerkriege wurde, von Augustus gefördert, Schritt für Schritt von einer Deutung der eigenen Lebenszeit als Heilszeit abgelöst, die gleichermaßen auf innerem Frieden, äußerer Befriedung und dem Einvernehmen mit den Göttern basierte. Ausgangspunkt und Zentrum dieses neuen Zeitalters war der erhabene Sohn des vergöttlichten Caesar, der erste Mann im Staat, der oberste Priester und Vater des Vaterlandes Augustus.

4.2. Die religiöse Deutung der Zeit

Den sinnfälligsten Ausdruck fand das neue Lebensgefühl in einer durch Frieden, Recht, Wohlstand und Sicherheit gekennzeichneten Zeit, die die zerstörerischen Bürgerkriege hinter sich gelassen hatte, in der Saecularfeier des Jahres 17 v. Chr. Mit ihr wurde nicht weniger als ein neues Zeitalter eröffnet, und zwar das goldene, von dem Vergil in seiner Aeneis schrieb. Vergil (70 – 19 v. Chr.) hatte die verheerenden Bürgerkriege des 1. und 2. Triumvirats miterlebt und seine Proklamation des mit dem Weltheiland Augustus kommenden goldenen Zeitalters als einer von Frieden, Recht und Wohlstand geprägten Heilszeit dürfte nicht nur seiner persönlichen Sehnsucht Ausdruck verliehen haben. Als Horaz beauftragt wurde, ein Lied für die Saecularfeier (Carmen Saeculare) zu dichten, griff er auf Vergil zurück und besang die neue Zeit als dauerhaften Frieden zwischen Göttern und Menschen, der die alten Tugenden Roms neu zum Erblühen bringe. Das Carmen Saeculare bekundet nicht nur die große Hoffnung auf die neue Heilszeit, sondern zeugt auch von der Transformation römischer Theologie durch Augustus, der Apoll als seinen persönlichen Schutzgott mehr und mehr in das Zentrum der öffentlichen Religion rückte.

Die Saecularfeier wurde aber öffentlich nicht auf die Idee des Augustus und damit auf den Einfall eines, wenngleich ungewöhnlichen Sterblichen zurückgeführt, sondern mit einem prophetischen Sibyllenspruch begründet. Freilich hatte Octavius, der spätere Augustus, seine öffentliche Laufbahn im jugendlichen Alter von 15 Jahren ausgerechnet als Priester jenes 15-Männer-Kollegiums begonnen, das im Auftrag des Senats über die sibyllinischen Bücher und ihre Auslegung zu wachen hatte. Augustus griff auf die römische Hoffnung auf ein goldenes Zeitalter zurück, das alles Schlechte hinter sich lassen würde sowie Frieden, Wohlstand, Recht und ein tugendhaftes, im Einklang mit den Göttern befindliches Leben ermöglichen sollte.

Ohne die machtpolitischen Dimensionen der römischen Staatsreligion und ihrer Transformation durch Augustus zu vernachlässigen, besteht dennoch kein Anlass dazu, an der Frömmigkeit des Priesters Augustus und an seinem Wunsch zu zweifeln, ein im Einklang mit den Göttern befindliches Rom (wieder) zu errichten. Die Saecularfeier des Jahres 17 v. Chr. wurde in der religiösen Überzeugung gefeiert, dass die Heilszeit für das Imperium Romanum gekommen sei. Nicht die Hoffnung auf etwas noch Ausstehendes, Zukünftiges, sondern die Hoffnung darauf, dass diese gegenwärtige Heilszeit nun ewig dauern möge und Glückseligkeit für alle, Römer wie Untertanen, gewähren würde, prägte die religiöse Deutung der Zeit.

Die Ausrufung des neuen Zeitalters sollte zugleich die Schrecken und das Unrecht der vergangenen Zeit beenden. Die dreitägige kultische Feier mit zahlreichen Opferhandlungen und Gebeten war daher auch eine Sühnehandlung, die die Verletzung des Rechts bearbeitete, damit das neue goldene Zeitalter in Unschuld begonnen werden konnte. Zugleich aber und mehr noch handelte es sich um die Gründungsfeier eines neuen Rom, das für sein Bestehen im Einklang mit dem Willen der Götter, die Bewahrung des Rechts und seine imperiale Sendung göttlichen Beistand erbat.

Die Saecularfeier qualifizierte in Kontinuität und Diskontinuität zur römischen Tradition die gegenwärtig erlebte Zeit als Heilszeit und überführte damit die rechtliche, politische und wirtschaftliche Macht Roms und des Kaisers in eine Sinn konstituierende religiöse Deutung, die aufgrund der Verschränkung von Recht, Politik, Wirtschaft und Religion weit über die kleine Gruppe der Machthabenden und weit über die Grenzen Roms hinaus Plausibilität erreichen und deshalb erheblich zur Dauer des römischen Imperiums beitragen konnte. Das Imperium Romanum unter der Herrschaft des Augustus war nicht nur ein politisches, rechtliches und wirtschaftliches Gebilde, es verstand sich vielmehr nach den Erschütterungen und Gräueltaten der Bürgerkriege als das ersehnte und endlich von den Göttern gewährte und bewahrte Friedensreich, die Erfüllung der Bestimmung Roms. Dieses Verständnis der religiösen Qualität der neuen Zeit kann nicht ausschließlich als politische Propaganda des Augustus und derjenigen Römer verstanden werden, die vom neuen System profitierten. Vielmehr rief das ausgerufene goldene Zeitalter auch in der plebs urbana (Bevölkerung der Stadt Rom), in einigen Provinzen und von Rom abhängigen Königreichen positive Resonanz hervor.

Gabriele Faßbeck weist mit Blick auf den Neubau des Jerusalemer Tempels durch Herodes den Großen, der wohl der einflussreichste Klientelkönig zur Zeit des Augustus war, auf den kulturellen Einfluss des römischen „novum saeculum“ für „eschatologische Tempelbauentwürfe“ hin. Man könnte indes einwenden, dass die Sonderstellung des Herodes, dem Augustus seine amicitia, seine politisch gemünzte Freundschaft, hatte zu Teil werden lassen, ihn kaum als Zeugen für die These geeignet erscheinen lässt, dass die Rede vom neuen Zeitalter nicht ausschließlich machtpolitische Propaganda der Herrschenden war, sondern Ausdruck religiöser Zeitdeutung, die von Menschen aller gesellschaftlichen Gruppen in Rom und auch in vielen Provinzen getragen wurde.

Dass aber eine ganze Provinz aus eigenem Antrieb eine Kalenderreform durchführte, um Augustus für die neue Heilszeit zu danken und ihn zu ehren, sollte als Indiz für die Akzeptanz der präsentischen Eschatologie des augusteischen Zeitalters außerhalb Roms gelten können, obgleich die im Landtag der Provinz Asia Vertretenen sicher auch politische und wirtschaftliche Vorteile für sich und die Provinz erwartet haben dürften. Gerade in den östlichen Gebieten des römischen Reiches hatte der Herrscherkult als Verschränkung von Macht und Religion eine lange Tradition, die nun mit den Ehren für Augustus ihre hellenistisch-römische Fortsetzung fand.

Jörg Rüpke hat auf die besondere Bedeutung von Kalendern und Kalenderreformen hingewiesen, da mit Kalendern die Zeit gegliedert und mit Bedeutung versehen wird. Dies trifft für die Kalenderreform in der Provinz Asia im Jahre 9 v. Chr. nachweisbar zu. Bereits zwanzig Jahre zuvor bat der Provinziallandtag der Asia darum, einen Tempel für Augustus errichten zu dürfen. Dieser stimmte unter der Bedingung zu, dass in diesem Tempel zugleich der Dea Roma (der göttlichen Personifikation Roms) gehuldigt werden solle. In diesem Zusammenhang lobte der Landtag einen Wettbewerb aus, der die Aufgabe stellte, den Kaiser in unüberbietbarer Weise zu ehren. Es gewann schließlich der Prokonsul Paullus Fabius Maximus mit seinem Vorschlag, das Jahr mit dem Geburtstag des Augustus, dem 23. September, beginnen zu lassen. Die Begründung dafür und die Inschriften, in denen der diesbezügliche Beschluss veröffentlicht wurde, sind von erheblicher Bedeutung für den vorliegenden Zusammenhang. Die Inschriften von Priene, einer Stadt in Kleinasien, überliefern sowohl das Edikt des Prokonsuls als auch die beiden Dekrete der Provinzialversammlung. Sie legen Zeugnis von der überregionalen Plausibilität des augusteischen Zeitalters als realisierter Eschatologie ab. Die Geburt des Augustus wird als gute Nachricht, als Evangelium vom Neubeginn der Welt gefeiert. Nicht menschliche Leistung hat zum Erfolg geführt, sondern die göttliche Vorsehung hat es gut mit den Menschen gemeint und ihnen den Heiland und Retter geschickt. Dieser hat den Krieg überwunden und einen kosmischen Frieden hergestellt, der nun Sicherheit und Wohlstand für alle in einem bisher nicht erreichten Ausmaß ermöglicht. Die Grenze zwischen „vergöttlicht“ (divus) und „Gott“ (deus), wie sie die römische Staatstheologie kannte, wird überschritten. Augustus wird als Gott und Retter des Menschengeschlechts gefeiert; die Heilszeit ist realisiert. Was noch zu hoffen bleibt, ist ihre immerwährende Dauer.

Die strukturellen Parallelen zur religiösen Zeitdeutung an den Anfängen des → Matthäusevangeliums und des → Lukasevangeliums sind kaum zu übersehen (vgl. Mt 1; Lk 1-3 – in Lk 2,1 wird Augustus bekanntlich das einzige Mal im Neuen Testament namentlich erwähnt). Allerdings gibt es auch erhebliche Differenzen. Mit der Theologie vom auferweckten Gekreuzigten proklamieren die neutestamentlichen Schriften zwar auch die Eröffnung der Heilszeit, erwarten aber noch das ausstehende Endgericht, das gerade den Opfern der Geschichte zu ihrem Recht verhelfen wird (vgl. 1Thess 4; Röm 8; Mt 24-25; Lk 24; Apg 1-2; Apk 20-22).

5. Der Tod des Augustus und sein Nachleben

Augustus starb im Sommer des Jahres 14 n. Chr. in Nola im Beisein seiner Frau Livia. Deren Sohn Tiberius hatte Augustus nach langem Zögern, auf Livias Betreiben und aufgrund des Todes anderer Kandidaten zu seinem Nachfolger bestimmt und adoptiert. Livia selbst erhielt testamentarisch einen Teil seines Vermögens und den Titel Augusta, was ihre Machtstellung festigte. Noch im selben Jahr erklärte der Senat Augustus zur Gottheit (divus) wie schon seinen Adoptivvater Caesar. Für den Divus Augustus wurden Tempel und Kult eingerichtet und Livia zu seiner Priesterin bestimmt.

Das Urteil der Nachwelt über den ersten Kaiser Roms schwankt bis heute zwischen Respekt und Bewunderung für den Friedensbringer und umsichtigen Herrscher und dem Verdikt über den Machtmenschen und Totengräber der Republik (vgl. bereits die Einschätzung in der senatorischen Geschichtsschreibung bei Tacitus, Annalen I,2). In der Rezeptionsgeschichte der Gegenwart steht der nüchterne Machtpolitiker und religiös motivierte Augustus zudem im Schatten seines vergöttlichten Adoptivvaters, des ruhmreichen Feldherrn und tragisch gescheiterten Diktators Caesar. Am Erfolg und dem Folgenreichtum der Herrschaft des Augustus vermag niemand zu zweifeln, die Beurteilung seiner Person und seine politische wie religiöse Bedeutung bleiben indes notwendig umstritten.

Literaturverzeichnis

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  • Suetonius Tranquillus, C., 2006, De vita Caesarum – Die Kaiserviten, Sammlung Tusculum, Düsseldorf / Zürich
  • Tacitus, P. C., 2010, Annalen, Sammlung Tusculum, Mannheim

2. Lexikonartikel

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3. Monographien und Aufsätze

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  • Christ, K., 2005, Geschichte der Römischen Kaiserzeit. Von Augustus zu Konstantin, 5. Auflage, München
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  • Huttner, U., 2008, Die Römische Antike, Tübingen
  • Kienast, D., 2009, Augustus. Prinzeps und Monarch, 4. Auflage, Darmstadt
  • Rüpke, J., 1995, Kalender und Öffentlichkeit: Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom, RGVV 40, Berlin
  • Schlange-Schöningen, H., 2005, Augustus, Darmstadt
  • Zanker, P., 1987, Augustus und die Macht der Bilder, München

Abbildungsverzeichnis

  • Augustus Bevilacqua; Büste des Kaisers mit Bürgerkrone, Münchner Glyphothek, Augusteisch. Wikimedia Commons, Creative Commons Lizenz

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