Die (durch die LXX) dem Jeremia zugeschriebenen fünf Klagelieder stammen von unbekannten Dichtern der Exilszeit). Sie geben Aufschluß über die Situation nach Zerstörung des Tempels; das erste Lied kann möglicherweise schon nach der ersten Deportation 597 entstanden sein. Die Lieder 1, 2 und 4 setzen mit dem Weheruf der Totenklage ein, daher hat das Buch seinen hebräischen Namen אֵיכָה, ’êkâ. Die Perspektive der Lieder ist trotz aller Zerstörung die Hoffnung auf erneute Zuwendung Gottes. Man akzeptiert die Gerichtsbotschaft der Propheten, so findet sich in 3,40-42 ein Bußbekenntnis. Die Lieder sind wohl bei Klagefeiern gesungen worden, wie sie in Sach 7,3 belegt sind. Der Form nach handelt es sich um vermischte Gattungen, wobei die Grundgattung die des Klageliedes des Volkes ist, Kap. 3 ist aber ein Klagelied des Einzelnen.
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