11 1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
2 Redet mit den Israeliten und sprecht: Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft unter allen Tieren auf dem Lande.
3 Alles, was gespaltene Klauen hat, ganz durchgespalten, und wiederkäut unter den Tieren, das dürft ihr essen.
4 Nur diese dürft ihr nicht essen von dem, was wiederkäut und gespaltene Klauen hat: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen, darum soll es euch unrein sein;
5 den Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;
6 den Hasen, denn er ist auch ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein;
7 das Schwein, denn es hat wohl durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; darum soll es euch unrein sein.
8 Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr weder essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.
9 Dies dürft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Bächen, dürft ihr essen.
10 Alles aber, was nicht Flossen und Schuppen hat im Meer und in den Bächen von allem, was sich regt im Wasser, und allem, was lebt im Wasser, soll euch ein Gräuel sein.
11 Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr verabscheuen, denn sie sind ein Gräuel für euch.
12 Denn alles, was nicht Flossen und Schuppen hat im Wasser, sollt ihr verabscheuen.
13 Und diese sollt ihr verabscheuen unter den Vögeln, dass ihr sie nicht esst, denn ein Gräuel sind sie: den Adler, den Habicht, den Fischaar,
14 den Geier, die Weihe mit ihrer Art
15 und alle Raben mit ihrer Art,
16 den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,
17 das Käuzchen, den Schwan, den Uhu,
18 die Fledermaus, die Rohrdommel, den Storch,
19 den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.
20 Auch alles kleine Getier, das Flügel hat und auf vier Füßen geht, soll euch ein Gräuel sein.
21 Doch dies dürft ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und auf vier Füßen geht: was oberhalb der Füße noch zwei Schenkel hat, womit es auf Erden hüpft.
22 Von diesen könnt ihr essen die Heuschrecken, als da sind: den Arbe mit seiner Art, den Solam mit seiner Art, den Hargol mit seiner Art und den Hagab mit seiner Art.
23 Alles aber, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch ein Gräuel sein.
24 An diesen werdet ihr euch verunreinigen – wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend;
25 und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis zum Abend – :
26 an allem Getier, das gespaltene Klauen hat, aber nicht ganz durchgespaltene, und nicht wiederkäut. Unrein soll es euch sein und wer es anrührt, wird unrein sein.
27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein. Wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend.
28 Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend; denn sie sind euch unrein.
29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf der Erde wimmeln: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jedes mit seiner Art,
30 der Gecko, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf.
31 Die sind euch unrein unter allem, was da kriecht. Wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend.
32 Und alles, worauf ihr Aas fällt, das wird unrein, jedes hölzerne Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack. Und alles Gerät, das zum Gebrauch dient, soll man ins Wasser tun; es ist unrein bis zum Abend und dann wieder rein.
33 Ist es aber ein irdenes Gefäß, in das ein solches Aas hineinfällt, so wird alles unrein, was darin ist, und ihr sollt es zerbrechen.
34 Alle Speise, die man essen könnte, wird unrein, wenn jenes Wasser darankommt; und alles Getränk, das man trinken könnte, wird in solchen Gefäßen unrein.
35 Und alles, worauf ein solches Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Herd; man soll es zerbrechen, denn es ist unrein und soll euch unrein sein.
36 Nur die Brunnen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber das Aas darin anrührt, ist unrein.
37 Und wenn ein solches Aas auf Samen fällt, den man sät, so bleibt er doch rein.
38 Wenn man aber Wasser über den Samen gegossen hat und es fällt danach ein solches Aas darauf, so wird er euch unrein.
39 Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen: wer ihr Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend.
40 Wer von solchem Aas isst, der soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend. Auch wer ein solches Aas trägt, soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend.
41 Was auf der Erde kriecht, das soll euch ein Gräuel sein und man soll es nicht essen.
42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem, was auf der Erde kriecht, dürft ihr nicht essen; denn es soll euch ein Gräuel sein.
43 Macht euch selbst nicht zum Gräuel an allem kleinen Getier, das da wimmelt, und macht euch nicht unrein an ihm, sodass ihr dadurch unrein werdet.
44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, sodass ihr heilig werdet, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht unrein machen an irgendeinem Getier, das auf der Erde kriecht.
45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
46 Das ist das Gesetz von den vierfüßigen Tieren und Vögeln und von allen Tieren, die sich regen im Wasser, und von allen Tieren, die auf der Erde kriechen,
47 auf dass ihr unterscheidet, was unrein und rein ist und welches Tier man essen und welches man nicht essen darf.
12 1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat.
3 Und am achten Tage soll man ihn beschneiden.
4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.
5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Schaf bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor die Tür der Stiftshütte.
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.
8 Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, dass sie rein werde.
13 1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.
3 Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, dass die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es eine aussätzige Stelle. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn unrein sprechen.
4 Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester ihn einschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist es so, dass die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.
6 Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, dass die Stelle blass geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn rein sprechen; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
7 Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen
8 und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz.
9 Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.
10 Wenn der sieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist,
11 so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.
12 Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er ihn rein sprechen, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.
14 Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.
15 Und wenn der Priester das wilde Fleisch besieht, soll er ihn unrein sprechen, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.
16 Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen.
17 Und wenn ihn der Priester besieht und findet, dass die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn rein sprechen; er ist rein.
18 Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,
19 danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.
20 Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.
21 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.
22 Frisst es weiter auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.
23 Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür und der Priester soll ihn rein sprechen.
24 Wenn sich jemand an der Haut verbrennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.
26 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.
28 Ist aber der Flecken stehen geblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn rein sprechen; denn es ist die Narbe eines Brandmals.
29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat
30 und der Priester die Stelle besieht und findet, dass sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn unrein sprechen; denn es ist Grind, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
31 Sieht aber der Priester, dass der Grind nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er ihn sieben Tage einschließen.
32 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldgelbes Haar da ist und der Grind nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,
33 so soll er sich scheren, doch so, dass er die grindige Stelle nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.
34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
35 Frisst aber der Grind weiter auf der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,
36 und der Priester besieht ihn und findet, dass der Grind weitergefressen hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.
37 Ist es aber vor Augen, dass der Grind stehen geblieben und schwarzes Haar dort aufgegangen ist, so ist der Grind heil und er ist rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.
38 Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen
39 und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.
40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.
42 Bildet sich aber an der Glatze eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.
43 Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, dass es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,
44 so ist er aussätzig und unrein und der Priester soll ihn unrein sprechen; er hat Aussatz an seinem Kopf.
45 Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.
47 Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,
48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,
49 und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.
50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage.
51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz und es ist unrein.
52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz und man soll es mit Feuer verbrennen.
53 Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,
54 so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage.
55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen.
56 Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.
57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.
58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.
59 Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie rein oder unrein zu sprechen sind.
14 1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Er soll zum Priester kommen
3 und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, dass die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,
4 und soll gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Ysop,
5 und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
6 Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, der scharlachfarbenen Wolle und dem Ysop und ihn in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist,
7 und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen.
8 Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, dass alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.
10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feinstes Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.
11 Und der Priester soll den, der sich reinigt, und dies alles darstellen vor dem HERRN, an der Tür der Stiftshütte.
12 Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen
13 und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges.
14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen
16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN.
17 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.
19 Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten
20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.
21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer,
23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an die Tür der Stiftshütte vor den HERRN.
24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes
26 und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen
27 und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.
28 Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,
30 und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,
31 zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.
32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung.
33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,
35 so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause.
36 Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand,
38 so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen.
39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an der Wand des Hauses,
40 so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.
41 Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten
42 und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.
43 Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Hause und es ist unrein.
45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.
47 Und wer darin schläft oder darin isst, der soll seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.
49 Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, scharlachfarbene Wolle und Ysop
50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
51 Und er soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen
52 und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit der scharlachfarbenen Wolle
53 und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.
54 Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz an Kleidern und Häusern,
56 über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,
57 damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.
15 1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Redet mit den Israeliten und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Glied einen Ausfluss hat, so ist er unrein.
3 Mag sein Glied den Fluss ausfließen lassen oder nicht, so ist er unrein.
4 Jedes Lager, worauf er liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.
5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
6 Und wer sich hinsetzt, wo jener gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
7 Wer ihn anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
8 Wenn er seinen Speichel auswirft auf den, der rein ist, so soll der seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
9 Auch der Sattel, auf dem er reitet, wird unrein.
10 Und wer irgendetwas anrührt, das er unter sich hat, der wird unrein bis zum Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
11 Und wen er anrührt, ehe er die Hände gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen, aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
13 Und wenn er rein wird von seinem Fluss, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und dann seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser abwaschen, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und vor den HERRN bringen an die Tür der Stiftshütte und dem Priester geben.
15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und ihn vor dem HERRN entsühnen seines Ausflusses wegen.
16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same abgeht, der soll seinen ganzen Leib mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll abgewaschen werden mit Wasser und es soll unrein sein bis zum Abend.
18 Und wenn eine Frau bei einem Manne liegt, dem der Same abgeht, dann sollen sie sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
19 Wenn eine Frau ihren Blutfluss hat, so soll sie sieben Tage für unrein gelten. Wer sie anrührt, der wird unrein bis zum Abend.
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
22 Und wer irgendetwas anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
23 Und wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein und das Lager, darauf er gelegen hat, wird unrein.
25 Wenn aber eine Frau den Blutfluss eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Jedes Lager, worauf sie liegt die ganze Zeit ihres Blutflusses, soll gelten wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer gewöhnlichen Zeit.
27 Wer davon etwas anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Blutfluss, so soll sie sieben Tage zählen und danach soll sie rein sein.
29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte.
30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und die Frau entsühnen vor dem HERRN wegen ihres Blutflusses, der sie unrein macht.
31 Und ihr sollt die Israeliten wegen ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht sterben in ihrer Unreinheit, wenn sie meine Wohnung unrein machen, die mitten unter ihnen ist.
